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Mehradriges Kabel für die Elektroinstallation Die Erfindung betrifft
mehradrige Kabel für die Elektroinstallation, insbesondere in Gebäuden.
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Bekannte, zum Verlegen elektrischer Leitungen in Wohnräume bestimmte,
mehradrige Kahel haben den Nachteil, daß Abzweige oder Verteilerpunkte nur an solchen
Stellen vorgesehen werden können, an welchen der Isolationsmantel von den Leiteradern
entfernt ist, so daß ein nachträgliches Versetzen oder nt9ernen des betreffenden
Abzweiges nicht mehr möglich ist, da an dieser Stelle der Isolationsmantel des Kabels
zumindest eine Lücke aufweist. Dieser Nachteil wird sowohl bei tberputzleitungen
als
auch bei den sogenannten Stegleitungen beobachtet, die unter Putz verlegt werden.
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Bekannte Systeme zur Kontaktierung eines isolierten Leiters unmittelbar
durch den Isolationsmantel hindurch ergaben nicht immer siohere Kontaktübergänge
zwischendem anzuschließenden Abzweig und dem Leiter des Kabels, da die Lage der
zusammenwirkenden, kontaktherstellenden Teile relativ zueinander nicht genau vorherbestimmt
werden konnte, nachdem der Isolationsmantel die Leiterader des Kabels überdeckt.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, ein Leitungesystem
für die Elektroinstallation zu schaffen, bei welchem Ab zweige so angeschlossen
werden können, daß der Isolationsmantel auch bei einem nachfolgenden Entfernen des
betreffenden Abzweiges eine zuverlässige Isolation der Leiteradern gewährleistet,
andererseits aber durch den Isolationsmantel hindurch eine sehr sichere Kontaktierung
der Leiteradern ermöglicht.
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Ausgehend von einem mehradrigen Kabel mit einem bandförmigen Isolationsmantel,
in welchem nebeneinander liegend und gegeneinander isoliert Leiteradern eingebettet
sind, wird die gestellt Aufgabe dadurch gelöst, daß die Leiteradern die Form von
flachen Bändern haben und daß der Isolationsmantel zumindest auf einer Flachseite
eine zähelastische, sich nach Durchbohrung oder Durchstoßung um die betreffende
Stelle wieder zusammenziehende Isolierstoffwandung aufweist, die auf ihrer Außenseite
die Lage der Leiteradern anzeigende Marken trägt; Insbesondere sind die Leiteradern
mit im Abstand voneinander angeordneten Bohrungen versehen und die Lage der erwähnten
Marken
entspricht der Lage dieser Bohrungen.
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Für die erwähnte, zähelastische Isolierstoffwandung wird also ein
Werkstoff gewählt, welcher einem Abschneiden zum Zwecke des Freilegens der Leiteradern
ganz erheblichen Widerstand entgegensetzt und folglich für Kabel der bisher bekannten
Art wenig zweckmäßig wäre. Bei dem erfindungsgemäßen Kabel ist aber zur Herstellung
eines Abzweiges ein Abzweigorgan an das Kabel ansetzbar, welches Bohrschrauben aufweist,
mittels welchen das Abzweigorgan unter gleichzeitiger Kontaktherstellung zwischen
den Leiteradern eines Abzweigkabels über die Bohrschrauben zu den Leiteradern des
Kabels befestigbar ist. Die zähe Elastizität der erwähnten Isolierstoffwandung bewirkt,
daß nach dem Herausdrehen der Bohrschrauben zum Zwecke des Versetzens des betreffenden
Abzweiges die Verletzungen des Isolierstoffmantels sich selbsttätig wieder schließen,
so daß die Leiteradern in dem Bereich, in welchem sich zuvor ein Abzweig befunden
hatte, zuverlässig isoliert bleiben. Die erwähnte Eigenschaft der Isolierstoffwandung
hat aber zusätzlich die Wirkung, daß sie beim Durchdrehen der Bohrschrauben durch
die bandförmigen Leiteradern einer Verlagerung dieser Leiteradern federnd entgegenwirkt
und damit die Kontaktstelle zwischen der Leiterader und der betreffenden Bohrschraube
ständig unter mechanischer Spannung hält, so daß ein sehr sicherer Stromübergang
gewährleistet ist, dessen Übergangswiderstand auch nach längerer 3etriebsdauer klein
bleibt.
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Wesentliche Vorteile des erfindungsgemäßen Kabels sind es, daß Abzweige
jederzeit an beliebigen Stellen angelegt und wieder entfernt werden können, wobei
die Abzweige Festanschlüsse bilden, welche gegenüberSteckverbindungen eine erhöhte
Sicherheit bieten. Das erfindungsgemäßeLeitersystem läßt sich an einer
Wand
oder einem Untergrund festnageln oder festschießen und kann bündig in den utz verlegt
oder auf den Putz aufgesetzt werden. Weiter besteht die Möglichkeit, das Leitungssystem
als Sockelleiste zu verwenden, wobei der zuverlässigen Isolation besondere Bedeutung
zukommt und schließlich bietet das erfindungsgemäße Leitungssystem die Möglichkeit
zur halb- oder vollautomatischen Herstellung und Verlegung.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung bilden im übrigen Gegenstand
der anliegenden Patentansprüche.
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Im Folgenden wird die Erfindung durch die Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen
stellen dar: Figur 1 eine perspektivische, teilweise im Schnitt gezeichnete Ansicht
eines erfindungsgemäßen Kahels mit einem Abzweigorgan, Figur 2 einen Querschnitt
durch ein erfindungsgemäßes Kabel mit einem Abzweigorgan, welche an einer Mauer
befestigt sind, Figur 3 eine teilweise geschnitten wiedergegebene, perspektivische
Abbildung einer anderen Ausführungsform der Erfindung, Figur 4 eine Einzelheit der
Ausführungsformen nach den Figuren 1 bis 3 im Schnitt und Figur 5 eine nochmals
andere Ausführungsform der Erfindung im Querschnitt.
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In den Zeichnungen sind mehradrige Kabel nach der Erfindung wiedergegeben,
welche drei Leiteradern besitzen. belbstverständlich
ist die Erfindung
nicht auf diese Leiterzahl beschränkt, spndern umfaßt ebenso gut Anordnungen mit
einer größeren oder geringeren Anzahl von Leitern.
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Das in Figur 1 gezeigte Kabel besitzt einen bandförmigen Isolationsmantel
1 aus einem Isolierstoff, welcher derart zähelastisch ist, daß er sich nach Durchbohrung
oder Durchstoßung um die betreffende Verletzungsstelle nach Entfernen des betreffenden
Werkzeuges oder Teiles wieder zusammenzieht. Als Werkstoffe kommen natürliche oder
künstliche gummierten entsprechender Elastizität sowie Kunststoffe in Frage. Während
bei der Ausführungsform nach Figur 1 der gesamte Isolationsmantel 1 aus dem zähelastischen
Werkstoff besteht, kann gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform auch nur
die vordere Wandung des Isolationsmantels aus diesem Werkstoff hergestellt sein.
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In den Isolationsmantel 1 sind nebeneinander liegend flache, bandförmige
Leiteradern 2 eingebettet, welche in bestimmten Abständen mit Bohrungen 3 versehen
sind.
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Die Vorderseite 4 des Isolationsmantels 1 ist mit Marken 5 versehen,
welche Jeweils genau vor den Bohrungen 3 der Leiteradern 2 gelegen sind, so daß
eine zur Kontaktierung verwendete ohrschraube beim Eindringen an der Stelle der
Marke 5 genau auf die Jeweils zugehörige Bohrung 3 trifft.
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Ein Abzweigorgan, welches an das Kabel angesetzt ist, hat bei der
Ausführungsform nach Figur 1 die Form eines Abzweigkastens 6, durch dessen Boden
hindurch eine der Zahl der Leiteradern 2 entsprechende Anzahl von Bohrschrauben
7 hindurchreichen, welche einerseits zur Befestigung des Abzweigkastens 6 dienen
und andererßeits den Kontakt zwischen den Leiteradern 2 durch den
Isolationsmantel
1 hindurch zu Anschlußfahnen 8 eines Abzweigkabels 9 herstellen.
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Figur 2 zeigt die Art und Weise der Befestigung des erfindungsgemäßen
Kahels und des daran angeordneten Abzweigkastens an einer Mauer 10. Der Isolationsmantel
ist vermittels Nägel 11 an der Mauer 10 festgenagelt oder festgeschossen, wobei
die Nägel 11 an Punkten der Vorderseite des Isolationsmantels 1 angesetzt werden,
welche durch weitere Marken 12 (Figur 1) in solcher Weise bezeichnet sind, daß die
Nägel 11 keinesfalls auf die Leiteradern 2 treffen können.
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Nach dem Befestigen des Kabels und vor dem Ansetzen der Abzweige wird
der Isolationsmantel bündig in die Verputzschicht 13 eingebettet.
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Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in Abweichung von der Anordnung
des Kabels nach Figur 2 den Isolationsmantel außen auf die Verputzschicht 13 aufzusetzen
und durch diese Schicht 13 hindurch an der betreffenden Mauer zu befestigen, beispielsweise
mittels der Nägel 11 festzunageln.
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Eine andere, in Figur 3 gezeigte Befestigungsweise sieht vor, das
Kabel über einen an dem Isolationsmantel 1 vorgesehenen Fuß oder Flansch 14 am Fußboden
15 zu befestigen, was beispielsweise durch Festnageln oder Festschießen mittels
Nägeln 16 geschehen kann. In dieser Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Kabel
als Sockelleiste verwendbar, wobei eine ausreichende Isolation gegenüber Berührungsspannungen
und gegen Spritzwasser auch in denjenigen Bereichen sichergestellt ist, von denen
ein Abzweig durch Entfernen der Bohrschrauben 7 abgenommen worden ist.
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Figur 4 dient zur Erläuterung der Vorgänge, die bei -dem erfindungsgemäßen
Leitungssystem zu einem besonders sicheren und ermüdungsfreien Kontakt zwischen
der Leiterader 2 und der Kontaktfahne 8 des betreffenden Abzweigkabels führen. Wird
die Bohrschraube 7 durch den Isolationsmantel 1 hindurch in die Bohrung 3 der Leiterader
2 gedreht, so wird bei einem Festziehen der Bohrschraube die Leiterader 2 in der
aus Figur 4 ersichtlichen Weise leicht angehoben oder hochgebogen. Einer solchen
Verformung der Leiterader 2 setzt der Isolationsmantel 1 einen federnden Widerstand
entgegen, da er zwischen dem Boden des Abzweigkastens 6 und der bandförmigen Leiterader
2 zusammengepreßt wird, wie in Figur 4 durch eine dichtere Schraffierung angedeutet
ist. Der Isolationsmantel 1 übt daher einen ständigen Druck auf die Leiterader 2
aus, so daß die Ränder der Bohrung 3 gegen die Gänge der Bohrschraube 7 gepreßt
werden und einen sicheren Kontakt herstellen.
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Figur 5 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der
Abzweigkasten 6a zum Zwecke seiner zusätzlichen Befestigung mit Vorsprüngen 17 versehen
ist, welche in entsprechend geformte, mit Hinterschneidungen versehene Nuten 18
des Isolationsmantels 1 eingreifen. Außerdem ist der Abzweigkasten 6a über seinen
Boden vermittels der Bohrschrauben am Isolationsmantel 1 befestigt. Es besteht Jedoch
auch die Möglichkeit, den Abzweigkasten in eine Schutzhaube und in eine Bodenplatte
zu unterteilen, wobei die Schutzhaube über die Vorsprünge 17 und die Nuten 18 am
Isolationsmantel 1 festgehalten wird, während die Bodenplatte, die Kontaktfahnen
8 und die daran befestigten -Leiteradern eines Abzweigkabels durch die-Bohrschrauben
an dem Kabel befestigt sind.
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Figur 5 läßt eine weitere Möglichkeit für die Befestigung des erfindungsgemäßen
Kabels an der Wand oder einem Untergrund erkennen. Hierzu ist die Rückseite des
Isolationsmantels 1 mit einer Klebstoffschicht 19 versehen, welche vor dem Gebrauch
mittels einer Abdeckfolie 20 abgedeckt ist... Soll das Kabel an einem Untergrund
befestigt werden, so wird die Abdeckfolie 20 von der Klebstoffschicht 19 abgezogen
und das Kabel kann nun bei spielsweise an einer Wand festgeklebt werden. Die Klebstoffschicht
19 kann zur ausschließlichen Befestigung des Kabels an dem Untergrund dienen oder
lediglich die Aufgabe einer Installationshilfe haben, wobei dann Verankerungselemente
21 des Isolationsmantels 1 die endgültige Befestigung in einer Putzschicht nach
dem Einputzen des Kabels übernehmen.
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Während in den obigen Ausführungen das e.rfindungsgemäße Leitungssystem
als Kabel bezeichnet worden ist, versteht es sich, daß unter diesem Ausdruck auch
im wesentlichen starre Anordnungen zu verstehen sind, so daß das Leitungssyetem
beispielsweise in Form von Leisten oder Stangen in den Handel kommt und verlegt
wird. Die Erfindung ist also nicht auf eine flexible Ausbildung des Isolationsmantels
1 in seiner Gesamtheit beschränkt.