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Die Erfindung betrifft ein Schildersystem
mit einem wenigstens ein Profilelement aufweisenden Unterbau und
wenigstens einem an diesem austauschbar platzierbaren Schildmodul,
wobei an dem Schildmodul und dem Profilelement Elemente angeordnet
sind, welche zusammenwirkend einer Anbringung des Schildmoduls am
Profilelement dienen.
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Derartige Schildersysteme sind aus
dem Stand der Technik bekannt und werden als Informationsträger beispielsweise
in Flughäfen,
Bahnhöfen, im
Hotel- und Messebereich oder in Foyers großer Firmen genutzt. Es ist
bekannt, die Schildersysteme als Stelen freistehend im Raum, als
in den Raum hineinragendes, von beiden Seiten lesbares Schild an einer
Wand oder Decke befestigbar oder als flach an einer Wand zu befestigendes
Schild auszuführen.
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Es sind beispielsweise Schildersysteme
in Form freistehender Stelen bekannt, bei welchem Schildmodule in
Form von bedruckten Blechplatten unter Spannung in ein Rahmensystem
eingebracht werden. Die Schildmodule werden dabei zwischen die Seitenkanten
von die Schildmodule umfassenden Rahmenelemente eingebracht und
mittels einer zwischen den Rahmenelementen angeordneten Spannvorrichtung
vorgespannt. Auf diese Weise werden die Schildmodule in eine gewölbte Form
gebracht und relativ zum Rahmen und zum Spannelement verspannt und
dadurch befestigt.
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Nachteilig verursacht ein derartiges
Schildersystem einen relativ hohen Aufwand beim Austausch oder Entfernen
der Schildmodule. Bedingt durch ihre plattenartige Form bieten die
Schildmodule für
eine Wartungs- oder Austauscharbeiten durchführende Person keine Griffmöglichkeiten.
Um bei einem derartigen Schildersystem Schildermodule aus dem die Module
aufnehmenden Rahmen zu entnehmen, ist es notwendig, das Schildmodul
unter Wirkung der zwischen Hand und Schildmodul auftretenden Reibungskräfte aus
der Rahmenhalterung herauszuschieben. Dieses wird zusätzlich durch
die Tatsache erschwert, daß die
Schildmodule zwischen der Spannvorrichtung und dem Rahmen eingespannt sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Schildersystem mit austauschbar platzierbaren Schildmodulen zu schaffen,
wobei die Schildmodule eine leichte Austauschbarkeit aufweisen.
Das erfindungsgemäße Schildersystem
soll des weiteren einen klaren und ordentlichen Eindruck vermitteln,
Verschraubungen oder andere mechanische Funktionselemente sollen
bei der Betrachtung für
den Betrachter nicht sichtbar sein. Das Schildersystem soll die Möglichkeit
aufweisen, bei gleicher technischer Funktionsweise in vielen unterschiedlichen
Designs und Erscheinungsformen ausgestaltet werden zu können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Schildersystem mit den eingangs genannten Merkmalen gelöst, wobei
die Elemente bei bestimmungsgemäßer Anbringung
des Schildmoduls an dem Profilelement durch das Schildmodul abgedeckt sind,
so daß sie
für einen
Betrachter nicht sichtbar sind
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Wesentlicher Bestandteil der Erfindung
ist, das Teile des oder den gesamten Unterbau ausbildende Profilelement
mit wenigstens einem Element zu versehen, welches zwecks einer Anbringung
von Schildmodulen mit einem an einem Schildmodul vorgesehenen Element
zusammenwirkt. Dabei wird durch die Anordnung und die Formgebung
der Elemente erreicht, daß das
Schildmodul relativ zum Unterbau derart plaziert ist, daß die Elemente
durch das Schildmodul abgedeckt sind. Auf diese Weise wird verhindert,
daß die
Befestigungselemente für
einen Betrachter des Schildersystems sichtbar sind und einen ästhetisch
störenden
Eindruck hinterlassen. Durch das Verdecken der Elemente durch den
Körper
des Schildmoduls wird des weiteren vorteilhaft ein unberechtigtes
Entfernen oder Austauschen der Schildmodule erschwert oder verhindert.
Vorzugsweise sind die Elemente mit Vorteil derart konzipiert, daß sie eine
Bewegung des Schildmoduls relativ zum Profilelement nur mit einem
Freiheitsgrad zulassen. Dieses kann zum einen durch eine entsprechend
geeignete Form der Elemente und zum anderen durch eine geeignete
Anordnung der Elemente relativ zum Unterbau und Schildmodul erfolgen.
Die am Profilelement und Schildmodul angeordneten Elemente wirken
zusammen, ohne einander einzuspannen, das heißt, sie lassen eine Bewegung
des Schildmoduls in diese Richtung ohne merklichen Widerstand zu.
Vorteilhaft sind die Schildmodule vor unberechtigten Zugriffen durch
eine geeignete Sperre gesichert, welche eine Bewegung des Schildmoduls
in der ihm verbliebenen Richtung blockiert. Wird diese Sperre durch eine
dazu befähigte
Person entfernt, so sind die Schildmodule vorteilhaft aufgrund ihrer
spannungsfreien Anbringung durch die betreffende Person einfach
und unaufwendig auswechselbar.
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Die Elemente sind in einer vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung nach dem System von Nut-und-Feder zusammenwirkende
Strukturen. Es ist dabei sowohl möglich, daß an dem Profilelement eine
oder mehrere Nuten und an dem Schildmodul diesen entsprechende Federn
angebracht sind, als auch, daß an
dem Profilelement Federn und an dem Schildmodul Nuten angebracht
sind. Die Nuten und Federn können
beliebige Querschnittsformen, beispielsweise einen T-förmigen oder
L-förmigen,
dreieckigen, trapezförmigen
oder runden Querschnitt aufweisen. Eine weitere mögliche Querschnittsform
ist die eines schwalbenschwanzartigen Querschnitts. Wichtig ist
lediglich, daß die
Querschnittsform des verwendeten Nut- und-Feder Systems nur eine Bewegung
in Längsrichtung
der Nut zuläßt. Durch
eine geeignete Orientierung des Nut-Feder-Systems im Raum werden
Bewegungen der Schildmodule in vorzugsweise horizontaler oder vertikaler
Richtung ermöglicht.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
sind bei dem erfindungsgemäßen Schildersystem
oberhalb und/oder unterhalb einer durch die Schildmodule ausgebildeten
Präsentationsfläche Kopf-
und Fußbereiche
ausgebildet, welche mit wenigstens einer Blende versehen sind, welche
mittels wenigstens einem zu dem Element des Profilelements passenden Element
an dem Profilelement anbringbar ist. Die Anbringung der Blenden
erfolgt auf die gleiche Weise wie die Anbringung der Schildmodule
an den Profilelementen. Derartige Blenden sind in ihren Abmessungen
an die Abmessungen und die Anzahl der an dem jeweiligen Schildersystem
befestigten Schildmodule angepaßt.
So sind beispielsweise für
eine unterschiedliche Anzahl von an dem Unterbau angebrachten Schildmodulen
oder für
Schildmodule unterschiedlicher Abmessungen Kopf- und Fußblenden in
verschiedenen Abmessungen vorgesehen, so daß beliebige Unterbauten jeweils
vollständig
durch die Blenden und die Schildmodule abdeckbar sind. Alternativ
kann vorgesehen sein, daß anstelle
von Kopf- und Fußblenden
unterschiedlicher Abmessungen auch Kopf- und Fußblenden gleichbleibender Abmessungen
verwendet werden, wobei verbleibende Freiräume dann mit entsprechenden
nicht mit Beschriftungen oder Zeichen versehenen Schildmodulen kombiniert
werden. Es ist ebenfalls möglich,
sowohl auf den Blenden als auch auf den eigentlichen Schildmodulen
nicht nur zweidimensionale Beschriftungen, sondern ebenfalls dreidimensional
ausgearbeitete Zeichen beispielsweise in Form von Halbreliefs, anzubringen.
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Die an dem Schildmodul und an dem
Profilelement vorhandenen Elemente sind in einer weiteren Ausführungsform
aus wenigstens einem Profilelement gebildet. Es ist möglich, daß die Elemente
zum Anbringen des Schildmoduls dabei aus einem oder alternativ aus
einer Vielzahl von Profilelementen gebildet sind. Die Elemente können beispielsweise
einzeln an den Schildmodulen befestigte Halteelemente, wie Haken
sein. In beiden Fällen
sind die Profilelemente auf beliebige Weise an den Schildmodulen befestigt,
beispielsweise können
sie mit der Rückseite
der Schildmodule verklebt, verschweißt, verschraubt oder vernietet
sein. Eine weitere Möglichkeit
ist, die Profilelemente durch Verformen oder durch ein wenigstens
teilweises Ausstanzen und Verformen bestimmter Bereiche des Grundwerkstoffs der
Schildmodule auszubilden. So können
die Profilelemente beispielsweise durch Umbördeln zweier Außenkanten
der Schildmodule gebildet sein. Bei Schildmodulen, welche eine Vor-
und Rückwand
aufweisen, ist es möglich,
bestimmte Bereiche der Rückwand
des Schildmoduls auszustanzen und umzuformen, so daß auf diese
Weise Profilelemente ausgebildet werden. Wesentlich ist, daß auf der
die spätere Präsentationsfläche ausbildenden
Oberfläche
der Schildmodule keine Befestigungsmittel für den Betrachter sichtbar sind.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor,
daß der
Unterbau wenigstens zwei einander gegenüberliegend und zueinander parallel
angeordnete Profilelemente aufweist. Vorteilhaft ist vorgesehen, daß der Unterbau
eine Rahmenkonstruktion ist, bei welcher Profilelemente tragende
Strukturen ausbilden. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß der Unterbau ein aus wenigstens
einem Profilelement gebildeter Rahmen ist. Das Profilelement ist
in dem Rahmen senkrecht oder alternativ waagerecht angeordnet. Die
Profilelemente können
auf beliebige Weise miteinander verbunden sein, beispielsweise durch
Verschrauben, Vernieten, Verschweißen, Kleben oder mittels eines Nut-Feder-Systems. Ein derartiger
Unterbau ist kostengünstig,
einfach und in nahezu beliebigen Abmessungen herstellbar. Eine Verwendung
von Profilelementen beispielsweise aus Aluminium ermöglicht die Herstellung
leichter Unterbauten. Aluminiumprofile können vorteilhaft als Halbzeug
mit den jeweils gewünschten
Querschnittsformen hergestellt werden. Derartige stranggepreßte Aluminiumprofile
weisen vorteilhaft eine ausreichende Genauigkeit auf, so daß sie lediglich
auf das jeweils passende Maß zugeschnitten
und mittels geeigneter Fügeverfahren,
wie beispielsweise Verschweißen,
Verschrauben oder Vernieten zur jeweils gewünschten Rahmenform zusammengesetzt
werden müssen.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schildersystems
sieht vor, daß die Elemente
in Längsrichtung
der Profilelemente verlaufen. Auf diese Weise wird vorteilhaft ermöglicht,
daß eine
Vielzahl von Schildmodulen neben- oder übereinander mittels ihrer Befestigungsstrukturen
an dem Unterbau des Schildersystems befestigbar sind. Sind die Elemente
zueinander passende Nuten und Federn, werden die Schildmodule einzeln
aufeinanderfolgend in die Nuten bzw. die Federn der Profilelemente
eingeschoben.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung sehen
vor, daß das
Profilelement einen asymmetrischen Querschnitt aufweist. Mittels
derartiger Profilelemente wird vorteilhaft ermöglicht, daß bei beidseitig zu betrachtenden
Schildersystemen beide Seiten in gleicher Weise optisch gestaltet
werden können.
Vorteilhaft weisen die Profilelemente einen im wesentlichen rechteckigen
Querschnitt auf. Derartige Profilelemente sind einfach herzustellen
und vorteilhaft weiter zu verarbeiten. Die geraden Seitenflächen eines derartigen
Profilelementes bieten günstige
Befestigungsflächen
für Schildmodule
und gegebenenfalls zusätzliche
Elemente.
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Profilelemente mit im wesentlichen
rechteckigen Querschnitten sind gut miteinander kombinierbar. Zur
Erhöhung
von Steifigkeit und Festigkeit weisen die Profilelemente in einer
alternativen Ausführungsform
eine in ihrem Inneren angeordnete Struktur auf.
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Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor,
daß Schildmodule
an einer Seite des Unterbaus anbringbar sind. Derartige Schildmodule
eigenen sich beispielsweise für
eine Wandbefestigung. Der Unterbau weist zu diesem Zweck entsprechend
geformte Profilelemente auf, so daß an einer Seite vorzugsweise
zwei im wesentlichen parallel verlaufende Elemente zum anbringen
von Schildmodulen befindlich sind, in welche die Befestigungsstrukturen
der Schildmodule einführbar
sind. Selbstverständlich
ist es möglich,
daß der
Unterbau lediglich ein Element zum anbringen von Schildmodulen aufweist.
Eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schildersystems
weist einen Unterbau auf, der aus entsprechenden Profilelementen
gebildet ist, von denen jedes Profilelement auf entsprechende Elemente wie
beispielsweise Nuten oder Federn auf einander gegenüberliegenden
Seiten des Profilelements verfügt.
Diese Profilelemente werden vorteilhaft derart zu einem Rahmen zusammengefügt, daß auf zwei einander
gegenüberliegenden
Seiten des Rahmens jeweils zwei im wesentlichen parallel zueinander
verlaufende Elemente wie Nuten oder Federn befindlich sind. Auf
diese Weise sind vorteilhaft auf zwei einander gegenüberliegenden
Seiten des Unterbaus Schildmodule anbringbar, wodurch das Schildersystem
von beiden Seiten mit durch einen Passanten oder Nutzer wahrnehmbarer
Information versehen werden kann.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, daß nicht
von Schildmodulen verdeckte Bereiche der Profilelemente mit Blenden
versehen sind. Vorteilhaft wird auf diese Weise erreicht, daß ein erfindungsgemäßes Schildersystem
auf vielfältige
Weise unter unterschiedlichen optischen und ästhetischen Gesichtspunkten
designerisch ausgestaltet werden kann. Die optisch wenig ansprechende Struktur
des Unterbaus des erfindungsgemäßen Schildersystems
wird so in ansprechender Art und Weise verkleidet und mit in die
Gesamtgestaltung des Schildersystems einbezogen. Vorteilhaft sind
die Blenden auf den Profilelementen aufgeklebt. Alternativ ist vorgesehen,
daß die
Blenden wie die Schildmodule mittels Nut-Feder-Systemen an den Profilelementen
angebracht sind. Auf diese Weise wird vermieden, daß optisch
wenig ansprechende Befestigungen wie Schrauben oder Nieten für den Betrachter
des Schildersystems sichtbar sind.
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Eine weitere Erfindungsform sieht
vor, daß die
Blenden aus Holz, Metall oder Kunststoff oder derartige Materialien
imitierenden Zierstreifen bestehen. Vorteilhaft wird auf diese Weise
das Design des erfindungsgemäßen Schildersystems
an unterschiedliche Anforderungen anpaßbar. Das Schildersystem kann
in vielen verschiedenen Stilrichtungen und auf die jeweils individuellen
Bedürfnisse
des künftigen
Anwenders angepaßt
hergestellt werden. Die verwendeten Blenden können sowohl als plattenförmige flache
Elemente als auch als dreidimensional ausgebildete Profile ausgebildet
sein. Vor allem die seitlichen Flächen des Unterbaus können mit
breiten, deutlich überkragenden
Blenden, beispielsweise aus Holz oder einem Holzdekor, versehen
sein.
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Eine besonders elegante Ausführungsform des
Schildersystems sieht vor, daß die
Schildmodule die Elemente zum Anbringen von Schildmodulen der Profilelemente
verdecken. Vorzugsweise sind die Schildmodule und die Blenden der
Profilelemente derart angeordnet, daß sie eng aneinandergrenzen und
auf diese Weise ein einheitliches und geschlossenes Erscheinungsbild
ausprägen.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die an den Profilelementen
angebrachten Blenden die Elemente der Profilelemente verdecken.
In beiden Ausführungsformen
wird erreicht, daß für den Betrachter
der ästhetisch
nicht ansprechende Unterbau sowie die Elemente, mit denen die Schildmodule
an dem Unterbau angebracht sind, nicht sichtbar sind.
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Eine weitere Erfindungsform sieht
vor, daß seitlich
neben der durch die Schildmodule ausgebildeten Präsentationsfläche mit
Blenden versehene Randbereiche ausbildbar sind. Zu diesem Zweck werden
zur Erstellung des Unterbaus Profilelemente verwendet, bei denen
die Elemente sich im Bereich zweier einander diagonal gegenüberliegender
Ecken des Querschnitts des Profilelements befinden. An einem mit
derartigen Profilelementen erstellten Rahmen besteht vorteilhaft
die Möglichkeit,
die Schildelemente seitlich am Rand des Schildersystems anzuordnen.
Der neben den Schildelementen verbleibende Bereich des Rahmens wird
dann vorteilhaft mit Blenden versehen, wodurch eine Vielzahl von
vorteilhaften unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Schildersystems
ermöglicht
wird. Es ist vorgesehen, daß die
Schildmodule und die Blenden plattenartige Elemente von gleicher
Stärke
sind. Auf diese Weise kann eine einflächige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schildersystems
erreicht werden. Alternativ ist vorgesehen, daß die Schildmodule eine größere Stärke als
die Blenden aufweisen, wodurch die nach außen gerichteten Oberflächen der
Schildmodule und der Blenden in verschiedenen Ebenen liegend anordbar
sind. Vorteilhaft wird auf diese Weise erreicht, daß die die
Präsentationsfläche ausbildenden
Oberflächen
der Schildmodule aus der durch die Blenden gebildeten Ebene des
Schildersystems herausragen und sich optisch von dem Schildersystem
abheben. Derartige Schildmodule bilden den großen Vorteil, daß sie bei
Wartungs- oder Auswechselarbeiten
einfach auswechselbar sind, da die Schildmodule aufgrund ihrer von
der restlichen Oberfläche
des Schildersystems sich abhebenden Gestalt einfach vom Bedienungspersonal
zu ergreifen sind. Da in sämtlichen
Ausführungsformen
des Schildersystems gemäß der Erfindung
die Schildmodule ohne Vorspannung in die in den Profilelementen
vorgesehenen Nuten eingeführt
werden, sind die Schildmodule ohne großen Kraftaufwand ein- bzw. auszubauen.
Das Schildersystem kann an seiner Oberseite mit einer Blende versehen
sein, welche mittels einer Verschraubung an dem den oberen Rand
des Schildersystems ausbildenden Element festlegbar ist. Diese Verblendung überdeckt
die in den Profilelementen eingebrachten Nuten, so daß ein unbefugtes Auswechseln
oder Entfernen der Schildmodule verhindert bzw. erschwert wird.
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Schildersysteme gemäß der Erfindung
sind vorteilhaft als freistehende Stele aufstellbar oder alternativ
mittels einer geeigneten Befestigungsstruktur an einer Wand zu befestigen.
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Weitere Ausführungsformen und Merkmale des
erfindungsgemäßen Schildersystems
gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
hervor. Das Ausführungsbeispiel
hat lediglich erläuternden
Charakter und ist nicht beschränkend.
Die Figuren zeigen:
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1 eine
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schildersystems
in einer horizontalen Schnittansicht,
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2 den
Unterbau des Schildersystems aus 1 in
einer horizontalen Schnittansicht,
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3 ein
Profilelement in einer vergrößerten Schnittansicht,
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4 den
Unterbau des Schildersystems aus 1 in
einer Seitenansicht.
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Das folgende Ausführungsbeispiel beschreibt ein
erfindungsgemäßes Schildersystem
als freistehende Stele ausgeführt,
welche von beiden Seiten mit Schildmodulen bestückt werden kann, so daß sie von
beiden Seiten durch Passanten lesbare Informationen aufweist. Das
Schildersystem besteht im wesentlichen aus einem Unterbau 12 mit
einem Fuß 11,
auf welchem der Unterbau 12 freistehend aufstellbar ist.
Der Unterbau 12 ist als Rahmenkonstruktion ausgeführt. Er
besteht im wesentlichen aus zwei vertikal verlaufenden Profilelementen 1,
welche zueinander parallel angeordnet sind, sowie zwischen diesen
angeordnete, im dargestellten Beispiel waagerecht verlaufende Querstreben 7.
Selbstverständlich
kann vorgesehen sein, daß die
Querstreben 7 beispielsweise auch diagonal verlaufend angeordnet sein
können.
Die Profilelemente sind vorzugsweise Aluminiumprofile, welche im
Querschnitt in 3 dargestellt
sind. Die Profile haben einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt,
welcher aus zwei Frontbereichen 13 sowie zwei seitlichen
Bereichen 14 besteht. In dem zwischen den Frontbereichen 13 und
Seitenbereichen 14 gebildeten Hohlraum ist eine Versteifungsstruktur 2 angeordnet,
welche dem Profilelement die nötige
Biege- und Verwindungssteifigkeit gibt. Diese Versteifungsstruktur
kann abweichend von der im Beispiel dargestellten Form beliebige
zweckdienliche Formgebungen aufweisen. Das Profilelement weist des
weiteren Verbindungsstreben 6 auf, welche zur Verbindung
der Profilelemente mit den Querstreben 7 des Unterbaus 12 dienen.
Die Verbindung der Verbindungsstreben 6 mit den Querstreben 7 kann
beispielsweise durch Verkleben, Verschweißen, Verschrauben, Nieten oder ähnliches
erfolgen. Die Verbindung der Profilelemente 1 mit den Querstreben 7 erfolgt
in jedem Fall derart, daß keinerlei
Verbindungsmittel über
die Frontbereiche 13 des Querschnitts des Profilelements 1 hervorstehen. Das
Profilelement 1 weist an einander diagonal gegenüberliegenden
Eckbereichen Nuten auf. An der den Verbindungsstreben 6 gegenüberliegenden
Seite des Profilelements 1 handelt es sich hierbei um die Außennut 3,
die in der Nähe
der Verbindungsstreben 6 angeordnete Nut wird als Innennut 4 bezeichnet. Beide
Nuten 3, 4 haben im dargestellten Ausführungsbeispiel
eine im wesentlichen L-förmige
Gestalt, welche durch die in den Nutbereich hineinragenden Stege 5 ausgebildet
wird. In weiteren, nicht dargestellten Ausführungsformen der Erfindung
kann es selbstverständlich
möglich
sein, daß die
Nuten alternative Formgebungen aufweisen. Beispielsweise kann anstelle
einer L-förmigen
Nut eine T-förmige vorgesehen
sein.
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In 2 ist
der Unterbau des erfindungsgemäßen Schildersystems
in einem horizontalen Querschnitt zusammenmontiert dargestellt.
Man erkennt hier gut die senkrecht verlaufenden Innennuten 4 und Außennuten 3.
Gut zu erkennen ist in 2 ebenfalls,
daß der
Unterbau 12 des Schildersystems von der mit A gekennzeichneten
Seite aus betrachtet dasselbe Aussehen aufweist wie von der Seite
B aus betrachtet. In beiden Fällen
liegt im dargestellten Beispiel auf der jeweils rechten Seite des
Unterbaus 12 eine Innennut 4 vor, während auf
der linken Seite des Unterbaus 12 eine Außennut 3 vorhanden
ist.
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In 1 ist
das erfindungsgemäße Schildersystem
mit angebrachten Schildmodulen 8, 9 dargestellt.
Bei den Schildmodulen 8, 9 handelt es sich im dargestellten
Fall um ein flaches Schildmodul 8, welches auf der Seite
B des Unterbaus 12 befestigt ist, sowie um ein breites
Schildmodul 9, welches auf der Seite A des Unterbaus 12 befestigt
ist. Die Stärke
des schmalen Schildmoduls 8 entspricht der Stärke der am
Profilelement 1 befestigten Profilverblendungen 10a, b.
Die Stärke
des breiten Schildmoduls 9 beträgt ein Vielfaches dieser Stärke, so
daß die
Informationsfläche 16a des
breiten Schildmoduls 9 sich deutlich von der Profilverblendung 10a abhebt
und ein derartig geformtes Schildmodul 9 sich einfach beim
Anbringen und Entfernen ergreifen lässt. Auf der Seite B des Schildersystems
erkennt man, daß die
Informationsfläche 16b des
flachen Schildmoduls 8 mit der Oberfläche der Profilverblendung 10b im
wesentlichen eine Ebene ausbildet. Die Schildmodule 8, 9 weisen
entsprechend zur Form der Nuten 3, 4 geformte
Federelemente 15 auf. Im vorliegenden Fall handelt es sich
bei den Federelementen 15 um im Querschnitt im wesentlichen
U-förmige
Profilelemente, welche im Falle des flachen Schildmoduls 8 vorzugsweise
durch Kleben oder Schweißen,
im Falle des breiten Schildmoduls 9 alternativ dazu ebenfalls durch
Verschrauben oder Vernieten mit den entsprechenden Schildmodulen
verbunden sind. Wesentlich ist, daß im Falle einer Verschraubung
oder Vernietung des Federelements 15 mit dem breiten Schildmodul 9 keine
der verwendeten Verbindungsmittel von außen für den Betrachter des Schildersystems sichtbar
sind.
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Die nicht von den Schildmodulen 8, 9 bedeckten
Bereiche der Profilelemente 1, im vorliegenden Fall sind
dies die Frontbereiche 13, sind mit Hilfe von Profilverblendungen 10a, b verblendet.
Es ist ebenfalls möglich,
die Seitenbereiche 14 der Profilelemente 1 mit
entsprechenden Verblendungen zu versehen, welche in den Zeichnungen
allerdings nicht dargestellt sind. Die Verblendungen 10a, b sind mit
den Profilelementen 1 mittels Verkleben verbunden. Sowohl
die verwendeten Verblendungen 10a, b als auch
die Schildmodule 8, 9 können auf beliebige Art und
Weise entsprechend dem Verwendungszweck designerisch ausgestaltet
werden.
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In 4 erkennt
man, daß die
Nuten 3, 4 der Profilelemente 1 sich über die
gesamte Länge
des Profilelements 1 erstrecken. Am unteren Ende sind diese
Nuten 3, 4 durch den Fuß 11 begrenzt. Zur Montage
des Schildersystems wird beispielsweise zunächst eine nicht näher dargestellt
Fußverblendung
in die Nuten 3, 4 von der Oberseite 17 des
Unterbaus 12 her eingeführt.
Diese Fußverblendung gleitet
durch die Nuten 3, 4 geführt nach unten, bis ihre Unterkante
an dem Fuß 11 anliegt.
Anschließend wird
eine entsprechende Anzahl von Schildmodulen 8, 9 ebenfalls
von der Oberseite 17 des Unterbaus her in die Nuten 3, 4 der
Profilelemente 1 eingeführt. Wenn
gewünscht,
kann oberhalb der Profilelemente 1 eine weitere Kopfverblendung
in die Nuten 3, 4 eingeführt werden. Zur Verhinderung
eines unberechtigten Entfernens von Schildmodulen oder Kopf- bzw. Fußverblendungen
ist an der oberen Querstrebe 7 eine Abschlußleiste 18 mittels
Verschraubungen 19 befestigbar. Die Verschraubung 19 kann
beispielsweise mittels Schrauben mit Spezialköpfen erfolgen, so daß ein Lösen der
Verschraubungen ohne dazugehörigen
Spezialschlüssel
nicht möglich
ist. Die Abschlußleiste 18 überdeckt
sowohl die obere Querstrebe 7 als auch die Kopfenden der
Profilelemente 1, so daß die nach oben offenen Nuten 3, 4 bedeckt sind,
und ein Entnehmen der Schildmodule bzw. Verblendungen nicht möglich ist.
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- 1
- Profilelement
- 2
- Versteifungsstruktur
- 3
- Außennut
- 4
- Innennut
- 5
- Steg
- 6
- Verbindungsstrebe
- 7
- Querstrebe
- 8
- Schildmodul,
flach
- 9
- Schildmodul,
breit
- 10a,
b
- Profilverblendung
vorne
- 11
- Fuß
- 12
- Unterbau
- 13
- Frontbereich
- 14
- Seitenbereich
- 15
- Federelement
- 16a,
b
- Informationsfläche
- 17
- Oberseite
- 18
- Abschlußleiste
- 19
- Verschraubung