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Die vorliegende Erfindung betrifft
in einem ersten Aspekt ein Anschlussteil für ein Schaltgerät, insbesondere
für einen
elektronischen Wandler oder einen elektronischen Sensor. In weiteren
Aspekten betrifft die Erfindung ein Schaltungsmodul für ein Schaltgerät zum Zusammenbau
mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil
sowie eine aus dem erfindungsgemäßen Anschlussteil
und dem erfindungsgemäßen Schaltungsmodul
zusammengesetzte Zwischenbaugruppe.
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Bei bisher bekannten einzügigen Fertigungsverfahren
für im
Wesentlichen zylindrische Schaltgeräte, wie sie beispielsweise
in
DE 100 13 218 C1 und
DE 195 04 608 U1 beschrieben
sind, wird nach dem Einschieben einer Baugruppe in eine Gehäusehülse immer
noch ein jeweils separat einzuführendes
Zentrierstück
benötigt.
Bei den im Stand der Technik bekannten Verfahren muss daher immer
noch eine vergleichsweise hohe Zahl von Verfahrensschritten durchgeführt werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, ein Anschlussteil für
ein elektrisches Schaltgerät
anzugeben, mit welchem ein einzügiges
Herstellungsverfahren vereinfacht und somit kostengünstiger durchgeführt werden
kann. Außerdem
soll ein für
den Zusammenbau mit dem Anschlussteil geeignetes Schaltungsmodul
sowie eine Zwischenbaugruppe geschaffen werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Anschlussteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch ein Schaltungsmodul
mit den Merkmalen des Anspruchs 26 sowie durch die Baugruppe mit den
Merkmalen des Anspruchs 24 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen des
erfindungsgemäßen Anschlussteils
und des erfindungsgemäßen Schaltungsmoduls
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße Anschlussteil für ein Schaltgerät weist
einen hülsenförmigen Grundkörper auf,
der zum Einschieben in eine Gehäusehülse des Schaltgeräts ausgebildet
ist. Weiterhin weist das erfindungsgemäße Anschlussteil eine im Innenbereich des
Grundkörpers
ausgebildete Führung
zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers mit einer elektronischen
Schaltung, insbesondere einer Leiterplatte, auf und ist außerdem mit
einer Zentriereinrichtung zum geeigneten Positionieren eines in
den Grundkörper
einzuführenden
Trägers
bezüglich
der Führung versehen.
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Das erfindungsgemäße Schaltungsmodul für eine elektronische
Schaltung zum Zusammenbau mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil
weist eine Leiterplatte mit einer darauf angeordneten elektronischen
Schaltung auf, wobei die Leiterplatte zur Aufnahme in einer Schirmhülse eines
Schaltgeräts
ausgebildet ist und wobei eine Stirnseite der Leiterplatte zur fixierenden
Aufnahme in einem erfindungsgemäßen Anschlussteil
ausgebildet ist.
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Als ein Kerngedanke der Erfindung
kann angesehen werden, bei einem Anschlussteil für ein Schaltgerät in einem
hülsenförmigen Grundkörper eine
Führung
zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers mit einer elektronischen
Schaltung und außerdem
eine geeignete Zentriereinrichtung vorzusehen, damit bei einem einzügigen Herstellungsverfahren
der Träger
mit der darauf angeordneten elektronischen Schaltung praktisch automatisch
in die richtige Position geführt
wird. Als wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Anschlussteils kann angesehen werden,
dass das nachträgliche
Einführen
eines Zentrierstücks
entfällt
und somit Verfahrensschritte eingespart werden können.
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Der Begriff Zentriereinrichtung wird
vorwiegend in einem allgemeinen funktionalen Sinn verstanden, dahingehend,
dass durch diese Einrichtung ein in das Anschlussteil einzuführender
Träger
bezüglich
einer Führung
oder Aufnahme positioniert und zentriert wird. Der Träger braucht
in diesem Zusammenhang nicht zentrisch oder in irgendeiner Weise
symmetrisch zu dem Anschlussteil ausgerichtet zu sein.
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Das Zusammenführen oder Zusammenstecken der
einzelnen Komponenten eines Schaltgeräts gestaltet sich besonders
einfach, wenn der Grundkörper
des erfindungsgemäßen Anschlussteils
als eine im Wesentlichen zylindrische Hülse ausgebildet ist. weiterhin
wird der Grundkörper
bevorzugt aus einem transparenten Material gefertigt, da dann mit
Hilfe von Leuchtmitteln, die insbesondere an dem in das Anschlussteil
einzuführenden
Ende einer Leiterplatte angeordnet sind, ein Schaltzustand des Schaltgeräts nach
außen
angezeigt werden kann. In diesem Zusammenhang kann mit Hilfe eines
transparenten Anschlussteils eine hervorragende Quasi-Rundumsichtbarkeit
erzielt werden.
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Das Einschieben einer Baugruppe aus
Anschlussteil, Leiterplatte, Schirmhülse und Sensoreinheit von einem
Messende einer Gehäusehülse her wird
ermöglicht,
wenn eine Außenseite
des Grundkörpers
zum Ein- bzw. Durchschieben des Anschlussteils in bzw. durch die
Gehäusehülse des Schaltgeräts ausgebildet
ist. Auf diese weise können in
einem einfachen Herstellungsverfahren die Komponenten sehr präzise zueinander
ausgerichtet werden.
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Prinzipiell ist es auch möglich, die
genannte Baugruppe von einem hinteren Ende der Gehäusehülse, entgegengesetzt
zur Messseite, in diese einzuschieben.
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Die Funktionalität des erfindungsgemäßen Anschlussteils
kann weiter erhöht
werden, wenn der Grundkörper
an einer der Einführseite
für den
Träger gegenüberliegenden
Seite einen Bodenbereich aufweist, in dem mindestens eine Einfüllöffnung zum Einbringen
eines Vergussmaterials ausgebildet ist. In diesem Bodenbereich können außerdem Öffnungen zur
Durchführung
von Anschlussleitungen für
die Schaltung vorgesehen sein. Bei einer alternativen Variante des
erfindungsgemäßen Anschlussteils
ist der Grundkörper
zur Aufnahme eines Steckers und/oder eines Buchsenelements ausgebildet.
Die mechanische Stabilität
und die Dichtigkeit des Aufbaus kann bei dieser Alternative erhöht werden, wenn
zur fixierenden Aufnahme eines Steckerelements in den Grundkörper eine
Rastverbindung vorgesehen ist. Eine solche Rastverbindung kann beispielsweise
durch einen auf der Innenseite des Anschlussteils gebildete umlaufende
Wulst und eine entsprechende umlaufende Nut in einem Steckerelement
gebildet sein oder über
eine O-Ring-Dichtung, sofern
der benötigte
Platz in der zylindrischen Außenhülse zur
Verfügung
steht.
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Um das Innere des Schaltgeräts vor äußeren Einflüssen, wie
z.B. vor Feuchte oder aggressiven Fluiden zu schützen, sind an der Außenseite
des Grundkörpers
bevorzugt Dichteinrichtungen zum Abdichten gegenüber der Gehäusehülse des Schaltgeräts vorgesehen.
Bei einer einfachen Ausgestaltung können hierbei eine oder mehrere
umlaufende Dichtlippen als Dichteinrichtung vorgesehen sein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Variante schließen sich
an die Einfüllöffnungen
und/oder die Anschlussöffnungen
im Innenbereich des Grundkörpers
kaminartige Buchsen an. Grundsätzlich
erfolgt ein Vergießen
des Schaltgeräts
erst nach dem Zusammenbau. Um eine Blasenbildung im Bereich des transparenten
Anschlussteils und eine damit zusammenhängende Beeinträchtigung
der optischen Eigenschaften durch zusätzliche Grenzflächen beim vergießen zu vermeiden,
kann es aber zweckmäßig sein,
in dem Anschlussteil einen Vorverguss mit einem nach Aushärtung transparenten
Material durchzuführen.
Hierzu ist es zweckmäßig die
genannten kaminartigen bzw. röhrenförmigen Buchsen
vorzusehen.
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Eine stabile, im Wesentlichen formstarre Baugruppe
mit einem Anschlussteil, einer Leiterplatte, einer Schirmhülse und
einem Sensorelement kann erzielt werden, wenn eine Innenseite des Grundkörpers zum
Einschieben einer den Träger
umschließenden
Schirmhülse
ausgebildet ist. Besonders stabil wird dieser Aufbau, wenn zum definierten Eingriff
der Schirmhülse
mit dem Grundkörper
an der Innenseite des Grundkörpers
ein Anschlag ausgebildet ist.
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Ein solcher Anschlag ist besonders
einfach herzustellen, wenn an den Grundkörper des Anschlussteils ein
Bereich mit reduziertem Innendurchmesser gebildet ist.
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Als Führung oder als Teil der Führung können bevorzugt
Führungsnuten
oder -schienen vorgesehen sein. Bevorzugt sind diese Führungsnuten und/oder
Führungsschienen
an einer Innenseite des Grundkörpers
und/oder an den Buchsen ausgebildet.
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Besonders einfach lässt sich
dies auf der Innenseite des Grundkörpers dadurch realisieren,
dass in dem Bereich mit reduziertem Innendurchmesser mindestens
eine sich axial erstreckende Führungsnut
ausgespart ist.
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Bei einer einfach zu fertigenden,
gleichwohl aber sehr effektiven Variante weisen die Führungsnuten
und/oder die Führungsschienen
jeweils Einführöffnungen
auf, die zur Bildung der Zentriereinrichtung in Öffnungsrichtung zunehmend weiter
sind. Auf diese Weise wird ein praktisch automatisch richtiges Positionieren
der Leiterplatte beim Einführen
in das Anschlussteil ermöglicht.
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Die Stabilität einer Baugruppe aus Anschlussteil,
Leiterplatte, Schirmhülse
und Sensoreinheit kann weiter erhöht werden, wenn die Öffnungen für die Anschlussleitungen
mit Einrichtungen zur Zugentlastung und/oder zum Verdrehschutz versehen sind.
Hierbei können
an den Innenseiten der Öffnungen
für die
Anschlussleitungen insbesondere Rillen, Stege oder Wülste, insbesondere
axial verlaufend, vorgesehen sein. In besonders einfacher Weise
kann eine Zugentlastung außerdem
erreicht werden, wenn sich die Öffnungen
konisch verjüngen.
Gleichzeitig dient die endseitige Verjüngung als Dichtkante, welche
sich in den Kabelmantel drückt
und damit die Durchführung
abdichtet.
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Die Sicherheit bei der Montage kann
verbessert werden, wenn ein Aufnahmebereich für die Leiterplatte mit einer
Codiereinrichtung zum fehlerfreien Positionieren der Leiterplatte
bezüglich
des Anschlussteils versehen ist. Eine solche Codiereinrichtung kann
in einfacher Weise mit einer oder mehreren Passnasen und/oder mit
einer oder mehreren Codiernuten, d.h. durch geeignete Formgebung
gebildet sein. Insbesondere ist es auch möglich, die Codiereinrichtung
an einem separat in das Anschlussteil einzusetzenden Steckerelement
vorzusehen.
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Bei einer besonders einfach zu fertigenden Variante
des erfindungsgemäßen Schaltungsmoduls ist
an der Stirnseite der Leiterplatte eine Ausnehmung eingearbeitet,
durch welche mindestens ein zungenartiger Bereich gebildet wird,
der mit der Führung
des Anschlussteils in fixierenden Eingriff zu bringen ist. Durch
diese einfache Maßnahme
kann in Verbindung mit Leuchtmitteln, insbesondere Leuchtdioden,
die auf den zungenartigen Bereichen angeordnet sind, mit einem transparenten
Anschlussteil eine hervorragende Rundum-Sichtbarkeit erzielt werden.
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Ein Vergießen des Bereichs zwischen einer Schirmhülse und
einer Gehäusehülse des
Schaltgeräts
kann z.B. dann entfallen, wenn das Anschlussteil mit einem langgestrecktem
Kragen ausgebildet wird, der sich praktisch über die gesamte Länge der Schirmhülse erstreckt.
Insbesondere kann dieser langgestreckte Kragen mit einer an dem
dem Anschlussteil gegenüberliegenden
Ende eines Schaltgeräts
angeordneten Sensoreinheit in Anschlag kommen.
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Weitere Vorteile und Eigenschaften
der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die Figuren
erläutert.
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Dort zeigen:
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1 und 2 perspektivische Ansichten
eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Anschlussteils
als Kabelvariante für
eine messseitige einzügige
Montage;
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3 und 4 perspektivische Ansichten
eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Anschlussteils
als Steckervariante für
eine anschlussseitige Montage;
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5 eine
Schnittansicht durch ein Schaltgerät mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil entsprechend 1;
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6 ein
Detail eines erfindungsgemäßen Schaltmoduls;
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7 in
einer Schnittansicht Details eines weiteren Beispiels eines Schaltgeräts mit einem
erfindungsgemäßen Anschlussteil
als Steckervariante für
eine messseitige Montage;
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8 ein
Detail eines Steckereinsatzes für ein
erfindungsgemäßes Anschlussteil
entsprechend 7;
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9 ein
Detail des in 8 gezeigten
Steckereinsatzes;
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10 weitere
Details eines Schaltgerätes mit
Anschlussteil ähnlich 7;
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11 in
einer Teilansicht eine Hülse 42 des erfindungsgemäßen Anschlussteils;
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12 einen
Axialschnitt durch das Beispiel eines Schaltgerätes mit einem Anschlussteil
als Steckervariante für
eine messseitige einzügige
Montage;
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13 einen
vergleichbaren Axialschnitt durch das Beispiel eines Schaltgerätes wie 12 mit einem Anschlussteil
für anschlussseitige
Montage;
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14 einen
Axialschnitt durch das Anschlussteil nach 12 in leicht vergrößerter Form ohne Steckerelement,
jedoch mit ringförmig
geschlossenem Wulst, und
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15 eine
Draufsicht auf das Anschlussteil nach 14 in
Pfeilrichtung D.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Anschlussteils
wird unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben. Das dort gezeigte
Anschlussteil 24 besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen,
hülsenförmigen Grundkörper 25,
dessen Außenseite 31 zum
Durchschieben durch eine Gehäusehülse des
Schaltgeräts
ausgebildet ist. An einem Bodenbereich 33 des Grundkörpers 25 sind
Durchgangsöffnungen 50 für Anschlussleitungen
des Schaltgeräts
ausgebildet. Weiterhin befinden sich dort Durchgangsöffnungen 40,
die zum Verfüllen
des Inneren des Schaltgeräts
mit einem Vergussmaterial dienen können. Im Innenbereich des Grundkörpers 25 schließen sich
an die Durchgangsöffnungen 40 röhrenförmige oder
hülsenförmige Buchsen 86 an,
die insbesondere als Vergusskamine zu einem Vorverguss des Anschlussteils 24 dienen können.
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An den nach außen gerichteten Seiten dieser Buchsen 86 sind
jeweils schienenartige Führungen 84 zur
Aufnahme von Endbereichen einer Leiterplatte vorgesehen. Als Zentriereinrichtung zum
geeigneten Positionieren der Leiterplatte sind die Einführöffnungen 85 dieser
schienenartigen Führungen 84 in Öffnungsrichtung
zunehmend weiter ausgebildet. Zur Führung, Fixierung und Aufnahme
der Leiterplatte dienen außerdem
Führungsnuten 82,
die auf der Innenseite des Grundkörpers in einem Bereich mit
reduziertem Innendurchmesser ausgespart sind. Bei diesen Führungsnuten 82 sind
ebenfalls die Einführöffnungen 83 in Öffnungsrichtung
zunehmend weiter ausgebildet. Durch den Bereich mit reduziertem
Innendurchmesser wird außerdem
ein Anschlag 27 gebildet, der einerseits zum Eingriff mit
einer in das Anschlussteil 24 eingeführten Schirmhülse dienen
kann und andererseits das Führen
einer noch nicht richtig eingesetzten Leiterplatte in Richtung der
Einführöffnungen 83, 85 der
schienenartigen Führungen 85 und
der Führungsnuten 82 zulässt.
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Diese Formgebung ermöglicht selbst
bei praktisch beliebiger Orientierung einer in das Anschlussteil 24 eingeführten Leiterplatte,
dass schließlich
die Einführöffnungen 83, 85 der
Führungsnuten 82 und
Führungsschienen 84 getroffen
werden und die Leiterplatte anschließend in diese Nuten und Schienen
hineingleitet und dort fixierend aufgenommen wird.
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Die Durchgangsöffnungen 50 für die Anschlussleitungen
verjüngen
sich konisch nach innen, wodurch eine Zugentlastung und eine Verdrehsicherheit
bereitgestellt werden. Die Zugentlastung und die Verdrehsicherheit
werden noch verbessert durch axiale Stege 87, die an der
Innenseite der Durchgangsöffnungen 50 angebracht
sind.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anschlusselements 24,
das als Steckervariante ausgebildet ist, ist in den 3 und 4 gezeigt. Äquivalente
Komponenten sind dort jeweils mit denselben Bezugszeichen wie in
den 1 und 2 gekennzeichnet.
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Wie bei dem vorstehend beschriebenen
Beispiel sind auch hier an der Innenseite des hülsenförmigen Grundkörpers 25 Führungsnuten 82, 30 mit zunehmend
weiter werdenden Einführöffnungen 83 vorgesehen.
Eine Leiterplatte kann dabei über
eine Einführöffnung 37 in
den hülsenförmigen Grundkörper 25 eingeschoben
werden. von einer gegenüberliegenden
Seite 39 kann ein Steckerelement in den hülsenförmigen Grundkörper 25 eingesetzt
werden, wobei zur exakten Positionierung eines solchen Steckerelements
ein axial verlaufender Führungssteg auf
der Innenseite des Grundkörpers 25 ausgebildet ist.
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Die Positionierung eines als Leiterplatte 32 ausgebildeten
Trägers
in dem erfindungsgemäßen Anschlussteil 24 ist
aus der Schnittansicht in 5 ersichtlich.
Insbesondere wird dort klar, in welcher Weise die Leiterplatte in
die Führungsnuten 82 und die
Führungsschienen 84 eingreift.
Der Kabelabgang ist im gezeigten Beispiel zweifach ausgebildet,
d.h. es sind Durchgangsöffnungen 50 für drei Anschlussleitungen
vorgesehen. Entsprechend kann auch nur ein Kabelanschluss, oder
es können
eventuell mehr als zwei Anschlüsse
vorgesehen sein.
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Ein Detail eines erfindungsgemäßen Schaltmoduls
ist in 5 dargestellt.
Entsprechend den Innenmaßen
einer verwendeten Schirmhülse
weist die Leiterplatte 32 etwa die Form eines länglichen
Rechtecks auf. An einer Stirnseite 51 dieses Rechtecks
ist eine etwa halbrundartige Ausnehmung 54 eingebracht,
durch die an den beiden Rändern
jeweils zungenartige Bereiche 53 gebildet sind. An diesen
Bereichen sind jeweils als Leuchtmittel zwei Leuchtdioden 52 angeordnet, über die
eine Zustandsanzeige des Sensors oder elektrischen Schaltgeräts über ein transparentes
Anschlussteil 24 nach außen gegeben werden kann. Die
zungenartigen Bereiche 53 kommen im Einbauzustand mit den
vorher beschriebenen Führungsnuten 82 und
den schienenartigen Führungen 84 des
Anschlussteils 24 in Eingriff. Die Einführung wird dabei durch die
oben beschriebenen Einführ- und Zentrierhilfen
sowie durch die Einführschrägen an den
Buchsen 86 erleichtert. Mit diesem Aufbau kann eine hervorragende
Quasi-Rundumsichtbarkeit erzielt werden.
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Eine Variante des erfindungsgemäßen Anschlussteils 24 im
eingebauten Zustand bei einem Schaltgerät 10 ist in 5, 7 dargestellt. Das Anschlussteil 24,
das im gezeigten Beispiel als Steckervariante ausgebildet ist, ist
in eine Gehäusehülse 14 des
Schaltgeräts
eingeschoben. In das erfindungsgemäße Anschlussteil aufgenommen,
ist eine Leiterplatte 32 mit einer elektronischen Schaltung
und mit Leuchtdioden als Leuchtmittel 52. Außerdem in
das erfindungsgemäße Anschlussteil 24 eingeschoben ist
eine Schirmhülse 30,
die die Leiterplatte 32 im Wesentlichen umschließt. Eine
Verbindung der Leiterplatte 32 mit externen Geräten erfolgt über ein
Steckerelement 56, welches in das Anschlussteil 24 eingesetzt
ist. Eine Abdichtung zwischen dem Anschlussteil 24 und
dem Steckerelement 56 erfolgt im gezeigten Beispiel über eine
auf einer Innenseite des Anschlussteils 24 ausgebildete
umlaufende Wulst 68 und eine entsprechend an dem Steckerteil 56 auf dessen
Außenseite
eingearbeitete umlaufende Nut 66. Die umlaufende Wulst 68 kann
auch als Schnapplippe zur präzisen
Ausrichtung des Steckerteils 56 bezeichnet werden, wobei
das Innere des Schaltgerätes 10 zusammen
mit der Nut 66 hierdurch auch abdichtbar ist. Dies kann
auch durch einen O-Ring in diesem Bereich realisiert werden. Diese Verbindung
kann insbesondere als Klickverschluss ausgebildet sein und gibt
dem Aufbau darüber
hinaus mechanischen Halt.
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Ein praktisch automatisch richtiges
Positionieren der Leiterplatte 32 bezüglich des Steckerelements 56 kann
durch geeignete Formgebung des Steckerelements realisiert werden,
wie unter Bezugnahme auf die schematischen 7 und 8 beschrieben
wird. An einer der Innenseite des Schaltgeräts 10 zugewandten
Seite des Steckerteils 56 sind dabei asymmetrisch geformte
Passnasen 70, 76 vorgesehen. Während die Passnase 70 eine
durchgehende Codiernut 72 aufweist, ist die gegenüberliegende Passnase 76 mit
einer nur nach außen
offenen Codiernut 74 versehen. Bei entsprechend geformter Leiterplatte 32 kann
diese also in einer bestimmten Orientierung in die Codiernuten 72, 74 eingreifen. Der
formschlüssige
Eingriff eines Teilbereichs der Leiterplatte 32 mit der
halb offenen Codiernut 74 an der Passnase 76 ist
in 19 in einer Schnittansicht schematisch
gezeigt.
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Die vier aus dem Steckerelement 56 herausstehenden
viertelzylindrischen Passnasen 70, 76 führen die
Leiterplatte 32 in die dazwischen liegenden Codiernuten 72, 74.
Die Codiernase 76 greift in die Ausnehmung 56 der
Leiterplatte 32 ein. Hierdurch wird das Steckerelement 54 eindeutig
zu dem Anschlussteil 24 ausgerichtet, da dieses selbst
ebenfalls durch die Führungsnuten 82 und
die schienenartigen Führungen 84 relativ
zur Leiterplatte 32 eindeutig ausgerichtet wird. Auf die
Codiernut 74 kann verzichtet werden, wenn die Passnase 76 voll
ausgeführt
wird. Dann ist eine etwas breitere Ausnehmung 54 auf der
Leiterplatte 32 notwendig. Auf die genannte Ausnehmung 54 kann
vollständig
verzichtet werden, wenn eine sichtbar überstehende Codiernase ähnlich wie
die Passnasen 70 über
einer Seite bzw. Oberfläche
der Leiterplatte 32 liegt und bei der Montage visuell auf
die richtige Codierung geachtet wird. Auch das voll transparente
Anschlussteil 24 kann an den Enden einer Leiterplatte 32 verschiedenfarbige Leuchtdioden
aufnehmen. Hierin liegt ein großer
Vorteil dieses Aufbaus, der eine Quasi-Rundumsichtbarkeit ermöglicht.
Durch das voll transparente Anschlussteil 24 wird bereits
vor der endgültigen
Montage einer Baugruppe bestehend aus Anschlussteil 24, Schirmhülse 30,
Leiterplatte 32 und Sensoreinheit, in der Gehäusehülse 14 zentriert.
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Durch die beschriebene Codierung
für das Steckerelement 56 wird
außerdem
eine Verdrehsicherheit erzielt. Wie oben im Zusammenhang mit der Variante
des Anschlussteils 24 als Kabelabgang beschrieben, können auch
im gezeigten Beispiel eines Steckeranschlussteils entsprechende
Vergusslöcher vorgesehen
werden. Die Zahl der Anschlusspins kann variiert werden. Insbe sondere
kann bei vier Anschlusspins ein zentrisches Vergussloch oder bei fünf Steckerpins
ein exzentrisches Vergussloch vorgesehen werden. Das als voll transparenter
Steckereinsatz ausgebildete Anschlussteil 24 kann außerdem mit
einem Außengewinde
zur Aufnahme bzw. zum Anschluss mit Steckverbindern versehen werden.
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Eine besonders vorteilhafte Variante
eines Anschlussteils 24 wird unter Bezugnahme auf die 10 und 11 beschrieben. Gezeigt ist dort wiederum
eine Ausführungsform
mit einem Steckereinsatz 56. Das Anschlussteil 24 weist
dabei einen langgestreckten Kragen oder Isolierkragen 42 auf,
der sich bei zusammengebautem Schaltgerät praktisch über die
gesamte axiale Länge
der Schirmhülse 30 erstreckt
und den Raum zwischen Schirmhülse 30 und Gehäusehülse 14,
der auch als Isolierspalt bezeichnet werden kann, vollständig ausfüllt. Auf
diese Weise wird eine sehr hohe Spannungsfestigkeit, insbesondere
nach Isolierschutzklasse 2 erreicht und ein Eindringen
von Wasser verhindert. An dem Isolierkragen 42 ist eine
konische Überlappung 80 vorgesehen,
die sich unter einen zylindrischen Ausläufer der Sensoreinheit 12 schiebt.
Gegebenenfalls kann der Isolierkragen 42 bei der Endmontage
mit der Gehäusehülse 14 verklebt
werden. Umlaufende Dichtlippen 78 schließen das
Innere des Schaltgeräts 10 hermetisch
ab und sorgen außerdem
für einen
kraftschlüssigen
Zusammenhalt zwischen Gehäusehülse 14 und
Anschlussteil 24.
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Die Schnittdarstellung 12 zeigt ein Schaltgerät 10 in
der Ausführung
mit Steckervariante für
eine messseitige einzügige
Montage. Die Bezugszeichen sind dabei übereinstimmend mit den vorausgehend
beschriebenen konstruktiven Details. Das transparente Anschlussteil 24 nimmt
hierbei in der Steckervariante das Steckerelement 56 über eine Rast-
und Dichtverbindung auf. Hierbei ist einerseits ein ringförmiger Wulst 68 im
Innenumfang des Anschlussteiles 24 vorgesehen, wobei dieser
Wulst 68 in eine Nut 66, welche im Steckerelement 56 vorgesehen
ist, einrastet und abdichtet.
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Das Anschlussteil 24 weist
hierbei in Richtung zur Sensoreinheit 12 umlaufende Zentrierungen auf.
Die vorderste, umlaufende Zentrierungsfläche 94 dient zur Zentrierung
der Schirmhülse 30.
Eine weitere umlaufende Zentrierfläche ist mit 98 für die Leiterplatte 32 vorgesehen,
wobei diese über
die Einführöffnung 83 und
Führungsnut 82 koaxial
ausgerichtet mit dem Anschlussteil 24 bringbar ist. Die
Anschlussstifte sind dabei innen mit der Leiterplatte 32 kontaktiert.
Das Steckerelement 56 weist mindestens eine Öffnung 40 zum
Vergießen
des Innenbereichs des Schaltgeräts
auf. Am Außenumfang
des Anschlussteils 24 sind umlaufende Dichtlippen 60 vorgesehen,
die anschlussseitig eine Abdichtung des Schaltgerätes 10 gewährleisten.
Die komplett vormontierte innere Baugruppe kann dabei messseitig, also
von vorne, in die Gehäusehülse 14 eingeschoben
und definiert angeordnet werden.
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Der Schnitt nach 13 zeigt ein vergleichbares Beispiel
eines Schaltgerätes,
dessen innere Baugruppe anschlussseitig in die Gehäusehülse 14 eingebracht
wird. Die Sensoreinheit 12 mit Wandlerelement 92 ist
axial ausgerichtet und bildet zusammen mit Leiterplatte 32 und äußerer Schirmhülse 30 sowie
rückwärtigem Anschlussteil 24 eine
komplett vormontierbare innere Baugruppe. Das Anschlussteil 24 ist
auch hierbei mit einem Steckerelement 56 ausgestattet,
das jedoch über
eine O-Ring-Verbindung 62 abdichtend und fixierend im Anschlussteil
aufgenommen ist. Diese innere Baugruppe wird von der Anschlussseite
her in die Gehäusehülse 14 eingeschoben,
bis die rückwärtige Anschlagfläche der
Gehäusehülse 14 mit
der Anschlagfläche 46 des
Anschlussteils 24 in Anlage gelangt. Auch hierbei ist eine
Abdichtung über
die Dichtlippen 60 gewährleistet.
Anschlussteil 24 und Steckerelement 56 sind vorteilhafterweise
aus transparentem Kunststoff, so dass über LEDs, welche auf der Leiterplatte
vorhanden sind, der Funktionsstatus des Schaltgerätes 10 klar
erkennbar ist. Entsprechend den Erfordernissen können auch semitransparente
und nicht transparente Materialien verwendet werden.
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Das in 14 im
Axialschnitt gezeigte Anschlussteil 24 entspricht dem in 12 dargestellten Anschlussteil.
Deutlicher erkennbar in 14 ist nunmehr
der ringförmig
umlaufende Wulst 68, der im Sinne einer Dichtlippe ausgebildet
ist und bei eingebrachtem Steckerelement 56 in die dort
vorhandene Ringnut 66 dichtend einrastet. Wulst 68 und
Nut 66 erfüllen
daher eine Halte- und Dichtfunktion. Hierbei sind die Materialien
des Steckerelementes 56 und/oder des Anschlussteiles 24 zumindest
in dem entsprechenden Bereich aus teil- oder vollelastischem Material.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung dient der ringförmig
umlaufende Wulst 68 nur als mechanisches Halteelement,
welches alternativ den im konisch geformten Dichtungsbereich des
Anschlussteils 24 in axialer Richtung messseitig liegenden
Kontaktbereich zwischen Steckerelement 56 und Anschlussteil 24 fixiert
und damit eine Dichtwirkung erzielt.
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Die weiterhin gezeigte Einführungsnut 82 und
die Einführöffnung 83 zu
definierten Führung
einer Leiterplatte entsprechen der Ausführung nach 4.
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Die Draufsicht auf das Anschlussteil 24 nach 15 zeigt einerseits im Innenbereich
einen ringförmig
geschlossen Wulst 68. Andererseits ist der Führungssteg 57 für das von
rückwärts definierte
Einbringen eines Steckeranschlussstückes dargestellt.