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DE20319759U1 - Anschlussteil für ein Schaltgerät, Schaltungsmodul und daraus zusammengesetzte Zwischenbaugruppe - Google Patents

Anschlussteil für ein Schaltgerät, Schaltungsmodul und daraus zusammengesetzte Zwischenbaugruppe Download PDF

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DE20319759U1
DE20319759U1 DE20319759U DE20319759U DE20319759U1 DE 20319759 U1 DE20319759 U1 DE 20319759U1 DE 20319759 U DE20319759 U DE 20319759U DE 20319759 U DE20319759 U DE 20319759U DE 20319759 U1 DE20319759 U1 DE 20319759U1
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    • G01D11/00Component parts of measuring arrangements not specially adapted for a specific variable
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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Abstract

Anschlussteil für ein Schaltgerät mit einem hülsenförmigen Grundkörper (25), der zum Einschieben und/oder Aufschieben in bzw. auf eine Gehäusehülse (14) des Schaltgeräts (10) ausgebildet ist, mit einer im Innenbereich des Grundkörpers (25) ausgebildeten Führung zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers (16) mit einer elektronischen Schaltung (18), insbesondere einer Leiterplatte (32), und mit einer Zentriereinrichtung zum geeigneten Positionieren des in den Grundkörper (25) einzuführenden Trägers (16) bezüglich der Führung (82, 83; 84, 85).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft in einem ersten Aspekt ein Anschlussteil für ein Schaltgerät, insbesondere für einen elektronischen Wandler oder einen elektronischen Sensor. In weiteren Aspekten betrifft die Erfindung ein Schaltungsmodul für ein Schaltgerät zum Zusammenbau mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil sowie eine aus dem erfindungsgemäßen Anschlussteil und dem erfindungsgemäßen Schaltungsmodul zusammengesetzte Zwischenbaugruppe.
  • Bei bisher bekannten einzügigen Fertigungsverfahren für im Wesentlichen zylindrische Schaltgeräte, wie sie beispielsweise in DE 100 13 218 C1 und DE 195 04 608 U1 beschrieben sind, wird nach dem Einschieben einer Baugruppe in eine Gehäusehülse immer noch ein jeweils separat einzuführendes Zentrierstück benötigt. Bei den im Stand der Technik bekannten Verfahren muss daher immer noch eine vergleichsweise hohe Zahl von Verfahrensschritten durchgeführt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Anschlussteil für ein elektrisches Schaltgerät anzugeben, mit welchem ein einzügiges Herstellungsverfahren vereinfacht und somit kostengünstiger durchgeführt werden kann. Außerdem soll ein für den Zusammenbau mit dem Anschlussteil geeignetes Schaltungsmodul sowie eine Zwischenbaugruppe geschaffen werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Anschlussteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch ein Schaltungsmodul mit den Merkmalen des Anspruchs 26 sowie durch die Baugruppe mit den Merkmalen des Anspruchs 24 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Anschlussteils und des erfindungsgemäßen Schaltungsmoduls sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das erfindungsgemäße Anschlussteil für ein Schaltgerät weist einen hülsenförmigen Grundkörper auf, der zum Einschieben in eine Gehäusehülse des Schaltgeräts ausgebildet ist. Weiterhin weist das erfindungsgemäße Anschlussteil eine im Innenbereich des Grundkörpers ausgebildete Führung zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers mit einer elektronischen Schaltung, insbesondere einer Leiterplatte, auf und ist außerdem mit einer Zentriereinrichtung zum geeigneten Positionieren eines in den Grundkörper einzuführenden Trägers bezüglich der Führung versehen.
  • Das erfindungsgemäße Schaltungsmodul für eine elektronische Schaltung zum Zusammenbau mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil weist eine Leiterplatte mit einer darauf angeordneten elektronischen Schaltung auf, wobei die Leiterplatte zur Aufnahme in einer Schirmhülse eines Schaltgeräts ausgebildet ist und wobei eine Stirnseite der Leiterplatte zur fixierenden Aufnahme in einem erfindungsgemäßen Anschlussteil ausgebildet ist.
  • Als ein Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, bei einem Anschlussteil für ein Schaltgerät in einem hülsenförmigen Grundkörper eine Führung zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers mit einer elektronischen Schaltung und außerdem eine geeignete Zentriereinrichtung vorzusehen, damit bei einem einzügigen Herstellungsverfahren der Träger mit der darauf angeordneten elektronischen Schaltung praktisch automatisch in die richtige Position geführt wird. Als wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Anschlussteils kann angesehen werden, dass das nachträgliche Einführen eines Zentrierstücks entfällt und somit Verfahrensschritte eingespart werden können.
  • Der Begriff Zentriereinrichtung wird vorwiegend in einem allgemeinen funktionalen Sinn verstanden, dahingehend, dass durch diese Einrichtung ein in das Anschlussteil einzuführender Träger bezüglich einer Führung oder Aufnahme positioniert und zentriert wird. Der Träger braucht in diesem Zusammenhang nicht zentrisch oder in irgendeiner Weise symmetrisch zu dem Anschlussteil ausgerichtet zu sein.
  • Das Zusammenführen oder Zusammenstecken der einzelnen Komponenten eines Schaltgeräts gestaltet sich besonders einfach, wenn der Grundkörper des erfindungsgemäßen Anschlussteils als eine im Wesentlichen zylindrische Hülse ausgebildet ist. weiterhin wird der Grundkörper bevorzugt aus einem transparenten Material gefertigt, da dann mit Hilfe von Leuchtmitteln, die insbesondere an dem in das Anschlussteil einzuführenden Ende einer Leiterplatte angeordnet sind, ein Schaltzustand des Schaltgeräts nach außen angezeigt werden kann. In diesem Zusammenhang kann mit Hilfe eines transparenten Anschlussteils eine hervorragende Quasi-Rundumsichtbarkeit erzielt werden.
  • Das Einschieben einer Baugruppe aus Anschlussteil, Leiterplatte, Schirmhülse und Sensoreinheit von einem Messende einer Gehäusehülse her wird ermöglicht, wenn eine Außenseite des Grundkörpers zum Ein- bzw. Durchschieben des Anschlussteils in bzw. durch die Gehäusehülse des Schaltgeräts ausgebildet ist. Auf diese weise können in einem einfachen Herstellungsverfahren die Komponenten sehr präzise zueinander ausgerichtet werden.
  • Prinzipiell ist es auch möglich, die genannte Baugruppe von einem hinteren Ende der Gehäusehülse, entgegengesetzt zur Messseite, in diese einzuschieben.
  • Die Funktionalität des erfindungsgemäßen Anschlussteils kann weiter erhöht werden, wenn der Grundkörper an einer der Einführseite für den Träger gegenüberliegenden Seite einen Bodenbereich aufweist, in dem mindestens eine Einfüllöffnung zum Einbringen eines Vergussmaterials ausgebildet ist. In diesem Bodenbereich können außerdem Öffnungen zur Durchführung von Anschlussleitungen für die Schaltung vorgesehen sein. Bei einer alternativen Variante des erfindungsgemäßen Anschlussteils ist der Grundkörper zur Aufnahme eines Steckers und/oder eines Buchsenelements ausgebildet. Die mechanische Stabilität und die Dichtigkeit des Aufbaus kann bei dieser Alternative erhöht werden, wenn zur fixierenden Aufnahme eines Steckerelements in den Grundkörper eine Rastverbindung vorgesehen ist. Eine solche Rastverbindung kann beispielsweise durch einen auf der Innenseite des Anschlussteils gebildete umlaufende Wulst und eine entsprechende umlaufende Nut in einem Steckerelement gebildet sein oder über eine O-Ring-Dichtung, sofern der benötigte Platz in der zylindrischen Außenhülse zur Verfügung steht.
  • Um das Innere des Schaltgeräts vor äußeren Einflüssen, wie z.B. vor Feuchte oder aggressiven Fluiden zu schützen, sind an der Außenseite des Grundkörpers bevorzugt Dichteinrichtungen zum Abdichten gegenüber der Gehäusehülse des Schaltgeräts vorgesehen. Bei einer einfachen Ausgestaltung können hierbei eine oder mehrere umlaufende Dichtlippen als Dichteinrichtung vorgesehen sein.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Variante schließen sich an die Einfüllöffnungen und/oder die Anschlussöffnungen im Innenbereich des Grundkörpers kaminartige Buchsen an. Grundsätzlich erfolgt ein Vergießen des Schaltgeräts erst nach dem Zusammenbau. Um eine Blasenbildung im Bereich des transparenten Anschlussteils und eine damit zusammenhängende Beeinträchtigung der optischen Eigenschaften durch zusätzliche Grenzflächen beim vergießen zu vermeiden, kann es aber zweckmäßig sein, in dem Anschlussteil einen Vorverguss mit einem nach Aushärtung transparenten Material durchzuführen. Hierzu ist es zweckmäßig die genannten kaminartigen bzw. röhrenförmigen Buchsen vorzusehen.
  • Eine stabile, im Wesentlichen formstarre Baugruppe mit einem Anschlussteil, einer Leiterplatte, einer Schirmhülse und einem Sensorelement kann erzielt werden, wenn eine Innenseite des Grundkörpers zum Einschieben einer den Träger umschließenden Schirmhülse ausgebildet ist. Besonders stabil wird dieser Aufbau, wenn zum definierten Eingriff der Schirmhülse mit dem Grundkörper an der Innenseite des Grundkörpers ein Anschlag ausgebildet ist.
  • Ein solcher Anschlag ist besonders einfach herzustellen, wenn an den Grundkörper des Anschlussteils ein Bereich mit reduziertem Innendurchmesser gebildet ist.
  • Als Führung oder als Teil der Führung können bevorzugt Führungsnuten oder -schienen vorgesehen sein. Bevorzugt sind diese Führungsnuten und/oder Führungsschienen an einer Innenseite des Grundkörpers und/oder an den Buchsen ausgebildet.
  • Besonders einfach lässt sich dies auf der Innenseite des Grundkörpers dadurch realisieren, dass in dem Bereich mit reduziertem Innendurchmesser mindestens eine sich axial erstreckende Führungsnut ausgespart ist.
  • Bei einer einfach zu fertigenden, gleichwohl aber sehr effektiven Variante weisen die Führungsnuten und/oder die Führungsschienen jeweils Einführöffnungen auf, die zur Bildung der Zentriereinrichtung in Öffnungsrichtung zunehmend weiter sind. Auf diese Weise wird ein praktisch automatisch richtiges Positionieren der Leiterplatte beim Einführen in das Anschlussteil ermöglicht.
  • Die Stabilität einer Baugruppe aus Anschlussteil, Leiterplatte, Schirmhülse und Sensoreinheit kann weiter erhöht werden, wenn die Öffnungen für die Anschlussleitungen mit Einrichtungen zur Zugentlastung und/oder zum Verdrehschutz versehen sind. Hierbei können an den Innenseiten der Öffnungen für die Anschlussleitungen insbesondere Rillen, Stege oder Wülste, insbesondere axial verlaufend, vorgesehen sein. In besonders einfacher Weise kann eine Zugentlastung außerdem erreicht werden, wenn sich die Öffnungen konisch verjüngen. Gleichzeitig dient die endseitige Verjüngung als Dichtkante, welche sich in den Kabelmantel drückt und damit die Durchführung abdichtet.
  • Die Sicherheit bei der Montage kann verbessert werden, wenn ein Aufnahmebereich für die Leiterplatte mit einer Codiereinrichtung zum fehlerfreien Positionieren der Leiterplatte bezüglich des Anschlussteils versehen ist. Eine solche Codiereinrichtung kann in einfacher Weise mit einer oder mehreren Passnasen und/oder mit einer oder mehreren Codiernuten, d.h. durch geeignete Formgebung gebildet sein. Insbesondere ist es auch möglich, die Codiereinrichtung an einem separat in das Anschlussteil einzusetzenden Steckerelement vorzusehen.
  • Bei einer besonders einfach zu fertigenden Variante des erfindungsgemäßen Schaltungsmoduls ist an der Stirnseite der Leiterplatte eine Ausnehmung eingearbeitet, durch welche mindestens ein zungenartiger Bereich gebildet wird, der mit der Führung des Anschlussteils in fixierenden Eingriff zu bringen ist. Durch diese einfache Maßnahme kann in Verbindung mit Leuchtmitteln, insbesondere Leuchtdioden, die auf den zungenartigen Bereichen angeordnet sind, mit einem transparenten Anschlussteil eine hervorragende Rundum-Sichtbarkeit erzielt werden.
  • Ein Vergießen des Bereichs zwischen einer Schirmhülse und einer Gehäusehülse des Schaltgeräts kann z.B. dann entfallen, wenn das Anschlussteil mit einem langgestrecktem Kragen ausgebildet wird, der sich praktisch über die gesamte Länge der Schirmhülse erstreckt. Insbesondere kann dieser langgestreckte Kragen mit einer an dem dem Anschlussteil gegenüberliegenden Ende eines Schaltgeräts angeordneten Sensoreinheit in Anschlag kommen.
  • Weitere Vorteile und Eigenschaften der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert.
  • Dort zeigen:
  • 1 und 2 perspektivische Ansichten eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Anschlussteils als Kabelvariante für eine messseitige einzügige Montage;
  • 3 und 4 perspektivische Ansichten eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Anschlussteils als Steckervariante für eine anschlussseitige Montage;
  • 5 eine Schnittansicht durch ein Schaltgerät mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil entsprechend 1;
  • 6 ein Detail eines erfindungsgemäßen Schaltmoduls;
  • 7 in einer Schnittansicht Details eines weiteren Beispiels eines Schaltgeräts mit einem erfindungsgemäßen Anschlussteil als Steckervariante für eine messseitige Montage;
  • 8 ein Detail eines Steckereinsatzes für ein erfindungsgemäßes Anschlussteil entsprechend 7;
  • 9 ein Detail des in 8 gezeigten Steckereinsatzes;
  • 10 weitere Details eines Schaltgerätes mit Anschlussteil ähnlich 7;
  • 11 in einer Teilansicht eine Hülse 42 des erfindungsgemäßen Anschlussteils;
  • 12 einen Axialschnitt durch das Beispiel eines Schaltgerätes mit einem Anschlussteil als Steckervariante für eine messseitige einzügige Montage;
  • 13 einen vergleichbaren Axialschnitt durch das Beispiel eines Schaltgerätes wie 12 mit einem Anschlussteil für anschlussseitige Montage;
  • 14 einen Axialschnitt durch das Anschlussteil nach 12 in leicht vergrößerter Form ohne Steckerelement, jedoch mit ringförmig geschlossenem Wulst, und
  • 15 eine Draufsicht auf das Anschlussteil nach 14 in Pfeilrichtung D.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Anschlussteils wird unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben. Das dort gezeigte Anschlussteil 24 besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen, hülsenförmigen Grundkörper 25, dessen Außenseite 31 zum Durchschieben durch eine Gehäusehülse des Schaltgeräts ausgebildet ist. An einem Bodenbereich 33 des Grundkörpers 25 sind Durchgangsöffnungen 50 für Anschlussleitungen des Schaltgeräts ausgebildet. Weiterhin befinden sich dort Durchgangsöffnungen 40, die zum Verfüllen des Inneren des Schaltgeräts mit einem Vergussmaterial dienen können. Im Innenbereich des Grundkörpers 25 schließen sich an die Durchgangsöffnungen 40 röhrenförmige oder hülsenförmige Buchsen 86 an, die insbesondere als Vergusskamine zu einem Vorverguss des Anschlussteils 24 dienen können.
  • An den nach außen gerichteten Seiten dieser Buchsen 86 sind jeweils schienenartige Führungen 84 zur Aufnahme von Endbereichen einer Leiterplatte vorgesehen. Als Zentriereinrichtung zum geeigneten Positionieren der Leiterplatte sind die Einführöffnungen 85 dieser schienenartigen Führungen 84 in Öffnungsrichtung zunehmend weiter ausgebildet. Zur Führung, Fixierung und Aufnahme der Leiterplatte dienen außerdem Führungsnuten 82, die auf der Innenseite des Grundkörpers in einem Bereich mit reduziertem Innendurchmesser ausgespart sind. Bei diesen Führungsnuten 82 sind ebenfalls die Einführöffnungen 83 in Öffnungsrichtung zunehmend weiter ausgebildet. Durch den Bereich mit reduziertem Innendurchmesser wird außerdem ein Anschlag 27 gebildet, der einerseits zum Eingriff mit einer in das Anschlussteil 24 eingeführten Schirmhülse dienen kann und andererseits das Führen einer noch nicht richtig eingesetzten Leiterplatte in Richtung der Einführöffnungen 83, 85 der schienenartigen Führungen 85 und der Führungsnuten 82 zulässt.
  • Diese Formgebung ermöglicht selbst bei praktisch beliebiger Orientierung einer in das Anschlussteil 24 eingeführten Leiterplatte, dass schließlich die Einführöffnungen 83, 85 der Führungsnuten 82 und Führungsschienen 84 getroffen werden und die Leiterplatte anschließend in diese Nuten und Schienen hineingleitet und dort fixierend aufgenommen wird.
  • Die Durchgangsöffnungen 50 für die Anschlussleitungen verjüngen sich konisch nach innen, wodurch eine Zugentlastung und eine Verdrehsicherheit bereitgestellt werden. Die Zugentlastung und die Verdrehsicherheit werden noch verbessert durch axiale Stege 87, die an der Innenseite der Durchgangsöffnungen 50 angebracht sind.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Anschlusselements 24, das als Steckervariante ausgebildet ist, ist in den 3 und 4 gezeigt. Äquivalente Komponenten sind dort jeweils mit denselben Bezugszeichen wie in den 1 und 2 gekennzeichnet.
  • Wie bei dem vorstehend beschriebenen Beispiel sind auch hier an der Innenseite des hülsenförmigen Grundkörpers 25 Führungsnuten 82, 30 mit zunehmend weiter werdenden Einführöffnungen 83 vorgesehen. Eine Leiterplatte kann dabei über eine Einführöffnung 37 in den hülsenförmigen Grundkörper 25 eingeschoben werden. von einer gegenüberliegenden Seite 39 kann ein Steckerelement in den hülsenförmigen Grundkörper 25 eingesetzt werden, wobei zur exakten Positionierung eines solchen Steckerelements ein axial verlaufender Führungssteg auf der Innenseite des Grundkörpers 25 ausgebildet ist.
  • Die Positionierung eines als Leiterplatte 32 ausgebildeten Trägers in dem erfindungsgemäßen Anschlussteil 24 ist aus der Schnittansicht in 5 ersichtlich. Insbesondere wird dort klar, in welcher Weise die Leiterplatte in die Führungsnuten 82 und die Führungsschienen 84 eingreift. Der Kabelabgang ist im gezeigten Beispiel zweifach ausgebildet, d.h. es sind Durchgangsöffnungen 50 für drei Anschlussleitungen vorgesehen. Entsprechend kann auch nur ein Kabelanschluss, oder es können eventuell mehr als zwei Anschlüsse vorgesehen sein.
  • Ein Detail eines erfindungsgemäßen Schaltmoduls ist in 5 dargestellt. Entsprechend den Innenmaßen einer verwendeten Schirmhülse weist die Leiterplatte 32 etwa die Form eines länglichen Rechtecks auf. An einer Stirnseite 51 dieses Rechtecks ist eine etwa halbrundartige Ausnehmung 54 eingebracht, durch die an den beiden Rändern jeweils zungenartige Bereiche 53 gebildet sind. An diesen Bereichen sind jeweils als Leuchtmittel zwei Leuchtdioden 52 angeordnet, über die eine Zustandsanzeige des Sensors oder elektrischen Schaltgeräts über ein transparentes Anschlussteil 24 nach außen gegeben werden kann. Die zungenartigen Bereiche 53 kommen im Einbauzustand mit den vorher beschriebenen Führungsnuten 82 und den schienenartigen Führungen 84 des Anschlussteils 24 in Eingriff. Die Einführung wird dabei durch die oben beschriebenen Einführ- und Zentrierhilfen sowie durch die Einführschrägen an den Buchsen 86 erleichtert. Mit diesem Aufbau kann eine hervorragende Quasi-Rundumsichtbarkeit erzielt werden.
  • Eine Variante des erfindungsgemäßen Anschlussteils 24 im eingebauten Zustand bei einem Schaltgerät 10 ist in 5, 7 dargestellt. Das Anschlussteil 24, das im gezeigten Beispiel als Steckervariante ausgebildet ist, ist in eine Gehäusehülse 14 des Schaltgeräts eingeschoben. In das erfindungsgemäße Anschlussteil aufgenommen, ist eine Leiterplatte 32 mit einer elektronischen Schaltung und mit Leuchtdioden als Leuchtmittel 52. Außerdem in das erfindungsgemäße Anschlussteil 24 eingeschoben ist eine Schirmhülse 30, die die Leiterplatte 32 im Wesentlichen umschließt. Eine Verbindung der Leiterplatte 32 mit externen Geräten erfolgt über ein Steckerelement 56, welches in das Anschlussteil 24 eingesetzt ist. Eine Abdichtung zwischen dem Anschlussteil 24 und dem Steckerelement 56 erfolgt im gezeigten Beispiel über eine auf einer Innenseite des Anschlussteils 24 ausgebildete umlaufende Wulst 68 und eine entsprechend an dem Steckerteil 56 auf dessen Außenseite eingearbeitete umlaufende Nut 66. Die umlaufende Wulst 68 kann auch als Schnapplippe zur präzisen Ausrichtung des Steckerteils 56 bezeichnet werden, wobei das Innere des Schaltgerätes 10 zusammen mit der Nut 66 hierdurch auch abdichtbar ist. Dies kann auch durch einen O-Ring in diesem Bereich realisiert werden. Diese Verbindung kann insbesondere als Klickverschluss ausgebildet sein und gibt dem Aufbau darüber hinaus mechanischen Halt.
  • Ein praktisch automatisch richtiges Positionieren der Leiterplatte 32 bezüglich des Steckerelements 56 kann durch geeignete Formgebung des Steckerelements realisiert werden, wie unter Bezugnahme auf die schematischen 7 und 8 beschrieben wird. An einer der Innenseite des Schaltgeräts 10 zugewandten Seite des Steckerteils 56 sind dabei asymmetrisch geformte Passnasen 70, 76 vorgesehen. Während die Passnase 70 eine durchgehende Codiernut 72 aufweist, ist die gegenüberliegende Passnase 76 mit einer nur nach außen offenen Codiernut 74 versehen. Bei entsprechend geformter Leiterplatte 32 kann diese also in einer bestimmten Orientierung in die Codiernuten 72, 74 eingreifen. Der formschlüssige Eingriff eines Teilbereichs der Leiterplatte 32 mit der halb offenen Codiernut 74 an der Passnase 76 ist in 19 in einer Schnittansicht schematisch gezeigt.
  • Die vier aus dem Steckerelement 56 herausstehenden viertelzylindrischen Passnasen 70, 76 führen die Leiterplatte 32 in die dazwischen liegenden Codiernuten 72, 74. Die Codiernase 76 greift in die Ausnehmung 56 der Leiterplatte 32 ein. Hierdurch wird das Steckerelement 54 eindeutig zu dem Anschlussteil 24 ausgerichtet, da dieses selbst ebenfalls durch die Führungsnuten 82 und die schienenartigen Führungen 84 relativ zur Leiterplatte 32 eindeutig ausgerichtet wird. Auf die Codiernut 74 kann verzichtet werden, wenn die Passnase 76 voll ausgeführt wird. Dann ist eine etwas breitere Ausnehmung 54 auf der Leiterplatte 32 notwendig. Auf die genannte Ausnehmung 54 kann vollständig verzichtet werden, wenn eine sichtbar überstehende Codiernase ähnlich wie die Passnasen 70 über einer Seite bzw. Oberfläche der Leiterplatte 32 liegt und bei der Montage visuell auf die richtige Codierung geachtet wird. Auch das voll transparente Anschlussteil 24 kann an den Enden einer Leiterplatte 32 verschiedenfarbige Leuchtdioden aufnehmen. Hierin liegt ein großer Vorteil dieses Aufbaus, der eine Quasi-Rundumsichtbarkeit ermöglicht. Durch das voll transparente Anschlussteil 24 wird bereits vor der endgültigen Montage einer Baugruppe bestehend aus Anschlussteil 24, Schirmhülse 30, Leiterplatte 32 und Sensoreinheit, in der Gehäusehülse 14 zentriert.
  • Durch die beschriebene Codierung für das Steckerelement 56 wird außerdem eine Verdrehsicherheit erzielt. Wie oben im Zusammenhang mit der Variante des Anschlussteils 24 als Kabelabgang beschrieben, können auch im gezeigten Beispiel eines Steckeranschlussteils entsprechende Vergusslöcher vorgesehen werden. Die Zahl der Anschlusspins kann variiert werden. Insbe sondere kann bei vier Anschlusspins ein zentrisches Vergussloch oder bei fünf Steckerpins ein exzentrisches Vergussloch vorgesehen werden. Das als voll transparenter Steckereinsatz ausgebildete Anschlussteil 24 kann außerdem mit einem Außengewinde zur Aufnahme bzw. zum Anschluss mit Steckverbindern versehen werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Variante eines Anschlussteils 24 wird unter Bezugnahme auf die 10 und 11 beschrieben. Gezeigt ist dort wiederum eine Ausführungsform mit einem Steckereinsatz 56. Das Anschlussteil 24 weist dabei einen langgestreckten Kragen oder Isolierkragen 42 auf, der sich bei zusammengebautem Schaltgerät praktisch über die gesamte axiale Länge der Schirmhülse 30 erstreckt und den Raum zwischen Schirmhülse 30 und Gehäusehülse 14, der auch als Isolierspalt bezeichnet werden kann, vollständig ausfüllt. Auf diese Weise wird eine sehr hohe Spannungsfestigkeit, insbesondere nach Isolierschutzklasse 2 erreicht und ein Eindringen von Wasser verhindert. An dem Isolierkragen 42 ist eine konische Überlappung 80 vorgesehen, die sich unter einen zylindrischen Ausläufer der Sensoreinheit 12 schiebt. Gegebenenfalls kann der Isolierkragen 42 bei der Endmontage mit der Gehäusehülse 14 verklebt werden. Umlaufende Dichtlippen 78 schließen das Innere des Schaltgeräts 10 hermetisch ab und sorgen außerdem für einen kraftschlüssigen Zusammenhalt zwischen Gehäusehülse 14 und Anschlussteil 24.
  • Die Schnittdarstellung 12 zeigt ein Schaltgerät 10 in der Ausführung mit Steckervariante für eine messseitige einzügige Montage. Die Bezugszeichen sind dabei übereinstimmend mit den vorausgehend beschriebenen konstruktiven Details. Das transparente Anschlussteil 24 nimmt hierbei in der Steckervariante das Steckerelement 56 über eine Rast- und Dichtverbindung auf. Hierbei ist einerseits ein ringförmiger Wulst 68 im Innenumfang des Anschlussteiles 24 vorgesehen, wobei dieser Wulst 68 in eine Nut 66, welche im Steckerelement 56 vorgesehen ist, einrastet und abdichtet.
  • Das Anschlussteil 24 weist hierbei in Richtung zur Sensoreinheit 12 umlaufende Zentrierungen auf. Die vorderste, umlaufende Zentrierungsfläche 94 dient zur Zentrierung der Schirmhülse 30. Eine weitere umlaufende Zentrierfläche ist mit 98 für die Leiterplatte 32 vorgesehen, wobei diese über die Einführöffnung 83 und Führungsnut 82 koaxial ausgerichtet mit dem Anschlussteil 24 bringbar ist. Die Anschlussstifte sind dabei innen mit der Leiterplatte 32 kontaktiert. Das Steckerelement 56 weist mindestens eine Öffnung 40 zum Vergießen des Innenbereichs des Schaltgeräts auf. Am Außenumfang des Anschlussteils 24 sind umlaufende Dichtlippen 60 vorgesehen, die anschlussseitig eine Abdichtung des Schaltgerätes 10 gewährleisten. Die komplett vormontierte innere Baugruppe kann dabei messseitig, also von vorne, in die Gehäusehülse 14 eingeschoben und definiert angeordnet werden.
  • Der Schnitt nach 13 zeigt ein vergleichbares Beispiel eines Schaltgerätes, dessen innere Baugruppe anschlussseitig in die Gehäusehülse 14 eingebracht wird. Die Sensoreinheit 12 mit Wandlerelement 92 ist axial ausgerichtet und bildet zusammen mit Leiterplatte 32 und äußerer Schirmhülse 30 sowie rückwärtigem Anschlussteil 24 eine komplett vormontierbare innere Baugruppe. Das Anschlussteil 24 ist auch hierbei mit einem Steckerelement 56 ausgestattet, das jedoch über eine O-Ring-Verbindung 62 abdichtend und fixierend im Anschlussteil aufgenommen ist. Diese innere Baugruppe wird von der Anschlussseite her in die Gehäusehülse 14 eingeschoben, bis die rückwärtige Anschlagfläche der Gehäusehülse 14 mit der Anschlagfläche 46 des Anschlussteils 24 in Anlage gelangt. Auch hierbei ist eine Abdichtung über die Dichtlippen 60 gewährleistet. Anschlussteil 24 und Steckerelement 56 sind vorteilhafterweise aus transparentem Kunststoff, so dass über LEDs, welche auf der Leiterplatte vorhanden sind, der Funktionsstatus des Schaltgerätes 10 klar erkennbar ist. Entsprechend den Erfordernissen können auch semitransparente und nicht transparente Materialien verwendet werden.
  • Das in 14 im Axialschnitt gezeigte Anschlussteil 24 entspricht dem in 12 dargestellten Anschlussteil. Deutlicher erkennbar in 14 ist nunmehr der ringförmig umlaufende Wulst 68, der im Sinne einer Dichtlippe ausgebildet ist und bei eingebrachtem Steckerelement 56 in die dort vorhandene Ringnut 66 dichtend einrastet. Wulst 68 und Nut 66 erfüllen daher eine Halte- und Dichtfunktion. Hierbei sind die Materialien des Steckerelementes 56 und/oder des Anschlussteiles 24 zumindest in dem entsprechenden Bereich aus teil- oder vollelastischem Material.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung dient der ringförmig umlaufende Wulst 68 nur als mechanisches Halteelement, welches alternativ den im konisch geformten Dichtungsbereich des Anschlussteils 24 in axialer Richtung messseitig liegenden Kontaktbereich zwischen Steckerelement 56 und Anschlussteil 24 fixiert und damit eine Dichtwirkung erzielt.
  • Die weiterhin gezeigte Einführungsnut 82 und die Einführöffnung 83 zu definierten Führung einer Leiterplatte entsprechen der Ausführung nach 4.
  • Die Draufsicht auf das Anschlussteil 24 nach 15 zeigt einerseits im Innenbereich einen ringförmig geschlossen Wulst 68. Andererseits ist der Führungssteg 57 für das von rückwärts definierte Einbringen eines Steckeranschlussstückes dargestellt.

Claims (27)

  1. Anschlussteil für ein Schaltgerät mit einem hülsenförmigen Grundkörper (25), der zum Einschieben und/oder Aufschieben in bzw. auf eine Gehäusehülse (14) des Schaltgeräts (10) ausgebildet ist, mit einer im Innenbereich des Grundkörpers (25) ausgebildeten Führung zum Aufnehmen und Fixieren eines Trägers (16) mit einer elektronischen Schaltung (18), insbesondere einer Leiterplatte (32), und mit einer Zentriereinrichtung zum geeigneten Positionieren des in den Grundkörper (25) einzuführenden Trägers (16) bezüglich der Führung (82, 83; 84, 85).
  2. Anschlussteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (25) zylindrisch ausgebildet ist.
  3. Anschlussteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite (31) des Grundkörpers (25) zum Durchschieben des Anschlussteils (24) durch die Gehäusehülse (14) des Schaltgeräts (10) ausgebildet ist.
  4. Anschlussteil nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (25) an einer der Einführseite für den Träger (16) gegenüberliegenden Seite einen Bodenbereich (33) aufweist, in dem mindestens eine Einfüllöffnung (40) zum Einbringen eines Vergussmaterials ausgebildet ist.
  5. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bodenbereich (33) mindestens eine Öffnung (50) zur Durchführung von Anschlussleitungen für die Schaltung (18) ausgebildet ist.
  6. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (25) zur Aufnahme eines Steckers (56) und/oder eines Buchsenelements ausgebildet ist.
  7. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite (31) des Grundkörpers (25) Dichteinrichtungen (60) zum Abdichten gegenüber der Gehäusehülse (14) des Schaltgeräts vorgesehen sind.
  8. Anschlussteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere, insbesondere kunststoffgeformte, umlaufende Dichtlippen (78) und/oder O-Ringe als Dichteinrichtung vorgesehen sind.
  9. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Einfüllöffnungen und/oder die Anschlussöffnungen (40, 50) im Innenbereich des Grundkörpers (25) kaminartige Buchsen (86) anschließen.
  10. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Führung oder als Teil der Führung Führungsnuten (82) oder -schienen (84) auf einer Innenseite des Grundkörpers (25) ausgebildet sind.
  11. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Führung oder als Teil der Führung Führungsnuten (82) oder -schienen (84) an den Buchsen (86) ausgebildet sind.
  12. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenseite des Grundkörpers (25) zum Einschieben einer den Träger (16) umschließenden Schirmhülse (30) dergestalt zentrierend ausgebildet ist, dass Grundhülsenkörper (25), Gehäusehülse (14) und Schirmhülse (30) eine koaxiale Anordnung bilden.
  13. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zum definierten Eingriff einer Schirmhülse (30) mit dem Grundkörper (25) an der Innenseite des Grundkörpers (25) ein Anschlag (27) ausgebildet ist.
  14. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (27) durch einen Bereich mit reduziertem Innendurchmesser gebildet ist, so dass die Leiterplatte (32) in diesem Bereich nicht einführbar ist.
  15. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Bereich mit reduziertem Innendurchmesser als Führung für die Leiterplatte (32) oder als Teil der Führung, mindestens eine sich axial erstreckende Führungsnut (82) zur Aufnahme der Leiterplatte (32) ausgespart ist.
  16. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnuten (82) und/oder die Führungsschienen (84) Einführöffnungen (83, 85) aufweisen, die sich zur Bildung der Zentriereinrichtung in Öffnungsrichtung erweitern.
  17. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (50) für die Anschlussleitungen mit Einrichtungen (87) zur Zugentlastung und/oder zum Verdrehschutz bei insbesondere gleichzeitiger Abdichtung des Bodenbereichs (33), versehen sind.
  18. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur fixierenden und/oder dichtenden Aufnahme eines Steckerelements (56) in den Grundkörper (25) eine Rastverbindung und/oder ein O-Ring-Bereich vorgesehen ist.
  19. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, welches aus einem transparenten und/oder semitransparenten Material gebildet ist.
  20. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmebereich für die Leiterplatte (32) mit einer Codiereinrichtung zum fehlerfreien Positionieren der Leiterplatte (32) bezüglich des Anschlussteils (24) versehen ist.
  21. Anschlussteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Codiereinrichtung mit einer oder mehreren Passnasen (70, 76) und/oder mit einer oder mehreren Codiernuten (72, 74) ausgebildet ist.
  22. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Codiereinrichtung an einem separat in das Anschlussteil (24) einzusetzenden Steckerelement (56) ausgebildet ist.
  23. Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein langgestreckter Kragen (42) vorgesehen ist, der mit einer Sensoreinheit des Schaltgeräts in Anschlag. bringbar ist.
  24. Anschlussteil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der vor der Rastverbindung, insbesondere dem ringförmig umlaufenden Wulst (68), liegende Bereich eine konische Dichtfläche aufweist, welche mit einer auf dem Steckerelement (56) ebenfalls konisch ausgeformten Dichtfläche in Dichtungseingriff steht.
  25. Schaltungsmodul für ein elektronisches Schaltgerät zum Zusammenbau mit einem Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 24, mit einer Leiterplatte (32), auf der eine elektronische Schaltung (18) angeordnet ist, wobei die Leiterplatte (32) zur Aufnahme in einer Schirmhülse (30) des Schaltgeräts (51) ausgebildet ist und wobei eine Stirnseite (32) der Leiterplatte (32) zur fixierenden Aufnahme in dem Anschlussteil (24) ausgebildet ist.
  26. Schaltungsmodul nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite (51) eine Ausnehmung (54) in der Leiterplatte (32) vorgesehen ist, dass durch diese Ausnehmung (54) mindestens ein zungenartiger Bereich (53) an der Leiterplatte (32) gebildet ist, der mit der Führung des Anschlussteils (24) in fixierenden Eingriff bringbar ist, und dass insbesondere der zungenartige Bereich (53) mit mindestens einer LED (52) auf einer und/oder der gegenüberliegenden Seite ausgestattet ist.
  27. Zwischenbaugruppe bestehend aus einem Anschlussteil nach einem der Ansprüche 1 bis 24 und einem darin fixierend aufgenommenen Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 25 bis 26.
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