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DE20317771U1 - Vorrichtung zum Bestimmen einer Leitfähigkeit eines Mediums - Google Patents

Vorrichtung zum Bestimmen einer Leitfähigkeit eines Mediums Download PDF

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DE20317771U1
DE20317771U1 DE20317771U DE20317771U DE20317771U1 DE 20317771 U1 DE20317771 U1 DE 20317771U1 DE 20317771 U DE20317771 U DE 20317771U DE 20317771 U DE20317771 U DE 20317771U DE 20317771 U1 DE20317771 U1 DE 20317771U1
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    • G01N27/02Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating impedance
    • G01N27/04Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating impedance by investigating resistance
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Abstract

Vorrichtung zum Bestimmen einer Leitfähigkeit eines Mediums, umfassend
a) ein induktives elektrisches Element,
b) einen Signalgenerator (4) zum Beaufschlagen des Bauelements mit einem Erregersignal und
c) einen Detektor zum Detektieren eines durch das Medium (8) beeinflussten Messsignals, dadurch gekennzeichnet, dass
d) das induktive elektrische Element als Stabspule (2} ausgebildet ist, welche mit dem Medium (8) in Wechselwirkung zu bringen ist, und
e) der Detektor (5) derart ausgebildet ist, dass durch das Messsignal eine durch die Leitfähigkeit des Mediums (8) beeinflusste Last der Stabspule (2) detektiert werden kann.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bestimmen einer Leitfähigkeit eines Mediums, umfassend ein induktives elektrisches Bauelement, einen Signalgenerator zum Beaufschlagen des Bauelements mit einem Erregersignal und einen Detektor zum Detektieren eines durch das Medium beeinflussten Messsignals.
  • Stand der Technik
  • Bekannt und auf dem Markt erhältlich sind induktive Leitfähigkeitssensoren. Die Anmelderin bietet solche Sensoren an, die von kleiner und kompakter Bauform sind und in Rohrleitungen eingebaut werden können. Die optimierte Strömungsgeometrie und schnelle Ansprechzeit machen diese Sensoren geeignet für das Trennen von Flüssigkeiten in Produktionsprozessen, das Trennen von Phasen von Reinigungsmitteln oder das Aufschärfen von CIP-Anlagen.
  • Im Messkopf sind hintereinander eine Erreger- und eine Empfängerspule angeordnet. Die Spulen sind Ringkernspulen, in deren gemeinsamer Achse eine Kanalbohrung für die zu messende Flüssigkeit vorgesehen ist. Die Erregerspule erzeugt ein kontinuierliches magnetisches Wechselfeld, welches in der in der Kanalbohrung fliessenden Flüssigkeit eine elektrische Spannung induziert. Wegen den in der Flüssigkeit vorhandenen Ionen fliesst ein Strom, der mit steigender lonenkonzentration zunimmt. Die lonenkonzentration ist ein Mass für die Leitfähigkeit. Der Strom in der Flüssigkeit erzeugt in der Empfängerspule einen Induktionsstrom, welcher vom Messumformer gemessen wird.
  • Mit einem Temperaturfühler (z. B. einem Pt100 Element) kann die Temperaturabhängigkeit der Leitfähigkeit kompensiert werden.
  • Der Nachteil dieser Messsonden liegt darin, dass die Kanalbohrung verstopfen kann.
  • Darstellung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist. es, eine dem eingangs genannten technischen Gebiet zugehörende Vorrichtung zu schaffen, welche die Verstopfungsgefahr einer Kanalbohrung vermeidet.
  • Die Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 definiert. Gemäss der Erfindung umfasst die Vorrichtung eine Stabspule als induktives elektrisches Element, einen Signalgenerator zum Beaufschlagen des induktiven Elements mit einem Erregersignal und einen Detektor zum Detektieren eines durch das Medium beeinflussten Messsignals. Die Stabspule ist mit dem Medium in Wechselwirkung zu bringen. Der Detektor misst die durch das Medium beeinflusste Last der Stabspule.
  • Unter den Begriff "Stabspule" fallen Zylinderspulen ebenso wie Spulen mit rechteckigem oder n-eckigem Querschnitt. Die Länge der Stabspule und die Anzahl Spulenwindungen haben zwar einen Einfluss auf die Eigenschaften des Sensors, sind aber für das Prinzip der Erfindung von zweitrangiger Bedeutung. Das heisst, die Spule kann sehr kurz (im Verhältnis zur Querabmessung) oder auch lang sein. Die Leistung des Wirbelstromfeldes pro Volumeneinheit des Mediums soll so gering sein, dass keine spürbare lokale Erwärmung auftritt.
  • Mit der erfindungsgemässen Sensorkonstruktion kann auf einen Kanal verzichtet werden. Die Stabspule wirkt gleichzeitig als Erreger und als Messsignalaufnehmer. Mit der Erfindung ergeben sich mehr Freiheiten bei der konstruktiven Gestaltung des Sensorkopfs.
  • Mit Vorteil wird die Stabspule ohne einen magnetisierbaren bzw. magnetischen Kern, also als Luftspule betrieben. Dadurch können die Verluste, die sich mit einem magnetischen Kern ergeben, vermieden werden. Wenn jedoch die Induktivität der Spule zu erhöhen ist und die Verluste tragbar sind, kann unter gewissen Umständen trotzdem ein ferromagnetischer Kern verwendet werden.
  • Um den Wechselstromwiderstand der Stabspule zu erhöhen, kann die Erregersignalfrequenz im HF-Bereich (z. B. bei 100 MHz oder mehr) angesiedelt werden.
  • Vorzugsweise ist die Stabspule mit einer Kapazität zu einem LC-Schwingkreis verschaltet. Die Kreisgüte dieses Schwingkreises hängt von der Leitfähigkeit des Mediums ab, weil der im Medium induzierte Wirbelstrom aufgrund der im Medium vorhandenen Ionen eine zusätzliche Last der Spule darstellt. Anhand der Kreisgüte im Resonanzzustand kann auf die Leitfähigkeit geschlossen werden. Mit der Resonanzmessung können relativ hohe Empfindlichkeiten, erreicht und parasitäre Effekte minimiert werden. Ist die Induktivität der Spule für die zu ermittelnden Signale ausreichend, kann auch auf einen LC-Schwingkreis verzichtet und eine direkte Messung (also nicht via Kreisgüte) vorgenommen werden.
  • Da sich die Resonanzfrequenz verändern kann, ist das Erregersignal für eine optimale Messung nachzuführen. Dies kann in an sich bekannter Weise erfolgen. Eine Möglichkeit, die (variable) Resonanzfrequenz zu treffen, besteht beispielsweise darin, einen Signalgenerator mit sich wiederholt ändernder Frequenz einzusetzen. Der Signalgenerator erzeugt z. B. periodisch eine Frequenzrampe im Bereich der vermuteten Resonanzfrequenz. Es ist auch eine Frequenzregelung möglich, die den LC-Schwingkreis im Resonanzzustand hält.
  • Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform hat die Stabspule funktionsmässig nur eine einzige Windung. Dadurch wird die induzierte Spannung pro Windung maximal. Entsprechend ist auch der induzierte Wirbelstrom pro Windung gross.
  • Es kann unter Umständen auch nützlich sein, einige wenige (z. B. zwei bis zehn) Windungen vorzusehen. Diese Windungen können (in axialer Richtung) nebeneinander oder (in radialer Richtung) übereinander (im Sinn einer mehrlagigen Spule) angeordnet sein. Werden die Windungen nebeneinander platziert, wird das Wirbelstromfeld im Medium entsprechend verteilt. Der Sensor misst damit einen ausgedehnten Bereich des Mediums.
  • Die Stabspule kann z. B. durch ein geschlitztes Rohr (Hohlzylinder) mit zwei oder mehr parallel geschalteten Leitern verwirklicht sein. Eine solche Ausführung zeichnet sich durch die Einfachheit des Aufbaus aus.
  • Mit einem vorzugsweise im Sensorkopf integrierten Temperaturfühler kann die Temperatur des Mediums bestimmt und die Temperaturkompensation durchgeführt werden.
  • Die Stabspule ist z. B. in einem zylindrischen Gehäuse kleinstmöglicher Abmessung unter- gebracht. Das Gehäuse (bzw. der Sensorkopf) ist frei von verstopfungsempfindlichen Durchgangskanälen. Es hat vorzugsweise eine strömungstechnisch optimierte Form. und kann daher auch in eine Leitung eingesetzt werden.
  • Weiter ist es von Vorteil, wenn in der Schaltungsanordnung ein einstellbarer Widerstand (z. B. ein Drehschalter) vorgesehen ist, so dass der Sensor auf verschiedene Messbereiche eingestellt werden kann.
  • Das erfindungsgemässe Messprinzip zum Bestimmen der Leitfähigkeit eines flüssigen Mediums beruht also darauf, dass eine Stabspule mit einem Erregerstrom beaufschlagt wird und dass der durch die Leitfähigkeit des Mediums beeinflusste Verlustwiderstandswert der Stabspule bestimmt wird.
  • Vorzugsweise wird die Stabspule zu einem Schwingkreis verschaltet und bei 100 MHz oder mehr betrieben, so dass der Verlustwiderstand RM des Wirbelstroms im Medium über die Kreisgüte Q bestimmt werden kann.
  • Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die zur Erläuterung des Ausführungsbeispiels verwendeten Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemässen Messvorrichtung; FGg. 2 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Stabspule;
  • 3 eine schematische Darstellung der Resonanzkurve; und
  • 4 eine beispielhafte Darstellung eines Erregersignals.
  • Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • In 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform des Messgerätes schematisch dargestellt. In einem Gehäuse 1 ist eine (einzige) Stabspule 2 untergebracht. Das Gehäuse 1 ist im Bereich der Stabspule 2 gerade so gross dimensioniert, dass letztere Platz hat. Die Stabspule 2 mit dem sie unmittelbar umgebenden Gehäuseteil bildet also den Sensorkopf. Die Stabspule 2 besteht im Wesentlichen aus einer Drahtwicklung 3 auf einem Träger, die sich über eine gewisse Länge der typischerweise zylindrischen Stabspule 2 erstreckt. Die Anzahl der Windungen hängt von der benötigten Induktivität L der Stabspule 2 ab. Die Stabspule 2 hat keinen magnetischen Kern.
  • Parallel zur Stabspule 2 ist eine Kapazität C (Kondensator) geschaltet. Diese befindet sich zwischen den Anschlüssen der Stabspule 2. In Serie zum Parallel-LC-Schwingkreis (aus Stabspule 2 und Kapazität C) ist ein Messwiderstand R angeordnet.
  • Ein Signalgenerator 4 erzeugt ein Erregersignal einer vorgegebenen Frequenz. Dieses wird über die erwähnten Enden der Drahtwicklung auf die Stabspule 2 gegeben. Das Medium 8, in welches das elektrische Wirbelstromfeld der Stabspule 2 eindringt, wirkt als leitfähigkeitsabhängige Last (variabler Verlustwiderstand). Mit einer Detektorschaltung 5 wird die Spannung über dem Widerstand R gemessen. Aus dieser kann die Leitfähigkeit des Mediums abgeleitet werden.
  • Da die Leitfähigkeit des Mediums von der Temperatur abhängt, wird zusätzlich mit einem Temperaturfühler 7 und einer Temperaturmessschaltung 6 die Temperatur am Ort der Leitfähigkeitsmessung (d.h. in der Nähe der Stabspule 2) bestimmt. In 1 ist der Temperaturfühler (welcher ein bekanntes Pt100-Element sein kann) an der Innenseite des Gehäuses 1 am unteren Ende der Stabspule dargestellt. Die Drähte von der Temperaturmessschaltung 6 zum Temperaturfühler sind z. B. durch die Mitte der Stabspule nach unten geführt. Tatsächlich kann der Temperaturfühler auch an einem anderen geeigneten Ort platziert sein. Der Messwert der Temperaturmessschaltung 6 wird in die Detektorschaltung 5 direkt als Koeffizient eingespeist. Die Detektorschaltung 5 liefert nach aussen also bereits ein kompensiertes Signal.
  • Im Gehäuse 1 ist nach Bedarf auch die Stromversorgung des Messkopfs untergebracht, so dass der Benutzer eine kompakte, in sich geschlossene Einheit zur Verfügung hat, die er in einer Leitung einbauen kann.
  • 2 zeigt eine Stabspule in Form eines Zylinders 10 mit einem Längsschlitz 11. Auf dem Zylinder 10 sind mehrere elektrische Leiter 12.1, ..., 12.5 ausgebildet. Diese bilden jeweils eine umlaufende Windung und sind elektrisch parallel geschaltet (z. B. durch zwei den Längsschlitz 11 säumende, in axialer Richtung verlaufende, durchgehende Leiterbereiche). Der Zylinder 10 hat z. B. eine Abmessung von 5 – 15 mm Durchmesser und 3 – 10 mm Länge. Er kann aus einem zu einem Hohlzylinder gebogenen Blechstück geformt sein, so dass die Zylinderwand gleichzeitig als Leiter dient. (Der Zylinder kann aber auch aus einem nichtleitenden Material bestehen, auf welchem die Leiter aufgebracht (bzw. getragen) sind. Bekanntlich hat der verlustbehaftete Parallelschwingkreis folgende Resonanzfrequenz wD
    Figure 00070001
    • C = Kapazität des Kondensators L = Induktivität der Stabspule RL = Leitfähigkeitsabhängiger Lastwiderstand der Stabspule im Medium (bei Resonanzfrequenz).
  • Die Dämpfung d und die Kreisgüte Q sind wie folgt definiert:
    Figure 00070002
    Rp = Parallelwiderstand zur Kapazität (Rp »RL).
  • 3 und 4 veranschaulichen das Messprinzip. Die Breite der Resonanzkurve A(w) des LC-Schwingkreises ist bekanntlich eine Funktion der Dämpfung d bzw. der Kreisgüte Q. Diese wird im vorliegenden Fall durch die Leitfähigkeit des Mediums beeinflusst. In 3 ist die Amplitude am Messwiderstand R dargestellt. In der gezeigten Schaltungsanordnung kann die Leitfähigkeit, anhand der minimalen Spannung der Resonanzkurve A(w) bei Resonanzfrequenz wo bestimmt werden.
  • In 4 ist ein bevorzugtes Erregersignal E(t) schematisch dargestellt. Es handelt sich um eine Sägezahnkurve, deren Frequenz periodisch um die Resonanzfrequenz des LC-Schwingkreises herum variiert (wobei im Wesentlichen mehrere linear ansteigende, gleiche Rampen mit einer Pause bzw. einem Frequenzsprung hintereinander folgen). Dadurch wird sichergestellt; dass in jedem Messzyklus die effektive Resonanzfrequenz des Kreises getroffen wird unabhängig von temperaturbedingten oder sonstigen Driften.
  • Die Resonanzfrequenz wird z. B. in den Bereich zwischen 140 und 160 MH gelegt. Die Kapazität C kann z. B. etwa 150 bis 200 pF betragen und die Induktivität L der Stabspule etwa 4–8 nH. Der Messwiderstand R liegt z. B. im Bereich von 100 – 400 Ohm.
  • Das dargestellte Ausführungsbeispiel kann im Rahmen der Erfindung in verschiedenster Hinsicht abgewandelt werden. Das Gehäuse braucht nicht zylindrisch zu sein, sondern kann auch eine andere geeignete Form haben. Im Bereich der Stabspule könnte das Gehäuse z. B. so geformt sein, dass zumindest ein Teil der inneren Seite (quasi der Kern) der Stabspule mit dem Medium gefüllt ist. Zu denken ist an eine Vertiefung oder ein kurzes und relativ grosses Sackloch, das keine Verstopfungsprobleme kennt.
  • Die Messschaltung kann unter Umständen weitere Bauteile enthalten. Es können z. B. mehrere individuelle zuschaltbare Messwiderstände vorgesehen sein, damit der Messbereich des Geräts verändert werden kann. Entsprechend können mehrere Klemmen (welche mit unterschiedlichen Widerständen verbunden sind) oder Umschalter oder Drehschalter vorgesehen sein. Es. ist auch denkbar, die Änderung des Messwiderstandes R durch eine elektronische Umschaltung zu erreichen.
  • Die Messschaltung kann aber auch nach einem anderen Verfahren arbeiten. So ist es z. B. nicht zwingend, dass ein LC-Schwingkreis in Resonanz betrieben wird. Die Induktivität der Spule kann unter Umständen ausreichend hoch gewählt werden, so dass nicht ein LC-Schwingkreis aufgebaut werden muss. Es könnte z. B. ein kleiner ferromagnetischer Kern zur Erhöhung der Induktivität vorgesehen sein. Ein solcher Kern müsste keineswegs so gross wie beim eingangs zitierten Stand der Technik sein, da es nicht um eine Kopplung von örtlich getrennten Erreger- und Detektorspulen geht.
  • Die Erregerfrequenz sollte deutlich grösser als 10 MHz sein, z. B. 50 MHz oder mehr. Aus messtechnischen Gründen wird die genannte Frequenz jedoch in aller Regel unter 300 MHz sein. Der Variationsbereich des Erregersignals beträgt typischerweise 10 – 20% der erwarteten bzw. durchschnittlichen Resonanzfrequenz. Anstelle einer Sägezahnkurve, können einzelne (zeitlich getrennte) Frequenzrampen oder auch andersartig variierende Frequenzkurven gewählt werden. Kann die Resonanzfrequenz genügend stabil gehalten werden, ist es nicht einmal zwingend, einen Frequenzbereich kontinuierlich zu scannen (wie es mit der weiter oben vorgeschlagenen Frequenzrampe erfolgt).
  • Die Auswerteelektronik ist mit Vorteil (aber nicht zwingend) im selben Gehäuse wie die Stabspule untergebracht. Im einfachsten Fall liefert die Detektorschaltung einen Strom (in einem vorgegebenen Bereich von z. B. 1 bis 10 mA). Die Detektorschaltung 5 (und ev. die Temperaturmessschaltung 6) kann auch über eine Datenschnittstelle 9 abfragbar sein. Die Leitfähigkeitswerte können dann von einem zentralen Rechner (an welchen mehrere Messköpfe einer Produktionsanlage angeschlossen sind) ermittelt und ausgewertet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die erfindungsgemässe Vorrichtung als autonome Einheit (also unabhängig von einem zusätzlichen bzw. zentralen Steuerrechner) auszuführen.
  • Das Gehäuse des Sensorkopfs soll hinsichtlich Material und Form so ausgebildet sein, dass die Stabspule 2 bzw. deren magnetisches Wechselfeld möglichst gut in das flüssige Medium eingekoppelt werden kann. Der Temperaturfühler ist mit Vorteil, aber nicht zwingend, im Sensorkopf platziert. Bei einem strömenden Medium kann er auch an einem vom Wirbelstromfeld der Stabspule nicht allzu weit entfernten Ort angeordnet werden.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Erfindung ein Messkopf zur Bestimmung von Leitfähigkeitswerten von Flüssigkeiten (bzw. von liquiden Medien) geschaffen worden ist, der einen einfachen und betriebssicheren Aufbau hat und der ansonsten die ähnlichen Vorteile und Anwendungsbereiche hat, wie der von der Anmelderin bereits vertriebene.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Bestimmen einer Leitfähigkeit eines Mediums, umfassend a) ein induktives elektrisches Element, b) einen Signalgenerator (4) zum Beaufschlagen des Bauelements mit einem Erregersignal und c) einen Detektor zum Detektieren eines durch das Medium (8) beeinflussten Messsignals, dadurch gekennzeichnet, dass d) das induktive elektrische Element als Stabspule (2} ausgebildet ist, welche mit dem Medium (8) in Wechselwirkung zu bringen ist, und e) der Detektor (5) derart ausgebildet ist, dass durch das Messsignal eine durch die Leitfähigkeit des Mediums (8) beeinflusste Last der Stabspule (2) detektiert werden kann.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabspule (2) frei von einem magnetischen Kern ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgenerator (4) dazu ausgebildet ist, als Erregersignal ein Signal einer Frequenz von 100 MHz oder mehr zu erzeugen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgenerator (4) dazu ausgebildet ist, als Erregersignal eine Frequenzrampe zu erzeugen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabspule (2) mit einer Kapazität (C) zu einem LC-Schwingkreis verschaltet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabspule funktionsmässig eine einzige Windung aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabspule durch ein geschlitztes Rohr (10) mit zwei oder mehr parallel geschalteten Leitern (12.1, ..., 12.5) verwirklicht ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabspule (2) von einem zylindrischen Gehäuse ohne Durchgangsöffnung umgeben ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Detektor (5) einen einstellbaren Messwiderstand (R) zum Einstellen eines Messbereichs umfasst.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperaturfühler (7) für das Medium vorgesehen ist, um Temperatureffekte zu kompensieren.
  11. Sensorkopf für eine Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass er eine in das Medium einzutauchende Stabspule (2) umfasst.
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