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DE20314910U1 - Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen - Google Patents

Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen Download PDF

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DE20314910U1 DE20314910U DE20314910U DE20314910U1 DE 20314910 U1 DE20314910 U1 DE 20314910U1 DE 20314910 U DE20314910 U DE 20314910U DE 20314910 U DE20314910 U DE 20314910U DE 20314910 U1 DE20314910 U1 DE 20314910U1
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Abstract

Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen, die Druckermittel ansteuernde elektronische Steuerungsmittel und Speichermittel für Daten enthalten, die in vorbestimmten Abschnitten des Druckbildes auf einen Streifen oder auf ein Poststück gedruckt werden, dadurch gekennzeichnet, dass gesteuert durch das elektronische Steuerungsmittel links neben einer ersten Position in einer zweiten Position ein ausgewählter Abschnitt mit speziellen postalischen Informationen (20) durch die Druckermittel gedruckt wird, wobei die speziellen postalischen Informationen (20) einen privaten Postbeförderer kennzeichnen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen gemäß der im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Art. Das Druckbild ist insbesondere für die Verwendung von Frankiermaschinen bzw. Postbearbeitungsmaschinen oder Computern mit Postbearbeitungsfunktion (PC-Frankierer) geeignet und den Befördereranforderungen entsprechend auswählbar.
  • Seit der Einführung des elektronischen (digitalen) Druckens in Frankiermaschinen können variable Informationen für entsprechende Elemente eines Druckbildes schnell und leicht ausgetauscht werden (DD 233 101 B5, US 4746234 ).
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 19 183 U1 ( US 5.471.925 ) ist eine Anordnung zur Klischeetextteiländerung für Frankiermaschinen bekannt. Mit einem Druckermodul wird ein vollelektronisch erzeugtes Frankierbild gedruckt, das ein elektronisch auswechselbares Werbeklischee und ein via Tastatur editierbares Klischeetextteil aufweist. Das Werbeklischee befindet sich auf einer zweiten Position links neben einer ersten Position, welche für die Frankierung vorgesehen ist. Laut dem deutschen Gebrauchsmuster DE 295 22 024 U1 ( US 5.852.813 ) ist eine Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine bekannt, die mit Eingabemitteln und Ausgabemitteln ausgestattet ist, die mit einem Prozessorsystem verbunden sind. Ein Betätigungsmittel dient zur Eingabe eines Befehls zum Aufruf einer während einer Kommunikation übermittelten Werbung oder Information (Carrier-INFO). Andere Betätigungsmittel sind dazu vorgesehen, um das Aussehen des Frankieraufdruckes in vorbestimmten Bereichen zu verändern. Das Aussehen des Stempelbildes bzw. Frankieraufdruckes kann damit entsprechend der aktuellen Erfordernisse an die Bedürfnisse unterschiedliche Beförderer angepasst werden.
  • Ein weiteres Verfahren zum Erzeugen eines Druckbildes, welches in einer Frankiermaschine auf einen Träger aufgedruckt wird, ist aus der EP 762334 B1 bekannt.
  • Einem aus mehreren Elementen bestehenden Druckbild können unterschiedliche Sicherheitsstufen zugeordnet sein ( DE 199 31 962 A1 ). Das für Frankierungen bisher übliche Druckbild weist von rechts nach links einen Wert- bzw. Frankierstempel gefolgt von einen Datums- bzw. Städtestempel auf. Bisher wurden für alle Postbeförderer nur eine erste Position rechts oben auf dem Brief gewählt ( DE 199 13 066 A1 ). Diese Position darf in für große Briefformate vorteilhafter Weise nach links verschoben werden. Die Deutschen Post AG erlaubt im Anschluss an eine ca. 74 mm lange und ca. 30 mm breite Fläche in der oberen rechten Ecke eines Briefkuverts, die für Frankierungen vorgeschrieben ist, auch den Druck eines Werbeklischees und den Druck einer Versendungsart (beispielsweise Päckchen, Brief, Drucksache oder Luftpost).
  • Ein aus mehreren Elementen bestehendes Druckbild muss einerseits den Anforderungen des jeweiligen staatlich beauftragten Postbeförderer und andererseits den Anforderungen privater Postbeförderer genügen. Auch ist eine Postbeförderung ein und desselben Poststückes durch unterschiedliche Unternehmen/Dienste bekannt, denen unterschiedliche Beförderungsaufgabenteile zugeteilt worden sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen zu schaffen. Die Erzeugung von Druckbildern mit einer Anordnung von Elementen soll den unterschiedlichen Anforderungen der Beförderer gerecht werden.
  • Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Ein Abschnitt des Druckbildes ist für eine an eine erste Position zu druckende Freimachungszone und ein anderer Abschnitt ist für an eine zweite Position zu druckende spezielle postalische Informationen vorgesehen, wobei der für Postbeförderungen gültige Abschnitt dem Beförderungsunternehmen entsprechend aus einer Vielzahl auswählbar ist. Die speziellen postalischen Informationen (Kennzeichen, Datum und Identifikator) können nun im Abschnitt anstelle des Werbeklischees an eine zweite Position links neben der ersten Position aufgedruckt werden. Anstelle des Frankierstempels kann an die erste Position ein Logo und eine Sortierinfo gedruckt werden. Alternativ kann die erste Position unbedruckt bleiben. An eine dritte Position kann eine Versandarteninformation gedruckt werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
  • 1, Briefkuvert mit einem Druckbild eines privaten Postbeförderers,
  • 2, Briefkuvert mit einem Druckbild eines privaten Postbeförderers mit aufgedruckten zusätzlichen Informationen,
  • 3, Briefkuvert mit einem Druckbild eines staatlichen und privaten Postbeförderers,
  • 4, Briefkuvert mit einem versetzten Druckbild eines privaten Postbeförderers mit aufgedruckten zusätzlichen Informationen.
  • Die 1 zeigt ein Briefkuvert mit einem von einer Frankiermaschine an eine zweite Position gedruckten Druckbild eines privaten Postbeförderers.
  • Die bekannten Frankier- und Poststempelmaschinen weisen Druckermittel ansteuernde elektronische Steuerungsmittel und Speichermittel für Daten auf, die in vorbestimmten Abschnitten des Druckbildes auf einen Streifen oder auf ein Poststück gedruckt werden. Es sind Mittel vorgesehen, dass gesteuert durch das elektronische Steuerungsmittel links neben einer ersten Position in einer zweiten Position ein ausgewählter Abschnitt 2 mit speziellen postalischen Informationen 20 durch die Druckermittel gedruckt wird, wobei die speziellen postalischen Informationen einen privaten Postbeförderer kennzeichnen. Die speziellen postalischen Informationen 20 umfassen mindestens ein Datum 21, ein Kennzeichen 22 für den ausgewählten privaten Postbeförderer und einen Identifikator 23 für das Poststück 8. Erfindungsgemäß sind Auswahlmittel vorgesehen und mit dem Steuerungsmittel verbunden. Ein erstes Auswahlmittel zur Auswahl des Druckens eines Abschnittes des Druckbildes wird betätigt, wodurch das Steuerungsmittel im Ergebnis der Auswahl die Druckermittel so steuert, dass der jeweilig ausgewählte einen privaten oder staatlichen Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt 2 oder 1 an eine fest zugewiesene vorbestimmte Position gedruckt wird. Wie in der 1 gezeigt, wird der jeweilig ausgewählte einen privaten Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt 2 an eine zweite Position gedruckt. Das Adressenfeld 4 ist vorgedruckt oder vorzugsweise wird ein Fensterkuvert 8 verwendet.
  • Die 2 zeigt ein Briefkuvert mit einem Druckbild eines privaten Postbeförderers mit aufgedruckten zusätzlichen Informationen (Logo u.a.). Eine solche Anordnung von Druckbildern ergibt sich, wenn ein privater Postbeförderer den Transport, eine Sortierung und Briefzustellung vornimmt. Ein zweites Auswahlmittel ist zur Auswahl des Druckens von einem Logo 5 und einer Sortierinformation 6 vorgesehen. Das Steuerungsmittel steuert im Ergebnis der Auswahl die Druckermittel so, dass das Logo 5 und die Sortierinformation 6 an die erste Position in zugehörige 53 mm und 21 mm lange Felder des ersten Abschnittes gedruckt werden. Ein drittes Auswahlmittel ist zur Auswahl des Druckens von einem Produktcode oder einer Versandart vorgesehen. Das Steuerungsmittel steuert das Drucken der vorgenannten Informationen in einem 3.Abschnitt 3 an eine dritte Position links neben die zweite Position. Die Druckbreite für die kennzeichnenden Carrierinformation 22 und anderen speziellen postalischen Informationen 20 (Datum 21 und Identifikator 23) beträgt mindestens 25 mm und die Länge 44 mm. Der Identifikator 23 wird in Form eines Barcodes und ggf. auch in Form alphanumerischer Zeichen gedruckt.
  • Die 3 zeigt ein Briefkuvert 8 mit einem an eine erste Position gedruckten Druckbild eines staatlichen Postbeförderers (DPAG) und mit einem an eine zweite Position gedruckten Druckbild eines privaten Postbeförderers. Eine solche Anordnung von zwei Druckbildern ergibt sich, wenn beide ein privater und der staatliche Postbeförderer am Transport und Briefzustellung beteiligt sind. Der jeweilig ausgewählte einen staatlichen Postbeförderer kennzeichnende Freimachungsabschnitt 1 wird immer nur an eine erste, der jeweilig ausgewählte einen privaten Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt 2 nur an eine zweite Position und jeweilig ausgewählte Versandarten oder Produktcode kennzeichnende Abschnitt 3 nur an eine dritte Position gedruckt.
  • Die 4 zeigt ein Briefkuvert mit einem versetzten Druckbild eines privaten Postbeförderers mit aufgedruckten zusätzlichen Informationen, wie es prinzipiell bereits anhand der 2 erläutert wurde. Der Versatz 7 ist für großformatige Briefkuverte 8 über weitere Auswahlmittel einstellbar.
  • Die Auswahlmittel sind vorzugsweise Bestandteile einer Benutzerschnittstelle oder von anderen geeigneten Eingabemitteln. Beispielsweise werden in Verbindung mit den von einer Anzeigeeinheit dargestellten Schirmbild sogenannte Softkeys verwendet, wobei programmierbar den Tasten einer Tastatur eine aus einer Vielzahl von Funktionen zugeordnet sind. Die Druckermittel, Anzeigeeinheit, Eingabemittel und Speichermittel sind mit dem elektronische Steuerungsmittel verbunden, wie das beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 19 183 U1 ( US 5.471.925 ) für Frankiermaschinen bekannt ist. Die in vorbestimmten Abschnitten des Druckbildes auf einen Streifen oder auf ein Poststück gedruckten Daten können durch eine einzige oder zwei Frankiermaschinen gedruckt werden. Alternativ kann der zweite Abschnitt zuerst durch eine Postbearbeitungsmaschine oder durch einen via Computer gesteuerten Bürodrucker gedruckt werden, bevor das Poststück zu einer Frankiermaschine gelangt, die den ersten Abschnitt des Druckbildes in an sich bekannter Weise druckt. Der zweite Abschnitt 2 kann dann auch von einem Bürodrucker zusammen mit dem Adressenfeld 4 auf ein Kuvert gedruckt werden. In dieser speziellen Variante können die Druckfarbe von dem zweiten Abschnitten des Druckbildes und dem Adressenfeld 4 gleich sein. Das schliesst aber eine andere Variante nicht aus, bei der – beispielsweise auf Verlangen des privaten Postbeförderers – die Daten des zweiten Abschnittes in einer anderen Farbe gedruckt werden. In einer anderen Variante wird der erste Abschnitt mit den Daten des staatlichen Postbeförderers vom Bürodrucker gleich mitgedruckt. Der den Bürodrucker ansteuernde Computern ist mit einer Postbearbeitungsfunktion ausgestattet. Die Druckfarbe von dem ersten und zweiten Abschnitten des Druckbildes und dem Adressenfeld 4 kann entsprechend den Postbefördereranforderungen gleich sein oder unterschiedlich sein.
  • Es ist vorgesehen, dass die speziellen postalischen Informationen (20) in einer für den ausgewählten privaten Postbeförderer typischen Farbe gedruckt werden. Das Logo 5 und die Sortierinformation 6 können an die erste Position in derselben für den ausgewählten privaten Postbeförderer typischen Farbe oder in einer anderen Farbe gedruckt werden.
  • Wird aber ein Fensterumschlag verwendet, dann können beide Abschnitte 2 und 1 bzw. 2, 5 und 6 auch in einer einheitlichen Farbe von einer einzigen Frankiermaschine gedruckt werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorliegenden Ausführungsform beschränkt, da offensichtlich weitere andere Anordnungen bzw. Ausführungen der Erfindung entwickelt bzw. eingesetzt werden können, die – vom gleichen Grundgedanken der Erfindung ausgehend – von den anliegenden Schutzansprüchen umfasst werden.

Claims (9)

  1. Anordnung zur Erzeugung eines Druckbildes für Frankier- und Poststempelmaschinen, die Druckermittel ansteuernde elektronische Steuerungsmittel und Speichermittel für Daten enthalten, die in vorbestimmten Abschnitten des Druckbildes auf einen Streifen oder auf ein Poststück gedruckt werden, dadurch gekennzeichnet, dass gesteuert durch das elektronische Steuerungsmittel links neben einer ersten Position in einer zweiten Position ein ausgewählter Abschnitt mit speziellen postalischen Informationen (20) durch die Druckermittel gedruckt wird, wobei die speziellen postalischen Informationen (20) einen privaten Postbeförderer kennzeichnen.
  2. Anordnung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die speziellen postalischen Informationen (20) mindestens ein Datum (21), ein Kennzeichen (22) für den ausgewählten privaten Postbeförderer und einen Identifikator (23) für das Poststück enthalten.
  3. Anordnung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Auswahlmittel vorgesehen ist, dass zur Auswahl des Druckens eines Abschnittes des Druckbildes dient und mit dem Steuerungsmittel verbunden ist, wobei das Steuerungsmittel im Ergebnis der Auswahl die Druckermittel so steuert, dass der jeweilig ausgewählte einen privaten oder staatlichen Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt (2 oder 1) an eine fest zugewiesene vorbestimmte Position gedruckt wird.
  4. Anordnung, nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass dass der jeweilig ausgewählte einen staatlichen Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt (1) an eine erste und der jeweilig ausgewählte einen privaten Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt (2) an eine zweite Position gedruckt wird.
  5. Anordnung, nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilig ausgewählte einen privaten Postbeförderer kennzeichnende Abschnitt (2) an eine zweite Position gedruckt wird.
  6. Anordnung, nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Auswahlmittel vorgesehen ist, dass zur Auswahl des Druckens von einem Logo (5) und einer Sortierinformation (6) mit dem Steuerungsmittel verbunden ist, wobei das Steuerungsmittel im Ergebnis der Auswahl die Druckermittel so steuert, dass das Logo (5) und die Sortierinformation (6) an die erste Position gedruckt wird.
  7. Anordnung, nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein drittes Auswahlmittel vorgesehen ist, dass zur Auswahl des Druckens von einem Produktcode oder einer Versandart vorgesehen und mit dem Steuerungsmittel verbunden ist und dass das Drucken in einem 3.Abschnitt (3) an eine dritte Position links neben die zweite Position erfolgt.
  8. Anordnung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die speziellen postalischen Informationen (20) in einer für den ausgewählten privaten Postbeförderer typischen Farbe gedruckt werden.
  9. Anordnung, nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Logo (5) und die Sortierinformation (6) an die erste Position in derselben für den ausgewählten privaten Postbeförderer typischen Farbe oder in einer anderen Farbe gedruckt werden.
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