DE20314474U1 - Vorrichtung zur Handhabung einer Matratze - Google Patents
Vorrichtung zur Handhabung einer MatratzeInfo
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Description
Eberhard Kutschera
Berliner Straße 12
49201 Dissen
Berliner Straße 12
49201 Dissen
Vorrichtung zur Handhabung einer Matratze
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung einer auf einem Lattenrost od.dgl. Auflage eines Bettgestells aufliegenden Matratze.
Das Beziehen von Matratzen mit einem Spannbettuch od.dgl. ist eine kraftraubende Arbeit, da nicht nur in gebeugter Haltung jeweils ein Ende der Matratze angehoben werden muß, sondern beim Halten in der angehobenen Stellung auch noch die Handgriffe ausgeführt werden müssen, die für den Vorgang des Beziehens erforderlich sind. Insbesondere älteren Personen bereitet die Arbeit des Beziehens einer Matratze mit einem Spannbettuch erhebliche Schwierigkeiten.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, die Arbeitsgänge beim Beziehen einer Matratze mit einem Spannbettuch od.dgl. zu erleichtern und zu vereinfachen. Die Erfindung löst dieses Problem durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 17.
Die Arbeit des Beziehens einer Matratze mit einem Spannbetttuch od.dgl. vereinfacht sich auf ein Hochbewegen des Matratzenendes, das danach in der angehobenen Arbeitsstellung verbleibt, so daß das Aufziehen des Bettuches schnell und einfach durchgeführt werden kann, ohne daß dabei ein Halten des Matratzenendes von Hand erforderlich ist. Ist jedem Mitnehmerein Handgriff zugeordnet, ist das Hochziehen des Matratzenendes in seine angehobene Ar-
beitsstellung zusätzlich erleichtert, weil ein Untergreifen des Matratzenendes mit der Hand und das Beibehalten dieses Untergriffs beim Hochziehen entfällt. Nach Ausführen der Arbeiten, die mit beiden Händen vorgenommen werden können, kann das jeweilige Matratzenende unschwer in seine Ausgangsstelung zurückbewegt werden. Hierfür genügt ein Rückführen der Abstützung des Matratzenendes, was schnell und einfach durchführbar ist.
Weitere Einzelheiten und Wirkungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung schematisch näher veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines einem Matratzenende zugeordneten
Hubmittels,
und
Fig. 2 eine Stirnansicht des Hubmittels nach Fig. 1.
und
Fig. 2 eine Stirnansicht des Hubmittels nach Fig. 1.
Das jedem Ende einer Matratze 1 zugeordnete Hubmittel 2 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem L-förmigen, jedem Matratzenende zugeordneten Mitnehmer 3, der jeweils mit einem Schenkel 4 die Unterseite des Matratzenendes untergreift und sich mit seinem anderen Schenkel 5 vor der Stirnseite seines Matratzenendes erstreckt. Die dem Kopfende und dem Fußende zugeordneten Mitnehmer 3 sind untereinander an den einander zugewandten Rändern der unterseitigen Schenkel 4 der Mitnehmer 3 verbunden, wobei diese Verbindung bevorzugt durch zwei parallele Gurte 6 oder ähnliche Verbindungsglieder erfolgt. Zur Anpassung an die Länge einer Matratze kann der gegenseitige Abstand zwischen den Mitnehmern 3 verändert und in seiner jeweils eingestellten Lage fixiert werden. Dies kann durch längenveränderliche Gurte 6 oder eine Verstellmöglichkeit im Bereich der Angriffsstelle der Gurte an ihren Mitnehmern 3 erfolgen.
Jedem der beiden Mitnehmer 3, die vorzugsweise untereinander gleich sind, ist ein Handgriff 9 an der Außenseite seines stirnseitigen Schenkels 5 zugeordnet, der bei dem dargestellten Beispiel U-förmig ausgebildet und im Bereich seiner U-Schenkel 91 auf und ab verschieblich in Führungen 8 am stirnseitigen Schenkel 5 des Mitnehmers 3 abgestützt ist. In seiner Ausgangsstellung liegt der Querschenkel 9" des Handgriffs 9 unterhalb der oberen Abschlußebene der Matratze 1. Bei seinem Hochziehen kann er sich über die obere Abschlußebene der Matratze 1 nach oben hinaus bewegen, wie dies in Fig. 2 gestrichelt angedeutet ist.
Jedem Mitnehmer ist zumindest ein Stützglied zugeordnet, das beim Hochziehen eines Mitnehmers 3 mitsamt seinem Matratzenende aus einer Nichtgebrauchsstellung in eine Stützstellung übergeht und über den Mitnehmer 3 das Matratzenende in einer für das Aufziehen und das Abziehen eines Spannbettuches od.dgl. geeigneten, angehobenen Arbeitsstellung fixiert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind je Mitnehmer 3 zwei Klappstützen 10 vorgesehen, die an oder nahe der Enden der unterseitigen Schenkel 4 der Mitnehmer 3 an diesen angelenkt sind. In ihrer Nichtgebrauchsstellung sind die Klappstützen 10 horizontal und parallel unter die unterseitigen Schenkel 4 der Mitnehmer 3 eingeklappt, während sie beim Hochziehen des Mitnehmers 3 für eine Überführung des Matratzenendes in die Arbeitsstellung in eine Stützstellung ausklappen, die in Fig. 2 gestrichelt veranschaulicht ist. Dabei sind die Klappstützen 10 in ihrer Stützstellung durch ein Sicherungsmittel fixierbar, das die Stützstellung als Ausklappendstellung definiert und beispielsweise aus einem Kettchen 11, einem geeigneten Anschlag od.dgl. bestehen kann.
Die Klappstützen 10 können beim Anheben ihres Mitnehmers 3 durch Schwerkraft in ihre Stützstellung gelangen und dort fixiert werden. Um jedoch einen sicheren Übergang in die Klappstellung zu gewährleisten, sind die Klappstützen
10 beim Anheben eines Matratzenendes mittels ihres Mitnehmers 3 durch ein Antriebsmittel 12 aus ihrer eingeklappten Nichtgebrauchsstellung in ihre Stützstellung bewegbar. Als Antriebsmittel kann irgendein Kraftspeicher, z.B. eine Feder od.dgl., Anwendung finden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierfür eine Zugschnur 12 vorgesehen, die an einem Schwenkhebel 13 auf der Achse des Stützgliedes 10 einerseits und andererseits am unteren Ende des U-Schenkels 9" des Handgriffs 9 befestigt ist. Beim Anheben des Matratzenendes über den Handgriff 9 bewegt sich dieser in seine obere Endstellung, wobei die Zugschnüre 12 für die beiden Klappstützen 10 mitgenommen werden und ein Klappmoment auf die Klappstützen 10 übertragen.
Für die Rückführung der Klappstützen 10 kann ein Einklappen von Hand vorgesehen sein. Bevorzugt ist aber auch hierbei ein Antriebsmittel 14,15 vorgesehen, das die Einklappbewegung herbeiführen kann. Als Antriebsmittel kann jedes geeignete Mittel Anwendung finden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind als Antriebsmittel Zuglieder, nämlich Zugschnüre 14 vorgesehen, die mittels eines für beide Klappstützen 10 eines Mitnehmers 3 gemeinsamen Bedienteils 15 betätigbar sind. Dieses Bedienteil 15 kann beispielsweise als Ringöse ausgebildet sein, an der die Zugschnüre 14 angreifen. Die Ringöse kann an der Außenseite des stirnseitigen Schenkels 5 des Mitnehmers 3 über irgendeine geeignete Führung abgestützt sein.
Die Mitnehmer 3 mit ihren Schenkel 4,5 bilden vorteilhaft einen starren Mitnehmerkörper, wobei die Schenkel unter etwa einem rechten Winkel ausgerichtet sind. Die Mitnehmer 3 können aus Holz, Kunststoff, Metallblech oder auch Metalldraht oder aus einer Kombination dieser Materialien hergestellt sein, wobei bei genügender Materialfestigkeit die Schenkel 4,5 außerordentlich dünn ausgeführt werden können, so daß sie bei Aufliegen auf einem Lattenrost od.dgl. Unterlage eines Bettgestells nicht nennenswert auftragen. Die Klappstützen können beispielsweise aus Metalldraht bestehen, wobei es zweckmäßig sein
kann, die Zuordnung zum unterseitigen Schenkel 4 des Mitnehmers 3 derart vorzusehen, daß keine zusätzliche nennenswerte Raumbeanspruchung vorliegt.
Die unterseitigen Schenkel 4 der Mitnehmer 3 haben zweckkmäßig eine Länge, die etwa 25-75% der Matratzenbreite betragen kann, während die Breite der unterseitigen Schenkel 4 vorteilhaft etwa 6-12% der Matratzenlänge entspricht. Die Höhe der stirnseitigen Schenkel 5 liegt vorzugsweise zwischen 50-80% der Dicke einer Matratze.
Die dargestellte Ausführung ist besonders preisgünstig herstellbar und in der Bedienung einfach, wobei die Zugschnüre 12,14 Antriebsübertragungsmittel bilden, die keinem nennenswerten Verschleiß oder der Ermüdung unterliegen. Anstelle der dargestellten und vorstehend beschriebenen Ausführung ist es auch möglich, ein Stützglied vorzusehen, das motorisch ein- und ausfahrbar ist und dabei zugleich das Anheben des Mitnehmers in die gewünschte angehobene Bearbeitungsstellung übernimmt, so daß seitens einer Bedienungsperson überhaupt keine Handhabungskräfte aufzubringen sind. Ein denkbares Stützglied kann beispielsweise als Hubspindel ausgebildet sein, die mittels eines Elektromotors ein- und ausfahrbar ist und sich an dem Lattenrost od.dgl. abstützt, wobei das Spindelgehäuse eine Anordnung unterhalb des Lattenrostes erhalten kann.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Handhabung einer auf einem Lattenrost od. dgl. Auflage eines Bettgestells aufliegenden Matratze, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Matratzenende ein Hubmittel (2) zugeordnet ist, mittels dem das Matratzenende von Hand anhebbar und in angehobener Stellung abstützbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Hubmittel (2) ein dem Kopfende und ein dem Fußende zugeordneter, L-förmiger Mitnehmer (3) vorgesehen ist, die Mitnehmer (3) jeweils mit ihrem einen Schenkel (4) die Unterseite ihres Matratzenendes untergreifen und sich mit ihrem anderen Schenkel (5) vor der Stirnseite ihres Matratzenendes erstrecken, die einander zugewandten Ränder der unterseitigen Schenkel (4) der Mitnehmer (3) untereinander verbunden sind, und jedem Mitnehmer (3) ein Handgriff zum Hochziehen und zumindest ein Stützglied zugeordnet ist, das bei Hochziehen eines Mitnehmers mitsamt seinem Matratzenende aus einer Nichtgebrauchsstellung in eine Stützstellung übergeht und über den Mitnehmer (3) das Matratzenende in der für das Auf- und Abziehen eines Spannbettuches od. dgl. geeigneten, angehobenen Stellung fixiert.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die unterseitigen Schenkel der Mitnehmer (3) durch zwei Gurte (6) od. dgl. Verbindungsglieder verbunden sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Abstand zwischen den Mitnehmern (3) zur Anpassung an die Länge der Matratze (1) veränder- und fixierbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (3) untereinander gleich sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die unterseitigen Schenkel (4) der Mitnehmer (3) eine Länge haben, die etwa 25-75% der Matratzenbreite entspricht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in Längsrichtung der Matratze (1) gemessene Breite der unterseitigen Schenkel (4) der Mitnehmer (3) etwa 6-12% der Matratzenlänge entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der stirnseitigen Schenkel (5) der Mitnehmer (3) etwa 50-80% der Dicke der Matratze (1) entspricht.
9. Vorrichtung nach der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (4, 5) der Mitnehmer (3) unter annähernd rechtem Winkel ausgerichtet sind und einen starren Mitnehmerkörper bilden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmer (3) aus Holz, Kunststoff, Metallblech oder Metalldraht hergestellt sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Mitnehmer (3) mit zwei Klappstützen (10) versehen ist, die nahe der Enden der unterseitigen Schenkel (4) der Mitnehmer (3) an diesen angelenkt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappstützen (10) in ihrer Stützstellung durch ein Sicherungsmittel fixierbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappstützen (10) beim Anheben eines Matratzenendes mittels ihres Mitnehmers (3) durch ein Antriebsmittel (12) aus ihrer eingeklappten Nichtgebrauchsstellung in ihre Stützstellung bewegbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsmittel Zugglieder, insbesondere Zugschnüre (12), vorgesehen sind, die mittels des Handgriffs (9) am Mitnehmer (3) betätigbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (9) am stirnseitigen Schenkel (5) seines Mitnehmers (3) auf und ab verschieblich geführt ist und bei Anheben des Matratzenendes durch Angreifen am Handgriff (9) aus seiner unteren Hubausgangsstellung in eine obere Hubendstellung bewegbar ist und dadurch die Zugglieder (12) betätigt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappstützen (10) durch ein Antriebsmittel (14, 15) aus ihrer Stützstellung in ihre eingeklappte Nichtgebrauchsstellung zurückbewegbar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Antriebsmittel Zuglieder, insbesondere Zugschnüre (14), vorgesehen sind, die mittels eines für beide Klappstützen (10) eines Mitnehmers (3) gemeinsamen Bedienteils (15) betätigbar sind.
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|---|---|---|---|
| DE20314474U DE20314474U1 (de) | 2003-09-18 | 2003-09-18 | Vorrichtung zur Handhabung einer Matratze |
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2007069912A1 (en) * | 2005-12-13 | 2007-06-21 | Howard Wright Limited | A bed elevator |
| GR1009787B (el) * | 2016-02-08 | 2020-08-03 | Σταυρος Κυριακου Κιζηρογλου | Ευκολο στρωσιμο κρεβατιου |
| CN112690970A (zh) * | 2021-01-15 | 2021-04-23 | 钟瑞亦 | 一种医疗护理用的床垫限位装置 |
| DE102023005331A1 (de) | 2023-04-06 | 2024-10-10 | MSC Medizinprodukte-Service-Center e. K. | Matratzentransportvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Verfahren zum Transportieren und Desinfizieren von Matratzen sowie Verwendung einer Matratzentransportvorrichtung in Krankenhäusern und Pflegeheimen |
-
2003
- 2003-09-18 DE DE20314474U patent/DE20314474U1/de not_active Expired - Lifetime
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| CN112690970B (zh) * | 2021-01-15 | 2022-03-15 | 王金花 | 一种医疗护理用的床垫限位装置 |
| DE102023005331A1 (de) | 2023-04-06 | 2024-10-10 | MSC Medizinprodukte-Service-Center e. K. | Matratzentransportvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Verfahren zum Transportieren und Desinfizieren von Matratzen sowie Verwendung einer Matratzentransportvorrichtung in Krankenhäusern und Pflegeheimen |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20070403 |