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Die Erfindung richtet sich auf ein
Profilbrett mit einer Nut oder Feder an einer Stirnseite zum Eingriff
in eine dazu kompatible, etwa komplementäre Profilierung an einer Stirnseite
eines anderen Profilbrettes mit vorzugsweise identischem Querschnitt. Im
folgenden sollen unter dem Begriff Stirnseite – soweit nichts anderes ausgesagt
ist – alle
vier Seiten verstanden werden, welche die beiden Grundseiten des
Profilbretts – Ober-
und Unterseite – miteinander verbinden.
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Wie die meisten Waren, so sind auch
fertige Profilbretter je nach der momentanen Nachfrage einer mehr
oder weniger langen Lagerungszeit ausgesetzt, bis sie vom Endverbraucher
erworben und eingebaut werden. Dabei läßt sich nicht vermeiden, dass
sich die Profilbretter aufgrund des je nach den herrschenden Umgebungsbedingungen
wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit, aber auch bereits durch den
eigenen Austrocknungsvorgang arbeitenden Holzes in unvorhersehbarer
Weise verziehen bzw. verwinden. Sollen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt
miteinander verbunden werden, um bspw. als Boden-, Wand- oder Deckenbelag
zu dienen, so folgt nicht selten die ernüchternde Erkenntnis, dass die Bretter
aufgrund dieser Verwindungen kaum mehr zusammenfügbar sind.
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Aus diesem Nachteil bisher verwendeter Profilbretter
ergibt sich das die Erfindung initiierende Problem, bei einem gattungsgemäßen Profilbrett Sorge
dafür zu
treffen, dass es auch nach einer längeren Lagerungszeit und demzufolge
in mehr oder weniger stark verzogenem bzw. verwundenem Zustand noch
ohne größere Schwierigkeiten
mit einem gleichartigen Brett zusammenfügbar ist.
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Die Lösung dieses Problems gelingt
bei einem gattungsgemäßen Profilbrett
dadurch, dass wenigstens eine Profilierung derart angeordnet oder ausgebildet
ist, dass trotz des Eingriffs dieser Profilierung benachbarte Profilbretter
in ihrer Längsrichtung gegeneinander
(begrenzt) durchgewölbt
sein können.
Damit wird ein Spielraum geschaffen, der Unebenheiten der betroffenen
Bretter toleriert und somit die Möglichkeit eröffnet, auch
bereits verzogene Bretter aneinanderfügen zu können, so dass diese eine gegenseitige
Führung
erfahren.
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Eine erste Maßnahme zur Realisierung eines
solchen Spielraums besteht darin, eine Profilierung an eine quer
zu der Längsrichtung
des Profilbretts verlaufende Stirnseite zu verlagern. Somit erfolgt
die Fixierung des Profilbrettes an dessen Stirnholzseiten, und dadurch
wird sein Verlauf in Längsrichtung
nicht beeinflußt.
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Eine weitere Maßnahme zur Realisierung eines
erfindungsgemäßen Spielraums
ist darin zu sehen, dass die Profilierungen) derart gestaltet ist (sind),
dass ein spielbehaftetes Ineinandergreifen der Profilierungen ermöglicht ist.
Ein solches Spiel hat mehrere, erwünschte Effekte: Einerseits
können
zwei in begrenztem Umfang verwundene Bretter noch mühelos zusammengefügt werden,
wenn die Summe der Verwindungen nicht größer ist als das vorgesehene
Profilspiel. Doch selbst wenn die Verwindungen größer sind,
so kommt es jedenfalls nicht zu den gefürchteten Verkantungen zwischen
Nut und Feder mit der Folge einer oftmals völlig blockierenden Verklemmung,
weil gegeneinander geneigt verlaufende Nut- und Feder-Profilierungen in dem Spielraum
genügend
Platz finden, um nahezu reibungsfrei aneinander vorbeigleiten zu
können.
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Wenn – wie die Erfindung weiterhin
vorsieht – der
Abstand zwischen der freien, d.h., von der betreffenden Profilbrett-Stirnseite
abgewandten bzw. am weitesten entfernten Stirnseite der Nut- und/oder Federprofilierung
einerseits und der betreffenden Profilbrett-Stirnseite andererseits
kleiner ist als die Länge
der Schnittlinie der Ober- oder Unterseite der betreffenden Nut-
oder Federprofilierung mit einer von der Längsachse des Profilbretts lotrecht
durchsetzten Querschnittsebene, so resultiert daraus eine Verkürzung des
Federquerschnitts, der das Ineinanderfügen der Nut- und Federprofile
benachbarter Profilbretter erleichtert.
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Die Erfindung zeichnet sich weiterhin
aus durch einen Querschnitt der Nut- und/oder Federprofilierung, dessen
zu der Grundebene des Profilbretts lotrechte Breite bzw. Höhe sich
in Abhängigkeit
von dem Abstand zu der betreffenden Stirnseite des Profilbretts ändert. Damit
lassen sich verschiedene Funktionen realisieren; bspw. könnten einander
hintergreifende Profilierungsfortsätze ein Verrasten zusammengefügter Profilbretter
herbeiführen,
um aufgrund gegensinniger Verwindungen einander abstoßende Profilbretter
zusammenzuhalten und dadurch die Bretter auf einem Untergrund od.
dgl. fixierende Elemente zu entlasten.
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Es hat sich jedoch als günstiger
erweiesen, dass sich die zu der Grundebene des Profilbretts lotrechte
Breite bzw. Höhe
oder Stärke
der Nut- und/oder Federprofilierung mit zunehmendem Abstand von
der betreffenden Stirnseite des Profilbretts reduziert. Demnach
haben diese Profilierungen bei der ersten Kontaktgabe zwischen Nut
und Feder einen maximalen Spielraum, der sich beim anschließenden Zusammenstecken
nach und nach verengt und dadurch ggf. verwundene Bretter unter
Rückbildung
ihrer Verwindungen zusammenführt.
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Besondere Vorteile bietet ein etwa
trapezförmiger
Querschnitt der Nut- und/oder Federprofilierung. Solche Profilierungen
haben (bei nicht verwundenem Brett) ebene Ober- und Unterseiten,
die beim Zusammenfügen
zweier Bretter besonders reibungsarm aneinander entlanggleiten können.
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Dieser Erfindungsgedanke läßt sich
dahingehend weiterbilden, dass der trapezförmige Querschnitt der Nut-
und/oder Federprofilierung symmetrisch zu einer auf etwa mittlerem
Niveau verlaufenden Grundebene des Profilbretts ist. Solchenfalls
ist stets ein leichtgängiges
Zusammenfügen
zweier Bretter unabhängig
von deren Verwindungsrichtung gewährleistet.
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Ein optimaler Neigungswinkel der
Ober- und/oder oder Unterseite der Nut- und/oder Federprofilierung in Querschnittsrichtung
gegenüber
der Grundebene des (unverwundenen) Profilbrettes liegt bei 5° oder darüber, vorzugsweise
bei 10° oder
darüber,
insbesondere bei 12° oder
darüber.
Die Neigungswinkel an Ober- und
Unterseite einer Profilierung ergeben in ihrer Summe den Öffnungswinkel der
Profilierung. Bei Beachtung der obigen Mindestmaße für die Neigungswinkel ergibt
sich sodann ein etwa doppelt so großer Öffnungwinkel, der selbst bei einem vergleichsweise
geringen Spielraum im zusammengefügten Zustand das problemlose
Aneinandersetzen der entgegengesetzten Profilierungen erheblich
verwundener Profilbretter ermöglicht.
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Andererseits sollte die Ober- und/oder
Unterseite der Nut- und/oder Federprofilierung in Querschnittsrichtung
unter einem Winkel von 30° oder
weniger, vorzugsweise unter einem Winkel von 25° oder weniger, insbesondere
unter einem Winkel von 20° oder
weniger, gegenüber
einer Grundebene des (unverwundenen) Profilbretts geneigt sein.
Derartige Maximalwinkel stellen sicher, dass die Oberflächen der
zueinander etwa komplementären
Profilierungen nach Art flacher Keile ohne allzu große Normal-
bzw. Reibungskräfte
aneinander entlang gleiten können und
dadurch ggf. verwundene Profilbretter allmählich in eine etwa geradegestreckte
Lage zurückstellen können.
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Ein weiteres, vorteilhaftes Merkmal
der Erfindung besteht darin, dass die freie Stirnseite der Nut- und/oder
Federprofilierung einem geraden Verlauf folgt. Derartige, stumpf
aufeinandertreffende Profilierungsstirnseiten erlauben nach Art
von Anschlagelementen eine exakte Parallelausrichtung aneinandergefügter Profilbretter,
selbst wenn dieselben gegeneinander verwunden sind, so dass die
Seitenmitten der Stirnseiten ineinandergreifender Profilierungen (im
Rahmen des vorhandenen Spielraums) nicht auf der selben Höhe liegen.
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Solchermaßen gerade und insbesondere
lotrecht zu der Grundebene eines (unverwundenen) Profilbretts verlaufende
Profilierungsstirnseiten erlauben es, die zu der Grundebene des
Profilbretts lotrechte Breite bzw. Höhe am Boden der Nutprofilierung
größer zu wählen als
das entsprechende Maß am
freien Ende der Federprofilierung, denn dann ist es für die parallele
Verlegung von Profilbrettern nicht erforderlich, dass die zusammengefügten Profilbretter
in horizontaler Richtung völlig
miteinander fluchten. Ein verbleibendes Restspiel hat zur Folge,
dass bereits vorhandene Verwindungen in den Brettern nicht vollständig zurückgebildet
werden müssen,
so dass die Spannungen zwischen den verlegten Profilbrettern deutlich
gesenkt werden können.
Dadurch ist es bspw. möglich,
auch relativ dicke Profilbretter zu verwenden, bspw. bis zu etwa
26 mm oder darüber,
wobei die bei solch dicken Brettern oftmals erheblichen Rückstellkräfte reduziert
und dadurch mit vertretbarem Aufwand beherrscht, d.h., aufgefangen werden
können.
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Es hat sich bewährt, dass die Differenz zwischen
der zu der Grundebene des Profilbretts lotrechten Nutbreite bzw.
-höhe am
Boden der Nutprofilierung und dem entsprechenden Federmaß am freien
Ende der Federprofilierung größer ist
als 0,5 mm, vorzugsweise größer als
1,0 mm, insbesondere größer als
1,5 mm. Ein verbleibendes Restspiel in dieser Größenordnung läßt eine
mäßige Verwindung
zusammenzufügender
Profilbretter zu, ohne Spannungen entgegen der Verwindungsrichtung
aufzubauen. Fehlende oder nur geringe Spannungen innerhalb eines
solchermaßen
verlegten Belags haben bspw. eine Senkung von Geräuschentwicklungen
zur Folge.
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Die Differenz zwischen der zu der
Grundebene des Profilbretts lotrechten Breite bzw. Höhe am Boden
der Nutprofilierung und dem entsprechenden Maß am freien Ende der Federprofilierung
sollte andererseits kleiner sein als 5 mm, vorzugsweise kleiner
als 4 mm, insbesondere kleiner als 3 mm. Zu hohe Spielwerte führen zu
erheblichen Unebenheiten eines verlegten Belags, was einerseits
unästhetisch sein
kann und insbesondere bei einem Fußbodenbelag potentielle Stolperstellen
produzieren kann. Ideal ist ein verbleibendes Spiel von 1,5 mm bis
2,5 mm.
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Eine ergänzende Konstruktionsvorschrift sieht
vor. dass die in Querschnittsrichtung des Profilbrettes parallel
zu dessen Grundebene gemessene Erstreckung der Federprofilierung
größer ist
als das entsprechende Maß der
Nutprofilierung. Dadurch verbleibt selbst bei vollständig aneinandergeschobenen
Profilbrettern ein bis zu der Federprofilierung herabreichender
Spalt, der bewirkt, dass geringfügige Verwertungen
zwischen benachbarten Profilbrettern, wie sie infolge des vertikalen
Spiels im Bereich der Nut-Feder-Verbindung toleriert werden, optisch
nicht erkennbar sind.
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Bei einer in dieser Hinsicht optimierten
Anordnung ist die Differenz zwischen den in Querschnittsrichtung
des Profilbrettes parallel zu dessen Grundebene gemessenen Erstreckungen
der Federprofilierung und der Nutprofilierung größer als 1 mm, vorzugsweise
größer als
2 mm, insbesondere größer als
3 mm. Diese Differenz sollte aus optischen Gründen mindestens etwa in der
Größenordnung
des maximal verbleibenden, vertikalen Spiels bei vollständig aneinandergeschobenen
Profilbrettern liegen, vorzugsweise größer sein als letzteres.
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Eine Obergrenze für die Differenz zwischen den
in Querschnittsrichtung des Profilbrettes parallel zu dessen Grundebene
gemessenen Erstreckungen der Federprofilierung und der Nutprofilierung
liegt bei weniger als 7 mm, vorzugsweise bei 6 mm oder darunter,
insbesondere bei 5 mm oder darunter. Solchenfalls tritt die zwischen
zwei aneinandergefügten Profilbrettern
verbleibende Fuge nicht allzu störend hervor.
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Durch Abschrägen der Ober- und/oder Unterkanten
der mit einer Profilierung versehenen Stirnseite(n) eines Profilbretts
lassen sich potentielle Stolperstellen im Bereich der verbleibenden
Fuge zwischen zwei benachbarten Profilbrettern völlig entschärfen, so dass solche Profilbretter
bedenkenlos für
Bodenbeläge
verwendbar sind..
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Insbesondere für Anwendungen als Fußbodenbelag
kann die flächige
Ober- und/oder Unterseite
des Profilbretts mit einer vorzugsweise reibungserhöhenden Profilierung
versehen sein. Eine solche Profilierung kann andererseits einen
besonders rustikalen Eindruck erwecken und daher auch bei sonstigen
Anwendungen zum Einsatz gelangen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Profilierungen) an der flächigen Ober- und/oder Unterseite
des Profilbrettes durch zueinander etwa parallele Rippen gebildet.
Diese lassen sich bspw. beim Hobeln der Profilbretter mit einer
hohen Präzision
herstellen und hinterlassen dank ihrer Regelmäßigkeit beim Betrachter einen
beruhigenden Eindruck. Wenn die Breite der Vertiefungen zwischen zwei
benachbarten Rippen etwa in der selben Größenordnung liegen wie die Differenz
zwischen den in Querschnittsrichtung des Profilbrettes parallel
zu dessen Grundebene gemessenen Erstreckungen der Federprofilierung
und der Nutprofilierung und damit die Breite der verbleibenden Fuge
zwischen zwei Profilbrettern, wenn also bspw. das betreffende Breitenverhältnis etwa
zwischen 0,8 und 1,25 liegt, so fällt eine verbleibende Fuge
zwischen benachbarten Brettern kaum auf oder wird zumindest optisch
harmonisch in die gesamte Oberflächenstruktur
eines Belags integriert. Die Flanken rippenförmiger Erhebungen können darüber hinaus
abgeschrägt
sein, so dass sich ein etwa trapezförmiger Querschnitt ergibt, der
einer Fußspitze
keinen Anlaß zum
Hängenbleiben
gibt.
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Sofern die rippenförmige(n)
Profilierungen) an der flächigen
Ober- und/oder Unterseite des Profilbrettes etwa quer zur Längsrichtung
des Profilbrettes verlaufen, ergibt sich eine maximale Verwindungsfestigkeit
quer zu dieser Längsrichtung.
Auch sind keine in Längsrichtung
verlaufenden Einkerbungen vorhanden, an denen sich das Brett bei
einer rückstellenden
Verbiegung in Querrichtung spalten oder reißen könnte.
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Die Erfindung erlaubt es, sowohl
an der flächigen
Oberseite als auch an der Unterseite eines Profilbrettes rippenförmige(n)
Profilierungen) mit unterschiedlichen Breiten vorzusehen. Dadurch
sind die erfindungsgemäßen Profilbretter
bei den unterschiedlichsten Anwendungsfällen einsetzbar.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und
Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
sowie anhand der Zeichnung. Deren einzige Figur zeigt einen Querschnitt
durch zwei ineinandergreifende, erfindungsgemäße Profilbretter.
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In der Zeichnung ist die Fügestelle
zwischen zwei baugleichen, benachbarten Profilbrettern 1 eines
Holzbelags für
eine Terrasse od. dgl. zu erkennen. Die zwischen Ober- und Unterseite 2, 3 eines Profilbrettes 1 gemessene
Stärke
D beträgt
im Hinblick auf diesen Anwendungsfall beispielhaft etwa 26 mm, die
Breite und Länge
der Profilbretter 1 kann weitgehend willkürlich gewählt werden.
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Die Fuge 4 verläuft parallel
zu einer von den Längsachsen
der beiden Profilbretter 1 lotrecht durchsetzten Querschnittsebene
bzw. Querschnittsrichtung 5. Die dort einander zugewandten
Stirn- bzw. Stirnholzseiten 6, 7 weisen eine Nut 8 einerseits und
eine Feder 9 andererseits auf. Diese stirnseitigen Profilierungen 8, 9 liegen
in dem dargestellten Beispiel symmetrisch zu der Mittelebene zwischen
der Ober- und Unterseite 2, 3 des betreffenden
Profilbretts 1.
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Sowohl die Nut 8 als auch
die Feder 9 weisen jeweils einen trapezförmigen,
zu der Mittelebene zwischen der Ober- und Unterseite 2, 3 des
betreffenden Profilbretts 1 etwa symmetrischen Querschnitt
auf. Dabei liegen die längeren
Grundseiten dieser Trapezquerschnitte jeweils in der Ebene der betreffenden
Profilbrett-Stirnseite 6, 7, die kürzeren Grundseiten 10, 11 der
Trapezquerschnitte verlaufen parallel dazu.
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Wie die Zeichnung weiter zeigt, schließen die Schrägseiten
der Trapezquerschnitte, d.h., die Ober- und Unterseiten 12 – 15 der
Nut 8 und Feder 9 jeweils etwa identische Winkel
mit der zu der Profilbrettober- und/oder -unterseite 2, 3 parallelen
Grundebene eines Profilbretts 1 ein, in dem dargestellten
Beispiel jeweils etwa 15°.
Weil außerdem
die kürzere
Grundseite 10 des trapezförmigen Nutquerschnitts 8 größer ist
als die kürzere
Grundseite 11 des trapezförmigen Federquerschnitts 9,
bspw. um etwa 2 mm, lassen sich die Nut- und Federprofilierungen 8, 9 vollständig zusammenschieben,
bis die freie Kante 11 der Feder 9 an dem Boden 10 der
Nut 8 anliegt, wie in der Zeichnung dargestellt.
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Bei nicht verwundenen Profilbrettern 1 verbleibt
in diesem Zustand zwischen den Oberseiten 12, 13 von
Nut 8 und Feder 9 als auch zwischen deren Unterseiten 14, 15 jeweils
ein Spalt 16, 17 mit einer vertikalen Ausdehnung
von etwa 1 mm. Bei verwundenen Profilbrettern 1 sind die
Breiten der Spalte 16, 17 unsymmetrisch, oder
es gibt überhaupt
nur einen Spalt 16 oder 17.
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Da die in zu der Profilbrett-Längsrichtung 5 als
auch zu dessen Stärke
D lotrechter Richtung gemessene Breite der Feder 9 größer ist
als die Tiefe der Nut 8, bspw. um etwa 4 mm, rücken die
einander zugewandten Stirnseiten 6, 7 der benachbarten
Profilbretter 1 auch in der maximal angenäherten Position
nicht völlig
aneinander heran, sondern es bleibt eine Fuge 4 mit einer
entsprechenden horizontalen Breite von bspw. 4 mm.
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Damit auch bei gegeneinander verzogenen bzw.
verworfenen Profilbrettern 1 im Bereich dieser Fuge 4 keine
Stolperstelle entsteht, sind die Ober- und/oder Unterkanten 18, 19 der
profilierten Stirnseiten 6, 7 angefast bzw. abgeschrägt, bspw.
unter einem Winkel von 45° gegenüber der
betreffenden Stirnseite 6, 7 bzw. Profilbrett-Ober-
und/oder Unterseite 2, 3. Die sehnenförmige Erstreckung
dieser Anfasungen kann bspw. etwa 5 mm betragen.
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Ferner ist die Oberseite 2 der
Profilbretter 1 mit einer Profilierung versehen, um ein
Ausrutschen auf einem derartigen Fußbodenbelag zu vermeiden. Diese
Profilierung besteht aus zueinander parallelen Rippen 20 mit
dazwischen jeweils eingeschlossenen Vertiefungen 21. Bevorzugt
laufen diese Rippen 20 in Längsrichtung eines Profilbrettes 1.
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Die Breite dieser Vertiefungen 21 kann
etwa in der Größenordnung
der Nut 4 zwischen den beiden Profilbrett-Stirnseiten 6, 7 liegen,
so dass sich eine optische Harmonie ergibt. Ferner können die Rippen 20 einen
sich zu der erhabenen Oberseite 2 etwa trapezförmig verjüngenden
Querschnitt aufweisen, um dem Hängenbleiben
mit einer Fußspitze
vorzubeugen.
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Auch die Unterseite 3 der
Profilbretter 1 kann mit einer Profilierung versehen sein,
bspw. mit längs verlaufenden
Rippen, die vorzugsweise beim Hobeln der Bretter erzeugt werden
und sich hinsichtlich ihrer Breite, Höhe und/oder ihres Abstandes
von den Rippen 20 an der Oberseite 2 unterscheiden
können,
so dass sich bei einem Verlegen mit umgekehrter Ausrichtung eine
andere Optik ergibt.
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Die Profilbretter 1 bestehen
bevorzugt aus unbehandeltem, lasierten oder geölten Lärchenholz, das sich in dieser
Form für
den Einsatz im Freien eignet. Andere Holzarten wie Fichte, Kiefer,
etc. werden in der Regel imprägniert.
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Beim Verlegen können die Profilbretter 1 wegen
des großen
Vertikalspiels im Bereich der Nut-Feder-Verbindung 8, 9 auch
trotz stärkerer
Verwindungen leicht aneinandergesetzt werden. Bei dem folgenden
Zusammenschieben und/oder Fixieren an einem Auflager oder einem
sonstigen Untergrund werden stärkere
Verwindungen der Profilbretter 1 sodann bis auf ein Maß zurückgebildet,
das von dem verbleibenden Vertikalspiel im Bereich der ineinandergreifenden
Nut 8 und Feder 9 toleriert wird. Das Fixieren
an einem Auflager aus Holz kann auf einfachstem Weg mit die Profilbretter 1 durchgreifenden Holzschrauben
erfolgen.