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DE20311898U1 - Verpackungseinheit aus Knochenersatzmaterial und Aufnahmegefäß - Google Patents

Verpackungseinheit aus Knochenersatzmaterial und Aufnahmegefäß Download PDF

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DE20311898U1
DE20311898U1 DE2003211898 DE20311898U DE20311898U1 DE 20311898 U1 DE20311898 U1 DE 20311898U1 DE 2003211898 DE2003211898 DE 2003211898 DE 20311898 U DE20311898 U DE 20311898U DE 20311898 U1 DE20311898 U1 DE 20311898U1
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Abstract

Verpackungseinheit, die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial (2) und ein das Knochenersatzmaterial (2) aufnehmendes Aufnahmegefäß (3) mit einem sterilen Innenraum (5), einer Öffnung (6) und einem Aufnahmegefäßverschluss (7) zum Verschließen der Öffnung (6) aufweist, wobei der sterile Innenraum (5) mit dem Knochenersatzmaterial (2) befüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) vollständig von einem Transportgefäß (4) umschlossen ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum (11), eine Öffnung (12) und einen Transportgefäßverschluss (13) zum Verschließen der letztgenannten Öffnung (12) aufweist, wobei alle Oberflächen des Aufnahmegefäßes (3) steril sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit, die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial und ein das Knochenersatzmaterial aufnehmendes Aufnahmegefäß mit einem sterilen Innenraum, einer Öffnung und einem Aufnahmegefäßverschluss zum Verschließen der Öffnung aufweist, wobei der sterile Innenraum mit dem Knochenersatzmaterial befüllt ist.
  • Derartige Verpackungseinheiten für Knochenersatzmaterial sind aus dem medizinischen oder zahnmedizinischen Bereich bekannt. Das in einem derartigen Aufnahmegefäß aufbewahrte Knochenersatzmaterial wird bspw. zum Aufbau von Knochen, bspw. Kieferknochen verwendet.
  • Während eines operativen Eingriffs entnimmt eine Assistenz ein Aufnahmegefäß mit Knochenersatzmaterial einer Umverpackung, bspw. einem Karton, und reicht das Aufnahmegefäß dem Operateur.
  • Es hat sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass regelmäßig die Umverpackung nicht steril ist. Daher arbeitet die Assistenz zwangsläufig ebenfalls mit nicht-sterilen Händen. Da die Assistenz jedoch das Aufnahmegefäß mit ihren nicht-sterilen Händen anfassen muss, ist notwendigerweise auch das Aufnahmegefäß nicht bzw. nicht mehr steril.
  • Da auch der Operateur das Aufnahmegefäß anfassen muss, besteht auch für den Operateur die Gefahr, die Sterilität seiner Hände zu verlieren und seine Hände mit Keimen zu kontaminieren.
  • Insgesamt besteht daher der Nachteil, dass der Operateur das steril eingepackte Knochenersatzmaterial durch Berühren mit seinen nicht mehr sterilen Händen verunreinigt, insbesondere mit Keimen in Verbindung bringt. Hieraus resultiert beim Patienten die Gefahr einer Infektion des operierten Bereichs.
  • Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, die Gefahr derartiger Infektionen zu verringern.
  • Die Erfindung löst dieses Problem bei einer Verpackungseinheit der eingangs genannten Art dadurch, dass das Aufnahmegefäß vollständig von einem Transportgefäß umschlossen ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum, eine Öffnung und einen Transportgefäßverschluss zum Verschließen der letztgenannten Öffnung aufweist, wobei alle Oberflächen des Aufnahmegefäßes steril sind.
  • Die Erfindung stellt auf diese Weise eine Doppelverpackung bereit, bei der eine innere Verpackung, nämlich das Aufnahmegefäß, vollständig steril in einer äußeren Verpackung, nämlich dem Transportgefäß, untergebracht ist.
  • Hierdurch ist es möglich, auch die äußeren Oberflächen des Aufnahmegefäßes steril zu halten.
  • Während eines operativen Eingriffs kann nunmehr eines Assistenz mit nichtsterilen Händen bzw. Werkzeugen die äußeren Verpackung, nämlich das Transportgefäß öffnen und aus dem Transportgefäß das Aufnahmegefäß auf eine sterile Schale gleiten lassen. Hierdurch vermeidet die Assistenz einen Kontakt mit dem Aufnahmegefäß. Der Operateur kann nunmehr das (immer noch) sterile Aufnahmegefäß greifen – und zwar mit seinen zuvor sterilisierten Händen – und das Knochenersatzmaterial steril aus dem Aufnahmegefäß entnehmen, ohne dass das Knochenersatzmaterial mit Keimen in Berührung gebracht wird.
  • Die Erfindung ermöglicht somit auf vorteilhafte Weise, Knochenersatzmaterial keimfrei – und insbesondere ohne eine vorherige Sterilisation unwirksam zu machen – aus einem Aufnahmegefäß zu entnehmen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Transportgefäßverschluss ein Siegel zum Versiegeln des Transportgefäßes auf. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass das Aufnahmegefäß nicht zuvor unsachgemäß gehandhabt wurde, insbesondere mit nicht-sterilisierten Händen oder Werkzeugen in Berührung gebracht wurde. Ein unversehrtes Siegel zeigt an, dass der Innenraum des Transportgefäßes weiterhin steril ist.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Aufnahmegefäß und/oder das Transportgefäß zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Glas oder Kunststoff, ausgebildet. Derartiges durchsichtiges Material hat den Vorteil, dass während eines operativen Eingriffs auf den ersten Blick erkannt werden kann, was sich in einer Verpackung befindet. Ein Nachlesen von häufig nur in kleiner Schrift bedruckten Hinweisen entfällt. Hierdurch können Vorbereitungszeiten und Operationszeiten verkürzt werden. Insbesondere entfällt aber auch die Notwendigkeit, eine Verpackung unnötig in die Hand nehmen zu müssen. Hierdurch können weitere Verunreinigungen von Verpackungen vermieden werden.
  • Besonders geeignet für die Ausbildung von Aufnahmegefäß und/oder Transportgefäß ist die Verwendung von Glas, da sich Glas sehr leicht sterilisieren lässt. Insbesondere ist Glas aufgrund seiner sehr harten Oberflächenbeschaffenheit weitgehend gegen Kratzer und sonstige Vertiefungen in der Oberfläche geschützt. Da sich Keime häufig in derartigen Kratzern bzw. Vertiefungen festsetzen, ist es vorteilhaft, derartige Vertiefungen durch Verwendung geeigneten Materials zu vermeiden. Dies wird insbesondere durch Glas erreicht.
  • Besonders bevorzugt sind die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes derart an die Abmessungen des Innenraums des Transportgefäßes angepasst, dass das Aufnahmegefäß im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß untergebracht ist. Durch eine derartige spielfreie Unterbringung des Aufnahmegefäßes in dem Transportgefäß erreicht man eine zusätzliche Transportsicherung. Insbesondere wird ein Anschlagen des Aufnahmegefäßes am Transportgefäß vermieden, was unter Umständen zum Bruch des Aufnahmegefäßes und/oder des Transportgefäßes führen könnte. Die Abmessungen sind ferner derart gewählt, dass der Aufnahmegefäßverschluss nicht aus dem Aufnahmegefäß herausrutschen kann, sondern das Aufnahmegefäß stets vollständig abdichtet. Hierdurch wird die Gefahr einer Kontamination des Knochenersatzmaterials weiter verringert.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Aufnahmegefäßverschluss aus elastischem Material, bspw. einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet. Durch Verwendung derartigen elastischen Materials kann ein eventuelles Spiel des Aufnahmegefäßes innerhalb des Transportgefäßes zuverlässig vermieden werden. Zusätzlich werden aber auch etwaige Erschütterungen gedämpft. Die Gefahr eines unbeabsichtigten Bruches des Transportgefäßes bzw. des Aufnahmegefäßes wird somit weiter reduziert. Ferner verhindert eine massive Ausformung des Aufnahmegefäßverschlusses das Eindringen von Knochenersatzmaterial in ansonsten vorhandene Hohl räume innerhalb des Verschlusses. Somit kann vermieden werden, dass ein Teil des Knochenersatzmaterials im Stopfen zurückbleibt. Dies ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da das Knochenersatzmaterial ein sehr hochwertiges und daher auch kostspieliges Produkt ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den anhand der beigefügten Zeichnung näher erläuterten Ausführungsbeispiele. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine seitliche Schnittansicht einer Knochenersatzmaterialverpackung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 2 eine Seitenansicht eines Transportgefäßes gemäß 1 einschl. Transportgefäßverschluss,
  • 3 eine seitliche Ansicht eines Aufnahmegefäßes gemäß 1 einschl. einem Aufnahmegefäßverschluss und
  • 4 bis 8 die Handhabung einer Knochenersatzmaterialverpackungseinheit gemäß den 1 bis 3.
  • 1 zeigt eine Verpackungseinheit 1 bestehend aus einer vorbestimmten Menge von Knochenersatzmaterial 2, einem Aufnahmegefäß 3 sowie einem Transportgefäß 4. Das Aufnahmegefäß 3 umschließt einen sterilen Innenraum 5, in den das Knochenersatzmaterial nach vorheriger Sterilisierung, insbesondere γ-Sterilisierung, als steriles Knochenersatzmaterial durch eine Öffnung 6 des Aufnahmegefäßes 3 eingefüllt worden ist.
  • Die Öffnung 6 ist mit einem Aufnahmegefäßverschluss 7 verschlossen. Bei dem Aufnahmegefäßverschluss handelt es sich bspw. um einen Stopfen, der einen ersten, als Griffstück dienenden Abschnitt 8 und einen zweiten Abschnitt 9 aufweist, der als eigentlicher Verschluss dient. Der zweite Abschnitt 9 weist zwei umlaufende Dichtlippen 10 auf, die an die Kontur der Öffnung 6 angepasst sind, d.h. der Außendurchmesser der Dichtlippen 10 ist geringfügig größer gewählt als der Innendurchmesser der Öffnung 6 sowie der Innendurchmesser des Innenraums 5, um den Innenraum 5 luftdicht und keimdicht zu verschließen. Das Aufnahmegefäß 3 weist im Bereich der Öffnung 6 eine zum Innenraum 5 hin gerichtete Wulst auf, d.h. eine Verengung des Querschnitts des Innenraums, um ein unkontrolliertes Herausrutschen des Verschlussstopfens 7 zu verhindern.
  • In den 1 und 37 ist der Verschlussstopfen 7 mit zwei Dichtlippen 10 dargestellt. Es sind jedoch auch Ausführungsformen mit nur einer Dichtlippe 10 bzw. mit drei oder mehr Dichtlippen 10 vorgesehen.
  • Der erste Abschnitt 8 des Verschlussstopfens 7 weist bspw. eine Höhe auf, die etwa im wesentlichen der doppelten Höhe des zweiten Abschnitts 9 entspricht. Auf diese Weise kann der Innenraum 5 optimal ausgenutzt werden, da er nur wenig von dem zweiten Abschnitt 9 ausgefüllt wird, bspw. nur zu 5-10%. Die Höhe des ersten Abschnitts beträgt daher bspw. nur etwa 4–8% der Höhe des Aufnahmegefäßes 3. Gleichzeitig weist der erste, als Griffstück dienende Abschnitt 8 eine ausreichende Höhe aus, um ihn sicher ergreifen zu können.
  • Der Verschlussstopfen 7 ist aus einem elastischen Material, bspw. Gummi oder einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet. Der Verschlussstopfen 7 ist ferner teilweise oder vollständig zumindest im zweiten Abschnitt 9, alternativ aber auch im gesamten Bereich, d.h. auch im Bereich des Griffstücks 8, massiv ausgebildet. D.h. der Verschlussstopfen 7 weist keine zum Innenraum 5 offenen Hohlräume auf, in denen sich Teilchen des Knochenersatzmaterials 2 ansammeln könnten. Vielmehr weist eine in Richtung des Innenraums 5 gerichtete Bodenfläche 7A des Verschlussstopfens 7 keine Ausnehmungen auf, sondern ist geschlossen, insbesondere im wesentlichen glatt bzw. eben. Der erste, als Griffstück dienende Abschnitt 8 weist einen Hohlraum 7B auf. Dieser Hohlraum ist in Richtung einer nach oben wei senden, der Bodenfläche gegenüberliegenden Fläche 7C offen und erstreckt sich bis an bzw. in den zweiten Abschnitt 9. Dadurch lässt sich der als Griffstück dienende Abschnitt zusammendrücken. Hierdurch wird das Öffnen und Verschließen des Aufnahmegefäßes 3 erleichtert und ferner Material und Gewicht eingespart.
  • Der Verschlussstopfen 7 stellt eine Abdichtung bereit, die verhindert, dass Keime in den Innenraum 5 des Aufnahmegefäßes 3 eindringen.
  • Das Aufnahmegefäß 3 ist rohrförmig ausgebildet, wobei das untere Rohrende dauerhaft verschlossen ist und das obere Rohrende die Öffnung 6 aufweist. Das Aufnahmegefäß 3 weist somit lediglich eine einzige Öffnung 6 auf. Dieses Aufnahmegefäß 3 ist – abgesehen vom Verschlussstopfen 7 – einstückig ausgebildet.
  • Das Aufnahmegefäß 3 einschließlich Verschlussstopfen 7 ist vollständig von dem Transportgefäß 4 umschlossen. Das Transportgefäß 4 weist ebenfalls einen sterilen Innenraum 11, eine Öffnung 12 sowie einen Transportgefäßverschluss 13 auf. Dieser Transportgefäßverschluss 13 ist aus Gründen der Materialersparnis mit einem Hohlraum 14 ausgebildet.
  • Das Transportgefäß 4 ist ebenfalls rohrförmig ausgebildet, wobei ein unteres Ende dauerhaft verschlossen ist und das gegenüberliegende, obere Ende die verschließbare Öffnung 12 aufweist. Das Transportgefäß 4 ist – abgesehen von dem Transportgefäßverschluss – einstückig ausgebildet.
  • Der Transportgefäßverschluss 13 weist einen ringförmigen dichtenden Abschnitt 15 auf, der in die Öffnung 12 eingreift. Dabei ist der Außendurchmesser des dichtenden Abschnitts 15 geringfügig größer als der Innendurchmesser der Öffnung 12, damit eine reibschlüssige Verbindung zwischen Transportgefäßverschluss 13 und Öffnung 12 bereitgestellt wird. Der dichtende Abschnitt 15 verhindert somit das Eindringen von Keimen in den Innenraum 11 des Transportgefäßes 4.
  • Der Transportgefäßverschluss 13 weist ein ringförmig ausgebildetes Siegelelement 16 auf, das mittels mehrerer Stege 17 mit dem Transportgefäßverschluss 13 verbunden ist. Der Innendurchmesser des ringförmigen Siegelelements ist kleiner als der Außendurchmesser eines Vorsprungs 18, der entlang dem äußeren Umfang des Transportgefäßes 4 im Bereich seiner Öffnung 12 verläuft.
  • Das Aufnahmegefäß 3 und/oder das Transportgefäß 4 sind jeweils zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Kunststoff oder Glas, ausgebildet. Bei anderen Ausführungsformen kommen jedoch auch andere Materialien, bspw. Metalle, wie Titan, zum Einsatz. Bevorzugt ist das Aufnahmegefäß 3 (ohne Verschlussstopfen 7) aus Glas ausgebildet, während das Transportgefäß 4 aus Kunststoff besteht.
  • Die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes 3 sind derart an die Abmessungen des Innenraums 11 des Transportgefäßes 4 angepasst, dass das Aufnahmegefäß 3 im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß 4 untergebracht ist. D.h., das Aufnahmegefäß 3 steht vorzugsweise im Kontakt mit dem Boden bzw. unteren Ende des Transportgefäßes und zwar ebenfalls mit seinem unteren Ende bzw. Boden, während der Verschlussstopfen 7 des Aufnahmegefäßes 3 im Kontakt steht mit dem Transportgefäßverschluss 13, insbesondere dessen dichtendem Abschnitt 15. Auf diese Weise kann eine Bewegung des Aufnahmegefäßes 3 innerhalb des Transportgefäßes 4 weitestgehend vermieden werden. Ferner wird ein unkontrolliertes Herausrutschen des Verschlussstopfens 7 aus dem Transportgefäß 4 verhindert.
  • Der Innenraum 5 des Aufnahmegefäßes 3 ist vollständig oder zumindest teilweise mit Knochenersatzmaterial 2 aufgefüllt, das bspw. als Granulat, Pulver oder auch als Gel ausgebildet ist.
  • Das Knochenersatzmaterial 2, sowie das gesamte Aufnahmegefäß 3 einschließlich Aufnahmegefäßverschluss 7 und der vollständige Innenraum des Transportgefäßes 4 einschließlich der inneren Oberfläche des Transportgefäßverschlusses 13 werden komplett sterilisiert . Daher kann weder das Knochenersatzmaterial 2, noch das Aufnahmegefäß 3 mit Keimen, wie Bakterien oder Viren in Berührung gebracht werden. Die keimfreie Aufbewahrung des Knochenersatzmaterials 2 wird durch die Unversehrtheit des Siegels 16 angezeigt.
  • 2 zeigt das Transportgefäß 4 mit unmontiertem Transportgefäßverschluss 13 in einer Seitenansicht. Da der rohrförmige Hauptkörper des Transportgefäßes 4 aus einem durchsichtigen Material ausgebildet ist, sind in 2 auch die innenliegenden Konturen dieses Hauptkörpers dargestellt.
  • 3 zeigt das Aufnahmegefäß 3 mit abgezogenen Verschlussstopfen 7 in einer Seitenansicht. Da der rohrförmige Hauptkörper des Aufnahmegefäßes 3 ebenfalls aus einem durchsichtigen Material ausgebildet ist, sind in 3 die innenliegenden Konturen dieses Hauptkörpers dargestellt.
  • Anhand der 4 bis 8 wird nachfolgend die Handhabung der Verpackungseinheit erläutert. 4 zeigt eine versiegelte Verpackungseinheit 1, bei der ein mit Knochenersatzmaterial 2 gefülltes Aufnahmegefäß 3 in einem versiegelten Transportgefäß 4 untergebracht ist. Das Siegel 16 ist unversehrt. Daher ist das Aufnahmegefäß 3 samt Knochenersatzmaterial 2 steril.
  • Im Zuge eines operativen Eingriffs an einem Patienten öffnet eine Assistenz mit nicht-sterilen Händen die Verpackungseinheit 1, in dem der Transportgefäßverschluss 13 von dem rohrförmigen Hauptkörper des Transportgefäßes 4 abgezogen wird. Dabei wird beispielsweise die durch die Stege 17 gebildete Verbindung von Siegel 16 und Transportgefäßverschlusskappe 13 gelöst, so dass, wie in 5 gezeigt, das Siegel 16 nach unten wegfällt.
  • Das Siegel 16 kann jedoch auch seitlich aufreißen, ohne sich dabei vollständig von der Verschlusskappe 13 zu lösen, so dass das Siegel 16 zwar ausgebrochen wird, jedoch mit der Verschlusskappe 13 verbunden bleibt.
  • Nach Entfernen des Transportgefäßverschlusses 13 kippt die Assistenz das Transportgefäß 4, so dass das Aufnahmegefäß 3 herausgleitet. Die Assistenz sorgt dafür, dass das Aufnahmegefäß 3 auf einer (nicht dargestellten) sterilen Schale zu liegen kommt, wie in 6 gezeigt, damit der Operateur die weitere Behandlung übernehmen kann.
  • Der Operateur entnimmt, wie in 7 gezeigt, zunächst den Verschlussstopfen 7, und kippt, wie in 8 gezeigt, das Knochenersatzmaterial entweder direkt in den Bereich des nachzubildenden Knochens oder in ein geeignetes Operationsinstrument.
  • Dank der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit erhält der Operateur die Möglichkeit, vollkommen steril mit Knochenersatzmaterial umzugehen. Eine etwaige Kontamination des Knochenersatzmaterials 2 bzw. des Aufnahmegefäßes 3 durch Keime kann vollständig vermieden werden.
  • In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmegefäß 3 als röhrenförmiges Element ausgebildet. Die Erfindung ist jedoch nicht auf derartige röhrenförmige Aufnahmegefäße 3 beschränkt. Das Aufnahmegefäß kann bspw. auch als Tube ausgebildet sein.
  • Ebensowenig ist die Erfindung auf stopfenförmige bzw. kappenförmige Aufnahmegefäßverschlüsse 7 bzw. Transportgefäßverschlüsse 13 beschränkt. Vielmehr kann der Aufnahmegefäßverschluss 7 bzw. der Transportgefäßverschluss 13 als Schraubverschluss ausgebildet sein, der ein Gewinde aufweist, das mit einem am Aufnahmegefäß 3 bzw. Transportgefäß 4 im Bereich dessen Öffnung 6 bzw. 12 angeordneten Gewinde zusammenwirkt.

Claims (15)

  1. Verpackungseinheit, die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial (2) und ein das Knochenersatzmaterial (2) aufnehmendes Aufnahmegefäß (3) mit einem sterilen Innenraum (5), einer Öffnung (6) und einem Aufnahmegefäßverschluss (7) zum Verschließen der Öffnung (6) aufweist, wobei der sterile Innenraum (5) mit dem Knochenersatzmaterial (2) befüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) vollständig von einem Transportgefäß (4) umschlossen ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum (11), eine Öffnung (12) und einen Transportgefäßverschluss (13) zum Verschließen der letztgenannten Öffnung (12) aufweist, wobei alle Oberflächen des Aufnahmegefäßes (3) steril sind.
  2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) zumindest teilweise als Rohr ausgebildet ist, dessen erstes Ende dauerhaft verschlossen ist und dessen zweites Ende die mittels des Aufnahmegefäßverschlusses (7) verschließbare Öffnung (6) aufweist.
  3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportgefäß (4) zumindest teilweise als Rohr ausgebildet ist, dessen erstes Ende dauerhaft verschlossen ist und dessen zweites Ende die mittels des Transportgefäßverschlusses (13) verschließbare Öffnung (12) aufweist.
  4. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (7) eine Abdichtung zum Verhindern eines Eindringens von Keimen in den Innenraum (5) des Aufnahmegefäßes (3) aufweist.
  5. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (7) als Stopfen ausgebildet ist mit einem ersten, als Griffstück dienenden Abschnitt (8) und einem zweiten wenigstens eine an die Kontur der Öffnung (6) des Aufnahmegefäßes (3) angepasste umlaufende Dichtlippe (10) aufweisenden Abschnitt (9).
  6. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (7) aus elastischem Material, insbesondere einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet ist.
  7. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (7) als Schraubverschluss ausgebildet ist und ein Gewinde aufweist, dass mit einem am Aufnahmegefäß (3) im Bereich dessen Öffnung (6) angeordneten Gewinde zusammenwirkt.
  8. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (13) eine Abdichtung zum Verhindern eines Eindringens von Keimen in den Innenraum (11) des Transportgefäßes (4) aufweist.
  9. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (13) ein Siegel (16) aufweist zum Versiegeln des Transportgefäßes (4).
  10. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Siegel (16) ringförmig ausgebildet und mittels mehrerer Stege (17) mit dem Transportgefäßverschluss (13) verbunden ist, wobei der Innendurchmesser des Rings kleiner ist als der Außendurchmesser eines zumindest abschnittsweise entlang dem äußeren Umfang des Transportgefäßes (4) im Bereich dessen Öffnung (12) verlaufenden Vorsprungs (18).
  11. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (13) als Schraubverschluss ausgebildet ist und ein Gewinde aufweist, dass mit einem am Transportgefäß (4) im Bereich dessen Öffnung (12) angeordneten Gewinde zusammenwirkt.
  12. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Knochenersatzmaterial (2) als Granulat, Pulver oder Gel ausgebildet ist.
  13. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) und/oder Transportgefäß (4) zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Kunststoff oder Glas, ausgebildet ist.
  14. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes (3) derart an die Abmessungen des Innenraumes des Transportgefäßes (4) angepasst sind, dass das Aufnahmegefäß (3) im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß (4) untergebracht ist.
  15. Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) als Tube ausgebildet ist.
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