DE20311898U1 - Verpackungseinheit aus Knochenersatzmaterial und Aufnahmegefäß - Google Patents
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Abstract
Verpackungseinheit,
die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial (2) und
ein das Knochenersatzmaterial (2) aufnehmendes Aufnahmegefäß (3) mit
einem sterilen Innenraum (5), einer Öffnung (6) und einem Aufnahmegefäßverschluss
(7) zum Verschließen
der Öffnung
(6) aufweist, wobei der sterile Innenraum (5) mit dem Knochenersatzmaterial
(2) befüllt
ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3) vollständig von
einem Transportgefäß (4) umschlossen
ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum (11), eine Öffnung (12)
und einen Transportgefäßverschluss
(13) zum Verschließen
der letztgenannten Öffnung
(12) aufweist, wobei alle Oberflächen
des Aufnahmegefäßes (3)
steril sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit, die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial und ein das Knochenersatzmaterial aufnehmendes Aufnahmegefäß mit einem sterilen Innenraum, einer Öffnung und einem Aufnahmegefäßverschluss zum Verschließen der Öffnung aufweist, wobei der sterile Innenraum mit dem Knochenersatzmaterial befüllt ist.
- Derartige Verpackungseinheiten für Knochenersatzmaterial sind aus dem medizinischen oder zahnmedizinischen Bereich bekannt. Das in einem derartigen Aufnahmegefäß aufbewahrte Knochenersatzmaterial wird bspw. zum Aufbau von Knochen, bspw. Kieferknochen verwendet.
- Während eines operativen Eingriffs entnimmt eine Assistenz ein Aufnahmegefäß mit Knochenersatzmaterial einer Umverpackung, bspw. einem Karton, und reicht das Aufnahmegefäß dem Operateur.
- Es hat sich jedoch als nachteilig herausgestellt, dass regelmäßig die Umverpackung nicht steril ist. Daher arbeitet die Assistenz zwangsläufig ebenfalls mit nicht-sterilen Händen. Da die Assistenz jedoch das Aufnahmegefäß mit ihren nicht-sterilen Händen anfassen muss, ist notwendigerweise auch das Aufnahmegefäß nicht bzw. nicht mehr steril.
- Da auch der Operateur das Aufnahmegefäß anfassen muss, besteht auch für den Operateur die Gefahr, die Sterilität seiner Hände zu verlieren und seine Hände mit Keimen zu kontaminieren.
- Insgesamt besteht daher der Nachteil, dass der Operateur das steril eingepackte Knochenersatzmaterial durch Berühren mit seinen nicht mehr sterilen Händen verunreinigt, insbesondere mit Keimen in Verbindung bringt. Hieraus resultiert beim Patienten die Gefahr einer Infektion des operierten Bereichs.
- Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, die Gefahr derartiger Infektionen zu verringern.
- Die Erfindung löst dieses Problem bei einer Verpackungseinheit der eingangs genannten Art dadurch, dass das Aufnahmegefäß vollständig von einem Transportgefäß umschlossen ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum, eine Öffnung und einen Transportgefäßverschluss zum Verschließen der letztgenannten Öffnung aufweist, wobei alle Oberflächen des Aufnahmegefäßes steril sind.
- Die Erfindung stellt auf diese Weise eine Doppelverpackung bereit, bei der eine innere Verpackung, nämlich das Aufnahmegefäß, vollständig steril in einer äußeren Verpackung, nämlich dem Transportgefäß, untergebracht ist.
- Hierdurch ist es möglich, auch die äußeren Oberflächen des Aufnahmegefäßes steril zu halten.
- Während eines operativen Eingriffs kann nunmehr eines Assistenz mit nichtsterilen Händen bzw. Werkzeugen die äußeren Verpackung, nämlich das Transportgefäß öffnen und aus dem Transportgefäß das Aufnahmegefäß auf eine sterile Schale gleiten lassen. Hierdurch vermeidet die Assistenz einen Kontakt mit dem Aufnahmegefäß. Der Operateur kann nunmehr das (immer noch) sterile Aufnahmegefäß greifen – und zwar mit seinen zuvor sterilisierten Händen – und das Knochenersatzmaterial steril aus dem Aufnahmegefäß entnehmen, ohne dass das Knochenersatzmaterial mit Keimen in Berührung gebracht wird.
- Die Erfindung ermöglicht somit auf vorteilhafte Weise, Knochenersatzmaterial keimfrei – und insbesondere ohne eine vorherige Sterilisation unwirksam zu machen – aus einem Aufnahmegefäß zu entnehmen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Transportgefäßverschluss ein Siegel zum Versiegeln des Transportgefäßes auf. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass das Aufnahmegefäß nicht zuvor unsachgemäß gehandhabt wurde, insbesondere mit nicht-sterilisierten Händen oder Werkzeugen in Berührung gebracht wurde. Ein unversehrtes Siegel zeigt an, dass der Innenraum des Transportgefäßes weiterhin steril ist.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Aufnahmegefäß und/oder das Transportgefäß zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Glas oder Kunststoff, ausgebildet. Derartiges durchsichtiges Material hat den Vorteil, dass während eines operativen Eingriffs auf den ersten Blick erkannt werden kann, was sich in einer Verpackung befindet. Ein Nachlesen von häufig nur in kleiner Schrift bedruckten Hinweisen entfällt. Hierdurch können Vorbereitungszeiten und Operationszeiten verkürzt werden. Insbesondere entfällt aber auch die Notwendigkeit, eine Verpackung unnötig in die Hand nehmen zu müssen. Hierdurch können weitere Verunreinigungen von Verpackungen vermieden werden.
- Besonders geeignet für die Ausbildung von Aufnahmegefäß und/oder Transportgefäß ist die Verwendung von Glas, da sich Glas sehr leicht sterilisieren lässt. Insbesondere ist Glas aufgrund seiner sehr harten Oberflächenbeschaffenheit weitgehend gegen Kratzer und sonstige Vertiefungen in der Oberfläche geschützt. Da sich Keime häufig in derartigen Kratzern bzw. Vertiefungen festsetzen, ist es vorteilhaft, derartige Vertiefungen durch Verwendung geeigneten Materials zu vermeiden. Dies wird insbesondere durch Glas erreicht.
- Besonders bevorzugt sind die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes derart an die Abmessungen des Innenraums des Transportgefäßes angepasst, dass das Aufnahmegefäß im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß untergebracht ist. Durch eine derartige spielfreie Unterbringung des Aufnahmegefäßes in dem Transportgefäß erreicht man eine zusätzliche Transportsicherung. Insbesondere wird ein Anschlagen des Aufnahmegefäßes am Transportgefäß vermieden, was unter Umständen zum Bruch des Aufnahmegefäßes und/oder des Transportgefäßes führen könnte. Die Abmessungen sind ferner derart gewählt, dass der Aufnahmegefäßverschluss nicht aus dem Aufnahmegefäß herausrutschen kann, sondern das Aufnahmegefäß stets vollständig abdichtet. Hierdurch wird die Gefahr einer Kontamination des Knochenersatzmaterials weiter verringert.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Aufnahmegefäßverschluss aus elastischem Material, bspw. einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet. Durch Verwendung derartigen elastischen Materials kann ein eventuelles Spiel des Aufnahmegefäßes innerhalb des Transportgefäßes zuverlässig vermieden werden. Zusätzlich werden aber auch etwaige Erschütterungen gedämpft. Die Gefahr eines unbeabsichtigten Bruches des Transportgefäßes bzw. des Aufnahmegefäßes wird somit weiter reduziert. Ferner verhindert eine massive Ausformung des Aufnahmegefäßverschlusses das Eindringen von Knochenersatzmaterial in ansonsten vorhandene Hohl räume innerhalb des Verschlusses. Somit kann vermieden werden, dass ein Teil des Knochenersatzmaterials im Stopfen zurückbleibt. Dies ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da das Knochenersatzmaterial ein sehr hochwertiges und daher auch kostspieliges Produkt ist.
- Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den anhand der beigefügten Zeichnung näher erläuterten Ausführungsbeispiele. In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine seitliche Schnittansicht einer Knochenersatzmaterialverpackung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, -
2 eine Seitenansicht eines Transportgefäßes gemäß1 einschl. Transportgefäßverschluss, -
3 eine seitliche Ansicht eines Aufnahmegefäßes gemäß1 einschl. einem Aufnahmegefäßverschluss und -
4 bis8 die Handhabung einer Knochenersatzmaterialverpackungseinheit gemäß den1 bis3 . -
1 zeigt eine Verpackungseinheit1 bestehend aus einer vorbestimmten Menge von Knochenersatzmaterial2 , einem Aufnahmegefäß3 sowie einem Transportgefäß4 . Das Aufnahmegefäß3 umschließt einen sterilen Innenraum5 , in den das Knochenersatzmaterial nach vorheriger Sterilisierung, insbesondere γ-Sterilisierung, als steriles Knochenersatzmaterial durch eine Öffnung6 des Aufnahmegefäßes3 eingefüllt worden ist. - Die Öffnung
6 ist mit einem Aufnahmegefäßverschluss7 verschlossen. Bei dem Aufnahmegefäßverschluss handelt es sich bspw. um einen Stopfen, der einen ersten, als Griffstück dienenden Abschnitt8 und einen zweiten Abschnitt9 aufweist, der als eigentlicher Verschluss dient. Der zweite Abschnitt9 weist zwei umlaufende Dichtlippen10 auf, die an die Kontur der Öffnung6 angepasst sind, d.h. der Außendurchmesser der Dichtlippen10 ist geringfügig größer gewählt als der Innendurchmesser der Öffnung6 sowie der Innendurchmesser des Innenraums5 , um den Innenraum5 luftdicht und keimdicht zu verschließen. Das Aufnahmegefäß3 weist im Bereich der Öffnung6 eine zum Innenraum5 hin gerichtete Wulst auf, d.h. eine Verengung des Querschnitts des Innenraums, um ein unkontrolliertes Herausrutschen des Verschlussstopfens7 zu verhindern. - In den
1 und3 –7 ist der Verschlussstopfen7 mit zwei Dichtlippen10 dargestellt. Es sind jedoch auch Ausführungsformen mit nur einer Dichtlippe10 bzw. mit drei oder mehr Dichtlippen10 vorgesehen. - Der erste Abschnitt
8 des Verschlussstopfens7 weist bspw. eine Höhe auf, die etwa im wesentlichen der doppelten Höhe des zweiten Abschnitts9 entspricht. Auf diese Weise kann der Innenraum5 optimal ausgenutzt werden, da er nur wenig von dem zweiten Abschnitt9 ausgefüllt wird, bspw. nur zu 5-10%. Die Höhe des ersten Abschnitts beträgt daher bspw. nur etwa 4–8% der Höhe des Aufnahmegefäßes3 . Gleichzeitig weist der erste, als Griffstück dienende Abschnitt8 eine ausreichende Höhe aus, um ihn sicher ergreifen zu können. - Der Verschlussstopfen
7 ist aus einem elastischen Material, bspw. Gummi oder einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet. Der Verschlussstopfen7 ist ferner teilweise oder vollständig zumindest im zweiten Abschnitt9 , alternativ aber auch im gesamten Bereich, d.h. auch im Bereich des Griffstücks8 , massiv ausgebildet. D.h. der Verschlussstopfen7 weist keine zum Innenraum5 offenen Hohlräume auf, in denen sich Teilchen des Knochenersatzmaterials2 ansammeln könnten. Vielmehr weist eine in Richtung des Innenraums5 gerichtete Bodenfläche7A des Verschlussstopfens7 keine Ausnehmungen auf, sondern ist geschlossen, insbesondere im wesentlichen glatt bzw. eben. Der erste, als Griffstück dienende Abschnitt8 weist einen Hohlraum7B auf. Dieser Hohlraum ist in Richtung einer nach oben wei senden, der Bodenfläche gegenüberliegenden Fläche7C offen und erstreckt sich bis an bzw. in den zweiten Abschnitt9 . Dadurch lässt sich der als Griffstück dienende Abschnitt zusammendrücken. Hierdurch wird das Öffnen und Verschließen des Aufnahmegefäßes3 erleichtert und ferner Material und Gewicht eingespart. - Der Verschlussstopfen
7 stellt eine Abdichtung bereit, die verhindert, dass Keime in den Innenraum5 des Aufnahmegefäßes3 eindringen. - Das Aufnahmegefäß
3 ist rohrförmig ausgebildet, wobei das untere Rohrende dauerhaft verschlossen ist und das obere Rohrende die Öffnung6 aufweist. Das Aufnahmegefäß3 weist somit lediglich eine einzige Öffnung6 auf. Dieses Aufnahmegefäß3 ist – abgesehen vom Verschlussstopfen7 – einstückig ausgebildet. - Das Aufnahmegefäß
3 einschließlich Verschlussstopfen7 ist vollständig von dem Transportgefäß4 umschlossen. Das Transportgefäß4 weist ebenfalls einen sterilen Innenraum11 , eine Öffnung12 sowie einen Transportgefäßverschluss13 auf. Dieser Transportgefäßverschluss13 ist aus Gründen der Materialersparnis mit einem Hohlraum14 ausgebildet. - Das Transportgefäß
4 ist ebenfalls rohrförmig ausgebildet, wobei ein unteres Ende dauerhaft verschlossen ist und das gegenüberliegende, obere Ende die verschließbare Öffnung12 aufweist. Das Transportgefäß4 ist – abgesehen von dem Transportgefäßverschluss – einstückig ausgebildet. - Der Transportgefäßverschluss
13 weist einen ringförmigen dichtenden Abschnitt15 auf, der in die Öffnung12 eingreift. Dabei ist der Außendurchmesser des dichtenden Abschnitts15 geringfügig größer als der Innendurchmesser der Öffnung12 , damit eine reibschlüssige Verbindung zwischen Transportgefäßverschluss13 und Öffnung12 bereitgestellt wird. Der dichtende Abschnitt15 verhindert somit das Eindringen von Keimen in den Innenraum11 des Transportgefäßes4 . - Der Transportgefäßverschluss
13 weist ein ringförmig ausgebildetes Siegelelement16 auf, das mittels mehrerer Stege17 mit dem Transportgefäßverschluss13 verbunden ist. Der Innendurchmesser des ringförmigen Siegelelements ist kleiner als der Außendurchmesser eines Vorsprungs18 , der entlang dem äußeren Umfang des Transportgefäßes4 im Bereich seiner Öffnung12 verläuft. - Das Aufnahmegefäß
3 und/oder das Transportgefäß4 sind jeweils zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Kunststoff oder Glas, ausgebildet. Bei anderen Ausführungsformen kommen jedoch auch andere Materialien, bspw. Metalle, wie Titan, zum Einsatz. Bevorzugt ist das Aufnahmegefäß3 (ohne Verschlussstopfen7 ) aus Glas ausgebildet, während das Transportgefäß4 aus Kunststoff besteht. - Die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes
3 sind derart an die Abmessungen des Innenraums11 des Transportgefäßes4 angepasst, dass das Aufnahmegefäß3 im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß4 untergebracht ist. D.h., das Aufnahmegefäß3 steht vorzugsweise im Kontakt mit dem Boden bzw. unteren Ende des Transportgefäßes und zwar ebenfalls mit seinem unteren Ende bzw. Boden, während der Verschlussstopfen7 des Aufnahmegefäßes3 im Kontakt steht mit dem Transportgefäßverschluss13 , insbesondere dessen dichtendem Abschnitt15 . Auf diese Weise kann eine Bewegung des Aufnahmegefäßes3 innerhalb des Transportgefäßes4 weitestgehend vermieden werden. Ferner wird ein unkontrolliertes Herausrutschen des Verschlussstopfens7 aus dem Transportgefäß4 verhindert. - Der Innenraum
5 des Aufnahmegefäßes3 ist vollständig oder zumindest teilweise mit Knochenersatzmaterial2 aufgefüllt, das bspw. als Granulat, Pulver oder auch als Gel ausgebildet ist. - Das Knochenersatzmaterial
2 , sowie das gesamte Aufnahmegefäß3 einschließlich Aufnahmegefäßverschluss7 und der vollständige Innenraum des Transportgefäßes4 einschließlich der inneren Oberfläche des Transportgefäßverschlusses13 werden komplett sterilisiert . Daher kann weder das Knochenersatzmaterial2 , noch das Aufnahmegefäß3 mit Keimen, wie Bakterien oder Viren in Berührung gebracht werden. Die keimfreie Aufbewahrung des Knochenersatzmaterials2 wird durch die Unversehrtheit des Siegels16 angezeigt. -
2 zeigt das Transportgefäß4 mit unmontiertem Transportgefäßverschluss13 in einer Seitenansicht. Da der rohrförmige Hauptkörper des Transportgefäßes4 aus einem durchsichtigen Material ausgebildet ist, sind in2 auch die innenliegenden Konturen dieses Hauptkörpers dargestellt. -
3 zeigt das Aufnahmegefäß3 mit abgezogenen Verschlussstopfen7 in einer Seitenansicht. Da der rohrförmige Hauptkörper des Aufnahmegefäßes3 ebenfalls aus einem durchsichtigen Material ausgebildet ist, sind in3 die innenliegenden Konturen dieses Hauptkörpers dargestellt. - Anhand der
4 bis8 wird nachfolgend die Handhabung der Verpackungseinheit erläutert.4 zeigt eine versiegelte Verpackungseinheit1 , bei der ein mit Knochenersatzmaterial2 gefülltes Aufnahmegefäß3 in einem versiegelten Transportgefäß4 untergebracht ist. Das Siegel16 ist unversehrt. Daher ist das Aufnahmegefäß3 samt Knochenersatzmaterial2 steril. - Im Zuge eines operativen Eingriffs an einem Patienten öffnet eine Assistenz mit nicht-sterilen Händen die Verpackungseinheit
1 , in dem der Transportgefäßverschluss13 von dem rohrförmigen Hauptkörper des Transportgefäßes4 abgezogen wird. Dabei wird beispielsweise die durch die Stege17 gebildete Verbindung von Siegel16 und Transportgefäßverschlusskappe13 gelöst, so dass, wie in5 gezeigt, das Siegel16 nach unten wegfällt. - Das Siegel
16 kann jedoch auch seitlich aufreißen, ohne sich dabei vollständig von der Verschlusskappe13 zu lösen, so dass das Siegel16 zwar ausgebrochen wird, jedoch mit der Verschlusskappe13 verbunden bleibt. - Nach Entfernen des Transportgefäßverschlusses
13 kippt die Assistenz das Transportgefäß4 , so dass das Aufnahmegefäß3 herausgleitet. Die Assistenz sorgt dafür, dass das Aufnahmegefäß3 auf einer (nicht dargestellten) sterilen Schale zu liegen kommt, wie in6 gezeigt, damit der Operateur die weitere Behandlung übernehmen kann. - Der Operateur entnimmt, wie in
7 gezeigt, zunächst den Verschlussstopfen7 , und kippt, wie in8 gezeigt, das Knochenersatzmaterial entweder direkt in den Bereich des nachzubildenden Knochens oder in ein geeignetes Operationsinstrument. - Dank der erfindungsgemäßen Verpackungseinheit erhält der Operateur die Möglichkeit, vollkommen steril mit Knochenersatzmaterial umzugehen. Eine etwaige Kontamination des Knochenersatzmaterials
2 bzw. des Aufnahmegefäßes3 durch Keime kann vollständig vermieden werden. - In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmegefäß
3 als röhrenförmiges Element ausgebildet. Die Erfindung ist jedoch nicht auf derartige röhrenförmige Aufnahmegefäße3 beschränkt. Das Aufnahmegefäß kann bspw. auch als Tube ausgebildet sein. - Ebensowenig ist die Erfindung auf stopfenförmige bzw. kappenförmige Aufnahmegefäßverschlüsse
7 bzw. Transportgefäßverschlüsse13 beschränkt. Vielmehr kann der Aufnahmegefäßverschluss7 bzw. der Transportgefäßverschluss13 als Schraubverschluss ausgebildet sein, der ein Gewinde aufweist, das mit einem am Aufnahmegefäß3 bzw. Transportgefäß4 im Bereich dessen Öffnung6 bzw.12 angeordneten Gewinde zusammenwirkt.
Claims (15)
- Verpackungseinheit, die eine vorbestimmte Menge von sterilem Knochenersatzmaterial (
2 ) und ein das Knochenersatzmaterial (2 ) aufnehmendes Aufnahmegefäß (3 ) mit einem sterilen Innenraum (5 ), einer Öffnung (6 ) und einem Aufnahmegefäßverschluss (7 ) zum Verschließen der Öffnung (6 ) aufweist, wobei der sterile Innenraum (5 ) mit dem Knochenersatzmaterial (2 ) befüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (3 ) vollständig von einem Transportgefäß (4 ) umschlossen ist, das ebenfalls einen sterilen Innenraum (11 ), eine Öffnung (12 ) und einen Transportgefäßverschluss (13 ) zum Verschließen der letztgenannten Öffnung (12 ) aufweist, wobei alle Oberflächen des Aufnahmegefäßes (3 ) steril sind. - Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (
3 ) zumindest teilweise als Rohr ausgebildet ist, dessen erstes Ende dauerhaft verschlossen ist und dessen zweites Ende die mittels des Aufnahmegefäßverschlusses (7 ) verschließbare Öffnung (6 ) aufweist. - Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportgefäß (
4 ) zumindest teilweise als Rohr ausgebildet ist, dessen erstes Ende dauerhaft verschlossen ist und dessen zweites Ende die mittels des Transportgefäßverschlusses (13 ) verschließbare Öffnung (12 ) aufweist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (
7 ) eine Abdichtung zum Verhindern eines Eindringens von Keimen in den Innenraum (5 ) des Aufnahmegefäßes (3 ) aufweist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (
7 ) als Stopfen ausgebildet ist mit einem ersten, als Griffstück dienenden Abschnitt (8 ) und einem zweiten wenigstens eine an die Kontur der Öffnung (6 ) des Aufnahmegefäßes (3 ) angepasste umlaufende Dichtlippe (10 ) aufweisenden Abschnitt (9 ). - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (
7 ) aus elastischem Material, insbesondere einem Kunststoff auf Polymerbasis, wie Silikon, ausgebildet ist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmegefäßverschluss (
7 ) als Schraubverschluss ausgebildet ist und ein Gewinde aufweist, dass mit einem am Aufnahmegefäß (3 ) im Bereich dessen Öffnung (6 ) angeordneten Gewinde zusammenwirkt. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (
13 ) eine Abdichtung zum Verhindern eines Eindringens von Keimen in den Innenraum (11 ) des Transportgefäßes (4 ) aufweist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (
13 ) ein Siegel (16 ) aufweist zum Versiegeln des Transportgefäßes (4 ). - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Siegel (
16 ) ringförmig ausgebildet und mittels mehrerer Stege (17 ) mit dem Transportgefäßverschluss (13 ) verbunden ist, wobei der Innendurchmesser des Rings kleiner ist als der Außendurchmesser eines zumindest abschnittsweise entlang dem äußeren Umfang des Transportgefäßes (4 ) im Bereich dessen Öffnung (12 ) verlaufenden Vorsprungs (18 ). - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportgefäßverschluss (
13 ) als Schraubverschluss ausgebildet ist und ein Gewinde aufweist, dass mit einem am Transportgefäß (4 ) im Bereich dessen Öffnung (12 ) angeordneten Gewinde zusammenwirkt. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Knochenersatzmaterial (
2 ) als Granulat, Pulver oder Gel ausgebildet ist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (
3 ) und/oder Transportgefäß (4 ) zumindest teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Kunststoff oder Glas, ausgebildet ist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenabmessungen des Aufnahmegefäßes (
3 ) derart an die Abmessungen des Innenraumes des Transportgefäßes (4 ) angepasst sind, dass das Aufnahmegefäß (3 ) im wesentlichen spielfrei in dem Transportgefäß (4 ) untergebracht ist. - Verpackungseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmegefäß (
3 ) als Tube ausgebildet ist.
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