DE20310928U1 - Hygienepapier mit bei Bedarf Duftstoffe abgebendem Duftstoffträger - Google Patents
Hygienepapier mit bei Bedarf Duftstoffe abgebendem DuftstoffträgerInfo
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Description
Hygienepapier mit bei Bedarf Duftstoffe abgebendem Duftstoffträger G137
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Hygienepapier, bestehend aus einem bei Bedarf Duftstoffe abgebenden Duftstoffträger sowie aus einer inneren Hülse und einer darauf abgewickelten Hygienepapierbahn oder aus einem Papierbehälter und darin aufbewahrtem Hygienepapier, wobei der Duftstoffträger auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist oder bei Bedarf angebracht werden kann und der Duftstoffträger so beschaffen ist, dass durch thermische oder durch mechanische Krafteinwirkung die Freisetzung der Duftstoffe gewährleistet wird.
Seit langem besteht das Bedürfnis, der Geruchsbelästigung im Hygienebereich, insbesondere in Toiletten oder im Bad, wirksam entgegenzuwirken. Hierzu gibt es auch bereits zahlreiche Lösungsansätze. Eine Gruppe von Lösungsvorschlägen sieht die Zuordnung einer geeigneten, einen Duftstoff in zunächst abgeschirmter Verpackung zu einem Toilettenpapier-Wickel tragenden Hülse vor. Nach einem solchen Vorschlag aus jüngerer Zeit ist vorgesehen, entweder die Innenwandung vollständig mit einer den Duftstoff enthaltenden Schlauchmanschette zu belegen oder aber über die Länge der Hülse verteilt in Abständen ringförmige Schlauchbehälter in die Innenwandung der Hülse einzubetten und den Behältnissen einen aus der Hülse herausragenden Reißfaden zuzuordnen, mit dem die Behältnisse bei Inbenutzungnahme der
Toilettenpapierrolle angerissen werden, so dass der im Behältnis befindliche Duftstoff zur Wirkung kommen kann.
Da es sich bei Hygienepapieren häufig um einen vergleichsweise geringwertigen Artikel handelt, erlauben sie in Zusammenhang mit bei ihnen vorzunehmenden Ausgestaltungen dann auch nur eine geringfügige zusätzliche Kostenbelastung.
Aus der GB-A 2 330 071 ist u.a. bekannt, eine Toilettenpapierrolle mit geeigneten Duftstoffen zu versehen, wobei das Hygienepapier selbst mit den Duftstoffen in Berührung kommt. Auf diese Weise lässt sich die Geruchsbelästigung in Toiletten reduzieren.
In zunehmendem Maße besteht bei vielen Verbrauchern das Bedürfnis, nicht mit chemischen Stoffen direkt in Berührung zu kommen. Falls aber Duftstoffe auf ein Hygienepapier aufgebracht werden, kommt ein Verbraucher, der ein derartiges Hygienepapier verwendet, automatisch mit diesen Duftstoffen in Kontakt, wobei diese üblicherweise auch Chemikalien enthalten.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zu Grunde, den geschilderten Nachteilen abzuhelfen und ein neuartiges, kostengünstiges Hygienepapier bereitzustellen, welches in der Lage ist, Duftstoffe abzugeben, ohne dass dabei der Verbraucher bei Anwendung des Hygienepapiers mit diesen Duftstoffen in Berührung kommt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein neuartiges Hygienepapier gelöst, bestehend aus einem bei Bedarf Duftstoffe abgebenden Duftstoffträger sowie aus einer inneren Hülse und einer darauf abgewickelten Hygienepapierbahn oder aus einem Papierbehälter und darin aufbewahrtem Hygienepapier, wobei der Duftstoffträger auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist oder bei Bedarf angebracht werden kann und der Duftstoffträger so beschaffen ist, dass durch thermische oder durch mechanische Krafteinwirkung die Freisetzung der Duftstoffe gewährleistet wird.
Was die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Hygienepapiers betrifft, so kann der die benötigten Duftstoffe abgebende Duftstoffträger einerseits auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse aufgebracht werden, wobei in diesem Fall das Hygienepapier aus einer inneren Hülse, vorzugsweise aus verstärktem Papier oder aus Pappe und einer darauf abgewickelten Hygienepapierbahn besteht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Hygienepapier in der Form bereitzustellen, dass der Duftstoffträger auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist, wobei dann das Hygienepapier in einem Papierbehälter aufbewahrt wird. Der in diesem Fall verwendete Papierbehälter kann u.a. aus verstärktem Papier, aus normal starkem Papier, aus Karton oder aus Pappe bestehen.
Die Herstellung eines derartigen Hygienepapieres, d.h. entweder einer inneren Hülse und einer darauf abgewickelten Hygienepapierbahn oder aber eines Papierbehälters und darin aufbewahrtem Hygienepapier ist dem hierfür zuständigen Fachmann bekannt
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und wird u.a. in der EP-A 1 163 893, der EP-A 1 225 276 der WO-A 96/02701, der WO-A 99/09249 und der WO-A 99/22059 beschrieben. Bevorzugt werden derartige Hygienepapiere in der Weise hergestellt, dass zunächst eine wässrige Suspension aus Zellulosefasern auf ein Gitter oder ein Sieb aufgebracht wird, wobei dadurch große Teil des Wassers entfernt werden und das so erhaltene Papiergewebe dann in einem weiteren Abschnitt getrocknet und anschließend einem sogenannten Kreppungsvorgang unterworfen wird. Die so erhaltenen Hygienepapiere können anschließend noch einer Prägung unterworfen werden.
Erfindungsgemäß enthalten diese Hygienepapiere noch einen bei Bedarf Duftstoffe abgebenden Duftstoffträger, der entweder auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der inneren Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist oder angebracht werden kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Duftstoffe nicht direkt mit dem Hygienepapier in Berührung kommen, d.h. nicht auf das Hygienepapier aufgetragen werden müssen, wodurch gewährleistet ist, dass ein direkter Kontakt des Verbrauchers bei Anwendung des Hygienepapiers mit diesen Duftstoffen vermieden werden kann.
Die erfindungsgemäßen Hygienepapiere können u.a. als Toilettenpapiere, als Küchenrollenpapier, als Papiertaschentücher, als Kosmetiktücher oder als Papierservietten Verwendung finden. Für den Fall, dass diese Hygienepapiere als Toilettenpapiere oder als Kosmetiktücher eingesetzt werden, kann es sich empfehlen, dass sowohl die innere Hülse als auch die Umhüllung des Duftstoffträgers aus einem solchen Material bestehen, welches unter Einwirkung von Wasser seine Formbeständigkeit,
gegebenenfalls auch seine Konsistenz verliert. Dies eröffnet u.a. die Möglichkeit, die nach dem Verbrauch des Toilettenpapiers bzw. des Kosmetiktuches zurückbleibende innere Hülse über die Toilettenspülung ebenfalls in die Kanalisation zu überführen, so dass sich eine anderweitige Beseitigung erübrigt.
Weiterhin ist es selbstverständlich möglich, die erfindungsgemäßen Hygienepapiere sowohl als einlagiges, zweilagiges oder mehrlagiges Hygienepapier auszugestalten. Unter der Bezeichnung mehrlagiges Hygienepapier sollen u.a. dreilagige, vierlagige, fünflagige oder noch höherlagige Hygienepapiere verstanden werden. Darüber hinaus können derartige Hygienepapiere auch dem Bedarf entsprechend gefaltet, gekreppt oder geknickt werden sowie gegebenenfalls mit einer geeigneten Perforation oder Trennlinie versehen werden. Um derartigen Hygienepapieren bei Verbrauchern einen vorteilhaften Eindruck zu verschaffen, kann es sich auch empfehlen, diese mit einem optisch ansprechenden ein- oder mehrfarbigen Muster zu versehen, welches in verschiedenartiger Weise ausgestaltet werden kann.
Bei den verwendeten Duftstoffträgern kann es sich u.a. um sogenannte Duftstreifen handeln. Derartige Duftstreifen bestehen üblicherweise aus zwei oder mehreren Papierstreifen oder Pappestreifen, welche mit geeigneten Klebstoffen, beispielsweise Leim verbunden werden. Die verwendeten Duftstoffe befinden sich üblicherweise in sogenannten Mikrokapseln aus geeigneten Umhüllungen, beispielsweise aus Kunststoffen, welche in die verwendeten Klebstoffe eingearbeitet werden. Die Duftstreifen gewährleisten durch mechanische Krafteinwirkung seitens des Verbrauchers insofern eine Freisetzung der Duftstoffe, dass durch ein Auseinanderziehen der
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Papierstreifen oder der Pappestreifen sowie durch Reiben der Streifen oder durch entsprechenden Druck ein Teil der Mikrokapseln platzt und der darin eingeschlossene Duft auf diese Weise nach außen gelangen kann. Die Duftstreifen können auch als sogenannte Aufreißfenster ausgestaltet sein, welches eine besonders leichte Freisetzung des Duftstoffes gewährleistet. Die Freisetzung der Duftstoffe kann bei derartigen Duftstreifen aber auch durch thermische Einwirkung erfolgen, in dem bei erhöhter Temperatur die Mikrokapseln oder die Aufreißfenster aufplatzen können.
Weiterhin können als Duftstoffträger u.a. auch Duftetiketten Verwendung finden. Derartige Duftetiketten bestehen üblicherweise aus mehrschichtigen Laminaten, welche ein Gel umschließen, in dem sich der oder die Duftstoffe befinden. Die mehrschichtigen Laminate enthalten vorzugsweise Folien aus Metall, aus Kunststoffen oder aus Papier. Durch geeignete mechanische Krafteinwirkung seitens des Verbrauchers, beispielsweise durch Aufreißen an einer perforierten Linie, durch öffnen einer Lasche, durch Druck oder durch thermische Einwirkung gelingt es, dass die Duftstoffe durch das mehrschichtige Laminat entweichen können.
Es ist auch möglich, als Duftstoffträger einen sogenannten Duftlack einzusetzen, der entweder bereits vom Hersteller des Hygienepapiers entweder auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse, oder aber auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht wird, oder aber vom Verbraucher dort aufgetragen werden kann. Ein derartiger Duftlack besteht üblicherweise aus geeigneten wässrigen Dispersionen mit entsprechenden Substanzen, beispielsweise
entsprechenden Duftstoffen oder aber aus geeigneten organischen Lösungsmitteln welche ebenfalls entsprechende Substanzen, beispielsweise Duftstoffe gelöst enthalten. Derartige Duftlacke weisen üblicherweise Mikrokapseln auf, in denen der Duftstoff eingeschlossen ist. Durch eine entsprechende mechanische Krafteinwirkung seitens des Verbrauchers, beispielsweise durch Reiben bzw. durch Druck oder durch thermische Einwirkung gelingt es, die Mikrokapseln zum Platzen zu bringen, wodurch der Duftstoff freigesetzt wird.
Als geeigneter Duftstoffträger kann auch ein Wachsstreifen verwendet werden, der den Duftstoff entweder in ungelöster Form oder in einem geeigneten Lösungsmittel gelöst enthält. Darüber hinaus kann der Wachsstreifen auch Mikrokapseln enthalten, in denen der Duftstoff enthalten ist. Derartige Wachsstreifen können sowohl aus natürlichen Wachsen, wie beispielsweise Bienenwachs oder Kerzenwachs, aus synthetischen Wachsen, wie zum Beispiel aus Wachsen von Polyolefinen, u.a. von Polyethylen oder von Polypropylen oder aus Wachsen auf Basis von Kohlenwasserstoffen, beispielsweise aus Parafinwachs bestehen. Durch geeignete mechanische Krafteinwirkung, u.a. durch Druck oder durch Reibung seitens des Verbrauchers sowie durch thermische Einwirkung ist dann die Freisetzung des entsprechenden Duftstoffs dadurch möglich, dass entweder die Wachsschicht so dünn wird, dass der Duftstoff durch diese hindurch diffundieren kann oder dass die eingeschlossenen Mikrokapseln teilweise platzen, wodurch der Duftstoff nach außen gelangen kann.
Für die erfindungsgemäßen Hygienepapiere geeignete Duftstoffe können u. a. in Wasser oder in organischen Lösungsmitteln, beispielsweise in natürlichen oder in
synthetischen ölen, gelöst oder dispergiert werden. Derartige Lösungen bzw. Dispersionen enthalten neben den Duftstoffen sowie dem Wasser oder den organischen Lösungsmitteln vorzugsweise u.a. Emulgatoren, beispielsweise Polyole wie u.a. Polyglycerol, Coemulgatoren u.a. auf Basis von Estern bestimmter Carbonsäuren, gegebenenfalls Metallsalze von Carbonsäuren, gegebenenfalls Wachse, gegebenenfalls oberflächenaktive Substanzen beispielsweise auf Basis von Polyolen, gegebenenfalls kosmetisch wirkende Substanzen, vorzugsweise auf Basis von natürlich vorkommenden Pflanzenextrakten und ferner die eigentlichen Duftstoffe. Derartige Duftstoffe sind beispielsweise Parfumstoffe, die u.a. in der DE-A 199 06 081 offenbart werden.
Die Duftstoffträger können sowohl auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder aber auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, getrennt vom eigentlichen Hygienepapier aber innerhalb der Verpackung des Hygienepapiers Duftstoffträger beizulegen, die dann bei Bedarf vom Verbraucher selbst innerhalb der Hülse oder aber am Papierbehälter befestigt oder aufgeklebt werden können, beispielsweise durch eine selbstklebende Rückseite. In diesem Fall kann man einer solchen Verpackung auch mehrere verschiedene Duftstoffträger beilegen, so dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, sich den gewünschten Duft selbst auszusuchen oder mehrere Duftnoten miteinander zu kombinieren.
Selbstverständlich können die einzelnen Duftstoffträgerauch vom Hersteller des Hygienepapiers auf die innere Hülse oder aber auf die äußere Seite des Papierbehälters aufgebracht werden. In diesem Falle wäre es u.a. auch möglich, entweder an be-
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rechneten Punkten (Abschnittskanten) der inneren Hülse oder aber des Papierbehälters jeweils einen Duftstoffträger aufzubringen, der u.a. zum besseren Anfassen auf der nach außen gewandten Seite verdickt ist oder aber den Duftstoffträger auf dem Karton oder dem Papier mitlaufen zu lassen, wobei dieser dann beim Abschneiden thermisch versiegelt werden sollte. Falls erforderlich kann auf den Karton oder auf dem Papier auch noch ein Anfasser angebracht werden.
Weiterhin kann es sich empfehlen, die Duftstoffträger leicht aus der inneren Hülse herausragen zu lassen, damit diese besser geöffnet werden können, sowie gegebenenfalls die Duftstoffträger innerhalb der Hülse nach innen umzulegen, damit die Hülse besser transportiert werden kann.
Die Duftstoffträger selbst können bei Bedarf mit einem ansprechenden Muster oder einem Firmenlogo versehen werden, um auf diese Weise den Bezug zum jeweiligen Hersteller des Hygienepapiers besser erkennbar zu machen.
Das erfindungsgemäße Hygienepapier zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass es, gegebenenfalls bei Bedarf, in der Lage ist, einen Duftstoff abzugeben, ohne dass dabei der Verbraucher mit dem Duftstoff direkt in Berührung kommt. Es ist nach einem einfachen und preisgünstigen Verfahren herstellbar und kann durch einfaches Verändern der Art der Duftstoffe flexibel den jeweiligen Marktbedürfnissen angepasst werden.
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Claims (13)
1. Hygienepapier, bestehend aus einem bei Bedarf Duftstoffe abgebenden Duftstoffträger sowie aus einer inneren Hülse und einer darauf abgewickelten Hygienepapierbahn oder aus einem Papierbehälter und darin aufbewahrtem Hygienepapier, wobei der Duftstoffträger auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist oder bei Bedarf angebracht werden kann und der Duftstoffträger so beschaffen ist, dass durch thermische oder durch mechanische Krafteinwirkung die Freisetzung der Duftstoffe gewährleistet wird.
2. Hygienepapier nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Duftstoffträger um Duftstreifen handelt.
3. Hygienepapier nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Duftstoffträger um Duftetiketten handelt.
4. Hygienepapier nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Duftstoffträger um Duftstoffe enthaltende Aufreißfenster handelt.
5. Hygienepapier nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Duftstoffträger um Duftlacke handelt.
6. Hygienepapier nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Duftstoffträger um mit Duftstoffen versehene Wachsstreifen handelt.
7. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 6, wobei es sich um ein-, zwei- oder mehrlagiges Hygienepapier handelt.
8. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 7, wobei dieses ein Toilettenpapier ist.
9. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 7, wobei dieses ein Küchenrollenpapier oder eine Papierserviette ist.
10. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 7, wobei dieses ein Papiertaschentuch ist.
11. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 7, wobei dieses ein Kosmetiktuch ist.
12. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 11, wobei der Duftstoffträger bereits auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht ist.
13. Hygienepapier nach den Ansprüchen 1 bis 11, wobei der Duftstoffträger bei Bedarf auf der der Hygienepapierbahn abgewandten Seite der Hülse oder auf der dem Hygienepapier abgewandten Seite des Papierbehälters angebracht werden kann.
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