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DE20307967U1 - Transportvorrichtung - Google Patents

Transportvorrichtung

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DE20307967U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B61B11/00Ski lift, sleigh lift or like trackless systems with guided towing cables only

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Escalators And Moving Walkways (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)

Description

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Alfred Multerer V0SSIU8 S PARTNER
Grabenstätt, BRD . PAFENTAfWiAL Ti:
H1726 GM-DE S'iir.Et:^ ':~- i R. 4
81675 MÜNCHEN
Transportvorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Gegenständen und/oder Personen, insbesondere zum Einsatz als Skilift bzw. Schlepplift oder dergleichen. Derartige Vorrichtungen weisen in der Regel eine Antriebsstation, eine Umlenkstation.sowie ein zwischen diesen Stationen umlaufendes Seil auf.
Die DE 696 07 479 T2 offenbart eine Schleppvorrichtung für Skifahrer mit einem Seil, das im Dauerbetrieb nach einem schleifenförmigen Weg zwischen Abfahrts- und Ankunftsstellen verläuft, die jeweils mit zwei Endrollen ausgerüstet sind, wobei der Schleppstrang des Seils sich auf Pistenebene befindet, um direkt von der Person ergriffen zu werden und der Rücklaufstrang in der Höhe durch Masten oberhalb der Personen gestützt wird.
Die CH 390 978 beschreibt einen Skilift mit einem endlosen Transportseil, das über mindestens zwei Umlenkräder läuft, von denen das eine an einer unteren und das andere an einer oberen Station vorgesehen ist, wobei die Umlenkräder sich um eine senkrecht zu einer Basisfläche eines Tragegestells der Station bestehenden Achse drehen und in einer von der genannten Basisfläche entfernten Ebene liegen.
Die DE 30 33 601 Al offenbart einen Skilift mit einem zwischen einer Seilscheibe an einer Antriebsstation und einer Seilscheibe an einer Umlenkstation unter Spannung umlaufenden endlosen Schleppseil, wobei die Seilscheiben an der Antriebs- und/oder Umlenkstation unter Seilspannung sowohl in der Höhe über dem Boden und um eine parallel zur Seillänge verlaufende Achse verstellbar, als auch um eine Achse quer zur Seillänge, wenigstens an der Umlenkstation selbsttätig, auf den Seiteneinlaufwinkel einstellbar mit einem zugeordneten, am Boden verankerten Ständer verbunden ist.
Die im Stand der Technik bekannten Systeme lassen sich in zwei Gruppen unterteilen. In einer ersten Gruppe verläuft das umlaufende Transportseil in einer Ebene, die im
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wesentlichen parallel zur Transportebene ausgebildet ist. Hierbei sind die Antriebs- und Umlaufräder im wesentlichen horizontal ausgerichtet. Derartige Anordnungen erweisen sich dahingehend als nachteilig, daß die Skifahrer nur von einer Seite her zu- und aussteigen können, da auf der anderen Seite der Zu- bzw. Ausstieg durch das rücklaufende Seil verhindert wird. Ferner ist das rücklaufende Seil in der Regel durch eine Abzäunung zu sichern.
In der zweiten möglichen Ausbildung eines Skilifts nach dem Stand der Technik, wie beispielsweise in der DE 696 07 479 T2 beschrieben, sind die Antriebs- bzw. Umlenkrollen senkrecht zur Transportebene angeordnet, so daß das rücklauf ende Seil oberhalb des Transportbereichs des Seils bzw. senkrecht parallel zu diesem zurückläuft. Hierzu weisen die Skilifte an der Antriebs- bzw. der Umlenkstation mehrere kleine Antriebs- bzw. Umlenkrollen auf. Hierbei sind Umlenkrollen sowohl auf Höhe der Transportebene, als auch auf Höhe des rücklaufenden Seils vorgesehen. Dies hat den Nachteil einer hohen Anzahl benötigter Umlenkräder sowie Lagerungen und einer geringeren Betriebssicherheit durch das Umlenken des Transportseiles mittels eines Rads mit geringem Durchmesser. Ferner sind zur Abstützung des Seils entlang der Transportstrecke in der Regel Zwischenstationen erforderlich.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der die beschriebenen Anforderungen erfüllt und die bestehenden Nachteile überwunden werden. Weitere und/oder zusätzliche Aufgabe der Erfindung ist es, eine Transportvorrichtung bereitzustellen, die einen sicheren, günstigen und/oder effektiven Betrieb bzw. eine einfache und sichere Handhabung erlaubt.
Diese Aufgabe(n) wird/werden mit den Merkmalen der Schutzansprüche gelöst. Die Erfindung geht dabei von dem Grundgedanken aus, eine Vorrichtung zum Transport von Gegenständen und/oder Personen bereitzustellen, die mindestens eine Antriebsstation und mindestens eine Umlenkstation sowie ein zwischen den Stationen umlaufendes Transportseil aufweist, wobei die Vorrichtung ferner ein einziges Antriebsrad, angeordnet an der Antriebsstation, und ein einziges Umlenkrad, angeordnet an der Umlenkstation, aufweist, die im wesentlichen vertikal angeordnet sind. Hierbei weisen das Antriebs- sowie das Umlenkrad vorzugsweise einen derart großen Durchmesser auf, daß das rücklaufende Seil in ausreichender Höhe über dem Skifahrer zurückläuft.
Entsprechend einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird zur Anordnung der Antriebs- bzw. Umlenkräder eine echte einstellbare fliegende Aufhängung verwendet. Hierdurch wird ein Seildrall wie bei allen anderen Anlagen von vornherein verhindert, ohne zusätzliche Einlaufrollen zu verwenden.
Der Durchmesser des Antriebs- und/oder des Umlenkrades beträgt vorzugsweise mindestens etwa das 60-fache des Seildurchmessers oder mindestens etwa das 600-fache des Drahtdurchmessers bzw. mindestens etwa 1 m. Weiterhin beträgt der Durchmesser vorzugsweise mindestens etwa 1,20 m und besonders bevorzugt mindestens etwa 1,50 m.
Die Antriebs- bzw. Umlenkräder der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind vorzugsweise sowohl in der Höhe über dem Boden in einer Parallelverschiebung als auch um eine parallel zur Seillänge verlaufende Achse und eine quer zur Seillänge verlaufende Achse verstellbar, wobei die letztere Einstellung vorzugsweise selbsttätig erfolgen kann. Hierdurch wird eine Adaption der Transportvorrichtung an die jeweiligen Geländegegebenheiten und/oder Betriebsbedingungen gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich zur Verwendung als Skilift, insbesondere als Schlepplift, als Schlitten-, Bob-, Snowtubelift oder dgl. Hierbei kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur in Schneegebieten sondern auch auf Sommerrodelbahnen und dgl. eingesetzt werden. Als Transportseil eignen sich insbesondere Seile, Kabel, Bänder und dgl., wobei als Materialien vorzugsweise Kunststoffe, Naturfasern, Chemiefasern, Hanf, Stahldrähte, verzinkte Drähte und/oder Kombinationen derselben verwendet werden.
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Ferner sind an Transportseil vorzugsweise Transport- und/oder Haltereinrichtungen angeordnet. Hierbei kommen vorzugsweise Haltegriffe, Haltebügel, Haltenoppen und/oder dgl. zum Einsatz.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele und der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Abbildung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung in der Draufsicht; und
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Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in der Draufsicht mit einer Antriebsstation 1, einer Umlenkstation 2 sowie einem zwischen den Stationen umlaufenden Transportseil 3, wobei die Vorrichtung ferner ein einziges Antriebsrad 4, das an der Antriebsstation 1 angeordnet ist, und ein einziges Umlenkrad 5, das an der Umlenkstation angeordnet ist, aufweist. Antriebsrad 4 und Umlenkrad 5 sind im wesentlichen vertikal angeordnet. Die vertikale Anordnung der Antriebs- bzw. Umlenkräder bewirkt eine ebenfalls vertikale Ausrichtung der Ebene, in der die parallel zueinander verlaufenden Transport- 3a und Rücklaufbereiche 3b (siehe Fig. 2) des Transportseils angeordnet sind. Die Größe der Räder 4 bzw. 5 bewirkt vorzugsweise eine sichere Führung des Transportseils 3 insbesondere durch eine große Kontaktfläche bzw. einen großen Umschlingungswinkel. Ferner oder zusätzlich wird durch den Durchmesser der Antriebs- und Umlenkräder vorzugsweise gewährleistet, daß der rücklaufende Bereicht 3b des Transportseils in ausreichender Höhe über dem Skifahrer zurückläuft.
Wie in Fig. 1 durch Pfeile dargestellt, nähern sich die zu transportierenden Personen bzw. Skifahrer der Transporteinrichtung, vorzugsweise in Höhe der im Tal angeordneten Station und ergreifen dort das Transportseil bzw. eine an diesem angeordnete Transporteinrichtung (nicht dargestellt). Die Transportvorrichtung befördert nun die zu transportierende(n) Person(en) von der Antriebsstation 1 in Richtung der Umlaufstation 2. Dort angekommen läßt der Skifahrer bzw. die zu transportierende Person das Seil oder die Transporteinrichtung los bzw. löst sich von dieser. Die vertikale Anordnung der Antriebs- 4 bzw. Umlenkräder 5 ermöglicht ein beiderseitiges Zusteigen und Aussteigen der zu transportierenden Person, wie in Fig. 1 dargestellt. Hierbei können sich die Skifahrer der Transportvorrichtung von beiden Seiten nähern und die Transportvorrichtung zu beiden Seiten, beispielsweise rechts oder links in Transportrichtung, verlassen, ohne daß sie durch das rücklaufende Seil behindert oder gefährdet werden.
Als Transportseil wird vorzugsweise ein Spezialkunststoffseil, endlos gespleißt, bevorzugt mit aufvulkanisierten Gumminoppen verwendet. Das Transportseil hat vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 12 bis 24 mm und besonders bevorzugt von etwa 18 mm.
Die Aufhängung der Antriebs- 4 und Umlenkräder 5 erfolgt vorzugsweise fliegend und besonders bevorzugt einstellbar bzw. regulierbar fliegend. Die Antriebs- 4 und Umlenkräder 5 an der Antriebs- 1 und/oder Umlenkstation 2 sind vorzugsweise unter Seilspannung sowohl in der Höhe über dem Boden und um eine parallel zur Seillänge verlaufende Achse als auch um eine quer zur Seillänge verlaufende Achse verstellbar, wobei die letztere Einstellung vorzugsweise selbsttätig erfolgen kann.
Ferner werden durch die Verwendung von Antriebs- 4 und Umlenkrädern 5 eines großen Durchmessers in einer bevorzugten Ausführungsform die Ausführungsbestimmungen (AB) zu den Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schleppaufzügen (BOSchlepp), Stand Januar 2002, erfüllt, nach denen (§ 12, AB 12.5.1) der Durchmesser von Antriebs-, Umlenk- und Ablenkscheiben mindestens das 60-fache des Seildurchmessers und das 600-fache des Drahtdurchmessers betragen muß.
Durch die erfindungsgemäße Transportvorrichtung wird ein Schlepplift bereitgestellt, der eine sichere Seilführung durch die Antriebs- bzw. Umlenkräder erlaubt und eine sichere Anordnung des rücklaufenden Seils, nämlich in ausreichender Höhe und Positionierung über den Skifahrern, gewährleistet, so daß das Risiko von Unfällen und/oder Fehlfunktionen minimiert wird. Ferner wird durch die echte fliegende Aufhängung mindestens eines der Seilräder ein Seildrall, wie bei den im Stand der Technik bekannten Anlagen, von vornherein verhindert, ohne daß zusätzliche Einlaufrollen verwendet werden müssen. Wird das Förderseil durch einseitige Belastung aus der Spur gebracht, stellt sich die Seilscheibe automatisch in Richtung des ankommenden Seils, so daß kein Seildrall wie bei starren Seilscheiben entsteht.
Durch die Ermöglichung eines beiderseitigen Zu- und Ausstiegs der zu transportierenden Personen wird ferner die Förderleistung der Transportvorrichtung in etwa verdoppelt. Auch läßt sich durch die vertikale Ausrichtung der Antriebs- und Umlenkräder der Hang besser nutzen und mit Pistenpflegegeräten besser präparieren und pflegen.
Der Antrieb der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung erfolgt vorzugsweise mittels eines Motors 6, der an der Antriebsstation 1 angeordnet ist, und das Antriebsrad 4 antreibt. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen Elektro-, Benzin-, Dieselmotor oder dgl.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung gewährleistet eine einfache, preisgünstige, stabile und sichere Transportvorrichtung. Sie ermöglicht Förderstrecken von bis zu 350 m und mehr und Förderleistungen von vorzugsweise 500 pers/h bis 2.000 pers/h, und besonders bevorzugt etwa 720 bis 1.440 pers/h. Die Antriebsleistung beträgt vorzugsweise etwa 1,5 kW bis 20 kW und besonders bevorzugt etwa 2,2 kW bis 15 kW. Die Transportgeschwindigkeit liegt vorzugsweise im Bereich von 0,3 m/s bis 4 m/s und besonders bevorzugt im Bereich von etwa 0, 8 m/s bis 2 m/s, wobei sie besonders bevorzugt variabel einstellbar ist.
Durch die einfache Ausbildung stellt die erfindungsgemäße Transportvorrichtung einen einfach auf- bzw. abzubauenden, preisgünstigen und wirtschaftlichen sowie sichereTi und umweltschonenden Lift zur Verfügung, der zudem keine Zwischenstützen benötigt. Weiterhin ist die Transportvorrichtung auf verschiedene Umgebungs- und Umweltbedingungen, beispielsweise Schneeverhältnisse, leicht einstellbar.

Claims (5)

1. Vorrichtung zum Transport von Gegenständen und/oder Personen, aufweisend mindestens eine Antriebsstation und mindestens eine Umlenkstation sowie ein zwischen den Stationen umlaufendes Transportseil, wobei die Vorrichtung ferner ein einziges Antriebsrad, angeordnet an der Antriebsstation, und ein einziges Umlenkrad, angeordnet an der Umlenkstation, aufweist, die im wesentlichen vertikal angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Umlenkrad und/oder das Antriebsrad fliegend aufgehängt ist/sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die fliegende Aufhängung einstellbar bzw. regulierbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2, oder 3, wobei das Antriebsrad und/oder das Umlenkrad einen Durchmesser von mindestens etwa dem 60-fachen des Seildurchmessers bzw. mindestens etwa 1 m aufweisen und bevorzugt mindestens etwa 1,5 m.
5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei am Transportseil Transport- und/oder Halteeinrichtungen angeordnet sind.
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