DE20307867U1 - Gleitsportgerät - Google Patents
GleitsportgerätInfo
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Description
Sonja Soller
S9195-DE
S9195-DE
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gleitsportgerät, insbesondere zum Gleiten auf Schnee.
Es sind eine ganze Reihe von Gleitsportgeräten, wie zum Beispiel Ski, Schlitten, Bobs usw. bekannt. Schlitten und derartige Gleitsportgeräte haben dabei den Vorteil, daß sie vom Benutzer ohne große Kosten und ohne besondere &iacgr;&ogr; Erfordernisse an Fahrkönnen eingesetzt werden können. Als Alternative zu Schlitten sind beispielsweise Hartplastikschalen mit Haltegriffen auf dem Markt, die den Vorteil haben, leichter und somit besser transportabel zu sein, jedoch kaum eine Einflußnahme auf Steuerung und Fahrtechnik ermöglichen und somit weniger sportlich im Einsatz sind. Ähnliches gilt für den Einsatz von Gummi- oder Autoreifen.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neue Art von Gleitsportgerät bereitzustellen.
Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Gleitsportgerät, insbesondere zum Gleiten im Schnee, bereitgestellt, welches eine Längsrichtung und eine Querrichtung aufweist, und welches mindestens eine Auflage (2,3) mit mindestens einem Polster (10-15) sowie lösbare Mittel (50, 52, 55, 56) zur Befestigung des Gleitsportgeräts (1) in Anlage an den Oberkörper- und Beckenbereich umfaßt. Insbesondere bleiben die Arme und die Beine zumindest vom Knie abwärts frei beweglich.
Obwohl das erfindungsgemäße Gleitsportgerät insbesondere für den Einsatz auf Schnee und Eis vorgesehen ist, ist auch eine Verwendung auf Sand oder anderem Untergrund, welcher ein Gleiten erlaubt, oder auch im Wasser denkbar. Das Gleitsportgerät könnte so auch bei Wasserfallwanderungen zum Einsatz kommen
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oder aber auch zum Transport von Verletzten auf entsprechendem Untergrund bzw. im Wasser.
Das Gleitsportgerät wird vorzugsweise zur Anlage an den Körper des Benutzers gebracht und mit Hilfe der lösbaren Mittel in Anlage am Benutzer lösbar befestigt. Das Gleitsportgerät wird also vom Benutzer getragen wie beispielsweise ein Kleidungsstück. Im befestigten Zustand wird das Gleitsportgerät durch die lösbaren Mittel in Anlage an den Körper, insbesondere Oberkörper- und Beckenbereich gehalten, ohne daß der Benutzer aktiv etwas dazu tun müßte, wie etwa das Gleitsportgerät mit den Händen an sich heranziehen oder mit Hilfe der Arme an sich
&iacgr;&ogr; heranführen oder ähnliches. So bleibt die Freiheit der Arme, und der Beine zumindest vom Knie abwärts erhalten. Im befestigten Zustand bleibt das Gleitsportgerät also (relativ) unabhängig von den Bewegungen des Benutzers in Anlage an dessen Körper, d.h. auch wenn dieser aufsteht oder geht oder dergleichen.
Das Gleitsportgerät stellt somit eine Art Schlittenweste dar (oder auch Schlittenanzug, je nach Ausführungsform). Das Gleitsportgerät kann vom Benutzer auf seiner Vorderseite getragen werden, so daß dieser in Bauchlage, d.h. auf dem Bauch gleitet, oder aber auf dessen Rückseite, was ein Gleiten im Sitzen oder auf dem Rücken liegend ermöglicht. Während des Gleitens kann der Benutzer die Position wechseln, zum Beispiel von einer sitzenden in eine liegende Position. Er kann zum Beispiel auch aufstehen oder über Hindernisse wie Schanzen oder Buckel springen. Wird in der Bauchlage geglitten, besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf dem Rücken Gepäck, wie etwa einen Rucksack zu transportieren.
Je nach Größe des Benutzers können Gleitsportgeräte in verschiedenen Größen hergestellt werden. Die Längsrichtung des Gleitsportgeräts entspricht einer durch die Körpergröße bzw. -höhe definierten Richtung und die Querrichtung einer durch eine Korperbreite definierten Richtung. Die bevorzugte Gleitrichtung des Gleitsportgeräts ist in Längsrichtung.
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Gebremst und gesteuert wird im Wesentlichen mit den Füßen und zum Teil auch mit den Händen, ähnlich wie beim konventionellen Schlittenfahren. Auch durch Gewichtsverlagerung ist Steuern möglich.
Besonders bevorzugt umfaßt die Auflage eine Thoraxauflage (2) mit mindestens einem Polster (10-14) und eine Beckenauflage (3) mit mindestens einem Polster (15), wobei Thorax (2) - und Beckenauflage (3) gelenkig miteinander verbunden sind.
Die Form der Auflage, insbesondere der Thorax- und Beckenauflage, ist besonders bevorzugt der Form der Körperrückseite angepaßt, insbesondere den
&iacgr;&ogr; Bereich von Schultern bzw. Halsansatz bis zum Ansatzbereich der Oberschenkel einschließlich des Gesäßes. Dabei ist die Thoraxauflage mit Polster(n) bevorzugt an die Form des Rückens einschließlich der Taille angepaßt, wobei die Beckenauflage mit Polster(n) insbesondere an den Bereich von der Taille abwärts, insbesondere Gesäß, Hüfte und den oberen Bereich der Oberschenkel angepaßt ist. Eine solche Anpassung ermöglicht eine Mehrzahl von vorteilhaften Verwendungsmöglichkeiten, d.h. Tragemöglichkeiten für den Benutzer, da sowohl in Rückenlage als auch in Bauchlage vorteilhafte Gleiteigenschaften und Polsterung des Körpers des Benutzers ermöglicht wird. Prinzipiell es ist auch möglich, eine Anpassung der Form der Auflage(n) an die Vorderseite des Benutzers vorzunehmen. Eine Aufteilung der Auflage in Thorax- und Beckenauflage hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen. Die gelenkige Verbindung von Thorax- und Beckenauflage ermöglicht eine vorteilhafte Freiheit bezüglich der Bewegungsmöglichkeiten beim Gleiten oder auch beim Gehen.
Vorzugsweise weist die Thoraxauflage in einem zur Anlage an einen Schulterbereich vorgesehenen Bereich eine größere Breite auf als in einem zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereich. In bevorzugten Ausführungsformen weist die Thoraxauflage insbesondere im Wesentlichen
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trapezoidale Form auf. Diese Form ist in etwa an die Form des Rückens/Brustkorbs bzw. Oberkörpers eines Benutzers (bis einschließlich der Taille) angepaßt.
Bevorzugt weist die Thoraxauflage ferner in einem zur Anlage an einen Halsbereich vorgesehenen Bereich eine im Wesentlichen halbrunde Halsausnehmung auf. Es sind auch Ausführungsformen denkbar, in denen eine Kapuze im Halsbereich befestigt ist.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen umfaßt die Thoraxauflage zwei in Querrichtung voneinander beabstandete Seitenpolster. Weiterhin bevorzugt erstrecken sich die Seitenpolster im Wesentlichen über die gesamte Länge der &iacgr;&ogr; Thoraxauflage.
In bevorzugten Ausführungsformen sind die Seitenpolster bezüglich der Längsrichtung spiegelbildlich zueinander ausgebildet. Ferner bevorzugt verjüngen sich die Seitenpolster im zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereich. In vorteilhaften Ausgestaltungen sind die Seitenpolster im Wesentlichen lungenflügelartig ausgestaltet und verjüngen sich zum Taillenbereich hin.
Bevorzugt weisen die Seitenpolster etwa in einer Mitte der Seitenpolster (in Längsrichtung) eine größte Breite auf. Ferner bevorzugt entfernen sich Innenseiten der Seitenpolster von etwa ihrer Mitte in Längsrichtung, d.h. der Mitte ihrer Länge, an in im Wesentlichen konkaver Form in Richtung der Halsausnehmung voneinander. So wird durch diesen Bereich der Innenseiten der Seitenpolster in etwa eine V- bzw. U-Form ausgebildet.
In bevorzugten Ausführungsformen umfaßt die Thoraxauflage weiterhin eine Mehrzahl von in Längsrichtung zueinander versetzten, zwischen den Seitenpolstern angeordneten Mittelpolstern. Bevorzugt schließen die Mittelpolster in Längsrichtung aneinander an. Ferner weist ein erstes, zur Halsausnehmung am nächsten angeordnetes Mittelpolster vorzugsweise eine größere Fläche auf als die in Längsrichtung dazu versetzten Mittelpolster. In vorteilhaften Ausgestaltungen weist das erste Mittelpolster in dem der Halsausnehmung nächsten Bereich eine größte
Breite auf und verjüngt sich in Richtung auf die Beckenauflage. Weiter bevorzugt ist ein oberer Rand des ersten Mittelpolsters parallel zur Halsausnehmung angeordnet.
Die sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster anschließenden Mittelpolster sind vorzugsweise jeweils in Form eines Rechtecks mit abgerundeten Ecken ausgebildet. Bei den sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster anschließenden Mittelpolster kann die (durchschnittliche) Breite (Ausdehnung in Querrichtung) der jeweiligen Mittelpolster in Richtung auf die Beckenauflage zunehmen. Die Breite einer Unterseite eines Mittelpolsters ist bei einer solchen Ausgestaltung kleiner als die Breite einer Oberseite des sich daran in Richtung auf
&iacgr;&ogr; die Beckenauflage anschließenden Mittelpolsters. Alternativ oder zusätzlich kann sich jedes dieser Mittelpolster in der gleichen Richtung verbreitern. Weiterhin können die Längen (d.h. Ausdehnung in Längsrichtung) der sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster anschließenden Mittelpolster in Richtung auf die Beckenauflage abnehmen. In anderen Ausführungsformen können diese Mittelpolster aber auch jeweils in gleicher Form bzw. gleichen Längen und Breiten ausgebildet sein.
Bevorzugt sind seitliche Begrenzungen der Mittelpolster im Wesentlichen parallel zur Innenseite des jeweiligen Seitenpolsters angeordnet. Weiterhin bevorzugt umfaßt das Gleitsportgerät vier Mittelpolster. Die Mittelpolster dienen insbesondere dem Schutz der Wirbelsäule beim Tragen des Gleitsportgeräts auf der Körperrückseite, was bei einer Bereitstellung einer Mehrzahl von Mittelpolstern in besonders vorteilhafter Weise erfolgt.
In besonders bevorzugten und vorteilhaften Ausführungsformen weisen die Seitenpolster im Querschnitt eine größere Dicke auf als die Mittelpolster. Dicke bedeutet eine Ausdehnung in einer zur Längs- und Querrichtung senkrechten Richtung. Durch die größere Dicke der Seitenpolster liegt der entsprechende Teil des Oberkörpers des Benutzers hauptsächlich auf diesen auf, wodurch insbesondere in Rückenlage die Wirbelsäule geschützt wird. Durch Wahl von Dicke,
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Form, Größe, Anordnung etc. der Seitenpolster kann eine Beeinflussung der Gleiteigenschaften sowie der Steuerbarkeit des Gleitsportgeräts erfolgen.
Bevorzugt ist die Beckenauflage im Wesentlichen in Form eines Schildes mit mindestens einer Ausnehmung ausgebildet. In besonders bevorzugten Ausführungsformen ist eine Schrittausnehmung an einer von der Thoraxauflage abgewandten Seite der Beckenauflage angeordnet. Weiterhin bevorzugt verjüngen sich zu beiden Seiten der Schrittausnehmung gelegene Teile der Beckenauflage, d.h. Beinteile, in der von der Thoraxauflage wegweisenden Richtung. Die Beinteile kommen bei Benutzung in Anlage an den oberen Teil der Oberschenkel. Durch die
&iacgr;&ogr; Schrittausnehmung und die Beinteile, die relativ unabhängig voneinander bewegt werden können, wird in vorteilhafter Weise eine große Bewegungsfreiheit, insbesondere beim Gehen oder bei Bewegung der Beine zum Bremsen, gewährleistet.
Auf der der Thoraxauflage zugewandten Seite der Beckenauflage ist in bevorzugten Ausführungsformen eine Beckenausnehmung angeordnet, welche vorzugsweise eine konkave Form aufweist. Besonders bevorzugt ragen ein der Beckenauflage am nächsten angeordneter Teil der Seitenpolster und eines Mittelpolsters in die Beckenausnehmung hinein. In einer solchen Ausführungsform sind somit Form von Thoraxauflage und Beckenauflage ideal aneinander angepaßt.
Eine im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnete Außenseite der Beckenauflage ist vorzugsweise im Wesentlichen bogenförmig nach außen ausladend ausgestaltet. Besonders bevorzugt weist die Beckenauflage eine im Wesentlichen Schmetterlings-ähnliche Form auf. In einer solchen Ausgestaltung ist die Form der Beckenauflage in etwa der Form von Gesäß bzw. Beckenbereich und Beinansatz entsprechend ausgestaltet.
Die Beckenauflage enthält vorzugsweise nur ein Polster, welches mit Ausnahme einer äußeren Umrandung die gesamte Fläche der Beckenauflage umfaßt.
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Bevorzugt ist das mindestens eine Polster bzw. sind die Polster des Gleitsportgeräts als mit einem Fluid befüllbare Kammer(n) ausgebildet. Der Begriff "Fluid" ist in diesem Zusammenhang nicht streng chemisch zu verstehen, sondern soll im Wesentlichen alle fließ- oder strömungsfähigen Materialien umfassen, so wie etwa Gase, Flüssigkeiten, Gele und rieselfähige bzw. fließfähige Feststoffe. Bevorzugt sind insbesondere leichte Fluide, um eine leichte Transportierbarkeit zu gewährleisten.
Es sind auch Ausführungsformen eines Gleitsportgeräts mit einer Mehrzahl von Polstern denkbar, in denen ein Teil der Polster als Kammer(n) ausgebildet ist und &iacgr;&ogr; ein anderer Teil der Polster in einer anderen Ausgestaltung ausgebildet ist, z.B. unter Verwendung eines Polstermaterials wie etwa Schaumstoff.
Die Kammer(n) kann/können mit einem rieselfähigen Material gefüllt sein. Vorzugsweise sind die Kammern/ist die Kammer mit mindestens einem Gas gefüllt. Beispielsweise können die Kammern/kann die Kammer mit Luft gefüllt sein. In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind die Kammern/ist die Kammer aufblasbar.
Ist die (jeweilige) Kammer aufblasbar, so ist weiterhin mindestens ein Verschlußmittel zum Verschließen der (jeweiligen) Kammer nach dem Aufblasen vorgesehen. Als Verschlußmittel können beispielsweise solche, wie sie üblicherweise in Luftmatratzen oder Gummibooten vorgesehen sind, verwendet werden, d.h. Öffnungen, die mit einem Stöpsel verschließbar sind. Es sind aber auch Schraubverschlüsse, Fahrradventile oder andere Verschlüsse verwendbar. Außerdem können die Verschlußmittel als verschließbare Schläuche ausgebildet sein, deren Länge derart gewählt ist, daß der Benutzer sie zum Mund führen kann, wie es beispielsweise aus dem Bereich von Rettungswesten her bekannt ist.
Werden die Polster durch aufblasbare Kammern ausgebildet bzw. wird das eine Polster durch eine aufblasbare Kammer ausgebildet, so entsteht eine besonders vorteilhafte Ausführungsform. Insbesondere kann durch das relativ geringe
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Volumen der Polster (des Polsters) in nicht aufgeblasenem Zustand das Gleitsportgerät platzsparend zusammengepackt, -gerollt, oder - gefaltet werden, was besonders günstig für einen bequemen Transport ist. Außerdem wird dadurch ein Gewicht der Gleitsportgeräts reduziert, was sich ebenfalls günstig auf Transport sowie Fahreigenschaften auswirkt. Das Gleitsportgerät kann beispielsweise in eine eigens dafür vorgesehene und dimensionierte Tasche, einen Rucksack oder Hüfttasche gepackt werden und so auch über längere Strecken bequem transportiert werden. Somit bleiben auch die Hände frei, was insbesondere im Vergleich zu herkömmlichen Schlitten und Plastikwannen-ähnlichen
&iacgr;&ogr; Gleitgerätschaften von Vorteil ist. So sind dann auch gewöhnlich unbefahrene, steile Abfahrten mit dem Gleitsportgerät zugänglich, infolge der Transportschwierigkeiten beim Aufstieg nicht jedoch Schlitten und ähnlichem.
Gas- bzw. luftgefüllte Polster (eines oder mehrere) stellen (stellt) außerdem ein besonderes Gleitverhalten des Gleitsportgeräts und eine neue Art von Gleitgefühl für den Benutzer bereit, völlig anders als beispielsweise beim Schlittenfahren. So entsteht besonders beim Gleiten in Bauchlage, wo beide Arme waagerecht vom Körper weggestreckt werden, eine Art Gefühl wie beim Fliegen.
Besonders bevorzugt sind die als Kammern ausgebildete Seitenpolster fluidmäßig zur Ermöglichung eines Fluidaustausches miteinander verbunden. Vorzugsweise ist bei einer Gewichts- oder Druckverlagerung eine Fluidumverteilung von einem Polster in ein anderes möglich. Eine solche Gewichts- oder Druckverlagerung wird beispielsweise zum Lenken oder in Kurven erfolgen oder kann durch Unebenheiten des Untergrunds entstehen.
Die Seitenpolster sind in bevorzugten Ausgestaltungen derart miteinander verbunden, daß eine Durchtrittsrate eines Fluidstroms von einem Seitenpolster in das andere reguliert ist. Über eine Regelung der Durchtrittsrate ist steuerbar, wie schnell die Fluidumverteilung zwischen den Polstern bzw. Kammern erfolgen soll.
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Vorzugsweise sind die Seitenpolster über mindestens ein Mittelpolster fluidmaßig miteinander verbunden, besonders bevorzugt über das erste Mittelpolster. Weiterhin ist in bevorzugten Ausführungsformen jeweils ein Mittelpolster mit zumindest einem in Längsrichtung dazu benachbarten Mittelpolster fluidmaßig verbunden.
Vorzugsweise sind zumindest die Seitenpolster über regulierende Durchtrittsöffnungen fluidmaßig miteinander verbunden. Die regulierende Wirkung kann beispielsweise bei einer Füllung der Kammern bzw. Polster mit mindestens einem Gas durch Wahl einer bestimmten Größe der Durchtrittsöffnung erreicht werden. Diese Größe der Durchtrittsöffnungen würde unter anderem davon
&iacgr;&ogr; abhängen, wie schnell der Fluidaustausch stattfinden soll, welches Volumen die Kammern haben und welche Gasdrücke wirken würden.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen enthält zumindest eine Kammer (bzw. ein Polster) zumindest ein Definitionsmittel, welches eine maximale Dicke der jeweiligen Kammer begrenzt.
Vorzugsweise enthalten zumindest die Kammer (des Polsters) der Beckenauflage und die Kammern der Seitenpolster der Thoraxauflage jeweils zumindest ein solches Definitionsmittel. Weiterhin enthält in bevorzugten Ausführungsformen die Kammer des ersten Mittelpolster ein solches Definitionsmittel.
Besonders bevorzugt sind die Definitionsmittel in Form von Stegen ausgebildet. Solche Stege können beispielsweise in Form von jeweils einem Lappen bzw. Streifen eines Materials ausgebildet sein, welcher sowohl an einer Oberseite wie auch an einer Unterseite im Innern der jeweiligen Kammer zumindest stellenweise befestigt ist. Dabei kann die Befestigung derart erfolgen, daß ein oberer und unterer Rand des den Steg ausbildenden Materialstreifens flächig an der Ober- bzw. Unterseite befestigt wird. Der obere Rand kann auf einer anderen Seite des Steges befestigt werden als der untere Rand, oder auf der gleichen Seite, z.B. jeweils links von dem durch den befestigten Materialstreifen ausgebildeten Steg. Dabei kann dieser Rand auch in Segmente unterteilt werden, wobei die Segmente
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alternierend zu jeweils einer anderen Seite des Steges an der Ober- bzw. Unterseite der Kammer befestigt werden können. Das Stegmaterial kann das gleiche wie das zur Ausbildung der Kammern verwendete sein, oder ein anders. Das Material kann ferner gedoppelt, d.h. einmal übereinander geschlagen werden
5 oder einlagig verwendet werden. Es sind auch Ausführungsfomen denkbar, in denen statt eines Materialstreifens ein Definitionsmittel durch ein oder mehrere kurze Materialstücke ausgebildet wird, die in ähnlicher Weise befestigt werden und so einen durchbrochenen Steg ausbilden. Die Definitionsmittel können aber auch beispielsweise durch pfeilerartige Elemente ausgebildet werden. Vorzugsweise
&iacgr;&ogr; durchsetzen die Definitionsmittel die jeweilige Kammer derart, daß dadurch die Kammer nicht in voneinander getrennte Unterkammern unterteilt wird.
Vorzugsweise ist jeweils ein Steg im Inneren der Kammer jedes Seitenpolsters angeordnet, wobei der jeweilige Steg bevorzugt im Wesentlichen in Längsrichtung des Gleitsportgeräts angeordnet ist. "Im Wesentlichen in Längsrichtung" soll hierbei eine Abweichung von der Längsrichtung bis zu etwa 45° umfassen, bevorzugt etwa 5° bis 25°. Vorzugsweise ist ferner im Innern der Kammer des Mittelpolsters ein im Wesentlichen in Längsrichtung (des Gleitsportgeräts) angeordneter Steg enthalten. Weiterhin ist ein im Innern der Kammer der Beckenauflage enthaltener Steg vorzugsweise in Querrichtung angeordnet. Bevorzugt sind zwei weitere, im Wesentlichen in Längsrichtung (des Gleitsportgeräts) angeordnete Stege im Innern der Kammer der Beckenauflage angeordnet.
Ein in Querrichtung angeordneter Steg im Polster der Beckenauflage erlaubt eine vorteilhafte Polsterung des Becken- bzw. Gesäßbereichs des Benutzers. Außerdem stellt der Steg in Querrichtung eine Vorzugsknickstelle bereit, welche eine besonders günstige Anpassung an den Körper in einer sitzenden Position erlaubt.
Definition der maximalen Dicke eines oder mehrerer Polster durch Definitionsmittel erlaubt auf vorteilhafte Art eine Einstellung der Form und somit auch in gewissem Maße der Gleiteigenschaften des Gleitsportgeräts. Weist etwa in einer
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Ausführungsform das Gleitsportgerät eine einstückige Auflage mit einem einzigen aufblasbaren Polster auf, wären zum Beispiel vorzugsweise mindestens zwei Stege voneinander beabstandet in Längsrichtung angeordnet und ein zwischen dem jeweiligen Steg und einem äußeren Rand der Auflage befindlicher Teil dicker aufblasbar als ein zwischen den Stegen befindlicher Teil.
Ist beispielsweise in einem Seitenpolster ein Steg angeordnet, so kann bei entsprechender Anordnung und Wahl der Dimension des Steges verhindert werden, daß die Dicke des Polsters über ein gewünschtes Maß zunimmt, zum Beispiel dadurch, daß Gas aus dem anderen Seitenpolster zuströmt und/oder &iacgr;&ogr; gegenüberliegende Ränder des Seitenpolsters sich derart aneinander annähern, daß eine unerwünscht große Dicke (Abstand zwischen Ober- und Unterseite der Kammer) resultieren würde. Durch den Steg wird somit eine vorteilhafte Gasverteilung in der Kammer und vorteilhafte Form der Kammer selbst eingestellt.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen ist die Auflage, insbesondere sind Thorax- und Beckenauflage, aus mindestens 2 flexiblen Materiallagen ausgebildet. Weiterhin bevorzugt sind zumindest 2 Materiallagen zumindest an Begrenzungen der Kammer(n) aneinander befestigt und besonders bevorzugt aneinandergeschweißt. Besonders bevorzugt sind die Lagen aus wasser- und gasundurchlässigem Material ausgebildet. Weiterhin bevorzugt ist das Material reißfest und strapazierfähig. Es ist vorteilhaft, wenn das Material bedruckbar ist. Wird das Gleitsportgerät zum Gleiten auf Schnee verwendet, ist weiterhin die Verwendung eines relativ glatten, d.h. wenig Reibungswiderstand bietenden Materials zumindest auf der vom Körper abgewandten Seite vorteilhaft. Als Materialien kommen beispielsweise solche in Frage, die bei der Herstellung von Gummibooten verwendet werden. Ein geeignetes Material wäre beispielsweise beidseitig oder einseitig mit Polyurethan beschichtetes Gewebe. Es ist außerdem vorteilhaft, wenn das für die Ausbildung zumindest einer der Lagen verwendete Material eine gewisse Elastizität aufweist. Um den Rand der Becken- und Thoraxauflage kann ein Materialstreifen geschlagen und in geeigneter Weise, z.B.
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durch Nähen, befestigt werden. So kann eine Einreißen des Gleitsportgeräts vom Rand her verhindert werden, außerdem verleiht eine solche Randverstärkung einen positiven optischen Eindruck. Der Materialstreifen kann beispielsweise ein relativ reißfester Stoff sein. Die mindestens zwei Materiallagen können aus dem gleichen
5 oder unterschiedlichen Materialien gefertigt sein. Insbesondere bei Aneinanderschweißen der Lagen ist es vorteilhaft, das gleiche Material oder zumindest Materialien mit ähnlichem Schmelzpunkt zu verwenden. Die Lagen können hinsichtlich ihrer Eigenschaften gleich oder unterschiedlich sein, beispielsweise kann eine Seite einer Materiallage, welche dem Körper des
&iacgr;&ogr; Benutzers zugewandt ist, aufgerauht sein.
Eine dem Körper des Benutzers zugewandte Fläche der Auflage, insbesondere der Thorax- und Beckenauflage, kann mit einem Material wie z.B. einem Stoff beaufschlagt bzw. hinterfüttert sein. Der Stoff kann beispielsweise ein Netzstoff sein, welcher beispielsweise an Rändern der Becken- und Thoraxauflage und punktweise über deren Fläche befestigt ist. Das Material zur Hinterfütterung ist dabei vorteilhaft so gewählt, daß das Volumen und Gewicht des Gleitsportgeräts nur unwesentlich vergrößert und eine Flexibilität der Auflage(n) nur unwesentlich verringert wird, so daß ein platzsparendes Verstauen weiterhin möglich ist.
Die Thorax- und Beckenauflage können in besonders vorteilhaften Ausführungsformen derart ausgebildet sein, daß zwei in ihrer Form identische Materiallagen, welche aus dem gleichen oder unterschiedlichen Materialien bestehen, übereinander gelegt werden und als Kammern ausgebildete Polster durch Aneinanderschweißen von den Begrenzungen der Kammer entsprechenden Linien bzw. Flächen ausgebildet werden. In einer solchen Ausführungsform wird die gelenkige Verbindung zwischen Becken- und Thoraxauflage durch die zwei Materiallagen ausgebildet, welche an der die beiden Auflagen verbindenden Stelle aneinandergeschweißt oder bloß übereinander gelagert sein können. Durch Verwendung eines flexiblen Materials entsteht dadurch eine gelenkige Verbindung, die beispielsweise eine gewisse unabhängige Bewegung bzw. Drehung,
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insbesondere Umklappen der Beckenauflage in einer Richtung senkrecht zu Quer- und Längsrichtung, von Becken- und Thoraxauflage erlaubt. Die gelenkige Verbindung kann aber auch durch andere geeignete Mittel, z.B. Verbindungsriemen, bereitgestellt werden.
In anderen bevorzugten Ausführungsformen werden auf eine in Form der Thorax- und Beckenauflage ausgebildeten erste Materiallage zweite Materialstücke in Form der Polster gelegt und deren Ränder an die erste Materiallage angeschweißt. Bei unterschiedlicher Farbe der Materiallagen und/oder der jeweiligen zweiten Materialstücke in Form der Polster kann so ein interessanter optischer Eindruck
&iacgr;&ogr; entstehen. Weiterhin können bei Spiegelsymmetrie des Gleitsportgeräts in Längsrichtung, was bevorzugt ist, beide Seiten (d.h. Vorder- und Rückseite) des Gleitsportgeräts in Anlage an den Körper gebracht werden, so daß bei unterschiedlichen Farben der Materiallagen der Benutzer sich aussuchen kann, welche er in der vom Körper abgewandten Seite tragen möchte.
Vorzugsweise kommen die lösbaren Mittel oder zumindest Teile der lösbaren Mittel auf der von der Auflage bzw. den Auflagen abgewandten Seite des Körpers zur Anlage, d.h. wenn die zumindest eine Auflage in Anlage an die Rückseite, z.B. Rücken und Gesäßbereich des Benutzers angeordnet ist, kommen die lösbaren Mittel bzw. Teile derselben in Anlage an die Vorderseite des Oberkörpers und/oder die Vorderseiten der Beine. Weiter bevorzugt wird der Körper des Benutzers zumindest an einer Stelle des Oberkörpers und/oder der Beine durch zumindest einen Bereich der Auflage(n) und zumindest einen Teil der lösbaren Mittel umschlossen. Die Auflage kann aber auch um die Körperseiten herum reichen und in Anlage an zumindest Teile von Vorder- und Rückseite zumindest des Oberkörpers sein. Die lösbaren Mittel können sowohl am Rand der Auflage(n) befestigt sein oder derart befestigt sein, daß zumindest Teile der jeweiligen Auflage(n) überspannt werden, beispielsweise auf der dem Körper zugewandten Seite der Auflage(n), oder die lösbaren Mittel in einigen Ausführungsformen ganz um den Körper herum reichen.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen umfassen die lösbaren Mittel zur Befestigung des Gleitsportgeräts ein Befestigungsgeschirr. Vorzugsweise umfaßt das Befestigungsgeschirr längenverstellbare Gurte. Die Längenverstellbarkeit der Gurte ermöglicht eine besonders flexible Anpassung an Körperform bzw. -größe des Benutzers sowie an ein jeweiliges Volumen der vom Benutzer getragenen Kleidung. Außerdem wird durch ein Gurte umfassendes Befestigungsgeschirr im Allgemeinen Volumen und/oder Gewicht des Gleitsportgerät nicht erheblich vergrößert. Die Längenverstellbarkeit der Gurte kann beispielsweise durch Klemmelemente, Schnallen oder andere ähnliche Elemente bereitgestellt werden,
&iacgr;&ogr; wie sie von Tragegurten für Taschen und Rucksäcken bekannt sind. Die Gurte sind bevorzugt aus strapazierfähigem, reißfestem Material. Vorzugsweise haben sie eine genügend große Breite, um einen genügenden Tragekomfort bereitzustellen und nicht in Körperteile einzuschneiden.
Vorzugsweise umfaßt das Befestigungsgeschirr ein Paar Schultergurte, ein Paar Taillengurte und/oder zwei Paare von Beingurten. Ferner sind die Schultergurte und die Taillengurte bevorzugt an der Thoraxauflage, die Beingurte an der Beckenauflage befestigt.
Die Taillengurte umschließen, wenn sie miteinander gekoppelt sind, vorzugsweise zusammen mit dem Teil der Auflage, an welchem sie befestigt sind, die Taille. Entsprechend umschließt vorzugsweise jeweils ein Paar Beingurte zusammen mit dem jeweiligen Teil der Auflage jeweils einen Oberschenkel.
Weiterhin kann die Thoraxauflage in dem zur Anlage an den Taillenbereich vorgesehenen Taillenbereich auf jeder Seite jeweils eine sich verjüngende, im Wesentlichen in Querrichtung verlaufende, erste Erweiterung und/oder im zur Anlage an den Hals- und Schulterbereich vorgesehenen Bereich zwei im Wesentlichen in Längsrichtung verlaufende, zweite Erweiterungen aufweisen.
Sind an der Thoraxauflage erste Erweiterungen vorgesehen, ist vorzugsweise jeweils ein Taillengurt an einer ersten Erweiterung befestigt. Sind an der
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Thoraxauflage zweite Erweiterungen vorgesehen, ist vorzugsweise jeweils ein Schultergurt an einer zweiten Erweiterung befestigt. Diese Ausgestaltungen erhöhen den Tragekomfort.
In besonders vorteilhaften Ausführungsformen ist ein Schultergurt jeweils an einem Taillengurt befestigt, besonders bevorzugt rechtwinklig zum Taillengurt. Das Befestigungsgeschirr umfaßt vorzugsweise weiterhin Schließelemente zum Koppeln zumindest eines Teiles der Gurte der jeweiligen Paare von Gurten. So können beispielsweise die jeweiligen Beingurte mit einem Schließelement verschlossen bzw. gekoppelt werden, und/oder die Taillengurte, an welchen die Schultergurte
&iacgr;&ogr; befestigt sind, durch ein Schließelement gekoppelt werden. Bevorzugt sind Beingurte und Taillengurt derart angeordnet, daß sie im gekoppelten Zustand im Wesentlichen in Querrichtung verlaufen.
Vorzugsweise sind die Schließelemente aus Kunststoff oder zumindest zum überwiegenden Teil aus Kunststoff gefertigt. Dies verhindert ein Anfrieren der Schließelemente am Körper des Benutzers und bietet einen Sicherheitsvorteil dadurch, daß Plastikteile eine geringe Verletzungsgefahr darstellen, falls sie brechen oder sich öffnen sollten.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen sind zumindest die Beingurte aus elastischem Material ausgebildet. Beingurte aus elastischem Material erlauben eine größere Bewegungsfreiheit und gewähren eine genügende Blutversorgung der Beine.
Anstatt oder zusätzlich zum Befestigungsgeschirr können die lösbaren Mittel zur Befestigung des Gleitsportgeräts Elemente umfassen, welche zusammen mit Becken- und Thoraxauflage zumindest den Oberkörper schlauchartig umschließen und im Wesentlichen an zumindest Teilen der im Wesentlichen in Längsrichtung verlaufenden Außenseiten des Gleitgeräts befestigt sind. Eine solche Ausgestaltung würde erlauben, das Gleitsportgerät nach Art eines kurzen Tauchanzugs zu tragen.
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Andere Arten von Befestigungsgeschirren, wie zum Beispiel H-Gurt-Systeme oder andere, aus dem Sport- oder Autosportbereich bekannte Gurtsysteme (6-Punkt-Gurte und ähnliches) können ebenfalls verwendet werden.
Es können auch gleichzeitig zwei Gleitsportgeräte getragen werden, eines auf der Vorderseite und eines auf der Rückseite des Körpers.
Das Gleitsportgerät kann weiterhin mindestens ein Zusatzpolster zur Anlage an die von der Auflage, insbesondere Thorax- und Beckenauflage, abgewandten Oberkörper- und Beckenseite umfassen. Das Zusatzpolster kann dabei von gleicher Form und/ oder Ausgestaltung sein wie die Auflage, insbesondere Thorax- und
&iacgr;&ogr; Beckenauflage, und ebenso gelenkig verbunden sein wie Thorax- und Beckenauflage, oder aber in anderer Form, Größe, Dicke usw. ausgebildet sein. Bevorzugt ist das mindestens eine Zusatzpolster aufblasbar. Die für die Ausgestaltung der Polster der Auflage, insbesondere von Becken- und Thoraxauflage, genannten Ausführungsformen, insbesondere Definitionsmittel und/ oder Durchtrittsöffnungen, können ebenso bei dem mindestens eine Zusatzpolster verwendet werden. Das mindestens eine Zusatzpolster kann weiterhin lösbar mit dem Gleitsportgerät verbunden sein, beispielsweise durch Klettverschlüsse oder Schnallen, oder fest mit dem Gleitsportgerät verbunden sein.
Das Gleitsportgerät kann zusätzlich auch eine Mehrzahl von Arm- und/oder Beinpolstern zur Anlage an zumindest Teile von Armen und/oder Beinen umfassen. So kann zum Beispiel ein gepolsterter Ganzkörperanzug gebildet werden. Arme und/oder Beine könnte man so bequem beim Gleiten auf der Gleitunterlage auflegen. Für die Ausgestaltung der Arm- und/oder Beinpolster sind ebenfalls alle zuvor genannten Ausführungsformen für Polster denkbar. Bevorzugt wird in dieser Ausführungsform der Körper von Polstern (der Auflage, evtl. Zusatzpolster, Arm- und/oder Beinpolster) und lösbaren Mitteln zur Befestigung des Gleitsportgeräts in Anlage an den Körper schlauchartig umschlossen, wie etwa nach Art eine Tauchanzugs. Die Arm- und/oder Beinpolster könnten in einem solchen
Ganzkörperanzug integriert bzw. untrennbar mit diesem verbunden sein. Ein solcher Ganzkörperanzug kann aber zum Beispiel auch Mittel umfassen, welche es erlauben, Arm- und/oder Beinpolster lösbar zu befestigen, wie etwa lösbare Schnallen, Klettverschlüsse oder Taschen, in welche die Arm- und/oder Beinpolster eingebracht werden können. Die Armpolster könnten beispielsweise derart ausgestaltet sein, daß auf Vorder- und Rückseite von Oberarm und Unterarm jeweils ein den entsprechenden Körperbereich zu einem großen Teil bedeckendes Teilpolster angeordnet ist. Die Beinpolster könnten entsprechend ausgebildet sein. Die jeweiligen Teilpolster der Arm- und/oder Beinpolster könnten weiterhin
&iacgr;&ogr; segmentiert oder aus einer Mehrzahl von einzelnen, kleineren Polstern ausgebildet sein. Auch könnte das Gleitsportgerät weiterhin Protektoren für Ellenbogen-, Handgelenk- und/oder Kniebereich umfassen, wie etwa aus dem Bereich der Inline-Skates bekannt. Wenn das Gleitsportgerät als Ganzkörperanzug ausgebildet ist , könnten diese Protektoren zum Beispiel in den Ganzkörperanzug integriert oder lösbar an oder in diesem befestigt sein.
Vorzugsweise umfaßt das Gleitsportgerät Stabilisierungselemente. Die Stabilisierungselemente wirken bevorzugt als Kufen.
Weiterhin bevorzugt sind die Stabilisierungselemente auf der vom Körper (des Benutzers) abgewandten Seite angeordnet. Das Gleitsportgerät umfaßt weiter bevorzugt ein Paar von im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten, sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckenden Stabilisierungselementen auf der Auflage, besonders bevorzugt der Beckenauflage. "Im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet" soll hierin Abweichungen von der Parallele, d.h. Winkel zwischen den Stabilisierungselementen, bis etwa 45°, bevorzugt zwischen 5° und 25° umfassen.
In bevorzugten Ausführungsformen umfaßt die Thoraxauflage jeweils auf einem Seitenpolster ein sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckendes Stabilisierungselement. Die Stabilisierungselemente auf Becken- und Thoraxauflage
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können miteinander fluchten oder bezüglich ihrer Position voneinander unabhängig angeordnet sein. Sie können weiterhin gerade oder gekrümmt ausgestaltet sein. Es ist günstig, wenn die Kufen bzw. Stabilisierungselemente zumindest während der Benutzung möglichst gerade angeordnet sind.
Durch die Stabilisierungselemente kann eine vorteilhafte Beeinflussung der Gleiteigenschaften, insbesondere der Steuerbarkeit des Gleitsportgeräts, erreicht werden.
Die Stabilisierungsmittel auf den Polstern, insbesondere den Seitenpolstern, sind vorzugsweise parallel zu den im Innern der Kammern der Polster, insbesondere der
&iacgr;&ogr; Seitenpolster, angeordneten Definitionsmitteln angeordnet und überlagern diese zumindest teilweise. Vorzugsweise sind beispielsweise die Stabilisierungsmittel auf einer äußeren Seite der Oberseite der Kammer des Seitenpolsters in gleicher Position, d.h. z.B. auf der gleichen Gerade angeordnet wie die Definitionsmittel im Innern der Kammer. Stabilisierungselemente und Definitionsmittel können dabei die gleiche oder unterschiedliche Länge aufweisen.
Vorzugsweise stehen die Stabilisierungselemente 1 mm bis 10 mm von einer Oberfläche der jeweiligen Auflage (bzw. des jeweiligen Polsters der Auflage) hervor. Die Stabilisierungsmittel können durch Materialstreifen einer entsprechenden Dicke ausgebildet sein, welche auf einer jeweiligen Oberfläche befestigt sind, beispielsweise durch Schweißen. Die Materialstreifen können dabei rechteckig ausgebildet sein oder sich in einer Richtung verjüngen. In bevorzugten Ausführungsformen sind die Kufen aus einem flexiblen, biegsamen Material ausgebildet, welches jedoch steifer ist als das zur Fertigung der Materiallagen von Thorax- und Beckenauflage verwendete Material. Besonders bevorzugt weist das Material zur Ausbildung der Stabilisierungselemente zwar eine gewisse Steifigkeit auf, läßt sich jedoch noch genügend leicht verformen, um ein platzsparendes Zusammenlegen bzw. -falten oder -rollen des Gleitsportgeräts zu ermöglichen. Ein geeignetes Material zur Ausbildung der Stabilisierungselemente wäre zum Beispiel
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ein doppelseitig beschichtetes Gewebe. Vorzugsweise ist das Material weiterhin wasserfest und/oder im Wesentlichen glatt, d.h. ohne erheblichen Reibungswiderstand.
Weiterhin sind Ausführungsformen bevorzugt, in denen das Gleitsportgerät eine an der Auflage, besonders bevorzugt der Beckenauflage, angeordnete Öse umfaßt.
Besonders bevorzugt ist die Öse an der Schrittausnehmung, und zwar bevorzugt im innersten, d.h. der Thoraxauflage nächsten Teil der Schrittausnehmung angeordnet.
Eine solche Öse erlaubt es beispielsweise, ein Tau daran zu befestigen, so daß sich der Benutzer des Gleitsportgeräts von einer anderen Person ziehen lassen
&iacgr;&ogr; kann.
Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigt
Figur 1 das bevorzugte Ausführungsbeispiel in einer Aufsicht;
Figur 2 das in Figur 1 dargestellte Ausführungsbeispiel in Aufsicht, wobei die Kufen nicht dargestellt sind und die im Innern der Polster befindlichen
Stege gestrichelt dargestellt sind;
Figur 3 einen Querschnitt durch das Ausführungsbeispiel entlang der in Figur 2 dargestellten Linie L-L.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel des Gleitsportgeräts 1 besteht die Auflage aus Thoraxauflage 2 und Beckenauflage 3, welche, wie in Figur 1 dargestellt, im Wesentlichen an die Körperform eines Benutzers angepaßt sind. Thoraxauflage 2 ist an die Form der Körperrückseite bis in etwa zur Taille angepaßt und weist in etwa trapezoidale Form auf, wobei eine Oberseite, d.h. zur Anlage an den Schulter- und Halsbereich vorgesehene Seite 2' eine größere Breite aufweist als eine Breite eines zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereichs 2" der Thoraxauflage
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2. Der Taillenbereich 2" der Thoraxauflage ist bogenförmig in Richtung der Beckenauflage 3 ausladend ausgebildet.
Die Beckenauflage 3 weist eine Schild-ähnliche Form auf, wobei an einer der Thoraxauflage 2 zugewandten Seite eine Beckenausnehmung 4 angeordnet ist, in die Taillenbereich 2" der Thoraxauflage 2 hinein ragt. Die Beckenauflage 3 weist weiterhin an einer von der Thoraxauflage 2 abgewandten Seite eine Schrittausnehmung 5 auf. Zu beiden Seiten (in Längsrichtung) der Schrittausnehmung 5 der Beckenauflage 3 liegende Teile (Beinteile) 3' verjüngen sich in der von der Thoraxauflage 2 abgewandten Richtung. Die Beckenauflage 3
&iacgr;&ogr; kommt bei Benutzung in Anlage an den Becken- bzw. Gesäßbereich und Bereich der oberen Oberschenkel. Die Schrittausnehmung 5 sollte dabei in etwa zur Anlage an den Oberschenkelansatzbereich des Benutzers kommen.
Das Verbindungsstück 6 zwischen Beckenauflage 3 und Thoraxauflage 2 stellt eine gelenkige Verbindung dar.
Im Taillenbereich 2" der Thoraxauflage 2 sind zwei in etwa dreieckig geformte erste Erweiterungen 9 angeordnet. Diese ersten Erweiterungen 9 sind dazu vorgesehen, um den Körper (bzw. die Taille) herum zu der Seite des Körpers zu reichen, welcher der Körperseite entgegengesetzt ist, an welcher die Thoraxauflage 2 zur Anlage kommt und dort mit lösbaren Mitteln gekoppelt zu werden. An der Thoraxauflage 2 sind im zur Anlage an den Hals- und Schulterbereich vorgesehenen Bereich (2') eine leicht rund geformte Halsausnehmung 7 sowie zu je einer Seite der Halsausnehmung 7 (in Längsrichtung) zwei zweite Erweiterungen 8 vorgesehen. Die zweiten Erweiterungen 8 sind vorgesehen, über die Schultern des Benutzers zu reichen und mit lösbaren Mitteln zur Befestigung gekoppelt zu werden. Die zweiten Erweiterungen 8 ermöglichen bequemes Tragen.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel sind Thoraxauflage 2 und Beckenauflage 3 aus 2 Materiallagen der gleichen Form und Größe hergestellt, welche deckungsgleich übereinandergelegt und stellenweise miteinander verschweißt sind.
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Die Materialien sind wasser- und gasundurchlässige Kunststoffolien wie sie zur Herstellung von Gummibooten verwendet werden. Die Materialien sind weiterhin glatt und weisen gute Reißfestigkeit auf. Weiterhin haben die Materialien eine gewisse Elastizität. Der gesamte Außenrand des Gleitsportgeräts ist mit einem reißfesten, widerstandsfähigen Gewebe 80 umnäht, um eine gute Stabilität sowie einen guten optischen Eindruck bereitzustellen.
Durch Verschweißen entlang Begrenzungen der Polster definierenden Linien werden Polster der Thoraxauflage 2 und Beckenauflage 3 ausgebildet. Die Polster sind als aufblasbare Kammern gestaltet.
&iacgr;&ogr; Die Thoraxauflage 2 enthält zwei Seitenpolster 10 sowie ein erstes, der Halsausnehmung 7 am nächstes Mittelpolster 11 sowie drei sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster 11 anschließende Mittelpolster 12, 13 und 14. Die Seitenpolster 10 erstrecken sich entlang der gesamten Länge der Thoraxauflage 2. In etwa der Mitte ihrer Länge (d.h. einer Ausdehnung in Längsrichtung) weisen sie die größte Breite auf. Von etwa der Mitte ihrer Länge an in Richtung Halsausnehmung 7 bilden die beiden Innenseiten 10' der Seitenpolster 10 zusammen in etwa eine U-Form aus. Die Form der Seitenpolster 10 erinnert an Flügel, etwa in der Art von Lungenflügeln, die sich in Richtung Beckenauflage 3 verjüngen. In dieser Ausführungsform laufen die Seitenpolster 10 spitz zu. Seitliche Begrenzungen der Mittelpolster 11 bis 14, sind im Wesentlichen parallel zu den Innenseiten 10' der Seitenpolster 10 angeordnet. Ein Abstand zwischen den seitlichen Begrenzungen bzw. Rändern der Mittelpolster 11 bis 14 und den Innenseiten 10' der Seitenpolster 10 ist über die gesamte Länge der Thoraxauflage 2 in etwa konstant. Das erste Mittelpolster 11 ist zwischen den U-förmig ausgebildeten Bereichen der Innenseiten 10' der Seitenpolster 10 angeordnet. Mittelpolster 12 bis 14 haben in etwa die Form von Rechtecken mit abgerundeten Ecken. Die Länge der Mittelpolster 12 bis 14 nimmt in Längsrichtung von Mittelpolster 12 zu Mittelpolster 14 ab, während ihre durchschnittliche Länge in der gleichen Richtung zunimmt. Größe und Anordnung der Mittelpolster 11 bis 14
• ·
erinnern an die Form einer Wirbelsäule. Außenseiten 10" der Seitenpolster sind im Wesentlichen parallel zu einem (Außen-) Rand der Thoraxauflage 2 angeordnet.
Seitenpolster 10 sind über das erste Mittelpolster 11 fluidmäßig miteinander verbunden. Mittelpolster 11 ist mit dem sich daran in Längsrichtung anschließenden Mittelpolster 12 fluidmäßig verbunden, Mittelpolster 12 ist mit Mittelpolster 13 und Mittelpolster 13 weiterhin mit Mittelpolster 14 fluidmäßig verbunden. Die fluidmäßigen Verbindungen der Polster 10 bis 14 sind durch Durchtrittsöffnungen 60 bis 63 bereitgestellt. Dabei sind insbesondere die das erste Mittelpolster 11 mit den Seitenpolstern 10 verbindenden Durchtrittsöffnungen 60 derart dimensioniert, daß
&iacgr;&ogr; eine Durchtrittsrate von Luft von einem in das andere Polster reguliert ist. So soll ein zu schneller Luftaustausch verhindert werden. Alle Polster 10 bis 14 der Thoraxauflage 2 bilden somit einen zusammenhängenden Gasraum. Eine durch einen Stöpsel verschließbare Öffnung 16 ist in einem oberen, d.h. einer Halsausnehmung 7 nahen Bereich eines Seitenpolsters 10 angeordnet, um die Polster 10 bis 14 aufblasen und die Öffnung 16 nach dem Aufblasen verschließen zu können.
Das Polster 15 der Beckenauflage 3 umfaßt bis auf einen Rand 3'" die gesamte Fläche der Beckenauflage 3. In einem dem Taillenbereich nahen Bereich ist eine durch einen Stöpsel verschließbare Öffnung 17 angeordnet, um das Polster 15 aufblasen und die Öffnung 17 nach dem Aufblasen verschließen zu können.
Form und Größe der Polster 10 bis 15 ist dazu vorgesehen, eine vorteilhafte Polsterung des Benutzers, der nur durch die Dicke der Polster vom Untergrund entfernt ist, bereitzustellen und gleichzeitig vorteilhafte Gleit- bzw. Fahreigenschaften zu gewähren. Eine Aufteilung in einen Polsterverbund 10 bis 14 der Thoraxauflage 2 und ein Polster 15 der Beckenauflage 3 hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen. Zum einen ist damit genügende Bewegungsfreiheit gegeben, insbesondere beim Sitzen und Gehen, da sich die beiden Auflagen 2 und 3 bis zu einem gewissen Grad gegeneinander bewegen, klappen und drehen lassen.
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Weiterhin wird durch Trennung des Gasraums der Polster von Thorax- und Beckenauflage 2, 3, verhindert, daß etwa beim Gleiten in Sitzposition durch den Druck auf die Beckenauflage 3 alle Luft in die Polster 10 bis 14 der Thoraxauflage 2 entweicht und eine ungenügende Polsterung entstehen würde. Weiterhin ist die dargestellte Aufteilung der Polster der Thoraxauflage 2 in Seiten- und Mittelpolster 10 bis 14 bezüglich Beweglichkeit der Thoraxauflage 2 sowie Polsterungseigenschaften und Gleitverhalten vorteilhaft.
In den Polstern 10 bis 15 des Gleitsportgeräts 1 enthaltene Definitionsmittel zum Einstellen einer maximalen Dicke der Polster sind in Figur 2 durch gestrichelte
&iacgr;&ogr; Linien angedeutet. "Dicke" bezeichnet die Ausdehnung der Polster in der zur Längsund Querrichtung senkrechten Richtung. Die Definitionsmittel sind hier als Stege in Form von Materialstreifen aus dem gleichen Material wie die beiden Materiallagen zur Ausbildung der Auflagen 2, 3 gefertigt. Ein oberer und ein unterer Rand des Materialstreifens werden jeweils flächig an je eine Ober- bzw. Unterseite im Innern der Kammer bzw. des Polsters angeschweißt. Die Stege reichen jeweils nicht über eine gesamte Länge und / oder Breite des jeweiligen Polsters, sind also freistehend und erlauben so eine freie Luftzirkulation um die Stege herum.
Jeweils ein Seitenpolster 10 enthält einen Steg 20. Stege 20 sind im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnet, insbesondere in einem spitzen Winkel zur Längsrichtung, wobei die Stege 20 der beiden Seitenpolster 10 bezüglich der Längsrichtung spiegelbildlich zueinander ausgebildet sind und sich in Richtung auf die Halsausnehmung 7 voneinander entfernen. Das erste Mittelpolster 11 enthält ebenfalls einen Steg 21, welcher mittig (im Mittelpolster 11) und in (bzw. parallel zur) Längsrichtung angeordnet ist. Stege 20 sind höher, d.h. haben in der zu Längs- und Querrichtung senkrechten Richtung eine größere Ausdehnung als Steg 21, so daß die maximale Dicke der Seitenpolster 10 größer ist als die des ersten Mittelpolsters 11. So liegt der Benutzer hauptsächlich auf den Seitenpolstern 10 auf, während die Mittelpolster 11 bis 14 vorwiegend zur Polsterung des Wirbelsäulenbereichs bzw. Brustkastens bei Unebenheiten des Untergrunds oder
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im Weg liegenden Hindernissen dienen. Durch die Form und Größe sowie Anordnung der Seitenpolster 10 in der dargestellten Ausführungsform werden günstige Gleiteigenschaften erreicht, wobei die Seitenpolster als eine Art Kufen wirken.
Das Polster 15 der Beckenauflage 3 enthält 3 Stege. Ein Steg 22 verläuft in Querrichtung und zwei Stege 23 in einem spitzen Winkel zur Längsrichtung. Ein Hauptteil (d.h. ein größter Teil der Länge) der Stege 23 ist in dem zu beiden Seiten der Schrittausnehmung 5 liegenden Beinteilen 31 angeordnet. Die beiden Stege 23 sind bezüglich der Längsrichtung spiegelbildlich zueinander ausgebildet und
&iacgr;&ogr; entfernen sich in Richtung auf die Thoraxauflage voneinander. Insbesondere durch den in Querrichtung angeordneten Steg 22 werden vorteilhafte Eigenschaften bereitgestellt, vor allem durch die Bereitstellung einer Vorzugsknickstelle und damit besonders vorteilhafte Anpassung an den Körper in Sitzposition. In Figur 3 ist ein Querschnitt entlang der in Figur 2 dargestellten gestrichelten Linie L-L dargestellt.
Der Querschnitt zeigt zwei Seitenpolster 10 und das erste Mittelpolster 11 in Längsrichtung und senkrecht zur Querrichtung. Die Stege 20 sind jeweils aus einem Materialstreifen gefertigt, dessen oberer Rand 20' an die Oberseite 10A des Seitenpolsters 10 angeschweißt ist und dessen unterer Rand 20" an die Unterseite 10B des Seitenpolsters angeschweißt ist. Der Steg 31 ist im ersten Mittelpolster 11 in analoger Weise befestigt.
In Figur 1 sind weiterhin ein Paar Kufen 41 auf den Seitenpolstern 10 der Thoraxauflage 2 und ein Paar Kufen 42 auf der Beckenauflage 3 dargestellt. Die Kufen 41, 42 sind jeweils aus geraden Streifen von etwa 5 mm dickem, beidseitig beschichtetem Gewebe hergestellt, welches an die Oberfläche der jeweiligen Polster 10, 15 angeschweißt ist. Demgemäß stehen die Kufen 41, 42 etwa 5 mm von der Oberfläche der Polster 10, 15 hervor. Das für die Herstellung der Kufen 41, 42 gewählte Material ist etwas steifer als das für die Ausbildung der Lagen und Stege gewählte Material, jedoch noch biegsam genug, um ein Zusammenfalten oder -rollen des Gleitsportgeräts 1 zu erlauben. Die Kufen 41 auf den Seitenpolstern
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10 sind auf der durch die Stege 20 im Innern der Seitenpolster 10 definierten Geraden angeordnet und überlagern diese. Dies ist auch aus dem Querschnitt in Figur 3 ersichtlich. Die Kufen 42 auf dem Polster 15 der Beckenauflage 3 erstrecken sich fast über die gesamte Länge des Polsters 15, wobei die Kufen 42 sich in Richtung auf die Beckenausnehmung 4 leicht annähern. Die Kufen erlauben eine vorteilhafte Beeinflussung der Steuerbarkeit und der Gleiteigenschaften des Gleitsportgeräts 1.
Wie in Figur 2 dargestellt, sind an den Enden 8' der Schultererweiterungen Schultergurte 50 angenäht. Die Schultergurte 50 sind auch durch Schnallen 51
&iacgr;&ogr; längenverstellbar, um eine Anpassung an die jeweilige Größe des Benutzers zu ermöglichen. An seinem Ende 50' ist jeweils ein Schultergurt 50 an einem Taillengurt 52 rechtwinklig angenäht, wobei die Schultergurte 50 sich nicht überkreuzen. Die Schultergurte 50 verlaufen bei Benutzung, d.h. wenn das Gleitsportgerät 1 am Körper des Benutzers anliegend befestigt ist, im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Gleitsportgeräts 1, während die Taillengurte 52 bei Benutzung parallel zur Querrichtung verlaufen. Taillengurte 52 sind jeweils an einem Ende 91 der Ersten Erweiterung 9 der Thoraxauflage 2 durch Nähte befestigt. Die Taillengurte 52 sind mittels Schnallen 53 längenverstellbar und mittels Plastikschnalle 54 miteinander verschließbar. An der Beckenauflage 3 sind 2 Paare von Beingurten angebracht. Jeweils ein Beingurt 55 ist an einer Außenseite des Beinteils 31 befestigt, jeweils ein Beingurt 56 ist an einer Innenseite des Beinteils 3' befestigt, wobei die Befestigungspunkte der Beingurte 55, 56 bezüglich der Längsrichtung etwas versetzt voneinander angeordnet sind. An jeweils einem Gurt 55 des Beingurtpaars ist eine Schnalle 57 zur Längeneinstellung vorgesehen. An jeweils einem Beingurt 56 ist eine Schließschnalle 58 zum Verschließen der Beingurte 55, 56 miteinander vorgesehen. Die Beingurte 55, 56 sind aus elastischem Material, um eine größtmögliche Bewegungsfreiheit zu gewähren und zu verhindern, daß die Blutzufuhr der Beine des Benutzers beeinträchtigt werden könnte.
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Das oben geschilderte Gleitsportgerät 1 ermöglicht aufgrund seines geringen Gewichts und Volumens bequemen Transport. Eine entsprechend angepaßte Tasche kann bereitgestellt werden. So sind auch beim Transport die Hände des Benutzers frei. Der Benutzer kann also ungehindert durch das Gewicht oder Volumen des Gleitsportgeräts bequem den Berg hinaufgehen oder -klettern oder einen Lift nehmen und vor Ort erst das Gleitsportgerät für den Gebrauch aufblasen. Durch die Luftpolster und deren spezielle Anordnung und Ausgestaltung sowie die Tatsache, daß der Benutzer dem Untergrund recht nahe kommt, wird eine ganz besonderes Gleitvergnügen vermittelt. Durch die Anpassung des Gleitsportgeräts
&iacgr;&ogr; an die Körperform und die dem Benutzer verbleibende Bewegungsfreiheit läßt sich das Gleitsportgerät auch sehr gut steuern.
Claims (77)
1. Gleitsportgerät (1), insbesondere zum Gleiten auf Schnee, welches eine Längsrichtung und eine Querrichtung aufweist, und welches mindestens eine Auflage (2, 3) mit mindestens einem Polster (10-15) sowie lösbare Mittel (50, 52, 55, 56) zur Befestigung des Gleitsportgeräts (1) in Anlage an den Oberkörper- und Beckenbereich umfaßt.
2. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 1, wobei die Auflage eine Thoraxauflage (2) mit mindestens einem Polster (10-14) und eine Beckenauflage (3) mit mindestens einem Polster (15) umfaßt, wobei Thorax (2)- und Beckenauflage (3) gelenkig miteinander verbunden sind.
3. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 2, wobei die Thoraxauflage (2) in einem zur Anlage an einen Schulterbereich vorgesehenen Bereich (2') eine größere Breite aufweist als in einem zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereich (2").
4. Gleitsportgerät gemäß Anspruch 3, wobei die Thoraxauflage im Wesentlichen trapezoidale Form aufweist.
5. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Thoraxauflage (2) in einem zur Anlage an einen Halsbereich vorgesehenen Bereich (2') eine im Wesentlichen halbrunde Halsausnehmung (7) aufweist.
6. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Thoraxauflage (2) zwei in Querrichtung voneinander beabstandete Seitenpolster (10) umfaßt.
7. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 6, wobei die Seitenpolster (10) sich im Wesentlichen über die gesamte Länge der Thoraxauflage (2) erstrecken.
8. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 6 oder 7, wobei die Seitenpolster (10) bezüglich der Längsrichtung spiegelbildlich zueinander ausgebildet sind.
9. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die Seitenpolster (10) sich im zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereich (2") verjüngen.
10. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die Seitenpolster (10) im Wesentlichen lungenflügelartig ausgestaltet sind und sich zum Taillenbereich (2") hin verjüngen.
11. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 10, wobei die Seitenpolster (10) etwa in einer Mitte der Seitenpolster eine größte Breite aufweisen.
12. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 11, wobei sich Innenseiten (10') der Seitenpolster (10) von etwa ihrer Mitte in Längsrichtung an in im Wesentlichen konkaver Form in Richtung der Halsausnehmung (7) voneinander entfernen.
13. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 12, wobei die Thoraxauflage (2) weiterhin eine Mehrzahl von in Längsrichtung zueinander versetzten, zwischen den Seitenpolstern (10) angeordneten Mittelpolstern (11-14) umfaßt.
14. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 13, wobei die Mittelpolster (11-14) in Längsrichtung aneinander anschließen.
15. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 oder 14, wobei ein erstes, zur Halsausnehmung (7) am nächsten angeordnetes Mittelpolster (11) eine größere Fläche aufweist als die in Längsrichtung dazu versetzten Mittelpolster (12, 13, 14).
16. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 15, wobei das erste Mittelpolster (11) in dem der Halsausnehmung (7) nächsten Bereich eine größte Breite aufweist und sich in Richtung auf die Beckenauflage (3) verjüngt.
17. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 15 oder 16, wobei ein oberer Rand des ersten Mittelpolsters (11) parallel zur Halsausnehmung (17) angeordnet ist.
18. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei die sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster (11) anschließenden Mittelpolster (12-14) im Wesentlichen jeweils in Form eines Rechtecks mit abgerundeten Ecken ausgebildet sind.
19. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei eine Breite der sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster (11) anschließenden Mittelpolster (12-14) in Richtung auf die Beckenauflage (3) zunimmt.
20. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 19, wobei eine Länge der sich in Längsrichtung an das erste Mittelpolster (11) anschließenden Mittelpolster (12-14) in Richtung auf die Beckenauflage (3) abnimmt.
21. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 20, wobei seitliche Begrenzungen der Mittelpolster (11-14) im Wesentlichen parallel zur Innenseite (10') des jeweiligen Seitenpolsters (10) angeordnet sind.
22. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei das Gleitsportgerät vier Mittelpolster (11-14) umfaßt.
23. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 22, wobei im Querschnitt die Seitenpolster (10) eine größere Dicke aufweisen als die Mittelpolster (11-14).
24. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 23, wobei die Beckenauflage (3) im Wesentlichen in Form eines Schildes mit mindestens einer Ausnehmung (4, 5) ausgebildet ist.
25. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 24, wobei eine Schrittausnehmung (5) an einer von der Thoraxauflage (2) abgewandten Seite der Beckenauflage (3) angeordnet ist.
26. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 24 oder 25, wobei eine Beckenausnehmung (4) auf der der Thoraxauflage zugewandten Seite der Beckenauflage (3) angeordnet ist.
27. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 24 bis 26, wobei zu beiden Seiten der Beinausnehmung (5) gelegene Teile (3') der Beckenauflage (3) sich in der von der Thoraxauflage (2) wegweisenden Richtung verjüngen.
28. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 26 oder 27, wobei ein der Beckenauflage (11-14) am nächsten angeordneter Teil der Seitenpolster (10) und eines Mittelpolsters (14) in die Beckenausnehmung (4) hineinragen.
29. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 24 bis 28, wobei eine im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnete Außenseite der Beckenauflage (3) im Wesentlichen bogenförmig nach außen ausladend ausgestaltet ist.
30. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 26 bis 29, wobei die Beckenauflage (3) eine Schmetterlingsähnliche Form aufweist.
31. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 30, wobei die Beckenauflage (3) ein Polster (15) enthält, welches mit Ausnahme einer äußeren Umrandung (3") die gesamte Fläche der Beckenauflage (3) umfaßt.
32. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das zumindest eine Polster (10-15) als mit einem Fluid befüllbare Kammer ausgebildet ist.
33. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 32, wobei die zumindest eine Kammer (10-15) mit einem rieselfähigen Material gefüllt ist.
34. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 32, wobei die zumindest eine Kammer (10-15) mit mindestens einem Gas gefüllt ist.
35. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 32, wobei die zumindest eine Kammer (10-15) aufblasbar ist.
36. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 32 bis 35 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei zumindest die Seitenpolster (10) fluidmäßig zur Ermöglichung eines Fluidaustausches miteinander verbunden sind.
37. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 36, wobei bei einer Gewichts- oder Druckverlagerung eine Fluidumverteilung von einem Polster in ein anderes möglich ist.
38. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 36 oder 37 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei die Seitenpolster (10) derart miteinander verbunden sind, daß eine Durchtrittsrate eines Fluidstroms von einem Seitenpolster in das andere reguliert ist.
39. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 36 bis 38 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei die Seitenpolster (10) über mindestens ein Mittelpolster (11-14) fluidmäßig miteinander verbunden sind.
40. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 39, wobei die Seitenpolster (10) über das erste Mittelpolster (11) fluidmäßig miteinander verbunden sind.
41. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 32 bis 40 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei jeweils ein Mittelpolster (11-14) mit zumindest einem in Längsrichtung dazu benachbarten Mittelpolster (11-14) fluidmäßig verbunden ist.
42. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 38 bis 41, wobei zumindest die Seitenpolster (10) über regulierende Durchtrittsöffnungen (60) fluidmäßig miteinander verbunden sind.
43. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 32 bis 42, wobei zumindest eine Kammer (10-15) zumindest ein Definitionsmittel (20-23) enthält, welches eine maximale Dicke der jeweiligen Kammer begrenzt.
44. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 43 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei zumindest die Kammer (15) der Beckenauflage (3) und die Kammern der Seitenpolster (10) der Thoraxauflage (2) jeweils zumindest ein solches Definitionsmittel (20, 22, 23) enthalten.
45. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 43 oder 44 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei die Kammer des ersten Mittelpolsters (11) ein solches Definitionsmittel (21) enthält.
46. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 43 bis 45, wobei die Definitionsmittel (20-23) in Form von Stegen ausgebildet sind.
47. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 46 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei jeweils ein Steg (20) im Inneren der Kammer jedes Seitenpolsters (10) angeordnet ist.
48. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 47, wobei der jeweilige Steg (20) im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnet ist.
49. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 46 bis 48 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei im Innern der Kammer des ersten Mittelpolsters (11) ein Steg (21) im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnet ist.
50. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 46 bis 49 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei im Innern der Kammer (15) der Beckenauflage (3) ein Steg (22) in Querrichtung angeordnet ist.
51. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 50, wobei zwei weitere im Wesentlichen in Längsrichtung angeordnete Stege (23) im Innern der Kammer (15) der Beckenauflage (3) angeordnet sind.
52. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 32 bis 51, wobei die zumindest eine Auflage (2, 3) durch mindestens zwei flexible Materiallagen ausgebildet ist, welche zumindest an Begrenzungen der Kammern (10-15) aneinander befestigt sind.
53. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 52, wobei die Lagen an den Begrenzungen der Kammern (10-15) aneinandergeschweißt sind.
54. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 52 oder 53, wobei die Lagen aus wasser- und gasundurchlässigem Material ausgebildet sind.
55. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die lösbaren Mittel zur Befestigung des Gleitsportgeräts ein Befestigungsgeschirr (50, 52, 55, 56) umfassen.
56. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 55, wobei das Befestigungsgeschirr längenverstellbare Gurte (50,51, 52, 53, 55, 56, 57) umfaßt.
57. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 55 oder 56, wobei das Befestigungsgeschirr ein Paar Schultergurte (50), ein Paar Taillengurte (52) und/oder zwei Paare von Beingurten (55, 56) umfaßt.
58. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 57 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei die Schultergurte (50) und die Taillengurte (52) an der Thoraxauflage (2), die Beingurte (55, 56) an der Beckenauflage (3) befestigt sind.
59. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 58, wobei die Thoraxauflage (2) in dem zur Anlage an die Taille vorgesehenen Taillenbereich (2") auf jeder Seite eine sich verjüngende, im Wesentlichen in Querrichtung verlaufende erste Erweiterung (9) aufweist.
60. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 59 wobei die Thoraxauflage (2) im zur Anlage an den Hals- und Schulterbereich vorgesehenen Bereich (2') zwei im Wesentlichen in Längsrichtung verlaufende, zweite Erweiterungen (8) aufweist.
61. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 59, wobei jeweils ein Taillengurt (52) an einer ersten Erweiterung (9) befestigt ist.
62. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 60 oder 61, wobei jeweils ein Schultergurt (50) an einer zweiten Erweiterung (8) befestigt ist.
63. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 57 bis 62, wobei jeweils ein Schultergurt (50) jeweils an einem Taillengurt (52) befestigt ist.
64. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 57 bis 63, wobei das Befestigungsgeschirr weiterhin Schließelemente (54, 58) zum Koppeln zumindest eines Teiles der Gurte (52, 55, 56) der jeweiligen Paare von Gurten (52, 55, 56) umfaßt.
65. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 57 bis 64, wobei die Schließelemente (54, 58) aus Kunststoff zumindest zum überwiegenden Teil aus Kunststoff gefertigt sind.
66. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 57 bis 65, wobei zumindest die Beingurte (55, 56) aus elastischem Material ausgebildet sind.
67. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 56, wobei die lösbaren Mittei zur Befestigung des Gleitsportgeräts (1) Elemente umfassen, welche zusammen mit Becken- und Thoraxauflage (2, 3) zumindest den Oberkörper schlauchartig umschließen und im Wesentlichen an zumindest Teilen der im Wesentlichen in Längsrichtung verlaufenden Außenseiten des Gleitsportgeräts (1) befestigt sind.
68. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, weiterhin umfassend mindestens ein Polster zur Anlage an die von der mindestens einen Auflage (2, 3) abgewandten Oberkörper- und Beckenseite.
69. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, weiterhin umfassend eine Mehrzahl von Polstern zur Anlage an zumindest Teile von Armen und/oder Beinen.
70. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, weiterhin umfassend Stabilisierungselemente (41, 42).
71. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 70, wobei die Stabilisierungselemente (41, 42) als Kufen wirken.
72. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 70 oder 71 in Verbindung mit Anspruch 2, welches ein Paar von im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten, sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckenden Stabilisierungselementen (42) auf der Beckenauflage (3) umfaßt.
73. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 70 bis 72, welches auf jeweils einem Seitenpolster (10) der Thoraxauflage (2) ein sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckendes Stabilisierungselement (41) umfaßt.
74. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 73, wobei die Stabilisierungselemente (41) auf den Seitenpolstern (10) parallel zu den im Innern der Kammern der Seitenpolster (10) angeordneten Definitionsmitteln (20) angeordnet sind und diese zumindest teilweise überlagern.
75. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der Ansprüche 70 bis 74, wobei die Stabilisierungselemente (41, 42) 1 mm bis 10 mm von einer Oberfläche der jeweiligen Auflage (2, 3) hervorstehen.
76. Gleitsportgerät (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, weiterhin umfassend eine an der Auflage (2, 3) angeordnete Öse.
77. Gleitsportgerät (1) gemäß Anspruch 76 in Verbindung mit Anspruch 2, wobei die Öse an der Beckenauflage (3) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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| DE20307867U DE20307867U1 (de) | 2003-05-20 | 2003-05-20 | Gleitsportgerät |
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2003
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