DE20307559U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
P.O. Box 30 02 08, D-51412 Bergisch Cladbach 14. Mai 2003
Telefon +49 (0) 22 04.92 33-0
Telefax +49 (0) 22 04.6 26 06
Telefax +49 (0) 22 04.6 26 06
TRILUX-LENZE GmbH +Co. KG
59759 Arnsberg
Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit wenigstens einem Leuchtmittel in einem Leuchtengehäuse, das eine Lichtsaustrittsöffnung, durch die hautsächlich das Licht aus dem Leuchtengehäuse tritt, und wenigstens einen lichtdurchlässigen Gehäusebereich aufweist. Durch den lichtdurchlässigen Gehäusebereich tritt dabei indirektes Licht beziehungsweise ein kleinerer Lichtanteil.
Eine derartige Leuchte ist beispielsweise aus der Offenlegungsschrift DE 101 12 055 bekannt. Die Offenlegungsschrift zeigt eine Deckenleuchte mit einem Gehäuse und einem Leuchtmittel, das zwischen Seitenreflektoren über einer Lichtaustrittöffnung angeordnet ist. Die Seitenreflektoren lassen eine über dem Leuchtmittel angeordnete Öffnung frei, durch die Licht in das Gehäuse der Deckenleuchte strahlt. Im Gehäuse sind Oberflächen in einer solchen Anordnung vorgesehen, dass das von dem Leuchtmittel in Richtung des Gehäuses abgestrahlte Licht zu Lichtaustrittsflächen der Deckenleuchte hin reflektiert wird und an diesen austritt.
Auch sind Leuchtengehäuse bekannt, die in bestimmten Bereichen des Leuchtengehäuses perforiert ausgebildet sind. Licht, das von dem im Leuchtengehäuse angeordneten Leuchtmittel freistrahlend in das Leuchtengehäuse emittiert wird, tritt durch die
perforierten Stellen aus dem Leuchtengehäuse, um dessen optisches Erscheinungsbild aufzulockern. Jedoch sind im Leuchtengehäuse auch Leuchtenbetriebsgeräte wie zum Beispiel Vorschaltgeräte, Starter etc. untergebracht, die zu Abschattungen im Leuchtengehäuse mit der Folge führen können, dass durch die lichtdurchlässigen Bereiche unterschiedlich viel Licht tritt. Dieser unterschiedlich große Lichtaustritt an den lichtdurchlässigen Bereichen ist von außen wahrnehmbar und kann als störend empfunden werden.
Des Weiteren offenbart die Offenlegungsschrift DE 100 11 378 eine Leuchte mit zwei Lampen, deren Licht hauptsächlich über einen Hohllichtleiter zu einer Lichtauskopplungseinrichtung geleitet wird und auch zum Teil freistrahlend durch lichtdurchlässige Gehäusebereiche tritt. Da jeweils die Lampe direkt an den jeweiligen lichtdurchlässigen Gehäusebereichen angeordnet sind, tritt durch die lichtdurchlässigen Gehäusebereiche gleichmäßig Licht. Das Problem eines ungleichmäßigen Lichtaustritts stellt sich hier nicht.
Bei Leuchten, deren Gestalt, Größe und Anzahl der Leuchtmittel weitestgehend vorgegeben sind und die Leuchtenbetriebsgeräte aufnehmen müssen, ist es nicht möglich oder sehr aufwendig, durch eine geeignete Anordnung der Leuchtmittel oder der Leuchtenbetriebsgeräte sicherzustellen, dass durch die lichtdurchlässigen Gehäusebereiche gleichmäßig Licht tritt, insbesondere dann, wenn die Gehäusebereiche großflächig sind, eine aufwendige Formgestaltung aufwiesen und/oder nicht in der Nähe eines Leuchtmittels liegen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Leuchte bereitzustellen, bei der neben dem Hauptlichtaustritt ein gleichmäßiger beziehungsweise vorbestimmter Austritt von Licht der Leuchte durch einen lichtdurchlässigen Gehäusebereich möglieh ist, insbesondere dann, wenn die Form und Gestalt des Leuchtengehäuses vorgegeben ist und/oder Leuchtenbetriebsgeräte
zwischen Leuchte und dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich angeordnet sind.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass Licht des Leuchtmittels von einem Lichtleitersystem aufgenommen wird und zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich geleitet wird. Somit gelangt Licht an den lichtdurchlässigen Bereich, ohne das es durch Leuchtenbetriebsgeräte, die zwischen Leuchtmittel und lichtdurchlässigen Bereich liegen, abgeschattet werden kann.
Im Vergleich zu einem Leuchtengehäuse, in das Licht freistrahlend emittiert wird, weist die erfindungsgemäße Leuchte den Vorteil auf, dass ein ungleichmäßiger Lichtaustritt durch Abschattung, sei sie verursacht durch Betriebsgeräte, durch Einbauten, die Form des Leuchtengehäuses oder die Lage des Leuchtmittels im Leuchtengehäuse, weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
Vorzugsweise umfasst der lichtdurchlässige Gehäusebereich einen perforierten Bereich, durch den das durch das Lichtleitersystem geleitete Licht aus dem Leuchtengehäuse treten kann. Ein derartiger perforierter Bereich lässt sich in einfacher Weise durch die Verwendung von Lochblechen oder dergleichen darstellen. Durch die Anordnung, Anzahl und Lage von perforierten Bereichen lässt sich die Form des Leuchtengehäuses optisch auflockern, womit gezielt das Erscheinungsbild des Leuchte beeinflusst werden kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel gelangt Licht des Leuchtmittels im Wesentlichen nur durch das Lichtleitersystem zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich. Somit wird ausgeschlossen, dass Licht von dem Leuchtmittel auch freistrahlend zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich gelangt, was, wie oben bereits ausgeführt, bei entsprechend ungünstiger Abschattung durch Leuchtenbetriebsgeräte zu einem ungleichmäßigen Lichtaustritt führen kann, wenn Teile des lichtdurchlässigen Gehäusebe-
reiches von der Abschattung betroffen sind und andere Teile nicht.
Das Lichtleitersystem nimmt vorzugsweise das Licht des Leuchtmittels direkt am Leuchtmittel auf. In unmittelbarer Nähe des Leuchtmittels ist die Lichtintensität am' höchsten, so dass das Lichtleitersystem optimal ausgenutzt werden kann.
Das Lichtleitersystem kann mehrere Abzweige umfassen, so dass Licht an verschiedene Stellen des Leuchtengehäuses geleitet werden kann. Dies eröffnet die Möglichkeit, entsprechend viele lichtdurchlässige Gehäusebereiche vorzusehen, so dass an verschiedenen Stellen des Leuchtengehäuses Licht austreten kann.
Das Lichtleitersystem umfasst wenigstens einen Lichtleiter aus einem transparenten Material mit relativ hoher optischer Dichte, in das Licht eingekoppelt und im Wesentlichen durch Totalreflexion weitergeleitet wird. Ein Lichtleiter des Lichtleitersystems kann einen inneren Kern und einen äußeren Mantel aufweisen, der den inneren Kern umgibt. An der Grenzfläche zwischen dem optisch dichteren und optisch dünneren Material wird das Licht totalreflektiert.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Leuchtengehäuse eine langgestreckte Form mit einem im Wesentlichen durchgehend gleichen Profil auf. Das Leuchtmittel ist dabei als längslaufende Leuchtstoffröhre ausgebildet und der lichtdurchlässige Gehäusebereich erstreckt sich in Längsrichtung der Leuchte. Das Lichtleitersystem ist dabei vorzugsweise so ausgelegt, dass über die gesamte Länge des lichtdurchlässigen Gehäusebereiches jeweils ein gleiches Maß an Licht durch den Gehäusebereich tritt. Dies verleiht der Leucht in Längsrichtung ein gleichförmiges Erscheinungsbild.
Vorzugsweise nimmt das Lichtleitersystem Licht im Wesentlichen über die gesamte Länge des Leuchtmittels auf und gibt dieses im
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Wesentlichen über die gesamte Länge des lichtdurchlässigen Gehäusebereiches ab. Dies stellt sicher, dass durch den lichtdurchlässigen Gehäusebereich über seine Länge gleichmäßig Licht austritt.
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Das Leuchtengehäuse kann eine Dachwand und eine Bodenwand aufweisen, die durch wenigstens einen Seitenrand miteinander verbunden sind, wobei am Seitenrand der lichtdurchlässige Gehäusebereich angeordnet ist. Teilweise wird die Dachwand auch als Montageelement und die Bodenwand als Seitenprofil bezeichnet. Jedenfalls kann der lichtdurchlässige Bereich bedarfsgerecht auch an anderen Stellen des Leuchtengehäuses vorgesehen sein, sowohl decken- als auch bodenseitig.
Vorzugsweise weist die Bodenwand eine Öffnung für ein Leuchtenraster auf, das ein Paar sich gegenüberstehende Reflektorteile umfasst, zwischen denen das Leuchtmittel angeordnet ist. Das Leuchtenraster, das zwischen den Reflektorteilen verlaufende Querstreben umfassen kann, definiert die Lichtaustrittsöffnung der Leuchte. Durch diese tritt der größte Teil des Lichts der Leuchte, während ein kleinerer Teil durch das Lichtleitersystem zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich geführt wird.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Reflektorteile im Wesentlichen von der Bodenwand bis zur Dachwand. Damit wird die gesamte Bauhöhe der Leuchte ausgenutzt. Gleichzeitig wird das Leuchtengehäuse durch die Reflektorteile abgeschirmt, so dass Licht nicht freistrahlend in das Leuchtengehäuse gelangen kann und somit zu einem ungleichmäßigen Lichtaustritt an dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich führen kann. Zu beachten ist jedoch, dass wenigstens einer der Reflektorteile eine Öffnung oder einen Spalt offen lässt, durch den das Lichtleitsystems geführt wird, damit Licht an beliebige Stellen im Leuchtengehäuses transportieren werden kann.
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Anhand eines in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Aus-
&ogr; &ogr; &ogr; &eegr;
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führungsbeispiel wird die Erfindung näher beschrieben. Es zeigen
Figur 1 eine erfindungsgemäße Leuchte im Querschnitt; und 5
Figur 2 die Leuchte der Figur 1 in der Seitenansicht, wobei ein Teil im Schnitt dargestellt ist; und
Figur 3 einer Hälfte der Leuchte der Figur 1 in der Draufsieht.
Die in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Leuchte 1 weist ein langgestrecktes Leuchtengehäuse 2 von durchgehend gleichen Profil auf, in dem sich drei längslaufende, als Leuchtstoffröhren ausgebildete Leuchtmittel 3 befinden. Die Leuchtstoffröhren 3 sind nebeneinanderliegend in dem Leuchtengehäuse 2 über einer Lichtaustrittsöffnung 4 der Leuchte 1 angeordnet. Die Leuchtstoffröhren 3 sind jeweils von zwei sich gegenüberstehenden Reflektorteilen 5 umgeben. Die Reflektorteile 5 bilden mit Quer-Stegen 6 das Leuchtenraster 7, das die Lichtaustrittsöffnung 4 definiert.
Im Leuchtengehäuse 3 sind zwei Lichtleitersysteme 8 mit jeweils einem ersten Ende 9 und mit einem zweiten Ende 10 untergebracht. Am ersten Ende 9 nimmt jedes Lichtleitersystem 8 Licht von einer der Leuchtstoffröhren 3 auf und leitet es zu dem zweiten Ende 10 des Lichtleitersystems 8. Das Ende 10 liegt jeweils in der Nähe eines lichtdurchlässigen Gehäusebereich 11, so dass das durch das Lichtleitersystem 8 geleitete Licht durch den lichtdurchlässigen Gehäusebereich 11 aus dem Leuchtengehäuse 2 heraustreten kann.
Die jeweils außenseitigen Reflektorteile 5 der linken beziehungsweise rechten Leuchtstoffröhre 3 schirmen Seitenbereiche 12 des Leuchtengehäuses 2 von dem Licht der Leuchtstoffröhren 3 ab, so dass an den lichtdurchlässigen Gehäusebereich 11 nur
Licht durch die jeweiligen Lichtleitersysteme 8 gelangt. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Leuchtenbetriebsgerät 13, das in einem der Seitenbereiche 12 angeordnet ist, nicht unerwünschte Abschattungen verursacht, die trotz Lichtleitersystem 8 zu einem ungleichmäßigen Lichtaustritt an den lichtdurchlässigen Bereich führen könnten.
Das Leuchtengehäuse 2 weist eine Bodenwand 14 auf, die bogenförmig nach unten gewölbt ist und eine längslaufende Öffnung für das Leuchtenraster 7 vorsieht. Die Bodenwand 14 geht an jeweils einem Seitenrand 15 in eine vertikale Wand 16 über, an die sich eine Stufe mit einem horizontalen Wandabschnitt 17 anschließt. Auf die horizontalen Wandabschnitte 17 ist die Dachwand 18 aufgesetzt.
An jedem Seitenrand 15 der Leuchte 1 erstreckt sich in Längsrichtung der Leuchte 1 jeweils der lichtdurchlässige Gehäuse bereich 11, der hier als perforierter Gehäusebereich ausgebildet ist. Der perforierte Gehäusebereich deckt die vertikale Wand 16 und auch einen kleinen Teil der Bodenwand 14 ab. Bodenwand 14, vertikale Wand 16 und der horizontale Wandabschnitt 17 bilden einen Spalt 19, in dem das jeweilige Lichtleitersystem 8 mit seinem zweiten Ende 10 endet.
Das Lichtleitsystem 8 umfasst eine Lichtleiterplatte 20 aus transparenten Material. Die Lichtleiterplatte 20 verläuft im Wesentlichen entlang der Dachwand 18 und weist an ihren beiden Endbereichen Abwinklungen auf, um an das Leuchtmittel 3 einerseits und in den Spalt 19 andererseits geführt zu werden.
Die Erfindung ist naturgemäß nicht auf Langfeldleuchten beschränkt, sondern auch bei anderes dimensionierten Leuchtengehäusen einsetzbar, so z.B. Rundleuchten. Die lichtdurchlässigen Bereiche des Leuchtengehäuses müssen nicht durchgängig lichtdurchlässig ausgebildet sind; es können auch nur einzelne unterbrochene Bereiche vorgesehen sein. Der Lichtleiter kann fer-
1:·&ngr;!&iacgr;:&Mgr;
ner eine oder mehrere Abzweigungen aufweisen, um den Sekundärlichtstrom gleichzeitig in verschiedene Bereiche des Leuchtegehäuses zu führen. Beispielsweise kann der Lichtleiter Y-förmig ausgebildet sein. Der besondere Vorteil in der Verwendung eines Lichtleiters aus festem Kunststoff liegt darin, dass dieser zu Montagezwecken auch bedarfsgerecht angebohrt und von für die Montage notwendigen Schrauben durchdrungen werden kann, ohne Lichtleiterfunktion negativ zu beeinflussen.
P.O. Box 30 02 08 , D-51412 Bergisch Cladbach Telefon +49 (O) 22 04.92 33-0 Telefax +49 (O) 22 04.6 26 06 bo-Al/Al 14. Mai 2003
TRILUX-LENZE GmbH + Co. KG 59759 Arnsberg
Leuchte
I Leuchte
2 Leuchtengehäuse
3 Leuchtmittel
4 Lichtaustrittsöffnung
5 Reflektorteil
6 Quersteg
7 Leuchtenraster
8 Lichtleitersystem
9 Erstes Ende
10 Zweites Ende
II Lichtdurchlässiger Gehäusebereich 25 12 Seitenbereich
13 Leuchtenbetriebsgerät
14 Bodenwand
15 Seitenrand
16 Vertikale Wand
30 17 Horizontaler Wandabschnitt
18 Dachwand
19 Spalt
20 Lichtleiterplatte
Claims (11)
1. Leuchte (1) mit wenigstens einem Leuchtmittel (3) in einem Leuchtengehäuse (2), das wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung (4), durch die hauptsächlich das Licht des Leuchtmittels (3) aus dem Leuchtengehäuse (2) tritt, und wenigstens einen lichtdurchlässigen Gehäusebereich (11) aufweist, durch den Licht des Leuchtmittels (3) zur Abgabe eines indirekten Lichts und/oder zur Auflockerung des Erscheinungsbilds der Leuchte (1) tritt, dadurch gekennzeichnet, dass, dass mindestens ein Lichtleiter (8) vorgesehen ist, welcher das Licht des Leuchtmittels (3) aufnimmt und zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich (11) leitet.
2. Leuchte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, dass der lichtdurchlässige Gehäusebereich (11) einen perforierten Bereich umfasst.
3. Leuchte (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Licht des Leuchtmittels (3) zu dem lichtdurchlässigen Gehäusebereich (11) im Wesentlichen nur durch das Lichtleitersystem (8) gelangt.
4. Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Licht des Leuchtmittels (3) von dem Lichtleitersystem (8) in unmittelbarer Nähe am Leuchtmittel (3) aufgenommen wird.
5. Leuchte (1) einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtleitersystem (8) mehrere Abzweige aufweist, die Licht an unterschiedliche Stellen des Leuchtengehäuses (2) führen.
6. Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtleitersystem (8) ein transparentes Material mit einer relativ hohen optischen Dichte aufweist.
7. Leuchte (1) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (2) eine langgestreckte Form mit einem im Wesentlichen durchgehend gleichen Querprofil aufweist, wobei das Leuchtmittel (3) als längslaufende Leuchtstoffröhre ausgebildet ist und wobei sich der lichtdurchlässige Gehäusebereich (11) in Längsrichtung der Leuchte (1) erstreckt.
8. Leuchte (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtleitersystem (8) das Licht im Wesentlichen über die gesamte Länge des Leuchtmittels (3) aufnimmt und im Wesentlichen über die gesamte Länge des lichtdurchlässigen Gehäusebereiches (11) abgibt.
9. Leuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse eine Dachwand (18) und eine Bodenwand (14) aufweist, die durch wenigstens einen Seitenrand (15) miteinander verbunden sind, wobei am Seitenrand (15) der lichtdurchlässige Gehäusebereich (11) angeordnet ist.
10. Leuchte (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwand (14) eine Öffnung für ein Leuchtenraster (7) aufweist, das die Lichtaustrittsöffnung (4) definiert, und ein Paar sich gegenüberstehende Reflektorteile (5) umfasst, zwischen denen das Leuchtmittel (3) angeordnet ist.
11. Leuchte (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektorteile (5) sich im Wesentlichen von der Bodenwand (14) bis zur Dachwand (18) erstrecken.
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| DE20307559U DE20307559U1 (de) | 2003-05-15 | 2003-05-15 | Leuchte |
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| DE20307559U DE20307559U1 (de) | 2003-05-15 | 2003-05-15 | Leuchte |
Publications (1)
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: TRILUX GMBH & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: TRILUX-LENZE GMBH + CO KG, 59759 ARNSBERG, DE Effective date: 20070327 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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Effective date: 20111201 |