DE20306908U1 - Zigarettenetui - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE ZENZ, HELBER, HOSBACH & PARTNER · HUYSSENALLEE 58-64 · D-45128 ESSEN
Die Erfindung betrifft ein Zigarettenetui mit einem Aufnahmebehälter für Zigaretten oder zur Aufnahme einer Zigarettenpackung.
Derartige Zigarettenetuis schützen die Zigaretten und bieten vor allen Dingen ein wesentlich gefälligeres Aussehen als Zigarettenpackungen. Die Zigaretten können ohne oder mit Packung in den Aufnahmebehälter gesteckt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Benutzerkomfort zu erhöhen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schafft die Erfindung ein Zigarettenetui mit einem Aufnahmebehälter für Zigaretten oder einer Zigarettenpackung und einem verschließbaren Aschenbecher, der lösbar mit dem Aufnahmebehälter verbunden ist, wobei die Verbindung eine schienenartige Verbindung ist.
Der Aschenbecher bietet dem Benutzer die Möglichkeit, auch dort zu rauchen, wo zwar kein Rauchverbot herrscht, 0 jedoch auch keine Aschenbecher aufgestellt sind. Insbesondere im Freien erweist sich der in das Zigarettenetui "integrierte" Aschenbecher als vorteilhaft. Zwar spielt dort das Verstreuen der Zigarettenasche keine Rolle (in der Regel verhindert der Wind sogar das Abstreifen der Asche in einen Aschenbecher), jedoch stellen die auf dem Boden ausgetretenen Zigarettenkippen nicht nur eine Belästigung dar, sondern eine ernstzunehmende Umweltbelastung. Dies gilt insbesondere für Filtermundstücke. Die dadurch bedingte Umweltverschmutzung stellt bereits heute eine Ordnungswidrigkeit dar, und es ist damit zu rechnen, daß die diesbezüglichen Bestimmungen in Zukunft verschärft werden.
Das erfindungsgemäße Zigarettenetui räumt mit sämtlichen derartigen Schwierigkeiten auf. Sobald der Raucher eine Zigarette aus dem Etui entnimmt, steht ihm automatisch der
Aschenbecher zur Verfügung. Er muß ihn lediglich öffnen. Da der Aschenbecher verschließbar ist, stellt auch das Ausdrücken der Zigarette kein Problem dar. Der glimmende Stummel wird z.B. lediglich in dem Aschenbecher versenkt, und dieser wird sodann verschlossen.
Zum Leeren des Aschenbechers kann dieser von dem Aufnahmebehälter gelöst werden. Damit besteht nicht die Gefahr, daß beim Leeren des Aschenbechers auch versehentlich Zigaretten aus dem Aufnahmebehälter "mit entleert" werden. Die Ausbildung der Verbindung als eine schienenartige Verbindung schafft große Vorteile. Zum einen stellt sie eine ausreichende Sicherheit gegen ein ungewolltes Lösen des Aschenbechers vom Aufnahmebehälter zur Verfügung, zum anderen gestattet sie ein besonders einfaches Lösen von Aschenbecher und Aufnahmebehälter. Hierzu wird der Aschenbecher einfach nach oben heraus abgezogen.
In aller Regel wird der Aschenbecher an der Schmalseite des Aufnahmebehälters angeordnet sein. Dies führt lediglich zu einer geringfügigen Verbreiterung des Aufnahmebehälters, nicht jedoch zu einer Änderung von dessen Dicke und Höhe. Die Handhabbarkeit eines herkömmlichen Zigarettenetuis wird also nicht verschlechtert. Insbesondere trägt das erfindungsgemäße Zigarettenetui nicht dicker auf. Ein Mitführen des Zigarettenetuis beispielsweise in einer Hemden-Brusttasehe ist also nach wie vor möglich.
Vorzugsweise umfaßt die schienenartige Verbindung zwei flügelartige nach außen gerichtete Ansätze, die in zwei zugehörige nach innen gerichtete Halterungen eingreifen. Diese Ausbildung der schienenartigen Verbindung ist insbe-0 sondere im Hinblick auf die Herstellung des Zigarettenetuis besonders günstig. Auch im Hinblick auf die Stabilität des Zigarettenetuis bietet eine derartige Konstruktion große Vorteile. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei gekoppeltem Aschenbecher und Aufnahmebehälter die flügelartigen Ansätze sowohl an der Außenseite des Aufnahmebehälters als auch an
der Innenseite der nach innen gerichteten Halterungen anliegen und die Halterungen selbst vorzugsweise auch an der Außenseite des Aschenbechers anliegen.
In wesentlicher Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß die nach innen gerichteten Halterungen gegeneinander zulaufen, und zwar vorzugsweise in einem Winkel von weniger als 5°. Beim Einstecken des Aschenbechers in die Halterungen des Aufnahmebehälters nimmt also der Widerstand stetig zu, bis der Aschenbecher und der Aufnahmebehälter ausreichend fest gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind. Selbstverständlich ist der Widerstand gegen ein Lösen des Aschenbechers von dem Aufnahmebehälter nur so groß gewählt, daß ein benutzerfreundliches Lösen gut möglich ist. Die vorherigen Überlegungen gelten im übrigen auch für eine Konstruktion, bei der der Aufnahmebehälter auf den Aschenbecher aufgesteckt wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn - je nach Konstruktion - der Aufnahmebehälter oder der Aschenbecher einen Anschlag aufweist. Der Anschlag wird so ausgebildet sein, daß in der Endstellung der Aschenbecher und der Aufnahmebehälter in geeigneter Weise aneinander ausgerichtet sind. Sind Aufnahmebehälter und Aschenbecher gleich groß, so fluchten deren Ober- und Unterseiten. Ist der Anschlag den nach innen gerichteten Halterungen zugeordnet, so wird man ihn an dem zulaufenden Ende der Halterungen anordnen. Beim Einstecken des Aschenbechers in den Aufnahmebehälter (oder umgekehrt) nimmt also der Widerstand so lange zu, bis der Anschlag erreicht ist.
Vorzugsweise weist sowohl der Aufnahmebehälter als auch 0 der Aschenbehälter einen gesonderten Deckel auf. Der (geschlossene) Aschenbecher kann also auch dann entfernt werden, wenn der Aufnahmebehälter geöffnet ist. Andererseits kann der Aschenbecher selbst geöffnet werden, wenn der Aufnahmebehälter geschlossen ist. Letzteres kann beispielsweise bei Regen von Vorteil sein. Im übrigen wird alternativ vor-
geschlagen, daß für den Aschenbecher und den Aufnahmebehälter ein gemeinsamer Deckel vorgesehen ist. Let2terer kann beispielsweise so ausgebildet sein, daß er im geschlossenen Zustand ein Lösen des Aschenbechers vom Aufnahmebehälter verhindert.
Vorteilhafterweise weist der dem Aschenbecher zugeordnete Deckel einen "Zigarettenlöscher" auf. Ein noch glühender Zigarettenstummel kann in den Zigarettenlöscher gesteckt und innerhalb kurzer Zeit durch diesen gelöscht werden. Der Zigarettenlöscher kann auch zum Ausdrücken der Zigaretten verwendet werden. Als Material des Zigarettenlöschers wird man in aller Regel ein Metall wählen. In Ausnahmefällen kann auch ein hochschmelzender Kunststoff verwendet werden.
Eine besonders einfache Herstellung ergibt sich dann, wenn das Zigarettenetui aus Kunststoff hergestellt ist. Das Zigarettenetui ist in einem einfachen Spritzgießvorgang zu fertigen. Der Zigarettenlöscher kann in den Kunststoffdeckel eingelassen sein, und zwar bereits während des Spritzgießens. Alternativ wird vorgeschlagen, daß auf der Innenseite des dem Aschenbecher zugeordneten Deckels ein Kunststoffmantel angeformt wird, in den dann später eine Metallbuchse, vorzugsweise mit einem Metallboden, eingepreßt wird.
Auch die Gelenke der Gehäusedeckel können aus Kunststoff ausgebildet sein. Der Kunststoff ist an den Gelenken entsprechend dünn, so daß ein einfaches Aufklappen des bzw. der Deckel möglich ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eine bevorzugten Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit der beiliegenden Zeichnung näher erläutert.
0 Die Zeichnung zeigt in:
0 Die Zeichnung zeigt in:
Figur 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Zigarettenetuis;
Figur 2 eine Draufsicht auf das Zigarettenetui nach Figur 1 in geöffnetem Zustand.
Das Zigarettenetui nach den Figuren 1 und 2 weist einen Aufnahmebehälter 1 auf, in den von oben her Zigaretten oder eine Zigarettenpackung eingesteckt werden kann. Der Aufnahmebehälter 1 ist durch einen ersten Deckel 2 verschließbar. Letzterer ist gelenkig mit dem Aufnahmebehälter verbunden. Bei dem Zigarettenetui handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Zigarettenetui aus Kunststoff. Der Aufnahmebehälter 1 und der erste Deckel 2 (sowie auch das Gelenk) können einteilig hergestellt sein.
Mit dem Aufnahmebehälter 1 ist ein Aschenbecher 3 lösbar verbunden. Der Aschenbecher 3 weist einen zweiten Deckel 4 auf, der über ein Gelenk 5 mit dem Aschenbecher verbunden ist. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1 und 2 ist dem Aufnahmebehälter 1 und dem Aschenbecher 3 jeweils ein gesonderter Deckel 2, 4 zugeordnet. Auch denkbar ist das Schließen durch einen einzigen gemeinsamen Deckel, der vorzugsweise nur am Aufnahmebehälter 1 angeordnet ist.
Der Aufnahmebehälter 1 und der Aschenbecher 3 sind über eine schienenartige Verbindung 6 verbunden. Letztere weist 0 zwei dem Aschenbecher 3 zugeordnete flügelartige nach außen gerichtete Ansätze 7 auf, die in zwei zugehörige nach innen gerichtete Halterungen 8 eingreifen. Die Ansätze 7 und die Halterungen 8 sind jeweils seitlich des Aschenbechers 3 und des Aufnahmebehälters 1 angeordnet und erstrecken sich von "oben nach unten". Die schienenartige Verbindung schafft
einen besonders festen Verbund des Aufnahmebehälters mit dem Aschenbecher, der gleichermaßen einfach zu lösen ist, nämlich durch "Abziehen" des Aschenbechers nach oben heraus. Die Ansätze 7 liegen sowohl an der Außenseite des Auf-0 nahmebehälters 1 als auch an der Innenseite der nach innen gerichteten Halterungen 8 an, und zwar mit einer gewissen Vorspannung. Die Halterungen 8 liegen an der Außenseite des Aschenbechers 3 an. Dies schafft eine besonders feste Verbindung .
• * 9
Die Halterungen 8 können in Richtung des Aufnahmebehälters nach unten gegeneinander zulaufen (in der Zeichnung nicht gezeigt). Beim Einführen des Aschenbechers 3 nimmt der Widerstand also stetig zu. Damit ist sowohl der Forderung nach einem einfachen (anfänglichen) Einstecken als auch der Forderung nach einem festen Verbund in der Endstellung Rechnung getragen.
Sowohl der Aufnahmebehälter 1 als auch der Aschenbecher 3 tragen umlaufende Stege 9, die bei geschlossenem Deckel 2, 4 auf der Innenseite des Deckels anliegen und damit einen dichten Abschluß des Zigarettenetuis schaffen. Auf der Außenseite des Steges 9 sind kleine Außennocken 10 angeordnet, die den Deckel 2, 4 einrasten lassen. Zusätzlich oder alternativ können auch Einrastnocken 11 an der Innenseite des Deckels 2, 4 ausgebildet sein. Vorteilhafterweise wird man den Einrastnocken 10, 11 jeweils Aussparungen in dem Aufnahmebehälter/Aschenbecher 1, 3 bzw. Deckel 2, 4 zuordnen.
Der Deckel 4 des Aschenbechers 3 trägt einen "Zigarettenlöscher" 12 zu Löschen von Zigaretten. Der Zigarettenlöscher besteht aus einer Metallbuchse 13, die in einen in dem Deckel 4 angeformten Kunststoffmantel 14 eingepreßt ist. Letzteres erfolgt nach dem Spritzgießen des Aschenbechers. Gleichermaßen denkbar - wenn auch herstellungstechnisch etwas aufwendiger - ist das Einformen des Zigarettentöters 12 in den Deckel 4 unmittelbar während des Spritzgießvorgangs .
Im übrigen sind im Rahmen der Erfindung durchaus Abwandlungsmöglichkeiten gegeben. So kann das Zigarettenetui bei-0 spielsweise auch aus Metall hergestellt sein. Ferner kann die schienenartige Verbindung auch auf der Längsseite des Aufnahmebehälters vorgesehen sein. Eine Anordnung auf der Schmalseite des Aufnahmebehälters wird jedoch als vorteilhaft erachtet, da dadurch die Dicke des Zigarettenetuis nicht zunimmt. Im übrigen brauchen der Aufnahmebehälter 1
• ·
und der Aschenbecher 3 nicht gleich hoch ausgebildet zu sein. Allerdings ist die gleiche seitliche und gleich hohe Ausbildung nicht zuletzt aus ästhetischen Gesichtspunkten besonders vorteilhaft. Es wird ein besonders kompakter Eindruck vermittelt. Auch ist die schienenartige Verbindung nicht auf die dargestellte Anordnung festgelegt. Ebenfalls denkbar ist die Ausbildung des Aufnahmebehälters 1 mit flügelartigen Ansätzen 7. Die Ansätze 7 können einteilig ausgebildet sein. Denkbar wäre beispielsweise eine im Querschnitt abgeflachte dreieckige Form, die in eine entsprechende Aufnahme eingreift.
• ·
Claims (7)
1. Zigarettenetui mit
- einem Aufnahmebehälter für Zigaretten oder eine Zigarettenpackung und
- einem verschließbaren Aschenbecher, der lösbar mit dem Aufnahmebehälter verbunden ist,
- wobei die Verbindung schienenartig ausgebildet ist.
2. Zigarettenetui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schienenartige Verbindung zwei flügelartige nach außen gerichtete Ansätze umfaßt, die in zwei zugehörige nach innen gerichtete Halterungen eingreifen.
3. Zigarettenetui nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nach innen gerichteten Halterungen gegeneinander zulaufen, vorzugsweise in einem Winkel von < 5°.
4. Zigarettenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die schienenartige Verbindung einen Anschlag aufweist.
5. Zigarettenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Aufnahmebehälter als auch der Aschenbecher einen gesonderten Deckel aufweisen.
6. Zigarettenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Aschenbecher zugeordnete Deckel einen "Zigarettenlöscher" aufweist.
7. Zigarettenetui nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl der Aufnahmebehälter als auch der Aschenbecher aus Kunststoff bestehen.
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