DE20305291U1 - Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem KraftfahrzeugInfo
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Description
Dr. Schneider Engineering GmbH G 1303
Lindenstr. 10 - 12 01.04.2003
96317 Kronach
Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft ein Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug, mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus der DE 100 61 030 ist eine Bremseinrichtung für ein sich um eine Achse drehendes Element, wie ein Bedienrad, ein Drehknopf, eine Walze oder dergleichen, insbesondere für eine Frischluftdüse in einem Kraftfahrzeug bekannt, das zur Erzielung eines konstanten Drehmomentes bzw. einer konstanten Bedienkraft des sich drehenden Elementes in einem Temperaturbereich von beispielsweise ca. -400C bis ca. +1000C ein stopfenförmiges Gehäuse mit einem Boden und einem vom Boden wegstehenden umlaufenden Bund mit einer kreisrunden Außenmantelfläche aufweist, die für das sich drehende Element eine Drehlagerfläche bildet. Der Bund umschließt einen zentralen Führungsraum für zwei Bremsorgane, die sich mit diametral voneinander abgewandten Bremsabschnitten durch Querlöcher im umlaufenden Bund hin erstrecken. Die beiden Bremsorgane werden mit Hilfe eines zwischen ihnen vorgesehenen Federelementes voneinander weggezwängt. Die aus den Querlöchern austretenden Oberflächen der Bremsorgane liegen an der Innenseite der Lagerbuchse bzw. der Lagerschale bremsend an. Dieses Bremselement ist universell einsetzbar und weist gegenüber Viskose-Bremseinrichtungen, die einen in einem Lagergehäuse in einer fluiden Masse drehbaren Rotor mit darin eintauchenden Flügeln aufweisen, den Vorteil auf, dass auch bei niedrigen Temperaturen sich die Kennlinie
der Bremswirkung nicht abhängig von der Temperatur wesentlich ändert. Die Ausführung der mechanischen Bremseinrichtungen ist in der genannten Schrift beschrieben.
Bei Klappenverschlüssen, insbesondere bei Klappenverschlüssen für Tankdeckel bzw. Tanklagerschalen für Tankanschlüsse in Kraftfahrzeugen, ist es bekannt, die Klappe um eine im wesentlichen senkrecht verlaufende Achse nach der Freigabe des Verschlusses mittels einer Öffnungsfeder, die eine Doppelschenkelwendelfeder sein kann, die um den Lagerbolzen der Klappe gewickelt ist, aufzuschwenken. Die Federkraft ist dabei so bemessen, dass die Klappe in der Regel nur einen Spalt öffnet, um dann von Hand in die Öffnungsstellung verbracht werden zu können. Dieses Aufklappen erfolgt im Prinzip sprunghaft und ist von der Vorspannung der Feder abhängig. Es ist jedoch gewünscht, dass das Öffnen der Klappe gedämpft erfolgt oder nach einer bestimmten Beschleunigungskurve öffnet. Dieses gedämpfte Öffnen soll dabei über den gesamten Temperaturbereich sichergestellt sein, der z.B. bei einem Kraftfahrzeug in der Umgebungstemperatur auftritt, also von ca. -400C bis ca. +800C. Eine weitere Anforderung besteht darin, dass keine Verschmutzungen auftreten dürfen.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung des Schwenklagers für eine Klappe gemäß der im Anspruch 1 angegebenen Lehre.
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen, insbesondere die Ausgestaltung der zum Einsatz kommenden Bremseinrichtungen, sind in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben, ferner die einseitige und zweiseitige Lagerung der Lagerbolzen bzw. das Vorsehen verschiedener Lagerbolzen für separate obere und untere Schwenklager für eine Klappe.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mechanische Bremseinrichtungen, wie sie beispielsweise aus der DE 100 61 030 bekannt sind, für eine derartige Bewe-
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gungsdämpfung von Klappen einsetzbar sind, wobei diese Bremselemente unmittelbar mit dem drehbaren Lagerbolzen verbindbar sind, ja sogar diese das Drehlager für den Lagerbolzen bilden können. Der Endabschnitt des Lagerbolzens kann dabei den Rotor des Bremselementes bilden. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass das Bremselement als separates Element über eine Steckkupplung ankoppelbar ist, zu welchem Zweck an dem Rotor des Bremselementes zentrisch ein Ansatz mit Mitnahmeflächen bzw. mit polygonem Querschnitt vorsteht, der in eine entsprechende zentrische Ausnehmung in dem Lagerbolzenende eingreift. Die Verbindungselemente können auch in umgekehrter Anordnung vorgesehen sein.
Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass der Lagerbolzen sowohl aus Kunststoff als auch aus Metall ausgebildet sein kann, vorzugsweise jedoch aus Kunststoff, um ihn kostengünstig herzustellen und keine Oberflächenbehandlung vornehmen zu müssen, um Korrosionen entgegenzuwirken. Das Bremselement kann ebenfalls aus Kunststoff gefertigt sein und z.B. aus zwei miteinander verbindbaren Teilen bestehen, die jeweils einteilig gespritzt sind. Die Lagerschale ist dabei so ausgebildet, dass sie in eine Ausnehmung oder in einen Halter z.B. in der Karosserie hineingedrückt wird und zugleich über den Rotor das Drehlager für den Lagerzapfen bildet. Wird die Lagerschale zylinderförmig ausgeführt und weist diese oben eine geschlossene Abschlusswand auf, so ist ersichtlich, dass das Drehlager selbst und die Bremsorgane des Bremselementes witterungsgeschützt sind. Verschmutzungen können nicht auftreten. Durch die Wahl des Kunststoffes ist aber auch sichergestellt, dass über die gesamte Lebensdauer des Elementes und über den gesamten Temperaturbereich konstante Drehmomente ausübbar sind. Es kann auch eine Veränderung der Drehmomentenkennlinie bewirkt werden, indem entweder die Bremselemente auf einer Exzenterbahn angeordnet werden oder aber in einfacher Weise durch exzenterförmige Ausbildung der Lagerbuchse bzw. der La-
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gerzylinder in der Lagerschale, so dass bei entsprechender Positionierung der Bremsorgane am Umfang diese unter wechselnder Bremskraft an der Innenmantelfläche der Buchse oder der Lagerschale anliegen, wodurch während des Verschwenkens gewünschte Veränderungen in der Bremswirkung gegeben sind. Wird beispielsweise gewünscht, dass die Bremskraft zu Beginn der Öffnung gering sein soll, so ist die Positionierung der Bremsorgane in der feststehenden Lagerschale mit Exzenterlagerungsbohrung so positioniert, dass nur eine geringe Bremskraft ausgeübt wird. Die Öffnung verengt sich dann, so dass das Bremsorgan unter höherer Federkraftwirkung anliegt, so dass die Dämpfung zunimmt. Die Drehachse des Rotors befindet sich bei solchen Ausführungen im Exzenterpunkt.
Die verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten der mechanischen Bremselemente sind in den Unteransprüchen selbsterklärend angegeben. Grundsätzlich kann die Lagerschale außen rund oder eckig ausgeführt sein. Die Lagerungsbohrung für den Rotor bzw. die Lageröffnung muss jedoch kreisrund bzw. exzentrisch ausgeführt sein, um die gewünschte Bremswirkung an der Innenfläche zu ermöglichen. Die Bremsorgane können auch am Rotor direkt einteilig ausgeformt sein, beispielsweise zungenförmig. Sie können aber auch aus Bremsblöckchen bestehen, die in diametralen Führungen gelagert sind, und zwischen denen eine Druckfeder angeordnet ist, um die Bremskörper nach außen zu zwängen.
Die Bremsfederelemente können aber auch eingesetzte Federschenkel sein, zu welchem Zweck dann in dem Gehäuse zum Rotor tangential verlaufend Führungen vorzusehen sind, um eine Blattfeder oder eine Rundfeder mit Vorspannung einschieben zu können, die auf die Oberfläche des Rotors drückt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine U-förmige doppelschenklige Bremsfeder zu verwenden, die beim Einschieben in die Führungskanäle mit dem Bogenteil eine Rastnase hintergreift und somit gegen unbeabsichtigtes Herausziehen gesichert ist. Eine solche Feder kann
aber auch in Führungsschlitzen eingesetzt werden und an den freien vorstehenden Schenkeln auch nach dem Einsetzen abgebogen oder in vorgebogenem Zustand die Außenkante der Führung hintergreifen, so dass eine Selbstsicherung in den Führungen gegeben ist. Um darüber hinaus den Rotor zu positionieren und keine zusätzlichen Arretierungen vorsehen zu müssen, die ein unbeabsichtigtes Herausfallen des Rotors aus der Lagerbuchse bzw. der Lagerschale verhindern, kann bei solchen Ausführungen mit Doppelschenkelbremsfeder die Rotormantelfläche auch eine ringförmige Lagernut aufweisen, die zugleich die Bremsfläche bildet, aber auch sicherstellt, dass der Rotor weder nach der einen noch nach der anderen Seite gegenüber der Bremsfeder sich unbeabsichtigt verschieben kann. Es ist verständlieh, dass hierbei die Dimensionierungen so vorgenommen werden können und der Rotor an der Einsatzringseite angefast sein kann, dass der Rotor auch nachträglich in die Buchse oder Lagerschale eindrückbar ist, wenn die Bremsfeder bereits eingesetzt ist. Die beiden Schenkelabstände der Bremsfeder weiten sich beim Eindrücken auf und rasten dann in die Ringnut ein. Es versteht sich von selbst, dass hierzu die Führung so ausgelegt sein muss, dass die Bremsfederschenkel beim Einsetzen sich nach außen verbiegen bzw. verschieben können.
In anderer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die aus der Mantelfläche vorstehenden zungenförmigen Bremsfedern in Längsrichtung der Achse schräg gestellt angebracht sind, und zwar ansteigend, so dass ein einfaches Eindrücken des Rotors in die Lagerschale ermöglicht wird. Die Blattfedern werden dabei in Ausnehmungen des Rotors hineinverschwenkt und liegen unter Federkraft an der Innenmantelfläche mit einer Teilfläche an. Bei dieser Ausführung kann auch vorgesehen sein, dass mehrere Bremsfedern am Umfang verteilt vorgesehen sind und dass die Lagerschale einen Rasteinführring aufweist, der von den Oberkanten der einzelnen Blattfederbremselemente in eingedrücktem
Zustand hintergriffen wird, so dass zugleich eine Lagesicherung des Rotors gegeben ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert .
In den Zeichnungen zeigen
Figur 1 ein Schwenklager nach der Erfindung mit in Explosionsdarstellung eingezeichnetem Bremselement;
Figuren 2 und 3 in perspektivischer Darstellung ein Bremselement mit bügeiförmiger Bremsfeder;
Figuren 4 und 5 eine Variante zu dem Ausführungsbeispiel nach Figuren 2 und 3 mit rundem Lagergehäuse;
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Figuren 6, 7 und 8 eine Ausführung eines Rotors mit zungenförmigen Bremsfedern.
Das Ausführungsbeispiel nach Figur 1 zeigt einen Lagerbolzen 9 mit einem Kopfteil 23, in welchem zentrisch eine Aufnahme 8 bzw. eine Ausnehmung eingebracht ist, die die Querschnittsform eines Langloches aufweist. In diese Aufnahme 8 ist ein konturenangepasster Lagerzapfen 7 einsetzbar, der aus der Stirnfläche eines Rotors 2 hervorsteht. Der Rotor 2 weist diametral gegenüberliegende Querlöcher 19a und 19b auf, in die Bremsorgane 3a und 3b eingesetzt sind, deren äußere Bremsseiten aus der Mantelfläche des Rotors 2 geringfügig im eingesetzten Zustand des Rotors in die Gehäuseschale 1 vorstehen. Zwischen den beiden Bremsorganen 3a und 3b, die Lagerungsbohrungen für die Aufnahme einer Druckfeder 4 aufweisen, ist in dem durchgehenden Querkanal eine Druckfeder 4 eingesetzt und übt die gewünschte Federkraft auf die beiden Bremsorgane
3a und 3b auf die Innenmantelwand in der Lagerschale 1 aus. Die Lagerschale 1 ist von unten her hohl ausgeführt und weist oben eine Deckwand auf. Seitlich sind angeformte Ansätze 6a und 6b mit federnden Rastschenkeln 5a und 5b vorgesehen. Die Lagerschale 1 ist in eine Öffnung in einem nicht dargestellten Halter oder in einer Wand, z.B. der Karosseriewand eines Kraftfahrzeuges, von unten eindrückbar. Der Rotor 2 mit dem Bremsorgan 3a, 3b und der Druckfeder 4 kann vormontiert sein. Der sichtbare äußere Rastring 20 greift dabei in eine nicht sichtbare Nut in der Wand der Lagerschale 1 ein und schützt den Rotor 2 gegen unbeabsichtigtes Herausfallen und gegen Verschmutzung. Es ist ersichtlich, dass durch die Bremswirkung ein gleichmäßiges Drehmoment auf den Lagerbolzen 9 ausgeübt wird, an dem eine nicht dargestellte Klappe befestigt ist, die sich mit dem Lagerbolzen 9 dreht. Der Lagerbolzen 9 kann mit seinem unteren Ende in eine Lagerbohrung in einem weiteren Halter oder Wand eingesetzt sein. Es ist aber auch möglich, ein gleiches Bremselement an der Unterseite anzubringen, um die gewünschte Bremswirkung auf die an dem Lagerbolzen befestigte Klappe auszuüben, wenn diese durch eine nicht dargestellte Feder aus einer Verschließstellung nach Lösen des Schlosses in eine Öffnungsstellung automatisch verbracht wird, um ein gedämpftes Herausklappen zu gewährleisten. Das hier zur Anwendung kommende Bremselement ist aus der DE 100 61 030 Al in seinem Aufbau bekannt. Auf dem Lagerbolzen 9 ist verdrehgesteuert eine nicht dargestellte Klappe aufgesteckt. Zum Verschwenken der Klappe ist auf dem Kopfteil 23 eine Wendelfeder 24 aufgesteckt, deren eines Ende 25 hakenförmig gebogen ist und einen Ansatz 26 am Kopfteil 23 hintergreift und deren zweites Ende 27 bei gespannter Feder 24 am ortsfesten Teil einer Wand oder Trägers gehalten ist, wobei die Feder 24 derart gespannt ist, dass die Klappe nach dem Lösen einer Schlossverriegelung nach außen schwenkt und dabei den Bolzen drückt.
In den Figuren 2 und 3 ist eine Ausführungsform eines sehr kleinen kompakten Bremselementes dargestellt. Das dargestellte rechteckförmige Gehäuse mit drei Lagerbacken, die die Lagerbohrung bilden, nimmt den Rotor 2, der eine Ringnut 14 aufweist, auf. In der kleinen Lagerschale 1, die im Ausführungsbeispiel ein Durchgangsloch für die Aufnahme des Rotors 2 aufweist und beispielsweise nur 6 &khgr; 6 mm groß sein kann und nur 2 mm hoch ist, ist eine Lagerkammer vorgesehen, in die eine U-förmige, zwei Bremsfederschenkel 11a und 11b aufweisende Bremsfeder 10, beispielsweise mit einem Durchmesser von 0,8 mm, einschiebbar ist. Zunächst wird der Rotor 2 in die zentrale Buchse mit ihren Lagerschenkeln eingesetzt, z.B. indem die Lagerschale 1 auf eine Montageplatte aufgelegt wird. Danach wird die bügeiförmige Bremsfeder 10 in die Führung eingeschoben und liegt dabei unter Spannung an der Oberfläche der ringförmigen Nut 14 an. Sie übt also mit ihren Bremsfederschenkeln 11a und 11b eine Bremskraft aus. Die Führung selber wird durch die Längsführung 13a und 13b gebildet. Damit die eingesetzte U-förmige Feder 10 nicht unbeabsichtigt aus den Führungen herausgleiten,kann, ist eine Rastnase 12 vorgesehen, die die eingesetzte Feder 10, nämlich den Bügelteil, hintergreift (Figur 3). Das kleine Bremselement ist z. B. mit einem Lagerbolzen 9 gemaß Figur 1 verbindbar, der zu diesem Zwecke einen Mitnahmezapfen aufweisen muss, der in die konturenangepasste Lagerausnehmung 21 des Rotors 2 einsteckbar ist. Er kann aber auch, wie die Figur 2 zeigt, alternativ einen Lagerzapfen 7 aufweisen, der in eine angepasste Ausnehmung in den Bolzen 9 einsteckbar ist.
Figur 2 zeigt in Explosionsdarstellung die drei Teile und den alternativ ausgebildeten Rotor des Minibremselementes, Figur 3 dieselben Teile im zusammengesetzten Zustand.
Eine Variante zu dem Ausführungsbeispiel in Figuren 2 und 3 ist in den Figuren 4 und 5 dargestellt. Das Gehäuse der
Lagerschale 1 kann auch - wie ersichtlich - rund ausgebildet sein und einen äußeren Ringflansch 22 mit abgeflachter Verdrehsicherung aufweisen. Bei entsprechender Platzierung der Bremsfeder 10 und bei entsprechender Ausbildung der Führungsweiten im Inneren der Lagerkammer für den Rotor 2 kann die Feder voreingesetzt werden und wird gegen Rückzug durch die nach außen vorstehenden Enden 16a und 16b, die die äußeren Kanten der Führungen hintergreifen, gesichert. Die Bremsfederschenkel 11a und 11b greifen in die Führungsnut 14 und liegen schleifend an der Wand an und sichern zugleich den Rotor 2 gegen Herausfallen (wie in Figur 2) . Die Feder 10 kann dabei so positioniert werden, dass sie neben der Sicherung des Rotors 2 in der Lagerausnehmung der Lagerschale 1 zugleich auch eine Fixierung an einer Wand bewirkt, in die die Lagerschale 1 eingesetzt ist. Der überstehende Flansch 22 sichert dabei die Lagerschale gegen Durchdrücken, während die untergreifende Feder die Lagerschale gegen Herausziehen zusammen mit den vorstehenden, nach außen gebogenen Enden 16a und 16b sichert. Diese Ausführungsform empfiehlt sich dann eingesetzt zu werden, wenn der Wanddurchbruch leicht zugänglich ist, so dass für die Lagerung keine weiteren Sicherungselemente notwendig sind. Aus allen vorhergehenden Ausbildungen ist ersichtlich, dass der Rotor grundsätzlich auch fester Bestandteil des Lagerbolzens sein kann.
Eine Variante zu dem Bremselement nach Figur 1 ist in den Figuren 6, 7 und 8 dargestellt. An dem Rotor 2 sind am Umfang verteilt vorstehende, zungeförmige Bremsfedern 17 vorgesehen, die einteilig aus Kunststoff mit dem Rotor gefertigt sind. Diese aus der Fläche des Außenmantels vorstehenden Bremsfedern 17 können in darunter liegende Ausnehmungen 18 hineinschwenken. Wenn nun die Feder darüber hinaus in Eindrückrichtung des Rotors 2 in einen Wanddurchbruch 15 ansteigend verlaufend ausgeformt ist, wie aus Figur 7 ersichtlich, so kann, ohne Hilfswerkzeug benutzen zu müssen, der so vorbereitete Rotor 2 in die
Lagerwand 28 hineingedrückt werden. Beim Eindrücken verschwenken die Bremsfedern 17 in die Ausnehmungen 18 und üben dann eine Bremskraft auf die Mantelinnenflächen des Lagerringes 29 in der Wand 28 der Lagerschale 1 aus. Zugleich wird die Einführwand - den Rotor sichernd - hintergriffen. Es ist ersichtlich, dass diese Lösung selbst dann anwendbar ist, wenn die Lageröffnung in eine Lagerschale 1 einen Innenringflansch aufweist, der einen geringfügig kleineren Durchmesser als die Lagerbuchsen aufweist. In diesem Fall kann die Dimensionierung so vorgenommen werden, dass die oberen Kanten der Bremsfedern 17 den Innenringflansch hintergreifen, so dass eine Lagersicherung bereits mit dem Eindrücken gegeben ist. Anstelle des eingezeichneten Lagerzapfens 7 kann auch eine Lagerausnehmung 21 vorgesehen sein, wie sie in den Figuren 2 und 3 im Rotor dargestellt ist.
1 Lagerschale
2 Rotor
3a, 3b Bremsorgane
4 Druckfeder
5a, 5b Rastschenkel
6a, 6b Ansätze
7 Lagerzapfen
8 Aufnahme
9 Lagerbolzen
10 Bremsfeder
11a, 11b Bremsfederschenkel
12 Rastnase
13a, 13b Längsführung
14 ringförmige Nut, Führungsnut
15 Wanddurchbruch
16a, 16b Enden
16a, 16b Enden
17 Bremsfeder
18 Ausnehmung
19a, 19b Querlöcher
19a, 19b Querlöcher
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20 Rastring
21 Lagerausnehmung
22 Ringflansch
23 Kopfteil
24 Wendelfeder
25 Federende
26 Ansatz
27 zweites Ende
28 Lagerwand 29 Lagerring
Claims (19)
1. Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug, mit einer Schwenkachse, aufweisend mindestens einen Lagerbolzen, an dem die Klappe befestigt ist und der mindestens mit einem Ende in einer ortsfesten Lagerbuchse drehbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse Teil eines Bremselementes ist, dass mit dem Lagerbolzen (9) ein Rotor (2) verbunden ist, der in der Lagerbuchse drehbar gelagert ist und mit mindestens einem eine Bremswirkung auf den Rotor (2) ausübenden Bremsorgan (3a, 3b, 10, 17) zusammenwirkt, das entweder an der Mantelfläche des Rotors (2) oder an der Innenfläche der Lagerbuchse unter Federwirkung reibend anliegt.
2. Schwenklager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse eine Lagerschale (1) ist, die am Außenmantel Befestigungselemente (5a, 5b; 6a, 6b) und/oder an der einen geschlossenen Seite für die Befestigung in einer Außenkontur angepassten Ausnehmung oder in einem Durchbruch in einer Wand, insbesondere Karosseriewand, aufweist und an der offenen Einsetzseite für den Rotor (2) Rastelemente aufweist, die auf der Oberseite des Rotors rastend aufstecken, oder in eine Ringnut eingreifen oder einen wulstförmigen Rastring (20) übergreifen.
3. Schwenklager nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lagerschale (1) ein in Verlängerung an dem Lagerbolzen (9) vorgesehener Rotor (2) eingesetzt ist, der mindestens ein radial gegen die Kraft einer Feder verschieb- oder aufstellbares Bremsorgan (3a, 3b; 17) aufweist, das an der Innenfläche der Lagerschale (1) anliegt.
4. Schwenklager nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass diametral in gegenüberliegenden Querlöchern (19a, 19b) oder Ausnehmungen Bremsorgane (3a, 3b) vorgesehen sind und dass eine Feder (4) zwischen den beiden Bremsorganen (3a, 3b) in einem Querkanal in dem Rotor (2) gelagert angeordnet ist oder hintergreifende einzelne Federn in Lagerausnehmungen vorgesehen sind.
5. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bremselement als eigenständige Einheit aus einer Lagerschale (1) mit eingesetztem, gegen unbeabsichtigtes Herausziehen gesicherten Rotor (2) besteht und dass an dem Rotor (2) zentrisch ein Lagerzapfen (7) vorsteht oder eine Buchse eingebracht ist, die mit korrespondierenden Verbindungsteilen an dem Lagerbolzen (9) kuppelbar sind.
6. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse in einem im wesentlichen runden oder rechteckförmigen Körper angeordnet ist bzw. die Außenkontur der Lagerschale (1) entsprechend gestaltet ist und dass an dem Außenmantel des Rotors (2) mindestens eine in einem tangentialen Führungskanal gelagerte Bremsfeder (10) anliegt, die in einer quer zur Längsachse des Rotors im Gehäuse verlaufend angeordneten Führung gelagert ist.
7. Schwenklager nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine U-förmig gebogene Bremsfeder (10) mit zwei Bremsfederschenkeln (11a, 11b) seitlich am Rotor (2) verlaufend derart eingesetzt ist, dass beide Schenkel (11a, 11b) gegen die Mantelwand des Rotors (2) in radialer Richtung eine Bremskraft ausüben.
8. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (9) am zweiten Ende in einer Lagerbohrung oder in einer Lagerbuchse drehbar gelagert ist oder ein zweiter Lagerbolzen vorgesehen ist, an dem die Klappe befestigt ist und der in einer Lagerbohrung oder einer Lagerbuchse drehbar gelagert ist.
9. Schwenklager nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Enden des Lagerbolzens (9) Bremselemente vorgesehen sind oder dass ein zweiter Lagerbolzen vorgesehen ist, an dem die Klappe ebenfalls befestigt ist und der mit einem Rotor (2) eines weiteren Bremselementes auf derselben Schwenkachse verbunden ist, der in einer Lagerbuchse oder Lagerschale (1) drehbar gelagert ist.
10. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Außenmantel der Lagerschale (1), um die Stärke der Wand höhenversetzt, Rastansätze und korrespondierende Widerlageransätze vorgesehen sind, die so platziert und ausgebildet sind, dass die Lagerschale (1) in eine Öffnung in einer Wand rastend einsetzbar und darin fixiert ist, oder dass seitlich vorstehende Rastbefestigungsmittel (5a, 5b) oder Durchdrücksicherungen mit Verdrehsicherungen vorgesehen sind, die die Lagerschale in einer konturenangepassten Ausnehmung der Wand gegen den Längsdruck des Lagerbolzens gesichert halten.
11. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung zwischen Lagerbolzen (9) und Rotor (2) an diesem zentrisch ein Mitnahmeansatz mit polygonem Querschnitt oder eine Lagerausnehmung mit polygonem Querschnitt vorgesehen ist und dass die korrespondierenden Gegenmittel an der Stirnseite des Lagerbolzens (9) vorgesehen sind.
12. Schwenklager nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) eine Ringnut-Mantelwand (14) aufweist, in die die Bremsfederschenkel (11a, 11b) eingreifen und neben der Bremswirkung eine axiale Lagersicherung des Rotors (2) in der Lagerschale (1) oder Lagerbuchse bewirken.
13. Schwenklager nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mantelfläche des Rotors (2) Ausnehmungen (18) vorgesehen sind, in die angebrachte Bremsfedern (17) eindrückbar sind, die mit ihren Außenseiten an der Innenmantelfläche der Buchse oder der Lagerschale (1) bremsend anliegen.
14. Schwenklager nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsfedern (17) Blattfedern sind.
15. Schwenklager nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfedern (17) in Längsachsenrichtung des Rotors (2) in Einsetzrichtung in die Buchse oder Lagerschale aus der Mantelfläche des Rotors ansteigend hervorstehen.
16. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile aus Kunststoff bestehen.
17. Schwenklager nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremsfeder (17), die in Führungen eingesetzt ist, und die Feder (4), die die Bremsorgane nach außen drückt, Metallfedern sind.
18. Schwenklager nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 11 bis 15 in Verbindung mit Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) mit den vorstehenden Bremsfederelementen (17) einteilig ausgeführt ist.
19. Schwenklager nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerbuchse oder die Lagerschale (1) gegenüber dem Rotor (2) mit im wesentlichen konturenangepasster Ausführung eine Exzenterform besitzt, dass der Rotor im Exzenterpunkt drehbar in der Lagerbuchse gelagert ist und dass bei relativer Verdrehung des Rotors die ausgeübte Bremskraft zunimmt oder sich verringert.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE20305291U DE20305291U1 (de) | 2003-04-01 | 2003-04-01 | Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug |
| DE10352445A DE10352445B4 (de) | 2003-04-01 | 2003-11-10 | Bremselement zur Dämpfung der Drehbewegung eines sich um eine Achse drehenden und damit gekoppelten Elementes |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20305291U DE20305291U1 (de) | 2003-04-01 | 2003-04-01 | Schwenklager für eine Klappe, insbesondere für die Klappe vor einem Tankverschluss in einem Kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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