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DE20305903U1 - Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen mit seitlich angeordneter Ladearmanordnung - Google Patents

Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen mit seitlich angeordneter Ladearmanordnung

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Publication number
DE20305903U1
DE20305903U1 DE20305903U DE20305903U DE20305903U1 DE 20305903 U1 DE20305903 U1 DE 20305903U1 DE 20305903 U DE20305903 U DE 20305903U DE 20305903 U DE20305903 U DE 20305903U DE 20305903 U1 DE20305903 U1 DE 20305903U1
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arm part
loading arm
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DE20305903U
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GEORG ENTSORGUNGSSYSTEME GmbH
Original Assignee
GEORG ENTSORGUNGSSYSTEME GmbH
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Publication date
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Publication of DE20305903U1 publication Critical patent/DE20305903U1/de
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Description

Bezeichnung: Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von
Abfällen mit seitlich angeordneter Ladearmanordnung
Beschreibung
Im Zuge der Automatisierung sind Fahrzeuge zum Sammeln von Haushaltsabfällen, die in Abfallgefäßen von den einzelnen Haushalten am Straßenrand bereitgestellt werden, so weiter entwickelt worden, daß der Fahrer allein oder ggf. mit einer Hilfsperson zum Bereitstellen der Abfallgefäße diese vom Fahrzeug aus gesteuert aufnehmen und in einen hinter dem Fahrerhaus angeordneten Sammelbehälter entleeren kann.
Ausgehend von sogenannten Frontladern ist in EP-O 163 859 B ein Fahrzeug beschrieben, bei dem zwei bügeiförmige, hinter dem Fahrerhaus angelenkte Hebearme angeordnet sind, die über eine Quertraverse verbunden sind. An der Quertraverse ist ein seitlich ausschwenkbarer Schwenkarm angeordnet, durch den ein am Straßenrand befindliches Abfallgefäß aufgenommen und vor die Vorderseite des Fahrzeugs zurückgeschwenkt wird, so daß dann durch Hochschwenken über das Fahrerhaus hinweg das aufgenommene Abfallgefäß in eine hinter dem Fahrerhaus befindliche Einfüllöffnung des Sammelbehälters entleert werden kann.
Ein derartiges Fahrzeug erfordert einen hohen konstruktiven Aufwand.
Aus DE 201 20 464 U ist eine Abwandlung des vorbeschriebenen Systems zu entnehmen, bei dem nur ein entsprechend bügelförmig ausgebildeter, seitlich neben dem Fahrerhaus angeordneter und um eine hinter dem Fahrerhaus verlaufende horizontale Schwenkachse verschwenkbarer Hebearm angeordnet, an dem ein seitlich ausschwenkbarer Schwenkarm mit einer Aufnahmevorrichtung für das zu entleerende Abfallgefäß angeordnet ist.
Aus DE-25 45 051 A ist ein Fahrzeug dieser Art bekannt, bei dem statt eines bügeiförmigen Hebearmes ein gestreckter, starrer Hebearm vorgesehen ist, an dem eine seitlich ausschwenkbare Quertraverse angeordnet ist, durch die ein seitlich aufgestellter Abfallsairanelbehalter aufgenommen werden kann. Der Hebearm ist um eine horizontale Achse in Fahrzeuglängsrichtung hochschwenkbar am Fahrzeug gelagert.
Aus US-A-3,765,554 ist ein Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen bekannt, das mit einem seitlich neben der Fahrzeuglängsachse angeordneten Fahrerhaus versehen ist, hinter dem ein Sammelbehälter angeordnet ist, der an seiner Oberseite mit einer Einfüllöffnung versehen ist. Dieses Fahrzeug ist mit einer seitlich neben dem Fahrerhaus angeordneten Ladearmanordnung versehen, die an einem Lagerbock in einer vertikal ausgerichteten Schwenkebene schwenkbar angeordnet ist, wobei der Lagerbock selbst um eine vertikale Achse gegenüber dem Fahrzeug mit Hilfe eines Stellantriebes verschwenkbar ist. Die Ladeanordnung selbst besteht aus einem Ladearm, der teleskopartig verlängerbar ist. Der Nachteil dieser Anordnung besteht im wesentlichen in der verhältnismäßig großen Baulänge der Ladearmanordnung, die in der Fahrstellung eine Positionierung der Ladearmanordnung erfordert, die die Seitensicht des Fahrers erheblich beeinträchtigt. Bei diesem Fahrzeug ist der Sammelbehälter unmittelbar hinter dem Fahrzeug angeordnet und das Abfallgefäß wird in eine obenliegende Füllöffnung des Sammelbehälters entleert.
Aus US-A-5,551,824 ist ein Fahrzeug der vorstehend beschriebenen Art bekannt, das ebenfalls einen in seiner Länge teleskopartig verlängerbaren Ladearm aufweist, der in einer vertikalen Schwenkebene hochschwenkbar an einem Lagerbock angelenkt ist. Bei diesem Fahrzeug ist zwischen dem Sammelbehälter und dem Fahrerhaus eine Preßeinrichtung angeordnet, in deren Füllöffnung das aufgenommene Abfallgefäß entleert wird. Aus der Preßeinrichtung werden die Abfälle dann in den Sammelbehälter eingedrückt. Bei diesem Fahrzeug ist der Lager-
bock im Bereich des hinteren Endes des Fahrerhauses, d. h. mit Abstand zu Vorderfront des Fahrzeugs angeordnet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug dieser Art in bezug auf Handhabung und Entleerung der Abfallgefäße zu verbessern.
Diese Aufgabe wird mit einem Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen mit dem im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Fahrzeugs besteht darin, daß die Ladearmanordnung wenigstens zwei in einer vertikalen Schwenkebene gegeneinander verschwenkbare Armteile aufweist, wobei ein Armteil den am Lagerbock angelenkten "Oberarm" bildet und der andere, daran über ein "Ellenbodengelenk" angelenkte weitere Armteil den "Unterarm" bildet. Am Unterarm ist eine in der vertikalen Schwenkebene verschwenkbare Aufnahmevorrichtung für ein zu entleerendes Abfallgefäß angelenkt. Damit ist die Möglichkeit gegeben, daß Abfallgefäße innerhalb eines sehr großen Abstandsbereiches im Verhältnis zum Fahrzeug aufgenommen werden können. Der weiteste Abstandsbereich ist durch die gestreckte Armstellung der Ladearmanordnung gegeben. Es ist aber auch möglich, verhältnismäßig dicht vor oder neben dem Fahrzeug stehenden Abfallsammelgefäße aufzunehmen, da der den "Unterarm" bildende weitere Armteil unter den den "Oberarm" bildenden ersten Armteil verschwenkt werden kann.
Der dem Lagerbock zugeordnete Stellantrieb sowie die den Anlenkungen der Ladearmanordnung zugeordneten Schwenkantriebe können manuell einzeln ansteuerbar ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die mit einer entsprechenden Programmsteuerung versehen ist, so daß nach dem Aufnehmen des Abfallgefäßes — ausgehend von der jeweiligen Position der Armteile zueinander — die Relativbewegungen der Armteile gegeneinander sowie die Relativbewegung der Ladearmanordnung insgesamt gegenüber dem Lagerbock bzw. dem Fahrzeug zwangsgesteuert ab-
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läuft. Diesem Schwenkvorgang in der vertikalen Schwenkebene kann dann die Verschwenkung des Lagerbocks um die Vertikalachse überlagert werden, so daß das an der Aufnahmevorrichtung gehaltene Abfallgefäß in der Endlage in seiner Entleerungsposition über der Füllöffnung gehalten ist und in die Füllöffnung, sei es die Füllöffnung des Sammelbehälters selbst, sei es die Füllöffnung einer dem Sammelbehälter vorgeordneten Preßeinrichtung, entleert werden kann.
Über die Steuereinrichtung lassen sich dann die Bewegungsverhältnisse und die Bewegungsgeschwindigkeiten der einzelnen Armteile in der vertikalen Schwenkebene so optimieren, daß aus jeder der möglichen Stellungen der Ladearmanordnung beim Aufnehmen des Abfallgefäßes eine schnellstmögliche Verschwenkung in die Entleerungsposition erfolgt. Die Steuereinrichtung kann hierbei so ausgebildet sein, daß ein "Gedächtnis" in Form eines Speichers vorhanden ist, der die Stellung der Ladearmanordnung im Raum bei Beginn eines Aufnahmevorganges registriert, so daß nach dem Entleeren das leere Anfallgefäß an die gleiche Position auf dem Erdboden zurückgestellt werden kann.
Da die eingesetzte Aufnahmevorrichtung je nach Konzeption des Aufnahmesystems mit steuerbaren Klemmvorrichtungen versehen sein kann, ist es zweckmäßig, wenn das Programm der Steuereinrichtung so gestaltet ist, daß nach dem manuellen Verschwenken der Ladearmanordnung um die vertikale Achse und dem Verschwenken der Ladearmanordnung bis in die Aufnahmeposition und das manuelle Aktivieren der Klemmeinrichtung an der Aufnahmevorrichtung der anschließende Bewegungsablauf bis zum Entleeren einerseits, danach bis zum Abstellen des entleerten Abfallgefäßes andererseits und schließlich bis zum Öffnen und Lösen der Aufnahmevorrichtung vom Abfallgefäß automatisch verläuft.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die Aufnahmevorrichtung um eine in der verti-
kalen Schwenkebene ausgerichtete Achse mit dem weiteren Armteil mittels eines steuerbaren Ausrichtantriebes verschwenkbar verbunden ist. Durch diese zusätzliche Schwenkmöglichkeit am "Handgelenk" ist es möglich, die Aufnahmevorrichtung, die in Form eines den Rand des Abfallgefäßes untergreifenden Kammes mit einer zugeordneten Klemmvorrichtung oder dergl. ausgebildet ist, exakt auf die Position der Aufnahmefläche des Abfallgefäßes auszurichten, um so mit ihrer Aufnähmefläche schräg zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges aufgestellte Abfallgefäße zuverlässig erfassen zu können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels zu entnehmen.
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Die schematischen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Fahrzeug mit einer Ladearmanordnung in
gestreckter Aufnahmeposition, 20
Fig. 2 das Fahrzeug gem. Fig. 1 mit Ladearmanordnung
in Entleerungsposition,
Fig. 3 eine Aufsicht auf das Fahrzeug gem. Fig. 1, 25
Fig. 4 das Fahrzeug gem. Fig. 1 mit einer anderen Aufnahmeposition der Ladearmanordnung,
Fig. 5 das Fahrzeug gem. Fig. 1 mit der Ladearmanordnung in Fahrstellung,
Fig. 6 eine Frontansicht des Fahrzeugs gem. Fig. 1,
Fig. 7 ein Fahrzeug mit einer anderen Bauform der Ladearmanordnung ,
Fig. 8 das Fahrzeug gem. Fig. 7 in einer Aufsicht, Fig. 9 das Fahrzeug gem. Fig. 7 in Fahrstellung,
Fig. 10 eine Frontansicht des Fahrzeuges gem. Fig. 7 in
Entleerungsstellung.
Das in Fig. 1 in einer Seitenansicht dargestellte Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen, besteht im wesentlichen auf einem Fahrgestell 1 mit einem Fahrerhaus 2, das, wie aus der Aufsicht gem. Fig. 3 ersichtlich, zur Längsmittelachse seitlich versetzt angeordnet ist.
Hinter dem Fahrerhaus 2 ist auf dem Fahrgestell 1 ein Sammelbehälter 3 angeordnet, der an seiner Rückseite mit einer
hochschwenkbaren Rückwand 4 versehen ist, so daß der Inhalt des Sammelbehälters 3 nach dem Öffnen der Rückwand 4 durch Hochkippen des Sammelbehälters 3 um die Achse 5 entleert werden kann.
20
Zwischen dem Fahrerhaus 2 und dem Sammelbehälter 3 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel eine Preßeinrichtung 6 angeordnet, die einen Fülltrichter 7 mit nach oben offener Füllöffnung aufweist. Die Preßeinrichtung 6 weist eine untere Ausschuböffnung auf, die mit einer entsprechend an der Stirnwand des Sammelbehälters 3 angeordneten Füllöffnung in Verbindung steht.
Das Fahrzeug weist ferner eine Ladearmanordnung 8 auf, die an einem Lagerbock 9 über eine Anlenkung 10 angelenkt ist. Der Lagerbock 9 ist mittels eines hier nicht näher dargestellten Stellantriebes um seine vertikale Achse gegenüber dem Fahrzeug verschwenkbar, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist. Die Ladearmanordnung weist einen ersten Armteil 8.1 und einen daran über ein Gelenk 11 angelenkten weiteren Armteil 8.2 auf. Am freien Ende des weiteren Armteils 8.2 ist eine hier nur angedeutete Aufnahmevorrichtung 12 zur Aufnahme eines zu
entleerenden Abfallgefäßes 13 angeordnet, die um ein Gelenk 14 gegenüber dem unteren Armteil 8.2 um eine horizontale Achse verschwenkbar ist. Die Ladearmanordnung insgesamt sowie die Armteile einschließlich der Aufnahmevorrichtung 12 sind somit in einer vertikalen Schwenkebene insgesamt und relativ zueinander verschwenkbar.
An der Anlenkung 10 sowie sowie den Gelenken 11 und 14 ist jeweils ein steuerbarer Schwenkantrieb 10.1, 8.4 und 8.5, jeweils beispielsweise in Form eines hydraulischen Schwenkmotors angeordnet, so daß die einzelnen Teile der Ladearmanordnung 8 bei entsprechender Ansteuerung individuell gegeneinander verschwenkbar sind und insgesamt über den Schwenkantrieb 10.1 der Anlenkung 10 in einer vertikalen Schwenkebene hochschwenkbar sind.
In Fig. 2 sind die letzten Phasen des Entleerungsvorgangs dargestellt. Nachdem, wie in Fig. 1 dargestellt, das Abfallgefäß 13 von der Aufnahmevorrichtung 12 aufgenommen und mit dieser verriegelt worden ist, wird unter Einhaltung einer vorgegebenen Lichtraumhöhe 15 die Ladearmanordnung 8 in der Vertikalebene hochgeschwenkt. Die Ladearmanordnung 8 wird hierbei um die Vertikalachse 9 seitlich so eingeschwenkt, daß sich das zu entleerende Abfallgefäß 13 in der Endphase des Schwenkvorgangs über der Füllöffnung 7 der Preßeinrichtung 6 befindet.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Aufnahmeposition wird der den "Oberarm" bildende erste Armteil 8.1 gegen den Uhrzeigersinn hochgeschwenkt, während der den "Unterarm" bildende weitere Armteil 8.2 in Richtung des Uhrzeigersinnes relativ zum Oberarm 8.1 verschwenkt wird. Die Aufnahmevorrichtung wird relativ zum "Unterarm" 8.2 so verschwenkt, daß das Abfallgefäß in etwa senkrecht ausgerichtet bleibt.
Sobald der Oberarm 8.1 die in Fig. 2 dargestellt, in etwa horizontale Position erreicht hat, ist auch der Unterarm 8.2 in
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seine Endposition hochgeschwenkt, so daß dann die Aufnahmevorrichtung 12 um das Gelenk 14 aus der zunächst zurückgeschwenkten Stellung I mit in etwa noch vetikal ausgerichtetem Abfallgefäß 13 in die endgültige Entleerungsstellung II verschwenkt werden kann. Hierbei öffnet sich dann der Deckel 13.1 des Abfallgefäßes 13. Nach der Entleerung wird das Abfallgefäß wieder in die Position I zurückgeschwenkt und der Schwenkvorgang der Ladearmanordnung 8 erfolgt in Gegenrichtung, bis die in Fig. 1 dargestellte ursprüngliche Aufnahmeposition erreicht ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich, kann die Ladearmanordnung um die vertikale Achse des Lagerbocks 9 relativ um beispielsweise 90° aus der in Fahrtrichtung weisenden Stellung A bis in die Seitenstellung B über den Stellantrieb des Lagerbocks 9 verschwenkt werden.
Wie in Fig. 3 ebenfalls schematisch angedeutet, ist die Aufnahmevorrichtung 12 über ihren Ausrichtantrieb um die in der vertikalen Schwenkebene ausgerichtete Achse 12.1 um etwa 90° aus der dargestellten Mittelstellung M jeweils nach links in die Aufnahmestellung L und nach rechts in die Aufnahmestellung R verschwenkbar. Die jeweilige Aufnahmeposition ist durch den winkelförmigen Ansatz 12.2 gekennzeichnet.
Diese Ausrichtbarkeit ist notwendig, da die üblichen, mit einem angelenkten Deckel versehenen Abfallgefäße 13 nur auf der der Anlenkung 13.1 des Deckels gegenüberliegenden Aufnahmekante 13.2 aufgenommen werden können, die hier entsprechend durch zwei Ansätze angedeutet ist.
Wie in der Aufsicht gem. Fig. 3 angedeutet, ist es somit möglich, auch neben dem Fahrzeug stehenden Abfallgefäße 13 aufzunehmen und zwar auch dann, wenn diese mit ihrer Aufnahmekante 13.2 nicht senkrecht oder parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet abgestellt sind.
In der Aufsicht sind die Schwenkantriebe 8.4 und 8.5 in Form von hydraulischen Schwenkmotoren zu erkennen, die in ihrer Drehrichtung umsteuerbar sind.
Zum Entleeren werden zweckmäßigerweise in einer überlagerten Bewegung bei einer seitlichen Aufnahme die Ladearmanordnung 8 in die in Längsrichtung des Fahrzeugs ausgerichtete Schwenkebene zurückgeschwenkt und gleichzeitig der vorstehend beschriebene Schwenkvorgang zum Entleeren durchgeführt.
Die in Fig. 3 dargestellte Preßvorrichtung 6, bei der in einer halbzylindrischen Wanne 6.1 eine schwenkbare Preßplatte 6.2 angeordnet ist, ist ein sich seitlich nach oben öffnender Schütttrichter 7 vorgesehen, in den durch den anhand von Fig.
1 und 2 beschriebenen, in Fahrzeuglängsrichtung erfolgenden Schwenkvorgang eine Entleerung des Abfallgefäßes 13 erfolgen kann.
Während Fig. 1 und Fig. 3 die Aufnahme eines Abfallgefäßes 13 0 in dem für die Ladearmanordnung 8 weitestmöglichen Abstand zeigt, ist in Fig. 4 der Aufnähmevorgang für die Aufnahme eines Abfallsammelgefäßes 13 dargestellt, das sehr viel näher sich am Fahrzeug befindet. Auch für diese Aufnahmeposition gilt die Möglichkeit der Verschwenkung der Ladearmanordnung 8, wie sie in der Aufsicht gem. Fig. 3 dargestellt ist. Fig. 4 läßt erkennen, daß die Aufnahme eines Abfallsammelgefäßes in einem Abstand gegenüber dem Fahrzeug möglich ist, der kürzer ist als die Länge des ersten, den "Oberarm" bildenden Armteils 8.1, da der den "Unterarm" bildende weitere Armteil 8.2 in Richtung auf das Fahrzeug zurückgeschwenkt werden kann.
In Fig. 5 ist die Position der Ladearmanordnung in Fahrstellung dargestellt. Fig. 5 läßt erkennen, daß in der Fahrstellung der Ladearmanordnung 8 das Seitenfenster 2.1 des Fahrerhauses 2 nicht überdeckt wird, so daß der Fahrer im Straßenverkehr freie Sicht behält.
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Fig. 6 zeigt das Fahrzeug gem. Fig. 1 in einer Frontansicht, die der erfindungsgemäßen Gestaltung der Ladearmanordnung eine in Fahrzeuglängsrichtung schlanke Konstruktion ergibt, so daß der hierfür erforderliche, vom Fahrerhaus 2 abzuteilende Freiraum etwas größer ist als die Breite der zu entleerenden Abfallgefäße 13. Damit steht dem Fahrer ein hinreichend großer Innenraum für das Fahrerhaus zur Verfügung.
Wie die Aufsicht gem. Fig. 3 erkennen läßt, ist für die Ladearmanordnung 8 ein Winkel von max. 90° für die Verschwenkung um die vertikale Achse vorgesehen, wobei es der Fahrer in der Hand hat, durch einen frühen Stopp des Fahrzeugs den notwendigen Schwenkwinkel zur Seite hin auf eine Minimum zu reduzieren, so daß nur in Extremfällen der dargestellte Schwenkwinkel um 90° benötigt wird.
Wie aus Fig. 1 und Fig. 2 ersichtlich, wird für den ersten Armteil 8.1 ein Schwenkwinkel von mind. 180° benötigt, so daß hier zweckmäßigerweise als Schwenkantrieb ein Ölmotor eingesetzt wird, der in seiner Drehrichtung entsprechend umkehrbar angesteuert werden kann. Auch für die übrigen Schwenkantriebe der Anlenkungen 11 und 14 sowie den Ausrichtantrieb der Aufnahmevorrichtung 12 sind ebenfalls Ölmotoren zweckmäßig.
Wie die Seitenansicht in Fig. 1 ebenfalls erkennen läßt, ist es nicht erforderlich, für die Anlenkung 10 am Lagerbock 9 einen möglichst tiefen Punkt vorzusehen, so daß für den Aufbau der Ladearmanordnung 8 mit Lagerbock 9 am Fahrgestell 1 kein Sonderfahrgestell notwendig ist, sondern nur eine besondere Verstärkung für die Aufnahme des Lagerbocks und des zugehörigen Stellantriebs eine entsprechende Verstärkung notwendig ist.
In den Fig. 7 und 8 ist eine abgewandelte Ausführungsform für die Ladearmanordnung dargestellt. Aufbau und Funktion dieser Ladearmanordnung entspricht Aufbau und Funktion der zuvor be-
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schriebenen Ladearmanordnung. Der Unterschied besteht in erster Linie darin, daß zwischen dem ersten Armteil 8.1 und dem weiteren Armteil 8.2 als Schwenkantrieb eine Kolben-Zylinder-Anordnung 8.3 vorgesehen ist, die ausreicht, um eine relative Verschwenkung des weiteren Armteils 8.2 gegenüber dem ersten Armteil 8.1 durchzuführen. Fig. 7 zeigt in der Position I den Aufnahmevorgang, in der Position II die Stellung der Ladearmanordnung und des Abfallgefäßes 13 relativ zur Ladearmanordnung am Ende der Schwenkbewegung und in der Position III den Entleerungsvorgang durch Verschwenken der Aufnahmevorrichtung 12 um das Gelenk 14 am Armteil 8.2. Nach dem Entleeren des Abfallgefäßes 13 wird dieses zunächst in die Position II zurückgeschwenkt und anschließend die Ladearmanordnung in die Ausgangsstellung zurückgeschwenkt, so daß das Abfallgefäß wieder auf dem Boden abgestellt wird.
In Fig. 8 ist in einer Aufsicht die Anordnung gem. Fig. 7 dargestellt, wobei in Abweichung zur Ausführungsform gem. Fig. 1 bzw. Fig. 3 eine Aufnahmevorrichtung 12 vorgesehen ist, mit der zwei Abfallgefäße 13 gleichzeitig aufgenommen werden können, wie dies in der Seitenstellen C dargestellt ist. Die Aufnahmevorrichtung 12 kann, wie für alle Schwenkstellungen der Ladearmanordnung 8, wie in Fig. 3 dargestellt, um 180° verschwenkt werden, wobei ein stufenlos ansteuerbarer Ausrichtantrieb, beispielsweise in Form eines Ölmotors zweckmäßig ist, so daß auch mit ihrer Aufnähmefläche 13.2 schräg zur Fahrzeuglängsrichtung stehende Abfallgefäße aufgenommen werden können. In Fig. 8 ist nur eine Verschwenkung um 90° gezeichnet.
Von der in Fig. 3 nur schematisch angedeuteten Aufnahmevorrichtung ist in Fig. 8 der sogenannte Aufnahmekamm 12.2 dargestellt, der beim Aufnahmevorgang den Rand des Abfallgefäßes formschlüssig untergreift. Über eine nicht näher dargestellte Klemmvorrichtung bekannter Bauart wird der Rand nach dem Aufnehmen am Aufnahmekamm 12.2 gehalten.
Der bzw. die Aufnahmekämme 12.2 sind um ein geringes Maß lose um eine vertikale Achse, bezogen auf die Aufnahmeposition, an der Aufnahmevorrichtung gehalten, so daß sich der Aufnahmekamin selbsttätig an der Wandung eines Abfallgefäßes anlegen kann und ohne Verkantung den Rand untergreifen kann.
In Fig. 9 ist die Fahrstellung der Ladearmanordnung gem. Fig. 7 dargestellt.
Wie aus Fig. 7 in Verbindung mit Fig. 9 erkennbar, ist der Schütttrichter 7 der Preßeinrichtung 6 mit einer nach hinten hochschwenkbaren Klappe 7.1 mit Seitenabdeckung 7.2 vorgesehen, die bei Entleerung hochgeschwenkt wird und, wie Fig. 9 erkennen läßt, für den Fahrbetrieb abgeschwenkt ist, um die Einfüllöffnung des Schütttrichters 7 zu verschließen. Die Seitenwangen 7.2 dienen hierbei als Schutz gegen Verwehung des aus dem Abfallgefäß herausfallenden Abfalls.
Fig. 10 zeigt das Fahrzeug gem. Fig. 7 in Frontansicht mit hochgeschwenkter Klappe 7.1.
Die vorstehend in zwei Ausfuhrungsformen beschriebene Ladearmanordnung kann auch an Fahrzeugen ohne zusätzlicher Preßeinrichtung eingesetzt werden, bei denen der Sammelbehälter mit einer obenliegenden Einfüllöffnung versehen ist.

Claims (14)

1. Fahrzeug zum Sammeln und Transportieren von Abfällen, mit einem Fahrerhaus (2) und einem hinter dem Fahrerhaus (2) angeordneten Sammelbehälter (3), der an seinem vorderen Ende mit einer Füllöffnung versehen ist, mit einem neben dem Fahrerhaus (2) angeordneten Laderbock (9), der mittels eines Stellantriebes um eine vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet ist, mit einer Ladearmanordnung (8), die insgesamt in einer vertikal ausgerichteten Schwenkebene verschwenkbar mit einem ersten Armteil (8.1) am Lagerbock (9) angelenkt ist, mit wenigstens einem relativ zum ersten Armteil (8.1) in der Schwenkebene verschwenkbar an diesen angelenkten weiteren Armteil (8.2), und mit einer am freien Ende des weiteren Armteils (8.2) relativ zu diesem in der Schwenkebene verschwenkbar angelenkten Aufnahmevorrichtung (12) für wenigstens ein in den Sammelbehälter (3) zu entleerendes Abfallgefäß (13) und mit steuerbaren Schwenkantrieben an jeder der Schwenkebene zugeordneten Anlenkungen (10. 11, 14) an der Ladearmanordnung (8).
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (12) um eine in der Schwenkebene ausgerichtete Achse mit dem weiteren Armteil (8.2) mittels eines steuerbaren Ausrichtantriebes verschwenkbar verbunden ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrerhaus (2) zur Fahrzeuglängsachse seitlich versetzt angeordnet ist.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerbock (9) nahe der Vorderfront des Fahrzeugs angeordnet ist.
5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkung (10) der Ladearmanordnung (8) am Lagerbock (9) in etwa in Höhe der Bodenebene des Sammelbehälters (3) angeordnet ist.
6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearmanordnung (8) so bemessen ist, daß bei einer in Richtung gegen den Sammelbehälter (3) zurückgeschwenkten ersten Armteil (8.1) ein mit der Aufnahmevorrichtung (12) verbundenes Abfallgefäß durch Hochschwenken des weiteren Armteils (8.2) entleerbar ist.
7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stellantrieb des Lagerbocks (9), die Schwenkantriebe der Armteile (8.1, 8.2) der Ladearmanordnung (8) und der Ausrichtantrieb der Aufnahmevorrichtung (12) einzeln und/oder in vorgebbaren Abhängigkeiten steuerbar mit einer Steuereinrichtung verbunden sind.
8. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Antriebe durch hydraulische Schwenkmotore (10.1, 8.4, 8.5) gebildet wird.
9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Armteil (8.1) über wenigstens 180° gegenüber dem Lagerbock (9) in der Schwenkebene verschwenkbar ist.
10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Armteil (8.2) um über 180° gegenüber dem ersten Armteil (8.1) in der Schwenkebene verschwenkbar ist.
11. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (12) um mind. 180° um ihre in der Schwenkebene ausgerichtete Achse gegenüber dem weiteren Armteil (8.2) verschwenkbar ist.
12. Fahrzeug nach einem er Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearmanordnung (8) um die vertikale Achse des Lagerbocks (9) um mind. 90° aus einer in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichteten Lage der Schwenkebene nach hinten verschwenkbar ist.
13. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllöffnung des Sammelbehälters (3) mit einer Preßeinrichtung (7) in Verbindung steht, die eine nach oben ausgerichtete Einwurföffnung aufweist, in die ein Abfallgefäß (13) mittels der Ladearmanordnung (8) entleerbar ist.
14. Fahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwurföffnung der Preßeinrichtung mit einer hochschwenkbaren Klappe (7.1) mit Seitenabdeckungen (7.2) verschließbar ist.
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