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DE20301136U1 - Transport- und Lagereinrichtung für plattenförmige Elemente - Google Patents

Transport- und Lagereinrichtung für plattenförmige Elemente

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Publication number
DE20301136U1
DE20301136U1 DE20301136U DE20301136U DE20301136U1 DE 20301136 U1 DE20301136 U1 DE 20301136U1 DE 20301136 U DE20301136 U DE 20301136U DE 20301136 U DE20301136 U DE 20301136U DE 20301136 U1 DE20301136 U1 DE 20301136U1
Authority
DE
Germany
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floor
support
assemblies
pallet
vertical supports
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20301136U
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English (en)
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Vetrotech Saint Gobain International AG
Original Assignee
Vetrotech Saint Gobain International AG
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Publication date
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Priority to DE20301136U priority Critical patent/DE20301136U1/de
Publication of DE20301136U1 publication Critical patent/DE20301136U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G49/00Conveying systems characterised by their application for specified purposes not otherwise provided for
    • B65G49/05Conveying systems characterised by their application for specified purposes not otherwise provided for for fragile or damageable materials or articles
    • B65G49/06Conveying systems characterised by their application for specified purposes not otherwise provided for for fragile or damageable materials or articles for fragile sheets, e.g. glass
    • B65G49/062Easels, stands or shelves, e.g. castor-shelves, supporting means on vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/30Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
    • B65D85/48Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure for glass sheets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Transport- und Lagereinrichtung für plattenförmige Elemente
Die Erfindung betrifft eine Transport- und Lagereinrichtung für aufrecht stehende, plattenförmige Elemente, z.B. für Glasplatten umfassend eine Bodenpalette und mit dieser Bodenpalette verbundene Stützelemente für die plattenförmigen Elemente.
Transport- und Lagereinrichtungen dieser Art sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. In EP-A1-3282 ist beispielsweise ein Transportbehälter für senkrecht stehende Stapel aus ebenen oder gebogenen Glasscheiben beschrieben. Dieser Transportbehälter ist kistenförmig ausgestaltet und aus Holzbrettern
&iacgr;&ogr; zusammengefügt. Der dargestellte Transportbehälter weist vorgegebene Abmessungen auf und ist für die Lagerung und Bereitstellung ausserordentlich sperrig. Der Transportbehälter ist deshalb auch als Einwegbehälter vorgesehen, welcher nach Entnahme der Glasscheiben, bzw. Glasplatten zerstört wird. Diese Art von Transportbehältern verursachen bei der Lagerung und beim Transport als Leergut hohe Kosten und haben einen grossen Raumbedarf. Wenn sie nach Entnahme der Glasplatten nicht wieder verwendet werden, sondern zerstört werden ergeben sich höhere Kosten, indem immer wieder neue Behälter hergestellt werden müssen.
Aus US A5,676,066 ist eine weitere derartige Transport- und Lagereinrichtung für Glasplatten bekannt, welche aus metallischen Profilrohren hergestellt ist. Diese Einrichtung weist eine Bodenpalette auf, welche so ausgebildet ist, dass sie für den Transport mit Gabelstaplern geeignet ist. Mit dieser Bodenpalette sind vertikale Seitenelemente und Tragelemente für die Glasplatten fest verbunden, so
dass sich ebenfalls eine kastenförmige Einrichtung ergibt. Diese Einrichtung ist sehr stabil, jedoch in der Herstellung sehr teuer. Sie ist deshalb für den langzeitigen Gebrauch bestimmt und muss in leerem Zustande gelagert und transportiert werden. Dies führt zu zusätzlichen, hohen Kosten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Transport- und Lagereinrichtung für aufrecht stehende, plattenförmige Elemente z.B. für Glasplatten zu schaffen, welche in einfacher Weise aufbaubar und in leerem Zustande wieder zerlegbar ist, welche aus Holz oder Metall, z.B. Aluminium hergestellt werden kann, in einfacher Weise an unterschiedliche Abmessungen der plattenförmigen Elemente anpassbar ist und sowohl mittels Gabelstaplern, wie auch anderen Hubmitteln transportierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 definierten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich nach den Merkmalen der abhängigen Ansprüche.
Der erfindungsgemässe Aufbau der Einrichtung aus mehreren einzelnen Baugruppen ermöglicht es diese Baugruppen so zu gestalten, dass die Einrichtung in einfacher Weise zerlegbar, bzw. aus diesen Baugruppen aufbaubar ist. Dabei sind die einzelnen Baugruppen so ausgebildet, dass sie im aufgebauten Zustande formschlüssig ineinander greifen und keine zusätzlichen Verbindungselemente notwendig sind, um die Einrichtung formstabil zusammenzuhalten. Die Abmessungen und die Formen der einzelnen Baugruppen lassen sich im Weiteren so gestalten, dass sie im Wesentlichen flache und stapelbare Elemente bilden. Dies hat den Vorteil, dass die einzelnen Baugruppen einzeln gefertigt werden können und bis zur Verwendung, d.h. bis zum Aufbau einer Einrichtung platzsparend gestapelt werden können. Nach Entnahme der plattenförmigen Elemente, z.B. in der Form von Glasplatten aus der erfindungsgemässen Transport- und Lagereinrichtung bildet diese ein relativ sperriges Gebilde, welches viel Leerraum beanspruchen würde. Die leere Einrichtung kann in einfacher Weise in die einzelnen Baugruppen zerlegt und als verhältnismässig flacher Körper platzsparend gelagert
und/oder transportiert werden. Die erste Baugruppe, welche aus der Bodenpalette gebildet ist, umfasst mindestens zwei Bodenbalken und zwei rechtwinklig dazu angeordnete Längsbalken, welche fest mit den Bodenbalken verbunden sind. Zweckmässigerweise weist die Bodenpalette, wie bei Paletten üblich, drei oder mehr Bodenbalken auf. Diese Anordnung ermöglicht, das Unterfahren der Bodenpalette mit den Gabeln eines Gabelstaplers und das Anheben und Transportieren der Einrichtung. Die zweite Baugruppe besteht aus zwei oder mehr voneinander unabhängigen Vertikalstützen, welche etwa die Form eines spitzwinkligen Dreiecks aufweisen. An der Schmalseite des Dreiecks dieser Vertikalstütze sind
&iacgr;&ogr; ein Grundbalken und ein Auflagebalken angeordnet, welche Teil der formschlüssigen Verbindung mit der Bodenpalette sind. Damit diese formschlüssige Verbindung aufgebaut werden kann, ist zwischen den beiden Längsbalken der Bodenpalette ein Zwischenraum ausgebildet, in welchen die beiden Vertikalstützen eingeschoben und/oder aufgerichtet werden können. In aufgerichtetem Zustande untergreifen die Enden des Grundbalkens an den Vertikalstützen die beiden Längsbalken der Bodenpalette und jeder der Auflagebalken an den Vertikalstützen greift über je einen der Bodenbalken der Bodenpalette und liegt auf deren Oberseite auf. Dadurch ergibt sich zwischen der Bodenpalette und den Vertikalstützen eine formschlüssige Verbindung in der Form von ineinandergreifenden Verzahnungen. Diese formschlüssige Verbindung ergibt sich, wenn die Vertikalstützen im Zwischenraum der Bodenpalette so aufgerichtet werden, dass die Schmalseite der Vertikalstützen an je einem Bodenbalken der Bodenpalette anliegt. Durch Ablegen der Vertikalstützen in die Horizontale, kann diese Verbindung wieder gelöst und die Vertikalstützen können aus der Bodenpalette herausgenommen werden. Die Festlegung der Position der Vertikalstützen in ihrer aufgerichteten, vertikalen Lage erfolgt durch die dritte Baugruppe, welche durch mindestens eine Auflagewand für die plattenförmigen Elemente gebildet ist. Diese Auflagewand erstreckt sich in aufgebautem Zustande leicht schräg geneigt von der Bodenpalette nach oben und liegt dabei mit einer inneren Breitseite an den Vertikaistützen an. In aufgebautem und zusammengefügtem Zustande, greift der untere Bereich, bzw. die Unterkante jeder Auflagewand in einen Zwischenraum an der Bodenpalette ein und bildet dadurch mit der Bodenpalette eine formschlüssige
Verbindung. An der inneren Breitseite jeder Auflagewand sind zwei oder mehr etwa vertikal verlaufende Führungen angeordnet, welche den gleichen Abstand zueinander aufweisen wie die beiden Vertikalstützen in aufgerichtetem Zustande. In aufgebautem Zustande, d.h. wenn die Auflagewand an den Vertikalstützen anliegt umgreifen diese beiden Führungen je eine Längskante der Vertikalstützen und bilden dadurch mit diesen wiederum eine formschlüssige Verbindung.
In aufgebautem und zusammengefügtem Zustande bilden die drei Baugruppen eine stabile Einheit, welche in einfacher Weise mit plattenförmigen Elementen,
&iacgr;&ogr; z.B. Glasplatten beladen werden kann. Zur Aufnahme der Glasplatten ist derjenige Längsbalken an der Bodenpalette, welcher mit einer Auflagewand zusammenwirkt, bzw. an diese anstösst mit einer schrägen Auflagefläche für die plattenförmigen Elemente versehen. Dabei bildet diese Auflagefläche mit der nach aussen gerichteten Breitseite der Auflagewand etwa einen rechten Winkel. Weist die Transpsort- und Lagereinrichtung nur eine Auflagewand auf, so ist nur einer der Längsbalken an der Bodenpalette mit einer entsprechenden, schrägen Auflagefläche versehen. Der zweite Längsbalken an der Bodenpalette ist dann so ausgebildet, dass die Formstabilität und Festigkeit der Bodenpalette gewährleistet ist. Bei dieser Ausführungsform mit einer Auflagewand weisen die Vertikalstützen die Form eines spitzwinkligen Dreiecks auf, bei welchem eine Längsseite und die Schmalseite einen rechten Winkel einschliessen. Zur Aufnahme einer grösseren Zahl von Glasplatten, bzw. plattenförmigen Elementen ist die Einrichtung mit zwei gegeneinander geneigten Auflagewänden ausgestattet. In diesem Falle sind an der Bodenpalette auch beide Längsbalken mit schrägen Auflageflächen versehen und die beiden Vertikalstützen haben die Form eines gleichschenkligen, spitzwinkligen Dreiecks. Eine Anpassung an unterschiedliche Abmessungen der plattenförmigen Elemente kann dadurch erfolgen, dass unterschiedlich lange und/oder hohe Auflagewände eingesetzt werden. Dabei können immer die gleiche Bodenpalette und die gleichen Vertikalstützen eingesetzt werden. Im Weiteren ist es aber auch möglich, für Spezialanwendungen die Abmessungen der Bodenpalette und/oder der Vertikalstützen zu verändern, wobei weiterhin die anderen Baugruppen ohne Veränderung eingesetzt werden können. Dieser Aufbau der
erfindungsgemässen Transport- und Lagereinrichtung aus, formschlüssig miteinander verbindbaren Baugruppen und die einfachen Anpassungsmöglichkeiten an unterschiedliche Abmessungen der zu der transportierenden und zu lagernden Platten ermöglicht eine einfachere Produktion der Einrichtung und führt zu niedrigen Herstellungskosten. Wenn die Einrichtung aus Holzprofilen hergestellt wird, kann sie zudem in einfacher Weise wiederverwertet werden, was insbesondere dann von Interesse ist, wenn nach Entnahme der Glasplatten, bzw. der plattenförmigen Elemente keine Rücklieferung der Einrichtung erfolgt. Im nicht beladenen Zustande kann die Einrichtung aber auch in einfacher Weise in die einzelnen Baugruppen zerlegt und gestapelt und gelagert oder transportiert werden. Dies ermöglicht eine zusätzliche Reduktion der Handlingkosten. Die Handhabung der Einrichtung ist mittels Gabelstaplern, Kranen, Fahrzeugen usw. möglich.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemässe Einrichtung mit einer Auflagewand, Fig. 2 einen Querschnitt durch die Einrichtung gemäss Fig. 1, Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Einrichtung gemäss Fig. 1, Fig. 4 eine erfindungsgemässe Einrichtung mit zwei Auflagewänden für
lange, plattenförmige Elemente, Fig. 5 eine Bodenpalette für eine Einrichtung mit zwei Auflagewänden
und
Fig. 6 eine Vertikalstütze für eine Einrichtung mit zwei Auflagewänden.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemässe Transport- und Lagereinrichtung für Glasplatten, d. h. plattenförmige Elemente in perspektivischer Ansicht dargestellt. Bei der dargestellten Einrichtung handelt es sich um eine Einrichtung, welche zur einseitigen Aufnahme von Glasplatten bestimmt ist. Die Einrichtung besteht aus einer ersten Baugruppe, welche durch eine Bodenpalette 1 gebildet ist, einer zweiten Baugruppe, welche aus Vertikalstützen 2 und 3 besteht und einer dritten Baugruppe, welche durch eine Auflagewand 5 gebildet ist. Diese drei Baugruppen
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sind formschlüssig miteinander verbunden ohne, dass zusätzliche Verbindungselemente vorhanden, bzw. notwendig sind. Die Bodenpalette 1 besteht aus drei Bodenbalken 7, 8 und 9 sowie zwei rechtwinklig dazu angeordneten Längsbalken 10,12. Zwischen diesen beiden Längsbalken 10,12 ist ein Zwischenraum 13 ausgebildet. Die Bodenbalken 7,8 und 9 und die beiden Längsbalken 10,12 sind fest miteinander verbunden z.B. durch Nagelbinder oder Verschraubungen. Im dargestellten Beispiel wird als Baumaterial für die Einzelteile der Bauelemente Holz verwendet, d. h. die verschiedenen Teile bestehen aus Holzbalken oder Holzlatten. Es ist aber auch möglich, die Bauelemente aus Metallprofilen z.B.
&iacgr;&ogr; Aluminiumprofilen herzustellen. Die Vertikalstützen 2, 3, welche die zweite Baugruppe bilden, sind flächige Elemente, welche etwa die Form eines spitzwinkligen Dreiecks aufweisen. Jede der beiden Vertikalstützen 2, 3 besteht dabei aus zwei Längsschenkeln 24, 29 und einer Schmalseite 14, welche durch einen in Fig. 2 dargestellten Grundbalken 15 gebildet ist. An der nach aussen gerichteten Seite der Vertikalstützen 2, 3 ist oberhalb dieses Grundbalkens 15 ein Auflagebalken 18 angeordnet, welcher in aufgebautem bzw. aufgerichtetem Zustande der Vertikalstützen 2, 3 auf der Oberseite 19 der beiden äusseren Bodenbalken 7, 8 aufliegt. Die Auflagewand 5 ist ein Flächenelement aus Horizontallatten 30 und Vertikallatten 31. Diese Latten 30, 31 sind in bekannter Weise fest miteinander verbunden. Die Auflagewand 5 weist, wie in Fig. 2 dargestellt, eine äussere Breitseite 21 auf, an welcher die Glasplatten 4 angelegt werden. An der Gegenüberliegenden inneren Breitseite 20 sind Führungen 22 und 23 ausgebildet, welche je eine Längskante der Längsschenkel 24 an den Vertikalstützen 2, 3 umgreifen. Dadurch wird eine formschlüssige Verbindung zwischen den Vertikalstützen 2, 3 und der Auflagewand 5 gebildet. Eine Unterkante 25 der Auflagewand 5 greift in einen Zwischenraum 26 ein, welcher an der Bodenpalette 1 zwischen dem Längsbalken 10 und den beiden Vertikalstützen 2, 3 gebildet wird. Damit entsteht zwischen der Bodenpalette 1 und der Auflagewand 5 ebenfalls eine formschlüssige Verbindung.
In dem Fig. 2 dargestelltem Querschnitt durch die erfindungsgemässe Einrichtung gemäss Fig. 1 sind weitere Details erkennbar. An der Bodenpalette 1 ist der Längsbalken 10 mit einer schrägen Auflagefläche 27 ausgestattet. Auf dieser
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Auflagefläche 27 liegen die Schmalseiten der gestapelten Glasplatten 4 auf. Die Breitseiten der Glasplatten 4 liegen an der äusseren Breitseite 21 der Auflagewand 5 an. Die äussere Breitseite 21 der Auflagewand 5 bildet dabei mit der Auflagefläche 27 des Längsbalkens 10 einen rechten Winkel, so dass ein Stapel von Glasplatten 4 parallel abgestützt wird. Dabei ist die Auflagewand 5 leicht geneigt angeordnet, so dass der Stapel aus Glasplatten 4 durch sein Eigengewicht sicher positioniert ist. An den Vertikalstützen 2, 3 ist der Grundbalken 15 so lang ausgebildet, dass die beiden Enden 16,17 über die beiden Längsschenkel 24, 29 hinausragen. Diese vorstehenden Enden 16,17 des Grundbalkens 15 greifen unter
&iacgr;&ogr; die beiden Längsbalken 10,12 an der Bodenpalette 1. Anderseits greift der Auflagebalken 18 über den Bodenbalken 7 und liegt auf dessen Oberseite 19 auf. Dadurch sind die Bodenpalette 1 und die Vertikalstützen 2, 3 in vertikaler Richtung formschlüssig gegeneinander positioniert und miteinander verbunden. Zwischen dem Längsbalken 10 und den Vertikalstützen 2, 3 bzw. deren Längsschenkel 24 ist ein Zwischenraum 26 ausgebildet, in welchem die Unterkante 25 der Auflagewand 5 eingreift. Dadurch wird auch in diesem Bereich eine formschlüssige Verbindung gebildet.
Fig. 3 zeigt einen Längsschnitt durch das Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 und 2 und zwar in einer Ansicht von der Seite ohne Auflagewand. Die Vertikalstützen 2, 3 sind vertikal aufgerichtet und liegen mit den Schmalseiten 14 an den Innenseiten der Bodenbalken 7, 8 an. Durch das Aufrichten der Vertikalstützen 2, 3 greifen der Grundbalken 15 und der Auflagebalken 18 zahnförmig in die Bodenbalken 7, 8 sowie den Längsbalken 10 an der Bodenpalette ein und bilden die formschlüssige Verbindung. An der Auflagewand 5 sind mit Abstand zu den beiden Vertikallatten 31 im Bereiche der Vertikalstützen 2, 3 Führungsleisten 33 angeordnet. Zwischen den Vertikallatten 31 und den Führungsleisten 33 ist je eine Führung 22 bzw. 23 ausgebildet, welche die Kantenbereiche der Längsschenkel 24 der beiden Vertikalstützen 2, 3 umgreift. Dadurch werden die Vertikalstützen 2, 3 in ihrer vertikalen Position gehalten und es wird die formschlüssige Verbindung zwischen der Auflagewand 5 und den beiden Vertikalstützen 2, 3 gebildet.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemässen Einrichtung, welche für die Aufnahme von langen Platten ausgebildet ist. Dabei ist diese Einrichtung so ausgebildet, dass beidseitig Glasplatten bzw. plattenförmige Elemente abgestützt und gelagert werden können. Dazu weist die dargestellte Ausführungsform eine Bodenpalette 1' auf, welche im Wesentlichen gleich ausgestaltet ist, wie diejenige beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1. Abweichend ist, dass anstelle des Längsbalkens 12 ein Längsbalken 11 eingesetzt ist, welcher ebenfalls eine schräge Auflagefläche 28 aufweist. Die übrigen Elemente sind identisch, weshalb auch die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Diese Bodenpalette 1' ist in
&iacgr;&ogr; Fig. 5 als einzelnes, erstes Bauelement dargestellt. Die Vertikalstützen 2' und 3' sind bei diesem Ausführungsbeispiel in der Form eines gleichschenkligen, spitzwinkligen Dreiecks ausgebildet. Die beiden Längsschenkel 24 und 29 schliessen dabei mit dem Grundbalken 15, welcher die Schmalseite bildet den gleichen Winkel ein und sind beide nach innen geneigt. Diese Ausgestaltung ist in Fig. 6 dargestellt. Die beiden Auflagewände 5' und 6 sind identisch ausgebildet, wobei sie gegenüber der Auflagewand 5 im Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 länger sind und an beiden Enden über die Bodenpalette 1' hinausragen. Im Übrigen sind die formschlüssigen Verbindungen zwischen der Bodenpalette 1' und den Vertikalstützen 2' und 3' einerseits sowie der Bodenpalette 1' und den Vertikalstützen 2' und 3' sowie den beiden Auflagewänden 5' und 6 gleich ausgebildet, wie zu Fig. 1 beschrieben. Aus diesem Ausführungsbeispiel ist erkennbar, dass die Auflagewände 5, 6 in einfacher Weise an die Abmessungen der aufzunehmenden Glasplatten 4, bzw. plattenförmige Elemente angepasst werden können ohne, dass die beiden anderen Baugruppen der Einrichtung verändert werden müssen.
Durch einfaches Auswechseln der Vertikalstützen 2, 3 bzw. 2', 3' kann die Einrichtung für einseitige- oder zweiseitige Aufnahme von Glasplatten 4 aufgebaut werden.
Die drei Baugruppen, welche durch die Bodenpalette 1,1' die Vertikalstützen 2, 3 bzw. 2', 3' sowie die Auflagewände 5, 5', 6 gebildet werden, sind einfach aufgebaut und lassen sich kostengünstig herstellen. Durch ihre flache Form lassen sie sich in zerlegtem Zustande der Einrichtung raumsparend stapeln und transportie-
ren. Bei Bedarf kann die Einrichtung schnell und in einfacher Weise aufgebaut, bzw. aufgerichtet werden und bildet nach dem Zusammenfügen der drei Baugruppen eine stabile Einheit. Dadurch, dass für alle Teile der Einrichtung als Baumaterial Holz verwendet werden kann, entstehen auch niedrige Materialkosten. Zudem ermöglicht das Baumaterial Holz einerseits eine mehrfache, langzeitige Verwendung der Einrichtung und anderseits bietet sich die Möglichkeit der Wiederverwertbarkeit der einzelnen Holzteile, wenn eine Rücklieferung an den Hersteller nicht möglich oder gewünscht ist. Es werden somit wesentliche, positive Aspekte des Umweltschutzes erfüllt ohne, dass zusätzliche Kosten entstehen.

Claims (7)

1. Transport- und Lagereinrichtung für aufrecht stehende, plattenförmige Elemente, z. B. für Glasplatten (4), umfassend eine Bodenpalette (1) und mit dieser Bodenpalette (1) verbundene Stützelemente (3, 4) für die plattenförmigen Elemente (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung aus mehreren Baugruppen (1, 3, 5) aufgebaut und in diese Baugruppen zerlegbar ist, wobei diese Baugruppen in aufgebautem Zustande der Einrichtung ohne zusätzliche Verbindungselemente formschlüssig miteinander verbunden sind, dass die Bodenpalette (1) eine erste Baugruppe bildet, in diese Bodenpalette (1) mindestens zwei mit Abstand zueinander angeordnete Vertikalstützen (3, 4), welche zweite Baugruppen bilden, eingreifen, mit diesen Vertikalstützen (3, 4) und der Bodenpalette (1) mindestens eine Auflagewand (5) für die plattenförmigen Elemente (4), welche eine dritte Baugruppe bildet, zusammenwirkt und diese ersten, zweiten und dritten Baugruppen (1, 3, 5) in aufgebautem und zusammengefügtem Zustande mittels der formschlüssigen Verbindungen eine stabile Einheit bilden.
2. Transport- und Lagereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenpalette (1) mindestens zwei beabstandete Bodenbalken (7, 8, 9) und mindestens zwei auf diesen Bodenbalken (7, 8, 9) befestigte und rechtwinklig dazu angeordnete Längsbalken (10, 11, 12) aufweist, wobei zwischen den beiden Längsbalken (10, 12; 10, 11) ein freier Zwischenraum (13) ausgebildet ist, dass jede Vertikalstütze (2, 3) die Form eines spitzwinkligen Dreiecks aufweist, dessen Schmalseite (14) in den Zwischenraum (13) der Bodenpalette (1) eingreift, wobei an dieser Schmalseite (14) der Vertikalstütze (2, 3) ein Grundbalken (15) angeordnet ist, welcher an beiden Enden (16, 17) über die Längsseiten des Dreiecks vorsteht und oberhalb dieses Grundbalkens (15) an der Vertikalstütze (2, 3) ein Auflagebalken (18) angeordnet ist und dass die Vertikalstützen (2, 3) in der aufgebauten Position der Einrichtung über dem Zwischenraum (13) der Bodenpalette (1) angeordnet sind, dabei die beiden vorstehenden Enden (16, 17) der Grundbalken (15) unter die Längsbalken (10, 12, bzw. 10, 11) der Bodenpalette (1) greifen und die Auflagebalken (18) auf je einer Oberseite (19) der Bodenbalken (7, 8) der Bodenpalette (1) aufliegen.
3. Transport- und Lagereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagewand (5, 6) mit einer Breitseite (20) an den Vertikalstützen (2, 3) anliegt und an dieser Breitseite (20) zwei vertikal verlaufende Führungen (22, 23) aufweist, welche etwa den gleichen Abstand zueinander aufweisen, wie die beiden Bodenbalken (7, 8) an der Bodenpalette (1), diese Führungen (22, 23) in der aufgebauten Position der Einrichtung je eine Längskante eines Schenkels (24) der Vertikalstützen (2, 3) umgreifen und die Vertikalstützen (2, 3) in ihrer vertikalen Position festlegen und dass eine Unterkante (25) der Auflagewand (5, 6) in einen Zwischenraum (26) an der Bodenpalette (1) eingreift.
4. Transport- und Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längsbalken (10, 11) an der Bodenpalette (1, 1'), welcher an eine Auflagewand (5, 5', 6) anstösst, eine schräge Auflagefläche (27, 28) für die plattenförmigen Elemente (4) aufweist und diese Auflagefläche (27, 28) und die nach Aussen gerichtete Breitseite (21) der Auflagewand (5, 5', 6) etwa einen rechten Winkel einschliessen.
5. Transport- und Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Material für die Baugruppen (1 bzw. 2, 3 bzw. 5, 6) der Einrichtung Holz eingesetzt ist.
6. Transport- und Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zwei gegeneinander geneigte Auflagewände (5, 5', 6) für plattenförmige Elemente (4) aufweist.
7. Transport- und Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Baugruppen (1 bzw. 2, 3 bzw. 5, 6) der Einrichtung im wesentlichen flache und stapelbare Elemente sind.
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