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DE20301854U1 - Rollladen - Google Patents

Rollladen

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Publication number
DE20301854U1
DE20301854U1 DE20301854U DE20301854U DE20301854U1 DE 20301854 U1 DE20301854 U1 DE 20301854U1 DE 20301854 U DE20301854 U DE 20301854U DE 20301854 U DE20301854 U DE 20301854U DE 20301854 U1 DE20301854 U1 DE 20301854U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roller shutter
cover cap
insertion funnel
shutter according
retaining pin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20301854U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROMA KG
Original Assignee
Roma Rolladensysteme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Roma Rolladensysteme GmbH filed Critical Roma Rolladensysteme GmbH
Priority to DE20301854U priority Critical patent/DE20301854U1/de
Publication of DE20301854U1 publication Critical patent/DE20301854U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17061Connection of the box to the guides
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/56Operating, guiding or securing devices or arrangements for roll-type closures; Spring drums; Tape drums; Counterweighting arrangements therefor
    • E06B9/58Guiding devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Description

Anmelder: roma Rolladensysteme GmbH Ostpreußenstr. 9 89331 Burgau
Rollladen
Die Erfindung betrifft einen Rollladen mit einem am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen angeordneten Rollladenkasten, der zwei seitliche, durch einen Mantel überbrückte Blendkappen aufweist und mit einem Durchführschlitz für einen in ihm aufnehmbaren Rollladenpanzer versehen ist, wobei der Rollladenpanzer unterhalb des Rollladenkastens mit seinen seitlichen Randbereichen in einander zugewandte Führungskanäle der Führungsschienen eingreift, an deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz blendkappenseitig begrenzende
Einführtrichteranordnung vorgesehen ist, und wobei die Blendkappen durch jeweils einen nach unten abstehenden, in einen Einsteckkanal der zugeordneten Führungsschiehen einsteckbaren, wenigstens einen Längskanal aufweisenden Haltezapfen mit den Führungsschienen verbunden sind.
Bei den bekannten Anordnungen dieser Art sind die Einführtrichteranordnungen mit jeweils einem nach unten abstehenden Tragzapfen versehen, der im Längskanal des Haltezapfens der zugeordneten Blendkappe aufnehmbar ist und diesen gegenüber dem Kasteninnenraum verschließt. Es ergibt sich daher kein offener
Durchgang vom Einsteckkanal der Führungsschiene zum Kasteninnenraum und damit auch keine Möglichkeit zur Durchführung von Kabeln etc.. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass die Einführtrichteranordnungen aufgrund des Eingriffs ihres Tragzapfens in den Längskanal des in den Einsteckkanal der zugeordneten Führungsschiene eingeführten, blendkappenseitigen Haltezapfens nicht einfach austauschbar sind. Hierzu ist praktisch eine vollständige Demontage des Kastens von den Führungsschienen erforderlich.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rollladen eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass der Einsteckkanal wenigstens einer Führungsschiene als Multifunktionskanal verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass wenigstens eine Einführtrichteranordnung nach unten tragzapfenfrei ausgebildet und oberhalb des Haltezapfens der jeweils zugeordneten Blendkappe an dieser gehaltert ist und dass zwischen dem Einsteckkanal der zugeordneten Führungsschiene und dem Innenraum des Rollladenkastens ein über den bei montierter Einführtrichteranordnung nach oben offenen Längskanal des Haltezapfens führender Durchgang vorgesehen ist.
Mit diesen Maßnahmen werden die eingangs geschilderten Nachteile der bekannten Anordnungen vollständig vermieden. Dadurch, dass wenigstens eine oder vorzugsweise beide Einführtrichteranordnungen oberhalb des Haltezapfens der jeweils zugeordneten Blendkappe an dieser abgestützt und befestigt werden und keinen
• ·
nach unten abstehenden Tragzapfen aufweisen, wird der gegenüber dem Kasteninnenraum offene Längskanal der Haltezapfen der Blendkappen zur Halterung der zugeordneten
Einführtrichteranordnung nicht benötigt und kann daher offen bleiben, wodurch ein Durchgang geschaffen wird, der vielfach erwünscht ist, beispielsweise zum Durchführen eines Kabels und/oder eines Betätigungsorgans zur Betätigung der Wickelwelle. Es ist daher möglich, den Einsteckkanal der Führungsschienen nicht nur zur Aufnahme des Haltezapfens der zugeordneten Blendkappe zu verwenden, sondern auch als Kabelkanal und/oder Aufnahmekanal für eine Antriebswelle oder dergleichen. Dadurch, dass die Einführtrichteranordnungen oberhalb des Haltezapfens der jeweils zugeordneten Blendkappe an dieser abgestützt und befestigt werden und keinen in den Längskanal des Haltezapfens eingreifenden Tragzapfen aufweisen, ist auch eine einfache Montage bzw. Demontage der Einführtrichteranordnungen möglich, was die Wartung und Instandhaltung erleichtert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So können die Blendkappen und die Einführtrichteranordnungen zweckmäßig mit einander zugewandten, oberhalb des Haltezapfens vorgesehenen, zur Wickelwellenachse normalen Stützflächen und zur Wickelwellenachse parallelen, gegenseitigen Führungsflächen versehen sein. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise eine einfache Steckverbindung mit zur Wickelwellenachse paralleler Steckrichtung. Zusätzlich zur Steckverbindung genügt dabei eine einfache Verschraubung oder dergleichen.
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Vorteilhaft können die Einführtrichteranordnungen jeweils wenigstens einen gegenüber der zugeordneten Stützfläche vorspringenden, wickelwellenparallelen Zapfen aufweisen, der in eine zugeordnete, von der blendkappenseitigen Stützfläche umfasste, blendkappenseitige Ausnehmung einführbar ist. Diese Maßnahmen ergeben in vorteilhafter Weise gleichzeitig wickelwellennormale Stützflächen und wickelwellenparallele Führungsflächen und ermöglichen somit auf besonders einfache Weise eine zuverlässige und gegen Verlagerung allseitig gesicherte Anbringung der Einführtrichteranordnungen. Dabei kann eine zweckmäßig den Zapfen durchgreifende Halteschraube zur endgültigen, lösbaren Fixierung genügen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, dass die Blendkappen zumindest in ihrem der zugehörigen Einführtrichteranordnung zugeordneten Bereich doppelwandig ausgebildet sind und dass die jeweils zugeordnete Einführtrichteranordnung zumindest teilweise auf der der Kasteninnenseite zugewandten Wand aufnehmbar ist. Die Doppelwandigkeit der Blendkappen ergibt eine hohe Biege- und Verwindungssteifigkeit. Gleichzeitig bildet die innere Wand eine Montageplattform, was eine besonders einfache Anbringung der Einführtrichteranordnungen ermöglicht.
Vorteilhaft können die Einführtrichteranordnungen jeweils mittels wenigstens einer Halteschraube, die in einen blendkappenseitigen Schraubkanal einschraubbar ist, mit der Blendkappe verbindbar sein. Die Schraubverbindung ermöglicht in vorteilhafter Weise eine einfache Lösbarkeit und ergibt gleichzeitig einen zuverlässigen Halt
und hohe Sicherheit. Die Stirnseite des Schraubkanals kann dabei vorteilhaft als blendkappenseitige Stützfläche für die Einführtrichteranordnung bzw. eine diese aufnehmende Wandplatte fungieren.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann der Haltezapfen jeder Blendkappe jeweils einen durch dem Gebäude zu- bzw. abgewandte Flansche begrenzten Steg aufweisen, der als unterer Fortsatz der Außenwand der zugeordneten Blendkappe ausgebildet ist. Dies ergibt einen günstigen Kraftfluss von der Blendkappe zum Haltezapfen und vermeidet in vorteilhafter Weise im Bereich des oberen Endes des Haltezapfens eine Materialanhäufung, die zu inneren Spannungen und Lunkerbildung führen würde. Zweckmäßig kann der Haltezapfen hierzu in seinem unteren Bereich im Querschnitt H-förmig ausgebildet sein, wobei der obere Bereich des Stegs schräg nach außen verläuft.
Eine weitere günstige Maßnahme besteht darin, dass der die seitlichen Blendkappen überbrückende Mantel ein unteres, als Revisionsklappe ausgebildetes Mantelteil aufweist. Dies ermöglicht eine einfache Zugänglichkeit der lösbar anbringbaren Einführtrichteranordnungen und erhöht damit die Warnings- und Instandhaltungsfreundlichkeit.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Figur 1 einen zur Wickelwelle normal verlaufenden Vertikalschnitt durch einen erfindungsgemäßen Rollladen,
Figur 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Figur 1,
Figur 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Figur 1,
Figur 4 eine perspektivische Ansicht einer mit angesetzter Einführtrichteranordnung versehenen, seitlichen Blendkappe der Anordnung gemäß Figur 1,
Figur 5 eine perspektivische Ansicht einer anderen Blendkappe mit angesetzter Einführtrichteranordnung
Figur 6 einen Schnitt entlang der Linie VI/VI in Figur 1 und
Figur 7 die bei der Anordnung gemäß Figur 5 vorgesehene Verschraubung in Figur 6 entsprechender Darstellung.
Der grundsätzliche Aufbau und die Funktionsweise von zum Verschließen von Gebäudeöffnungen dienenden Rollläden sind an sich bekannt. Der der Figur 1 zugrundeliegende, als Vorbaurollladen ausgebildete Rollladen enthält einen im Bereich der Oberkante der zu verschließenden Gebäudeöffnung angeordneten Kasten 1, der am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen 2 angeordnet ist. Die Führungsschienen 2 sind in der Regel an den Seitenschenkeln eines in die Gebäudeöffnung eingesetzten Fenster- oder Türrahmens anbringbar.
Der Kasten 1 besteht aus zwei seitlichen, als Gußformlinge ausgebildeten Blendkappen 3 etwa der aus den Figuren 4 oder 5 entnehmbaren Art, die durch einen Mantel 4 überbrückt sind. Die Blendkappen 3 besitzen, wie die Figuren 4 und 5 anschaulich erkennen lassen, eine zur Kastenlängsachse normale Außenwand 5, die randseitig eine nach innen vorspringende Randflanschanordnung 6 trägt, auf der der Mantel 4 mit seinen Enden aufgenommen wird. Dieser besteht aus mehreren Teilen, hier einem Oberteil und einem Unterteil. Das untere Mantelteil ist, wie aus Figur 1 ersichtlich ist, als schwenkbare bzw. abnehmbare Revisionsklappe 7 ausgebildet. Der Kasten 1 ist von einer antreibbaren, auf den Blendkappen 3 abgestützten Wickelwelle 8 durchsetzt, an der das obere Ende eines in Figur 1 durch eine unterbrochene Linie angedeuteten Rollladenpanzers 9 angreift, der einen im Bereich der hinteren, unteren Ecke des Kastens 1 angeordneten Durchführschlitz 10 durchgreift. Unterhalb des Kastens 1 läuft der Panzer 9 mit seinen seitlichen Randbereichen in zugeordneten Führungskanälen 11 der seitlichen Führungsschienen 2.
Am oberen Ende der Führungskanäle 11 sind den Durchtrittsschlitz 10 blendkappenseitig begrenzende Einführtrichteranordnungen 12 angeordnet. Diese enthalten zwei einander gegenüberliegende, jeweils einer Trichterflanke zugeordnete Seitenteile 13, 14, die von einer Stirnplatte 15 abstehen.
Die die Last der Wickelwelle 8 und des hierauf aufwickelbaren Panzers 9 aufnehmen Blendkappen 3 sind durch eine Steckverbindung mit den Führungsschienen 2 verbunden. Hierzu sind die
Führungsschienen, wie die Figuren 2 und 3 zeigen, mit einem hinter ihrem Führungskanal 11 angeordneten Einsteckkanal 16 versehen, in den ein vom hinteren unteren Randbereich der Blendkappen 3 nach unten abstehender Haltezapfen 17 einsteckbar ist, wie Figur 1 zeigt. Der Haltezapfen 17 besitzt, wie am besten aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich ist, einen zur Außenwand 5 der zugeordneten Blendkappe 3 parallelen Steg 18, der zwischen zwei rechtwinklig hierzu angeordneten Flanschen 19 verläuft.
Der untere Endbereich des Haltezapfens 17 besitzt, wie Figur 2 zeigt, einen H-förmigen Querschnitt. Der außenwandparallele Steg 18 besitzt, wie aus den Figuren 4 und 5 sowie 6 und 7 ersichtlich ist, einen oberen, schräg nach außen verlaufenden Bereich 18a. Im oberen Bereich des Steckzapfens 17 ergibt sich dementsprechend U-förmiger Querschnitt gemäß Figur 3.
Das obere Ende des schräg nach außen verlaufenden Bereichs 18a des Stegs 18 schließt, wie die Figuren 6 und 7 zeigen, an die Außenwand 5 der zugeordneten Blendkappe 3 an. Der Steg 18 läuft dementsprechend mit seinem oberen Bereich 18a aus der Außenwand 15 nach unten heraus, d.h. stellt einen nach unten gehenden Fortsatz der Außenwand 5 dar, was eine hohe Biegesteifigkeit sowie einen günstigen Kraftfluss ergibt. Die Außenwand 5 kann im Bereich oberhalb des Anschlusses des Stegs 18 mit einer den Haltezapfen 17 überquerenden Verrippung 20 versehen sein.
Der der Gebäudeaußenseite zugewandte Flansch 19 des Haltezapfens 18 schließt, wie am besten aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich ist, an einen etwa gleich breiten, unteren Endbereich der
Randflanschanordnung 6 der zugeordneten Blendkappe 3 an, was eine hohe Biegesteifigkeit ergibt. Der der Gebäudeinnenseite zugewandte Flansch 19 des Haltezapfens 17 endet im Bereich der hinteren, unteren Ecke der Blendkappe 3, wobei in Verlängerung dieses nach innen gewandten Flansches, wie aus den Figuren 6 und 7 entnehmbar ist, ein rückwärtiger Abschnitt der Randflanschanordnung 6 vorgesehen sein kann, der jedoch schmäler als der genannte Flansch 19 und dementsprechend auch schmäler als der an den nach außen gewandten Flansch 19 anschließende, untere Randflanschabschnitt ist.
Der Steg 18 und die Flansche 19 begrenzen, wie die Figuren 6 und 7 weiter zeigen, einen Längskanal 21, der in Folge der schrägen Neigung des oberen Abschnitts 18a des Stegs 18 oben erweitert ist und der gegenüber dem Kasteninnenraum offen ist. Über den Längskanal 29 des Haltezapfens 17 kann daher der Kasteninnenraum mit dem Einsteckkanal 16 der Führungsschienen 2 kommunizieren, wie in den Figuren 6 und 7 durch Durchgangspfeile 22 angedeutet ist. Der so gebildete Durchgang wird durch die Einführtrichteranordnungen 12 nicht behindert. Es ist daher möglich, über den genannten Durchgang Kabel und/oder Betätigungselemente vom Einsteckkanal 16 in den Kasteninnenraum einzuführen. Der Einsteckkanal 16 dient hier daher nicht nur zur Aufnahme des zugeordneten Haltezapfens 17, sondern auch als Kabelkanal und/oder Gehäuse für Betätigungselemente und bildet dementsprechend einen Multifunktionskanal.
Der genannte Durchgang wird durch die benachbarte Einführtrichteranordnung 12 nicht verbaut. Diese besitzt daher, nicht wie früher, einen in den Längskanal 21 des benachbarten Haltezapfens
17 einsteckbaren Tragzapfen, sondern ist im Wesentlichen nur außerhalb des Längskanals 21 und des diesen nach oben fortsetzenden Bereichs des Kasteninnenraums an der zugeordneten Blendkappe 3 festlegbar.
Die Stirnplatte 15 der Einführtrichteranordnungen 12 schließt, wie die Figuren 1 und 4 bis 7 zeigen, ihrem unteren Rand mit der Unterkante der zugeordneten Blendkappe 3 ab und liegt am freien Rand des unteren Abschnitts der Randflanschanordnung 6 sowie einem oberen, der Dicke der Randflanschanordnung entsprechenden Endbereich der Flansche 19 des Haltezapfens 17 auf. Die Stirnplatte 15 ist daher von der gegenüberliegenden Außenwand 5 der zugeordneten Blendkappe 3 um die Breite des unteren Abschnitts der Randflanschanordnung 6 und des hiermit gleichbreiten Haltezapfens 17 distanziert, so dass sich ein Zwischenraum mit der Breite des unteren Abschnitts der Randflanschanordnung 6 entsprechender Tiefe ergibt. Die Trichterseitenteile 13, 14 besitzen zwar über die Blendkappenunterkanten nach unten abstehende Zungen 23. Diese befinden sich jedoch auf der von der Außenwand 5 der zugeordneten Blendkappe 3 abgewandten Seite der Stirnplatte 15 und greifen dementsprechend nur in den zugeordneten Führungskanal 11 ein. Die blendkappenseitige Halterung der Einführtrichteranordnungen 12 erfolgt oberhalb des Haltezapfens 17 und außerhalb des durch den Pfeil 22 angedeuteten Durchgangs.
Bei der den Figuren 1, 4 und 6 zugrundeliegenden Ausführung ist die Stirnplatte 15 der Einführtrichteranordnung 12, wie aus Figur 6 ersichtlich ist, mit wenigstens einem, hier im Bereich des oberen Endes ihres hinteren Rands angeordneten, zur Außenwand 5 der zugeordneten Blendkappe 3 hin vorspringenden Stützfuß 24
versehen, der an der Außenwand 5 ansteht, wobei die gegenseitigen Anlageflächen wickelwellennormale Stützflächen bilden. Im Bereich der Rückseite des unteren Rands der Stirnplatte 15 können kleine, in Figur 4 erkennbare nockenförmige Ansätze 25 vorgesehen sein, die sich an den oberen Randkanten der Flansche 19 abstützen, ohne jedoch den durch die Pfeile 22 angedeuteten Durchgang zu behindern. Die Anlagenflächen der Ansätze 25 und die blendkappenseitigen Gegenflächen bilden wickelwellenparallele Führungsflächen.
Im unteren, gegenüber dem genannten Durchgang zur Gebäudeaußenseite hin versetzten Randbereich der Einführtrichteranordnung ist eine Verschraubung mit der zugeordneten Blendkappe 3 vorgesehen, wie an Hand der in Figur 1 dargestellten Schraube 26 ersichtlich ist. Hierzu ist die Blendkappe 3, wie Figur 6 zeigt, mit einem von der Außenwand 5 nach innen abstehenden Schraubkanal 27 versehen, in den die Schraube 26 einschraubbar ist, die die Stirnwand 15 und, wie im dargestellten Beispiel, eine der Stirnwand 15 vorgeordnete Zwischenwand 18 durchgreift und hieran abgestützt ist. Die Stirnwand 15 stützt sich mit ihrer Außenseite auf der zugewandten Stirnseite des Schraubkanals 27 ab. Die gegenseitigen Anlageflächen bilden praktisch wickelwellennormale Stützflächen.
Die Bohrung des Schraubkanals 27 ist eingangsseitig stufenförmig erweitert. In die stufenförmige Erweiterung 29 greift ein von der Stirnplatte außenwandseitig abstehender, wickelwellenparalleler Zapfen 30 ein, was eine Führung und Steckverbindung mit wickelwellenparallelen Führungsflächen ergibt.
Im dargestellten Beispiel ist das vordere, d.h. der Gebäudeaußenseite zugewandte Trichterseitenteil 14 abnehmbar. Die Stirnplatte 15 ist hierzu, wie Figur 6 weiter zeigt, mit einer Nocke 31 versehen, auf die das Trichterseitenteil 14 aufsteckbar ist. Dieses enthält die oben bereits erwähnte Zwischenwand 28, an der die Schraube 26 mit ihrem Kopf abgestützt ist. Die Schraube 26 dient hier daher sowohl zur Befestigung des abnehmbaren Trichterseitenteils 14 an der Stirnplatte 15 als auch zur Befestigung der gesamten Einführtrichteranordnung 12 an der zugeordneten Blendkappe 3.
Bei der Ausführung gemäß Figuren 5 und 7 ist die Blendkappe 3 in ihrem hinteren, der Einführtrichteranordnung 12 zugeordneten Randbereich doppelwandig ausgebildet. Hierzu ist im hinteren Randbereich eine zur Außenwand 5 parallele Platte 32 vorgesehen, die vom hinteren Randbereich des oberen Abschnitts der Randflanschanordnung 6 bis zum hinteren Abschnitt des unteren Abschnitt der Randflanschanordnung 6 reicht und mit ihren Enden hierauf sowie den oberen Randkantenbereichen der Flansche 19 aufliegt. Die Platte 32 ist im dargestellten Beispiel mit der zugeordneten Blendkappe 3 verschraubt. Die Platte 32 kann einfach als aus Stahlblech bestehender Stanzformling hergestellt werden. Die Doppelwandigkeit der Blendkappe 3 im hinteren Randbereich ergibt eine hohe Formsteifigkeit. Gleichzeitig dient die Platte 32 unter anderem als Montageplattform für die benachbarte Einführtrichteranordnung 12.
Zur Halterung der Platte 32 ist die Blendkappe 3 mit von ihrer Außenwand nach innen abstehenden Schraubkanälen 33 versehen, auf deren Stirnseite die Platte 32 zur Anlage kommt und in die die
Platte 32 durchgreifende Halteschrauben 34 einschraubbar sind. Verschraubungen dieser Art sind im Bereich des oberen und unteren Endes der Platte 32 vorgesehen. Die obere Halteschraube 34 liegt, wie aus Figur 5 ersichtlich ist, mit ihrem Kopf direkt auf der Platte 32 auf. Die untere Halteschraube 34 dient, wie aus Figur 7 ersichtlich ist, gleichzeitig zur Befestigung der Einführtrichteranordnung 12 an der als zugeordneter Montageplattform dienenden Platte 32.
Die Einführtrichteranordnung 12 ist hier, wie Figur 5 weiter zeigt, im Bereich ihres dem Gebäude zugewandten Trichterseitenteils 13 mit einer Bohrung 35 versehen, die von der zugeordneten Halteschraube 34 durchgriffen wird, die gleichzeitig eine mit der Bohrung 35 fluchtende Bohrung der Platte 32 durchgreift und in den zugeordneten Schraubkanal 33 eingreift. Die Bohrung 35 ist zweckmäßig als Stufenbohrung ausgebildet, so dass der Kopf der zugeordneten Halteschraube 34 versenkt werden kann. Im Prinzip genügt die vorstehend umrissene Verschraubung der Einführtrichteranordnung 12 mit der Platte 32. Es wäre aber auch denkbar, im Bereich des der Gebäudeaußenseite zugewandten Trichterseitenteils 12 eine ähnliche Verschraubungsanordnung wie bei der Anordnung gemäß Figuren 1, 4 und 6 vorzusehen.
Die Platte 32 kann außer den oben bereits erwähnten Funktionen noch weitere Funktionen übernehmen. Im dargestellten Beispiel ist die Platte 32 im Bereich ihres hinteren Rands mit einer zur Kastenrückseite koplanaren Lasche 36 versehen, die mit Ausnehmungen zum Durchführen von Halteschrauben zur Bewerkstelligung einer zusätzlichen, gebäudeseitigen Halterung des Kastens 1 versehen ist. Der rückwärtige Rand der Platte 32 kann zur Bildung
einer Führungsschiene für eine rückwärtige Gurtumlenkrolle gegenläufig zur Lasche 36 umgebogen sein. Im Bereich der oberen hinteren Kastenecke ist die Platte 32 im dargestellten Beispiel, wie aus Figur 5 ersichtlich ist, mit einer Ausnehmung 37 zur Aufnahme einer Lagerung für eine zusätzliche Wickelwelle versehen. Außerdem ist die Platte 32 im dargestellten Beispiel im Bereich ihres von der Kastenrückseite abgewandten Rands mit einer weiteren Lasche 38 versehen, die als Anschlag zur Bildung einer Hochschiebesicherung fungieren kann.
Die lösbar an der zugeordneten Blendkappe 3 angebrachten Einführtrichteranordnungen 12 sind, wie aus Figur 1 ersichtlich ist, bei geöffneter Revisionsklappe 7 gut zugänglich. Dies ermöglicht einen einfachen Austausch der Einführtrichteranordnungen 12, was eine hohe Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit ergibt.

Claims (14)

1. Rollladen mit einem am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen (2) angeordneten Rollladenkastens (1), der zwei seitliche, durch einen Mantel (4) überbrückte Blendkappen (3) aufweist und mit einem Durchführschlitz (10) für einen in ihm aufnehmbaren Rollladenpanzer (9) versehen ist, wobei der Rollladenpanzer (9) unterhalb des Rollladenkastens (1) mit seinen seitlichen Randbereichen in einander zugewandte Führungskanäle (11) der Führungsschienen (2) eingreift, an deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz (10) blendkappenseitig begrenzende Einführtrichteranordnung (12) vorgesehen ist, und wobei die Blendkappen (3) durch jeweils einen nach unten abstehenden, in einen Einsteckkanal (16) der zugeordneten Führungsschiene (2) einsteckbaren, wenigstens einen Längskanal (21) aufweisenden Haltezapfen (17) mit den Führungsschienen (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Einführtrichteranordnungen (12) nach unten tragzapfenfrei ausgebildet und oberhalb des Haltezapfens (17) der jeweils zugeordneten Blendkappe (3) an dieser gehaltert sind und dass zwischen dem Einsteckkanal (16) der zugeordneten Führungsschiene (2) und dem Innenraum des Rollladenkastens (1) ein über den bei montierter Einführtrichteranordnung (12) nach oben offenen Längskanal (21) des Haltezapfens (17) führender Durchgang (22) vorgesehen ist.
2. Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendkappen (3) und die Einführtrichteranordnungen (12) mit einander zugewandten, oberhalb des Haltezapfens (17) vorgesehenen, zur Wickelwelle (8) normalen Stützflächen versehen sind.
3. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendkappen (3) und die Einführtrichteranordnungen (12) mit einander zugeordneten, oberhalb des Haltezapfens (17) vorgesehenen, zur Wickelwelle (8) parallelen, gegenseitigen Führungsflächen versehen sind.
4. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführtrichteranordnungen (12) jeweils wenigstens einen gegenüber der der zugeordneten Blendkappe (3) zugewandten Stützfläche vorspringenden, wickelwellenparallelen Zapfen (30) aufweisen, der in eine zugeordnete, von einer blendkappenseitigen Stützfläche umfasste, blendkappenseitige Ausnehmung (29) eingreift.
5. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendkappen (3) zumindest in ihrem der zugehörigen Einführtrichteranordnung (12) zugeordneten Bereich doppelwandig ausgebildet sind und dass jede Einführtrichteranordnung (12) zumindest teilweise auf der der Kasteninnenseite zugewandten Wand aufnehmbar ist.
6. Rollladen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die der Kasteninnenseite zugewandte Wand als angesetzte Platte (32) ausgebildet ist, die durch in randnahe Schraubkanäle (33) der zugeordneten Blendkappe (3) einschraubbare Schrauben (34) an der zugeordneten Blendkappe (3) festlegbar ist.
7. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführtrichteranordnungen (12) jeweils mittels wenigstens einer Halteschraube (26 bzw. 34), die in einen blendkappenseitigen Schraubkanal (27 bzw. 32) einschraubbar ist, mit der jeweils zugeordneten Blendkappe (3) verbindbar sind.
8. Rollladen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite des Schraubkanals (27 bzw. 33) als blendkappenseitige Stützfläche für die Einführtrichteranordnung (12) bzw. die eine Einführtrichteranordnung (12) aufnehmende Platte (32) ausgebildet ist.
9. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführtrichteranordnungen (12) jeweils wenigstens ein abnehmbares Trichterseitenteil (14) aufweisen, das mittels einer der Einführtrichteranordnung (12) zugeordneten Halteschraube (26) mit einer Stirnplatte (15) der Einführtrichteranordnung (12) verbindbar ist.
10. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltezapfen (17) jeder Blendkappe (3) jeweils einen durch dem Gebäude zu- bzw. hiervon abgewandte Flansche (19) begrenzten Steg (18) aufweist, der als unterer Fortsatz der Außenwand (5) der zugehörigen Blendkappe (3) ausgebildet ist.
11. Rollladen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltezapfen (17) in seinem unteren Bereich im Querschnitt H-förmig ist und dass der obere Bereich des Stegs (18) schräg nach außen zur Außenwand (5) der zugeordneten Blendkappe (3) verläuft.
12. Rollladen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der der Gebäudeaußenseite zugewandte Flansch (19) mit seiner ganzen Breite an einen gleichbreiten, unteren Abschnitt einer an die Außenwand (5) angesetzten Randflanschanordnung (6) anschließt.
13. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (4) des Rollladenkastens (1) ein unteres, als Revisionsklappe (7) ausgebildetes Mantelteil aufweist.
14. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Einlauftrichteranordnungen (12) nach unten tragzapfenfrei ausgebildet und oberhalb des Haltezapfens (17) der jeweils zugeordneten Blendkappe (3) an dieser gehaltert ist und dass im Bereich beider Blendkappen (3) ein Durchgang (22) vorgesehen ist.
DE20301854U 2003-02-06 2003-02-06 Rollladen Expired - Lifetime DE20301854U1 (de)

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