DE2028197C3 - Schutzring für das Mannloch eines glasgefütterten Gefäßes - Google Patents
Schutzring für das Mannloch eines glasgefütterten GefäßesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schutzring für das Mannloch eines glasgefütlerten Gefäßes mit einem
ringförmigen, relativ dicken Körper. Derartige Schutzringe werden in erster Linie bei glasgefütterten
Tanks und Reaktoren benutzt.
Das große Wachstum der organisch-chemischen Industrie hat die Forderung nach glasgefütterten
Reaktoren mit hohem Durchsatz, in denen extrem korrosive Materialien behandelt werden können,
stark gesteigert. Reaktormäntel, Glas-Auskleidungen und Ausrüstungen bzw, Fittings sind verbessert worden,
aber der Abschnitt der Auskleidung, der an jede öffnung, insbesondere das Mannloch oder die Beschickungsöffnung
angrenzt, ist einer Beschädigung besonders ausgesetzt. Es sind ringförmige Schutzringe
verwendet worden, um die Glasfütte.mng bzw. -auskleidung in diesem kritischen Bereich zu schützen,
aber häufig wurde der Schutzring selbst von dem Arbeiter bei der Beschickung des Reaktors beschädigt.
Wenn der Ring jedoch eine Beschädigung erleidet, die ausreichend ist, um die Dichtheit des Gefäßes
zu beeinträchtigen, muß er ausgewechselt werden, bevor das Gefäß bzw. der Behälter wieder benutzt
werden kann.
Obwohl ein beschädigter Ring !eicht auswechselbar ist, bestehen doch Schwierigkeiten, sofort den
Reparaturdienst heranzubekoinmen und diese Teile nachgeliefert zu bekommen. Daher mußten die chemischen
Fabriken große Lagerbestände kostspieliger Schutzringe halten. Kleinere Fabriken insbesondere
hatten entweder hohe Inventarkosten oder einen
ίο schwerwiegenden Produktionsausfall in Kauf zu nehmen,
wenn ein Reaktor wegen Fehlens eines Ringes der richtigen Größe und Gestalt unbrauchbar war.
Die bekannten Schutzringe waren als Dichtungen ausgebildet und erfüllten ihren Schutzzweck nur unvollkommen.
Außerdem bestand der bereits beschriebene Nachteil, daß bei einer Beschädiguung des Ringes dieser ganz ausgewechselt werden mußte.
Als Halterungen für sogenannte Rundschnurdichtringe sind metallische Zwischenringe bekannt, die
ao Ausnehmungen haben, in denen die Rundschnurdichtringe liegen.
Zur Lösung des vorliegenden Problems tragen diese Ausbildungen nicht bei.
Es ist ferner bekanntgeworden, an Kanten eines zu emaillierenden Gefäßes vor dem Emaillieren
einen nicht korrossiven Kantenschutz aufzubringen, der dann teilweise überemailliert wird. In diesem
Falle kann der Kantenschutz überhaupt nicht ausgewechselt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schutzring der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der bei geringer
Gefahr der Beschädigung seinen Schutzzweck ideal erfüllt und der bei einer eventuellen Beschädigung
nur geringe Material- und Montagekosten verursacht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Körper an einem Abschnitt seiner äußeren
Stirnfläche eine Ausnehmung besitzt, die sich von einer Stelle radial außerhalb der inneren Umfangsfläche
des Körpers bis zu der äußeren Umfangsfläche des Körpers erstreckt, daß ein Stoßteil, das
passend zu der Ausnehmung gestaltet ist, lösbar an dem Körper an der Ausnehmung der äußeren Stirnfläche
befestigt ist und daß der Ring eine Anbringungsvorrichtung an dem Gefäß besitzt.
Es ist festgestellt worden, daß Beschädigungen des Schutzringes normalerweise nur im radial äußeren
Bereich des Schutzringes erfolgen, d. h. in dem Bereich, der von dem Stoßteil eingenommen ist. Wenn
also beim Beschicken oder beim Aufsetzen des Dekkels
eine Beschädigung eintritt, so kann das relativ kleine ringförmige Stoßteil ausgewechselt werden,
ohne daß der gesamte Schutzring ausgewchselt werden muß. Trotzdem beeinträchtigt er die Dichtheit
des Gefäßes nicht und schafft keine zusätzliche Dichtfläche, da er nicht bis zum inneren Durchmesser
durchgeht. Es entstehen also zwei wesentliche Vorteile, indem nämlich einerseits das bei einer Beschädigung
auszuwechselnde Stoßteil sehr klein und billig hergestellt werden kann und andererseits sich
Lagerkosten und -raum erheblich vermindern lassen.
Nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung
können der Körper und das Stoßteil aus Polytetrafluorythylen bestehen.
Es ist ferner vorteilhaft, wenn das Stoßteil aus armiertem
Polytetrafluoräthylen besteht. Weiterhin kann vorzugsweise der Körper aus armiertem Polytetrafluoräthylen
bestehen. Dabei handelt es sich um ein Material, das zwar relativ kostspielig ist. aber
dem Schutzzweck besonders gut gewachsen ist Da durch die Erfindung das eigentlich beanspruchte Teil
aber sehr klein ist und ein geringes Gewicht hat, ist der Einsatz eines teuren Materials wirtschaftlich
tragbar.
Das Stoßteil kann vorzugsweise mit einem Glasfaser.natenal
armiert sein, das etwa 25 Gewichtsprozent des Stoßteils ausmacht. Ferner kann der Körper
mit Glasfasermaterial armiert sein, das im wesentlichen 15 Gewichtsprozent des Körpers ausmacht.
Durch diese Armierung werden die günstigsten Verhältnisse für die Stoßaufnahme usw. Geschaffen.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann die äußere Umfangsfläche eine Ausnehmung
aufweisen, und die Anbringungsvorrichlung für den Ring an dem Gefäß kann ein Band besitzen,
das lösbar an dem Körper in der Ausnehmung am äußeren Umfang angebracht ist.
Das Material des Schutzringes sollte segen die in
dem Reaktor umgesetzten Chemikalien beständig :>ein. Da das Stoßteil des Ringes nach der vorliegenden
Erfindung ohne Demontage oder Auswechslung des gesamten Schutzringes ersetzt werden kann, wird
eine Reparatur wesentlich vereinfacht. Leerlaufzciten
werden herabgesetzt, und eine teure Lagerhaltung *5 wird vermieden.
Ausführungsbeispielc der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt des Mannlochabschnittes eines chemischen Reaktors nach der Linie l-l in
Fig. 2,
Fig. 2 eine Ansicht eines Mannloches eines chemischen
Reaktors mit einem Schutzring, und zwar in der durch die Linie 2-2 in F i g. ] " angedeuteten
Eb^ne gesehen,
Fig. 3 einen Teilschnitt durch den Rinc nach d<:r
Erfindung nach der Linie 3-3 in F i g. 2 und~
Fig.4 einen Teilschnitt einer Variante des Schutzringes
für das Mannloch.
Der Schutzring 10 für das Mannloch nach der Erfindung
ist zwischen einem Mannlochdeckel 11 und dem Mannioch eines Gefäßes M mit einer Glas-Fütterung
bzw. -Auskleidung 13 so angebracht, daß der Ring 10, wenn der Deckel 11 angehoben wird, in seiner
Stellung bleibt, um einen Rahmen zu bilden und den an die Glasauskleidune 13 angrenzenden Abschnitt
des Mannloches zu schützen. Zwischen dem Deckel 11 und dem Ring 10 bzw. zwischen dem Ring
und dem Mannloch sind Dichtungen 14 angeordnet.
Der Schutzring 10 für das Mannloch hat einen ringförmigen Körper 15 und ein Stoßteil 16, das lösbar
an dem Körper 15 befestigt ist. Die Teile 15 und 16 können aus jedem Material bestehen, das gegen
die umgesetzten Chemikalien beständig und mit dem Material der Glasauskleidung verträglich ist, das in
solchen chemischen Reaktoren und Tanks normalerweise gebraucht wird. Vorzugsweise bestehen die
Teile 15 und 16 aus einem Material, das elastisch und stoßdämpfend ist und eine ausreichend, hohe
Stoßfestigkeit hat, um eine normale Überbeanspruchung
aufnehmen zu können. Fluorkohlenstoffharze und insbesonderi Polytetrafluorethylen sind besonders
geeignet, es muß jedoch bemerkt werden, daß solche Material'in mit bestimmten Fluorverbindungen
chemisch reagieren können. Das Stoßteil 16 ist vorzugsweise bewehrt bzw. verstärkt, um eine zusätzliche
Festigkeit zu erhalten. Der Körper 15 kann ebenfalls ,bewehrt bzw. verstärkt sein, aber seine Verstärkung
braucht nicht so groß zu sein wie diejenige des Stoßteils 16, das die meisten Belastungen, denen
der Ring 10 ausgesetzt ist, unmittelbar aufnimmt. Das Verstärkungsmaterial stillte den Kriterien der
Beständigkeit und Verträglichkeit, wie sie oben beschrieben
sind, entsprechen. Insbesondere sind Glasfasern ein geeignetes Verstärkungsmaterial. Ausgezeichnete
Ergebnisse sind bei der Herstellung der Teile 15, 16 aus Polvtetrafluoräthvlen erzielt worden,
das 15 bzw 25 Gewichtsprozent Glasfasern aufwies. Ein solches Material kann gegossen oder auf andere
Weise in die erwünschte Gestalt geformt werden.
Wie insbesondere aus F i g. 3 zu erkennen ist, besitzt der Körper 15 eine innere Umlangsfläche 17
und eine äußere L'mfangsflache 18. Der Körper hat
eine ziemliche radiale Breite. Der Körper 15 hat
ebenfalls eine ziemliche Locke und eine äußere Stirnfläche 19 und eine gegenübc.liegende Stirnfläche 20.
Die äußere Stirnfläche 19 hat eine Ausnehmung 21. die sich von einer Stelle 22 radial außerhalb der inneren
Umfangsfläche 17 bis zur äußeren Umfanysfläche
18 streckt. Radial innerhalb der Ausnehmung 21 ist ein Ansatz 25 ausgebildet, der, wie in Fig. 2
gezeigt, durchgehend ist.
Das Stoßteil 16 ist an dem Körper 15 an dessen mit der Ausnehmung 21 versehenen Abschnitt lösbar
angebracht, wie am besten aus F i g. 3 zu erkennen ist; es ist entsprechend der Ausnehmung 21 gestaltet.
Das Stoßteil 16 kann durch einen Kleber. Vcrbindungsdübel und -buchser oder andere geeignete Mittel
angebracht sein, die die Forderung erfüllen, daß das Stoßtei! 16 von dem Körper 15 leicht lösbar ist.
Es ist eine Anbringungsvornchtung 26 vorgesehen,
um den Ring 10 an dem Gefäß Π zu befestigen. Diese Mittel können mit dem Körper 15 zusammenhängen
oder, wie in den F i g. 3 und 4 gezeigt ist, von diesem trennbar sein. Im letzteren Falle ist die Anbringungsvorrichtung
26 auf einem Band 27 vorgesehen, das so ausgebildet ist. daß es eng um den ringförmigen
Körper 15 an einer Ausnehmung 29 paßt, die in der äußeren Umfangsfläche 18 des Körpers 15
ausgebildet ist. Die Ausnehmung 29 in F i g. 3 ist durch eine zusätzliche Verringerung der Dicke des
Körpers 25 radial außerhalb der seitlichen Ausnehmung 21 gebildet. Wie in F i g. 4 «ezeigt. kann jedoch
die Ausnehmung eine Nut 31 im Umfang des Körpers 15 sein.
Der Ring 10 kann jeden gewünschten Querschnitt
haben, der mit seinen genannten Funktionen von Dichtung und Schutz für das Gefäß vereinbar ist. Ein
solcher Querschnitt schließt die zusammengesetzten Querschnitte des Körpers 15 und des Stoßteils 16,
wenn d;>;se zusammengestellt sind, und nuch des
Bandes 27, falls vorhanden, ein. Obwohl das Stoßteil 16 und das Band 27 in jeder Art gestaltet sein können,
um mit ihren entsprechenden Ausnehmungen 21, 29 oder 31 im Körper IS zusammenzupassen
bzw. diesen zu entsprechen, sind jedoch das Stoßteil 16 und das Band 27 vorzugsweise in wesentlichen
rechtwinklig im Querschnitt, um rechtwinkligen Ausnehmungen zu entsprechen.
Der Schutzring 10 für das Mannloch kann lösbar an dem glasgefütterten chemischen Reaktor 12 an
dem Mannloch angebracht werden, um die Reaktorauskleidung 13 gegen Beschädigung zu schützen.
Solche Reaktoren sind von der Art, die einen äußeren und einen inneren Mantel, eine Glasauskleidune
auf der inneren Mantelfläche sowie Einlall- und AusliiBniitlel
hüben, die ein Mannloch und einen Mannlochdeckel lieinhallen. Wegen seiner Festigkeit und
lilasli/iiät nimmt der Ring 10 nach der vorliegenden
F.rfindung die erhebliche ijberbcanspruchung auf,
die während des Vorganges der Befülhmg des Reaktors auftreten. Dementsprechend braucht er nur ausgewechselt
zu werden, wenn eines seiner Teile 15, 16 oder 26 so stark beschädigt werden, daß eine wirksame
Abdichtung des Reaktors 12 oder ein Schutz der Auskleidung 13 nicht mehr möglich ist. In den
meisten Fällen reicht die Auswechslung des Stoßteils 16 allein aus, um den Reaktor 12 wieder betriebsfähig
zu machen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Schutzring für das Mannloch eines glasgefütterten
Gefäßes mit einem ringförmigen, relativ dicken Körper, dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper (15) an einem Abschnitt seiner äußeren Stirnfläche (19) eine Ausnehmung
(21) besitzt, die sich von einer Stelle radial außerhalb der inneren Umfangsfläche (17) des
Körpers (15) bis zu der äußeren Umfangsfläche (18) des Körpers (15) erstreckt, daß ein Stoßteil
(16), das passend zu der Ausnehmung gestaltet ist, lösbar an dem Körper (15) an der Ausnehmung
(21) der äußeren Stirnfläche (19) befestigt ist und daß der Ring (10) eine Anbringungsvorrichtung
(26) an dem Gefäß besitzt.
2. Schutzring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (15) und das Stoßteil
(16) aus Polytetrafluoräthylen bestehen.
3. Schutzring nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoßteil (16) aus armierteil
(16) aus Polytetrafluoräthylen bestehen.
4. Schutzring nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (15)
aus armiertem Polytetrafluoräthylen besteht.
5. Schutzring nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoßteil (16) mit einem
Glasfaser -.aterial armiert ist, das etwa 25 Gewichtsprozent
des Stoßteils (16) ausmacht.
6. Schutzring nach Anspi jch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper (15) mit Glasfasermaterial
armiert ist, das im wesentlichen 15 Gewichtsprozent des Körpers (15) ausmacht.
7. Schutzring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Umfangsfläche (18)
eine Ausnehmung (29, 31) aufweist und daß die Anbringungsvorrichtung (26) für den Ring (10)
an dem Gefäß (12) ein Band (27) besitzt, das lösbar an dem Körper (15) in der Ausnehmung (29,
31) am äußeren Umfang angebracht ist.
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