DE20216765U1 - Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft - Google Patents
Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die AtemluftInfo
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Description
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Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft.
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Sie ist besonders geeignet, verdampfbare ätherische Öle und pharmazeutische Wirkstoffe freizusetzen, damit diese unmittelbar in die Atemwege des Anwenders gelangen.
Es sind eine Reihe von Wegen bekannt, der Atemluft pharmazeutisch wirksame Substanzen zuzusetzen, die beispielsweise befreiend auf die Atemwege wirken.
Bei erkrankten Kindern ist es weithin gebräuchlich, im Fall von Erkältungen wirkstoffhaltige Präparate, welche die Atemwege beeinflussen, im Brustbereich auf ein Vlies oder die Kleidung aufzubringen, damit die daraus freigesetzten Dämpfe eingeatmet werden.
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Weiterhin ist es üblich, pharmazeutisch wirksame Substanzen über ein Zerstäuber- oder Trägersystem, beispielsweise mit Wasserdampfund Atemmasken in die Atemwege zu bringen.
Aus der DE - A - 4307 754 ist ferner eine Atemmaske zum kontrollierten Zufuhren von Atemluft bekannt, bei der der gereinigten Luft für eine Inhalation geeignete Substanzen zugesetzt werden können.
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Die DE 197 03 526 Al beinhaltet eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an Atemluft, die eine Halterung zur Aufnahme und Positionierung eines Wirkstoffträgers im Nasenbereich eines Anwenders und einem mit Wirkstoff getränkten Wirkstoffträger aufweist.
Im allgemeinen hat sich gezeigt, dass die bekannten Möglichkeiten zur Bereitstellung von inhalationsfähigen Substanzen entweder wenig effizient sind oder aber einen geringen Handhabungs- und Tragekomfort aufweisen.
Letztens gilt besonders für Atemmasken, die zu dem durch die in der ausgeatmeten Luft vorhandenen Feuchtigkeit in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
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Anderseits wäre es wünschenswert, über ein einfach zu handhabendes und preiswertes System zu verfügen, mit dem pharmazeutische wirksame Substanzen effizient inhaliert werden können.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft zu schaffen, die den vorstehend genannten Kriterien gerecht werden.
' Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung gelöst, die als ein Inhalier- oder Riechbehältnis ausgebildet ist und im Inhalt einen mit Wirkstoff getränkten oder tränkbaren Wirkstoffträger aufweist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht grundsätzlich aus 2 Elementen, einem Behälter und einem Wirkstoffträger.
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Das Behältnis oder die Inhaliertüte dient zur Aufnahme und Positionierung des Wirkstoffträgers im unmittelbaren Nasenbereich des Anwenders.
Die Wirkstoffaufnahme durch den Anwender kann durch den Abstand des Behältnisses oder der Inhaliertüre zur Nase reguliert werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann das Behältnis beispielsweise in Form einer C Inhaliertüte aufweisen, die wenigstens einen Knickrahmen aufweist.
Dieser Knickrahmen befindet sich links unterhalb an der Tütenseite zur Ausbildung einer runden Öffnung nach Öffnen der Tüte.
Alternativ kann das Behältnis mit zwei Deckeln ausgerüstet sein, wobei die Deckelhandhabung den Austausch der Wirkstoffträger oder die Plazierung mehrerer Wirkstoffträger ermöglichen, wenn er verbraucht ist oder durch einen solchen mit anderem Wirkstoff ersetzt werden soll.
Die Vorrichtung oder die Inhaliertüte kann beispielsweise ein Einführungsröhrchen für ein Nasenloch zur direkten Wirkstoffzuleitung aufweisen.
Der Wirkstoffträger kann beispielweise in Form eines saugfähigen Vlieses, massivem Polymers, geschäumten Polymers, beschichtete Textilien, Polymervlies, Polydimethylsiloxan Viskose, Baumwolle der Gemischen daraus ausgebildet sein, welches in das Behältnis oder in die Inhaliertüe eingelegt werden.
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Bei allen diesen Anwendungsformen ist gewährleistet, dass der Wirkstoffträger den Wirkstoff an die vom Anwender eingeatmete Luft abgibt, so dass der Wirkstoff in die Atemluft gelangt und dort seine Wirkung ausübt.
Der Wirkstoffträger kann so ausgebildet sein, dass er für den einmaligen Gebrauch vorliegt, d.h. getränkt, angewandt und nach Gebrauch weggeworfen wird.
Es ist aber auch möglich, den Wirkstoffträger zum mehrfachen Gebrauch vorzusehen, d.h. ihn nach Verbrauch des Wirkstoffs zu reinigen und neu mit Wirkstoff zu beladen.
Im allgemeinen wird aus hygienischen Gründen die einmalige Anwendung zu bevorzugen sein. Als Wirkstoffe kommen pharmazeutisch wirksame Substanzen in Frage, die in einer Form vorliegen, dass sie in Spuren an die Atemluft abgegeben werden können.
Dies erfordert entweder eine leichte Verdampfbarkeit oder eine Hilfssubstanz, die den Wirkstoff mitschleppt.
Solche Zubereitungen sind bekannt.
In Frage kommen auch ätherische Öle mit belebender oder beruhigender oder konzentrationssteigender Wirkung, Duftstoffe aber auch Substanzen mit einer therapeutischen Wirkung auf die Atemwege, beispielsweise zur Behandlung von Erkältungskrankheiten, Stoffen mit befreiender Wirkung auf die Atemwege sowie desinfizierend wirkende Stoffe.
Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich ferner bei Migräne, Depressionen, Konzentrationsmangel, Kopfschmerzen, Unwohlsein.
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Als Wirkstoffträger kommen, abgesehen von den vorstehend genannten saugfähigen Stoffen, auch übliche pharmazeutische Trägersubstanzen in Frage, die eine pastöse Konsistenz haben und den Wirkstoff langsam an die Luft abgeben.
Die Erfindung wird durch die beiliegenden Abbildungen näher erläutert.
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Von diesem zeigt
Fig 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Form einer Inhaliertüte
Fig 2 eine alternative Ausfuhrung mit einer Einführungsröhre für ein Nasenloch
und
Fig 3 eine weitere Ausführungsform mit montierbaren und demontierbaren
Verschlüssen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 gemäß Fig 1 hat die Form eines handlichen Beutels oder Tüte, da, der die mit einem Luftstromschutz 2 die Augen vor Belästigung schützt und mittels Schweiß- oder Klebenaht 4 aromadicht den Wirkstoffträger 3 einschließt. Nach Entfernen der Aufreißlasche 5 wird die Tüte geöffnet und mittels Handdruck auf die beiden längst der Mittelachse verlaufenden Knickfalten 6 als runde Tüte so ausgebildet, dass die Nase gut in die Tütenöffnung plaziert werden kann.
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Der Wirkstoffträger 3 besteht aus einem saugfähigen Vlies, massiven Polymer, geschäumten Polymer, beschichtete Textilien, Polydimethylsiloxan, Viskose, Baumwolle oder aus Gemischen daraus, das oder die mit dem Wirkstoff getränkt sind.
Die Ausführungsform gemäß Fig 2 zeigt die Ausbildung eines Einführungsröhrchens 7 für ein Nasenloch, dass zurückströmende Luft keine Schädigung der Augen bewirken kann.
Fig 3 zeigt eine dritte Ausführungsform in Form eins aufklappbaren Gefäßes 10,
das mit zwei Verschlüssen 8 und einem Sieb oder Filter 9 die Auswechslung des jeweiligen Wirkstoffträgers 3 ermöglicht.
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das mit zwei Verschlüssen 8 und einem Sieb oder Filter 9 die Auswechslung des jeweiligen Wirkstoffträgers 3 ermöglicht.
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Zusammenfassung
Die Erfindung betrifft ein Aufnahmebehältnis für einen Wirkstoffträger zur psychotherapeutischen, antiseptischen und antiallergischen Wirkung auf den menschlichen Körper.
Die Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Behältnis zu schaffen, dessen Nutzung durch pharmazeutischen Wirkstoff die Beeinflussung der Atemluft erreicht, eine Heilwirkung erzielt, eine Belastung der Haut vermeidet, vorbeugend wirkt und Schmerzen lindert, wird dadurch gelöst, dass das flexible aromasichere Behältnis mit einem Wirkstoffträger des mit ätherischen Ölen, antiseptisch, antiallergisch wirkenden Substanzen, und andern pharmazeutischen Substanzen bestückt ist und nach Öffnen des aromasicheren Behältnisses durch Einatmung der
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Claims (11)
1. Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft dadurch gekennzeichnet, dass in einem handlichen Behältnis 1 ein mit Wirkstoff getränkter Wirkstoffträger 3 aromasicher deponiert ist und nach dem Öffnen des Behältnisses durch Einatmung der Wirkstoff eingeatmet werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Luftstromschutz 2 die Augen beim Ein- und Ausatmen vor Wirkstoff schützt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels Knickfalte 6 ein flaches flexibles Behältnis als runde Tüte ausgebildet werden kann.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einführungsröhrchen 7 in ein Nasenloch geschoben werden kann.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels Montage und Demontage des Behältnisverschlusses 8 ein Auswechseln der Wirkstoffträger 3 jederzeit möglich ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoffträger durch einen Filter 9 in Richtung Atmung abgeschottet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das verschlossene Behältnis mit Hilfe einer Aufreißlasche 5 geöffnet wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis eine für den Wirkstoff undurchlässige Außenwandung aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8 dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoffträger 3 eine wirkstoffhaltige, den Wirkstoff langsam an die Luft abgebende, verträgliche, übliche pharmazeutische Trägersubstanz ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoffträger 3 eine therapeutisch wirksame Substanz enthält.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis für den Wirkstoffträger eine flexible Tüte ist.
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