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DE20208111U1 - Urnenturm mit Kammern - Google Patents

Urnenturm mit Kammern

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Publication number
DE20208111U1
DE20208111U1 DE20208111U DE20208111U DE20208111U1 DE 20208111 U1 DE20208111 U1 DE 20208111U1 DE 20208111 U DE20208111 U DE 20208111U DE 20208111 U DE20208111 U DE 20208111U DE 20208111 U1 DE20208111 U1 DE 20208111U1
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DE
Germany
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urn
tower
chambers
chamber
main channel
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20208111U
Other languages
English (en)
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RINN BETON und NATURSTEIN GmbH
Original Assignee
RINN BETON und NATURSTEIN GmbH
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Publication date
Application filed by RINN BETON und NATURSTEIN GmbH filed Critical RINN BETON und NATURSTEIN GmbH
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Publication of DE20208111U1 publication Critical patent/DE20208111U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H13/00Monuments; Tombs; Burial vaults; Columbaria
    • E04H13/006Columbaria, mausoleum with frontal access to vaults

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Toys (AREA)

Description

Patentanwälte
Dipl.-Math. Siegfried Knefel
Dipl.-Phys. Cordula Knefel
Wertherstr. 16, 35578 Wetzlar
Postfach 1924, 35529 Wetzlar
Telefon 06441/46330 - Telefax 06441/48256
R G 1075
Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG
Rodheimer Straße 83
35452 Heuchelheim
Urnenturm mit Kammern Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Urnenturm mit Kammern zur Aufnahme von Urnen, die gegebenenfalls verschließbar sind.
Zum Stand der Technik gehören Urnentürme, bei denen die Kammern hauptsächlich auf der Vorderseite und eventuell noch auf einer Rückseite angeordnet sind.
Diese zum Stand der Technik gehörenden Urnentürme benötigen sehr viel Platz und sind dabei ästhetisch wenig ansprechend.
Das der Erfindung zugrunde liegende technische Problem besteht darin, einen Urnenturm anzugeben, der möglichst viele Kammern aufweist und damit wenig Platz benötigt, bei einem ästhetisch vorteilhaften Aussehen.
Dieses technische Problem wird durch einen Urnenturm mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Dadurch, dass der erfindungsgemäße Urnenturm derart ausgebildet ist, dass die Kammern in wenigstens zwei Ebenen übereinanderliegend angeordnet sind, und dadurch, dass jede Ebene wenigstens drei Kammern aufweist, derart, dass die Öffnungen der Kammern in unterschiedlichen Seitenflächen des Urnenturmes angeordnet sind, ist es möglich, eine Vielzahl von Kammern anzuordnen, derart, dass der erfindungsgemäße Urnenturm wenig Platz beansprucht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Urnenturm vier Seitenflächen auf. Er hat damit einen rechteckigen, vorzugsweise einen quadratischen Grundriss. In jeder Ebene sind vier Kammern angeordnet, wobei in jeder Seitenfläche eine Öffnung einer Kammer angeordnet ist.
Da die Kammern zur Aufnahme der Urnen eine gewisse Höhe aufweisen müssen, ist die Gesamtanzahl der Ebenen des Turmes begrenzt. Vorteilhaft weist der Urnenturm vier Ebenen, das heißt Kammern in vier übereinanderliegenden Ebenen auf. Da jede Ebene vier Kammern aufweist gemäß der bevorzugten Ausführungsform, ist es möglich, 16 Kammern auf einer Grundfläche von circa einem Quadratmeter anzuordnen. Dies ist eine sehr platzsparende Ausführungsform für einen Urnenturm.
Die Kammern sind vorteilhaft derart angeordnet, dass die Kammern einer Ebene des Urnenturmes mit ihrer Rückwand jeweils benachbart zu einer Seitenwand einer weiteren Kammer der gleichen Ebene angeordnet sind.
Die Öffnungen der Kammern sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform verschließbar ausgebildet. Die Öffnungen weisen vorzugsweise eine Größe von 40 Zentimetern mal 40 Zentimetern auf. Dies hat den Vorteil, dass standardmäßige Betonverschlussplatten vorgesehen werden können, die nicht gesondert anzufertigen sind. Hierdurch können leere Kammern
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preisgünstig verschlossen werden, so dass der Urnenturm auch dann noch ein ästhetisch vorteilhaftes Aussehen aufweist, wenn er noch nicht komplett belegt ist.
In der Schalung des Urnenturmes sind vorteilhaft Dübel für die Verschlussplatten vorgesehen, so dass keine Bohrungen mehr vor Ort vorgenommen werden müssen. Mit entsprechenden Spezialschraubon ist es möglich, die Verschluss platten auf einfache Art und Weise anzubringen, ohne dass an dem Urnenturm selbst noch Arbeiten vorgenommen werden müssen.
Vorteilhaft ist in dem Urnenturm ein wenigstens annähernd senkrecht ausgebildeter Hauptkanal angeordnet. Zu diesem Hauptkanal führt von jeder Kammer ein Verbindungskanal. Hierdurch ist eine Be- und Entlüftung möglich. Der Verbindungskanal von jeder Kammer zu dem Hauptkanal ist vorteilhaft schräg nach unten in den Hauptkanal führend ausgerichtet. Hierdurch werden die Kammern zum einen durch einen Kamineffekt gut belüftet. Ein wesentlicher Vorteil besteht auch darin, dass in den Kammern sich bildendes Kondenswasser durch die Verbindungskanäle ablaufen kann. Das Kondenswasser läuft aus diesem Grunde nicht mehr durch die Verschlussplatten heraus, wodurch gemäß dem Stand der Technik der Turm beschmutzt und unansehnlich wird.
Der Urnenturm ist vorzugsweise auf einem Fundament angeordnet. Das Fundament weist für den Hauptkanal vorteilhaft eine Öffnung auf, derart, dass das Kondenswasser in das Erdreich abfließen kann. Das Fundament kann in der Mitte auch offen ausgebildet sein, so dass der Hauptkanal dann in die Mitte des Fundamentes geführt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist jede Ebene des Urnenturmes aus einem Bauelement gebildet. Der Urnenturm besteht vorteilhaft aus wenigstens zwei übereinander angeordneten Bauelementen. Als besonders vorteilhaft und
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ästhetisch ansprechend haben sich vier übereinander angeordnete Bauelemente erwiesen.
Durch den Aufbau aus einzelnen Bauelementen hat der erfindungsgemäße Urnenturm den weiteren Vorteil, dass er sehr schnell aufgebaut werden kann, da die einzelnen Elemente lediglich aufeinandergesetzt werden. Durch das Eigengewicht der Bauelemente müssen diese nicht gesondert miteinander verbunden werden. Es hat sich lediglich als vorteilhaft herausgestellt, um den mittleren Hauptkanal, der durch sämtliche Bauelemente geführt ist, jeweils einen Silikonring zu setzen, um den Kanal abzudichten.
Da gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Kammern des Urnenturmes jeweils versetzt übereinander angeordnet sind, weist der Urnenturm eine ganz besonders vorteilhafte ästhetische Ausgestaltung auf.
Darüber hinaus ist neben jeder Kammer eine freie Wandfläche vorhanden. Auf diesen freien Flächen können verschiedene Elemente angeordnet werden, wie beispielsweise eine Vase, ein Grablicht oder eine Ablage.
Die Kammern sind vorteilhaft sehr tief ausgestaltet, so dass bis zu drei Urnen in einer Kammer angeordnet werden können.
Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Urnenturm in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 einen Urnenturm in Seitenansicht;
Fig. 3 einen Schnitt gemäß der Linie III-III der Fig. 2.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen einen Urnenturm (1) mit vier Ebenen (2, 3, 4, 5), die aus entsprechenden Bauelementen gebildet werden. In den Ebenen (2, 3, 4, 5) sind jeweils Kammern (20, 21, 30, 31; 40, 41; 50, 51) angeordnet. Weitere Kammern (22, 23, 32, 33, 42, 43, 52, 53) liegen in den nicht sichtbaren Seitenflächen des Urnenturmes, so dass jede Ebene (2, 3, 4, 5) vier Kammern aufweist, und der Urnenturm (1) damit eine Gesamtzahl von 16 Kammern aufweist.
Die Kammern (20, 30, 40, 50; 21, 31, 41, 51) jeweils einer Seitenfläche sind versetzt zueinander angeordnet.
Der Urnenturm weist eine Abdeckung (6) auf sowie einen Sockel (7). Die Abdeckung (6) kann auch andere Formen als die dargestellte aufweisen.
In Fig. 3 ist die Ebene (2) des Urnenturmes (1) dargestellt. Die Ebene (2) weist die Kammern (20, 21, 22, 23) auf. Die Rückseite der Kammer (20) ist benachbart zu einer Seitenfläche der Kammer (23) angeordnet. Die Rückseite der Kammer (21) ist benachbart zu einer Seitenfläche der Kammern (20) angeordnet. Gleiches gilt für die weiteren Kammern (22 und 23), deren Rückseiten in Richtung der Seitenfläche der jeweils benachbarten Kammern (21, 22) angeordnet sind.
Das Bauelement (2) weist mittig einen Kanal (8) auf. Zwischen dem Kanal (8) und den Kammern (20, 21, 22, 23) sind Verbindungskanäle (9) angeordnet. Die Verbindungskanäle (9) sind in Richtung des Hauptkanales (8) schräg nach unten führend ausgebildet. Durch den Hauptkanal (8) und die Verbindungskanäle (9) ist eine Be- und Entlüftung der Kammern (20, 21, 22, 23) möglich. Darüber hinaus kann sich in den Kammern (20, 21, 22, 23) bildendes Kondenswasser durch die Verbindungskanäle (9) in den Hauptkanal (8) abfließen.
• ·
Die Kammern (20, 21, 22, 23) weisen Vertiefungen (10) zur Aufnahme von Verschlussplatten (12) auf. Die Vertiefungen (10) sind sich leicht konisch verjüngend ausgebildet.
Gemäß den Fig. 1 und 2 sind neben den Kammern (20, 21, 30, 31, 40, 41, 50, 51) Flächen (11) vorhanden. An diesen Flächen (11) können verschiedene Elemente, wie ein Grablicht, eine Vase, eine Ablage oder dergleichen angeordnet werden.
Bezugszahlen
1 3, 4, 5 23 Urnenturm
2, 33 Ebenen (Bauelemente)
6 43 Abdeckung
7 53 Sockel
8 Hauptkanal
9 Verbindungskanäle
10 Vertiefung für Verschlussplatte
11 Fläche
12 21 , 22, Verschlussplatte
20, 31 , 32, Kammern
30, 41 , 42, Kammern
40, 51 . 52, Kammern
50, Kammern
• ·

Claims (11)

1. Urnenturm mit Kammern, dadurch gekennzeichnet, dass der Urnenturm (1) wenigstens drei Seitenflächen aufweist, dass die Kammern (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) des Urnenturmes (1) in wenigstens zwei Ebenen (2, 3, 4, 5) übereinanderliegend angeordnet sind, dass jede Ebene (2, 3, 4, 5) wenigstens drei Kammern (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) aufweist, dass jede Kammer (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) eine Öffnung zur Aufnahme der Urnen aufweist, und dass die Öffnungen der Kammern (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) jeweils in unterschiedlichen Seitenflächen angeordnet sind.
2. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Urnenturm (1) vier Seitenflächen aufweist, dass in jeder Ebene (2, 3, 4, 5) vier Kammern (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) angeordnet sind, und dass in jeder Seitenfläche jeweils eine Öffnung einer Kammer (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) vorgesehen ist.
3. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammern (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) einer Ebene (2, 3, 4, 5) des Urnenturmes (1) derart ausgerichtet sind, dass eine Rückwand einer Kammer (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) benachbart zu einer Seitenwand einer weiteren Kammer (21, 22, 23, 20; 31, 32, 33, 30; 41, 42, 43, 40; 51, 52, 53, 50) angeordnet sind.
4. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen der Kammern (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) verschließbar ausgebildet sind.
5. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Urnenturm (1) ein wenigstens annähernd senkrecht ausgebildeter Hauptkanal (8) angeordnet ist.
6. Urnenturm nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Hauptkanal (8) und jeder Kammer (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) jeweils ein Verbindungskanal (9) vorgesehen ist.
7. Urnenturm nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkanal (8) als ein in eine Öffnung eines Fundamentes des Urnenturmes (1) führender Hauptkanal (8) ausgebildet ist.
8. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die neben den Öffnungen der Kammern (20, 21, 22, 23, 30, 31, 32, 33, 40, 41, 42, 43, 50, 51, 52, 53) liegenden Seitenflächen (11) des Urnenturmes (1) als Vasen, Grablichter, Ablagen oder dergleichen aufweisende Seitenflächen (11) ausgebildet sind.
9. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Ebene des Urnenturmes (1) aus einem Bauelement (2, 3, 4, 5) gebildet ist, und dass der Urnenturm (1) aus wenigstens zwei übereinander angeordneten Bauelementen (2, 3, 4, 5) gebildet ist.
10. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Urnenturm (1) eine obere Abdeckung (6) aufweist.
11. Urnenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammern (20, 21, 22, 23; 30, 31, 32, 33; 40, 41, 42, 43; 50, 51, 52, 53) verschiedener Ebenen (2, 3, 4, 5) versetzt zueinander angeordnet sind.
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