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DE20207785U1 - Chirurgische Zange - Google Patents

Chirurgische Zange

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DE20207785U1
DE20207785U1 DE20207785U DE20207785U DE20207785U1 DE 20207785 U1 DE20207785 U1 DE 20207785U1 DE 20207785 U DE20207785 U DE 20207785U DE 20207785 U DE20207785 U DE 20207785U DE 20207785 U1 DE20207785 U1 DE 20207785U1
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cutting
pliers according
lever
projection
levers
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DE20207785U
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Geomed Medizen Technik and Co GmbH
Original Assignee
Geomed Medizen Technik and Co GmbH
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Publication date
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    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/88Osteosynthesis instruments; Methods or means for implanting or extracting internal or external fixation devices
    • A61B17/8863Apparatus for shaping or cutting osteosynthesis equipment by medical personnel
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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Description

Geomed G5141-S/ga
Chirurgische Zange
Die Erfindung betrifft eine Zange, insbesondere eine chirurgische Zange nach dem Obergriff des Anspruches 1.
Eine gattungsgemäße chirurgische Schneidzange ist.z.B. aus der EP 0 321 884 Bl bekannt. Sie dient dazu, längliche Gegenstände, z.B. Drähte oder Schrauben, welche bei chirurgischen Operationen verwendet werden, zu durchtrennen.
Neuerdings werden in der Chirurgie zunehmend aus vielen Einzellitzen bestehende Drahtseile verwendet, die einen verhältnismäßig geringen Durchmesser bis zu 2 mm aufweisen und einwandfrei durchtrennt werden müssen. Drahtseile sind ein neuartiges Implantat, dass sich für die sichere Versorgung mancher Knochenbrüche, Gelenkfrakturen und für die Entlastung bei Bandnähten hervorragend eignet. Das betreffende, breit gefächerte Indikationsgebiet wird im allgemeinen als Seil-Osteosynthese bezeichnet.
Der Vorteil von Drahtseilen gegenüber starren Runddrähten liegt in der einfacheren Handhabung und den wesentlich besseren mechanischen Kenndaten. Die flexiblen Seile lasse sich ausgezeichnet spannen, wodurch das Osteosynthese-Prinzip der Zuggurtung in jedem einzelnen Fall verwirklicht werden kann.
Üblicherweise wird ein Seil mit herkömmlichen Schneidezangen durchtrennt, wobei jedoch die Schneidegeometrie ein Aufspringen der einzelnen Litzen des Seils bewirkt und dadurch eine erhebliche Verletzungsgefahr für Patient und Arzt besteht. In der Regel werden auch nicht alle Litzen beim ersten Schnitt durchtrennt, was ein nochmaliges oder sogar mehrmaliges Schneiden erforderlich macht. Hierbei kann es zu kleinstückigen Schneidabfällen im Operationsfeld-Bereich kommen.
Die vorbekannten Schneidezangen haben weiter den Nachteil, dass bei häufiger Anwendung und vielfachem Schneiden von Drahtseilen ein relativ schnelles Nachlassen der Schneidfunktion aufgrund der Schneidegeometrie auftritt. Einzelne der Litzen werden dann nicht mehr durchtrennt, sondern zwischen den Scheidflächen eingeklemmt bzw. gequetscht.
Der wesentliche Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Schneidzange, insbesondere chirurgische Zange zu schaffen, die ein sicheres, abfallfreies Durchtrennen von Drahtseilen mit gängigen Seildurchmessern bis herunter zu 2 mm gestattet. Es soll ein sicheres Durchtrennen aller Litzen unabhängig vom Seildurchmesser und der Anzahl der Litzen erfolgen. Die Schnittfläche soll glatt sein und es soll zu keinem Aufspringen des zusammengedrehten Seiles an der Schnittstelle kommen. Der insbesondere runde Seilquerschnitt soll an der Schnittkante erhalten bleiben.
Weiter soll durch die Erfindung die Standzeit und Schneidfähigkeit der Schneiden- bzw. Schneideinsätze erhöht werden.
Zur Lösung dieser Aufgaben sind die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 vorgesehen.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung wird der zu schneidende Gegenstand vor dem Durchtrennen allseits von den Schnittkanten umfasst, wodurch ein radiales Ausweichen einzelner Litzen oder Litzengruppen verhindert wird.
Vorteilhafte Ausbildungen der Schnittkanten bzw. Ausnehmungen entnimmt man den Ansprüchen 2 und 3.
Besonders bevorzugt ist die Ausführungsform nach Anspruch 4, weil hierdurch eine einwandfreie Führung der, die Schnittkanten tragenden, Schneidhebel während des Schneidvorganges gewährleistet. Die Führungsebenen sind dabei gemäß Anspruch 5 so ausgebildet, dass der eine Schneidhebel bzw. an ihm angebrachte Schneidhebeleinsätze schubladenartig in dem anderen Schneidhebel bzw. Scheidhebeleinsatz eingreifen, wodurch eine einwandfreie Führung in den beiden entgegengesetzten Richtungen senkrecht zur Schnittrichtung gegeben ist.
Nach den Ansprüchen 6 bis 13 ist gewährleistet, dass der zu schneidende Gegenstand, d.h. insbesondere das zu schneidende Drahtseil beidseits der Schnittkanten an den Schneidhebeln bzw. Schneidhebeleinsätzen so gelagert wird, dass bei einem Schneidvorgang die Schneidkraft nicht nur im Bereich der Schnittkante, sondern auch in einem daran anschließenden Materialbereich gleichmäßig auf den Gegenstand übertragen wird.
• · I
• (
• ·
Der Vorteil einer gleichmäßigen Lagerung der von einander abzuscherenden Teile des zu schneidenden Gegenstandes wird auch durch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 14 bis 18 erreicht.
Mit besonderem Vorteil wird die Erfindung bei Zangen angewendet, bei denen gemäß Anspruch 19 die Schneidhebel Schneidhebeleinsätze aufweisen.
Der Bewegungsmechanismus der erfindungsgemäßen Zange soll bevorzugt nach den Ansprüchen 20 oder 21 ausgebildet sein.
Die Erfindung der nun folgenden Figuren beispielsweise anhand der Zeichnung geschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eine erfindungsge
mäßen chirurgischen Zange in geöffnetem Zustand,
Fig. 2 eine Draufsicht des Gegenstandes der Fig. 1 in Richtung des
Pfeiles II in Fig. 1 mit einem Schnittausbruch im Maul- bzw. Arbeitsbereich, wobei der obere Schneidhebel sowie der obere
Schneideinsatz fortgelassen sind, um somit eine Draufsicht auf den unteren Schneideinsatz freizugeben,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des vorderen Endbereiches der in
Fig. 1 gezeigten chirurgischen Zange, wobei außerdem das zu
zerteilende Drahtseil dargestellt ist,
Fig. 4 eine schematische Stirn-Schnittansicht der einen Gegenstand
einspannenden Schneidhebeleinsätze in Schnitt- und Achsrichtung in Bereich der Schnittkanten in einem gegenüber Fig. 3 vergrößertem Maßstab,
5
Fig. 5 eine vergrößerte, schematische, perspektivische Ansicht des
Gegenstandes der Fig. 4, gesehen in Richtung des Pfeiles V in Fig. 2 und
Fig. 6 eine vergrößerte, schematische, perspektivische Ansicht des
Gegenstandes der Fig. 4, gesehen in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 2.
Wenn in der folgenden Beschreibung von „oben" oder „unten" die Rede ist, wird auf die Zangenposition nach den Figuren 1, 3 bis 6 Bezug genommen. Selbstverständlich kann die in diesen Figuren gezeigte Zange beim Gebrauch in beliebiger Position gehalten werden.
Nach den Figuren 1, 2 besitzt die erfindungsgemäße chirurgische Zange zwei über ein Gelenk 14 miteinander verbundene Griffhebel 17, 18, die durch eine Federanordnung 15 federnd auseinander gedrückt werden. Das vordere Ende des unteren Griffhebels 17 geht einstückig in einen unteren Schneidhebel 23 über, der mittels eines Gelenkes 16 mit einem oberen Schneidhebel 24 gelenkig verbunden ist. 25
Jenseits des Gelenkes 14 des Griffhebels 18 ist ein relativ kurzer Hebel vorgesehen, der über ein erstes Kniehebelgelenk 20 mit einer etwa um gegenüber den Kniehebel 19 abgewinkelten Hebellasche 21 gelenkig ver-
bunden ist. In dem vom ersten Kniehebelgelenk 21 abgewandten Bereich ist ein zweites Kniehebelgelenk 22 vorgesehen, das eine gelenkige Verbindung zwischen der Kniehebellasche 21 und dem oberen Schneidhebel 24 herstellt. Auf diese Weise wird eine solche variable Kraftübersetzung realisiert, dass mit zunehmender Annäherung der Schneidhebel 23, 24 die Schneidkraft deutlich erhöht wird, wie das im einzelnen in der EP 321 Bl beschrieben ist.
Am vorderen Ende der Schneidhebel 23, 24 sind mittels Schrauben 34, Schneideinsätze 23' bzw. 24' befestigt, welche nach den Fig. 1 bis 6 aufeinander zuweisende Ausnehmungen 12' bzw. 13' aufweisen, die von im wesentlichen halbkreisförmigen Schnittkanten 12, 13 umgeben sind.
Der Durchmesser der Ausnehmungen 12', 13' entspricht im wesentlichen dem Durchmesser des zu durchtrennenden Drahtseiles 11, welches in den Fig. 3, 4 dargestellt ist.
Zwecks einwandfreier Führung der beiden Schneideinsätze 23', 24' beim Durchtrennungsvorgang weist der Schneideinsatz 24' nach Fig. 4 einen Vorsprung 30 mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt auf, den im unteren Schneidhebeleinsatz 23' eine entsprechend geformte Ausnehmung 31 gegenüber liegt. An den in Fig. 4 rechten Enden des Vorsprungs 30 bzw. der Ausnehmung 31 sind Primär-Führungsebenen 25 bzw. 26 vorgesehen, an deren dem Drahtseil 11 zugewandten Ende sich die abgerundeten Schnittkanten 12, 13 befinden. An der von den Primär-Führungsebenen 25, 26 abgewandten Seite des Vorsprungs 30 bzw. der Ausnehmung 31 sind am Ende der Ausnehmung 31 eine erste Sekundär-Führungsebene 27 und am Vorsprung 30 eine zweite Sekundär-Füh-
rungsebene 28 ausgebildet, die mit der ersten Sekundär-Führungsebene 27 führungsmäßig zusammen arbeitet. Auf diese Weise bewegt sich der Vorsprung 30 beim Schneidvorgang schubladenartig in die Ausnehmung 31 hinein, wobei die Führungsebenen 25, 26, 27, 28 eine einwandfreie seitliche Führung der beiden Schneidhebel 23, 24 bzw. der Schneidhebeleinsätze 23', 24' gewährleisten.
Die Ausnehmungen 12', 13', die von den-Schneidkanten 12, 13 umgeben sind, setzen sich in den Vorsprüngen 30 bzw. 32 fort, so dass dort Lagerkanäle 12" bzw. 13" gebildet werden, die zur Aufnahme des Drahtseiles 11 dienen (Figur 4). Der Vorsprung 32 schließt sich in Fig. 4 bis 6 nach rechts an die Primär-Führungsebene 25 an. Auf diese Weise wird das Drahtseil 11 beidseitig der Schneidkanten 12,13 radial einwandfrei und gleichmäßig abgestützt.
Damit lediglich die Schneidkanten 12, 13 schneidend auf das Drahtseil 11 einwirken, ist dafür gesorgt, dass der Kante 29 am unteren Ende der Sekundär-Führunsgebene 28 keine entsprechende Schnittkante am unteren Schneidhebeleinsatz 23' gegenüber liegt, so dass in diesem Bereich keine Schnittwirkung vorliegt.
Nach Fig. 4 dringt beim Schneiden der Vorsprung 30 unter Abscheren des Teiles 1 &Ggr; vom Teil 11" des Drahtseils 11 in die Ausnehmung 31 ein, wobei auch der abgescherte Teil 1&Ggr; in der Ausnehmung 31 Platz findet und in diesem Bereich nicht beansprucht wird. Oberhalb des Teiles 11" ist neben dem Vorsprung 30 eine Ausnehmung 33 vorgesehen, die beim Niedergehen des Schneideinsatzes 24' ausreichend Platz schafft, damit der abge-
scherte Drahtseilteil H" nicht vom Material des Schneideinsatzes 24' beaufschlagt wird.
Die Wirkungsweise der beschriebenen chirurgischen Zange ist wie folgt: 5
In dem in den Fig. 1 und 3 bis 6 gezeigten geöffneten Zustand wird gemäß den Fig. 3, 4 das zu durchtrennende Drahtseil so eingebracht, dass es z.B. in der unteren Ausnehmung 12' sowie in dem sich daran anschließenden rinnenartigen Lagerkanal 12" im Vorsprung 32 zu liegen kommt.
Anschließend werden dann die beiden von Hand ergriffenen Griffhebel 17, 18 zusammen gedrückt, wobei sich die Schneidhebel 23, 24 bzw. die Schneidhebeleinsätze 23', 24' einander nähern. Hierbei nähert sich die obere Schneidkante 13 dem oberen Teil des Umfanges des Drahtseiles 11, bis die Schneidkante 13 den Umfang des Drahtseils 11 berührt. In diesem Augenblick ergänzen sich die beiden schalenförmigen Ausnehmungen 12', 13' zu einer einzigen, das Drahtseil 11 umgebenden Durchtrittsöffnung. Außerdem kommen spätestens in diesem Augenblick die Primär-Führungsebenen 25, 26 sowie die Sekundär-Führungsebenen 27, 28 in Führungsanlage aneinander, so dass von diesem Augenblick an die beiden Schneidhebel 23, 24 bzw. Schneidhebeleinsätze 23', 24' relativ zueinander nicht mehr seitlich ausweichen können.
Beim weiteren Nähern der Schneidhebel 23, 24 dringen die Schneidkanten 12, 13 in das Material des Drahtseils 11 ein und scheren die beiden Teile 11', 11" (Fig. 4) voneinander ab. Bei diesem Schervorgang ist der Umfang der Teile 1&Ggr;, 11" in den rinnenartigen Lagerkanälen 12", 13" an den Vorsprüngen 32 bzw. 30 so gelagert bzw. abgestützt, dass die Kraftüber-
• · t ·
tragung auf den Umfang des Drahtseils 11 nicht zu einer Verbiegung oder zu einem Verziehen des Drahtseils im Schnittbereich führt. Hierzu trägt auch die einwandfreie, relative Führung der Schneideinsätze 23', 24' relativ zueinander maßgeblich bei.
5
Während des Schneidvorganges verkleinert sich durch die Ausnehmung 12', 13' gebildete Gesamtdurchtrittsöffnung, bis sie kleiner und kleiner wird und schließlich verschwindet, was dem Trennen der beiden Teile 11', 11" (Fig. 4) voneinander entspricht.
Bei diesem Trennvorgang haben die nicht mit den Schneidkanten 12, 13 bzw. den rinnenartigen Lagerkanälen 12", 13" an den Vorsprüngen 32, in Berührung stehenden Teile des Drahtseils 11 keinen Kontakt mit den Schneidhebeleinsätzen 23', 24', so dass die Drahtenden beim Durchtrennen und danach nicht in einem eine Beschädigung hervorrufendem Maße beaufschlagt werden. Es entsteht so eine glatte, saubere Schnittfläche an den beiden Teilen 11', 11", und das Wegspritzen von Litzenteilen ist ausgeschlossen.
Durch die Erfindung wird ein sicheres Durchtrennen der gängigen Seildurchmesser bis hinunter zu 2 mm erreicht. Es entsteht eine glatte Schnittfläche und ein Aufspringen des verdrehten Drahtseiles an der Schnittstelle ist aufgrund des erfindungsgemäßen, formschlüssigen Scherens ausgeschlossen. Der runde Seilquerschnitt bleibt an der Schnittkante weitgehend erhalten.
Die Standzeit und die Schneidfähigkeit des Werkzeugs werden durch die integrierte Führung der Schneideinsätze wesentlich erhöht. Ein Ver-
schränken an den Schneidkanten wie bei einem herkömmlichen Scherenschnitt ist nicht möglich.
Das Scherschneiden mit der erfindungsgemäßen Schneidzange verhindert das Wegspritzen von durchtrennten Seilstücken (Litzen), da keine Seitenkräfte durch Keilwirkung auftreten.
Besonders wichtig ist die erfindungsgemäße Schneidegeometrie mit dem 90°-Winkel zwischen den Primär-Führungsebenen 25, 26 und den Lagerkanälen 12" bzw. 13" an den Vorsprüngen 30, 32, wie es insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht. Gegenüber dem herkömmlichen Abscherprinzip mit einem spitzen Keilwinkel erhöht sich hierdurch die Standzeit der Schneidkanten.
Erfindungsgemäß werden die Schneidhebeleinsätze aus hochwertigem, rostfreiem Spezialstahl mit hoher Härte hergestellt.
Da die Schneidhebeleinsätze problemlos austauschbar sind und als Ersatzteilset jederzeit zur Verfügung stehen, ist eine hohe Wirtschaftlichkeit gegeben.
Fertigungstoleranzen, welche die Schneidfunktion beim Wechseln der Schneideinsätze beeinflussen könnten, werden durch die in den Schneidhebeleinsätzen selbst integrierten Führungsebenen 25 bis 28 aufgefangen. 25
11
Bezugszeichenliste
11 Drahtseil
1 &Ggr; abgescherter Teil des Drahtseils
11" abgescherter Teil des Drahtseils
12 (untere) Schneidkante 12' (untere) Ausnehmung 12" (unterer) Lagerkanal
13 (obere) Schneidkante
13' (obere) Ausnehmung
13" (oberer) Lagerkanal
14 Gelenk
15 Federanordnung 16 Gelenk
17 (unterer) Griffhebel
18 (oberer) Griffhebel
19 Kniehebel
20 erstes Kniehebelgelenk 21 Kniehebellasche
22 zweites Kniehebelgelenk
23 (unterer) Schneidhebel
23' (unterer) Schneidhebeleinsatz
24 (oberer) Schneidhebel
24' (oberer) Schneidhebeleinsatz
25 (untere) Primär-Führungsebene
26 (obere) Primär-Führungsebene
27 (untere) Sekundär-Führungsebene
12
28 (obere) Sekundär-Führungsebene
29 (untere) Kante der (oberen) Sekundär-Führungsebene
30 Vorsprung
31 Ausnehmung 32 Vorsprung
33 Ausnehmung
34 Schrauben
35 Schrauben
36 Vorsprung 10

Claims (21)

1. Zange, insbesondere chirurgische Zange zum Durchtrennen von Drähten, Schrauben oder dergleichen, insbesondere von Drahtseilen (11), mit zwei durch ein Gelenk (16) verbundenen, am vorderen Ende miteinander zusammenarbeitende Schnittkanten (12, 13) aufweisenden Schneidhebeln (23, 24), welche von auf der von den Schnittkanten (12, 13) abgewandten Seite des Gelenks (16) angeordneten Griffhebeln (17, 18) beaufschlagt sind, wobei die Schnittkanten (12, 13) am Ende von sich zumindest im wesentlichen in Schnittrichtung erstreckenden, aufeinander gleitenden Primär-Führungsebenen (25, 26) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittkanten (12, 13) den Rand von in geöffnetem Zustand der Schneidhebel (23, 24) einander gegenüberliegenden Ausnehmungen (12', 13') bilden, die sich beim Schließen der Schneidhebel (23, 24) zunächst zu einer allseits von Teilen der Schnittkanten (12, 13) umgebenden Durchtrittsöffnung für den zu schneidenden Gegenstand (11) ergänzen, welche bei Fortsetzung des Schließvorganges zunehmend kleiner wird und schließlich verschwindet, wobei der zu schneidende Gegenstand (11) in zwei Teile (11', 11") unterteilt wird.
2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittkanten (12, 13) im Bereich der Ausnehmungen (12', 13') abgerundet sind.
3. Zange nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (12', 13') zumindest annähernd halbkreisförmig sind.
4. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auch im Abstand von den Primär-Führungsebenen (25, 26) in Richtung der Achse des Gelenks (16) an beiden Schneidhebeln (23, 24) aufeinander gleitende Sekundär-Führungsebenen (27, 28) vorgesehen sind, die mit den Primär-Führungsebenen (25, 26) eine eine Relativbewegung in den beiden entgegengesetzten Richtungen der Achse des Gelenks (16) verhindernde Linearführung bilden, wobei von den dem zu schneidenden Gegenstand (11) zugewandten Kanten der Sekundär-Führungsebenen (27, 28) beim Schließvorgang allenfalls eine (29) den Gegenstand (11) berührt.
5. Zange nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die an gleichen Schneidhebeln (23, 24) vorgesehenen Führungsebenen (26, 28) den am anderen Schneideteil (24, 23) vorgesehenen Führungsebenen (25, 27) entgegengesetzt gegenüberliegen.
6. Zange nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei am gleichen Schneidhebel (24) vorgesehenen Führungsebenen (26, 28) am Schneidhebel (24) ein den Gegenstand teilweise umfassender, durch die Führungsebenen (26, 28) seitlich begrenzter Vorsprung (30) vorgesehen ist.
7. Zange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Führungsebenen (25, 27) am anderen Schneidhebel (23) ein Freiraum (31) von solcher Ausdehnung in Schnittrichtung vorgesehen ist, dass der von Vorsprung (30) abgescherte Teil (11') des Gegenstandes (11) darin aufgenommen werden kann.
8. Zange nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die die Schnitt- und Achsrichtung enthaltenden Querschnitte des Vorsprunges (30) rechteckförmig sind.
9. Zange nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (31) entsprechend rechteckförmig ausgebildet ist.
10. Zange nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (13') in der am Vorsprung (30) vorgesehenen Schnittkante (13) sich in Achsrichtung entlang des gesamten Vorsprunges (30) fortsetzt, so dass ein einseitig offener Lagerkanal (12") für den Gegenstand (11) gebildet ist.
11. Zange nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet dass sich die seitlich der Ausnehmung (31) vorgesehene und die Schnittkante (13) aufweisende Primär-Führungsebene (26) an einem dem Gegenstand zugewandten Vorsprung (32) ausgebildet ist.
12. Zange nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Schnittkante (12) vorgesehene Ausnehmung (12') sich in einen im Vorsprung (32) vorgesehenen, entsprechend geformten, einseitig offenen Lagerkanal (12") fortsetzt.
13. Zange nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüber dem Vorsprung (32) am anderen Schneidhebel (24) eine Ausnehmung (33) von solcher Ausdehnung in Schnittrichtung vorgesehen ist, dass der vom Vorsprung (32) abgescherte Teil (11") des Gegenstandes (11) darin aufgenommen werden kann.
14. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die keine Schnittkante aufweisende Sekundär-Führungsebene (27) an einem Vorsprung (36) ausgebildet ist.
15. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (30, 32), die zur Anlage an die voneinander abzuscherenden Teile (11', 11") des zu zerschneidenden Gegenstandes (11) ausgebildet sind, sich von den beiden Primär-Führungsebenen (25, 26) nach entgegengesetzten Richtungen erstrecken.
16. Zange nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (30, 32) senkrecht zur Schwenkachse zumindest im wesentlichen Querschnitte entsprechend den zugeordneten Führungsebenen (25, 26) haben.
17. Zange nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Vorsprünge (30, 31) in Achsrichtung zumindest gleich dem Durchmesser des zu schneidenden Gegenstandes (11) ist.
18. Zange nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer (30) der Vorsprünge (30, 32) in Achsrichtung eine deutlich größere Ausdehnung als der Durchmesser des zu schneidenden Gegenstandes (11) hat.
19. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittkanten (12, 13), die Führungsebenen (25, 26; 27, 28) und/oder die Vorsprünge (30, 32, 36) an einen Teil der Schneidhebel (23, 24) bildenden Schneidhebeleinsätzen (23', 24') vorgesehen sind.
20. Zange nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Griffhebel (17) unmittelbar und vorzugsweise einstückig mit einem Schneidhebel (23) verbunden ist und der andere Griffhebel (18) am ersten Griffhebel (17) bzw. am ersten Schneidhebel (23) angelenkt (14) ist und den anderen Schneidhebel (24) über ein Getriebe (18 bis 22) beaufschlagt.
21. Zange nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidhebel (23, 24) mit den Griffhebeln (17, 18) gemäß der EP 321 884 B1 verbunden sind.
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DE (1) DE20207785U1 (de)

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