DE2020383C3 - Kennzeichnungsvorrichtung für eine elektrische Leitung - Google Patents
Kennzeichnungsvorrichtung für eine elektrische LeitungInfo
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01B—CABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
- H01B7/00—Insulated conductors or cables characterised by their form
- H01B7/36—Insulated conductors or cables characterised by their form with distinguishing or length marks
- H01B7/368—Insulated conductors or cables characterised by their form with distinguishing or length marks being a sleeve, ferrule, tag, clip, label or short length strip
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsvorrichtung für elektrische Leitungen, nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Bei einer aus der CH-PS 3 64 539 bekannten Kennzeichnungsvorrichtung dieser Art ist für die
Verriegelung in der Schließstellung ein keilartig wirkendes Spannstück vorgesehen, das über die
Sollbiegestelle eingeschoben wird. Für die Kennzeichnung sind getrennt hergestellte Markierungsteile
vorgesehen, die jeweils voneinander abweichende Markierungssymbole tragen und daher in einer großen
Vielfalt in Vorrat gehalten werden müssen. Sie können außerdem nur in der Weise auf den als Verriegelungsstück dienenden Spieß aufgeschoben werden, daß die
Beschriftung in Längsrichtung der gekennzeichneten Leitung verläuft. Die Kennzeichnung bei der bekannten
Vorrichtung ist außerdem schwer ablesbar, wenn die Vorrichtung für Drähte und Kabel in Schaltgeräten
verwendet werden soll, die regelmäßig senkrecht verlegt werden. Außerdem sind Beschriftungsänderungen
bei der bekannten Kennzeichnungsvorrichtung nur mit Schwierigkeiten durchführbar, weil dort die ganze
Kombination auseinandergebaut werden muß und dann die nicht mehr benötigten Kennzeichnungsteile praktisch
wertlos sind.
Aus dem Prospekt der Fa. Siemens-Schuckert AG (SSW 456/241) ist ein Gerätekennzeichnungsschild
N 5215 mit rechteckförmigem Kennzeichnungsfeld bekannt, das von dem zu kennzeichnenden Kabel
senkrecht nach beiden Seiten absteht, jedoch im Bereich der Kabeldurchführung geschlossen ist und deshalb auf
das Kabel aufgeschoben werden muß und nicht aufgeklemmt werden kann. Bei Drähten mit Kabelschuhen
oder anderen Anschlagmitteln muß das Schild bereits aufgeschoben sein, bevor die Kabelschuhe
angeschlagen werden können. Ein Wechsel des gesamten Schildes bei festgeklemmtem Kabel ist dort
jo nicht möglich, vielmehr muß das Kabel vor dem Wechseln des Schildes gelöst werden, damit es aus der
Kabeldurchführung wieder herausgezogen werden kann. Nachteilig ist außerdem, daß bei dem bekannten
Gerätekennzeichnungsschild nur bei Drähten bzw.
r> Kabeln mit einem Größt-Querschnitt von etwa 6 mm2
eine Klemmwirkung erzielt wird, aber nur an der kleineren, an einer der beiden Stirnseiten liegenden
Bohrung, während in jedem Falle am anderen Ende der Bohrung ein demgegenüber sehr loser Sitz zustande
kommt, was insbesondere Lei kleineren Geräten dazu führen kann, daß bei Steigleitungen und bei Kabeln mit
senkrechtem Verlauf das Kennzeichnungsschild unter dem Einfluß von Vibrationen und dergleichen nach
unten wegrutschen kann.
Ar> Bei einer aus der DE-PS 10 32 805 bekannten
Kennzeichnungsvorrichtung ist wegen ihrer erheblichen Baulänge eine Verwendung nur bei ausreichenden
Platzverhältnissen möglich oder vor allem dort, wo die Leitungen waagerecht verlaufen. Das bekannte Kennen
Zeichnungsschild klemmt nur aufgrund seiner Eigenelastizität, wobei eine echte Verrastung oder Verriegelung
fehlt und demzufolge bei senkrechter Leitungsführung ein Verrutschen des Kennzeichnungsschildes bei Vibrationen
und Temperaturwechseln nicht ausgeschlossen werden kann. Dort sind außerdem keine Arretierungen
für den Bcschriftungsstreifen vorgesehen, der lediglich eingeschoben wird und demgemäß bei vertikaler
Leitungsführung aus dem Schild nach unten herausfallen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kennzeichnungsvorrichtung gemäß dem Gattungsbegriff
des Patentanspruchs 1 so auszubilden, daß sie auf bereits verlegte, waagerecht oder senkrecht verlaufende
Leitungen leicht aufgeklemmt und dort verriegelt oder verrastet werden kann, jedoch eine leichte
Auswechslung ihres Kennzeichenschildes gestattet
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Maßnahmen.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes nach dem Patentanspruch 1 sind in den Ansprüchen 2 und 3
beschrieben.
Die erfindungsgemäße Kennzeichnungsvorrichtung hat folgende Vorteile:
Die Beschriftung steht im rechten Winkel zum Leitungverlauf. Das Schild wird durch das Einsetzen der
Klarsicht-Deckplatte zusammen mit dem Bezeich nungsstreifen verrastet, wobei die Klarsicht-Deckplatte iu
den Bezeichiiungsstreifen unverlierbar festhält. Von besonderer Bedeutung ist, daß durch schneidenartige
Kanten an den beiden Enden des Aufnahmekanals ein Ausgleich der unterschiedlichen Draht- oder Kabelstärken
erreicht wird. Außerdem umfassen die Klemmarme in Schließstellung mit ihrem Klammermaul die Leitung
unter gegenseitigem Anschlag vollständig, wobei das Klammermaul geschlossen ist, was den weiteren Vorteil
mit sich bringt, daß die Kennzeichnungsvorrichtung nicht unbeabsichtigt abgerissen werden kann. Vielmehr
muß zum Abnehmen der Kennzeichnungsvorrichtung zuerst die Klarsicht-Deckplatle entfernt werden, wozu
die Klammerarme so weit über die Schließstellung hinaus zurückgebogen werden müssen, daß die Schmalseiten
der Deckplatte aus den schwalbenschwanzförmigen Rastnuten ausrasten können. Hierzu können die
Rasteinnchtungen durch hinterschnittene, vorzugsweise schwalbenschwanznutartige Bereiche zum Einschieben
der stirnseiligen schmalen Kantenflächen des Kennzeichnungsleils gebildet sein. Auch kann der Kennzeich- 1»
nungsteil bzw. die Klarsicht-Deckplatte in der Riegei stellung am Nutgrund in dem hinterschnittenen Bereich
abgestützt sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung näher beschrieben und sr>
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Kennzeichnungsvorrichtung in montiertem Zustand in perspektivischer Darstellung.
Fig. 2 Die Kennzeichnungsvorrichlung gemäß
F i g. 1 in Lösestellung,
Fig.3 eine weitere perspektivische Darstellung der
Kennzeichnungsvorrichtung im geschlossenen Zustand.
Wie die Fig. 1 — J zeigen, weist die Kennzeichnungsvorrichtung eine Klammer 1 auf, die durch die sich
gegenüberliegenden, etwa parallelen Arme 3 zweier symmetrisch zueinander liegender und einstückig
miteinander ausgebildeter Winkelhebel 2 in einfacher Weise gebildet ist. Die beiden Winkelhebel 2 sind an
ihren einander zugewandten Eckbereichen über eine Zone 5 geschwächten Querschnittes miteinander w
verbunden, wobei die Zone 5 am Grund des Klammermaules 6 liegt. Durch die geschwächte Zone 5
sind die beiden Winkelhebel 2 gegeneinander aus der Stellung gemäß F i g. 1 in die Stellung gemäß F i g. 2 um
eine in der Mittelebene des Klammermaules 6 liegende v> und zur Längserstreckung des Klammermaules 6
parallele Achse schwenkbar. Jeder Klammerarm 3 weist an seiner Innenseite eine >m Querschnitt etwa
halbkreisförmige Längsnut 7 auf, wobei diese beiden Längsnuten 7 bei geschlossener Klammer einen etwa
zylindrischen Aufnahmekanal 8 für die Leitung 9 bilden. Der Ai'fnahmekanal 8 kann im Axialschnitt auch lang,
rund oder ellypsenförmig ausgebildet sein, so daß er an seinen Enden verengte, beispielsweise durch schneidenartige
Kanten am Umfang begrenzte Bereiche aufweist, durch die Leitungen verhältnismäßig stark unterschiedlichen
Durchmessers mit der Kennzeichnungsvorrichtung versehen werden können.
Die beiden von den Klammerarmen 3 abgewandten Arme 4 der Winkelhebel 2 liegen bei geschlossener
Klammer in einer gemeinsamen Ebene, so daß an ihrer gemeinsamen, von der Klammer 1 abgewandten
Außenfläche 10 ein Beschriftungsschild 11 angelegt werden kann. An ihren zum Aufnahmekanal 8
parallelen, schmäleren Außenkanten weisen die Hebelarme 4 jeweils einen über die Fläche 10 vorstehenden
Steg 12 auf, wobei jeder Steg 12 an seiner Innenseite eine hinterschnittene Fläche 13 aufweist, derart, daß bei
geschlossener Klammer 1 eine sich parallele zum Aufnahmekanal 8 erstreckende Schwalbenschwanznut
gebildet ist. In diese Schwalbenschwanznut kann ein plattenförmiges Klarsichtdeckteil 14 eingeschoben
werden, das an seinen den Flächen 13 zugeordneten Schmalkanten 15 entsprechend schräg ausgebildet ist,
so daß nach dem Einschieben des Kiarsichtdeckteils 14 die Klammer nicht mehr geöffnet werden kann und das
Schild 11 abgedeckt ist. An den zur Längsachse der Schwalbenschwanznut rechtwinkligen Längskanten
weist der Klarsichtdeckteil 14 zwei Längsstege 16 auf, die in montiertem Zustand zur Klammer 1 gerichtet sind
und die Seitenflächen der Hebelarme 4 übergreifen, so daß der Klarsichtdeckteil gegen Verschieben in
Längsrichtung der Schwalbenschwanznut gesichert ist. Der Klarsichtdeckteil 14 ist unter Aufbietung entsprechender
Kräfte trotzdem dadurch in einfacher Weise montierbar bzw. demontierbar, daß die Winkelhebel 2
aus elastischem Werkstoff, beispielsweise Gummi, bestehen. Die Längsstege 16 bilden außerdem eine
Sicherung gegen Verschieben des Kennzeichnungsschildes 11. Wie Fig. 1 zeigt, kann die Kennzeichnungsvorrichtung
von der Leitung 9 nur dann abgelöst werden, wenn der Klarsichtdeckteil 14 abgenommen wird,
wonach dann auch das Kennzeichnungsschild 11 gelöst ist.
Das Klarsichtdeckteil 14 liegt in montiertem Zustand mit seiner Innenfläche an der Oberfläche des sich am
Nutgrund der Schwalbenschwanznut abstützenden Beschriftungsschildes 11 an, so daß die Klammer 1
spielfrei in Schließstellung gehalten ist. Die Außenfläche des Kiarsichtdeckteils 14 liegt in der Ebene der
zugehörigen Außenflächen der Stege 12.
Die beschriebene Kennzeichnungsvorrichtung kann auch für Rohre oder dgl. verwendet werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Kennzeichnungsvorrichtung für eine elektrische Leitung, mit einer einen Aufnahmekanal für die
Leitung bildenden, aus biegeelastischem Werkstoff gepreßten oder gespritzten, auf die Leitung aufsteckbaren
Befestigungsklammer, die eine sich in Längsrichtung der Leitung und parallel zu dieser
erstreckende Sollbiegestelle und auf der Befestigungsseite zwei beiderseits im Abstand von der
Sollbiegestelle angeordnete Klammerarme enthält, zwischen denen die Leitung aufgenommen wird, bei
der durch Einschieben eines keilartig wirkenden Spannstückes über der Sollbiegestelle auf der
Kennzeichnungsseite eine Verriegelung vorgesehen ist, und mit einem auf die Befestigungsklammer
lösbar aufsetzbaren Kennze'chnungsteil, welches gleichzeitig das Spannstück darstellt, dadurch
gekennzeichnet, daß die von der Sollbiegestelle senkrecht abstehenden Klammerarme (3) in
der Schließstellung mit ihrem Klammermaul (6) die Leitung mit gegenseitigem Anschlag vollständig
umfassen, daß der vom Klammermaul (6) gebildete Aufnahmekanal (8) in seiner Mitte erweitert ist und
an seinen Enden verengte, durch schneidenartige Kanten begrenzte Bereiche aufweist, daß in
Schließstellung eine ebene, quer zur Leitung sich erstreckende Auflagefläche für das Kennzeichnungsteil
(14) vorhanden ist, daß an den von dem Klammermaul am weitesten entfernt liegenden
Enden der Kennzeichnungsseite Rasleinrichtungen zur Aufnahme der Schmalseiten einer rechteckförmigen
Klarsicht-Deckplatte (U) angeformt sind und daß die Deckplatte entlang ihrer Längskanten gegen
die Seitenflächen der Klammerarme zur Anlage kommende Längsstege (16) aufweist, daß ferner die
Klammerarrne (3) jeweils einen Arm von zwei zweiarmigen Winkelhebeln (2) bilden, die untereinander
an der einen verringerten Querschnitt aufweisenden Sollbiegestelle (5) eins'ückig verbunden
sind, und daß in die einander zugekehrten Seitenflächen der Klammerarme (3) je eine Symmetriehälfte
des Klammermaules (6) bzw. Aufnahmekanals (8) eingeformt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerarme (3) jeweils einen
Arm von zwei zweiarmigen Winkelhebeln bilden, die untereinander an der einen verringerten Querschnitt
aufweisenden Sollbiegestelle (5) einstückig verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtungen durch
hinterschnittene, vorzugsweise schwalbenschwanznutartige Bereiche (13) zum Einschieben der
stirnseitigen schmalen Kantenflächen (15) des Kennzeichnungsteils (14) gebildet sind.
Priority Applications (1)
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| DE19702020383 DE2020383C3 (de) | 1970-04-25 | 1970-04-25 | Kennzeichnungsvorrichtung für eine elektrische Leitung |
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ID=5769432
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