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Die
Erfindung betrifft einen Kompressions- oder Stützstrumpf
zum Anlegen an ein menschliches Bein umfassend einen ersten Unterstrumpf
und einen ersten Überstrumpf mit je einem Schaftbereich, die übereinander
anlegbar sind. Der Überstrumpf wird dabei ständig
oder nur zeitweise über dem Unterstrumpf getragen.
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Kompressions-
und Stützstrümpfe werden zum einen in der medizinischen
Kompressionstherapie und zum anderen im nichttherapeutischen, sondern
kosmetischen Bereich als Stützstrümpfe verwendet,
um einen Ruhe- sowie einen Arbeitsdruck auf ein menschliches Bein
aufzubringen. Unter dem Ruhedruck wird dabei der Druck verstanden,
den der Strumpf als solcher auf das ruhende Bein aufbringt, wobei
der Arbeitsdruck der Druck ist, der beim Bewegen des Beins durch
die Kontraktion des Muskels und den Strumpf auf das Bein ausgeübt
wird.
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Dabei
ist es neben der reinen Kompressionstherapie zur Behandlung einer
Vielzahl von venösen Leiden auch bekannt, Krankheiten zu
behandeln, bei denen gleichzeitig zu einer Wundversorgung auch ein
Kompressionsdruck aufgebracht werden soll. Dabei wird zunächst
eine Wundauflage auf eine Wunde aufgebracht und dann ein Kompressionsstrumpf
hierüber gezogen.
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Zur
Behandlung derartiger Erkrankungen ist beispielsweise aus der
US-PS 5,005,567 eine Methode
bekannt, wobei ein locker gestrickter Socken, der leicht übergezogen
werden kann, zunächst über das Wundverbandsmaterial
gezogen wird und dann ein elastischer Socken mit einem geringen
Reibungskoeffizienten zwischen den Strümpfen über
den ersten Unterstrumpf gezogen wird, wobei das Anziehen des zweiten
Strumpfes erleichtert ist aufgrund der geringen Reibung zwischen
den Strümpfen.
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Dabei
ist vorgesehen, dass der Unterstrumpf keinerlei kompressive Wirkung
aufweist. Der Überstrumpf kann hier eine Kompression von
10 bis 50 mm Quecksilber im Bereich des Knöchels aufweisen.
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Nachteilig
hierbei ist, dass der Überstrumpf eine hohe Kompressionskraft
aufbringen muss, da sämtliche Kompression durch den Überstrumpf
erzielt werden muss. Darüber hinaus besteht die Gefahr,
dass es durch das lose Anlegen des Unterstrumpfes zur Faltenbildung
im Bereich des Unterstrumpfes kommt.
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Des
Weiteren ist es aus der
DE
42 16 650 A1 zur Behandlung kosmetisch relevanter Orangenhaut und
zur Verbesserung der physiologischen Muskelpumpe bekannt, einen
kosmetischen Stützstrumpf vorzusehen, der aus mehreren Kompressionsstrümpfen
oder Kompressionsstrumpfhosen oder Bandagen besteht, die übereinander
anzulegen sind. Darüber hinaus können die einzelnen
Teile fest oder variabel miteinander verbunden werden, um diese zueinander
zu sichern.
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Dabei
hat jeder der Strümpfe für sich nur eine geringe
Kompressionswirkung und lässt sich daher mit Leichtigkeit
und schnell anlegen. Dadurch, dass mehrere Strümpfe übereinander
gezogen werden, erhöht sich der Druck auf die Haut jedoch
wesentlich, so dass letztendlich ein ausreichender Kompressionsdruck
entsteht.
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Aus
der
WO 01/00118 A1 ist
ein mehrlagiges Kompressionsstrumpfsystem bekannt, bei dem Markierungen
für die Positionierung der Strümpfe aufeinander
vorgesehen sind, um die richtige Anordnung des kompressiven Drucks
an einem Bein zu erreichen.
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Aus
der
US 2002/172781
A1 ist ein kompressiver elastischer Strumpf aus zwei Teilen,
nämlich einem Fuß- und einem Wadenteil bekannt,
die sich im Bereich des Knöchels überlappen. Hierdurch
soll eine bessere Anziehbarkeit eines bis zum Knie reichenden Kompressionsstrumpfs
gegeben sein.
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Die
US 3,392,553 betrifft einen
halterlosen Damenstrumpf, der im Bereich der Bündchen sowohl gewisse
Kompressions- als auch Reibungskräfte aufweisen kann, um
den Strumpf am Bein des Trägers zu halten.
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Ferner
sind eine Vielzahl von einlagigen Kompressionsstrümpfen
vorbekannt.
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Für
die Messung und zur Gütesicherung für medizinische
Kompressionsstrümpfe existiert die Norm RAL-GZ
387 vom September 2000. Aus den Prüfbestimmungen
der Norm kann entnommen werden, wie der Druck eines Kompressionsstrumpfes auf
ein Bein zu bestimmen ist.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
Kompressions- oder Stützstrumpf zum Anlegen an ein menschliches
Bein bereitzustellen, der zur Behandlung von chronischer venöser
Insuffizienz sowie deren Erscheinungen und Folgeerkrankungen, wie
beispielsweise der Ulcus cruris venosum, vorteilhaft einsetzbar
ist und dennoch eine leichte Anziehbarkeit gewährleistet.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Kompressions-
oder Stützstrumpf gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1, bei dem der Unterstrumpf im Bereich zwischen den
Messstellen B und B1 einen kontinuierlichen Druckverlauf aufweist
und der Druck an der Messstelle B1 90 bis 100% des Drucks an der Messstelle
B entspricht und im Schaftbereich von Unter- und/oder Unterstrumpf
ein Muster, insbesondere aus in Umfangsrichtung verlaufenden Wellen
eingebracht ist.
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Bei
den Messstellen B und B1 handelt es sich um Stellen, die den Fesselbereich
eines menschlichen Beins betreffen und diesen zwischen sich einschließen.
Die Messstellen werden gemäß der heranzuziehenden
Vorschrift RAL-GZ 387 bestimmt. Unter einem kontinuierlichen
Druckverlauf zwischen den Messstellen B und B1 ist im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung ein Druckverlauf zu verstehen, dessen
interpolierte Einzelwerte an jedem Punkt zwischen den Punkten B
und B1 höchstens um 10%, insbesondere um höchstens
7% und ganz besonders um höchstens 5% von dem Messwert
an B abweichen. Bei einem kontinuierlichen Druckverlauf zwischen
anderen Messstellen ist die vorliegende Maßgabe entsprechend
anzuwenden.
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Dabei
entspricht die Messstelle B einem Punkt am menschlichen Unterschenkel,
der unmittelbar über dem Knöchel an dem Punkt
mit dem geringsten Umfang des Unterschenkels liegt. Die Messstelle
B1 entspricht einem Punkt am menschlichen Unterschenkel, der im
vorgegebenen Abstand darüber, also proximal beim Übergang
der Achillessehne zur Wade, angeordnet. Weitere Punkte gemäß der RAL-Norm
(RAL-GZ 387) sind beispielsweise der Punkt C, nämlich
der größte Umfang der Wade, sowie der Punkt D,
der zwei Finger breit unterhalb der Kniekehle liegt.
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Dabei
ist vorgesehen, dass an der Messstelle B1 im Unterstrumpf der Druck
zwischen 90 und 100% des Drucks an der Messstelle B entspricht. Vorzugsweise
ist der Druck an der Messstelle B gleich dem Druck an der Messstelle
B1. Der Bereich zwischen den Messstellen B und B1 ist als Therapiebereich
insbesondere zur Behandlung von Folgeerkrankungen der chronischen
venösen Insuffizienz wie beispielsweise des Ulcus cruris
venosum, der in seiner schwersten Form als Gamaschenulkus bekannt
ist, vorgesehen, wobei der Patient im Bereich der Fessel offene
Hautläsionen aufweist. Auf diese werden nun zur Behandlung
Wundauflagen aufgebracht, die dann durch den Unterstrumpf überdeckt sind.
Durch die Vorsehung eines im Wesentlichen einheitlichen bzw. lediglich
höchstens 10% abweichenden Druckverlaufes im Bereich des
Knöchels wird erreicht, dass über den gesamten
Therapiebereich ein konstanter Druck aufgebaut wird, so dass die
zu behandelnde Hautoberfläche nicht durch unterschiedliche
Drücke belastet ist.
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Damit
betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines Kompressions-
oder Stützstrumpfes zum Anlegen an ein menschliches Bein umfassend
einen ersten Unterstrumpf und einen ersten Überstrumpf
mit je einem Schaftbereich und einem Fußbereich, die übereinander
anlegbar sind, wobei der Unterstrumpf im Bereich zwischen den Messstellen
B und B1 einen kontinuierlichen Druckverlauf aufweist und der Druck
an der Messstelle B1 90–100% des Drucks an der Messstelle
B entspricht, zur Herstellung eines Mittels zur Behandlung von chronischer
venöser Insuffizienz sowie deren Erscheinungen und Folgeerkrankungen,
insbesondere abgeheiltes oder florides Ulcus cruris venosum, Dermatoliposklerose
und/oder Atrophie blanche.
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Grundsätzlich
kann die chronische venöse Insuffizienz nach Widmer in
drei Stadien eingeteilt werden. Demnach wird die chronische venöse
Insuffizienz unterschieden in:
Grad I der chronischen venösen
Insuffizienz ist demnach durch um die Knöchel und oberhalb
des Fußgewölbes angeordnete, besenreiserartige
Venen (Corona phlebectatica) und Knöchelödeme
gekennzeichnet.
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Grad
II äußert sich durch Hyperpigmentierungen der
Haut, Unterschenkelödem und Dermatoliposklerose. Die Haut
ist fest mit der Fascia cruris verbacken, nicht in Falten abhebbar
und zeigt vermehrten Glanz. Als Extremvariante der Dermatoliposklerose
gilt die Atrophie blanche (auch als Capillaritis alba bezeichnet),
die fast ausschließlich als Folge einer chronischen venösen
Insuffizienz vorkommt und sich durch Depigmentierung im distalen
Unterschenkel infolge Vaskulitis kleiner Hautgefäße
zeigt, die oft eine schmerzhafte Vorstufe des Ulcus cruris ist.
Charakteristisch für diese Hautveränderung sind weiße,
atrophische, münz- bis handtellergroße Herde.
Sie sind bevorzugt in der Knöchelregion bzw. im Narbenbereich
abgeheilter Ulzerationen lokalisiert.
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Grad
III manifestiert sich als florides oder abgeheiltes Ulcus cruris
venosum. Es hat als Prädilektionsstelle die perimalleoläre
Region (Bisgaard'sche Kulisse), kann jedoch auch an anderen Stellen
am Unterschenkel auftreten. Bei ausgedehnten Geschwüren,
die zirkulär den gesamten Unterschenkel befallen, spricht
man von einem Gamaschenulkus. Eine weitere heute geläufige
Einteilung der chronischen venösen Insuffizienz erfolgt
nach der CEAP-Klassifikation. Hierzu sei auf die Publikation „Grundlagen
der Phlebologie, Kapitel 4.3 Chronische Venöse Insuffizienz
(Herausgeber R. Rabe, 3. Auflage, S. 111–129)
verwiesen.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass der Überstrumpf und/oder der
Unterstrumpf eines erfindungsgemäßen Kompressions-
oder Stützstrumpfes als Gestrick, vorzugsweise Rundgestrick
ausgestaltet ist. Insbesondere werden die Strümpfe als
sogenannte AD-Strümpfe gemäß RAL-GZ
387 gefertigt. Auch können die Strümpfe
gemäß des im „Referentiel technique des
ortheses elastiques de contention des membres” (Revision
No. 05) beschriebenen Pflichtenheftes (Cahier des charges) gefertigt
werden. Generell können solche Strümpfe einen
fakultativen Zehen- und einen Fußteil mit Ferse, einen hieran
anschließenden Schaft im Bereich des Unterschenkels und
einen den Strumpf abschließenden Bund aufweisen.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, dass der Unterstrumpf an der Messstelle B1
zwischen 93 und 100%, insbesondere 95 bis 100% und insbesondere
98 bis 100% des Drucks an der Messstelle B aufweist. Durch den möglichst
konstanten Druckverlauf wird die Wundheilung und auch die Fixierung
der Wundauflage unter dem Unterstrumpf verbessert.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass der Überstrumpf ausgehend von
der Messstelle B in Richtung der Hüfte des menschlichen
Beins, also nach proximal, einen stufenlos degressiven oder stufenweise
degressiven Druckverlauf aufweist. Insbesondere kann es sich bei
dem Überstrumpf um einen Kompressionsstrumpf mit einem
Druckverlauf gemäß der RAL-Norm GZ 387 handeln.
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Dabei
sind gemäß RAL-Norm (RAL-GZ 387) verschiedene
Kompressionsklassen vorgesehen, wobei der Überstrumpf ein
Strumpf der Kompressionsklassen 1 bis 4 gemäß Norm
sein kann.
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Bei
dem Unterstrumpf kann es sich insbesondere um einen Strumpf handeln,
der hinsichtlich des Druckverlaufs nicht der RAL-Norm entspricht, wobei
jedoch auch Strümpfe gemäß der Norm vorgesehen
sein können. Der Unterstrumpf weist im Bereich proximal
der Messstelle B1 einen degressiven Verlauf auf, der stufenlos oder
stufenweise degressiv verläuft, oder einen kontinuierlichen
bzw. gleichbleibenden Druckverlauf auf. Wenn vorgesehen ist, dass der
Unterstrumpf im Bereich proximal der Messstelle B1 bzw. proximal
des Therapiebereichs einen kontinuierlichen Druckverlauf aufweist,
dann kann insbesondere auch vorgesehen sein, das der Unterstrumpf lediglich
einen geringen Kompressionsdruck von weniger als 8 mm Hg aufbringt.
Eine Faltenbildung unter dem Überstrumpf beim Anziehen
desselben muss dennoch verhindert werden.
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Dabei
ist insbesondere vorgesehen, dass der Unterstrumpf für
die Bereitstellung des gewünschten Ruhe- und Arbeitsdruck
verantwortlich ist, wobei der Überstrumpf einen zusätzlichen
Beitrag hierzu liefert. Daher kann besonders vorteilhaft vorgesehen
sein, wenn der Unterstrumpf Tag und Nacht getragen wird, um die
Wundauflage sicher auf der zu behandelnden Wunde zu fixieren und
ein zu häufiges Ablösen der Wundauflage von der
Wunde zu verhindern, wodurch die Wundheilung beeinträchtigt
wird. Gleichzeitig wird jedoch hierdurch erreicht, dass zum Zeitpunkt
der Nachtruhe, während derer die Beine normalerweise hochgelegt
sind, lediglich eine schwache Kompressionswirkung erzielt wird,
so dass es nicht zu einem Taubheitsgefühl oder Abschnürungen im
Beinbereich kommt. Im Verlauf des Tages, während dessen
sich der Träger des Kompressionsstrumpfes bewegt, kann
dann zusätzlich ohne Störung der Wundheilung der Überstrumpf über
den Unterstrumpf gezogen werden, der eine stärkere Kompressionswirkung
bereitstellt, so dass dann im Verlauf des Tages zusätzlich
zum bereits bestehenden Ruhe- und Arbeitsdruck durch den Unterstrumpf
ein vergleichbarer stärkerer Ruhe- und Arbeitsdruck durch
den Überstrumpf erzielt wird, so dass eine zusätzliche
Kompressionstherapie durch die geleistete Muskelarbeit erfolgt und
so das Grundleiden positiv beeinflusst wird. Durch die Vorsehung
von zwei übereinanderliegenden Strümpfen kann
jeder Strumpf nur eine geringere Kompressionswirkung haben, wodurch
das Anziehen erleichtert wird.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass der Kompressionsdruck von Über-
und Unterstrumpf in der Größe zusammen 5 bis 15
mm Quecksilber (mm Hg) über dem Kompressionsdruck der Einzelstrümpfe liegt.
Die Messung des Kompressionsdrucks erfolgt hierbei mittels eines
Kompressionsprüfgerätes nach dem System Hohenstein
(Hosy), wobei eine detaillierte Beschreibung des Prüfverfahrens
sich aus dem Hohensteiner Forschungsbericht vom Januar 1982 und
Phlebol und Proktol. 11: 34–41 (1982) entnehmen
lässt.
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Dabei
ist vorgesehen, dass die Kompression am Punkt B beider Strümpfe
zusammen zwischen 34 und 60 mm Hg, vorzugsweise zwischen 34 und
50 mm Hg, wobei ein mm Hg 133,322 Pascal entspricht, vorgesehen
ist.
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Dabei
weist der Unterstrumpf im Messpunkt B eine Kompression von 15 bis
32 mm Hg und vorzugsweise von 15 bis 25 mm Hg auf. Im Punkt B1 besteht
ein Wert von 90 bis 100% des Wertes am Punkt B. In einem Punkt C
können Werte von 5 bis 80%, vorzugsweise zwischen 50 und
80% oder 5 bis 50% des Drucks am Punkt B vorliegen, wobei die Druckabnahme
zwischen B1 und C erfolgt.
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Für
den Überstrumpf, der nach der RAL-Norm (RAL-GZ
387) gefertigt ist, liegt am Punkt B eine Kompression von
15 bis 32 mm Hg vor.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass der Arbeitsdruck, der durch das
Tragen eines erfindungsgemäßen Kompressions- oder
Stützstrumpfes auf ein Bein hervorgerufen wird gegenüber
dem Ruhedruck mind. 10 bis 35 mm Hg größer ist,
wobei der Ruhedruck mindestens 34 mm Hg beträgt.
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Insbesondere
kann es sich dabei bei den Kompressionsstrümpfen gemäß der
Erfindung um rundgestrickte Kompressionsstrümpfe handeln,
wobei insbesondere sogenannte AD-Strümpfe, nämlich Wadenstrümpfe
gemäß der RAL-Norm (RAL-GZ 387),
vorgesehen sind. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Kompressionsstrümpfe
gemäß des im „Referentiel technique des
ortheses elastiques de contention des membres” (Revision
No. 05) beschriebenen Pflichtenheftes (Cahier des charges) gefertigt
werden.
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Um
ein leichteres Anziehen des Überstrumpfes über
den Unterstrumpf zu gewährleisten, ist des Weiteren vorgesehen,
dass der Unterstrumpf einen angeformten Fußteil aufweist,
der einen dynamischen Reibungskoeffizienten von μD ≤ 0,65, insbesondere μD ≤ 0,60 und ganz besonders bevorzugt μD ≤ 0,55 besitzt. Der Reibungskoeffizient
wird dabei analog der DIN-EN-ISO 8295: 2004-10 gemessen. Hierbei
wird das zu prüfende Material des angeformten Fußteils
gegen das Material vermessen, das im anwendungsgerechten Zustand
der Strumpfes auf der Innenseite eines Überstrumpfes liegt
und zwar die Oberfläche (Gegenmaterial), die im anwendungsgerechten
Zustand über den Fußteil zu ziehen ist. Die Materialien
werden dabei im nicht gedehnten Zustand untersucht, wobei sicherzustellen
ist, dass alle Materialien glatt liegen, die Materialien längs
ihrer Herstellrichtung vermessen werden und das Gegenmaterial längs
seiner Herstellrichtung eingespannt ist. Ansonsten sind die Bedingungen
der oben zitierten Norm einzuhalten, wobei insbesondere eine Prüfungsgeschwindigkeit
von 100 mm/min einzuhalten ist.
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Der
Fußteil des Unterstrumpfes kann einen angestrickten Zehenbereich
aufweisen sowie eine angeformte Ferse, wobei die Ferse insbesondere keinen
Nahtbereich aufweist, sondern durch thermische Verformung des Gewebes
erzielt wird. Der Fußbereich ist vorzugsweise kompressionslos,
wobei durch das sehr glatte Gewebe eine leichte Anziehbarkeit des Überstrumpfes
im stark gekrümmten Fußbereich gewährleistet
werden kann.
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Der Überstrumpf
und/oder der Unterstrumpf kann eine sogenannte Pendelferse aufweisen,
die der RAL-Norm RAL-GZ 387 entspricht, wobei hier der
Zehenbereich offen oder geschlossen ausgebildet sein kann.
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Insbesondere
kann der Unterstrumpf und/oder der Überstrumpf auch angrenzend
an den Schaftbereich einen Druckentlastungsbereich aufweisen. Dieser
Druckentlastungsbereich liegt im anwendungsgerechten Zustand des
Strumpfes bzw. der Strümpfe im Bereich des Knöchels
und ist im Strumpf zwischen dem Schaftbereich und dem Fußbereich
angeordnet. Dieser Druckentlastungsbereich hat den Vorteil, dass
angrenzend an den Fesselbereich insbesondere am Punkt B, der den
höchsten Druck aufweist, kein abrupter Übergang
von sehr hohem Druck auf niedrigen bis sehr niedrigen Druck erfolgt
und somit keine Abschnürungen innerhalb der Fläche
zu verzeichnen sind, die von dem Strumpf bedeckt wird. Ganz besonders
bevorzugt ist dabei, wenn der Unter- und/oder Überstrumpf
eine Pendelferse umfasst, wobei der Pendelferse angrenzend ein Druckentlastungsbereich
zugeordnet ist. Insbesondere kann dieser Druckentlastungsbereich
in Seitenansicht des Strumpfes eine Ypsilon-Form (Y-Form) aufweisen.
In dieser Ausgestaltung ist die Pendelferse vollumfänglich
von dem Druckentlastungsbereich eingefasst. Es kann jedoch auch
vorgesehen sein, dass der Druckentlastungsbereich im Unter- und/oder Überstrumpf
radial am Ende des Schaftbereiches angeordnet ist.
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Des
Weiteren kann vorgesehen sein, dass im Schaftbereich von Unter-
und/oder Überstrumpf ein Muster, insbesondere ein Wellenmuster,
wobei die Wellen in Umfangsrichtung verlaufen, eingebracht ist.
Dieses Wellenmuster kann insbesondere in das Material eingestrickt
sein, so dass sich erhabene und weniger erhabene Zonen bilden. Durch
dieses Muster kann erreicht werden, dass ein besseres Fixieren der
beiden Strümpfe übereinander erfolgt, da hierdurch
die Rauhigkeit und damit die Haftung der beiden Schaftbereiche erhöht
werden. Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn das Muster von Unter-
und Überstrumpf im übereinander gezogenen Zustand
deckungsgleich zu liegen kommen.
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Ebenfalls
vorteilhaft ist, wenn der Unterstrumpf eine Markierung zur Positionierung
des Überstrumpfes beinhaltet. Diese Markierung kann insbesondere
durch die Bündchenkante des Unterstrumpfes gegeben sein.
Darüber hinaus kann die Markierung durch einen Farb-, Textur-
oder Musterwechsel im Unterstrumpf gebildet sein, wobei bis zu dieser
Markierung dann die Oberkante des Schaftes bzw. des Bundes des Überstrumpfes
gezogen wird.
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Die
Gestricke der Strümpfe umfassen dabei vorzugsweise mindestens
einen elastischen Einlegefaden und mindestens einen elastischen
Strickfaden zur Erzielung der gewünschten elastischen Eigenschaften.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn der Unter- und/oder der Überstrumpf
wenigstens im Bereich des Schaftes Fäden aufweisen, bei
denen ein elastischer Kernfaden mit einem Baumwollfasern enthaltenden Garn,
insbesondere einem Stapelfasergarn als Umwindefaden, umwickelt ist.
Dabei kann besonders vorteilhaft vorgesehen sein, dass als Kernfaden
ein Elastankern, beispielsweise ein Kern aus Lycra®,
verwendet wird, wobei dieser Kern einfach, doppelt oder mehrfach
umwunden sein kann, wobei das zum Umwinden verwendete Garnmaterial
zum einen ein Multifilamentgarn aus Polyamid sein kann und zum anderen
zum Umwinden sowohl ein Multifilamentgarn aus Polyamid als auch
ein Stapelfasergarn verwendet werden kann.
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Dabei
ist es vorteilhaft, wenn das Stapelfasergarn 70 bis 90% Baumwolle
und 10 bis 30% eines Algen enthaltenden Zellulosematerials beinhaltet. Dabei
können als Algenmaterial enthaltende Zellulosefasern insbesondere
Seacellfasern® (SeaCell GmbH, Rudolstadt,
Deutschland) eingesetzt werden, bei denen in die Zellulosefasern
Algenmaterialien inkorporiert sind. Die Algen liegen dabei in Partikelform gleichmäßig
innerhalb der Zellulosefaser vor.
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Als
Algenpartikel können hierbei Braunalgen, nämlich
vorzugsweise Ascophyllum Nodosum, oder Rotalgen, nämlich
vorzugsweise Lithothamnium Calcareum eingesetzt werden. Die Fasern
können nach dem Lyocell-Verfahren hergestellt werden. Der Einsatz
derartiger Fasern bildet den Vorteil, dass in Gegenwart von Wasser
und/oder Schweiß Wirkstoffe wie Vitamin E (Tocopherole),
Carotenoide und Mineralien in Form ihrer Ionen, wie z. B. Natrium-,
Kalzium- oder Magnesiumionen, freigesetzt werden. Dabei sind die
Wirkstoffe in den Algen enthaltenden Fasern längerfristig
inkorporiert und werden auch durch Waschvorgänge nicht
sofort ausgewaschen. Seacell® oder
andere Algen enthaltende Fasern bestehen dabei aus mindestens 90
Gew.-% Zellulose, 0,1–10 Gew.-% Algen und 0–10
Gew.-% weiteren Zusatzstoffen. Die in den Algen enthaltenen Wirkstoffe wirken
dabei bei Abgabe positiv auf die Haut des Trägers. Sofern
sowohl im Unter- als auch im Überstrumpf Algenmaterial
enthalten ist, verhindert dies einen Wirkstoffgradienten zwischen
den Strümpfen und fördert so die Abgabe der Wirkstoffe
an die Haut des Trägers.
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Damit
betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verwendung eines Kompressions-
oder Stützstrumpfes zum Anlegen an ein menschliches Bein, insbesondere
umfassend einen ersten Unterstrumpf und einen ersten Überstrumpf
mit je einem Schaftbereich und einem Fußbereich, die übereinander
anlegbar sind, wobei insbesondere der Unterstrumpf im Bereich zwischen
den Messstellen B und B1 einen kontinuierlichen Druckverlauf aufweist
und der Druck an der Messstelle B1 90–100% des Drucks an
der Messstelle B entspricht, wobei der Strumpf, insbesondere der
Unterstrumpf Stapelfasern umfasst, die Algen enthaltendes Zellulosematerial
umfassen zur Herstellung eines Mittels zur Behandlung von Dermatoliposklerose
oder Atrophie blanche.
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Die
Erfindung betrifft darüber hinaus die Verwendung eines
Kompressions- oder Stützstrumpfes nach einem der vorstehenden
Ansprüche zur Behandlung von Ulcus cruris venosum, indem
auf eine Hautläsion eine Wundauflage aufgelegt wird und
die Wundauflage durch den Unterstrumpf überdeckt wird und
der Überstrumpf zumindest zeitweise, vorzugsweise tagsüber, über
dem Unterstrumpf getragen wird.
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Gemäß einem
weiterführenden Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung
auch ein Set aus einem Kompressions- oder Stützstrumpf
zum Anlegen an ein menschliches Bein und einer Wundauflage, wobei
der Kompressions- oder Stützstrumpf einen ersten Unterstrumpf
mit einem Schaftbereich und einem Fußbereich umfasst, wobei
der Unterstrumpf im Bereich zwischen den Messstellen B und B1 einen kontinuierlichen
Druckverlauf aufweist und der Druck an der Messstelle B1 90–100%
des Drucks an der Messstelle B entspricht. Hierbei sind besonders Wundauflagen
bevorzugt, die ein Schaummaterial, insbesondere einen Polyurethanschaum
als Wundkontaktschicht aufweisen. Diese Wundkontaktschicht kann
auf eine Trägerschicht aufgebracht sein, die ihrerseits
klebend ausgerüstet ist. Vorzugsweise kann der Kompressions-
oder Stützstrumpf zusätzlich einen ersten Überstrumpf
mit einem Schaftbereich und einem Fußbereich umfassen,
der insbesondere über den Unterstrumpf anlegbar ist.
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Im
Folgenden soll anhand einer Zeichnung die Erfindung näher
erläutert werden. Dabei zeigen:
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1:
ein erfindungsgemäßer Kompressionsstrumpf,
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2:
ein Legebild eines Teils eines Schaftbereiches eines Unterstrumpfes,
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3:
ein Legebild eines weiteren Teils eines Schaftbereiches des Unterstrumpfes
und
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4 und 5:
die Druckmesskurven eines erfindungsgemäßen Kompressionsstrumpfes.
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Der 1 lässt
sich der Aufbau eines erfindungsgemäßen Kompressionsstrumpfes 10 entnehmen.
Dieser Kompressionsstrumpf ist als Kniestrumpf bzw. AD-Strumpf gefertigt
und besteht aus einem Unterstrumpf 10a und einem Überstrumpf 10b mit
jeweils einem Schaftbereich 11a, 11b und jeweils einem
Fußbereich 12a, 12b, die übereinander
anlegbar und tragbar sind. Zur Verdeutlichung der Einzelbestandteile
jedes Strumpfes sind in 1 der Unterstrumpf 10a sowie
des Überstrumpfes 10b an demselben Bein 1 separat
dargestellt. Im Gebrauch werden diese Strümpfe derart angezogen
bzw. übereinander getragen, dass die Oberkante des Abschlussbundes 4 des Überstrumpfes
mit der Unterkante des Abschlussbundes 3 der Unterstrumpfes übereinstimmt
(in 1 durch die gestrichelte Linie dargestellt).
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Der
Unterstrumpf 10a weist am oberen Ende des Fußbereichs 12a,
angrenzend zum Schaftbereich 11a einen Druckentlastungsbereich 5 auf.
Dieser Druckentlastungsbereich 5 ist nahtlos an den Fußbereich 12a und
nahtlos an den Schaftbereich 11a angeformt. Im Unterstrumpf 10a ist
der Fußbereich 12a mit einer geschlossenen Spitze 6 ausgeführt,
wobei diese Spitze im Vergleich zum übrigen Fußbereich
mit einem verstärkten Material ausgeführt ist.
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Der Überstrumpf 10b weist
ebenfalls einen Druckentlastungsbereich 7 auf. Dieser Entlastungsbereich 7 umschließt
eine hier vorgesehene die Pendelferse 8 vollständig
und ist nahtlos an einen Schaftbereich 11a sowie nahtlos
an die Pendelferse 8 angeformt. Der Druckentlastungsbereich
hat in Abhängigkeit von der Größe der
Ferse in der Seitenansicht wie dargestellt eine V-Form oder eine
V-Form (nicht dargestellt). Im Überstrumpf 10b ist
der Fußbereich 12b mit einer offenen Spitze ausgeführt,
wobei der Fußbereich mit einem Bund 9 abgeschlossen
ist.
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Sowohl
der Unterstrumpf 10a als auch der Überstrumpf 10b ist
als Rundgestrick ausgeführt, wobei jeder Strumpf im jeweiligen
Schaftbereich 11a, 11b mit einem Wellenmuster
versehen ist. Dieses Wellenmuster wird durch unterschiedliche Arten
des Strickens ermöglicht, wobei zwei verschiedene Strickarten
verwendet werden. Das Wellenmuster ist derart ausgebildet, dass
jeweils eine Strickweise auf die andere alternierend folgt. Das
Strickmuster des Unterstrumpfes 10a im Schaftbereich 11a ist
mit den Legebildern in 2 und 3 wiedergegeben.
Mit 2 ist das Legebild der Bereiche 20 (1)
wiedergegeben. Demnach werden in diesen Bereichen zwei verschiedene
Strickfäden 21, 22 und ein Einlegefaden 23 verwendet.
Der Unterstrumpf ist mit einem 1:1-Einlegefaden und wechselndem
Strickfaden ausgestattet. In 3 ist die
Strickart der Bereiche 30 (s. 1) wiedergegeben.
Demnach werden in diesen Bereichen die gleichen Strickfäden 21, 22 (im Vergleich
zu 2) und der gleiche Einlegefaden 23 verwendet.
Im Unterschied zu den Bereichen 20 wird der Einlegefaden
in den Bereichen 30 jedoch als 2:2-Einlegefaden verwendet.
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Sowohl
der Druckentlastungsbereich 5 des Unterstrumpfes als auch
der Druckentlastungsbereich 7 des Überstrumpfes
ist aus denselben Materialien gefertigt wie die jeweiligen Schaftbereiche 11a, 11b der
beiden Strümpfe. In diesen Bereichen ist der Einlegefaden
als 3:2-Einlegefaden verwendet.
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Die
Legebilder der korrespondierenden Bereiche 40 und 50 im Überstrumpf 10b entsprechen den
in 2 und 3 wiedergegebenen Legebildern,
mit dem Unterschied, dass im Überstrumpf über
den gesamten Schaftbereich 11b nur ein Strickfaden 41 und
ein Einlegefaden 42 verwendet wird (hier nicht dargestellt).
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Im
folgenden Beispiel sind die Materialien für Unter- und Überstrumpf
angegeben. Die Nummerierung bezieht sich auf 1, 2 und 3.
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Materialien Überstrumpf 10b:
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Strickfäden Bund 4:
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- a) 44 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f26/1 dtex PA 6.6 (Tactel® diabolo)
- b) 78 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 26f28/1 dtex PA 6.6 (Mikrofasergarn)
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Strickfaden 41 im Schaft 11b,
Fuß 12b und Druckentlastungsbereich 7:
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- a) 44 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f26/1 dtex PA 6.6 (Tactel® diabolo)
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Einlegefaden 42 im Schaft 11b,
Fuß 12b und Druckentlastungsbereich 7:
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- a) 570 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f13/1 dtex PA 6.6 und
ii) Stapelfasergarn
Nm170/1
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Strickfaden Ferse 8 und Bund 9 (offene
Spitze):
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- a) 78 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 60f68/1 dtex PA 6.6 (Mikrofasergarn) Materialien
Unterstrumpf 10a:
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Strickfaden Bund 3:
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- a) 78 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 26f28/1 dtex PA 6.6 (Mikrofasergarn)
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Strickfaden 21, 22 im
Schaft 11a und Druckentlastungsbereich 5:
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- a) 44 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f26/1 dtex PA 6.6 (Tactel® diabolo)
- b) 44 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f34/1 dtex PA 6.6 und
ii) Stapelfasergarn
Nm170/1
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Einlegefaden 24 im Schaft 11a und
Druckentlastungsbereich 5:
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- a) 156 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f13/1 dtex PA 6.6 und
ii) Stapelfasergarn
Nm170/1
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Strickfaden im Fuß 12a:
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- a) 78f51/1 dtex Tactel® PA
6.6
- b) 44 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 44f26/1 dtex PA 6.6 (Tactel® diabolo)
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Strickfaden Spitze 6:
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- a) 78 dtex EL Lycra®(Kern) – doppelt
umwunden mit
i) 26f28/1 dtex PA 6.6 (Mikrofasern)
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EL
steht dabei für Elastan und Nm für Nummer metrisch.
Ferner wird ein doppelt umwundener Elastankern mit einem ersten
Garn i) als erste Lage umwunden und mit einem zweiten Garn ii) als
zweite Lage oder mit dem ersten Garn i) als zweite Lage über
die erste Lage umwunden, wobei die Fäden verkreuzt angeordnet
sind. Garnlieferant für die umwundenen Garne ist Firma.
Zimmermann, Weiler Simmerberg, Deutschland. Die Zusammensetzung
des Stapelfasergarns ist wie folgt: 75% Baumwolle, 25% Seacell®, Seacell® enthält
8 bis 12% Algenanteil in Zellulose. Das Garn stammt von der SeaCell
GmbH, Rudolstadt, Deutschland.
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Den
nachfolgenden 4 und 5 lassen sich
des Weiteren Druckverläufe für den über-
und den Unterstrumpf entnehmen. Die Kompressionsmessung und Anbringung
der Klemmen erfolgt dabei laut RAL-GZ 387, wobei
für den Unterstrumpf (4) im Bereich
zwischen B und B1 ein nach anfänglich geringem Druckabfall
weitestgehend konstanter Kompressionsdruck besteht. Durch die doppelstrichpunktierten
Linien wird der zulässige Bereich laut RAL-Norm
(RAL-GZ 387) definiert. Bei dem Unterstrumpf handelt es
sich dabei erkennbar nicht um einen Strumpf gemäß RAL-Norm
(RAL-GZ 387), da dieser zwischen dem Messpunkt C und D
den vorgeschriebenen Bereich verlässt. Der Darstellung
für den Überstrumpf (5) lässt
sich dagegen entnehmen, dass dieser Strumpf im Wesentlichen dem
unteren Druckverlauf für einen Normstrumpf gemäß RAL-Norm
(RAL-GZ 387) entspricht. Die Messung des Kompressionsdrucks
erfolgt hierbei mittels eines Kompressionsprüfgerätes
nach dem System Hohenstein (Hosy), wobei eine detaillierte Beschreibung des
Prüfverfahrens sich aus dem Hohensteiner Forschungsbericht
vom Januar 1982 und Phlebol und Proktol. 11: 34–41 (1982) entnehmen
lässt.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen
Anmeldungsunterlagen.
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Auf
die vorstehend beschriebene Weise kann ein Kompressionsstrumpf oder
Stützstrumpf bereitgestellt werden, der besonders gut zur
Therapie von Leiden eingesetzt werden kann, bei denen offene Wunden
und Hautläsionen durch eine Wundauflage innerhalb des Kompressionsbereichs überdeckt werden
müssen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5005567 [0004]
- - DE 4216650 A1 [0007]
- - WO 01/00118 A1 [0009]
- - US 2002/172781 A1 [0010]
- - US 3392553 [0011]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Norm RAL-GZ
387 vom September 2000 [0013]
- - RAL-GZ 387 [0016]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0017]
- - Herausgeber R. Rabe, 3. Auflage, S. 111–129 [0022]
- - RAL-GZ 387 [0023]
- - RAL-Norm GZ 387 [0025]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0026]
- - Hohensteiner Forschungsbericht vom Januar 1982 und Phlebol
und Proktol. 11: 34–41 (1982) [0029]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0032]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0034]
- - DIN-EN-ISO 8295: 2004-10 [0035]
- - RAL-Norm RAL-GZ 387 [0037]
- - RAL-GZ 387 [0061]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0061]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0061]
- - RAL-Norm (RAL-GZ 387) [0061]
- - Hohensteiner Forschungsbericht vom Januar 1982 und Phlebol
und Proktol. 11: 34–41 (1982) [0061]