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DE202006008803U1 - Steinplatte bzw. Steinkörper - Google Patents

Steinplatte bzw. Steinkörper Download PDF

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DE202006008803U1
DE202006008803U1 DE202006008803U DE202006008803U DE202006008803U1 DE 202006008803 U1 DE202006008803 U1 DE 202006008803U1 DE 202006008803 U DE202006008803 U DE 202006008803U DE 202006008803 U DE202006008803 U DE 202006008803U DE 202006008803 U1 DE202006008803 U1 DE 202006008803U1
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Abstract

Steinplatte (10) bzw. Steinkörper umfassend ein Trägergestein (20) und mindestens ein Dekorationselement, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Dekorationselement ein bündig mit der Oberfläche des Trägergesteins (20) abschließendes Schmucksteinelement (30) ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steinplatte bzw. einen Steinkörper, umfassend ein Trägergestein und mindestens ein Dekorationselement.
  • Stand der Technik
  • Steinplatten, die bspw. als Bodenbelag im Innen- oder Außenbereich verwendet werden, bzw. andere dreidimensionale Objekte aus Stein wie Pflanzkübel können aus Naturstein gehauen sein oder aus künstlichem Gestein hergestellt sein. Zu den Kunststeinplatten zählen bspw. Ziegel- bzw. Lehm-, Gips- und Steingut-Platten. Besonders häufig kommen aus Beton gepresste oder gegossene Platten und Körper zum Einsatz, da diese einfach und kostengünstig in der Herstellung sowie sehr widerstandsfähig und dauerhaft haltbar sind. Insbesondere Betonplatten und -körper sind jedoch wenig attraktiv, so dass Verschönerungen der Oberflächen wünschenswert sind. Die weit verbreiteten Waschbetonplatten, bei denen durch unterschiedliche Verfahren, bspw. Direktauswaschung, die Gesteinskörnung des Betons an der Oberfläche sichtbar gemacht wird, stellen einen Ansatz zur Erhöhung der Attraktivität von Betonplatten dar. Die Entwicklung weiterer, insbesondere individuellerer Gestaltungsvarianten für Steinplatten bzw. -körper ist wünschenswert.
  • Aufgabenstellung
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, Steinplatten bzw. Steinkörper mit neuartigen, attraktiven und dabei in hohem Maße belastbaren Oberflächen zur Verfügung zu stellen. Diese sollen dabei kostengünstig und einfach in der Herstellung sein.
  • Eine erfindungsgemäße Steinplatte bzw. Steinkörper umfasst ein Trägergestein und mindestens ein Dekorationselement, wobei das mindestens eine Dekorationsele ment bündig mit der Oberfläche des Trägergesteins abschließt und ein Schmucksteinelement ist.
  • Schmucksteine sind natürlich vorkommende oder künstlich erzeugte Minerale, welche im Allgemeinen als schön empfunden werden. Im Rahmen der Erfindung kommt insbesondere eine Quarzvarietät, das heißt ein aus Siliziumdioxid bestehendes Mineral mit bspw. metallischen Verunreinigungen, zum Einsatz.
  • Besonders bevorzugt ist der verwendete Schmuckstein ein Achat, da sich dieser durch eine hohe Härte und Widerstandsfähigkeit auszeichnet. Weiterhin zeigen Achate außergewöhnliche Färbungen und Zeichnungen, die besonders interessante Gestaltungen ermöglichen. Darüber hinaus ist es möglich, Achate einzufärben, da die einzelnen Lagen des Steins unterschiedliche Porösitäten aufweisen. Die Gestaltungsmöglichkeiten werden hierdurch weiter erweitert. Es gibt außerdem „künstliche Achate" (so genannte Achates, buntfarbiges, dem Achat ähnliches Glas), welche im Rahmen der Erfindung ebenfalls verwendet werden können. Einfarbige Achate können bspw. blau, lila, pink, grün oder bernsteinfarben sein.
  • Auch wenn die Verwendung von Achat als Schmuckstein in der vorliegenden Erfindung bevorzugt ist, ist die Erfindung in dieser Hinsicht nicht beschränkt. Die Verwendung von beliebigen anderen Schmucksteinen, welche die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, ist von der Erfindung ebenso umfasst. Bspw. können beliebige andere Natur- oder Kunststeine zum Einsatz kommen, die je nach Einsatzzweck bspw. eine hohe Härte und Widerstandsfähigkeit, einen geringen Wärmeausdehnungskoeffizient etc. aufweisen.
  • Das mindestens eine Schmucksteinelement liegt in der vorliegenden Erfindung bevorzugt in Form einer Scheibe vor. Mindestens eine Oberfläche der Scheibe ist dabei eben und glatt, das heißt, sie weist keine dreidimensionale Verformung wie Wölbungen, Wellen, Rillen etc. auf. Die Scheibe wird bevorzugt durch Schneiden eines Schmucksteins von beliebiger dreidimensionaler Form in beliebiger Raumrichtung erzeugt, was automatisch dazu führt, dass wenigstens eine der Oberflächen der entstehenden Scheibe glatt und eben ist. Andere Techniken zur Herstellung von Scheiben wie bspw. Spalten sind ebenfalls anwendbar, erfordern jedoch eventuell eine Nachbehandlung wenigstens einer der dabei entstandenen Oberflächen. Dies gilt auch bei Verwendung von Steinbruch, was ebenfalls eine erfindungsgemäße Vorgehensweise ist. Insbesondere können im Rahmen der vorliegenden Erfindung Abfallstücke von Schmucksteinen, wie sie bspw. bei der Herstellung von Zifferblättern anfallen, verwendet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens eine der beiden Oberflächen der Schmucksteinscheibe, insbesondere die ebene, glatte Oberfläche, geschliffen und/oder poliert. Dies erhöht insbesondere die attraktive Wirkung des Schmucksteins.
  • Die wenigstens eine Schmucksteinscheibe ist derart in das Trägergestein eingebracht, dass sie mit einer Oberfläche, bevorzugt mit der glatten, ebenen Oberfläche, und besonders bevorzugt mit der geschliffenen und/oder polierten Oberfläche, bündig mit der Oberfläche des Trägergesteins abschließt. Die glatte, ebene bzw. geschliffene und/oder polierte Oberfläche des Schmucksteins weist somit in der fertigen Steinplatte bzw. in dem fertigen Steinkörper nach außen, also zur sichtbaren und fühlbaren Oberfläche der Steinplatte bzw. des Steinkörpers hin.
  • Die Dicke der verwendeten Schmucksteinscheiben ist variabel und kann wenige Millimeter bis mehrere Zentimeter betragen. Die Scheiben weisen ausgehend von der Form und Größe des Ausgangssteines und von der Raumrichtung, in der es in Scheiben geteilt ist, also bspw. der Raumrichtung, in der die Schnitte geführt sind, unterschiedliche Umfangsformen und unterschiedliche Größen, Färbungen und Farbstrukturen auf. Die Färbungen und Farbstrukturen werden durch Schliff und/oder Polieren verstärkt.
  • Eine erfindungsgemäße Steinplatte bzw. ein erfindungsgemäßer Steinkörper kann als Dekorationselement mehrere bündig mit der Oberfläche abschließende Schmucksteinelemente umfassen. Diese können gleiche bzw. ähnliche oder unterschiedliche Formen, Färbungen und Farbstrukturen aufweisen. Sie können gleichmäßig oder ungleichmäßig über die Oberfläche der Steinplatte bzw. des Steinkörpers verteilt angeordnet sein. Sie können einander teilweise berühren oder in Abstand zueinander angeordnet sein. Auf diese Weise lassen sich sehr individuelle und unterschiedliche Steinobjekte gestalten. Je nachdem, ob Schmucksteinelemente gleicher oder unterschiedlicher Färbung und ob große oder kleine Schmucksteinelemente eingesetzt werden, weisen die Endprodukte unterschiedlichen Charakter auf.
  • Das Trägergestein der vorliegenden Erfindung ist bevorzugt ein künstliches Gestein. Dies kann bspw. Gips, Lehm, oder Kunststein auf Kunststoffharzbasis sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Trägergestein Beton verwendet, wobei sich besonders gut ein Beton mit geringer Gesteinskörnung eignet, da hierdurch eine relativ glatte Oberfläche des Gesteins erreicht werden kann. Es kann auch ein mehrlagiger Beton verwendet werden, umfassend eine Betonschicht mit geringer Gesteinskörnung, an bzw. in der die Schmucksteine angeordnet sind, und eine oder mehrere darunter liegende Betonschichten, die jeweils höhere Gesteinskörnungen aufweisen.
  • Gemäß einer weitergebildeten Ausführungsform der Erfindung ist dem mindestens einen Schmucksteinelement der Steinplatte bzw. des Steinkörpers eine Einrichtung zur Beleuchtung zugeordnet. Je nach Art, Farbe und Dicke einer Schmucksteinscheibe weist diese unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit auf. Der Einsatz einer Beleuchtungseinrichtung ermöglicht hierdurch weitere Gestaltungsvariationen.
  • Bspw. kann wenigstens ein Glasfaserkabel in die Steinplatte bzw. den Steinkörper eingebracht sein, welches eine außerhalb der Steinplatte bzw. des Steinkörpers liegende Lichteinkoppelungsstelle aufweist. Die Lichtauskoppelungsstelle ist bevorzugt in unmittelbarer Nähe zu einem zu beleuchtenden Schmucksteinelement angeordnet. Insbesondere kann die Lichtauskoppelungsstelle des wenigstens einen Glasfaserkabels direkt an die in den Stein eingelassene Oberfläche des zu beleuchtenden Schmucksteins herangeführt sein. Das Glasfaserkabel kann an dieser Oberfläche bspw. durch einen Klebstoff fixiert sein. Gemäß einer Weiterbildung dieses Erfindungsaspektes können mehrere, zu einer gemeinsamen Lichteinkoppelungsstelle gebündelte Glasfaserkabel verwendet werden, deren Lichtauskoppelungsstellen jeweils an unterschiedlichen Stellen eines Schmucksteinelementes und/oder an unterschiedlichen Schmucksteinelementen angeordnet sind. Das Glasfaserbündel teilt sich dabei im Inneren der Steinplatte bzw. des Steinkörpers in einzelne Glasfasern auf, die dann an die gewünschten Lichtauskoppelungsstellen geführt werden.
  • Die Lichteinkoppelungsstelle kann im Prinzip an jeder beliebigen Stelle der Steinplatte bzw. des Steinkörpers angeordnet sein, bspw. an der Unterseite einer Steinplatte oder an einer der Seitenflächen einer Platte.
  • Eine erfindungsgemäße Steinplatte kann bspw. quadratisch mit einer Seitenlänge von 50 cm sein. Runde Steinplatten können bspw. einen Durchmesser von 26 bis 28 cm aufweisen. Die Dicke der erfindungsgemäßen Steinplatten kann bspw. ca. 3 bis 5 cm betragen.
  • Eine erfindungsgemäße Steinplatte bzw. ein erfindungsgemäßer Steinkörper wird bevorzugt im Gußverfahren hergestellt. Der bzw. die Schmucksteinelemente werden hierbei in gewünschter Formation mit ihrer ebenen, glatten bzw. der geschliffenen und/oder polierten Oberfläche nach unten in eine Form eingelegt. Ein künstliches Trägergestein, bspw. Beton, wird anschließend darauf gegossen. Je nach Bedarf können mehrere Schichten unterschiedlicher Trägergesteine eingegossen werden, bspw. zuerst ein Beton mit feiner Gesteinskörnung und anschließend ein Beton mit grober Gesteinskörnung. Nach dem Aushärten des Trägergesteins, bspw. nachdem der Beton abgebunden hat, wird die fertige Schmucksteinplatte entnommen.
  • Größere Objekte wie bspw. Pflanzkübel können in mehreren Schritten gegossen werden. Alternativ ist es möglich, die Schmucksteinelemente an den Wänden der Gußform zu fixieren, so dass auch Objekte, die an einer seitlich liegenden Oberfläche und/oder an unterschiedlich ausgerichteten Oberflächen Schmucksteinelemente tragen sollen, in einem Guss hergestellt werden können.
  • Bei der Herstellung beleuchtbarer Varianten der vorliegenden Erfindung werden vor dem Eingießen des Trägergesteins die Glasfaserkabel in gewünschter Weise verlegt und bei Bedarf bspw. an einem Schmucksteinelement fixiert. Erst danach wird das Trägergestein wie beschrieben eingegossen.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine quadratische Steinplatte mit mehreren Schmucksteinelementen,
  • 2 eine Draufsicht auf eine runde Steinplatte mit mehreren Schmucksteinelementen,
  • 3 eine Schnittdarstellung der Steinplatte aus 1, und
  • 4 eine perspektivische Darstellung einer Gussform zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Steinplatte mit Schmucksteinelementen und mit Beleuchtungseinrichtung.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf eine quadratische Steinplatte 10 mit mehreren Schmucksteinelementen 30. Das Trägergestein 20 der Steinplatte 10 ist Beton mit geringer Gesteinskörnung. Als Schmucksteinelemente 30 sind Achate von unterschiedlicher Größe und Farbstruktur in das Trägergestein 20 eingebracht. Die Schmucksteinelemente 30 sind Achat-Bruchstücke, die in Scheibenform gebracht sind (vgl. 3) und deren sicht- und fühlbare Oberfläche geschliffen und poliert ist. Die Steinplatte 10 ist quadratisch mit einer Seitenlänge von 50 cm. Die Dicke der Platte beträgt 5 cm.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf eine runde Steinplatte 10 mit mehreren Schmucksteinelementen 30. Wie auch bei der Steinplatte 10 aus 1 ist das Trägergestein 20 ein Beton mit geringer Gesteinskörnung. Im zentralen Bereich der Platte 10 sind mehrere kleine Achat-Bruchstücke 30 angeordnet, während im Randbereich größere Bruchstücke 30 angeordnet sind. Alle Bruchstücke 30 haben eine ähnliche Färbung. Die Platte 10 hat einen Durchmesser von 26 bis 28 cm und eine Dicke von 2 bis 3 cm.
  • 3 zeigt eine Schnittdarstellung der Steinplatte aus 1. Hier wird deutlich, dass die Schmucksteinelemente 30 in Form von Scheiben 32 verwendet werden. Die Oberseiten 34 der Scheiben 32 sind geschliffen und poliert. Die Schmucksteinscheiben 32 sind derart in das Trägergestein 20 eingebracht, dass ihre geschliffenen und polierten Oberseiten 34 bündig mit der Oberfläche des Trägergesteins 20 abschließen.
  • 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Gussform 22 mit eingelegten Schmucksteinelementen 30, wie sie bei der Herstellung einer erfindungsgemäßen Steinplatte 10 verwendet wird. Das Trägergestein 20 ist in der Darstellung der 4 noch nicht auf die Schmucksteinelemente 30 aufgebracht. Im speziellen Fall der 4 wird eine Steinplatte 10 mit Beleuchtungseinrichtung hergestellt.
  • Mehrere scheibenförmige Schmucksteinelemente 30, 32 sind jeweils mit ihrer glatten, geschliffenen und polierten Oberfläche 34 (nicht sichtbar) nach unten in die Gussform 22 eingelegt. An einem Fixierungspunkt 46 an der Rückseite 36 einer jeden Schmucksteinscheibe 32 ist jeweils ein Glasfaserkabel 40 fixiert. Die an den Schmucksteinen 30 angeordneten Enden der Glasfaserkabel 40 sind Lichtauskoppelungsstellen 44. Die Glasfaserkabel 40 sind derart gebündelt, dass sie eine gemeinsame Lichteinkoppelungsstelle 42 bilden. Der gebündelte Abschnitt der Glasfaserkabel 40 ist derart nach oben verlegt, dass die Lichteinkoppelungsstelle 42, nachdem das Trägergestein 20 in die Form 22 gegossen wurde (nicht dargestellt), an der Rückseite der Platte 10 hervorsteht. Alternativ kann das Glasfaserbündel 40 seitlich aus der Platte 10 herausgeleitet sein, so dass die Lichteinkoppelung seitlich erfolgen kann.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • 10
    Steinplatte bzw. Steinkörper
    20
    Trägergestein
    22
    Gussform
    30
    Schmucksteinelement
    32
    Schmucksteinscheibe
    34
    geschliffene und polierte Oberseite der Schmucksteinscheibe
    36
    Rückseite der Schmucksteinscheibe
    40
    Glasfaserkabel
    42
    Lichteinkoppelungsstelle
    44
    Lichtauskoppelungsstelle
    46
    Fixierungspunkt

Claims (11)

  1. Steinplatte (10) bzw. Steinkörper umfassend ein Trägergestein (20) und mindestens ein Dekorationselement, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Dekorationselement ein bündig mit der Oberfläche des Trägergesteins (20) abschließendes Schmucksteinelement (30) ist.
  2. Steinplatte bzw. Steinkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schmucksteinelement (30) eine Schmucksteinscheibe (32) mit wenigstens einer ebenen Oberfläche ist.
  3. Steinplatte bzw. Steinkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Schmucksteinscheibe (32) zumindest an einer Oberfläche (34) geschliffen und/oder poliert ist.
  4. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schmucksteinelement (30) eine Quarzvarietät, insbesondere ein Achat ist.
  5. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schmucksteinelement (30) eine künstliche Färbung aufweist.
  6. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. er mehrere Schmucksteinelemente (30) gleicher oder unterschiedlicher Färbung aufweist.
  7. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägergestein (20) ein künstliches Gestein ist.
  8. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägergestein (20) Beton ist.
  9. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. er in einem Vergussverfahren hergestellt ist.
  10. Steinplatte bzw. Steinkörper nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem mindestens einen Schmucksteinelement (30) eine Einrichtung zur Beleuchtung zugeordnet ist.
  11. Steinplatte bzw. Steinkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Beleuchtung mindestens ein an eine der Oberfläche der Steinplatte (10) bzw. des Steinkörpers abgewandte Oberfläche (36) des mindestens einen Schmucksteinelementes herangeführtes Glasfaserkabel (40) mit einer aus der Steinplatte (10) bzw. dem Steinkörper herausragenden Lichteinkoppelungsstelle (42) umfasst.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008035612A1 (de) 2008-07-25 2010-01-28 Fischer, Toralf, Dipl.-Ing. Verfahren zum Herstellen eines Wand- oder Bodenbelags

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102008035612A1 (de) 2008-07-25 2010-01-28 Fischer, Toralf, Dipl.-Ing. Verfahren zum Herstellen eines Wand- oder Bodenbelags

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