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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Steinplatte bzw. einen Steinkörper, umfassend
ein Trägergestein
und mindestens ein Dekorationselement.
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Stand der
Technik
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Steinplatten,
die bspw. als Bodenbelag im Innen- oder Außenbereich verwendet werden,
bzw. andere dreidimensionale Objekte aus Stein wie Pflanzkübel können aus
Naturstein gehauen sein oder aus künstlichem Gestein hergestellt
sein. Zu den Kunststeinplatten zählen
bspw. Ziegel- bzw. Lehm-, Gips- und Steingut-Platten. Besonders
häufig kommen
aus Beton gepresste oder gegossene Platten und Körper zum Einsatz, da diese
einfach und kostengünstig
in der Herstellung sowie sehr widerstandsfähig und dauerhaft haltbar sind.
Insbesondere Betonplatten und -körper
sind jedoch wenig attraktiv, so dass Verschönerungen der Oberflächen wünschenswert
sind. Die weit verbreiteten Waschbetonplatten, bei denen durch unterschiedliche
Verfahren, bspw. Direktauswaschung, die Gesteinskörnung des Betons
an der Oberfläche
sichtbar gemacht wird, stellen einen Ansatz zur Erhöhung der
Attraktivität von
Betonplatten dar. Die Entwicklung weiterer, insbesondere individuellerer
Gestaltungsvarianten für Steinplatten
bzw. -körper
ist wünschenswert.
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Aufgabenstellung
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Ein
Ziel der Erfindung besteht darin, Steinplatten bzw. Steinkörper mit
neuartigen, attraktiven und dabei in hohem Maße belastbaren Oberflächen zur
Verfügung
zu stellen. Diese sollen dabei kostengünstig und einfach in der Herstellung
sein.
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Eine
erfindungsgemäße Steinplatte
bzw. Steinkörper
umfasst ein Trägergestein
und mindestens ein Dekorationselement, wobei das mindestens eine
Dekorationsele ment bündig
mit der Oberfläche des
Trägergesteins
abschließt
und ein Schmucksteinelement ist.
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Schmucksteine
sind natürlich
vorkommende oder künstlich
erzeugte Minerale, welche im Allgemeinen als schön empfunden werden. Im Rahmen der
Erfindung kommt insbesondere eine Quarzvarietät, das heißt ein aus Siliziumdioxid bestehendes
Mineral mit bspw. metallischen Verunreinigungen, zum Einsatz.
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Besonders
bevorzugt ist der verwendete Schmuckstein ein Achat, da sich dieser
durch eine hohe Härte
und Widerstandsfähigkeit
auszeichnet. Weiterhin zeigen Achate außergewöhnliche Färbungen und Zeichnungen, die
besonders interessante Gestaltungen ermöglichen. Darüber hinaus
ist es möglich,
Achate einzufärben,
da die einzelnen Lagen des Steins unterschiedliche Porösitäten aufweisen. Die
Gestaltungsmöglichkeiten
werden hierdurch weiter erweitert. Es gibt außerdem „künstliche Achate" (so genannte Achates,
buntfarbiges, dem Achat ähnliches
Glas), welche im Rahmen der Erfindung ebenfalls verwendet werden
können.
Einfarbige Achate können
bspw. blau, lila, pink, grün
oder bernsteinfarben sein.
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Auch
wenn die Verwendung von Achat als Schmuckstein in der vorliegenden
Erfindung bevorzugt ist, ist die Erfindung in dieser Hinsicht nicht
beschränkt.
Die Verwendung von beliebigen anderen Schmucksteinen, welche die
erforderlichen Eigenschaften aufweisen, ist von der Erfindung ebenso umfasst.
Bspw. können
beliebige andere Natur- oder Kunststeine zum Einsatz kommen, die
je nach Einsatzzweck bspw. eine hohe Härte und Widerstandsfähigkeit,
einen geringen Wärmeausdehnungskoeffizient
etc. aufweisen.
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Das
mindestens eine Schmucksteinelement liegt in der vorliegenden Erfindung
bevorzugt in Form einer Scheibe vor. Mindestens eine Oberfläche der Scheibe
ist dabei eben und glatt, das heißt, sie weist keine dreidimensionale
Verformung wie Wölbungen, Wellen,
Rillen etc. auf. Die Scheibe wird bevorzugt durch Schneiden eines
Schmucksteins von beliebiger dreidimensionaler Form in beliebiger
Raumrichtung erzeugt, was automatisch dazu führt, dass wenigstens eine der
Oberflächen
der entstehenden Scheibe glatt und eben ist. Andere Techniken zur Herstellung
von Scheiben wie bspw. Spalten sind ebenfalls anwendbar, erfordern
jedoch eventuell eine Nachbehandlung wenigstens einer der dabei
entstandenen Oberflächen.
Dies gilt auch bei Verwendung von Steinbruch, was ebenfalls eine
erfindungsgemäße Vorgehensweise ist.
Insbesondere können im
Rahmen der vorliegenden Erfindung Abfallstücke von Schmucksteinen, wie
sie bspw. bei der Herstellung von Zifferblättern anfallen, verwendet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist wenigstens eine der beiden Oberflächen der Schmucksteinscheibe,
insbesondere die ebene, glatte Oberfläche, geschliffen und/oder poliert.
Dies erhöht
insbesondere die attraktive Wirkung des Schmucksteins.
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Die
wenigstens eine Schmucksteinscheibe ist derart in das Trägergestein
eingebracht, dass sie mit einer Oberfläche, bevorzugt mit der glatten,
ebenen Oberfläche,
und besonders bevorzugt mit der geschliffenen und/oder polierten
Oberfläche,
bündig
mit der Oberfläche
des Trägergesteins
abschließt.
Die glatte, ebene bzw. geschliffene und/oder polierte Oberfläche des
Schmucksteins weist somit in der fertigen Steinplatte bzw. in dem
fertigen Steinkörper nach
außen,
also zur sichtbaren und fühlbaren
Oberfläche
der Steinplatte bzw. des Steinkörpers
hin.
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Die
Dicke der verwendeten Schmucksteinscheiben ist variabel und kann
wenige Millimeter bis mehrere Zentimeter betragen. Die Scheiben
weisen ausgehend von der Form und Größe des Ausgangssteines und
von der Raumrichtung, in der es in Scheiben geteilt ist, also bspw.
der Raumrichtung, in der die Schnitte geführt sind, unterschiedliche
Umfangsformen und unterschiedliche Größen, Färbungen und Farbstrukturen
auf. Die Färbungen
und Farbstrukturen werden durch Schliff und/oder Polieren verstärkt.
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Eine
erfindungsgemäße Steinplatte
bzw. ein erfindungsgemäßer Steinkörper kann
als Dekorationselement mehrere bündig
mit der Oberfläche
abschließende
Schmucksteinelemente umfassen. Diese können gleiche bzw. ähnliche
oder unterschiedliche Formen, Färbungen
und Farbstrukturen aufweisen. Sie können gleichmäßig oder
ungleichmäßig über die
Oberfläche
der Steinplatte bzw. des Steinkörpers
verteilt angeordnet sein. Sie können
einander teilweise berühren
oder in Abstand zueinander angeordnet sein. Auf diese Weise lassen
sich sehr individuelle und unterschiedliche Steinobjekte gestalten.
Je nachdem, ob Schmucksteinelemente gleicher oder unterschiedlicher
Färbung
und ob große
oder kleine Schmucksteinelemente eingesetzt werden, weisen die Endprodukte
unterschiedlichen Charakter auf.
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Das
Trägergestein
der vorliegenden Erfindung ist bevorzugt ein künstliches Gestein. Dies kann bspw.
Gips, Lehm, oder Kunststein auf Kunststoffharzbasis sein. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird als Trägergestein
Beton verwendet, wobei sich besonders gut ein Beton mit geringer
Gesteinskörnung
eignet, da hierdurch eine relativ glatte Oberfläche des Gesteins erreicht werden
kann. Es kann auch ein mehrlagiger Beton verwendet werden, umfassend
eine Betonschicht mit geringer Gesteinskörnung, an bzw. in der die Schmucksteine
angeordnet sind, und eine oder mehrere darunter liegende Betonschichten,
die jeweils höhere
Gesteinskörnungen
aufweisen.
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Gemäß einer
weitergebildeten Ausführungsform
der Erfindung ist dem mindestens einen Schmucksteinelement der Steinplatte
bzw. des Steinkörpers
eine Einrichtung zur Beleuchtung zugeordnet. Je nach Art, Farbe
und Dicke einer Schmucksteinscheibe weist diese unterschiedliche
Lichtdurchlässigkeit
auf. Der Einsatz einer Beleuchtungseinrichtung ermöglicht hierdurch
weitere Gestaltungsvariationen.
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Bspw.
kann wenigstens ein Glasfaserkabel in die Steinplatte bzw. den Steinkörper eingebracht sein,
welches eine außerhalb
der Steinplatte bzw. des Steinkörpers
liegende Lichteinkoppelungsstelle aufweist. Die Lichtauskoppelungsstelle
ist bevorzugt in unmittelbarer Nähe
zu einem zu beleuchtenden Schmucksteinelement angeordnet. Insbesondere kann
die Lichtauskoppelungsstelle des wenigstens einen Glasfaserkabels
direkt an die in den Stein eingelassene Oberfläche des zu beleuchtenden Schmucksteins
herangeführt
sein. Das Glasfaserkabel kann an dieser Oberfläche bspw. durch einen Klebstoff
fixiert sein. Gemäß einer
Weiterbildung dieses Erfindungsaspektes können mehrere, zu einer gemeinsamen
Lichteinkoppelungsstelle gebündelte Glasfaserkabel
verwendet werden, deren Lichtauskoppelungsstellen jeweils an unterschiedlichen
Stellen eines Schmucksteinelementes und/oder an unterschiedlichen
Schmucksteinelementen angeordnet sind. Das Glasfaserbündel teilt
sich dabei im Inneren der Steinplatte bzw. des Steinkörpers in
einzelne Glasfasern auf, die dann an die gewünschten Lichtauskoppelungsstellen
geführt
werden.
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Die
Lichteinkoppelungsstelle kann im Prinzip an jeder beliebigen Stelle
der Steinplatte bzw. des Steinkörpers
angeordnet sein, bspw. an der Unterseite einer Steinplatte oder
an einer der Seitenflächen einer
Platte.
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Eine
erfindungsgemäße Steinplatte
kann bspw. quadratisch mit einer Seitenlänge von 50 cm sein. Runde Steinplatten
können
bspw. einen Durchmesser von 26 bis 28 cm aufweisen. Die Dicke der erfindungsgemäßen Steinplatten
kann bspw. ca. 3 bis 5 cm betragen.
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Eine
erfindungsgemäße Steinplatte
bzw. ein erfindungsgemäßer Steinkörper wird
bevorzugt im Gußverfahren
hergestellt. Der bzw. die Schmucksteinelemente werden hierbei in
gewünschter
Formation mit ihrer ebenen, glatten bzw. der geschliffenen und/oder
polierten Oberfläche
nach unten in eine Form eingelegt. Ein künstliches Trägergestein,
bspw. Beton, wird anschließend
darauf gegossen. Je nach Bedarf können mehrere Schichten unterschiedlicher Trägergesteine
eingegossen werden, bspw. zuerst ein Beton mit feiner Gesteinskörnung und
anschließend
ein Beton mit grober Gesteinskörnung.
Nach dem Aushärten
des Trägergesteins,
bspw. nachdem der Beton abgebunden hat, wird die fertige Schmucksteinplatte
entnommen.
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Größere Objekte
wie bspw. Pflanzkübel
können
in mehreren Schritten gegossen werden. Alternativ ist es möglich, die
Schmucksteinelemente an den Wänden
der Gußform
zu fixieren, so dass auch Objekte, die an einer seitlich liegenden
Oberfläche und/oder
an unterschiedlich ausgerichteten Oberflächen Schmucksteinelemente tragen
sollen, in einem Guss hergestellt werden können.
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Bei
der Herstellung beleuchtbarer Varianten der vorliegenden Erfindung
werden vor dem Eingießen
des Trägergesteins
die Glasfaserkabel in gewünschter
Weise verlegt und bei Bedarf bspw. an einem Schmucksteinelement
fixiert. Erst danach wird das Trägergestein
wie beschrieben eingegossen.
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Ausführungsbeispiel
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine quadratische Steinplatte mit mehreren Schmucksteinelementen,
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2 eine
Draufsicht auf eine runde Steinplatte mit mehreren Schmucksteinelementen,
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3 eine
Schnittdarstellung der Steinplatte aus 1, und
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4 eine
perspektivische Darstellung einer Gussform zur Herstellung einer
erfindungsgemäßen Steinplatte
mit Schmucksteinelementen und mit Beleuchtungseinrichtung.
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1 zeigt
eine Draufsicht auf eine quadratische Steinplatte 10 mit
mehreren Schmucksteinelementen 30. Das Trägergestein 20 der
Steinplatte 10 ist Beton mit geringer Gesteinskörnung. Als Schmucksteinelemente 30 sind
Achate von unterschiedlicher Größe und Farbstruktur
in das Trägergestein 20 eingebracht.
Die Schmucksteinelemente 30 sind Achat-Bruchstücke, die
in Scheibenform gebracht sind (vgl. 3) und deren
sicht- und fühlbare Oberfläche geschliffen
und poliert ist. Die Steinplatte 10 ist quadratisch mit
einer Seitenlänge
von 50 cm. Die Dicke der Platte beträgt 5 cm.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf eine runde Steinplatte 10 mit mehreren
Schmucksteinelementen 30. Wie auch bei der Steinplatte 10 aus 1 ist
das Trägergestein 20 ein
Beton mit geringer Gesteinskörnung.
Im zentralen Bereich der Platte 10 sind mehrere kleine
Achat-Bruchstücke 30 angeordnet,
während im
Randbereich größere Bruchstücke 30 angeordnet sind.
Alle Bruchstücke 30 haben
eine ähnliche
Färbung.
Die Platte 10 hat einen Durchmesser von 26 bis 28 cm und
eine Dicke von 2 bis 3 cm.
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3 zeigt
eine Schnittdarstellung der Steinplatte aus 1. Hier
wird deutlich, dass die Schmucksteinelemente 30 in Form
von Scheiben 32 verwendet werden. Die Oberseiten 34 der
Scheiben 32 sind geschliffen und poliert. Die Schmucksteinscheiben 32 sind
derart in das Trägergestein 20 eingebracht,
dass ihre geschliffenen und polierten Oberseiten 34 bündig mit
der Oberfläche
des Trägergesteins 20 abschließen.
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4 zeigt
eine perspektivische Darstellung einer Gussform 22 mit
eingelegten Schmucksteinelementen 30, wie sie bei der Herstellung
einer erfindungsgemäßen Steinplatte 10 verwendet
wird. Das Trägergestein 20 ist
in der Darstellung der 4 noch nicht auf die Schmucksteinelemente 30 aufgebracht.
Im speziellen Fall der 4 wird eine Steinplatte 10 mit
Beleuchtungseinrichtung hergestellt.
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Mehrere
scheibenförmige
Schmucksteinelemente 30, 32 sind jeweils mit ihrer
glatten, geschliffenen und polierten Oberfläche 34 (nicht sichtbar)
nach unten in die Gussform 22 eingelegt. An einem Fixierungspunkt 46 an
der Rückseite 36 einer
jeden Schmucksteinscheibe 32 ist jeweils ein Glasfaserkabel 40 fixiert.
Die an den Schmucksteinen 30 angeordneten Enden der Glasfaserkabel 40 sind
Lichtauskoppelungsstellen 44. Die Glasfaserkabel 40 sind derart
gebündelt,
dass sie eine gemeinsame Lichteinkoppelungsstelle 42 bilden.
Der gebündelte
Abschnitt der Glasfaserkabel 40 ist derart nach oben verlegt,
dass die Lichteinkoppelungsstelle 42, nachdem das Trägergestein 20 in
die Form 22 gegossen wurde (nicht dargestellt), an der
Rückseite
der Platte 10 hervorsteht. Alternativ kann das Glasfaserbündel 40 seitlich
aus der Platte 10 herausgeleitet sein, so dass die Lichteinkoppelung
seitlich erfolgen kann.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten
Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung
sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Gedanken
Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
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- 10
- Steinplatte
bzw. Steinkörper
- 20
- Trägergestein
- 22
- Gussform
- 30
- Schmucksteinelement
- 32
- Schmucksteinscheibe
- 34
- geschliffene
und polierte Oberseite der Schmucksteinscheibe
- 36
- Rückseite
der Schmucksteinscheibe
- 40
- Glasfaserkabel
- 42
- Lichteinkoppelungsstelle
- 44
- Lichtauskoppelungsstelle
- 46
- Fixierungspunkt