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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Fertigwandmodul zum Erstellen von Trennwänden in Gebäuden mit zwei gegenüberliegenden,
insbesondere die Wandoberflächen
der Trennwand bildenden Hauptflächen
und mit Verbindungsmitteln an den Stirnseiten zum gegenseitigen
Verbinden der Fertigwandmodule.
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Fertigwandmodule der gattungsgemäßen Art zum
Aufbau von Trennwänden,
insbesondere für
die Erstellung von Trennwänden,
in Büroräumen sind seit
langem bekannt. Diese können
in einfacher Weise schnell aufgebaut werden, um beispielsweise großflächige Büroetagen
in einzelne Büros
zu unterteilen. Während
das Aufstellen der zum Teil großflächig herstellbaren
Wandmodule keinen großen
Zeitaufwand erfordert, bedarf die Anordnung von Leitungen der Hausinstallation,
wie z.B. Elektroleitungen, Telefonleitungen usw. sowie die insbesondere
kraftschlüssige
Verbindung der Fertigwandmodule untereinander eines nicht unerheblichen
Zeitbedarfs. Darüber
hinaus besteht ein weiteres Problem darin, auch eine nachträgliche Leitungsinstallation
nach dem Aufstellen der Fertigwandmodule in einfacher Weise zu ermöglichen.
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Beispielsweise beschreibt die
US 4,439,966 ein Fertigwandmodul,
bei welchem zwischen zwei die Hauptflächen des Fertigwandmoduls bildenden Deckelementen
horizontale und vertikale Leitungskanäle zum Einbringen von Rohren,
Kabeln und dergleichen vorgesehen sind. Die Leitungskanäle sind hierbei
in Form von Rohren in einem Isolationsmaterial, welches sich zwischen
den Deckelementen befindet, angeordnet. Über die gesamte Höhe des Fertigwandmoduls
verteilt sind drei Horizontalkanäle
angeordnet und für
ein Fertigwandmodul ist insgesamt ein vertikaler Kanal vorgesehen.
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Obwohl es mit einem derartigen Fertigwandelement
möglich
ist, Leitungen in horizontaler und vertikaler Richtung zu verlegen,
weist dieses Fertigwandmodul den Nachteil auf, dass die Installation von
Leitungsanschlusselementen, wie z.B. Steckdosen oder dergleichen,
an den Deckelementen der Trennwand nur im Bereich der vorgesehenen
Leitungskanäle
möglich
ist, was insbesondere beim nachträglichen Einbau von Installationen
nachteilig ist, da dann ein genauer Lageplan der Leitungskanäle vorliegen
muss.
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Zudem sind die Fertigwandmodule gemäß der
US 4,439,966 schwierig herzustellen,
da die Leitungskanäle
in Form von Rohren einzeln in dem Isolationsmaterial zwischen den
Deckelementen angeordnet werden müssen.
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Aus diesem Grund weist das Fertigwandmodul
gemäß der
EP 0 772 719 ein monolithisches Kernelement
bzw. ein Verbundkernelement auf, in welchem bereits die vertikalen
und horizontalen Kanäle
in Form von nach außen
offenen Kanälen
vorgefertigt sind. Durch das Aufbringen von Deckelementen auf die
Kernelemente werden die Kanäle
geschlossen. Obwohl mit diesem Fertigwandmodulen bereits ein höherer Grad
der industriellen Fertigung erzielt werden kann, müssen dennoch
spezielle Kernelemente, entweder als monolithische Elemente mit
besonderen Formen gegossen oder als Verbundkernelemente in spezieller
Weise aus Dämmstoffstreifen
aufgebaut werden. Dies macht immer noch einen erheblichen Fertigungsaufwand
erforderlich.
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Außerdem ergeben sich durch die
nach außen
offenen Kanäle
an den Kernelementen Probleme mit der Anordnung der Deckelemente,
da die nach außen
offenen Kanäle
entweder in einem großen
Abstand zueinander angeordnet werden müssen, um eine ausreichende
Aufla gefläche
für die
Deckelemente zur Verfügung
zu stellen oder dadurch dass die Kanäle teilweise beispielsweise
durch überschüssiges Klebematerial
beim Aufbringen der Deckelemente verschlossen werden. Zudem weisen
die mit den Deckelementen abgeschlossenen, ursprünglich nach außen offenen
Kanäle
der
EP 0 772 719 nach dem
Verschließen
eine unsymmetrische Form auf, die ebenfalls das Einbringen von Leitungen
erschweren kann.
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Zudem ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 299 24 488 ein Fertigwandaufbau
bekannt, bei dem die Fertigwandmodule über nut- und federartige Elemente
miteinander verbunden werden. Allerdings müssen hierbei für ein kraftschlüssige Verbindung
zusätzliche
Verbindungselemente in Form von Profilen oder Platten an den Fertigwandmodulen über Nägel, Schrauben,
Nieten und dergleichen befestigt werden, was wiederum einen erhöhten Arbeitsaufwand
bedeutet.
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Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, die oben bezeichneten Fertigwandmodule weiter zu entwickeln
und deren Nachteile zu beheben, insbesondere eine einfache Installation
von Leitungen, wie z.B. Rohren, Schläuchen, Kabeln und dergleichen
in einer aus den Fertigwandmodulen aufgebauten Trennwand auch nachträglich zu
ermöglichen
und zudem eine einfache industrielle Fertigung der Fertigwandmodule
sicherzustellen, wobei die sichere und zuverlässige Verlegung und Installation von
Leitungen gewährleistet
bleiben soll. Ferner soll ein einfacher und schneller sowie stabiler
Aufbau einer Trennwand ermöglicht
werden.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
ein Fertigwandmodul mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 13, 14 oder 17. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung zeichnet
sich nach einem ersten Aspekt dadurch aus, dass die Vorteile der
Fertigwandmodule gemäß dem oben
beschriebenen Stand der Technik in überraschend einfacher Weise
kombiniert werden. Neben üblichen, umfänglich geschlossenen
Kanälen
zumindest in zwei Richtungen in dem Fertigwandmodul (insbesondere
horizontal und vertikal), z.B. in Form von zylindrischen Röhren oder
anderen Profilelementen, die leicht verfügbar sind oder durch Bohrungen
in einfacher Weise in die Fertigwandelemente eingebracht werden
können
und zudem aufgrund der symmetrischen Form das Einziehen von Leitungen
erleichtern, zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass gleichzeitig
durch die enge Anordnung der Leitungskanäle zueinander auch die Installation
vereinfacht wird. Durch die enge Anordnung der Leitungskanäle zueinander
wird nämlich
erreicht, dass beim Einbringen einer Öffnung oder eines Durchbruchs
in das Fertigwandmodul bzw. die daraus gefertigte Trennwand bei ausreichender
Tiefe der Öffnung
und bei einem den Dimensionen und Abständen der Leitungskanäle angepassten Öffnungsquerschnitt
immer an jeder beliebigen Stelle an einer der Hauptflächen des
Trennwandmoduls ein Leitungskanal zugänglich ist, um eine entsprechende
Leitung einzuziehen. Es ist somit möglich ein Leitungsanschlusselement,
z.B. bei elektrischen Leitungen eine Steckdose oder einen Lichtschalter,
an jeder beliebigen Stelle vorzusehen und die entsprechenden Leitungen über die
unterschiedlich orientierten Kanäle
hinzuführen,
ohne die Trennwand in größeren Bereichen öffnen und
damit beschädigen
zu müssen.
Es besteht somit der Vorteil darin, dass eine Vielzahl von Leitungskanälen in einem
engen Raster dicht nebeneinander angeordnet werden, wobei die Leitungskanäle in Form
von in radialer Richtung entlang des Umfangs geschlossenen, insbesondere
zur Längsachse
punktsymmetrischen Leitungskanälen
ausgebildet sind, die ein sicheres und einfaches Einziehen von Leitungen
insbesondere beim nachträglichen
Einbau gewährleisten.
Durch die Verwendung von einfach herstellbaren oder leicht verfügbaren,
insbesondere als Halbzeug verfügbaren
Teilmodulen, in denen die Leitunsgskanäle, wie zum Beispiel in Röhrenspanplatten
oder Stegplatten, bereits vorgesehen sind oder durch die Einbringung
von entsprechenden Bohrungen in monolithischen Fertigwandmodulen,
kann auf die aufwändige
und zusätzliche
Herstellung von entsprechend ausgebildeten Kernelementen mit nach
außen offenen
Kanälen
oder zueinander beabstandeten Dämmstoffstreifen
verzichtet werden. Insbesondere wird aber erreicht, dass die gleichgerichteten
Leitungskanäle
derart dicht zueinander angeordnet werden können, dass an jeder beliebigen
Stelle der Hauptflächen
des Fertigwandmoduls ein Zugang zu den Leitungskanälen geschaffen
werden kann, so dass es nicht erforderlich ist, Pläne über die
Lage der Leitungskanäle
für die
verwendeten Fertigwandmodule vorzuhalten.
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Die Installation von Rohren, Schläuchen, Kabeln
und dergleichen erfolgt in einfacher Weise dadurch, insbesondere
auch beim nachträglichen
Einbau, dass an der Stelle, an der ein Leitungsanschlusselement,
wie zum Beispiel eine Steckdose oder ein Lichtschalter an der Trennwand
vorgesehen werden soll, eine Öffnung
in die Trennwand bzw. das Trennwandmodul eingebracht wird. Durch
das Einbringen der Öffnung
erhält
man Zugang zu einem der dicht nebeneinanderliegenden Leitungskanäle. Durch
den offengelegten Leitungskanal kann dann die entsprechende Leitung
in die Trennwand eingeführt
werden, wobei bei einem erforderlichen Richtungswechsel wiederum
eine entsprechende Öffnung
in die Trennwand eingebracht werden muss, um die Leitung von einem
Leitungskanal mit einer ersten Orientierung, z.B. vertikal, in einen
Leitungskanal mit einer zweiten Orientierung, z.B. horizontal, oder
umgekehrt zu legen.
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Somit muss bei einer bevorzugten
Ausführungsform
mit einer Vielzahl dicht zueinander, vorzugsweise parallel, mit
geringem Abstand zueinander angeordneter Leitungskanäle lediglich
ein unterschiedlich orientierter, sich quer zu der Vielzahl benachbarter,
gleich gerichteter Leitungskanäle über das
gesamte Fertigwandmodul erstreckender Leitungskanal vorliegen, um
jeden Punkt auf den Hauptflächen
des Fertigwandmodules erreichen zu können. Bei den Ausführungsformen
mit lediglich einem horizontalen Kanal und einer Vielzahl vertikaler
Kanäle
muss dann beispielsweise lediglich die Lage des horizontalen Kanals
bekannt sein bzw. bei einer Vielzahl von horizontalen Kanälen und
einem vertikalen Kanal entsprechend die Lage des vertikalen Kanals. Im übrigen ist
jedoch das Vorsehen von Leitungsanschlusselementen an jeder beliebigen
Stelle der Trennwand gewährleistet.
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Vorzugsweise kann das Fertigwandmodul
so ausgebildet sein, dass eine Vielzahl dicht nebeneinanderliegender
Leitungskanäle
in einer ersten Ebene und eine weitere Vielzahl dicht nebeneinanderliegender
Leitungskanäle
in einer zweiten Ebene angeordnet sind, wobei die Leitungskanäle zueinander
gekreuzt, insbesondere um 90° gedreht
zueinander angeordnet sind. Bei einem Fertigwandmodul mit dieser Anordnung
kann durch das Einbringen einer Verbindung zwischen den Kanälen der
ersten Ebene und der zweiten Ebene in einfacher Weise ein Richtungswechsel
in der Verlegungsrichtung der Leitungen erzielt werden, auch wenn
die Leitungen erst nachträglich
in die Trennwand aus den erfindungsgemäßen Fertigwandmodulen eingezogen
werden.
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Werden bei einer vorteilhaften Ausführungsform
lediglich eine Vielzahl dicht nebeneinanderliegender Leitungskanäle in einer
ersten Orientierung zum Beispiel in einer vertikalen oder horizontalen
Orientierung vorgesehen, so kann der erforderliche Leitungskanal
mit der entsprechend anderen Orientierung, also zum Beispiel der
horizontalen oder vertikalen Orientierung, in derselben Ebene vorgesehen sein,
so dass sich die Gesamtdicke des Fertigwandmoduls reduziert.
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Bei einer weiteren vorieilhaften
Ausführungsform
kann der zu der Vielzahl von dicht nebeneinanderliegenden Leitungskanälen anders
orientierie Leitungskanal insbesondere an der oberen oder unteren Seite
des Fertigwandmoduls als horizontaler Kanal in Form einer Ausnehmung
vorgesehen sein. Dies kann in einfacher Weise dadurch erreicht werden,
dass ein aus einer Vielzahl von Leitungskanälen bestehendes Teilmodul,
z.B. eine Röhrenspan-
oder Stegplatte, sich nicht über
die gesamte Länge
des Fertigwandmoduls erstreckt, sondern am oberen oder unteren Ende
eine Aussparung vorgesehen ist, die als umterschiedlich orientierter
Leitungskanal Verwendung finden kann. Entsprechenderweise können auch über der
Höhe des
Fertigwandmoduls mehrere Teilmodule mit einer Vielzahl von Leitungskanälen vorgesehen sein,
die beabstandet zueinander vorgesehen sind, um derartige unterschiedlich
orientierie Kanäle
zu bilden.
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Vorzugsweise kann bei einer Vielzahl
von vertikal gleichgerichteten Leitungskanälen und einem insbesondere
an der oberen oder unteren Seite des Fertigwandmoduls vorgesehenen
horizontalen Kanal, der horizontale Kanal in seinen Dimensionen größer ausgebildet
sein, um vorzugsweise Heizungs- und/oder Kühlrohre aufnehmen zu können. Um
in diesem Fall die aus den erfindungsgemäßen Fertigwandmodulen hergestellten
Trennwände
zu Heizungs- und Kühlzwecken
nutzen zu können,
ist es vorieilhaft, wenn eine Vielzahl von vertikalen Kanälen, vorzugsweise
alle vertikalen Leitungskanäle
eine offene Verbindung zu den horizontalen Kanälen mit den Kühl- und
Heizungsrohren aufweisen, so daß die vertikalen
Kanäle über die
zirkulierende Luft zu Kühl- und
Heizungszwecken verwendet werden können. Vorieilhaft ist es hierbei,
Heizungsrohre entsprechend an der Unterseite des Fertigwandmoduls,
beispielsweise in einem in einer Ausnehmung ausgebildeten horizontalen
Kanal vorzusehen und Kühlrohre entsprechend
an einem oberen horizontalen Kanal.
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Die Leitungskanäle können im Querschnitt unterschiedlichste
Formen aufweisen, insbesondere rund, oval, rechteckig, quadratisch
usw. sein.
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Die vorzugsweise gleichmäßigen Abstände zwischen
den einzelnen dicht beieinander liegenden, gleichgerichteten Leitungskanälen sollten
im Bereich der Dimensionen der Leitungskanäle liegen, wobei es bevorzugt
ist, wenn der Abstand möglichst
gering ist, so daß zwischen
den benachbarten Leitungskanälen
lediglich ein dünnwandiger
Steg vorhanden ist, der vorzugsweise eine Dicke im Bereich von 5
bis 20%, insbesondere 8 bis 15%, des größten Durchmessers der Leitungskanäle aufweist.
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Eine besonders einfache Gestaltung
von Fertigwandmodulen mit entsprechenden Leitungskanälen kann
durch das Verbinden von an sich bekannten Röhrenspanplatten und/oder Stegplatten
aus Holz, Kunststoff, Gipskarton, extrudiertem Holz, aber auch aus
metallischen Werkstoffen erzielt werden. Beispielsweise können zwei
Röhrenspanplatten und/oder
Stegplatten 90° verdreht
zueinander miteinander verleimt werden, um eine Verbundplatte zu
bilden. Entsprechend können
auch mehrere Lagen mit gleichgerichteten Röhrenspanplatten und/oder Stegplatten
und/oder verdreht zueinander angeordneten Röhrenspanplatten und/oder Steplatten
vorgesehen werden, um so eine Vielzahl gleichgerichteter Leitungskanäle in unterschiedlicher
Orientierung auszubilden.
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Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden
Erfindung, für
den alleine und in Kombination Schutz begehrt wird, weisen die Fertigwandmodule spezielle
Verbindungselemente im Bereich der Stirnseiten auf, die eine schnelle
und problemlose Verbindung der Fertigwandmodule, insbesondere in
kraftschlüssiger
Weise ermöglichen.
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Neben den bereits bekannten Möglichkeiten der
Ausbildung des Stoßbereichs
mit federartigen Vorsprüngen
und nutartigen Ausnehmungen sowie stufenfalzartigen Ausbildungen,
die beispielsweise durch versetzt angeordnete Röhrenspanplatten und/oder Stegplatten
sowie auf diesen angeordneten Deckelementen gebildet werden können, werden
erfindungsgemäß weitere
Verbindungsmittel zusätzlich zu
der Ausbildung des Stoßbereichs
vorgesehen.
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Nach einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind an der Stirnseite der Fertigwandmodule zumindest in Teilbereichen,
vorzugsweise direkt an den Röhrenspanplatten
und/oder Stegplatten Kupplungselemente in Form von nut- und federartig vorzugsweise komplementär ausgebildeten,
ineinander steckbaren Teilzylinder- oder Hohlzylindersegmentkörpern vorgesehen,
mittels derer ein einfaches Ineinanderstecken der Fertigwandmodule
ermöglicht wird.
Die Teilzylinder- oder Hohlzylindersegmentkörper erlauben eine gewisse
Drehung der benachbarien Fertigwandmodule zueinander, so dass eine
variable winklige Anordnung der Fertigwandmodule zueinander ermöglicht wird.
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Vorzugsweise sind benachbart zu diesen Kupplungselementen
Anschlagflächen
an den Stirnseiten vorgesehen, die eine Verbindung der benachbarien
Fertigwandmodule unter einem definierien Winkel zueinander ermöglichen.
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Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind an den Stirnseiten Nutelemente mit Hinterschneidungen vorgesehen,
in die federartige Verbindungselemente zur Herstellung einer An Clipverbindung
einrastbar sind, wobei die Verbindungselemente derart ausgebildet
sind, dass sie die benachbarien Fertigwandmodule aufgrund einer elastischen
Verspannung der Verbindungselemente aufeinander zu ziehen.
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Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden,
dass die Verbindungselemente hakenförmige Rastelemente aufweisen,
die beim Einbringen der Verbindungselemente in die nutartigen Ausnehmungen
in Querrichtung komprimieri werden, wobei dann im Bereich der Hinterschneidung
eine Relaxation der hakenförmigen
Rastelemente in Querrichtung möglicht
ist. Vorzugsweise ist dann im Bereich der Hinterschneidung eine
Schrägfläche vorgesehen,
entlang der die Hakenteile der Verbindungselemente bei der Auflösung der
Querkontraktion gleiten und somit auch eine Bewegung in Längsrichtung
parallel zu den Hauptflächen
der Fertigwandelemente erzeugen. Somit kann eine elastische Dehnung
der Verbindungselemente in dieser Richtung und Verspannung der benachbarien
Fertigwandmodule bewirkt werden.
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Die nutartigen Elemente an den Stirnflächen der
Fertigwandmodule können
in einfacher Weise in entsprechenden Stirnelementen vorgesehen sein, die
an den Strinseiten angeordnet und insbesondere in dori vorgesehenen,
vertikalen Leitungskanälen
integrieri werden können.
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Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Lösung, weisen
die Fertigwandmodule im Bereich der Stirnseiten vorzugsweise mehrere
senkrecht zur Hauptfläche
verschwenkbare elastische Laschen auf, die im Wesentlichen parallel
zur Hauptfläche über die
Stirnseite oder einen Stirnseitenbereich hervorstehen. Die Laschen
weisen Rastmittel und/oder Rastaufnahmen auf, die mit entsprechenden
Rastmitteln und/oder Rastaufnahmen des benachbarten Fertigwandmoduls
zusammenwirken. Wenn üblicherweise
die Fertigwandmodule alle identisch aufgebaut sind, können somit
entweder an einer Stirnseite die Rastmittel und an der anderen Stirnseite
die Rastaufnahmen oder auch kombiniert an beiden Stirnseiten Rastmittel
und Rastaufnahmen vorgesehen sein.
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Die Laschen können vorzugsweise an der Außenseite
an den Hauptflächen
der Fertigwandmodule oder im inneren Bereich in entsprechenden Ausnehmungen
vorgesehen sein, wobei insbesondere bei einer Anbringung am Außenbereich
eine besonders dünnen
Ausbildung der Laschen bevorzugt ist, um eine glatte Oberfläche der
mit den Fertigwandmodulen erzeugten Trennwand sicherzustellen oder
zu ermöglichen.
Insbesondere sollte die Dicke im Bereich einer möglicherweise noch aufzubringenden Verkleidung,
eines Putzes oder Tapeten usw. sein.
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Die Rastmittel und Rastaufnahmen
können jede
geeignete Form aufweisen, wobei es bevorzugt ist, Haken, insbesondere
einseitige Pfeilhaken als Rastmittel zu verwenden, die in Öffnungen
oder Nuten als Rastaufnahmen eingreifen.
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Besonders vorteilhaft ist die Anordnung
der Rastmittel und/oder Rastaufnahmen in stufenartiger Weise als
sog. Stufenraste. Hierbei werden die Rastmittel und/oder Rastaufnahmen
zumindest an einer Stirnseite in unterschiedlichem Abstand von der Stirnseite
angeordnet, so dass die Rastverbindungen beim Ineinanderschieben
oder gegenseitigen Verbinden der Fertigwandmodule nicht alle gleichzeitig
sondern nacheinander hergestellt werden. Dies kann einerseits dadurch
erfolgen, dass die Laschen oder entsprechenden Rastmittel und/oder
Rastaufnahmen das zuverbindende benachbarte Fertigwandmodul nacheinander
greifen bzw. damit in Kontakt kommen und die eigentlichen Rastverbindungen
aber gleichzeitig erfolgen oder dass die Rastverbindungen an sich
nacheinander hergestellt werden, also nicht nur das gegenseitige
Einführen
der Rastmittel und Rastaufnahmen zueinander nacheinander erfolgt,
sondern dass auch das Einrasten der entsprechenden Rastmittel in
die Rastaufnahmen bei unterschiedlichen Entfernungen der zu verbindenden
Fertigwandmodule erfolgt. Die bei dieser Variante sich ergebenden
Spiele zwischen den Fertigwandmodulen in den zuerst verrasteten
Rastverbindungen sind unschädlich,
da die Dimensionen hier sehr klein gewählt werden können, so
dass sich hier nur geringe Freiräume und
-spiele ergeben. Außerdem
kann die Anordnung der entsprechend beabstandeten Rastmittel und/oder
Rastaufnahmen über
die Höhe
des Fertigwandmoduls so gewählt
werden, dass beispielsweise die „engen" und „weiten" Rastverbindungen über die Fertigwandmodule verteilt
sind, z. B. mit „engen" Rastverbindungen
oben, unten und in der Mitte.
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Da die Rastverbindungen mit den entsprechenden
Rastmitteln und/oder Rastaufnahmen üblicherweise als unlösbare Verbindungen
ausgestaltet sind, z. B. in Form von entsprechenden Laschen aus Metall,
Kunststoff u. dgl. mit entsprechend hohen elastischen Kräften, ist
es bevorzugt Entriegelungsmechanismen vorzusehen, um die Fertigwandmodule
auch wieder voneinander lösen
zu können.
Beispielsweise können
hier klappbar angelenkte Betätigungsabschnitte
an den Laschen vorgesehen werden, um die Laschen entsprechend aus
der Verrastungsstellung lösen
zu können.
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Eine weitere Möglichkeit besteht darin im
Bereich der Rastverbindungen eine guer zur Hauptfläche der
Fertigwandmodule verlaufende Öffnung
vorzusehen über
die ein Entriegelungswerkzeug, z. B. ein Dorn gegen eine Lasche
geschoben werden kann, um diese aus der Verriegelungs- bzw. Verrastungsstellung
zu lösen.
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Weitere Vorieile, Kennzeichen und
Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden
detaillierien Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der
beigefügten
Zeichnungen deutlich.
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Die Zeichnungen zeigen dabei in rein
schematischer Weise in den
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1 bis 12 jeweils Seiten- und Schnittansichten
verschiedener Ausführungsformen
von erfindungsgemäßen Fertigwandmodulen;
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13 bis 17 jeweils Querschnittsansichten von
erfindungsgemäßen Verbindungen
von Fertigwandmodulen;
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18 eine
Seitenansicht zweier zu verbindender Fertigwandmodule;
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19 a),
b) Querschnittsansichten von zu verbindenden Fertigwandmodulen;
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20 a),
b) weitere Querschnittsansichten von weiteren zu verbindenden Fergtigwandmodulen;
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21 und 22 Querschnittsansichten
noch weiterer Ausführungsbeispiele
von zu verbindenden Fertigwandmodulen;
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23 eine
Seitenansicht von zu verbindenden Fertigwandmodulen;
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24 a),
b) Querschnittsansichten von zu verbindenden Fertigwandmodulen;
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25 a),
b) weitere Querschnittsansichten von Ausführungsformen von zu verbindenden
Fertigwandmodulen;
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26 a)
bis c) eine erste Ausführungsform eines
Entriegelungsmechanismus;
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27 a),
b) Seitenansichten und Draufsichten auf Verbindungslaschen mit entsprechenden
Entriegelungsmechanismen und in
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28 a),
b) Schnitt- und Seitenansichten von Stirnflächenelementen.
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1 zeigt
in einer Seiten- und zwei Schnittansichten eine erste Ausführungsform
eines Fertigwandmoduls mit vertikalen Kanälen 1 in Form von Röhren, die
parallel zueinander und dicht nebeneinander in zwei übereinander
vorgesehenen Röhrenplatte 16 und 19 ange ordnet
sind. Zur Verbindung und Stabilisierung der Röhren 1 weisen die
Röhrenplatten 16 und 19 zumindest
an den Hauptflächen und
vorzugsweise auch an den Stirnseiten Flächenelemente 17 und 18 auf,
die die Röhren
abdecken und miteinander verbinden und insgesamt der Röhrenplatte
Stabilität
verleihen (siehe Schnitt C–C).
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Wie insbesondere aus der Seitenansicht
und der Schnittansicht entlang der Schnittlinie A–A zu erkennen
ist, sind die zwei Röhrenplatten 16 und 19 des
Fertigwandmoduls 20 im oberen Drittel durch einen horizontalen
Kanal 6 getrennt sind, welcher sich wiederum in einfacher
Weise durch die beabstandete Anordnung der Röhrenplatten 16 und 19 ergibt.
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Beidseitig an den Hauptflächen weist
das Fertigwandmodul 20 der 1 zwei
Deckelemente 3 auf, die etwas versetzt zu den Röhrenplatten 16 und 19 angeordnet
sind, um bezüglich
der Röhrenplatten 16 und 19 ein
Federelement 4 und eine Nut 5 an den Stirnseiten
auszubilden, mittels derer mehrere Fertigwandmodule 20 zu
einer Trennwand zusammengesetzt werden können. Die Deckelemente 3 können mit
den Röhrenplatten
in jeder geeigneter Weise verbunden werden, insbesondere über Klebemittel.
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Durch die Kombination vieler vertikaler
Kanäle 1 und
eines horizontalen Kanals 6 in derselben Ebene, in der
die vertikalen Kanäle 1 angeordnet sind,
können
Leitungen an jeden beliebigen Ort an den Hauptflächen des Fertigwandmoduls gelegt
werden, wobei entsprechend die Leitung in horizontaler Richtung
im horizontalen Kanal 6 verlegt wird, um dann entsprechend
nach der ausgewählten
Position in dem dort vorliegenden vertikalen Kanal 1 nach oben
oder unten weitergeführt
zu werden. Damit sind sämtliche
Stellen an dem Fertigwandmodul für
Installationen in einfacher Weise erreichbar.
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Bei der Ausführungsform der 2 ist ein weiteres Fertigwandmodul 20 gezeigt,
bei dem, wie auch bei den nachfolgenden Ausführungsformen identische Komponenten
mit identischen Bezugszeichen versehen sind, wobei auf eine wiederholende Beschreibung
der identischen Komponenten verzichtet wird.
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Die Ausführungsform des Fertigwandmoduls 20 gemäß der 2 unterscheidet sich von
der Ausführungsform
der 1 dadurch, dass
statt eines horizontalen Kanals 6 eine Viel zahl von horizontalen Kanälen 2 vorgesehen
sind, die durch die Anordnung einer zweiten Röhrenplatte 21, welche
zur ersten Röhrenplatte
16 um 90° gedreht
ist, verwirklicht sind. Die beiden Röhrenplatten 16 und 21 sind,
wie im Schnitt C–C
und Schnitt A–A
zu erkennen ist, in Dickenrichtung des Fertigwandmoduls 20 hintereinander
angeordnet, so dass die vertikalen Kanäle 1 und die horizontalen
Kanäle 2 sich
nicht in derselben Ebene befinden, sondern in zwei benachbarten,
parallel zueinander verlaufenden Ebenen. Die Verbindung der Röhrenplatten 16 und 21 erfolgt
in derselben Weise, wie die Verbindung von Röhrenplatten und Deckelementen 3,
also in jeder geeigneten Weise, bevorzugt aber mittels Klebstoffen.
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Auch bei diesem Fertigwandmodul 20 der 2 kann jedoch in einfacher
Weise an jedem Ort des Fertigwandmoduls eine Installation vorgesehen werden,
da lediglich eine Verbindung zwischen den benachbart zueinander
liegenden vertikalen und horizontalen Kanälen 1 und 2 hergestellt
werden muss. Entsprechend muss bei der Installation lediglich an der
Stelle, an der die zu verlegende Leitung von der vertikalen Richtung
in die horizontale Richtung bzw. umgekehrt überführt werden soll, eine Öffnung,
bzw. ein Durchbruch in dem Fertigwandmodul vorgesehen werden, um
beispielsweise eine Verteilerdose zu setzen. Der Durchbruch bzw.
die Öffnung
muss durch ein Deckelement 3, einen vertikalen Kanal 1 und
einen horizontalen Kanal 2 vorgesehen werden, um durch
die Öffnung
die Leitung aus dem vertikalen Kanal 1 in den horizontalen
Kanal 2 bzw. umgekehrt überführen zu
können.
Nach erfolgter Installation kann die erforderliche Öffnung bzw.
die darin aufgenommene Verteilerdose durch eine Abdeckung wieder
verschlossen werden.
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Die 3 zeigt
in der Seitenansicht und den Schnittansichten entlang der Schnittlinien
A-A und C–C eine
weitere Ausführungsform,
bei der gegenüber
der Ausführungsform
der 2 bei dem Fertigwandmodul 20 zusätzlich eine
dritte Röhrenplatte 22 vorgesehen
ist. Die dritte Röhrenplatte 22 ist
wieder in der gleichen Weise orientiert wie die erste Röhrenplatte 16,
so dass in dem Fertigwandmodul 20 gemäß der Ausführungsform der 3 benachbart zu den Deckelementen 3 vertikale
Kanäle 1 und
in der Mitte des Fertigwandmoduls 20 horizontale Kanäle 2 vorgesehen
sind. Diese Ausführungsform
ist insbesondere für
Heizzwecke nach dem Hypokaustenprinzip geeignet, da durch die doppelten
vertikalen Kanäle
einer für
die abgetrennten Räume
unabhängige Heizung
möglich
ist.
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Auf diese Weise stehen bei der Ausführungsform
der 3 auf jeder Seite
des Fertigwandmoduls 20 eigene vertikale Kanäle 1 zur
Verfügung,
während für die Installation
von beiden Seiten die horizontalen Kanäle 2 in der Mitte
genutzt werden können.
Die Durchführung
der Installation folgt in ähnlicher
Weise wie bei der Ausführungsform
der 2, wobei entsprechend
nur Öffnungen
durch ein Deckelement, durch die Röhren einer Röhrenplatte
mit vertikalen Kanälen 1 und
die entsprechenden horizontalen Kanäle 2 der mittigen
Röhrenplatte 21 hergestellt
werden müssen,
um einen Übergang
von vertikalen zu horizontalen Kanälen bzw. umgekehrt herzustellen. Bei
dem Vorsehen von Leitungsanschlusselementen an der einen oder anderen
Hauptfläche
des Fertigwandmoduls 20 müssen jedoch lediglich jeweils
das entsprechende Deckelement 3 und die vertikalen Kanäle 1 entweder
der Röhrenplatte 16 oder
der Röhrenplatte 22 durch
die Anbringung eines Durchbruchs oder bzw. einer Öffnung zugänglich gemacht werden.
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Die 4 und 5 zeigen jeweils in Seitenansichten
und Schnittansichten Fertigwandmodule 20, die den Ausführungsformen
der 2 und 3 bezüglich der Anordnung der Röhrenplatten 16 und 21 bzw. 16, 21 und 22 entsprichen.
Bei den Ausführungsformen
der 4 und 5 wird lediglich auf die
zusätzlichen
Deckelemente 3 der Ausführungsformen
in den 2 und 3 verzichtet, so dass die
Flächenelemente 17 der
Röhrenplatte 16 und 21 bzw. 16 und 22 die Hauptflächen des
Fertigwandmoduls 20 bilden.
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Bei der Ausführungsform der 4 sind die Röhrenplatten 16 und 21 leicht
versetzt zueinander angeordnet, so dass sich an den Stirnseiten
einen Stufenfalz 7 ergibt, der wiederum für die Verbindung der
Fertigwandmodule untereinander dient.
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In der 6 ist
in der Seitenansicht und den Schnittansichten entlang der Schnittlinien
A-A und C–C eine
weitere Ausführungsform
eines Fertigwandmoduls 30 gezeigt, bei dem das Fertigwandmodul 30 monolithisch,
also aus einem Stück
gefertigt ist und die vertikalen Kanäle 8 als Bohrungen
sowie der horizontale Kanal 6 als Aussparung vorgesehen
sind.
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Die Installation erfolgt bei diesem
Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel der 1.
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Die 7 und 8 zeigen in den entsprechenden
Seiten und Schnittansichten Fertigwandmodule 30, die in
ihrem grundsätzlichen
Aufbau dem Fertigwandmodul der 6 entsprechen,
wobei jedoch ähnlich
wie bei den Ausführungsformen
der 2 und 3 eine Vielzahl von vertikalen
und horizontalen Kanälen 8 und 9 in
verschiedenen Ebenen angeordnet sind. Die Kanäle sind hier ebenfalls als
vertikale Bohrungen 8 und horizontale Bohrungen 9 in
einem monolithischen Fertigwandmodul eingebracht.
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In der 9 ist
in einer Seitenansicht und zwei Schnittansichten eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Fertigwandmoduls 40 zu sehen,
bei welchem die horizontalen Kanäle 10 und vertikalen
Kanäle 11 in
Form von Stegplatten 41 und 42 verwirklicht sind.
Durch die um 90° versetzte
Anordnung zweier ansonsten identischer Stegplatten 41 und 42 und
das Verbinden dieser Stegplatten 41 und 42 beispielsweise
mittels Klebers entsteht ein erfindungsgemäßes Fertigwandmodul mit den
bereits vorher beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften bezüglich der
Verlegung von Leitungen insbesondere auch beim nachträglichen
Einbau.
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Die Stegplatten 41 und 42 sind
auch leicht versetzt zueinander angeordnet, so dass an den Stirnseiten
Stufenfalze 7 entstehen, die wiederum zum Verbinden mehrerer
Fertigwandmodule 40 miteinander dienen.
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Bei der Ausführungsform der 10 weist das Fertigwandmodul 40 an
den Hauptflächen
zwei identische Stegplatten 42 auf, deren Kanäle 11 vertikal
orientiert sind, während
zwischen den beiden Stegplatten 42 und 43 eine
weitere Stegplatte 44 oder ein sonstiges Kernelement, z.
B. aus Dämmmaterial
oder entsprechende Dämmstreifen
unter Bildung von horizontalen Kanälen oder Material mit horizontalen
Kanälen 10 vorgesehen
sind, wobei die horizontalen Kanäle 10 einen
größeren Abstand
zueinander aufweisen als die vertikalen Kanäle 11 in den Stegplatten 42 und 43.
Allerdings ist der Abstand der horizontalen Stege 10 in
der Stegplatte 44 immer noch ausreichend eng, so dass beim
Vorsehen eines Durchbruchs bzw. einer Öffnung zum Anbringen eines
Leitungsanschlusselementes, wie z.B. einer Steckdose oder zum Vorsehen
eines Leitungsverbindungselements, wie einer Verteilerdose, auf
jeden Fall ein horizontaler Kanal 10 angeschnitten wird.
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Die mittlere Stegplatte 44 des
Fertigwandmoduls 40 gemäß 10 ist gegenüber den äußeren Stegplatten 42 und 43 leicht
versetzt angeordnet, so dass auch hier durch die überstehende
Stegplatte 44 ein Federelement 4 und die gegenüber der
mittleren Stegplatte 44 hervorstehenden äußeren Stegplatten 42 und 43 ein
Nutelement 5 an den Stirnseiten gebildet wird, welches
zur Verbindung der Fertigwandmodule untereinander dient.
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Die 11 zeigt
ein Fertigwandmodul 40, bei dem ebenfalls an den Hauptflächen Stegplatten 42 und 43 mit
vertikalen Kanälen 11 vorgesehen
sind. Zwischen den äußeren Stegplatte 42 und 43 ist
ein Kernelement 45 bzw. eine Füllung oder Materialstreifen
vorgesehen, welches bzw. welche zumindest einen einzelnen horizontalen
Kanal 6 aufweist oder bildet der in seinen Dimensionen
so gewählt
werden kann, dass mehrere Leitungen in dem einzelnen Kanal 6 verlegt
werden können.
Der horizontale Kanal 6 kann entlang der Höhe des Fertigwandmoduls 40 an jeder
beliebigen Stelle vorgesehen sein, wobei bei der Ausführungsform
der 11 der horizontale
Kanal 6 im Bereich des oberen Drittels vorgesehen ist.
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Zur Verbindung der Fertigwandmodule 40 gemäß der 11 sind an den Stirnseiten
besondere Nutelemente 13 vorgesehen, in die Verbindungselemente 12 in
Form von Federelementen eingeclipst werden können, um so eine schnelle und
stabile Verbindung zwischen den Fertigwandmodulen 40 herzustellen.
Hierzu sind an den Nutelementen 13 Hinterschneidungen vorgesehen,
die von den Federelementen 12 hintergriffen werden.
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Vorzugsweise wird die Länge der
Federelemente 12 etwas kürzer gewählt, als der Abstand zwischen
den Nutelementen 13 und hierbei insbesondere den Hinterschneidungen
in diesen ist, wenn zwei Fertigwandmodule benachbari, mit den Stirnseiten zueinander
angeordnet sind. Auf diese Weise werden die Fertigwandmodule durch
die elastisch verspannten Federelemente gegeneinander gepresst, was
die Stabilität
der Trennwand erhöht.
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Bei der Ausführungsform der 12 sind zwei Stegplatten 42 und 43 an
den Hauptflächen
des Fertigwandmoduls 40 zur Bildung der vertikalen Kanäle 11 vorgesehen,
wobei sich zwischen den Stegplatte 42 und 43 ein
Kernmodul 46 aus einem Vollmaterial oder sonstige geeignete
Füllstoffe,
wie z. B. Mineralwolle befinden.
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Die erforderlichen horizontalen Kanäle 14 werden
an der Oberseite und Unterseite des Fertigwandmoduls 40 gemäß der Ausführungsform 12 durch
entsprechende Aussparungen gebildet. Die Aussparungen 14 ergeben
sich durch eine entsprechende Verkürzung der Stegplatten 42 und 43 gegenüber dem
Kernelement 46. Die Aussparungen 14 können in
einfacher Weise durch Sockel- oder Deckenleisten 15 abgedeckt
werden, um so die dahinterliegenden Leitungen, wie zum Beispiel
Rohre, Schläuche,
Kabel und dergleichen abzudecken. Diese Ausführungsform hat den Vorieil,
dass keine Wandöffnungen
bzw. Durchbrüche
für die Überführung von
Leitungen aus der vertikalen in die horizontale Richtung und umgekehri
vorgesehen werden müssen,
da die Leitungen in einfacher Weise in den Ausnehmungen 14 verlegt
werden können.
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Zur Verbindung der Fertigwandmodule 40 gemäß der 12 sind ebenfalls Nutelemente 13 an den
Stirnseiten vorgesehen, in die Federelemente 12 zur Verbindung
der Fertigwandmodule eingreifen können.
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Die 13 zeigt
in den Teilbereichen a) bis c) die verschiedenen Stadien bei der
Verbindung zweier Fertigwandmodule 50. Die Fertigwandmodule 50 weisen
jeweils an ihren Stirnseiten Stirnflächenelemente 51 in
Form eines Profils auf welches zwischen den Deckelementen 3 und
den Teilmodulen, z. B. in Form von Röhrenspanplatten oder Stegplatten mit
horizontalen 2 und vertikalen 1 Leitungskanälen eingepasst
ist, wie dies auch aus dem Schnitt C–C für das Ausführungsbeispiel der 12 zu sehen ist.
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Die Stirnflächenelemente 51 weisen
nutartige Aussparungen 13 auf, wobei in den nutartigen Aussparungen 13 ein
Vorsprung 48 vorgesehen ist, der einen Hinterschneidungsbereich 49 in
der nutartigen Ausnehmung 13 erzeugt. An dem Vorsprung 48 ist
eine Schrägfläche 52 vorgesehen,
die mit dem hakenartigen Element 53 des Verbindungselements 12 korrespondieri.
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Das Verbindungselement 12 weist
zudem einen quaderförmigen
Zentralkörper 54 mit
einem Hohlraum sowie einen geriffelten Rand 55 auf.
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Wie im Teilbild b) der 13 zu erkennen ist, wird
das Verbindungselement 12 mit einem der beiden hakenartigen
Elemente 53 in den Hinterschneidungsbereich 49 der
nutartigen Ausnehmung 13 eingeführt, wobei das hakenartige
Element 53 beim Einführen
in Querrichtung kontrahiert wird. Sobald das hakenartige Element 53 den
Vorsprung 48 passiert hat, relaxiert sich das Hakenelement 53 elastisch
in den Hinterschneidungsbereich 49 und wird durch die Schrägfläche 52 in
der in Teilbild b) angegeben Pfeilrichtung in die nutartige Ausnehmung 13 hineingezogen.
Da dies symmetrisch auch mit dem benachbarten Fertigwandmodul geschieht
werden die benachbarten Fertigwandmodule 50 durch die elastische Verspannung
des Verbindungselements 12 gegeneinander gedrückt. Der
Hohlraum des Zentralkörpers 54 erleichtert
die elastische Verformung des Verbindungselements 12. Um
eine spätere
Trennung der Fertigwandmodule 50 zu ermöglichen, kann an dem Verbindungselement 12 eine
Sollbruchstelle (nicht gezeigt) vorgesehen sein.
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Die 14 zeigt
in den Teilbildern A bis C verschiedene Ausführungsformen von Stirn- bzw. Stoßbereichen
von Fertigwandmodulen 50 mit unterschiedlichen Stirnflächenelementen 51.
Die Stirnflächenelemente 51 unterscheiden
sich bei den dargestellten Ausführungsformen
im wesentlichen dadurch, wie sie in den Stirn- bzw. Stoßbereich
der Fertigwandmodule 50 eingesetzt werden. Während bei der
Ausführungsform
A in den Teilmodulen mit den vertikalen Kanälen 1 entsprechende
Ausnehmungen 25 für
das Stirnflächenelement 51 vorgesehen
sind, ist beim Ausführungsbeispiel
B zusätzlich
eine Ausnehmung 26 in dem Deckelement 3 vorhanden.
Im Ausführungsbeispiel
C wird das Stirnflächenelement 51 in
die vertikalen Kanäle 11 der äußeren Stegplatten
eingesetzt. Alle Stirnflächenelemente 51 weisen neben
den nutartigen Aussparungen 13 auch Durchführungen 56 auf,
die in Verbindung mit den horizontalen Kanälen 2 bzw. 10 stehen.
Neben den gezeigten Stirnflächenelementen
mit nutartigen Aussparungen können
auch weitere Stirnflächenelemente 151, wie
in 28a) und b) dargestellt,
sein, die insbesondere zur Versteifung der Fertigwandmodule und
zur Lastabtragung dienen. An den Stirnseiten sind entsprechend Öffnungen 156 für den oder
die horizontalen Kanäle
vorgesehen.
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Die Stirnflächenelemente 51 können in
den Stirnbereichen der Fertigwandmodule 50 entweder eingeklebt
oder in Art einer Clipverbindung eingeclipst sein oder auch unter
Umständen
integral in den Fertigwandmodulen ausgebildet sein.
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Die 15 zeigt
in einer Querschnittsansicht ein Fertigwandmodul mit einem zentralen
Teilmodul mit horizontalen Kanälen 10 sowie
zwei äußeren Stegplatten
mit vertikalen Kanälen 11,
wobei am Ende an der Stirnseite ein Stirnflächenelement 57 mittels
seiner Vorsprünge
im Bereich der nutartigen Ausnehmungen 13 in den vertikalen
Kanälen
eingeclipst ist, wozu entsprechende Vorsprünge und Ausnehmungen in dem
entsprechenden Kanal vorgesehen sein können. Zum Abschließen eines
derartigen Fertigwandmoduls mit Stirnflächenelement 57 ist eine
Abschlussleiste 58 vorgesehen, welche im Bereich der nutartigen
Ausnehmungen des Stirnflächenelements 57 federartige
Vorsprünge 59 aufweist,
die in ihrer Form komplementär
zu den nutartigen Ausnehmungen ausgebildet sind, um so in einfacher
Weise das Abschlussprofil 58 anbringen zu können.
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In der 16 sind
in einer Querschnittsansicht Eckverbinder 60, 61, 66 und 67 in
auseinandergebautem und zusammengebautem Zustand dargestellt. Die
Eckverbinder 60, 61 bzw. 66 und 67 sind
in Art von Stegplatten mit vertikalen Kanälen 64 ausgebildet,
wobei an ihren Enden Teilzylinderkörper 62 und 68 bzw.
komplementäre
Hohlzylindersegmente 63 bzw. 69 als gegenseitige
Kupplungselemente vorgesehen sind.
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Wie an dem Verbinder 61 beispielhaft
dargestellt, sind benachbart zu dem Teilzylinderkörper 62 Anschlagflächen 71 und 73 vorgesehen,
die an dem Verbinder 60 entsprechende Gegenstücke in Form von
Anschlagflächen 72 und 70,
benachbart zu dem Hohlzylindersegment 63, finden. Wie im
zusammengebauten Zustand zu erkennen ist, greift der Teilzylinderkörper 62 in
das Hohlzylindersegment 63 ein, während die Anschlagflächen 71 und 72 bzw. 70 und 73 aneinander
anliegen. Bei dem gezeigten Beispiel mit einer 90°-Verbindung
sind die Anschlagflächen 70 bis 73 so
gewählt,
dass die Eckverbinder 60 und 61 einen rechten
Winkel miteinander einschließen.
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An den den Kupplungselementen 62 und 63 gegenüberliegenden
Seiten der Eckverbinder 60 und 61 bzw. 60 und 67 sind
entsprechende Aufnahmen für
Stirnflächenelemente 57 vorgesehen,
die zum Anbinden der Eckverbinder 60, 61, 66 und 67 an
entsprechende Fertigwandmodule mittels der Verbindungselemente 12 dienen.
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Ein Bogenstück 65 bildet zwischen
den Stirnflächenelementen 57 den
horizontalen Kanal 65.
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Die 17 zeigt
in einer der 16 ähnlichen
Darstellung eine weitere Ausführungsform
von Eckverbindern 60, 61, 66 und 67,
bei denen die Anschlagflächen
so gewählt
sind, dass sie im zusammengebauten Zustand eine 135°-Verbindung
bilden.
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In der 18 ist
in einer Seitenansicht die Ausbildung einer sog. Stufenraste 34 an
Fertigwandmodulen 80 gezeigt.
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Während
an der einen Stirnseite des Fertigwandmoduls 80 eine Vielzahl
durch Schlitze getrennter elastischer Laschen 81 mit Rastmitteln 86 vorgesehen
ist, ist an der gegenüberliegenden
Stirnseite das Fertigwandmodul 80 bzw. das Deckelement 3 mit einer
Nut 82 versehen, in die die Rastmittel in Form einseitiger
Pfeilhaken 86 einrasten können, wenn die Fertigwandmodule 80 bzw.
deren Deckelemente 3 mit ihren Stirnseiten aneinander anliegen,
wie dies in der 19 b)
gezeigt ist. In der 19 im
Teilbild a) ist deutlich zu erkennen, dass die elastischen Laschen 81 an
der Stirnseite 85 mit den Rastmitteln 86 über die
Stirnseite 85 hervorstehen, während an der Stirnseite 84 eine
Fase 83 vorgesehen ist, die das Auslenken bzw. Verbiegen
der elastischen Lasche in Querrichtung mittels der Spitze erleichtern
soll.
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Wie in der 18 zu erkennen ist, weisen die Laschen 81,
die an einem Befestigungssteg 30 angeordnet sind, eine
unterschiedliche Länge
auf, so dass sie unterschiedlich lang über die Stirnseite 85 hervorstehen
und auch die Rastmittel 86 in unterschiedlichem Abstand
von der Stirnseite 85 vorgesehen sind, während die
Nut 82 über
die gesamte Höhe im
gleichbleibenden Abstand von der Stirnseite 84 angeordnet
ist.
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Die Laschen 81 weisen stufenweise
von unten nach oben eine immer größere Länge auf, die sich von einer
Lasche zur anderen immer um den Betrag a vergrößert, so dass der Unterschied
zwischen der untersten und der obersten Lasche n x a beträgt. Die
Größenordnung
der Längenunterschiede
a der Laschen 81 und somit auch des Abstands der Rastmittel 86 von
der Stirnfläche 85 liegt
beispielsweise in der Größenordnung
von 0,5 mm.
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Durch die unterschiedliche Länge der
Laschen 81 bzw. des Abstandes der Rastmittel 86 von der
Stirnseite 85 kommt es zu einer zeitlich versetzten Herstellung
der Rastverbindungen beim Zusammenführen der Fertigwandmodule 80 bzw.
deren Deckelemente 3. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
der 18 wird somit die
oberste Lasche 81 zuerst in die Nut 82 einrasten,
während
die unterste Lasche 81 als letzte in die Nut 82 einrasten
wird.
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In der 20 ist
in den Teilbildern a) und b) eine zu der Ausführungsform der 19 nahezu identische Rastverbindung gezeigt,
wobei lediglich statt eines stumpfen Stoßes zwischen den Deckelementen 3 ein
Stufenfalz 7 vorgesehen ist.
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Die 21 zeigt
die Verhältnisse
der 20 b) in einer größeren Darstellung,
wobei hier die Spitze 87 der Laschen 81 zum einen
in der Rast- bzw. Verriegelungsstellung A und der Entriegelungsstellung 0 dargestellt
ist. Die gestrichelten Linien der Spitzen 87 der Laschen 81 zeigen
die unterschiedliche Länge
der Laschen und unterschiedlichen Abstände der Rastmittel 86 von
der Stirnseite des Deckelements 3.
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Aus der 21 ist auch zu entnehmen, dass die Laschen 81 vorzugsweise
sehr dünn
ausgebildet sein können,
wobei sie über
einen Laschensteg 88 auf der Oberfläche des Fertigwandmoduls angeordnet,
insbesondere aufgeklebt sein können.
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22 zeigt
in einer weiteren Querschnittsansicht eine weitere Ausführungsform
von Fertigwandmodulen 90 bzw, insbesondere eine weitere Ausführungsform
eines entsprechend gestalteten Stoßbereiches. Die Fertigwandmodule 90 weisen
einen Kern 94 mit horizontalen Kanälen 2 und vertikalen
Leitungskanälen 1 auf,
die hier lediglich schematisch dargestellt sind. Zusätzlich zu
dem Kernelement 94 sind Deckelemente 3 vorgesehen,
die beidseits des Kernelements 94 derart angeordnet sind,
dass sie an der einen Stirnseite überstehen und an der anderen
Stirnseite gegenüber
dem Kernelement 94 zurückgesetzt
sind. Zusätzlich
weisen die Deckelemente 3 einen Stufenfalz 7 an
ihren Enden auf.
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Zwischen Deckelement 3 und
Kernelement 94 bzw. an der Innenseite der überstehenden
Deckelemente 3 sind jeweils Rastmittel 91 und 92 in
Form von einseitigen, keilartigen Pfeilhaken vorgesehen, die beim
Ineinanderschieben der Fertigwandmodule 90 mit ihren Schrägflächen gegenseitig übereinander abgleiten
und mit den zur Hauptfläche
der Fertigwandmodule 90 senkrechten Flächen sich gegenseitig verhaken.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die einseitigen Pfeilhaken 91 fest an den Deckelementen 3 angeordnet,
während
die korrespondierenden Pfeilhaken 92 in entsprechenden
Ausnehmungen 93 im Bereich des Kernelements 94 elastisch verbiegbar
angeordnet sind.
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Im unteren Teilbild der 22 sind die verschiedenen
Stellungen der Pfeilhaken 92 in verrasteten Zustand A und
im entrasteten Zustand dargestellt.
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Die 23 bis 25 zeigen entsprechend der Darstellungen
der 18 bis 20 weitere Ausführungsformen
einer Stuferaste, bei denen als Rastmittel und Rastaufnahmen einseitige
Pfeilhaken 101 ortsfest an einem Deckelement 3 angeordnet
sind und Ausnehmungen 102 an der elastisch verbiegbaren
Lasche 103 vorgesehen sind. Entsprechend wird die Rastverbindung
so hergestellt, dass die Lasche 103 mit der Ausnehmung über die
Schrägfläche des einseitigen
Pfeilhakens 101 abgleitet und der einseitige Pfeilhaken 101 in
der Ausnehmung 102 aufgenommen wird.
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Bei den Ausführungsbeispielen der 23 bis 25 sind die fix an den Deckelementen
angeordneten Pfeilhaken 101 in unterschiedlichen Abständen von
der Stirnseite 104 angeordnet, während die Laschen mit den Ausnehmungen 102 über die
gesamte Höhe
in gleicher Weise über
die Stirnseite 105 vorstehen bzw. die Ausnehmungen den
gleichen Abstand zur Stirnseite 105 aufweisen.
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Ansonsten entsprechen die Fertigwandmodule 100,
die in den 23 bis 25 dargestellt sind, den
Fertigwandmodulen 80 aus den 18 bis 20.
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Die 26 zeigt
in den Teilbildern a) bis c) eine erste Ausführungsform eines Entriegelungsmechanismus,
bei dem in den Fertigwandmodulen bzw. den entsprechenden Deckelementen,
die hier aus Einfachheitsgründen
lediglich dargestellt sind, entsprechende Ein griffsöffnungen 112 vorgesehen
sind, um mit einem Werkzeug, z. B. einem Dorn 113, die eingerastete
Lasche 110 aus der Nut 111 entfernen zu können (siehe
Teilbild a)). Um eine entsprechende gleichmäßige Druckverteilung aufbringen
zu können, kann
eine Platte oder Leiste 114 in der Nut 111 vorgesehen
sein.
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Die Ausführungsformen der Teilbilder
b) und c) unterscheiden sich durch die unterschiedlichen Verrastungselemente,
wobei im Teilbild b) als Rastmittel zwei einseitige Pfeilhaken 110 und 115 vorgesehen
sind, während
bei der Ausführungsform
des Teilbilds c) einseitige Pfeilhaken 116 sowie Laschen 117 mit
entsprechenden Ausnehmungen vorgesehen sind.
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Weitere Formen eines Entriegelungsmechanismus
sind in den 27 a) und
b) dargestellt, wobei hier lediglich die Laschen 121 bzw. 120 in
der Seitenansicht und im Querschnitt dargestellt sind. Die Laschen 121 bzw. 120 weise
jeweils ein Filmscharnier 127 bzw. 126 auf, über das
Betätigungslaschen 125 bzw. 124 angelenkt
sind, um die Laschen 120 bzw. 121 aus einer Verriegelungs-
bzw. Verrastungsposition lösen
zu können.
Hierbei ist auch zu erkennen, dass die als Rastmittel verwendeten
einseitigen Pfeilhaken 122 bzw. 123 als separate
Abschnitte (27 a)) oder
als durchgehende Leiste ausgeführt sein
können.
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Als Werkstoffe für die Fertigwandmodule und Verbindungsmittel
kommen alle gängigen
Baustoffe, wie insbesondere Holz, vorzugsweise Pressholz oder extrudiertes
Holz, Gipskarton, Kunststoffe, und dergleichen, aber auch metallische
Werkstoffe sowie Kombinationen davon in Frage.