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DE202004000600U1 - Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn - Google Patents

Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn Download PDF

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DE202004000600U1
DE202004000600U1 DE202004000600U DE202004000600U DE202004000600U1 DE 202004000600 U1 DE202004000600 U1 DE 202004000600U1 DE 202004000600 U DE202004000600 U DE 202004000600U DE 202004000600 U DE202004000600 U DE 202004000600U DE 202004000600 U1 DE202004000600 U1 DE 202004000600U1
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DE202004000600U
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Metsa Board Oyj
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M Real Oyj
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    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
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    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine
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Abstract

Vorrichtung (40) zum Überführen einer Materialbahn (2) mit einem endseitigen Einfädelstreifen oder Bändel (3) zwischen zumindest zwei Stationen (10, 20) einer die Materialbahn bearbeitenden oder behandelnden Vorrichtung (1) und mit zumindest einer Seilfördereinrichtung (30) an einer Station (20), dadurch gekennzeichnet, dass eine Mitnehmereinheit (41) zwischen zumindest einer ersten Station (10) und der Seilfördereinrichtung (30) einer zweiten Station (20) zum Überführen der Materialbahn (2) von der ersten Station (10) in die zweite Station (20) vorgesehen ist, die ein bewegliches Mitnehmerelement (44) zum Erfassen und Einführen des Einfädelstreifens oder Bändels (3) in die Seilfördereinrichtung (30) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn mit einem endseitigen Bändel zwischen zumindest zwei Stationen einer die Materialbahn bearbeitenden Vorrichtung und mit zumindest einer Seilfördereinrichtung an einer Station bzw. der zweiten Station.
  • Vorrichtungen zum Überführen einer Materialbahn sind insbesondere in Papierbahnen etc. herstellenden und bearbeitenden Vorrichtungen bekannt. Gerade beim Anfahren einer solchen Vorrichtung bzw. nach einem Bahnabriss beim Wiederanfahren der Vorrichtung muss die Materialbahn an der entsprechenden Stelle wieder in die Vorrichtung eingefädelt werden. Hierbei ist es einerseits üblich, dass ein solches Einfädeln manuell durch an der Vorrichtung arbeitende Bedienpersonen erfolgt. Da üblicherweise eine solche Materialbahn jedoch über verschiedene Walzen innerhalb der Vorrichtung läuft, muss die Materialbahn auch auf diese Walzen aufgeführt werden, so dass es erforderlich ist, dass eine Bedienperson innerhalb der Vorrichtung herum läuft und die teilweise sehr breite Materialbahn einzufädeln versucht. Um ein solches Einfädeln zu erleichtern, ist es bekannt, einen Bändel zu bilden am vorderen endseitigen Bereich der Materialbahn durch mehrfaches Umklappen eines vorderen Randstreifens der Materialbahn. Hierdurch entsteht zum einen ein schmales und zum anderen ein im Vergleich zu der Materialstärke der Materialbahn dickes Endstück, das sich einfacher auf Walzen etc. aufführen lässt. Ein solches Überführen eines Bändels kann beispielsweise innerhalb einer Pressenstation einer Vorrichtung zur Papierherstellung, innerhalb einer Wickelvorrichtung, vom Endabschnitt einer Trockenstation einer Vorrichtung zur Papierherstellung zu einem nachfolgenden Kalander oder zu einer Wickelvorrichtung oder an beliebigen anderen Stellen innerhalb oder am Ende solcher Vorrichtungen bzw. Bearbeitungs- und Herstellungsstationen für eine Materialbahn vorgesehen sein. Durch das Vorsehen des Bändels der Materialbahn wird das Einfädeln von dieser in die jeweilige nächste Station erleichtert.
  • Im Stand der Technik sind zahlreiche Varianten offenbart, die jeweils ein Überführen eines Bändels einer Materialbahn von einer Station der Materialbahn-Bearbeitungs- bzw. Herstellungsvorrichtung zu einer nächsten Station erleichtern sollen. Beispielsweise ist aus der DE 101 15 618 A1 bekannt, am Einlaufbereich einer Vakuumbandfördereinrichtung oder einer Seilfördereinrichtung eine Baugruppe umfassend eine pneumatische Führungsplatte mit Einrichtungen zum Erzeugen einer auf der Führungsplatte in Bahnlaufrichtung verlaufenden Luftströmung und eine Ablöse- und Trenneinrichtung, die zumindest eine Randdüse ausbildet zum Querdurchtrennen der Bahn oder des Bändels, vorzusehen. Durch die Randdüse wird kurzzeitig ein Hochenergieluftstrahl ausgestoßen und zwischen die bahnabgebende Bahnführungsfläche und die Bahn oder den Bändel dirigiert, so dass die Bahn oder der Bändel unmittelbar beim Ablösen von der Bahnführungsfläche quer durchtrennt wird. Diese pneumatisch betriebene Randdüse ersetzt einen sonst bekannten Bändelschaber als mechanische Trenneinrichtung zum Ablösen der Bahn oder des Bändels von einer bahnabgebenden Bahnführungsfläche, beispielsweise auf einer Walze. Am zulaufseitigen Ende der Führungsplatte können außerdem Blasöffnungen zum Erzeugen einer den Transport der Bahn oder des Bändels unterstützenden Luftströmung vorgesehen sein. Außerdem kann eine Coandadüse, also eine gerundete Kante, am zulaufseitigen Ende der Führungsplatte vorgesehen sein, um die Luftströmung mit möglichst hoher Geschwindigkeit in Richtung zur Führungsplatte umzulenken, wobei an der gerundeten Kante eine Unterdruckzone zu Führung des Bändels entsteht. In Verbindung mit den Randdüsen und der pneumatischen Führungsplatte ist es außerdem offenbart, dass ein Seilführungssystem vorgesehen werden kann, das aus zwei Seilen besteht, die auf einer Walze zulaufen und dort eine sogenannte Seilschere bilden, mittels derer sie den ankommenden Bändel erfassen, um ihn gemeinsam weiter zu transportieren. Dies erfolgt nach dem Ablösen des Bändels von der bahnabgebenden Zylindermantelfläche einer Walze, wobei durch den kurzzeitigen Hochenergieluftstrahl gleichzeitig die Bahn im Bereich des Bändels quer durchtrennt wird und der neue Bändelanfang ohne Bildung eines Doppelbändels über die pneumatische Führungsplatte in das Seilführungssystem eingeführt wird.
  • Eine andere Art einer Vorrichtung zur Überführung einer Materialbahn zwischen zumindest zwei Stationen ist aus der US 2003/0089756 A1 bekannt, bei der eine Endlosbahn über verschiedene Einrichtungen unter Aufbringen eines Unterdrucks herüber geführt wird. Derartige Unterdruckkästen sind auch in zahlreichen anderen Druckschriften des Standes der Technik offenbart, beispielsweise in der US 3,355,349 sowie der DE 199 62 731 A1. Letztere offenbart, ähnlich wie die DE 101 15 618 A1 das Vorsehen einer pneumatischen Führungsplatte, bei der ein Luftstrahl mehr oder weniger parallel zur Platte in Bahnlaufrichtung strömt. Als Trenneinrichtung ist ein Zahnmesser offenbart. Ebenfalls sind Randdüsen zum Ausstoßen eines Luftstrahls zwischen die Bahn oder den Bändel und eine bahnabgebende Walze oder einen Zylinder vorgesehen. Außerdem ist das Vorsehen eines Nasen- oder Auslaufschuhs offenbart, der über eine Leitung an eine Druckluftquelle angeschlossen und mit schrägen Auslässen versehen ist, um Luft entgegen der Bewegungsrichtung des Bandes gegen dieses zu richten und einen ankommenden Bändel abzulösen und ihn zu einer Führungseinrichtung hinzuführen. Auch hier wird die Bahn durch einen Luftstrom geführt.
  • Gemäß der DE 199 09 588 A1 wird eine Bahnübergabestelle mit einer Saugwalze und einem Dampfblaskasten versehen, der mit seiner mit Ausblasöffnungen versehenen Mündung in einen zwischen zwei Bändern gebildeten auslaufseitigen Zwickel hineinragt, wobei die Materialbahn zunächst zwischen den beiden Bändern läuft und nach dem Zwickel auf dem einen Band um die Saugwalze herum weiter läuft. Der Dampfblaskasten ist an einem Schwenkrahmen angeordnet und kann über eine Zylinder/Kolben-Einheit aus einer Betriebsstellung in eine Überführposition und in eine Wartungsposition verschwenkt werden.
  • Gemäß der DE 197 24 123 A1 wird für die Überführung eines Einfädelstreifens oder einer Materialbahn innerhalb einer Maschine zur Herstellung und/oder Bearbeitung der Materialbahn offenbart, dass der Einfädelstreifen bzw. die Materialbahn in Richtung des Bahnlaufwegs abschnittsweise mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten geführt wird. Zu diesem Zweck ist ein mit Unterdruck beaufschlagbarer Kanal mit einem Seil als Führungselement verbunden, wobei Seil und Kanal entlang des Bahnlaufwegs bewegt werden können. Der Einfädelstreifen wird nachfolgend in eine Aufnahmeöffnung einer Aufnahmeeinrichtung am Kanal geleitet, beispielsweise durch ein Saugband. Anschließend wird der Einfädelstreifen vermittels des Zurückziehens des Kanals entlang dem Seil und der Bahnlaufrichtung zu der Bearbeitungsstation geführt, in die er übergeben werden soll. Die Überführungsgeschwindigkeit kann dabei kleiner gewählt werden als die durch die Maschine vorgegebene Geschwindigkeit des Einfädelstreifens. Hierdurch soll ein Abriss des Einfädelstreifens während des Überführungsvorgangs vermieden werden. Der Einfädelstreifen wird gemäß dieser Druckschrift im Bereich von Trockenzylindern an einen zwischen dem Trockenzylinder und einem darüber geführten Transportband gebildeten Nip geführt. Dabei reißt der von der Aufnahmevorrichtung erfasste Einfädelstreifen ab und der mit Maschinengeschwindigkeit bereits auf den Trockenzylinder aufgefädelte Teil des Einfädelstreifens wird gemeinsam mit dem Transportband über den Trockenzylinder in den nachfolgenden Teil der Papiermaschine geführt. Der mit Unterdruck beaufschlagte Kanal in Verbindung mit dem Seil wird anstelle einer sonst üblichen Seilführung, bei der eine sogenannte Seilschere vorgesehen ist, vorgeschlagen.
  • Aus der DE 100 04 369 A1 ist es bekannt, zum Überführen eines Einfädelstreifens oder Bändels zunächst eine Luftstrahleinrichtung zum Ablösen des Anfangs des Bändels von einer Presswalze vorzusehen und zum Überführen desselben über eine Papierleitwalze hin zu einem Zulaufbereich eines Filzes in diesem Zulaufbereich ein Luftpolster durch einen gewölbten Lufttisch vorzusehen. Der gewölbte Lufttisch weist eine Vielzahl von sehr feinen Löchern auf, wobei der Lufttisch mit einem Unterdruck beaufschlagt wird, um den auf dem Filz angeordneten Bändel durch das Luftkissen gegen den Filz zu pressen.
  • Die vorstehend genannten Druckschriften offenbaren zumeist Vorrichtungen zum Überführen einer Materialbahn, bei denen Unterdruckeinrichtungen vorgesehen sind, um einen endseitigen Einfädelstreifen oder einen Bändel zu dirigieren und eine Materialbahn über diesen Einfädelstreifen in eine nachfolgende Station einer Materialbahnbearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung einzuführen. Umgekehrt sind auch Düsen vorgesehen, um den Einfädelstreifen bzw. den Bändel von einer Walze eines Trockenzylinders etc. zu lösen und zu einer solchen Unterdruckeinrichtung zu dirigieren. Die Unterdruckeinrichtungen sind größtenteils sehr platzintensiv, weswegen sie beim Aufbau der Bearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung für die Materialbahn hinsichtlich ihres Platzbedarfs berücksichtigt werden müssen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn zwischen zumindest zwei Stationen einer die Materialbahn bearbeitenden oder behandelnden Vorrichtung dahingehend fortzubilden, dass der Platzbedarf für diese Vorrichtung geringer wird, so dass eine solche Vorrichtung zum Überführen an jeder beliebigen Stelle innerhalb einer solchen Bearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung für die Materialbahn vorgesehen werden kann. Außerdem soll eine solche Vorrichtung die Arbeitssicherheit der Arbeit an einer solchen Bearbeitungs- bzw.
  • Behandlungsvorrichtung für eine Materialbahn verbessert und ein Ein-Mann-Betrieb zum Aufführen des Einfädelstreifens oder Bändels ermöglicht werden. Hierbei ist insbesondere an das Auffädeln in eine Seilfördereinrichtung gedacht, da dieser Vorgang bislang sehr gefährlich war, da ein Eingriff einer Bedienperson, insbesondere in eine Seilschere erforderlich ist und dies aufgrund von dort vorliegenden hohen Geschwindigkeiten der umlaufenden Seile der Seilfördereinrichtung zu gravierenden Unfällen für die an der Vorrichtung arbeitenden Person führen kann.
  • Die Aufgabe wird für eine Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass eine Mitnehmereinheit zwischen zumindest einer ersten Station und der Seilfördereinrichtung einer zweiten Station zum Überführen der Materialbahn von der ersten Station in die zweite Station vorgesehen ist, die ein bewegliches Mitnehmerelement zum Erfassen und Einführen des Einfädelstreifens oder Bändels in die Seilfördereinrichtung aufweist. Der Einfädelstreifen oder Bändel wird nach dem Austritt aus der ersten Station von einem beweglichen Mitnehmerelement einer Mitnehmereinheit erfasst und in die Seilfördereinrichtung hinein geführt oder hinein gezogen. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Dadurch wird eine Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn von einer ersten in eine zweite Station geschaffen, mittels derer auf mechanischem Wege, angesteuert insbesondere durch eine elektronisch arbeitende Steuervorrichtung, das Einfädeln des Einfädelstreifens bzw. Bändels innerhalb der Bearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung für die Materialbahn erleichtert wird. Ein manueller Eingriff einer an dieser Vorrichtung arbeitenden Person ist daher nicht mehr nötig. Vielmehr ist es nun möglich, ein arbeitssicheres Einführen bzw. Einfädeln eines Einfädelstreifens in eine Seilfördereinrichtung zu ermöglichen. Eine Bedienperson kann nun aus sicherer Distanz die Überführvorrichtung bzw. Mitnehmereinheit direkt ansteuern, ohne selbst manuell an der Materialbahn tätig werden zu müssen. Insbesondere kann bei innerhalb der Vorrichtung detektiertem Materialbahnabriss oder bei Start der Vorrichtung das Überführen des Einfädelstreifens oder Bändels mit Hilfe der Mitnehmereinheit automatisch erfolgen. Hierzu können insbesondere auch zusätzlich Sensoren innerhalb der Behandlungs- bzw. Bearbeitungsvorrichtung vorgesehen werden, die auch das Erfassen des Einfädelstreifens oder Bändels durch das bewegliche Mitnehmerelement beobachten und damit optimieren können. Alternativ kann auch die Bedienperson das Mitnehmerelement entsprechend ansteuern und dadurch aus der Distanz das Angreifen des beweglichen Mitnehmerelements an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel lenken und steuern.
  • Unter der ersten und zweiten Station soll nicht die tatsächlich vorliegende Reihenfolge innerhalb einer Bearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung verstanden werden. Die erste Station bezeichnet diejenige Station, von der eine Materialbahn kommt und die zweite Station bezeichnet diejenige Station, zu der sie überführt werden soll.
  • Vorzugsweise wird der Einfädelstreifen oder Bändel vor dem Erfassen durch das bewegliche Mitnehmerelement zum Lenken in Richtung der zweiten Station überblasen. Es kann also zusätzlich eine Düse oder eine Düsenanordnung vorgesehen werden, die den Einfädelstreifen bzw. Bändel mit einem unter Überdruck stehenden Gas, insbesondere Luft, überbläst und dadurch von einer Walze in der ersten Station ablöst und zugleich in Richtung der zweiten Station, in die der Einfädelstreifen bzw. Bändel dirigiert werden soll, lenkt. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, je nach Aufbau der Vorrichtung zum Behandeln und Bearbeiten der Materialbahnen, also insbesondere in Abhängigkeit vom Aufbau der Station, von der die Materialbahn überführt werden soll, ohne eine solche Düse oder Düsenanordnung, also ohne ein solches Überblasen der Materialbahn diese zu der nachfolgenden Station zu dirigieren und lediglich durch die Mitnehmereinheit zu ergreifen und in die zweite Station zu überführen.
  • Um einen weiteren Materialbahnriss oder eine sonstige Beschädigung durch unzulänglichen Materialbahnzug während des Überführens zu vermeiden, wird bevorzugt der Materialbahnzug im Bereich der ersten und/oder zweiten Station geregelt. Die Regelung des Materialbahnzugs kann durch eine Bedienperson erfolgen, die außerhalb der Behandlungs- bzw. Bearbeitungsvorrichtung stehend diesen über eine Bedieneinrichtung regelt. Grundsätzlich ist auch hier das Vorsehen von entsprechenden Sensoren im Bereich der Materialbahn möglich, die automatisch den Materialbahnzug einstellen bzw. einregeln und insbesondere das bewegliche Mitnehmerelement so ansteuern, dass dieses die Materialbahn stets in der gewünschten Weise und unter dem gewünschten Materialbahnzug in die nachfolgende zweite Station überführt.
  • Vorzugsweise greift das bewegliche Mitnehmerelement seitlich an einem Rand des Einfädelstreifens oder Bändels an. Die Vorrichtungen des Standes der Technik greifen zumeist vorne oder unterhalb des Einfädelstreifens oder Bändels an diesem an, um diesen zu bewegen. Da üblicherweise ein Bändel jedoch durch mehrfaches Aufeinanderfalten des Materialbahnendes erzeugt wird, weist dieses eine größere Dicke als die Materialbahn selbst auf, wodurch ein seitliches Angreifen an diesem ermöglicht wird. Da die Seilfördereinrichtung üblicherweise im Randbereich von Walzen, auf denen die Materialbahn bewegt wird, angeordnet ist, kann durch das seitliche Angreifen an dem Bändel oder Einfädelstreifen die Materialbahn besonders gut in eine solche Seilfördereinrichtung, insbesondere eine Seilschere, dirigiert werden. Das Bewegen des Bändels wird durch das seitliche Angreifen erleichtert und entspricht auch der Lenkrichtung für den Bändel.
  • Bevorzugt ist die Mitnehmereinheit über die Materialbahn hinweg mittels einer Verfahreinrichtung verfahrbar, insbesondere im wesentlichen parallel zu der Ebene der Materialbahn. Hierdurch ist es besonders gut möglich, den Bändel bzw. Einfädelstreifen seitlich zu ergreifen und in die gewünschte Richtung zu dirigieren und nachfolgend in eine außerhalb der Bewegungsbahn der Materialbahn gelegene Ruheposition verfahren zu werden. Die Mitnehmereinheit kann daher besonders vorteilhaft im Bereich von Übergabestellen innerhalb der Bearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung für eine Materialbahn außerhalb des Bewegungsweges der Materialbahn selbst angeordnet werden. Hierdurch kann die Mitnehmereinheit bei Bedarf schnell in eine gewünschte Betriebsposition verfahren werden, wobei sie dann im Bereich des Bewegungsweges der Materialbahn positioniert wird, zumindest aber das bewegliche Mitnehmerelement, und nach erfolgter Überführung des Bändels bzw. Einfädelstreifens wieder in eine außerhalb der Bewegungsbahn der Materialbahn gelegene Position zurückgefahren werden kann. Hierdurch ist auch ohne Eingriff einer Bedienperson ein vollautomatischer Betrieb grundsätzlich möglich, wenn über Sensoren ein Materialbahnabriss oder ein Start der Vorrichtung zum Behandeln bzw. Bearbeiten der Materialbahn detektiert wird.
  • Vorzugsweise ist das bewegliche Mitnehmerelement greiferartig ausgebildet. Hierdurch ist es möglich, dass das bewegliche Mitnehmerelement seitlich an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel problemlos angreifen kann. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, das bewegliche Mitnehmerelement schwenkbar oder klappbar an einem Abschnitt der Mitnehmereinheit zu befestigen. Besonders bevorzugt ist das bewegliche Mitnehmerelement über eine einen Hydraulik- oder Pneumatikzylinder aufweisende Verstelleinrichtung beweglich, insbesondere schwenkbar oder klappbar. Für das seitliche Angreifen an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel ohne dessen Beschädigung erweist es sich als vorteilhaft, das bewegliche Mitnehmerelement zunächst so weit wie möglich von dem Einfädelstreifen bzw. Bändel entfernt zu halten beim Verfahren der Mitnehmereinheit über die Materialbahn hinweg bzw. längs einer Walze oder einer entsprechenden Einrichtung einer die Materialbahn übergebenden Station. Um dann im entsprechenden Moment den Bändel bzw. Einfädelstreifen sicher erfassen zu können, kann das bewegliche Mitnehmerelement, wenn es schwenkbar oder klappbar ist, ausgeklappt bzw. in die Greifposition verschwenkt werden, um dann seitlich an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel anzugreifen, insbesondere während des Zurückverfahrens der Mitnehmereinheit über die Ebene der Materialbahn bzw. zumindest des Einfädelstreifens oder Bändels hinweg. Um ein Schwenken oder Klappen des beweglichen Mitnehmerelements zu erleichtern und eine gezielte Ansteuerbarkeit des Klappens oder Schwenkens zu ermöglichen, eignen sich besonders Hydraulik- und Pneumatikeinrichtungen, die entsprechend an dem beweglichen Mitnehmerelement angelenkt sind. Grundsätzlich ist selbstverständlich auch eine andere Art einer Verstelleinrichtung zum Verschwenken bzw. Klappen des beweglichen Mitnehmerelements möglich, beispielsweise eine Seilzugeinrichtung oder dergleichen. Auch Kombinationen solcher bekannter Einrichtungen sind verwendbar.
  • Vorzugsweise weist das bewegliche Mitnehmerelement ein vorderes schmaler zulaufendes Ende auf. Hierdurch ist das Angreifen an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel leichter möglich. Besonders bevorzugt weist das bewegliche Mitnehmerelement einen gerundeten oder gekrümmten Abschnitt zum verletzungsfreien oder sicheren Angreifen an dem Bändel auf. Gerade in Verbindung mit einem vorderen schmaler zulaufenden Ende wird auch der Halt an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel noch verbessert, da das bewegliche Mitnehmerelement nicht nur den Rand des Einfädelstreifens bzw. Bändels umgreift, sondern auf der Unterseite mit dem schmaler zulaufenden Ende auch ein Wegrutschen des Bändels noch zusätzlich verhindern kann, wenn dieses sich haltend gegen die Unterseite des Bändels anlegt. Außerdem wird durch das schmaler zulaufende vordere Ende des beweglichen Mitnehmerelements ein Auffädeln bzw. Abnehmen des Einfädelstreifens bzw. Bändels von einer Walze oder einem anderen Element leichter möglich.
  • Bevorzugt ist das bewegliche Mitnehmerelement in einem Winkel, insbesondere im wesentlichen senkrecht, zu der Ebene des zumindest einen Seils der Seilfördereinrichtung angeordnet. Hierdurch kann das Einführen des Einfädelstreifens bzw. Bändels in diese Fördereinrichtung bzw. eine Seilschere erleichtert werden, da der Einfädelstreifen bzw. das Bändel dann im wesentlichen in Richtung des einen Seils positioniert ist und direkt in der Seilschere aufgenommen wird. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn zumindest das bewegliche Mitnehmerelement nicht nur starr in einem Winkel angeordnet ist, sondern in verschiedenen Winkeln angeordnet werden kann, je nach Ansteuerung, um einen in einem anderen Winkel aus einer ersten Station austretenden Einfädelstreifen bzw. Bändel erfassen und zu der Seilschere dirigieren zu können. Der das bewegliche Mitnehmerelement aufweisende Abschnitt der Mitnehmereinheit kann dann in einem oder mehreren Winkeln zu einem eine Befestigung innerhalb der Vorrichtung zum Behandeln bzw. Bearbeiten einer Materialbahn ermöglichenden Basisabschnitt angeordnet sein, insbesondere gegenüber diesem in verschiedenen Winkeln und Richtungen verschwenkbar sein. Hierdurch kann das bewegliche Mitnehmerelement ähnlich wie der Finger einer Bedienperson bzw. dessen Hand in jeder beliebigen und erforderlichen Richtung den Einfädelstreifen bzw. Bändel der Materialbahn von einer übergebenden Station in eine nachfolgende übernehmende Station überführen, insbesondere in eine dort vorgesehene Seilfördereinrichtung.
  • Insbesondere das bewegliche Mitnehmerelement bzw. auch die Mitnehmereinheit sind aus einem festen Material, insbesondere aus Metall, hergestellt. Das bewegliche Mitnehmerelement, das an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel angreift, kann jedoch auch aus einem anderen Material, insbesondere einem Kunststoff, einem Faserverbundwerkstoff oder aber ebenfalls aus einem Metall bestehen. Nachdem zwar der Einfädelstreifen bzw. das Bändel nachfolgend abgetrennt wird, erweist es sich jedoch grundsätzlich dennoch als vorteilhaft, möglichst ein Material zu verwenden, das einerseits durch die Belastung des Angreifens an dem Bändel bzw. Einfädelstreifen nicht verformt wird, andererseits jedoch auch den Einfädelstreifen bzw. Bändel nicht einreißt bzw. abreißt, um ein sicheres Überführen von diesem in die nachfolgende Station zu ermöglichen. Dies sollte auch beim Bearbeitungszustand bzw. der Ausformung, insbesondere des an dem Einfädelstreifen bzw. Bändel angreifenden beweglichen Mitnehmerelements berücksichtigt werden.
  • Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im folgenden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Diese zeigen in:
  • 1 eine Seitenansicht eines Details einer Vorrichtung zum Bearbeiten einer Materialbahn mit zwei aufeinanderfolgenden Stationen und einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn mit einer Mitnehmereinheit,
  • 2 eine um 90° gedrehte Draufsicht auf zwei Verfahrpositionen der Mitnehmereinheit gemäß 1,
  • 3 eine Draufsicht auf die Mitnehmereinheit gemäß 1 und
  • 4 eine Draufsicht auf den Ausschnitt des vorderen Endes eines erfindungsgemäßen beweglichen Mitnehmerelements.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer Vorrichtung 1 zum Bearbeiten einer Materialbahn 2. Von der Vorrichtung zum Bearbeiten einer Materialbahn sind lediglich zwei Stationen 10, 20 dargestellt. Von der Station 10 ist eine Walze 11 dargestellt . Die Walze 11 kann Teil eines Pressenwalzenpaares sein. Über diese wird die Materialbahn in der Darstellung in 1 von unten nach oben umgelenkt. Im normalen Betrieb läuft die Materialbahn anschließend über eine Leitwalze 31 einer Seilfördereinrichtung 30 weiter in einen Walzenspalt zwischen zwei Walzen 21, 22 der zweiten Station 20, durch diese hindurch weiter über eine Leitwalze 32 in eine nächste Station, die in 1 nicht mehr dargestellt ist. Über die Leitwalzen 31 und 32 ist auch ein Seil 33 der Seilfördereinrichtung geführt, das in der Draufsicht in 3 ebenfalls strichpunktiert dargestellt ist. Für die Leitwalze 31 ist eine Befestigungs- und Einstellkonsole 38 vorgesehen. Die Seilfördereinrichtung 30 weist außerdem weitere Walzen 34, 35 und ein weiteres Seil 36 auf. Hierdurch kann eine Seilschere 37 im Bereich der Seilrolle 35 gebildet werden. In diese Seilschere soll beim Einfädelvorgang ein Bändel 3 bzw. Einfädelstreifen, der in 3 angedeutet ist, der der Materialbahn vorausgeht und mit dieser einstückig verbunden ist, eingefädelt werden. Zu diesem Zweck ist eine Vorrichtung 40 zum Überführen der Materialbahn von der ersten Station 10 in die zweite Station 20 vorgesehen. Die Vorrichtung 40 weist eine Mitnehmereinheit 41 und eine Einrichtung 42 zum Überblasen der Materialbahn 2 auf. Die Einrichtung zum Überblasen der Materialbahn ist im Bereich der ersten Station 10 so angeordnet, dass in den zwischen der Walze 11 und der Walze 31 vorgesehenen Spalt Luft eingeblasen werden kann, um den Einfädelstreifen bzw. Bändel 3 der Materialbahn 2 in Richtung der Leitwalze 31 zu bewegen. Der durch den Spalt in Richtung der Leitwalze 31 gelenkte Bändel 3 kann sodann von der Mitnehmereinheit übernommen werden.
  • Die Mitnehmereinheit 41 weist einen Basisabschnitt 43 und ein bewegliches Mitnehmerelement 44 auf. Die Mitnehmereinheit ist durch verschiedene Hebel, Gelenke und Gestänge aufgebaut. Dies gilt auch für den Basisabschnitt, um diesen insbesondere verfahrbar zu machen. Das bewegliche Mitnehmerelement ist schwenkbar bzw. klappbar, was insbesondere 2 entnommen werden kann. Hierbei sind zwei Positionen der Mitnehmereinheit dargestellt, eine erste Position A, in der die Mitnehmereinheit über die Walze 11 nach links bewegt ist, um das Bändel 3 zu ergreifen und eine Position B am rechten Ende der Walze 11, in der üblicherweise das Bändel wieder losgelassen wurde, da es in die Seilfördereinrichtung bzw. insbesondere die Seilschere 37 bereits eingeführt ist. Die Positionen A und B stellen lediglich beispielhafte Positionen dar. Grundsätzlich lässt sich die Mitnehmereinheit über die gesamte Breite der Walze 11 verfahren, wobei die Materialbahn, die insbesondere eine Papierbahn, Kartonbahn, Vliesbahn etc. sein kann, üblicherweise einen Bändel lediglich im Randbereich ausbildet. Die Erstreckung der Materialbahn ist in 2 durch die Linie 4 angedeutet. Üblicherweise reicht es daher aus, wenn die Mitnehmereinheit lediglich über einen Teil der Breite der Materialbahn verfahren werden kann.
  • Zum Verfahren der Mitnehmereinheit ist eine Verfahreinrichtung 50 vorgesehen. Diese kann in bekannter Art und Weise ausgeführt sein, insbesondere einen Antriebsmotor umfassen sowie eine Gewindestange bzw. eine beliebige andere Anordnung von verschiebbaren Gestängen bzw. Rohren, Hydraulik- und Pneumatikzylindern etc. zum Verfahren der Mitnehmereinheit im wesentlichen parallel zu der Walze 11 und somit auch im wesentlichen parallel zu der Ebene der Materialbahn. Die Verfahreinrichtung sowie die mit dieser verbundene Mitnehmereinheit sind ansonsten an einer Befestigungseinrichtung 51 befestigt, die ihrerseits in der Vorrichtung 1 befestigt wird. Die Befestigungseinrichtung 51 weist in dem in 2 dargestellten Fall ein L-förmiges Hohlprofil auf, an dem die Verfahreinrichtung mit einem ortsfesten Teil angeschraubt bzw. befestigt ist. Die Verfahreinrichtung weist im in 2 dargestellten Beispiel eine Hydraulik- oder Pneumatikeinrichtung zum Verfahren der Mitnehmereinheit auf.
  • Um das bewegliche Mitnehmerelement 44 verschwenken bzw. klappen zu können, ist in der Ausführungsform gemäß 2 ein Hydraulikzylinder 45 vorgesehen. Dieser ist an dem bogenförmigen beweglichen Mitnehmerelement 44 angelenkt an einer Anlenkstelle 46. Zum Verschwenken des beweglichen Mitnehmerelementes – die um 90° geschwenkte Position des beweglichen Mitnehmerelementes 44 ist in 2 jeweils gestrichelt dargestellt für die Positionen A und B – wird der Kolben 47 aus dem Hydraulikzylinder 45 herausgeschoben. Der Hydraulikzylinder verbleibt dabei vorzugsweise in seiner Befestigungsposition ansonsten ortsfest. Sowohl der Hydraulikzylinder 45 als auch das bewegliche Mitnehmerelement sind an einem C-förmigen Gestänge 48 befestigt. Das bewegliche Mitnehmerelement 44 ist daran gelenkig über ein Gelenk 49 angelenkt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich lediglich das bewegliche Mitnehmerelement bewegt, also verschwenkt wird, nicht jedoch ungewollt die Position der übrigen Gestängeteile der Mitnehmereinheit. Ein gezieltes Angreifen an dem Bändel ist dadurch möglich. In der Draufsicht in 3 ist das Bändel gestrichelt dargestellt. Das Mitnehmerelement 44 ist dabei in die Position B zurückgezogen. Es ist daher auch aus dem Bändel bereits ausgeklinkt. Für ein gutes Angreifen an dem Bändel 3 kann das bewegliche Mitnehmerelement 44, wie 1 zu entnehmen ist, gegenüber der Senkrechten ebenfalls verschwenkt werden. Zusätzlich ist ein Verrasten in einer solchen in einem Winkel gegen die Senkrechte angestellten Winkel möglich. In 1 steht die Achse des beweglichen Mitnehmerelements senkrecht auf der Linie des Seils 33, um ein gutes Einführen des Bändels in die Seilschere 37 zu ermöglichen.
  • Um besonders gut an dem Bändel 3 angreifen zu können, ist das vordere Ende 441 des beweglichen Mitnehmerelementes 44 schmaler ausgebildet als der übrige Körper des beweglichen Mitnehmerelementes 44 (4). Außerdem kann die zu dem Bändel weisende Kante 442 angefast sein, wie dies durch die gestrichelte Linie in 4 angedeutet ist. Hierdurch ist ebenfalls, insbesondere in Verbindung mit der Krümmung des Mitnehmerelementes 44, ein besonders gutes Auffädeln des Bändels auf das Mitnehmerelement möglich. Grundsätzlich sind selbstverständlich auch andere Formen des beweglichen Mitnehmerelementes möglich. In jedem Falle wird vorzugsweise jedoch das Mitnehmerelement so ausgebildet, dass ein besonders gutes Angreifen am Bändel bzw. Einfädelstreifen möglich ist.
  • Neben den in dem vorstehenden beschriebenen und in den Figuren dargestellten Ausführungsformen der Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn von einer Station auf eine andere, insbesondere einer erfindungsgemäßen Mitnehmereinheit, können noch zahlreiche andere gebildet werden, bei denen jeweils eine ein bewegliches Mitnehmerelement aufweisende Mitnehmereinheit vorgesehen ist, die ein Angreifen an einem Bändel erlaubt und deren gezieltes Bewegen, insbesondere Einführen in eine Seilfördereinrichtung, ein manuelles Eingreifen, Bewegen und Einführen des Bändels bzw. Einfädelstreifens in eine nachfolgende Station einer Materialbahnbearbeitungs- bzw. Behandlungsvorrichtung erübrigt und dadurch für eine erhöhte Arbeitssicherheit sorgt.
  • 1
    Vorrichtung zum Bearbeiten einer Materialbahn
    2
    Materialbahn
    3
    Bändel
    4
    Linie
    10
    erste Station
    11
    Walze
    20
    zweite Station
    21
    Walze
    22
    Walze
    30
    Seilfördereinrichtung
    31
    Leitwalze
    32
    Leitwalze
    33
    Seil
    34
    Walze
    35
    Walze
    36
    Seil
    37
    Seilschere
    40
    Vorrichtung zum Überführen der Materialbahn
    41
    Mitnehmereinheit
    42
    Einrichtung zum Überblasen der Materialbahn
    43
    Basisabschnitt
    44
    Bewegliches Mitnehmerelement
    45
    Hydraulikzylinder
    46
    Anlenkstelle
    47
    Kolben
    48
    C-förmiges Gestänge
    49
    Gelenk
    50
    Verfahreinrichtung
    51
    Befestigungseinrichtung
    441
    vorderes Ende
    442
    zu dem Bändel weisende Kante
    A
    erste Position der Mitnehmereinheit
    B
    zweite Position der Mitnehmereinheit

Claims (10)

  1. Vorrichtung (40) zum Überführen einer Materialbahn (2) mit einem endseitigen Einfädelstreifen oder Bändel (3) zwischen zumindest zwei Stationen (10, 20) einer die Materialbahn bearbeitenden oder behandelnden Vorrichtung (1) und mit zumindest einer Seilfördereinrichtung (30) an einer Station (20), dadurch gekennzeichnet, dass eine Mitnehmereinheit (41) zwischen zumindest einer ersten Station (10) und der Seilfördereinrichtung (30) einer zweiten Station (20) zum Überführen der Materialbahn (2) von der ersten Station (10) in die zweite Station (20) vorgesehen ist, die ein bewegliches Mitnehmerelement (44) zum Erfassen und Einführen des Einfädelstreifens oder Bändels (3) in die Seilfördereinrichtung (30) aufweist.
  2. Vorrichtung (40) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmereinheit über die Materialbahn (2) hinweg mittels einer Verfahreinrichtung (50) verfahrbar ist, insbesondere im Wesentlichen parallel zu der Ebene der Materialbahn (2).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) greiferartig ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung (40) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) schwenkbar oder klappbar an einem Abschnitt der Mitnehmereinheit befestigt ist.
  5. Vorrichtung (40) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) über eine einen Pneumatik- (45) oder Hydraulikzylinder aufweisende Verstelleinrichtung beweglich, insbesondere schwenkbar oder klappbar ist.
  6. Vorrichtung (40) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) ein vorderes schmaler zulaufendes Ende (441) aufweist.
  7. Vorrichtung (40) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) einen gerundeten oder gekrümmten Abschnitt zum verletzungsfreien und sicheren Angreifen an dem Bändel (3) aufweist.
  8. Vorrichtung (40) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Mitnehmerelement (44) in einem Winkel, insbesondere im Wesentlichen senkrecht, zu der Ebene des zumindest einen Seils (33) der Seilfördereinrichtung (30) angeordnet ist.
  9. Mitnehmereinheit (41) zur Verwendung mit einer Vorrichtung (40) zum Überführen einer Materialbahn (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmereinheit (41) ein bewegliches Mitnehmerelement (44) aufweist, das schwenkbar oder klappbar an einem Abschnitt (48) der Mitnehmereinheit (41) angeordnet ist.
  10. Mitnehmereinheit (41) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der das bewegliche Mitnehmerelement (44) aufweisende Abschnitt der Mitnehmereinheit (41) in einem oder mehreren Winkeln zu einem eine Befestigung innerhalb der Vorrichtung (1) ermöglichenden Basisabschnitt (43) angeordnet oder anordbar ist, insbesondere gegenüber diesem in verschiedenen Winkeln und Richtungen verschwenkbar ist.
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