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"Kraftfahrzeug-Türschloß" Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug-Türschloß
mit am Schloßkasten gelagerter, als Gabelfalle oder Ritzel ausgebildeter Falle.
Derartige Kraftfahrzeug-Türschlösser sind in verschiedenen AusfUhrungsformen bekannt,
insbesondere sind solche bekannt, die einen an die Falle angeschlossenen Sperrriegel
aufweisen sowie eine Sperrklinke, die in zumindest eine Rast des Sperriegels eingreift.
Bei den bekannten Ausführungsformen wird die Sperrklinke durch Entriegelungshebel
beaufschlagt, die von der Türinnenseite oder von der TUraußenseite zu betätigen
sind. Im übrigen kennt man eine sogenannte TUrinnensicherung,
die
es erlaubt, die Entriegelungshebel zu blockieren oder gegenüber der Sperrklinke
außer Eingriff zu bringen. Die bekannten Ausführungsformen haben sich insofern als
nachteilig erwiesen, als die Türinnensicherung unabhängig von der jeweiligen Funktionsstellung
des Kraftfahrzeug-Türschlosses, also unabhängig davon, ob das Kraftfahrzeug-Türschloß
geöffnet ist oder sich in Vorrast bzw. Hauptrast befindet, betätigbar ist. Wenn
nun der Fahrer versäumt, den im allgemeinen mit dem Zündschlüssel identischen Schlüssel
für das Kraftfahrzeug-Türschloß an sich zu nehmen und ihn im Kraftfahrzeug beläßt,
gleichzeitig aber durch Betätigen der Türinnensicherunge der offenen Türen upd anschließendes
Zuschlagen der Türen das Kraftfahrzeug verschließt, dann besteht keine Möglichkeit
mehr, die Kraftfahrzeug-Türschlösser von außen zu entriegeln.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug-Türschloß
der eingangs beschriebenen Art anzugeben, das gegen Betätigung der Türinnensicherung
bei offener-TUr gesichert ist.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Krartfahrzeug-Türschloß mit am
Schloßkasten gelagerter, als Gabelfalle oder Ritzel ausgebildeter Falle, an die
Falle angeschlossenem Sperriegel, an zumindest einer Rast des Sperriegels angreifender
Sperrklinke, die Sperrklinke beaufschlagenden Entriegelungshebeln und Türinnensicherung.
Die Erfindung besteht darin, daß ein mit der Sperrklinke achsfest verbundener, vom
Entriegelungshebel betätigbarer Steuerhebel mit zumindest bei geöffnetem Kraftfahrzeug-Türschloß
und entsprechender Stellung der Sperrklinke die Türinnensicherung blockierender
Abbiegung angeordnet ist und die Stellung der Sperrklinke bzw. des damit achsfest
verbundenen
Steuerhebels durch die mit Steuerkurven ausgebildeten
Schenkel des Sperriegels bestimmt ist. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt,
daß die Türinnensicherung solange nicht betätigt werden kann, wie sich das Krattfahrzeug-Türschloß
in o Orfnungsstellung befindet, d.h. die Tür offen ist. Die Betätigung der TUrinnensicherung
ist also erst dann möglich, wenn die Kraftfahrzeugtür geschlossen ist. Daraus folgt
zwangsläufig, daß die letzte zu schließende TUr nicht mehr mittels Türinnensicherung
gesichert werden kann, sondern nur von außen mittels Schlüssel.
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Für die weitere Ausgestaltung der Erfindung bestehen mehrere Möglichkeiten.
So empfiehlt die Erfindung, daß der Steuerhebel mit seiner Abbiegung einen Betätigungsarm
der Türinnensicherung bei geöffnetem Krafttahrzeug-Türschloß blockierend unterfaßt
und dazu die Steuerkurve des Sperriegels die Sperrklinke und damit den Steuerhebel
in Offnungsstellung hält. Dabei verhindert die Steuerkurve, daß die üblicherweise
durch Federwirkung gegen den Sperriegel gedrückte Sperrklinke sowie der an die Sperrklinke
achsfest angeschlossene Sperrhebel in eine Stellung zurückfällt, die der Verriegelungsstellung
entspricht. Infolgedessen ist eine Betätigung der Türinnensicherung ausgeschlossen,
weil die Abbiegung des Steuerhebels eine Bewegung des BetWtigungsarmes der Turinnensicherung
verhindert. Die Steuerkurve des Sperriegels läßt sich immer so ausbilden, daß die
beschriebene Funktionsweise erreicht wird. Das ist auch dann möglich, wenn die Anordnung
so getroffen ist, daß Sperriegel und Falle z.B. als Gabelfalle einstückig ausgebildet
sind und dabei die Rasten des Sperriegels an den Schenkeln der Gabelfalle angebracht
sind. PUr den Fall, daß die Stellung der Sperrklinke in der Hauptrast durch die
Steuerkurve nicht eindeutig festgelegt
ist, empfiehlt die Erfindung,
daß der Steuerhebel eine Nase aufweist, die mit einer Ausnehmung am Schloßkasten
als Anschlag bei Hauptraststellung zusammenarbeitet.
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Als bevorzugte Ausführungsform, bei der die Türinnensicherung nicht
nur in öffnungsstellung sondern auch in Vorraststellung blockiert ist, gibt die
Erfindung an, daß der Steuerhebel mit seiner Abbiegung einen Betätigungsarm der
Türinnensicherung bei gedffnetem oder in Vorraststellung befindlichem Kraftfahrzeug-TUrschloß
blockierend überfaßt und dazu die Steuerkurve des Sperriegels die drehbar angebrachte
Sperrklinke mit dem damit achsfest verbundenen Steuerhebel in Vorrast- und in Offnungsstellung
freigibt. Dabei wird die unter Federwirkung stehende Sperrklinke gleichsam über
die durch die Hauptrast definierte Verriegelungsstellung in Richtung auf die Falle
gedrückt und der an die Sperrklinke achsfest angeschlossene Steuerhebel kann mit
seiner Abbiegung den Betätigungsarm der Türinnensicherung überfassen. Damit die
unter Federwirkung stehende Sperrklinke keine beliebig großen Drehbewegungen ausführen
kann, sieht die Erfindung vor, daß der Steuerhebel eine Nase aufweist, die mit einer
Ausnehmung am Schloßkasten als Anschlag in Vorrast- oder Offnungsstellung zusammenarbeitet.
Im übrigen ist erfindungsgemäß die Anordnung so getroffen, daß ein Anschlag des
Sperrriegels die Sperrklinke in Hauptraststellung definiert hält.
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Die Steuerkurve ist also so ausgebildet, daß ein besonderer Anschlag
für die Drehbewegung der Sperrklinke in Hauptraststellung vorgesehen ist. Auch die
letztbeschriebene AusfUhrungsform kann vorteilhaft bei Kraftfahrzeug-Türschlö.ssern
eingesetzt werden, bei denen Sperriegel und Gabelfalle einstückig ausgeführt sind.
Da Vorrast und Hauptrast jeweils verschiedenen
Schenkeln der Gabelfalle
zugeordnet werden können, wird die konstruktive Gestaltung besonders einfach.
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Die mit der Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin
zu sehen, daß eine Betätigung der Türinnensicherung bei unvollständig geschlossener
Tür nicht mehr möglich ist. Dadurch ist eine Verriegelung und Sicherung sämtlicher
Türen des Kraftfahrzeuges ohne Benutzung eines Schlüssels ausgeschlossen.
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Falls also der Schlüssel für das Kraftfahrzeug-Türschloß aus irgend
einem Grunde im Kraftfahrzeug belassen wird, kann auch die letzte zu schließende
Tür nicht unbeabsichtigt gesichert und zugeschlagen werden. Hinzu kommt, daß durch
die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Maßnahmen, nämlich Blockierung der Türinnensicherung
bei offener Tür, bei jedem Betätigungsversuch die Aufmerksamkeit auf die Eigenschaften
des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türschlosses gelenkt wird, so daß auch bei mehrtürigen
Kraftfahrzeugen ein Verschließen des Kraftfahrzeuges ohne Schlüssel unmöglich ist.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert; es zeigen: Fig. 1 ein erfindungsgemäßes'
Kraftfahrzeug-Türschloß im Schnitt, Fig. 2 einen Schnitt A-A dadurch den Gegenstand
nach Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht des Gegenstandes nach Fig. l in Richtung B,
Fig.
4 eine andere Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig. 2, Fig. 5 eine andere Ausführungsform
des Gegenstandes nach Fig. 5.
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Das in den Figuren dargestellte Kraftfahrzeug-Türschloß besteht zunächst
aus einem Schloßkasten 1 mit darin gelagerter Gabelfalle 2. Die Gabelfalle 2 ist
gleichzeitig als Sperriegel mit Rasten 5 ausgebildet und die Rasten 5 befinden sich
auf den beiden Schenkeln 4 der Gabelfalle 2o Ebenfalls am Schloßkasten 1 gelagert
ist eine Sperrklinke 5, die in die Rasten 3 des Sperrriegels bzw. der Gabelfalle
2 eingreift. Die Sperrklinke 5 kann über einen Steuerhebel 6, der achsfest mit der
Sperrklinke 5 verbunden ist, von Entriegelungshebeln 7, die jeweils von der Türaußenseite
bzw. von der Türinnenseite zu betätigen sind, beaufschlagt werden. Zusätzlich ist
eine Türinnensicherung 8 vorgesehen, die die Entriegelungshebel 7 blockiert bzw.
gegenüber dem Steuerhebel 6 außer Eingriff bringt. Der Steuerhebel 6 weist eine
Abbiegung 9 auf, die zumindest bei geöffnetem Kraftfahrzeug-Türschloß, d.h. bei
offener Tür, und entsprechender Stellung der Sperrklinke 5 bzw. des damit achsfest
verbundenen Steuerhebels 6 durch die als Steuerkurve 10 ausgebildeten Schenkel 4
des Sperriegels bzw. der Gabelfalle 2 bestimmt ist.
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Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform unterfaßt
der Steuerhebel 6 mit seiner Abbiegung 9 bei geöffnetem Türschloß einen Betätigungsarm
11 der Türinnensicherung 8 und blockiert dadurch die Türinnensicherung 8. Dabei
wird die an den Steuerhebel 6 angeschlossene Sperrklinke 5 durch die am Sperriegel
bzw. an den Schenkeln 4 der Gabelfalle 2 ausgebildete
Steuerkurve
10 in öfftungsstellung gehalten, wie das in den Figuren l bis 7 gestrichelt dargestellt
ist. Die stark ausgezogenen Linien der Fig. 1 bis 3 zeigen die Lage der einzelnen
Elemente in Hauptraststellung. Dabei ist die Steuerkurve 10 im Bereich der Hauptrast
12 so ausgebildet, daß ein Anschlag für die Sperrklinke 5 in bezug auf die Drehbewegung
der Sperrklinke 5 fehlt. Dafür weist aber der Steuerhebel 6 eine Nase 13 auf, die
mit einer Ausnehmung 14 am Schloßkasten 1 als Anschlag bei Hauptraststellung, aber
auch in Vorraststellung zusammenarbeitet.
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Bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsform überfaßt
bei geöffnetem und in Vorraststellung befindlichen Kraftfahrzeug-TUrschloB der Steuerhebel
6 mit seiner Abbiegung 9 den Betätigungsarm 11 der Türinnensicherung 8. Dazu ist
die Steuerkurve 10 so ausgebildet, daß bei öffnungsstellung bzw.
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Vorraststellung die unter Federwirkung stehende Sperrklinke 5 gleichsam
in Richtung auf die Gabelfalle 2 gedrückt wird, so daß Abbiegung 9 und Betätigungsarm
11 in Eingriff kommen. Um zu verhindern, daß die Sperrklinke 5 eine beliebig große
Drehbewegung ausführt, weist der Steuerhebel 6 eine Nase 13 auf, die in die Ausnehmung
14 am Schloßkasten 1 eingreift und dort als Anschlag bei Vorrast- und offnungsstellung
wirkt. Im übrigen ist der Sperriegel bzw. die Gabelfalle-2 im Bereich der Hauptrast
12 so ausgebildet, daß zur Begrenzung der Drehbewegung der Sperrklinke-5 ein Anschlag
15 vorgesehen ist, an dem die Sperrklinke 5 in definierter Stellung gehalten wird.
Auoh bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsform ist die Lage der
einzelnen Elemente in Vorraststellung gestrichelt ausgeführt während die Lage der
einzelnen Elemente in Hauptraststellung durch ausgezogene Linien dargestellt ist.
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Ansprüche