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DE20120865U1 - Koffer - Google Patents

Koffer

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Publication number
DE20120865U1
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suitcase
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DE20120865U
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    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/02Mobile visual advertising by a carrier person or animal
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/08Decorative devices for handbags or purses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C15/00Purses, bags, luggage or other receptacles covered by groups A45C1/00 - A45C11/00, combined with other objects or articles
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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Anwaltsakte: 20014527
Anmelder: Erwin Fink
BahnhofStraße 7 6
D-76476 Bischweier
KOFFER
Die Erfindung betrifft einen Koffer, vorzugsweise Hartschalenkoffer mit Schmal- und Breitseiten, bei dem zumindest eine der beiden Breitseiten mit einem Foliendruck, vorzugsweise einer Werbe- und/oder Zierfolie in einem Rahmen aufgenommen ist, versehen ist.
Ein Koffer mit einer derartigen Ausstattung ist im französischen Patent FR 2.171.687 vorbekannt. Es handelt sich dabei um einen Hartschalenkoffer mit einer vollkommen planen Oberfläche, der mit einem Rahmen versehen ist, der eine auf den Rahmen aufgeschweißte oder aufgedruckte Folie umschließt. Der Rahmen ist vorzugsweise mit dem Koffer vergossen oder verschweißt. Der Rahmen soll die Werbe- und/oder Zierfolie des Koffers insbesondere davor schützen, an den Seiten eingerissen zu werden und überdies einen Kratzschutz für die Werbefolie bilden.
Die Folie selbst ist auf den Koffer aufgeklebt oder ebenfalls mit diesem verschweißt.
Der Nachteil der vorbekannten Lösung besteht darin, daß die Werbefolie zwar gegen Einreißen und Verkratzen durch
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parallel zur Oberfläche angreifende Hindernisse durch den Rahmen wirksam geschützt ist. Derartige Hindernisse treten beispielsweise dann auf, wenn der Koffer über den Boden oder an anderen Koffern vorbeigeschliffen wird. Unmittelbar frontal auf die Werbefolie einwirkende Hindernisse können die Folie unbeschadet des umschließenden Rahmens beschädigen. Schließlich ist der über den Rahmen vorstehende Koffer einigermaßen unpraktisch, da durch diesen Überstand eine Beschädigung anderer Koffer oder aber der Kleidung des Trägers möglich erscheint. Schließlich ist der vorbekannte Rahmen nur in Verbindung mit planen Kofferoberflächen einsetzbar. In den allermeisten Fällen ist jedoch eine gewisse Flexibilität des Koffers erwünscht, um bedarfsweise den Koffer unter Inkaufnahme einer Wölbung der Breitseiten des Koffers stärker bepacken zu können.
Aus dem US Patent 5,533,558 ist es ferner bekannt, die Außenwandung von Damenhandtaschen mit wechselnden Motiven zu versehen. Wenigstens eine Breitseite dieser Handtaschen ist hierzu mit Leisten versehen', die mit der Breitseite der Handtasche unter Zwischenlage wechselnder Schmuckmotive die Handtaschenoberfläche verschraubt werden können. Auch hier besteht das Problem eines relativ starren Rahmens für die Schmuckmotive, der jedoch im Handtaschenbereich möglicherweise nicht so problematisch sind, wie vorstehend für einen Koffer geschildert. Die Problematik der Befestigung von Wechselmotiven ist bei Handtaschen auch deshalb erleichtert, weil die mit dem Schmuckmotiv versehene Fläche bei Handtaschen üblicherweise kleiner als bei Koffern ist.
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Eine ähnliche Lösung für den Handtaschenbereich ist aus der französischen Patentschrift FR 1.108.023 vorbekannt. Auch hier ist eine Handtaschenbreitseite mit einem umlaufenden,
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nach einer Seite geöffneten Einschubrahmen verbunden in den ein wechselbares Schmuckmotiv aufgenommen werden kann. Nach dem bestimmungsgemäßen Einschieben des Schmuckmotivs kann dieses mit der Breitseite der Handtasche mittels entsprechenden Druckknöpfe verbunden werden.
Der Erfindung, liegt die Aufgabe zugrunde, einen Koffer zu schaffen, der unter Vermeidung der vorstehend beschriebenen Nachteile, die Möglichkeit bietet, die Oberfläche des Koffers ständig oder zeitweise mit ggf. auswechselbaren Schmuck- oder Werbemotiven zu versehen.
Diese Aufgabe wird durch einen Koffer mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen können den abhängigen Unteransprüchen entnommen werden.
Dadurch, daß wenigstens eine Breitseite des Koffers mit einem Rahmen versehen ist, der einen Foliendruck, vorzugsweise eine Werbe- und/oder Zierfolie umschließt, ist zunächst, wie schon im Stand der Technik die Möglichkeit geschaffen, den Koffer mit ständigen oder wechselnden Motiven zum Zwecke des Schmucks oder der Werbung zu versehen. Dadurch, daß der Rahmen zusätzlich eine transparente Abdeckung aufweist, die die vom Rahmen umschlossene Bildfläche überdeckt, sind die Motive gegen etwaige Beschädigungen durch scharfkantige Gegenstände auch dann geschützt, wenn diese scharfkantigen Gegenstände frontal auf die Schmuckmotive einwirken. Die Abdeckung stellt darüber hinaus einen wirksamen Schutz gegen das Ausbleichen der Werbe- und/oder Zierfolie dar. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Schmuckmotive länger halten und dauerhaft einen ansprechenden und ansehnlichen Eindruck machen.
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In vorteilhafter Ausgestaltung handelt es sich bei der transparenten Abdeckung um eine lichtechte Polyesterfolie, deren Oberfläche auf der den Koffer abgewandten Seite aufgerauht ist. Hierdurch ist die Abdeckung entspiegelt. Hierunter ist zu verstehen, daß nicht durch etwaige Spiegeleffekte der transparenten Abdeckung im Falle eines direkten Lichteinfalls die Motive nur schwer oder teilweise sichtbar sind.
Der vorzugsweise' in Rechteckform augestaltete Rahmen ist aus Aluminium und/oder Kunststoffleisten gefügt. Die Verwendung von Kunststoff und/oder Aluminium hat den Vorteil, daß es sich hierbei um ein dauerhaftes und insbesondere leichtes Material handelt. Das Tragekomfort eines Koffers hängt im Wesentlichen vom Gewicht ab, so daß darauf zu achten ist, daß für einen erfihdungsgemäßen Rahmen leichte Materialien verwendet sind.
Die erwähnten Leisten können unter Einfluß der ebenfalls erwähnten Bildfläche mit der Oberfläche einer Breitseite des Koffers verschraubt oder vernietet werden. Hierdurch ist eine einfache und dauerhafte Befestigung der Leisten am Koffer gegeben.
Im Unterschied zum vorbekannten Stand der Technik ist der von den Leisten gebildete Rahmen mit abgerundeten Ecken versehen. Dies hat den Vorteil, daß ein Verhaken des Koffers mit anderen Gepäckstücken beispielsweise auf einem Förderband nahezu ausgeschlossen ist. Darüber hinaus sind scharfe Ecken schon aus Gründen des Tragekomforts abzulehnen, da der Koffer beim Tragen in aller Regel eng an den Beinen des Trägers geführt wird, so daß es als lästig
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empfunden wird, wenn spitze oder scharfkantige Ecken an die Beine des Trägers stoßen.
In Verbindung mit diesem Merkmal ist es weiter vorteilhaft', daß die Leisten, aus denen der Rahmen zusammengefügt ist, jeweils einen balligen Querschnitt und somit zumindest eine abgeflachte Außenkante aufweisen. Die abgeflachten Außenkanten verhindern ebenfalls ein Verhaken mit anderen Gepäckstücken oder mit der Kleidung des jeweiligen Trägers.
Der ballige Querschnitt stellt ferner einen weiteren Beitrag zur Verhinderung möglicher Verletzungen dar.
Die Leisten werden überdies mit dem Koffer unter Einschluß einer Gummidichtung verbunden.. Hierdurch wird das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz in die unter der. Abdeckung liegende Bildfläche vermieden. Auch dieses Merkmal bewirkt, daß die Folie länger . und dauerhaft ansehnlich ist.. Außerdem ist die' Abwehr von Feuchtigkeit und Schmutz nicht nur aus optischen, sondern auch aus hygienischen Gründen zu fordern.
Die Leisten des Rahmens sind in sich nicht starr, sondern so flexibel, daß sie sich der durch den Füllstand des Koffers bedingten Kofferwölbung jeweils formschlüssig anpassen. Hierdurch kann der erfindungsgemäße Rahmen in Verbindung mit zumindest leicht gewölbten Koffern, aber auch in Verbindung mit Koffern mit einer leicht flexiblen Hartschale oder gar Textilkoffern eingesetzt werden.
In vorteilhafter Weiterbildung, ist der Rahmen des Koffers als Wechselrahmen gestaltet. Hierunter ist zu verstehen, daß der Rahmen mit einer freigeb- und/oder verschließbaren Einschuböffnung versehen ist, um die Zier- und/oder
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Werbefolien bedarfsweise in den Rahmen einzuschieben und ggf. wechseln zu können. Der Koffer kann hierdurch in einfacher Weise mit unterschiedlichen Motiven geschmückt werden.
Hierbei wird es als Erleichterung empfunden, wenn die Zier- und/oder Werbefolie in eine umlaufende Führungsnot des Rahmens eingeschoben werden kann. Hierdurch ist eine sichere Aufnahme und ein Verkannten der Zier- und/oder Werbefolie beim Einschieben in den Rahmen nahezu ausgeschlossen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Koffer mit Rahmen in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine Abdeckung des Rahmens in einer Draufsicht,
Fig. 3 den Rahmen in einer Draufsicht und
Fig. 4 eine Dichtung des in Fig. 3 dargestellten Rahmens in einer Draufsicht .
Der in Fig. 1 gezeigte Hartschalenkof f er ist in einer Draufsicht auf eine Breitseite 2 dargestellt. Die Breitseite 2 des Hartschalenkoffers 1 ist mit einem Rahmen 3 der eine Bildfläche 4 umschließt, versehen. Der Rahmen 3
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ist mit der Oberseite 1 des Hartschalenkoffers durch Schrauben und oder Nieten, hier Schrauben 5 verbunden.
Der Hartschalenkoffer 1 des Ausführungsbeispiels weist darüber hinaus eine Laufrolle 6 sowie einen Ständerfuß 7 und einen Griff 10 auf, die jedoch nicht weiter bedeutsam für die Erfindung sind.
Die von dem Rahmen 3 umschlossene Bildfläche 4 ist im Ausführungsbeispiel von einer transparenten Abdeckung 11 gegen Außeneinwirkungen geschützt. Bei, der transparenten Abdeckung 11 handelt es sich um eine lichtechte Polyesterfolie, die stoßfest und abwaschbar ausgeführt ist. Die vom Koffer abgewandte Oberfläche der Abdeckung 11 ist aufgerauht, um etwaige Spiegeleffekte zu vermeiden. Die Abdeckung 11 ist wie auch der Rahmen 3 mit abgerundeten Ecken 12 ausgeführt. Darüber hinaus weist die Abdeckung 11 an ihren Kanten Schraublöcher 13 für die Schrauben 5 des Rahmens 3 auf. In Fig. 3 ist der Rahmen 3 in einer Detailansicht dargestellt. Gemäß Fig. 3 besteht der Rahmen 3 aus Aluminiumleisten 14 die mit dem Hartschalenkoffer 1 verschraubt öder vernietet sind. Der Rahmen 3 kann im Rahmen der Erfindung auch einteilig gefertigt sein. Die Aluminiumleisten 14 sind unter Ausbildung von abgerundeten Ecken 12 zum Rahmen 3 zusammengefügt. Dabei weisen die Aluminiumleisten 14 ein balliges Querschnittsprofil auf, so daß der Rahmen mit nach außen und innen abgeflachten Kanten versehen ist. Hierdurch wird- ein Verhaken oder Verkanten des Hartschalenkoffers 1 im Bereich des Rahmens 3 recht zuverlässig vermieden. Um die Aluminiumleisten 14 mit dem Hartschalenkoffer 1 zu verbinden, weisen die Aluminiumleisten 14 entsprechende Bohrungen 15 auf. Gemäß Fig. 4 werden die Aluminiumleisten 14 mit dem Hartschalenkoffer 1 unter
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Zwischenlage einer in Fig. 4 dargestellten Gummidichtung 16 verschraubt. Die um die gesamte Bildfläche 4 umlaufende Gummidichtung 16 vermeidet das Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit in die vom Rahmen umschlossene Bildfläche 4. Die Aluminiumleisten 14 können darüber hinaus auf der der Bildfläche 4 zugewandten Innenseite mit einer umlaufenden Nut versehen sein, um eine unter der Abdeckung 11 im Bereich der Bildfläche 4 einzuschiebende Zier- und/oder Werbefolie geführt in den Rahmen 3 einschieben zu können.
Hierzu kann der Rahmen 3 mit einer Einschuböffnung 17 versehen sein. Die Einschuböffnung 17 stellt einen Schlitz im Bereich einer Längskante des Rahmens 3 dar, die dadurch entsteht, daß im Bereich der Einschuböffnung 17 die Schrauben 5 entweder nicht verschraubt werden, so daß in diesem Bereich ein Schlitz offen stehen bleibt, oder entsprechende Schrauben, Schraublöcher 13 und Bohrungen 15 gar nicht vorgesehen sind. In diesem Falle steht die Einschuböffnung 17 permanent offen, wobei aufgrund der flächigen Haftreibung der unter der Abdeckung 11 aufgenommenen Zier- und/oder Werbefolie nicht die Gefahr besteht, daß diese durch die Einschuböffnung 17 aus dem Rahmen 3 herausrutscht. Hierbei besteht höchstens das Risiko einer· mißbräuchlichen Entfernung der Zier- und/oder Werbefolie.
Vorstehend ist somit ein Hartschalenkoffer 1 mit einem Aluminiumrahmen 3 beschrieben, der in einfacher Weise mit Zier- und/oder Werbefolien versehen werden kann, um hierdurch den Koffer in besonders markanter Weise auszustatten. Der formschöne und praktische Rahmen 3 erlaubt dabei die dauerhafte ggf. auch auswechselbare Anbringung von Werbelogos auf Koffern. Derartige Koffer könnten insbesondere im Bereich des Sponsorings, Merchandisings oder allgemein im Werbebereich mit Vorteil eingesetzt
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werden. Der &ldquor;Werbeträger-Koffer" ist schon allein aufgrund seiner Großflächigkeit' kaum zu übersehen und wird überdies an Orten eingesetzt, in denen die potentiellen Betrachter des Koffers auch hinreichend Muse haben, diesen eingehend zu betrachten. Hier sei an die Situation der Reisenden in Warteräumen oder Wartehallen am Flughafen oder an Flughafenförderbänder bei der Gepäckausgabe erinnert. Bei entsprechend dauerhafter Verbindung eines derartigen Koffers mit einem Werbeträger ist es auch denkbar, daß entsprechend gestaltete &ldquor;Werbeträgerkoffer" zu einem günstigeren Preis abgegeben werden, als ansonsten identische Koffer, die einen solchen Werbeaufdruck nicht tragen.
Der erfindungsgemäße Koffer bietet somit sowohl für die
Werbeindustrie wie auch für den Benutzer eine Reihe von
zusätzlichen Möglichkeiten und Vorteilen gegenüber herkömmlichen Koffern.
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Patentanwälte Kriegsstraße 234 · D-76135 Karlsruhe
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Anwaltsakte: 20014527 Anmelder: Erwin Fink
Bahnhofstraße 76 D-76476 Bischweier
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BEZUGSZEICHENLISTE
1 Hartschalenkoffer
2 Breitseite
3 Rahmen
4 Bildfläche
5 Schrauben
6 Laufrolle
7 Standfuß
10 Griff
11 Abdeckung
12 abgerundete Ecken
13 Schraublöcher
14 Aluminiumleisten
15 Bohrungen
16 Gummidichtung
17 Einschuböffnung

Claims (8)

1. Koffer, vorzugsweise Hartschalenkoffer (1) mit Schmal- und Breitseiten (2), bei dem zumindest eine der beiden Breitseiten (2) mit einem Foliendruck, vorzugsweise einer Werbe- und/oder Zierfolie, die in einem Rahmen . (3) aufgenommen ist, versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Rahmen (3) umschlossene Bildfläche (4) von einer transparenten Abdeckung (11) überdeckt ist.
2. Koffer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (11) eine lichtechte Polyesterfolie ist, deren Oberfläche auf der dem Koffer abgewandten Seite aufgerauht ist.
3. Koffer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vorzugsweise rechteckförmige Rahmen (3) aus Auluminium- und/oder Kunststoffleisten (3) gefügt ist, die mit wenigstens einer Breitseite (2) des Koffers unter Einschluß einer Bildfläche (4) verbunden, vorzugsweise verschraubt oder vernietet, sind.
4. Koffer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (14) des Koffers unter Ausbildung abgerundeter Ecken (12) zu dem Rahmen (3) zusammengefügt sind.
5. Koffer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (14) des Rahmens (3) jeweils einen balligen Querschnitt mit einer abgeflachten Außenkante aufweisen.
6. Koffer nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten (14) des Rahmens (3) eine derartige Flexibilität aufweisen, daß sich der Rahmen (3) jeweils formschlüssig an die jeweilige Kofferwölbung anpaßt.
7. Koffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) als Wechselrahmen mit einer bedarfsweise freigeb- und verschließbaren Einschuböffnung (17), deren lichten Weite zumindest annähernd einer Kantenlänge des Rahmens (3) entspricht.
8. Koffer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) mit wenigstens einer umlaufenden Führungsnut zur Aufnahme des Foliendrucks und/oder der Abdeckung (11) versehen ist.
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