DE20119969U1 - Verschließbare Getränkeflasche - Google Patents
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Description
MÜLLER · HOFFMANN & PARTNER - PATENTANWÄLTE European Patent Attorneys - European Trademark Attorneys
Innere Wiener Strasse 17
D-81667 München
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Anwaltsakte: 53.963 Ho/kx
10.12.2001
Hauptstraße 89
55232 Alzey-Weinheim
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Dr. tned. Karl Matheis 53.963 10. 12.2001
Die Erfindung betrifft eine Getränkeflasche gemäß dem Oberbegriff von Schutzanspruch 1.
Weinflaschen werden üblicherweise mit in die Flaschenöffnung einsetzbaren Naturkorken verschlossen. Für Weinerzeuger, wie auch für den Konsumenten, besteht dabei das nicht unerhebliche Risiko, dass der Naturkorken die Flasche nicht vollständig abdichtet, so dass entweder Wein austreten oder Luft eindringen kann. Dies hat meist zur Folge, dass der Wein im Innern der Flasche verdirbt (typischer Korkengeschmack!), was insbesondere für den Erzeuger zu erheblichen finanziellen Einbußen führt.
Zur Lösung dieses Problems ist es bekannt, Verschlusskörper aus Kunststoff oder kunststoffummanteltem Kork zu verwenden. Dabei besteht jedoch der Nachteil, dass die verwendeten Kunststoffe nicht frei von Ausdünstungen sind, die in den Wein gelangen können. Der im Wein befindliche Alkohol kann darüber hinaus Bestandteile aus dem Kunststoffmaterial herauslösen. Von entscheidendem Nachteil ist es auch, dass Kunststoffverschlüsse bei Kunden, die ein hochwertiges Naturprodukt wie Wein genießen wollen, keine Akzeptanz finden.
Für die Konsumation von Wein sind Glaskaraffen bekannt, die nach Einfüllen von Wein aus einer üblichen Weinflasche mit Hilfe eines Glasstopfens verschlossen werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Getränkeflasche anzugeben, in der der Getränkeinhalt, insbesondere empfindliche Getränke wie Wein, über einen langen Zeitraum sicher und zuverlässig sowie vor schädlichen Umgebungseinflüssen geschützt aufbewahrt werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine verschließbare Getränkeflasche gemäß Schutzanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
Die erfindungsgemäße Getränkeflasche weist einen in die Flaschenöffnung einsetzbaren Verschlusskörper auf, der vollständig aus Glas besteht. Glas ist bereits das Material, aus dem auch der eigentliche Flaschenkörper in bekannter
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Weise hergestellt wird. Es genießt daher auch bei empfindlichen Konsumenten Akzeptanz, während Verschlusskörper aus Kunststoff abgelehnt werden. Darüber hinaus lässt sich der Verschlusskörper aus Glas mit sehr viel strengeren Qualitätsnormen herstellen, als dies bei einem Naturprodukt wie Kork möglich ist. Bei einem Verschlusskörper aus Glas lässt sich zudem eine erheblich zuverlässigere Dichtwirkung zum Verschließen der Flaschenöffnung erzielen als bei Naturkork, der austrocknen kann oder gegebenenfalls Einschlüsse aufweist, durch die Luft an das zu schützende Getränk gelangt.
Das Fixierelement stellt sicher, dass der Verschlusskörper in axialer oder radialer Richtung gehalten ist. Je nach Ausbildung einer Dichtfläche zwischen dem Verschlusskörper und der Flaschenöffnung genügt die Fixierung des Verschlusskörpers, um ihn zuverlässig in seiner Dichtstellung zu halten. Damit ist die Getränkeflasche beliebig transportabel und kann über Jahre gelagert werden.
Vorteilhafterweise besteht zwischen dem Fixierelement und dem Verschlusskörper eine formschlüssige oder reibschlüssige Verbindung, die eine Verdrehung des Verschlusskörpers in der Flaschenöffnung blockiert. Damit wird neben der bereits beschriebenen axialen Fixierung eine radiale Bewegung des Verschlusskörpers verhindert, so dass der Verschlusskörper in der Flaschenöffnung feststeht. Auch wenn die Getränkeflasche während des Transports Schwingungen ausgesetzt ist, bleibt eine dichte Verbindung zwischen dem Verschlusskörper und der Flaschenöffnung bestehen.
Bei einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung ist das Fixierelement an einem sich an die Flaschenöffnung anschließenden Flaschenrand wenigstens in axialer Richtung formschlüssig befestigbar. Dadurch lässt sich die zur axialen Fixierung des Verschlusskörpers erforderliche und von dem Fixierelement aufzunehmende Axialkraft in den den Flaschenrand tragenden Flaschenkörper einleiten. Eine entsprechende Wirkung stellt sich ein, wenn das Fixierelement in radialer Richtung reibschlüssig an dem Flaschenrand fixiert ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Fixierelement ein Sicherungselement aufweist, das derart verformbar oder zerstörbar ist, dass die formschlüssige oder die reibschlüssige Befestigung des Fixierelements an dem Flaschenrand lösbar ist. Das Sicherungselement kann z. B. ein aus Kunststoff oder Weißblech bestehendes Band sein, das der Konsument aufbiegen oder abreißen kann, um das
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Fixierelement vom Flaschenrand zu lösen und schließlich den Verschlusskörper aus der Flaschenöffnung zu entnehmen.
Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist am Umfang des Ver-Schlusskörpers, z. B. auf einer Mantelfläche des Verschlusskörpers, ein Verriegelungselement, insbesondere ein Gewinde ausgebildet, das in eine an der Flaschenöffnung vorgesehene Halteeinrichtung, z. B. ein Gegengewinde, eingreift.
Die Anordnung von Verriegelungselement und Halteeinrichtung - insbesondere wenn es sich um ein Gewinde handelt - gewährleistet eine besonders stabile axiale Fixierung des Verschlusskörpers in der Flaschenöffnung. Das Fixierelement muss dann den Verschlusskörper lediglich in radialer Richtung halten, um ein Herausdrehen des Verschlusskörpers aus der Flaschenöffnung zu vermeiden.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist der Verschlusskörper eine konische, vorzugsweise geschliffene Mantelfläche auf, der eine konische, ebenfalls geschliffene Gegenfläche in der Flaschenöffnung zugeordnet ist. Es ist bekannt, dass geschliffene konische Glasflächen zueinander eine hochgradig dichtende Wirkung erzielen können. Die Mantelflächen sind zudem einfach her-
20 stellbar.
Vorteilhafterweise ist die Oberseite des Verschlusskörpers mit einer Griffeinrichtung versehen, die es dem Konsumenten erleichtert, den Verschlusskörper aus der Flaschenöffnung zu ziehen bzw. zu drehen.
Diese und weiter Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand von Beispielen unter Zuhilfenahme der begleitenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
30 Fig. 1 Fig. 2
einen Teilschnitt durch eine Getränkeflasche gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
eine Draufsicht auf einen Verschlusskörper; und
35 Fig. 3
einen Teilschnitt durch eine Getränkeflasche gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung mit einem im Schnitt dargestellten, im Wesentlichen eine übliche Form aufweisenden Flaschenkörper 1, der an seinem oberen Ende eine Flaschenöffnung 2 aufweist. Der Flaschenkörper 1 besteht aus Glas. In besonders vorteilhafter Weise handelt es sich bei dem Flaschenkörper um eine Weinflasche.
In die Flaschenöffnung 2 ist ein vollständig aus Glas bestehender Verschlusskörper 3 eingesetzt. Er weist eine konische, geschliffene Mantelfläche auf, die über eine Dichtfläche 4 mit einer entsprechend ausgeformten, ebenfalls konisehen, geschliffenen Innenfläche der Flaschenöflnung 2 zusammenwirkt. Das entsprechende Dichtungsprinzip ist bereits von Weinkaraffen mit geschliffenen Glasstopfen bekannt. Mit geringem Aufwand ist es möglich, die an der Dichtfläche 4 zusammenwirkenden konischen Flächen de;5 Verschlusskörpers 3 und der Flaschenöffnung 2 so präzise zu schleifen, dass eine vollständige Flüssigkeit und Gasdichtigkeit auch über einen langen Zeitraum erreicht werden kann. Der flache Kegelwinkel des die Dichtfläche 4 bestimmenden Konus bewirkt darüber hinaus eine gewisse Selbsthemmung, die den Verschlusskörper 3 in der Flaschenöffnung 2 hält. Die Selbsthemmungswirkung wird noch dadurch verstärkt, dass eine geringe Flüssigkeitsmenge des im Inneren des Flaschenkörpers 1 gelagerten Getränks in die Dichtfläche 4 gelangen kann und aufgrund einer Adhäsionswirkung den Verschlusskörper 3 festhält.
Um eine vollständige Fixierung des Verschlusskörpers 3 in der Flaschenöffnung 2 zu erreichen, ist der Verschlusskörper 3 an seiner Oberseite 5 durch ein Fixierelement 6 gehalten. Das Fixierelement 6 bewirkt bei der in Fig. 1 gezeigten ersten Ausführungsform primär, dass der Verschlusskörper 3 in einer axialen Richtung (in Fig. 1 von oben) abgestützt wird, um ein axiales Lösen des Verschlusskörpers 3 aus der Flaschenöffnung 2 zu vermeiden.
Um dcirüber hinaus eine möglicherweise die Dichtwirkung in der Dichtfläche 4 beeinträchtigende Relativbewegung des Verschlv.sskörpers 3 gegenüber der Flaschenöffnung 2 zu vermeiden, wird der VerschKisskörper 3 durch das Fixierelement 6 auch in radialer Richtung gehalten, um so ein Verdrehen des Verschlusskörpers 3 zu verhindern. Zu diesem Zweck ist an der Oberseite 5 des Verschlusskörpers 3 ein Fortsatz 7 einstückig mit dem Verschlusskörper 3 ausgebildet, der in eine entsprechende Ausnehmung 8 des Fixierelements 6 eingreift. Der Fortsatz 7 kann ebenfalls aus Glas, aber auch aus einem anderen
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1 Material bestehen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, in der Oberseite 5 des Verschlusskörpers 3 eine Ausnehmung auszubilden, in die ein Fortsatz des Fixierelements 6 eingreift. Es kommt an dieser Stelle allein darauf an, dass eine zuverlässige formschlüssige oder reibschlüssige Verbindung zwischen dem Verschlusskörper 3 und dem Fixierelement 6 besteht.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf den Verschlusskörper 3 mit dem sich längs erstreckenden Fortsatz 7. An den Seitenflächen des Fortsatzes 7 sind Griffflächen 10 vorgesehen, an denen der Konsument den Verschlusskörper 3 mit. seinen Fingern greifen und aus der Flaschenöffnung 2 herausdrehen bzw. -ziehen kann.
Anstelle der Griffflächen 10 können an der Oberseite des Verschlusskörpers 3 auch Vertiefungen vorgesehen werden, in die der Konsument mit seinen Fingern eingreifen kann.
Das die durch das Halten des Verschlusskörpers 3 einwirkenden Axial- und Radialkräfte aufnehmende Fixierelement 6 ist zur Abstützung an einem an dem Flaschenkörper 1 ausgebildeten Flaschenrand 9 befestigt. Der Flaschenrand 9 ist in Fig. 1 in Form eines schmalen Flansches dargestellt. Er kann aber auch eine z. B. bei Bierflaschen zum Halten eines Krenkorkens übliche runde Querschnittform aufweisen.
Auch für die Befestigung des Fixierelements 6 am Flaschenrand 9 bieten sich form- bzw. reibschlüssige Verbindungen an, wie sie z. B. bei Kronkorken auf Bierflaschen in bekannter Weise realisiert sind. So kann das Fixierelement 6 aus einem elastisch/plastisch verformbaren Blechmaterial bestehen, das sich aufbiegen lässt, um zum Öffnen der Getränkeflasche das Fixierelement 6 zu entfernen und freien Zugang zu dem Verschlusskörper 3 zu erhalten. Alternativ dazu ist es auch möglich, an dem Fixierelement 6 ein Sicherungselement, wie z. B. einen Blechring oder einen abreißbaren Blechstreifen vorzusehen, nach dessen Entfernen das Fixierelement 6 vom Flaschenrand 9 lösbar ist.
Alternativ dazu kann das Fixierelement 6 auch aus einem flexiblen Kunststoffmaterial, z.B. wie bei einer sogenannten Schrumpfkapsel bestehen, das entwe-
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der derart dehnbar ist, dass es zum Ablösen von dem Flaschenkörper 1 über den Flaschenrand 9 gestülpt wird, oder das vorzugsweise durch Einreißen derart zerstörbar ist, dass es leicht entfernt werden kann.
Dass das Fixierelement aus Metall oder Kunststoff besteht, ist für die Qualität des in der Getränkeflasche gelagerten Getränks unerheblich, weil das Fixierelement 6 nicht in direkten Kontakt mit dem Getränk gelangt. Das Getränk berührt vielmehr lediglich den Flaschenkörper 1 und den Verschlusskörper 3, die beide aus Glas bestehen. Dies führt nicht nur objektiv :su einer deutlich verbesserten Lagerqualität und geringeren Verlusten, als dies insbesondere bei Naturkork der Fall ist. Gleichzeitig genießt Glas als Material fiir Aufbewahrungsbehälter für Lebensmittel beim Konsumenten erheblich mehr Vertrauen, als dies bei anderen Natur- oder gar Kunststoffmaterialien der Fall ist.
Es ist nicht erforderlich, das Fixierelement 6 gegenüber dem Flaschenrand 9 oder der Flaschenöffnung 2 abzudichten.
Fig. 3 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfir dung.
Hier ist der Verschlusskörper 3 nicht vollständig in die Flaschenöffnung 2 eingefügt, sondern überragt mit einem Rand 11 die Flaschenöffnung 2. Das Fixierelement 6 ist ringförmig ausgebildet und umgreift die Oberseite 5 des Verschlusskörpers sowie den Flaschenrand 9, um den Verschlusskörper 3 formschlüssig axial zu halten.
Aufgrund einer Reibungswirkung zwischen der Oberseite 5, dem Rand 11, dem Fixierelement 6 und dem Flaschenrand 9 wird darüber hinaus eine reibschlüssige Verbindung gebildet, die den Verschlusskörper 3 in radialer Richtung hält und somit ein Verdrehen in der Flaschenöffnung 2 verhindert. Die Verdrehbehinderung kann z. B. durch Ausnehmungen im Rand 11 des Verschlusskörpers 3 verstärkt werden, in die das Fixierelement 6 teilweise einläuft, was eine zusätzliche formschlüssige Fixierung bewirken würde.
Alternativ zu der beschriebenen konischen, geschliffenen Dichtfläche 4 ist es auch möglich, eine Art Verriegelungs- oder Gewindeverbindung zwischen dem Verschlusskörper 3 und der Flaschenöffnung 2 vorzusehen. Dazu müssten bereits beim Urformen des Glases entsprechende Verriegelungselemente bzw. Hai-
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teelemente, sei es in Form von Gewinden oder ineinandergreifenden Fortsätzen vorgesehen werden, die beim Einführen des Verschlusskörpers 3 und anschließenden Verdrehen in der Flaschenöffnung 2 derg.rt zusammenwirken, dass der Verschlusskörper 3 axial und radial festgehalten wird. Die radiale Fixierung sollte allerdings in der oben beschriebenen Weise durch das Fixierelement 6 erreicht oder zumindest gesichert werden.
Soweit es schwierig ist, die Trennfläche zwischen dem Verschlusskörper 3 und der Flaschenöffnung 2 einerseits mit Verriegelungs-/Halteelementen bzw. einem Gewinde zu versehen und andererseits auch eine erforderliche Dichtfläche 4 auszubilden, kann auch eine zusätzliche Dichtung, z. B. in Form eines Silikonoder Gummirings, eingelegt werden. Dafür eignet sich z. B. der in Fig. 3 gezeigte Zwischenraum, der durch einen Abstand zwischen dem Flaschenrand 9 und dem Rand 11 des Verschlusskörpers 3 gebildet wird. An dieser Stelle könnte ein Dichtring auf den Verschlusskörper 3 aufgezogen werden, der bei Einschrauben des Verschlusskörpers 3 in die Flaschenöffnung 2 die erforderlich Dichtwirkung erreicht.
Die erfindungsgemäße Getränkeflasche lässt sich in besonders vorteilhafter Weise bei der industriellen bzw. gewerblichen Abfüllung von Wein einsetzen. Aufgrund der oben beschriebenen sehr einfachen Herstellbarkeit z. B. eines geschliffenen konischen Dichtsitzes (Dichtfläche 4) lassen sich die Herstellungskosten gegenüber einer konventionellen Weinflasche mit Naturkorkverschluss reduzieren. Der erhebliche wirtschaftliche Vorteil wird dadurch verstärkt, dass der Verschlusskörper 3 aus Glas die Lagerqualität erhöht und somit die Gefahr von Verlusten durch undichte Korkverschlüsse minimiert.
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Claims (14)
1. Verschließbare Getränkeflasche, mit dadurch gekennzeichnet, dass ein Fixierelement (6) vorgesehen ist, das an dem Flaschenkörper (1) lösbar befestigt ist und das den in die Flaschenöffnung (2) eingesetzten Verschlusskörper (3) wenigstens in einer axialen oder/und radialen Richtung hält.
- einem eine Flaschenöffnung (2) aufweisenden, aus Glas bestehenden Flaschenkörper (1), und mit
- einem wenigstens teilweise in die Flaschenöffnung (2) einsetzbaren, aus Glas bestehenden Verschlusskörper (3),
2. Getränkeflasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (6) und der Verschlusskörper (3) derart ausgebildet sind, dass zwischen ihnen eine formschlüssige oder reibschlüssige Verbindung besteht, die eine Verdrehung des Verschlusskörpers (3) in der Flaschenöffnung (2) blockiert.
3. Getränkeflasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (6) eine Ausnehmung (8) oder einen Fortsatz und eine Oberseite (5) des Verschlusskörpers (3) umgekehrt einen Fortsatz (7) oder eine Ausnehmung aufweisen, wobei der Fortsatz und die Ausnehmung die formschlüssige Verbindung zwischen dem Fixierelement (3) und dem Verschlusskörper (6) bilden.
4. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (6) an einem sich an die Flaschenöffnung (2) anschließenden Flaschenrand (9) wenigstens in axialer Richtung formschlüssig befestigbar ist.
5. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (6) in radialer Richtung reibschlüssig an dem Flaschenrand (9) befestigbar ist.
6. Getränkeflasche nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (6) ein Sicherungselement aufweist, das derart verformbar oder zerstörbar ist, dass die formschlüssige und/oder die reibschlüssige Befestigung des Fixierelements (6) an dem Flaschenrand (9) lösbar ist.
7. Gearänkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (3) rotationssymmetrisch ist.
8. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Umfang des Verschlusskörpers (3) wenigstens ein Verriegelungselement vorgesehen ist, das mit einer an der Flaschenöffnung (2) vorgesehenen Halteeinrichtung derart zusammenwirkt, das bei Verdrehen des Verschlusskörpers (3) in der Flaschenöffnung (2) wenigstens zwei Stellungen einnehmbar sind, nämlich eine Offenstellung, in der der Verschlusskörper (3) in axialer Richtung der Flaschenöffnung (2) entnehrnbar ist, und eine Schließstellung, in der der Verschlusskörper (3) fest gehalten ist.
9. Getränkeflasche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement ein auf einer Mantelfläche des Verschlusskörpers (3) ausgebildetes Gewinde ist.
10. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (3) eine konische Mantelfläche aufweist.
11. Getränkeflasche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die konische Mantelfläche des Verschlusskörpers (3) und eine zugeordnete konische Gegenfläche in der Flaschenöffnung (2) geschliffen sind.
12. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite (5) des Verschlusskörpers (3) eine Griffeinrichtung (7, 10) vorgesehen ist.
13. Getränkeflasche nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffeinrichtung einen Fortsatz (7) aufweist, mit zwei seitlichen, zu der Oberseite (5) des Verschlusskörpers (3) im wesentlichen senkrecht stehenden Griffflächen (10).
14. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Getränkeflasche zur gewerblichen Abfüllung von Wein ausgebildet ist.
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|---|---|---|---|
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10224369A1 (de) * | 2002-05-28 | 2003-12-11 | Alcoa Gmbh Verpackwerke | Verschließbare Getränkeflasche |
| US8356722B2 (en) | 2001-12-10 | 2013-01-22 | Alcoa Deutschland Gmbh | Container, particularly a beverage bottle |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1786702U (de) | 1958-12-05 | 1959-04-09 | Hans-Werner Voelker | Flaschenverschluss aus thermoplastischem kunststoff. |
| DE9315073U1 (de) | 1993-10-05 | 1994-03-10 | behr Labor Technik GmbH, 40599 Düsseldorf | Glasstopfen |
| DE29515494U1 (de) | 1995-09-28 | 1996-01-04 | Höhr, Oliver, 88161 Lindenberg | Schraubverschluß für Weinflaschen |
-
2001
- 2001-12-10 DE DE20119969U patent/DE20119969U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
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| US8573424B2 (en) | 2001-12-10 | 2013-11-05 | Alcoa Deutschland Gmbh | Container, particularly a beverage bottle |
| DE10224369A1 (de) * | 2002-05-28 | 2003-12-11 | Alcoa Gmbh Verpackwerke | Verschließbare Getränkeflasche |
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