DE20119933U1 - Bewehrung für Fahrbahnbeläge - Google Patents
Bewehrung für FahrbahnbelägeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Bewehrung für Fahrbahnbeläge aus Fasersträngen.
Bewehrungen und Armierungen kommen bei der Sanierung von bituminösen Fahrbahnbelägen zur Anwendung, wobei es bekannt ist, Gewebe als Armierungsmaterial zu verwenden. Derartige Gewebe weisen zumeist eine rechtwinklige Gitterform auf und sind in unterschiedlichen Maschenweiten erhältlich. Das Gewebe hat dabei die Aufgabe, die im Oberbau der Fahrbahn auftretenden Zugspannungen aufzunehmen und auf eine größere Fläche zu verteilen. Dadurch wird die Gefahr von Beschädigungen durch Spannungsspitzen vermindert. Armierungsgewebe erhöhen die dynamische Belastbarkeit und verbessern das Ermüdungsverhalten der bituminösen Schichten. Außerdem wird die Entstehung von Reflexionsrissen verzögert, die Nutzungsdauer der Fahrbahnen,.die mit einer derartigen Bewehrung ausgerüstet sind, wird erhöht und die Sanierungsintervalle werden verlängert.
Vor dem Verlegen der Bewehrung wird eine Bitumenemulsion auf die Fahrbahn aufgesprüht. Anschließend wird das Bewehrungsgewebe aufgelegt und der neue Asphaltbelag kann aufgebracht werden. Bei kleineren zu sanierenden Flächen ist die Verlegung problemlos möglich. Sollen jedoch ganze Strassen saniert werden, so muss die Zufuhr des Asphalts zum Asphaltfertiger durch einen Lkw erfolgen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle kann der Fall eintreten, dass der Lkw über die verlegte und mit der Bitumenemulsion besprühte Bewehrung fahren muss. Dabei kann es zu einem Verrutschen der Gewebelage der Bewehrung kommen, da das aufgetragene Bitumen eine hochviskose Masse ist. In der Folge kann es zu einer Faltenbildung der Bewehrung kommen, die die Funktion beeinträchtigt und umständlich beseitigt werden muss. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Bitumenemulsion sich an den Reifen des Lkw's fest setzt. Dadurch werden die Reifen ebenfalls klebrig, so dass es zu einem Anhaften der Bewehrung an den Reifen kommen kann.
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Zur Beseitigung dieses Nachteils wird in der EP 0 318 707 B1 eine vorgefertigte Bewehrung für Asphaltbeläge vorgeschlagen. Diese Bewehrung ist aus Fasersträngen bzw. Geweben aufgebaut, die in einem ersten Verfahrensschritt mit einem Harz, insbesondere einem asphaltartigen Harz getränkt werden. Damit soll Korrosionsbeständigkeit der Fasern erhöht werden. Anschließend wird diese vorimprägnierte Bewehrung einseitig mit einem aktivierbaren Kleber versehen. Diese vorgefertigte Bewehrung wird mit der beschichteten Seite nach unten auf die Fahrbahn gelegt, anschließend wird der Kleber aktiviert, beispielsweise durch Wärmezufuhr. Nach der Abkühlung ist die Bewehrung auf dem Fahrbahnuntergrund fixiert, so dass sie auch beim Befahren mit LKWs nicht verschoben werden kann. Diese bekannte Bewehrung weist jedoch den Nachteil auf, dass zunächst ein asphaltartiges Harz zur Beschichtung bzw. Tränkung der Fasern aufgebracht werden muss, woran sich ein Trocknungsprozess anschließt. Erst dann kann in einem separaten Verfahrensschritt der aktivierbare Kleber aufgebracht werden. Dementsprechend erfordert das bekannte Verfahren einen relativ großen Aufwand.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, eine Bewehrung für Fahrbahnbeläge anzugeben, die einfacher aufgebaut ist. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Herstellungsverfahren dafür anzugeben.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einer Bewehrung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Faserstränge wenigstens auf einem Teil ihrer Oberfläche mit einem Überzug aus einem aktivierbaren Kleber versehen sind.
Der auf die Faserstränge bzw. auf die Fasern aufgebrachte Kleber erleichtert die Handhabung und Verlegung der Bewehrung erheblich, da er im Lieferzustand inaktiv, das heißt nicht klebrig ist. Dadurch kann die Bewehrung problemlos auf dem Untergrund verlegt werden, ohne dass es durch den Kleber zu Problemen kommt. Erst nach dem Verlegen wird der Kleber aktiviert, so dass es zu einer form- oder kraftschlüssigen Verbindung zwischen der Bewehrung und dem Untergrund der Fahrbahn kommt. Anschließend kann die auf diese Weise fixierte Bewehrungsschicht auch von schweren Baufahrzeugen befahren werden, um den Asphalt heranzutransportieren.
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Gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Bewehrungsgitter weist die erfindungsgemäße Bewehrung den Vorteil auf, dass nur ein einziger Verfahrensschritt erforderlich ist, um das Bewehrungsgitter mit dem Kleberüberzug zu versehen. Dadurch entfällt der Verfahrensschritt der Beschichtung mit einem asphaltartigen Harz sowie der sich daran anschließende Trocknungsprozess. Dementsprechend kann die erfindungsgemäße Bewehrung einfacher, schneller und dadurch kostengünstiger hergestellt werden.
Erfindungsgemäß wird die Bewehrung zumindest einseitig mit einem Kleberüberzug versehen. Eine einseitig aufgetragene Kleberschicht ist grundsätzlich ausreichend, da der Kleber nur eine Verbindung zwischen der Unterseite der Bewehrung und dem Fahrbahnuntergrund schaffen soll. Auch im Sinne einer Materialersparnis ist eine einseitige Beschichtung sinnvoll.
Eine weitere Effizienzsteigerung lässt sich erzielen, wenn der Kleber punkt- und/oder linienförmig auf der Bewehrung aufgebracht ist. Es genügt bereits, wenn die Faserstränge der Bewehrung an einzelnen Punkten mit dem Kleber versehen sind. An diesen Stellen kann dann eine intensive Verklebung zwischen den Fasersträngen und der Fahrbahn erzielt werden, so dass ein Verrutschen der Bewehrung oder eine Faltenbildung vermieden wird.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Faserstränge der Bewehrung einen allseitigen Kleberüberzug aufweisen. Eine derartige Bewehrung bietet insbesondere fertigungstechnische Vorteile, da der Kleberüberzug in einem Tauchbad aufgebracht werden kann. Außerdem sind die Faserstränge und damit die Fasern vollkommen vom Kleber umhüllt, so dass sie gegen mechanische Umgebungseinflüsse geschützt sind.
Besonders gute Ergebnisse lassen sich mit erfindungsgemäßen Bewehrungen erzielen, bei denen der Kleber durch Wärmeeinwirkung aktivierbar ist. Vorzugsweise wird ein Schmelzkleber als Kleber verwendet. Bei Erwärmung gehen diese Stoffe in einen pastösen bzw. flüssigen Zustand über und können auf die Bewehrung aufgebracht werden.
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Nach der Abkühlung ist der Schmelzkleber fest mit der Bewehrung verbunden, allerdings ist er nicht mehr klebrig, so dass die Bewehrung beispielsweise aufgerollt werden kann, ohne dass es zu einem Verkleben kommt.
Die auf diese Weise vorgefertigte Bewehrung kann als Matte verlegt werden. Anschließend kann der Kleber durch großflächige Wärmezufuhr aktiviert werden, so dass er in einen schmelzflüssigen Zustand übergeht und die Bewehrung bei Erkalten mit dem Untergrund verklebt. Danach kann die Asphaltdeckschicht aufgebracht werden.
Mit besonderem Vorteil sind die Faserstränge als Gewebe ausgebildet. Alternativ können auch Fasergelege oder Fasermatten verwendet werden, allerdings werden Gewebe bevorzugt, da sie bessere mechanische Eigenschaften besitzen.
Vorzugsweise werden für diesen Zweck Gittergewebe eingesetzt, bei denen benachbarte Faserstränge nicht unmittelbar aneinander angrenzen, sondern mit Abstand zueinander angeordnet sind. Dadurch ergibt sich ein maschenartiges Gitter, so dass der Fahrbahnuntergrund unmittelbar in Kontakt mit der Asphaltdeckschicht kommt. Dadurch wird die Tragfähigkeit und die Festigkeit des Fahrbahnbelags insgesamt erhöht.
Es empfiehlt sich, für die erfindungsgemäße Bewehrung Faserstränge aus einem korrosionsbeständigen Material zu verwenden. Gut geeignet sind Glasfasern, insbesondere &Egr;-Glasfasern oder ECR-Glasfasern. Alternativ können auch Faserstränge aus Polyesterfasern verwendet werden.
Um ein Verkleben der vorgefertigten Bewehrung zu verhindern, kann der Kleber mit einem nicht klebrigen Stoff überzogen sein. Auf den Kleber kann ein Puder, ein Pulver oder ein Granulat aufgebracht sein. Eine auf diese Weise behandelte Bewehrung lässt sich stapeln oder aufrollen, ohne dass es zu einem unerwünschten Verkleben kommt.
In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Bewehrung kann vorgesehen sein, dass die Bewehrung zusätzlich einseitig mit einem Vlies versehen ist. Dieses Vlies verhindert ein Verkleben von aufgerollten oder gestapelten Bewehrungsmatten oder -bahnen. Nach dem Einbau bildet das Vlies eine Barriere zwischen den beiden bituminösen Schichten.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel und den Figuren.
Dabei zeigt:
Figur 1 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Bewehrung in der Form eines
Glasfasergewebes und eine vergrößerte Ansicht eines Faserstrangs,
Figur 2 eine vergrößerte Ansicht eines Faserstrangs, der einseitig mit einem Kleber
überzogen ist,
Figur 3 eine Bewehrung, bei der zusätzlich ein Vlies aufgeklebt ist, und
Figur 4 das Verfahren zum Verlegen der erfindungsgemäßen Bewehrung
Das in Fig. 1 gezeigte und insgesamt mit 1 bezeichnete Bewehrungsgitter besteht aus parallel und senkrecht zueinander verlaufenden Fasersträngen 2 aus &Egr;-Glas. Zwischen den einzelnen Fasersträngen 2 befinden sich Gitteröffnungen 3, die bei verlegtem Gitter 1 den Kontakt zwischen der Unterseite, beispielsweise einem Fahrbahnuntergrund und einer oberseitigen Asphaltdeckschicht ermöglichen. Jeder Faserstrang 2 besteht aus einer Vielzahl von Einzelfasern 4, die - wie in dem vergrößerten Ausschnitt zu erkennen ist - zu einem Faserbündel zusammengefasst sind. Die Einzelfasern 4 sind allseitig mit einem aktivierbaren Kleber 5 umhüllt, bei dem es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um einen Schmelzkleber handelt. Um einen derartigen vollständigen Überzug zu erhalten, wird das Glasfasergitter 1 in einem Tauchbad mit dem flüssigen Schmelzkleber 5 getränkt. Nach dem Erkalten verliert der Schmelzkleber 5 seine Klebrigkeit und die Bewehrung kann als Rolle oder Matte an den Verlegeort gebracht werden.
Es können auch andere Klebesysteme zur Anwendung kommen, bei denen eine gewisse Restklebrigkeit bleibt, so dass Maßnahmen gegen ein Verkleben sich berührender Bewehrungsbereiche getroffen werden müssen.
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Wie in der vergrößerten Ansicht in Figur 1 zu erkennen ist, wird dazu auf die bereits mit dem Schmelzkleber 5 versehenen Einzelfasern 4 außenseitig eine Puderschicht 6 aufgebracht, die die Oberfläche des Schmelzklebers 5 teilweise (z.B. nur einseitig) oder fast vollständig abdeckt. Die Puderschicht kann auch lediglich halbseitig aufgebracht werden. Dadurch wird die möglicherweise vorhandene Restklebrigkeit auf der Oberfläche des Schmelzklebers 5 neutralisiert. Das auf diese Weise behandelte Gitter 1 kann beispielsweise auf einer Straßenbaustelle verlegt werden, anschließend ist diese Fläche direkt begehbar oder befahrbar, da es nicht zu einem Verkleben von Fahrzeugreifen usw. kommen kann. Zur Fixierung des verlegten Gitters 1 auf dem Untergrund wird der Schmelzkleber 5 z.B. mittels eines Gasbrenners oder dergleichen erhitzt, bis er in den flüssigen Zustand übergeht.
Fig. 2 zeigt einen senkrecht zu Faserrichtung geschnittenen Faserstrang eines Gitter-, gewebes, bei dem die Einzelfasern 4 nur einseitig mit einem Schmelzkleber 7 versehen sind. Dieser Aufbau ist besonders materialsparend. Der Schmelzkleber 7 ist nur in dem Bereich aufgebracht, wo er zur Verklebung der Fasern 4 mit dem Untergrund erforderlich ist.
Da auf der Oberseite des derart aufgebauten Bewehrungsgitters kein Kleber vorhanden ist, kann es auch nicht zu einem Anhaften oder Verkleben mit Fahrzeugen und dergleichen kommen. Ein Bewehrungsgitter kann wie in Figur 2 dargestellt auf seiner ganzen Unterseite mit Schmelzkleber 7 versehen sein, der Schmelzkleber kann jedoch auch nur abschnittsweise, beispielsweise an Kreuzungspunkten des Gewebes oder nur bei in Querrichtung verlaufenden Fasersträngen aufgebracht sein.
Fig. 3 zeigt eine weitere Variante eines Bewehrungsgitters. Auf das Gitter 1, das dem in Figur 1 dargestellten Gitter entspricht, ist einseitig ein Vlies 8 aufgebracht. Dieses Vlies kann mit einem Kleber auf dem Bewehrungsgitter 1 aufgeklebt sein. Bei dem Vlies 8 handelt es sich beispielsweise um einen mechanisch verfestigten Vliesstoff aus Polypropylen-Endlosfasern.
Das Gitter 9 ist analog zu dem in Fig. 1 gezeigten Gitter 1 mit einem Kleber überzogen, um die Verlegung und Fixierung auf dem Untergrund zu ermöglichen.
In Fig. 4 ist die Verlegung der erfindungsgemäßen Bewehrung auf einer Baustelle im Rahmen der Fahrbahnsanierung schematisch dargestellt. Das Bewehrungsgewebe 1 wird in Rollenform an den Verlegeort gebracht und auf dem Fahrbahnuntergrund 10 abgerollt. Anschließend wird der Schmelzkleber durch Hitzezufuhr aktiviert. Dazu dient ein Gasbrenner 11, der manuell oder maschinell über das Bewehrungsgitter 1 bewegt wird, um dieses möglichst gleichmäßig zu erwärmen. Durch die Wärmezufuhr schmilzt der auf der Unterseite des Bewehrungsgitters 1 aufgebrachte Schmelzkleber, der beim Abkühlen eine stabile Verbindung zwischen dem Bewehrungsgitter 1 und dem Fahrbahnuntergrund 10 herstellt. Das Bewehrungsgitter 1 kann unter Zuhilfenahme einer Walze 12 auf dem Untergrund 10 angedrückt werden. Anschließend wird die bituminöse Deckschicht aufgebracht, wobei die mit dem Bewehrungsgitter 1 versehenen Bereiche nach kurzer Zeit von schweren Baufahrzeugen befahren werden können, ohne das Bewehrungsgitter 1 zu verschieben.
- Schutzansprüche Rehau, den 05.12.2001
dr.schi-e/zkmi
dr.schi-e/zkmi
Claims (16)
1. Bewehrung für Fahrbahnbeläge aus Fasersträngen, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) wenigstens auf einem Teil ihrer Oberfläche mit einem Überzug aus einem aktivierbaren Kleber (5, 7) versehen sind.
2. Bewehrung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) zumindest einseitig mit einem Kleberüberzug versehen sind.
3. Bewehrung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die den Kleber (5, 7) aufweisenden Bereiche punkt- und/oder linienförmig ausgebildet sind.
4. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) einen allseitigen Kleberüberzug (5) aufweisen.
5. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (5, 7) durch Wärmeeinwirkung aktivierbar ist.
6. Bewehrung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (5, 7) ein Schmelzkleber ist.
7. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber gegebenenfalls zusätzlich durch Druckeinwirkung aktivierbar ist.
8. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) als Gewebe und/oder Gitter (1) ausgebildet sind.
9. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) aus einem korrosionsbeständigen Material bestehen.
10. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge (2) aus Glasfasern (4) bestehen.
11. Bewehrung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasfasern aus E- Glas oder ECR-Glas bestehen.
12. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstränge aus Polyesterfasern bestehen.
13. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (5, 7) zumindest teilweise mit einem nicht klebrigen Stoff überzogen ist.
14. Bewehrung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoff ein Puder (6) und/oder ein Pulver und/oder ein Granulat ist.
15. Bewehrung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einseitig mit einem Vlies (8) versehen ist.
16. Bewehrung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies (8) eine Barriere zwischen bituminösen Schichten bildet.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020620 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040311 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070524 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20091103 |