DE20117971U1 - Untergestell zur Verwendung bei einer Basisstation im Mobilfunk (Antenne, Betriebsschrank) - Google Patents
Untergestell zur Verwendung bei einer Basisstation im Mobilfunk (Antenne, Betriebsschrank)Info
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Description
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(Antenne, Betriebsschrank)
Beschreibung
Gattung
Die Neuerung betrifft ein Untergestell zur Verwendung bei einer Basisstation im Mobilfunk (Antenne, Betriebsschrank).
Untergestelle der gattungsgemäß vorausgesetzten Art gehören zum Stand der Technik. Sie bestehen in der Regel aus verschweißten Stahlrohren bzw. Profilstahlteilen, die mit einem wetterbeständigen Schutzanstrich versehen und/oder auch feuerverzinkt sind. Derartige Untergestelle werden oftmals auf Gebäuden befestigt. Da die Untergestelle groß und sperrig sind und damit ein erhebliches Gewicht aufweisen, werden sie entweder mit Spezialkränen auf die betreffenden Gebäude gehoben, oder aber mit Lastenhubschraubern zu ihrem Einsatzort transportiert und dort aufgesetzt und anschließend an dem Untergrund, z. B. auf einem Flachdach eines Hochhauses, befestigt.
Ein Nachteil ist zunächst die Handhabung dieser Gestelle, da sowohl Spezialkräne als auch Lastenhubschrauber erhebliche Kosten verursachen, ganz abgesehen davon, daß beim Hantieren mit so schweren und sperrigen Lasten teure Spezialisten hinzugezogen werden müssen. Auch die Unfallgefahr darf nicht außer acht gelassen werden. Im übrigen werden Untergestelle dieser Art von Spezialfirmen hergestellt, die lange Zeit vor dem Aufstellen der entsprechenden Basisstation den Auftrag erhalten müssen, da die Anlieferung der Gestelle oftmals mehrere Monate dauert, so daß es einer genauen Abstimmung der verschiedenen Zeitpläne, einerseits der Mobilfunkfirma, andererseits der Herstellfirma, für die Untergestelle bedarf. An Ort und Stelle sind die Untergestelle kaum noch zu verändern, da sie eine starres, rahmenartiges Gebilde darstellen. Dies bedeutet, daß nach Auftragsvergabe für die Herstellung von Untergestellen Änderungen, die durch örtliche Bedingungen aufgezwungen sein können, kaum noch an den Untergestellen vorzunehmen sind. Auch spätere Reparaturen, zum Beispiel durch Witterungseinflüsse, wie Korrosion, Auswechseln von Teilen oder dergleichen, ist nur durch Zerstören des betreffenden Untergestells oder durch dessen kompletten Austausch möglich, was weitere erhebliche Kosten verursacht.
Aufgabe
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik restlos zu beseitigen und außerdem die Handhabungsfähigkeit derartiger Untergestelle wesentlich zu vereinfachen.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Schutzanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Ein neuerungsgemäßes Untergestell eignet sich mit besonderem Vorteil für sogenannte Basisstationen im Mobilfunk. Dadurch, daß die Längs- und Querträger sowie die Stützen kraftschlüssig miteinander gekuppelt sind, können die Einzelteile des Untergestells als getrennte Bauteile zu dem jeweiligen Einsatzort gebracht, z. B. von Personen getragen, werden, so daß teure Baukräne oder Lastenhubschrauber nicht mehr zum Einsatz zu kommen brauchen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß eine Entkoppelung zwischen der Planungszeit für das Aufstellen der Basisstation bzw. der Mobilfunkantenne einerseits und der Herstellung der Untergestelle andererseits ohne Schwierigkeiten gegeben ist, da Längs- und Querträger sowie die Stützen als Bausatz (Module) auf Lager gefertigt werden können, von wo aus sie bei Bedarf abgerufen und zu den jeweiligen benötigten Untergestellen zusammengestellt werden können. Wegen der nur kraftschlüssigen Verbindung von Längs- und Querträgern und der Stützen lassen sich auch Maßänderungen an Ort und Stelle problemlos ausgleichen, ohne daß kostspielige und schwierige Umarbeiten notwendig sind.
Aber nicht nur die Längs- und Querabmessungen des Untergestells lassen sich am jeweiligen Einsatzort stufenlos verändern, um die Längs- und Querträger in der jeweils gewünschten Position kraftschlüssig, aber einstückig miteinander zu verbinden, sondern die neuerungsgemäße Lehre eröffnet auch die Möglichkeit, die zur Aufnahme von Schaltschränken, Mobilfunkantennen oder dergleichen dienenden Längs- und Querträger an Ort und Stelle in unterschiedlichen Höhenbereichen an den Stützen anzuordnen, da sich wegen der kraftschlüssigen Verbindung der Stützen auch diese Abstände stufenlos verändern lassen.
In den Schutzansprüchen 2 bis 6 sind weitere sehr vorteilhafte erfinderische Ausgestaltungen der Neuerung beschrieben.
Bei der Ausführungsform nach Schutzanspruch 2 ist der den eigentlichen Aufstellboden für die Basisstation und/oder eine Mobilfunkantenne bildende Rahmen bestehend aus Längs- und Querträgern an den Stützen höhenverstellbar und in der jeweils gewünschten Stellung kraftschlüssig anzuordnen.
Schutzanspruch 3 beschreibt eine vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 4 und/oder 5 gewählt, ergibt sich eine besonders einfache, aber robuste Konstruktion.
Wird eine Ausführungsform nach Schutzanspruch 6 gewählt, besteht die Möglichkeit, weitere Teile der Bodenstation auf einer Plattform anzuordnen.
In der Zeichnung ist die Neuerung - teils schematisch - an Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 ein Untergestell gemäß der Neuerung in der Seitenansicht in einer ersten Einbausituation;
Fig. 2 ein Untergestell gemäß Fig. 1 in einer zweiten Einbausituation, teils abgebrochen dargestellt;
Fig. 3 eine Draufsicht zu Fig. 1.;
Fig. 4 eine Einzelheit betreffend einen Anschluß für einen auf dem Untergestell anzuordnenden als Betriebsschrankgehäuse ausgebildeten Schrank zur Aufnahme der elektrischen bzw. elektronischen Bauteile;
Fig. 5 eine Einzelheit aus den Fig. 1 und 2 betreffend einen sogenannten „Lindapter" am Übergang von Längs- und Querträgern;
Fig. 6 die Anordnung einer Stütze zum Halten des Untergestelles im Untergrund im gegenüber Fig. 2 vergrößerten Maßstab;
Fig. 7 eine Stütze in der Seitenansicht;
Fig. 8 eine Draufsicht zu Fig. 7;
Fig. 9 eine Bügelschraube in der Draufsicht;
Fig. 10 auf verschiedene Höhenabstände eingestelltes Untergestell in der Seitenansicht.
Mit dem Bezugszeichen 1 ein Aufstellboden, z. B. das Dach eines Hochhauses, bezeichnet, auf dem eine Basisstation für Mobilfunk angeordnet werden soll. Die hierfür benötigte Antenne sowie ein elektrische bzw. elektronische Bauteile aufnehmender Betriebsschrank (nicht dargestellt) werden auf einem insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichneten Untergestell angeordnet. Die Form des Untergestells 2 ist bei allen aus den Zeichnungen ersichtlichen Ausführungsformen rechteckförmig in der Draufsicht gestaltet, kann aber auch eine hiervon abweichende Form, z. B. quadratisch, aufweisen.
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Das Untergestell 2 kann aus zwei parallel sowie mit Abstand zueinander verlaufenden Längsträgern 3 und 4 bestehen. Die Längsträger 3 und 4 sind bevorzugt als Profilträger, insbesondere als Doppel-T-Träger ausgebildet, die bei den dargestellten Ausführungsformen jeweils gleich lang sind und gleiche Querschnittsformen aufweisen.
Quer zu den Längsträgern 3 und 4 sind Querträger 5 bzw. 6, ebenfalls mit Abstand sowie parallel mit ihren Längsachsen zueinander verlaufend, angeordnet. Die Querträger 5 und 6 sind bei den dargestellten Ausführungsformen ebenfalls gleich groß und im Querschnitt gleich gestaltet und werden bevorzugt ebenfalls als Profilträger ausgebildet. In der Zeichnung sind die Querträger 5 und 6 als U-Profile ausgebildet, die mit ihren Stegen nach außen gekehrt sind, während ihre die Stege verbindenden Flansche nach innen und gegeneinander gerichtet angeordnet sind und im gleichen Höhenbereich verlaufen. Die Querträger 5 und 6 ragen jeweils auf beiden Seiten über die Außenbegrenzungen der Längsträger 3 und 4 hervor und sind in diesen Bereichen über je eine Bügelschraube 7, 8, 9 bzw. 10 mit je einer orthogonal zum Aufstellboden 1 verlaufenden gleich langen Stütze 11, 12, 13 bzw. 14 kraftschlüssig verbunden. Eine dieser Bügelschrauben ist in Fig. 9 in vergrößertem Maßstab dargestellt. Wie man erkennt, umschlingt jede der Bügelschrauben 7 bis 10 die zugeordnete Stütze 11 bis 14 auf einem Umfangswinkel von etwa 180°. Zu diesem Zweck weist jede Bügelschraube 7 bis 10 einen bogenförmig verlaufenden Abschnitt 15 auf, der im Radius dem Außenradius der zugeordneten Stütze 11 bis 14
entspricht. An den bogenförmigen Abschnitt 15 schließt sich jeweils ein Bolzenteil 16 bzw. 17 an, wobei die Bolzenteile 16 und 17 jeweils gleich lang sind und gleiche Querschnittsabmessungen aufweisen und an ihren freien Enden mit Gewinde versehen sind, auf die Muttern mit Kontermuttern (Fig. 9) aufschraubbar sind. Die Bolzenteile 16 und 17 durchgreifen formmäßig angepaßte Durchgangslöcher in den Stegen der Querträger 5 und 6, wobei die freien Enden der Bolzenteile 16 und 17 der einzelnen Bügelschrauben 7 bis 10 jeweils nach innen und gegeneinander gerichtet sind (Fig. 3). Auf diese Weise läßt sich das aus den Längsträgern 3 und 4 sowie den Querträgern 5 und 6 im wesentlichen gebildete Untergestell 2 in unterschiedlichen Höhenbereichen zum Aufstellboden 1 anordnen, was z. B. in Fig. 10 mit den unterschiedlichen Einbausituationen 18 und 19 schematisch angedeutet ist.
Die Längsträger 3 und 4 liegen auf den nach oben gekehrten U-Schenkeln der Querträger 5 und 6 auf, wobei die Längsträger 3 und 4 durch besondere Klemmschrauben („Lindapter" Typ AFK M12 mit AF 16CW) kraftschlüssig mit den jeweiligen Trägern verbunden sind. Statt im Querschnitt U-förmige Träger 5 und 6 können auch im Querschnitt L-förmige Träger (Fig. 5) zum Einsatz kommen. Die verschiedenen Klemmschrauben zur Befestigung der einzelnen Längsträger 3 und 4 mit den Querträgern 5 und 6 sind z. B. aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen und dort unter anderem mit den Bezugszeichen 20, 21, 22, 23, 24, 25 und 26 bezeichnet. Durch diese Klemmschrauben werden die Längsträger 3, 4 und die Querträger 5, 6 zu einem rahmenartigen Untergestell 2 miteinander kraftschlüssig verbunden. Statt zwei Längs- und Querträger 3, 4
bzw. 5, 6 können auch mehr als zwei Längs- und Querträger angeordnet sein, die das Untergestell 2 bilden.
Der Aufbau der Stützen 11 bis 14 ist insbesondere aus den Fig. 7 und 8 zu erkennen. Jede der Stützen 11 bis 14 weist danach ein in der Zeichnung orthogonal zum Aufstellboden 1 angeordnetes Rohr 27 (Fig. 7) auf, das an seiner dem Aufstellboden 1 zugekehrten Seite einstückig mit einer in der Draufsicht (Fig. 8) quadratischen Bodenplatte 28 versehen ist, die in ihren Eckbereichen je eine Durchgangsbohrung aufweist, von denen lediglich eine der Durchgangsbohrungen mit dem Bezugszeichen 29 bezeichnet worden ist. Durch jede der Durchgangsbohrungen 29 greift eine Befestigungsschraube 30 (Fig. 6) mit einem im Durchmesser verjüngten Endabschnitt, der an seiner Oberseite (Außenseite) mit Gewinde versehen ist. Mit diesem mit Gewinde versehenen verjüngten Längenabschnitt durchgreift jede der Befestigungsschrauben 30 die zugeordnete Durchgangsbohrung 29 der Bodenplatte 28 und ragt mit einem freien Endabschnitt aus der Bodenplatte 28 hervor, so daß auf das Gewinde jeweils eine Schraube mit Kontermutter aufgeschraubt werden kann. Im übrigen sind die Befestigungsschrauben 30 in dem Aufstellboden 1 fest angeordnet, so daß sich das gesamte Untergestell auf dem Aufstellboden 1 einstückig, aber lösbar, befestigen läßt.
Bei der aus Fig. 3 ersichtlichen Ausführungsform sind im Bereich des einen Endabschnittes zwei quer zur Längsachse des Untergestells verlaufende Auskragträger 31 und 32 durch Klemmschrauben 33, 34 bzw. 35, 36, und zwar mit den jeweils unten liegenden Flanschen der Längsträger 3 und 4, kraftschlüssig verbunden, derart, daß die Auskragträger 31 und 32 auf der einen Seite über den Längsträger 4 nach außen hervorragen und hier Platz für die Anordnung einer weiteren Aufstellfläche, z. B. für ein Gitterrost oder dergleichen zum Anordnen weiterer Teile der Bodenstation, bilden (nicht dargestellt).
Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
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| 1 | Aufstellboden |
| 2 | Untergestell |
| 3 | Längsträger |
| 4 | » |
| 5 | Querträger |
| 6 | |
| 7 | Bügelschraube |
| 8 | 11 |
| 9 | &eegr; |
| 10 | 11 |
| 11 | Stütze |
| 12 | ]> |
| 13 | II |
| 14 | H |
| 15 | Abschnitt, bogenförmiger |
| 16 | Bolzenteil |
| 17 | |
| 18 | Einbausituation |
| 19 |
| 20 | Klemmschraube | Rohr |
| 21 | » | Bodenplatte |
| 22 | M | Durchgangsbohrung |
| 23 | &eegr; | Befestigungsschraube |
| 24 | a | Auskragträger |
| 25 | 11 | H |
| 26 | &eegr; | Klemmschraube |
| 27 | W | |
| 28 | &pgr; | |
| 29 | ||
| 30 | ||
| 31 | ||
| 32 | ||
| 33 | ||
| 34 | ||
| 35 | ||
| 36 |
Claims (6)
1. Untergestell zur Verwendung bei einer Basisstation im Mobilfunk (Antenne, Betriebsschrank) mit im Abstand vom Aufstellboden angeordneten Längs- und Querträgern, die über Stützen mit dem Aufstellboden fest verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Längs- und Querträger (3, 4 bzw. 5, 6) sowie die Stützen (11, 12, 13, 14) kraftschlüssig und jeweils gegeneinander verstellbar miteinander verbunden sind.
2. Untergestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (3, 4) und die Querträger (5, 6) in Bezug auf die Stützen (11, 12, 13, 14) höhenverstellbar und in der jeweils gewünschten Höhe arretierbar angeordnet sind.
3. Untergestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querträger (5, 6) mit den Stützen (11, 12, 13, 14) über Bügelschrauben (7, 8 bzw. 9, 10) kraftschlüssig verbunden sind, derart, daß die Bügelschrauben (7, 8 bzw. 9, 10) mit je einem bogenförmigen Teil (15) die zugeordnete Stütze (11, 12 bzw. 13, 14) auf einem wesentlichen Teil ihres Umfangabschnittes formmäßig umgreifen, während die Bolzenteile (16, 17) der jeweils zugeordneten Bügelschraube (7, 8 bzw. 9, 10) in dem zugeordneten Querträger (5, 6) angeordnete Durchgangsbohrungen durchgreifen, wobei auf ihren freien, mit Schraubgewinde versehenen Enden Muttern die jeweiligen Querträger (5, 6) gegen die betreffende Stütze (11, 12 bzw. 13, 14) - auch mittelbar - kraftschlüssig anpressen.
4. Untergestell nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsträger (3, 4) im Querschnitt als Doppel-T-Träger ausgebildet sind, wobei die Stege in Bezug auf den Aufstellboden (1) orthogonal und die Flansche dazu im wesentlichen horizontal angeordnet sind, während die Querträger (5, 6) im Querschnitt U- förmig oder L-förmig gestaltet sind, derart, daß ihre U-Schenkel nach innen und gegeneinander gerichtet sind, während die die U-Schenkel jeweils verbindenden Stege gegen die nach innen gerichteten Wandungsabschnitte der zugeordneten Stützen (11, 12, bzw. 13, 14) kraftschlüssig anliegen.
5. Untergestell nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querträger (5, 6) durch Klemmschrauben mit den Längsträgern (3, 4) kraftschlüssig verbunden sind.
6. Untergestell nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß etwa im mittleren Teil des Untergestelles Auskragträger (31, 32) angeordnet sind, die über die Längsseite des einen Längsträgers (4) vorzugsweise gleich weit nach außen hervorragen und hier eine geeignete Plattform für Gitterroste oder dergleichen zum Anordnen weiterer Teile der Bodenstation bilden.
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020321 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20050111 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |