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DE20116322U1 - Waschmittelauftrageeinrichtung - Google Patents

Waschmittelauftrageeinrichtung

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Publication number
DE20116322U1
DE20116322U1 DE20116322U DE20116322U DE20116322U1 DE 20116322 U1 DE20116322 U1 DE 20116322U1 DE 20116322 U DE20116322 U DE 20116322U DE 20116322 U DE20116322 U DE 20116322U DE 20116322 U1 DE20116322 U1 DE 20116322U1
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DE
Germany
Prior art keywords
closure
application device
detergent
detergent application
container
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20116322U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weener Plastik GmbH and Co KG
Original Assignee
Weener Plastik GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Weener Plastik GmbH and Co KG filed Critical Weener Plastik GmbH and Co KG
Priority to DE20116322U priority Critical patent/DE20116322U1/de
Publication of DE20116322U1 publication Critical patent/DE20116322U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents
    • D06F39/024Devices for adding soap or other washing agents mounted on the agitator or the rotating drum; Free body dispensers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Description

Weener Plastik GmbH S Co. KG *" **
Waschmittelauftrageeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Waschmittelauftrageeinrichtung.
Waschmittelauftrageeinrichtungen sind bereits bekannt und weisen ein Behältnis mit einer Öffnung auf, welches mit flüssigem Waschmittel befüllt werden kann. Das Behältnis kann auf einem Wäschestück derart positioniert werden, daß Waschmittel aus dem Behältnis durch die Öffnung austritt und auf die Oberfläche des Kleidungsstücks fließt. Derartige Waschmittelauftrageeinrichtungen werden insbesondere verwendet, um flüssiges Waschmittel auf stark verschmutzte Bereiche von Kleidungsstücken aufzutragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine anders gestaltete Waschmittelauftrageeinrichtung zu schaffen..
Gemäß einem Aspekt der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmittelauftrageeinrichtung mit verbesserter Betriebssicherheit zu schaffen, und zwar insbesondere im Hinblick auf ungewolltes Austreten von Waschmittel aus der Waschmittelauftrageeinrichtung.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Waschmittelauftrageeinrichtung gemäß Anspruch 1.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist insbesondere eine Waschmittelauftrageeinrichtung zum Auftragen von Waschmittel auf Wäschestücke vorgesehen, welche ein Behältnis zur Aufnahme des Waschmittels, we-
nigstens eine Austrittsöffnung, wenigstens einen beweglich angeordneten Verschluß sowie wenigstens eine Betätigungseinrichtung aufweist.
Durch die Austrittsöffnung kann Waschmittel aus dem Behältnis austreten und somit auf einem Wäschestück aufgebracht werden.
Hierzu ist insbesondere vorgesehen, daß die Waschmittelauftrageeinrichtung in eine Relativstellung zum Wäschestück bewegt wird, in der die Austrittsöffnung dem Wäschestück zugewandt ist. Insbesondere ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Waschmittelauftrageeinrichtung hierbei auf dem Wäschestück positioniert wird. Besonders bevorzugt stützt sich hierbei die Waschmittelauftrageeinrichtung mit einer ersten Fläche der Betätigungseinrichtung auf dem Wäschestück ab.
Der erste Verschluß ist relativ zum Behältnis beweglich angeordnet und verschließt in wenigstens einer ersten Stellung die Austrittsöffnung zumindest teilweise. Besonders bevorzugt ist wenigstens eine erste Stellung vorgesehen, in welcher der Verschluß die Austrittsöffnung im wesentlichen' vollständig verschließt. In wenigstens einer zweiten, von der ersten verschiedenen, Stellung ist die Austrittsöffnung zumindest teilweise geöffnet. Bevorzugt ist vorgesehen, daß in unterschiedlichen zweiten Stellungen des ersten Verschlusses der Öffnungsquerschnitt der Austrittsöffnung verschieden ist. Besonders bevorzugt ist eine zweite Stellung des ersten Verschlusses vorgesehen, in welcher die Austrittsöffnung maximal bzw. vollständig geöffnet ist.
Der erste Verschluß kann vorzugsweise stufenlos oder gestuft von einer zweiten Stellung in eine erste Stellung bewegt werden oder umgekehrt, wobei der erste Verschluß in einer zweiten Stellung die Austrittsöffnung im wesentlichen verschließt, und wobei der Verschluß in einer ersten Stellung eine maximale Öffnung der Austrittsöffnung bewirkt.
Erfindungsgemäß kann der erste Verschluß mittels der Betätigungseinrichtung betätigt werden, und zwar insbesondere derart, daß der erste Verschluß geöffnet und/oder geschlossen werden kann.
Die Betätigungseinrichtung und der erste Verschluß sind insbesondere räumlich nebeneinander angeordnet oder räumlich voneinander getrennt oder als eine Einheit gestaltet. Besonders bevorzugt sind die Betätigungseinrichtung und der erste Verschluß einstückig gestaltet. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Betätigungseinrichtung als Profilierungserhöhung des ersten Verschlusses gestaltet.
Vorzugsweise ragt die Betätigungseinrichtung in einer geschlossenen Schaltstellung des ersten Verschlusses über das dem Behältnisinneren abgewandte Ende der Austrittsöffnung bzw. über eine Außenoberfläche der Behältniswandung heraus. Besonders bevorzugt ist die Betätigungseinrichtung dabei derart gestaltet, daß eine Druckbelastung, welche in Richtung des Behältnisinneren gerichtet ist und auf den über dieses Austrittsöffnungsende bzw. die Außenoberfläche herausragenden Bereich der Betätigungseinrichtung wirkt, bewirkt, daß der erste Verschluß bzw. die Austrittsöffnung geöffnet wird. Besonders bevorzugt ist der erste Verschluß in Richtung der geschlossenen Stellung federbelastet, so daß die zum Öffnen aufzuwendende Druckkraft gegen die entsprechende Federkraft aufzubringen ist.
Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, daß die Waschmittelauftrageeinrichtung mit der ersten Fläche der Betätigungseinrichtung bzw. des Verschlusses auf dem Wäschestück positioniert werden kann, wobei, unter einer gewissen Druckbelastung, die gegebenenfalls vom Benutzer der Waschmittelauftrageeinrichtung aufzubringen ist, die Betätigungseinrichtung bzw. der erste Verschluß in Richtung des Behältnisinneren gedrückt wird, wobei bewirkt wird, daß die Austrittsöffnung bzw. der erste Verschluß geöffnet wird.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, daß bei im wesentlichen maximal geöffneter Austrittsöffnung bzw. bei maximal geöffnetem ersten Verschluß das dem Behältnisinneren abgewandte Ende der Betätigungseinrichtung im wesentlichen bündig mit einer Außenoberfläche des Behältnisses abschließt, welche dieses Ende der Betätigungseinrichtung umgibt. Dieses Ende ist besonders bevorzugt derart gestaltet, daß Druckstellen auf dem Kleidungsstück vermieden werden. Vorzugsweise ist dieses Ende glatt und/oder abgerundet oder eben oder als Rolle, Walze, Kugel oder dergleichen gestaltet. Gegebenenfalls ist die Betätigungseinrichtung oder ihr dem Behältnisinneren abgewandtes Ende beweglich, insbesondere drehbeweglich, gelagert.
Durch diese Art der Betätigung der Betätigungseinrichtung bzw. des ersten Verschlusses soll die Erfindung allerdings nicht beschränkt werden. Erfindungsgemäß ist insbesondere auch bevorzugt, daß das Betätigungselement direkt manuell betätigbar ist. Unter "direkt manuell" ist im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere zu verstehen, daß ein Benutzer mit einem Finger oder dergleichen direkt die Betätigungseinrichtung belastet, ohne daß sonstige Einrichtungen zwischen den Bediener und die Betätigungseinrichtung geschaltet sind.
Vorzugsweise ist der erste Verschluß bei geöffneter Austrittsöffnung mit der Waschmittelauftrageeinrichtung verbunden. Der erste Verschluß ist vorzugsweise somit sowohl bei geöffneter als auch bei geschlossener Austrittsöffnung mit der Waschmittelauftrageeinrichtung in Kontakt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der erste Verschluß gewindefrei gestaltet bzw. wird der erste Verschluß beim Öffnen oder Schließen der Austrittsöffnung geführt, und zwar insbesondere durch eine Führungseinrichtung, welche kein Gewinde ist. Die Führungseinrichtung ist insbesondere als Schwenklager gestaltet.
Bevorzugt stützt sich eine erste Fläche der Betätigungseinrichtung beim Auftragen des Waschmittels auf dem Wäschestück ab.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Betätigungseinrichtung eine Profilierung auf, wobei insbesondere die erste Fläche der Betätigungseinrichtung als Profilierungserhöhung gestaltet ist. Vorzugsweise weist die Betätigungseinrichtung einen gerippten Bereich auf, wobei äußere Enden der Rippen die erste Fläche sind. Besonders bevorzugt sind im Bereich der ersten Fläche Borsten vorgesehen, so daß mittels dieser Borsten die eingeseiften Bereich des Wäschestücks gebürstet werden können, so daß ein zusätzlicher Reinigungseffekt bewirkt wird.
Besonders bevorzugt ist der erste Verschluß im wesentlichen schwenkbar geführt oder gelagert. Erfindungsgemäß ist aber auch bevorzugt, daß der erste Verschluß längsverschieblich oder auf sonstige Weise angeordnet ist oder geführt wird. Vorzugsweise ist der erste Verschluß im wesentlichen innerhalb oder an der Außenwandung des Behältnisses gelagert und wird dort beim Öffnen oder Schließen der Austrittsöffnung gegebenenfalls von einer Führungseinrichtung geführt.
Besonders bevorzugt ist wird der erste Verschluß beim Öffnen im Richtung des bzw. in das Behältnisinnere geschwenkt.
Bevorzugt wird der erste Verschluß und/oder die Betätigungseinrichtung, welche besonders bevorzugt mit dem ersten Verschluß mechanisch verbunden ist, von einer Federeinrichtung belastet.
Die Federeinrichtung, welche als Blattfeder oder als Schraubenfeder oder auf sonstige Weise gestaltet ist, belastet vorzugsweise den ersten Verschluß bzw. die Betätigungseinrichtung in Richtung einer geschlossenen Stellung, also insbesondere in Richtung einer Stellung, in welcher bewirkt wird, daß die Austrittsöffnung verschlossen ist. Die Federeinrichtung ist vor-
zugsweise an dem Behältnisses befestigt, und zwar insbesondere an einer Innenoberfläche einer Behältniswandung.
Besonders bevorzugt wirkt die Betätigungseinrichtung mit der Federeinrichtung und dem ersten Verschluß derart zusammen, daß durch Betätigen der Betätigungseinrichtung gegen die Federkraft dieser Federeinrichtung der erste Verschluß geöffnet werden kann.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der erste Verschluß im wesentlichen plattenartig gestaltet bzw. weist ein plattenartiges Element auf. Insbesondere ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß dieses plattenartige Element an einer ersten Stelle eingespannt oder dreh- bzw. schwenkbar gelagert ist und an einer zweiten Stelle von einer Federeinrichtung belastet wird. Besonders bevorzugt ist dieses plattenartige Element am Behältnis bzw. an einer Innenwandung des Behältnisses gelagert. Das plattenartige Element ist aus einem Kunststoff oder aus einem sonstigen Material gefertigt. Vorzugsweise ist das plattenartige Element mittels eines angespritzten Filmschaniers mit dem Behältnis verbunden.
Es sei angemerkt, daß die Erfindung nicht auf erste Verschlüsse beschränkt ist, welche als plattenartiges Element gestaltet sind oder ein plattenartiges Element aufweisen.
Vorzugsweise stützt sich ein Bauteil des ersten Verschlusses in einer geschlossenen Stellung gegen eine Behältniswandung ab. Besonders bevorzugt ist eine Dichteinrichtung vorgesehen, welche das Behältnis bei geschlossenem erstem Verschluß im Bereich dieses Verschlusses zumindest flüssigkeitsdicht abschließt.
Besonders bevorzugt ist ferner, daß der erste Verschluß mit der Austrittsöffnung in der Art eines federbelasteten Ventilelements zusammenwirkt.
Beispielsweise ist eine Kugel oder ein Kegel oder ein Kegelstumpf
oder dergleichen zum Verschließen der Austrittsöffnung
vorgesehen, welche federbelastet wird und unter Wirkung dieser Feder in einer geschlossenen Stellung gehalten wird. Bevorzugt ist dieses Bauteil, wie Kugel oder Kegel oder dergleichen, mit einem Fortsatz versehen oder gekoppelt, welcher die erste Fläche aufweist. Besonders bevorzugt ist die erste Fläche an diesem Bauteil angeordnet.
Durch Betätigung des Betätigungselements kann vorzugsweise eine Kraft gegen die Federkraft aufgebracht werden, welche die Kugel bzw. den Kegelstumpf bzw. den Kegel belastet, so daß dieser
ventilartige Verschluß geöffnet werden kann.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Waschmittelauftrageeinrichtung zum Auftragen von Waschmittel auf dem Wäschestück bewegt wird, oder daß die Waschmittelauftrageeinrichtung auf dem Wäschestück in eine vorbestimmte Stellung gebracht wird, aus
welcher sie im wesentlichen nicht bewegt wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Öffnungsquerschnitt der Austrittsöffnung einstellbar, und zwar insbesondere stufenlos oder gestuft.
Erfindungsgemäß ist bevorzugt ein Anschlag vorgesehen, welcher die Beweglichkeit der Betätigungseinrichtung und/oder des ersten Verschlusses begrenzt.
Das Behältnis bzw. die Waschmittelauftrageeinrichtung ist vorzugsweise aus einem Kunststoff gefertigt.
Besonders bevorzugt ist die Außenwandung des Behältnisses zumindest
teilweise elastisch gestaltet. Besonders bevorzugt kann durch Ausüben von Druck auf die Behältniswandung Waschmittel
durch die Austrittsöffnung gedrückt werden. Bevorzugt ist fer-
• ·
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ner, daß Waschmittel durch die Austrittsöffnung unter Wirkung der Gewichtskraft herausfließt, oder auf sonstige Weise.
Bevorzugt weist die Waschmittelauftrageeinrichtung ferner eine Befüllungsöffnung auf, durch welche das Behältnis mit Waschmittel, wie flüssigem Waschmittel, befüllt werden kann.
Der Öffnungsquerschnitt der Befüllungsöffnung ist vorzugsweise größer als der Öffnungsquerschnitt der Austrittsöffnung.
Die Querschnittsfläche der Befüllungsöffnung ist vorzugsweise im oberen, dem Behältnisinneren abgewandten Bereich größer als im unteren, dem Behältnisinneren zugewandten Bereich der Befüllungsöffnung.
Besonders bevorzugt ist die Befüllungsöffnung trichterartig gestaltet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Befüllungsöffnung im Bereich eines Stutzens angeordnet bzw. wird von einem stutzenartigen Bauteil gebildet, welches sich in das Behältnisinnere erstreckt.
Vorzugsweise ist die Befüllungsöffnung in einem Bereich eines Stutzens angeordnet bzw. wird die Befüllungsöffnung von einem Stutzen gebildet, welcher sich in Richtung der Behälteraußenseite trichterförmig erweitert und welcher sich von dem verjüngten Ende dieses Trichters im wesentlichen zylindrisch ins Behältnisinnere erstreckt.
Vorzugsweise ist ein zweiter Verschluß zum Verschließen der Befüllungsöffnung vorgesehen. Dieser zweite Verschluß ist als Schraubverschluß oder auf sonstige Weise gestaltet und gegebenenfalls abnehmbar. In einer geschlossenen Stellung dichtet der zweite Verschluß insbesondere das Behältnis im Bereich dieses
Verschlusses ab. Gegebenenfalls sind hierzu zusätzliche Dichtelemente vorgesehen.
Die Erfindung soll durch die beispielhaften und bevorzugten Ausführungsformen nicht beschränkt werden.
Im folgenden wird nun die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert, wobei die Erfindung hierdurch nicht beschränkt werden soll. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung in schematischer Darstellung.
Fig. 1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung in schematischer Darstellung.
Die erfindungsgemäße Waschmittelauftrageeinrichtung 1 weist ein Behältnis 10 auf, dessen Außenwandung 12 den Innenraum 14 des Behältnisses 10 begrenzt.
Das Behältnis weist ferner eine Austrittsöffnung 16 auf, welche von einem ersten Verschluß 18 verschlossen werden kann, sowie eine Befüllungsöffnung 20.
Über die Befüllungsöffnung 20 kann nicht dargestelltes Waschmittel, insbesondere flüssiges Waschmittel, in das Behältnis 10 eingefüllt werden.
Zum Auftragen dieses Waschmittels auf Kleidungsstücken kann das Waschmittel durch die Austrittsöffnung 16 das Behältnis verlassen bzw. auf das Kleidungsstück aufgetragen werden.
Die erfindungsgemäße Waschmittelauftrageeinrichtung weist ferner eine Betätigungseinrichtung 22 auf, mittels welcher der erste Verschluß 18 betätigt werden kann, also insbesondere geöffnet werden kann.
Der erste Verschluß weist einen Steg bzw. ein plattenartiges Bauteil 24 auf, welcher über ein Scharnier 26 an die Außenwandung 12 angelenkt ist. Dieses Scharnier ist insbesondere ein angespritztes Filmscharnier.
Das Scharnier 26 ermöglicht, daß das plattenartige Bauteil 24 in Richtung des Doppelpfeils 28 verschwenkt werden kann. In einer ersten Verschwenkstellung liegt dieses plattenartige Bauteil 24 an der Außenwandung 12 des Behältnisses 10 an, so daß dieses Behältnis 10 im Bereich des ersten Verschlusses 18 im wesentlichen verschlossen und gegebenenfalls abgedichtet ist.
Die Außenwandung 12 weist eine Öffnung 30 auf, welche insbesondere die Austrittsöffnung 16 ist, und durch welche sich das Betätigungselement 22 erstreckt, so daß es nach außen über die Außenwandung 12 hervorsteht. Das Betätigungselement 22 ist wulstartig gestaltet und weist gegebenenfalls Rippen auf, die parallel zur Bildebene beabstandet angeordnet sind.
Die Betätigungseinrichtung 22 ist mit dem plattenartigen Bauteil 24 verbunden.
Eine Federeinrichtung 32, welche insbesondere blattfederartig gestaltet ist und gegebenenfalls aus einem Kunststoff hergestellt ist, ist im Bereich 34 an der Innenoberfläche 36 der Außenwandung 12 des Behältnisses 10 befestigt.
An einer zweiten Stelle 38 des Stegs 24 kontaktiert die Federeinrichtung 32 diesen Steg 24 und ist gegebenenfalls mit dem Steg gekoppelt oder verrastet.
Eine erste Fläche 4 0 der Betätigungseinrichtung 22 ist dazu bestimmt, mit einem Kleidungsstück in Kontakt gebracht zu werden, so daß die Austrittsöffnung 16 geöffnet wird.
Gegebenenfalls sind Griffbereiche 42 vorgesehen, in welchen die Finger eines Bedieners angeordnet werden sollen. Gegebenenfalls ist ferner vorgesehen, daß diese Griffbereiche 42 innerhalb eines elastischen Bereichs 44 der Außenwandung 12 des Behältnisses 10 angeordnet sind.
Ferner ist ein Anschlag 4 6 vorgesehen, welcher insbesondere an der Außenoberfläche 48 der Außenwandung 12 angeordnet ist und vorzugsweise wulstartig gestaltet ist. Dieser Anschlag 46 begrenzt die Beweglichkeit der Betätigungseinrichtung 22 in Richtung des Behältnisinnenraums 14.
Im Bereich der Befüllungsöffnung 20 ist ein stutzenartiges Bauteil 50 angeordnet, welches mit einem ersten Ende 52 an der Außenwandung 12 des Behältnisses 10 befestigt ist und welches sich in den Innenraum 14 des Behältnisses 10 erstreckt. Das stutzenartige Bauteil weist an seinem ersten Ende 52 einen größeren Durchmesser auf als an seinem dem Behältnisinnenraum 14 zugewandten zweiten Ende.
Das stutzenartige Bauteil 50 ist mit einem Verschlußsitz 54 versehen, welches zur Aufnahme eines nicht dargestellten zweiten Verschlusses dient.
Im folgenden soll nun die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Waschmittelauftrageeinrichtung 1 näher beschrieben werden.
Zum Befüllen mit Waschmittel wird der nicht dargestellte zweite Verschluß aus dem Verschlußsitz 56 entfernt, so daß die Öffnung 20 freigegeben ist und durch die Öffnung 20 flüssiges Waschmittel in den Behältnisinnenraum 14 eingefüllt werden kann.
Anschließend wird der nicht dargestellte zweite Verschluß verschlossen, beispielsweise verschraubt, so daß das Behältnis 10 im Bereich des zweiten Verschlusses bzw. im Bereich des Verschlußsitzes 56 im wesentlichen abgedichtet ist. Das Behält-
nis 10 kann nun manuell gegriffen werden, und zwar insbesondere im Griffbereich 42, und derart auf ein Kleidungsstück bewegt werden, so daß es im Bereich der ersten Fläche 40 der Betätigungseinrichtung 22 dieses Kleidungsstück kontaktiert. Unter gewissem Druck, welcher insbesondere manuell erzeugt wird, bewegt sich die Betätigungseinrichtung 22 in Richtung des Innenraums 14 und drückt somit die mittels des Scharniers 26 an die Gehäusewandung 12 angelenkten Steg 24 in Richtung des Gehäuseinnenraums 14. Hierbei wird der Steg 24, welcher im verschlossenen Zustand des ersten Verschlusses 18 die Austrittsöffnung 16 im wesentlichen verschließt, gegen die von der Federeinrichtung 32 auf den Steg 24 bzw. die Betätigungseinrichtung 22 ausgeübte Federkraft in Richtung des Behältnisinnenraums 14 bewegt. Hierbei öffnet sich die Austrittsöffnung 16, so daß das Waschmittel, welches insbesondere flüssig gestaltet ist, aus der Austrittsöffnung 16 austritt und mit dem Kleidungsstück in Kontakt kommt.
Die Beweglichkeit der Betätigungseinrichtung 22, und somit auch des Stegs 24, wird in Richtung des Innenraums 14 durch den Anschlag 46 begrenzt.
Wenn das Auftragen des Waschmittels beendet werden soll, wird die Betätigungseinrichtung 22 entlastet bzw. vom Kleidungsstück entfernt. Unter Wirkung der Federkraft der Federeinrichtung 32 wird der Steg 24 wieder in eine Verschlußstellung bewegt, so daß er.die Austrittsöffnung 16 verschließt und der erste Verschluß 18 somit verschlossen ist.
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Bezugszeichen
1 erfindungsgemäße Waschmittelauftrageeinrichtung 10 Behältnis
12 Wandung von 10
14 Innenraum von 10
16 Austrittsöffnung von
18 erster Verschluß
20 Befüllungsöffnung
22 Betätigungseinrichtung
24 Steg bzw. plattenartiges Bauteil
2 6 Scharnier
28 Doppelpfeil
30 Öffnung
32 Federeinrichtung
34 Bereich
36 Innenoberfläche
38 zweite Stelle von 24
40 erste Fläche von 22
42 Griffbereich
44 elastischer Bereich von
4 6 Anschlag
48 Außenoberfläche von 22
50 stutzenartiges Bauteil
52 erstes Ende von 50
54 zweiten Ende von 50
56 Verschlußsitz an 50

Claims (25)

1. Waschmittelauftrageeinrichtung zum Auftragen von Waschmittel auf Wäschestücke mit
- einem Behältnis (10) zur Aufnahme des Waschmittels;
- wenigstens einer Austrittsöffnung (16), durch welche das Waschmittel aus dem Behältnis (10) austreten kann, um auf dem Wäschestück aufgetragen zu werden;
- wenigstens einem beweglich angeordneten ersten Verschluß (18), welcher in einer ersten Stellung die Austrittsöffnung (16) zumindest teilweise verschließt und welcher in wenigstens eine zweite, von der ersten verschiedene Stellung bewegt werden kann, in welcher die Austrittsöffnung (16) zumindest teilweise geöffnet ist.
2. Waschmittelauftrageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Betätigungseinrichtung (22) vorgesehen ist, über welche der erste Verschluß (18) betätigt werden kann, wobei insbesondere vorgesehen ist, daß dieser erste Verschluß (18) und/oder die Betätigungseinrichtung (22) federbelastet ist.
3. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (22) in einer geschlossenen Schaltstellung des ersten Verschlusses (18) über das dem Behältnisinneren (14) abgewandte Ende der Austrittsöffnung (16) und/oder über die Außenoberfläche (48) einer Behältniswandung (12) herausragt, so daß die Betätigungseinrichtung (22) druckbelastet wird, wenn die Waschmittelauftrageeinrichtung (1) im Bereich der Betätigungseinrichtung (22) auf dem Wäschestück angeordnet ist und gegebenenfalls auf das Wäschestück gedrückt wird, wobei diese Druckbelastung bewirkt, daß die Austrittsöffnung (16) geöffnet wird.
4. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) in einer offenen Stellung der Austrittsöffnung (16) mit der Waschmittelauftrageeinrichtung (1) verbunden ist.
5. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) gewindefrei gestaltet ist.
6. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Fläche (40) der Betätigungseinrichtung (22) beim Auftragen des Waschmittels auf dem Wäschestück angeordnet ist.
7. Waschmittelauftrageeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fläche (40) im wesentlichen glatt und/oder eben und/oder abgerundet gestaltet ist.
8. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (22) eine Profilierung aufweist, wobei insbesondere die erste Fläche (40) der Betätigungseinrichtung (22) als Profilierungserhöhung gestaltet ist.
9. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) im wesentlichen schwenkbar angeordnet ist.
10. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) im wesentlichen innerhalb oder an der Außenwandung (12) des Behältnisses (10) geführt wird oder gelagert ist.
11. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) beim Öffnen im wesentlichen in das Behältnisinnere (14) geschwenkt wird.
12. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) an einer ersten Stelle am Behältnis gelagert ist und an einer zweiten Stelle mittels einer Federeinrichtung (32) belastet wird.
13. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) und/oder die Betätigungseinrichtung (22) federbelastet ist, und zwar insbesondere in Richtung einer geschlossenen Stellung.
14. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Druckbelastung der Betätigungseinrichtung (22) bewirkt, daß der erste Verschluß (18) in Richtung einer offenen Stellung bewegt wird.
15. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) ein im wesentlichen plattenartiges Bauteil (24) aufweist.
16. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verschluß (18) im wesentlichen als federbelastete Ventileinrichtung gestaltet ist.
17. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsquerschnitt der Austrittsöffnung (16) einstellbar ist.
18. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwandung (12) des Behältnisses (10) zumindest teilweise elastisch gestaltet ist.
19. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen Anschlag (46) zur Begrenzung der Beweglichkeit der Betätigungseinrichtung (22) und/oder des ersten Verschlusses (18).
20. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Dichteinrichtung, und insbesondere durch eine Dichteinrichtung, welche das Behältnis (10) im Bereich des ersten Verschlusses (18) abdichtet, wenn der erste Verschluß (18) in einer geschlossenen Stellung ist.
21. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschmittelauftrageeinrichtung (1) mit einer Bürste versehen ist, welche insbesondere im Bereich der ersten Fläche (40) angeordnet ist.
22. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Befüllungsöffnung (20), welche von der Austrittsöffnung (16) verschieden ist.
23. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen zweiten Verschluß zum Verschließen der Befüllungsöffnung (20).
24. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Querschnittsfläche der Befüllungsöffnung (20) im oberen, dem Behältnisinneren (14) abgewandten Bereich vergrößert.
25. Waschmittelauftrageeinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüllungsöffnung (20) im Bereich eines Stutzens (50) angeordnet ist, welcher sich in das Behältnisinnere (14) erstreckt.
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