DE20116526U1 - Schuh zur Korrektur der Fehlstellung einer Zehe - Google Patents
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Description
Bonsmann & Bonsmann KaidenWWhener straße 35a
D-41063 Mönchengladbach PATENTANWÄLTE Tel 02161/12114 Fax 16296
Akte: 01 235 N
Ursula Wolf
Breyellerstr. 7, 41334 Nettetal
Schuh zur Korrektur der Fehlstellung einer Zehe
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schuh zur Korrektur der Fehlstellung einer Zehe, insbesondere zur Vorsorge und Therapie bei Hallux-Valgus, wobei der Schuh ein Fußbett mit einem Zehenbereich aufweist.
Bei Hallux-Valgus handelt es sich um eine verbreitete Fehlstellung der Großzehe, bei der sich die Stellung des großen Zehs zunehmend in Richtung auf den nächstkleineren Zeh deformiert, wodurch verschiedene Beschwerden hervorgerufen werden. Diese Deformität wird fast immer erworben, so z.B. als Belastungsdeformität durch einen Spreiz-, Knick- oder Plattfuß oder durch mukuläre Fehlfunktionen oder Unfälle. Eine Hallux-Valgus-Fehlstellung entwickelt sich in der Regel schleichend, wobei sich durch eine Änderung der Muskelmechanik eine fortschreitende Fehlstellung ergibt, die schließlich nur noch operativ zu beseitigen ist.
Zur nicht operativen Therapie dieser Fehlstellung ist es bekannt, dieser entgegenzuwirken, indem ein den großen Zeh umgebender Lederriemen im Zehenbereich eines Schuhs derart befestigt wird, dass der Fehlstellung durch einen mechanischen Druck auf den betroffenen großen Zeh entgegengewirkt wird. Um derartige Lederriemen zu befestigen, sind jedoch in der Regel unförmige und teure orthopädische Schuhe erforderlich,
die sehr kostenaufwendig sind und hinsichtlich ihrer Optik nicht zufriedenstellen. Weiterhin ist der Lederriemen bei Sandalen recht auffällig und vom Tragekonfort häufig nicht optimal. Schließlich ist eine stetige Anpassung des Schuhs an den Grad der Fehlstellung bei dem bekannten Ansatz aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schuh der eingangs beschriebenen Art derart zu verbessern, dass eine schonende Korrektur in unauffälliger Art und Weise möglich ist, wobei handelsübliche Schuhe verwendbar sein sollen.
Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Schuh der eingangs genannten Art vorgeschlagen, bei dem im Zehenbereich eine sich aus dem Fußbett erstreckende stiftartige Einrichtung vorgesehen ist, die in Gebrauchslage in die Zehenlücke zwischen dem zu korrigierenden Zeh und dem benachbarten Zeh eingreift, und die derart angeordnet ist, dass die stiftartige Einrichtung eine Korrekturkraft auf die fehlgestellte Zehe ausübt.
Eine derartige stiftartige Einrichtung, die sich aus dem Fußbett heraus erstreckt, ist wesentlich unauffälliger als ein entsprechender Lederriemen und kann, da kein zusätzliches Volumen benötigt wird, in handelsübliche Schuhe — bevorzugt offene Schuhe — integriert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die stiftartige Einrichtung wenigstens in einer sich entlang der Breite des Fußes erstreckenden Richtung verstellbar ausgebildet. Hierzu kann in dem Fußbett ein Einsatz vorgesehen sein, der eine versenkte Schiene aufweist, innerhalb derer die stiftartige Einrichtung mittels einer Art Reiter verschiebbar angeordnet ist, wobei durch geeigne-
te Maßnahmen — z.B. eine Feststellschraube oder eine Raste — eine Fixierung der stiftartigen Einrichtung gewährleistet ist. Dadurch kann die stiftartige Einrichtung vom Anwender selbst kontinuierlich im Millimeterbereich verschoben werden, um die Fehlstellung des Zehs zunehmend zu kompensieren.
Dabei ist die stiftartige Einrichtung bevorzugt aus Gummi oder einem anderen elastischen Kunststoff hergestellt. Durch die daraus resultierende Flexibilität kann sich die stiftartige Einrichtung im Maßen verbiegen und auf diese Weise einerseits eine gewisse Vorspannung gegenüber dem fehlgestellten Zeh ausüben, andererseits kann der Bewegung des Fußes beim Gehvorgang Rechnung getragen werden.
Die Form der stiftartigen Einrichtung wird den anatomischen Erfordernissen des zu korrigierenden Zehs angepasst. Insbesondere kann die Einrichtung an ihrem oberen Ende in Richtung auf den zu korrigierenden Zeh abgewinkelt sein, um auf diese Weise den Zeh teilweise nach oben hin zu umschließen. Auch eine hakenförmige Fortsetzung der stiftartigen Einrichtung ist möglich. Die stiftartige Anordnung kann zur Stabilisierung einen Draht od. dgl. als Seele enthalten, mittels dessen der Stift individuell plastisch verformt werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine schematische Draufsicht auf das Fußbett 10 eines erfindungsgemäßen Schuhs. Bei dem Schuh kann es sich beispielsweise um eine Sandale, einen Hausschuh, einen Freizeitschuh usw. handeln.
Im Zehenbereich des Fußbettes ist eine Vertiefung vorgesehen, in die ein Einsatz 12 eingelassen ist, der beispiels-
weise aus Metall oder einem härteren Kunststoff (z.B. Silikon) gefertigt ist. In den Einsatz 12 ist eine Schieneneinrichtung 22 eingearbeitet, die einen offenen Schlitz 14 bildet, der sich entlang der Breitseite des Fußbetts 10 erstreckt. In der Schieneneinrichtung 22 ist ein Stift 16 geführt. Dieser erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht aus der Ebene des Fußbettes heraus. Der Stift weist an seiner Unterseite (nicht dargestellt) einen Führungskopf mit Vorsprüngen auf, die entsprechende Bereiche an beiden Längsseiten der Schieneneinrichtung 22 hintergreifen, wodurch der Stift 16 jeweils in der aufrechten Position gehalten wird. Wie in der Zeichnung angedeutet, weist die Schieneneinrichtung auf ihrem Grund ein zahnstangenförmiges Rastprofil auf, wobei der Stift 16 an seiner Unterseite (nicht dargestellt) ein korrespondierendes Profil aufweist, so dass eine Rastarretierung des Stiftes 16 innerhalb des Schlitzes 14 gewährleistet ist. Im Bereich der linken Endstellung der Schieneneinrichtung (die zu therapeutischen nie eingenommen wird) ist eine größere Ausnehmung 18 vorgesehen, mittels derer der Stift 16 herausgenommen bzw. eingesetzt werden kann. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der Stift innerhalb der Schieneneinrichtung um 90 ° gekippt werden und auf diese Weise innerhalb der Schieneneinrichtung 22 versenkt werden kann.
Die Arretierung des Stiftes kann auch auf andere Weise als vorstehend beschrieben erfolgen. Beispielsweise kann in der Schieneneinrichtung ein verschiebebeweglich geführter Läufer (nicht dargestellt) vorgesehen sein, wobei der Läufer eine Gewindebohrung aufweist, in die der Stift mit einem an seinem unteren Ende vorgesehenen Gewinde einschraubbar ist, wobei die in den Läufer eingeschraubte stiftartige Einrichtung die Verschiebebewegung des Läufers blockiert, indem der aus dem Läufer herausragende Teil des Gewindes gegen die Unter-
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seite der Schieneneinrichtung drückt. Eine derartige Arretierung hat den Vorteil, dass eine stufenlose Verstellung möglich ist, und dass der Stift durch Herausschrauben in jeder Position entnehmbar ist.
Der Stift kann im Rahmen der Erfindung jedoch auch auf andere Weise befestigt bzw. geführt werden. Im einfachsten Falle können auch verschiedene Gewindebohrungen in dem Fußbett vorgesehen sein, in die ein entsprechender Stift je nach gewünschter Lage eingeschraubt wird.
Der Stift 16 besteht bevorzugt aus einem elastischen Material wie z.B. Hartgummi, einem gummibeschichteten oder lederumhüllten Metall- oder Drahtkern od. dgl.. In Gebrauchslage wird der Stift in der Schieneneinrichtung derart angeordnet, dass dieser in den Zwischenraum zwischen großem Zeh und nächstkleineren Zeh eingreift, wobei die in der Zeichnung rechte Seite 20 des Stiftes eine Korrekturkraft auf den großen Zeh ausübt. Mit abnehmender Fehlstellung kann der Stift sukzessive weiter nach rechts verstellt werden und so dem Therapieerfolg ständig angepasst werden.
Claims (7)
1. Schuh zur Korrektur der Fehlstellung einer Zehe, insbesondere zur Vorsorge und Therapie bei Hallux-Valgus, wobei der Schuh ein Fußbett (10) mit einem Zehenbereich aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im Zehenbereich eine sich aus dem Fußbett erstreckende stiftartige Einrichtung (16) vorgesehen ist, die in Gebrauchslage in die Zehenlücke zwischen dem zu korrigierenden Zeh und dem benachbarten Zeh eingreift und die derart angeordnet ist, dass die stiftartige Einrichtung (16) eine Korrekturkraft auf die fehlgestellte Zehe ausübt.
2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stiftartige Einrichtung (16) wenigstens in einer sich entlang der Breite des Fußes erstreckenden Richtung verstellbar ausgebildet ist.
3. Schuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die stiftartige Einrichtung (16) herausnehmbar und/oder in dem Fußbett (10) versenkbar ausgebildet ist.
4. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die stiftartige Einrichtung (16) ganz oder teilweise aus Gummi hergestellt und/oder mit Leder überzogen ausgebildet ist.
5. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fußbett (10) im Zehenbereich einen Einsatz (12) aufweist, der eine schienenförmige Führungseinrichtung (22) aufweist, und dass die stiftartige Einrichtung (16) an ihrem unteren Ende eine Klemm- bzw. Rasteinrichtung aufweist, die in der schienenförmigen Führungseinrichtung (22) verschiebbar und in dieser fixierbar ist.
6. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die schienenförmige Führungseinrichtung (22) mehrere Rastpunkte aufweist, mittels derer die stiftartige Einrichtung (16) an verschiedenen im Zehenbereich des Fußbettes (10) fixierbar ist.
7. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die stiftartige Einrichtung auf einem in der schienenförmigen Führungseinrichtung verschiebebeweglich geführten Läufer geführt wird, wobei der Läufer eine Gewindebohrung aufweist, in die die stiftartige Einrichtung mit einem an ihrem unteren Ende vorgesehenen Gewinde einschraubbar ist, und dass die Führungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass die in den Läufer eingeschraubte stiftartige Einrichtung eine Verschiebebewegung des Läufers arretiert.
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