DE20108425U1 - Beleuchtungseinheit mit einstellbarem Lichtkegel - Google Patents
Beleuchtungseinheit mit einstellbarem LichtkegelInfo
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Description
08 425.2
Belux AG
Belux AG
13763 KÖ-bs
18. Juni 2 001
18. Juni 2 001
BELEUCHTUNGSEINHEIT MIT EINSTELLBAREM LICHTKEGEL
TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine in einer Beleuchtungseinheit gefasste Leuchtstoffröhre, sowie eine Beleuchtungseinheit mit einer derartigen Abdeckung und ein Beleuchtungssystem.
STAND DER TECHNIK
Leuchtstoffröhren sind in der Rege! länglich und gerade ausgebildet und werden an länglichen Befestigungsschienen beidseitig in an den Schienen befestigten Sockeln gefasst. Die Leuchtstoffröhre liegt dabei vor der Befestigungsschiene und strahlt über die gesamte Länge und in radialer Richtung soweit rundum, wie dies die Gestaltung der Befestigungsschiene und der Umgebung, an welcher diese Schiene angebracht ist, zulässt. Um einerseits die Leuchtstoffröhren zu schützen als auch um deren Abstrahlungscharakteristik oder die designmässige Erscheinung von Schiene und Röhre zu verändern, werden um oder vor die Röhren, meist an den Befestigungsschienen befestigte Abdeckungen angeordnet.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung für eine Leuchtstoffröhrenhalterung respektive eine Beleuchtungseinheit mit einer derartigen Abdeckung zur Verfügung zu stellen, welche eine in radialer Richtung selektive und individuell auswechselbare Einstellung des Lichtkegels der Leuchtstoffröhre in sicherer und optisch ansprechender Weise ermöglicht.
Die vorliegende Erfindung löst diese technische Aufgabe, indem bei einer Abdeckung für eine in einer Beleuchtungseinheit gefasste Leuchtstoffröhre, welche die Leuchtstoffröhre im we-
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sentlichen über die ganze leuchtende axiale Länge im wesentlichen transparent abdeckt Befestigungsmittel vorgesehen werden, welche die austauschbare sichere Anbringung von den Lichtkegel in radialer Richtung selektiv bedämpfenden unterschiedlichen Blenden an der Abdeckung erlauben.
Diese flexible Anbringung von Blenden an spezifisch dafür vorgesehenen Befestigungsmitteln weist den grossen Vorteil auf, dass die radiale Charakteristik des Lichtkegels selektiv beeinflusst werden kann. Als Beispiel kann die Situation genannt werden, in welcher eine Leuchtstoffröhre im wandnahen Bereich an einer Decke oder von dieser hängend montiert ist und dazu dienen soll, ein an der Wand befindliches Objekt stärker oder in anderer Weise zu beleuchten als den Rest des Raumes. Oder analog ist die Situation einer über einem Tisch aufgehängten Röhre, welche den Tisch besonders ausleuchten soll, ohne die daran sitzenden Personen zu blenden. In derartigen oder ähnlichen Situationen ist es wünschenswert und nach der vorliegenden Erfindung auch leicht möglich, die radiale Abstrahlcharakteristik selektiv beeinflussen zu können. Dies in möglichst einfacher Form, bei Wahrung der Sicherheit, d.h. wobei mögliche Blenden nicht zu nahe an die Röhre oder zu den Fassungen gelangen und bei einem Röhrenwechsel nicht leicht aus der Abdeckung herausfallen. Zusätzlich ist gewährleistet, dass die Blenden auswechselbar sind, d.h. an wechselnde Bedürfnisse angepasst werden können, sei es im Rahmen der Erstmontage von gleichartigen Fassungen mit unterschiedlichen Charakteristiken, sei es im Rahmen von im Laufe der Zeit ändernden Bedürfnissen einzelner Röhrenhalterungen.
Bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Blende derart ausgestaltet, dass die Abdeckung einen polygonen Querschnitt mit insbesondere bevorzugt gleich langen Seiten aufweist, welche individuell mit insbesondere im wesentlichen über die ganze leuchtende axiale Länge der Abdeckung verlaufenden innenseitigen Blenden versehen werden können. Die polygone Ausführung weist den Vorteil auf, dass die Blenden jeweils eine bestimmte Polygonseite abdeckend über die ganze Länge der Röhre diese in ihrer Abstrahlcharakteristik beeinflussen und sich dabei zusätzlicherweise die Befestigung der Blenden sowie die Ausgestaltung der Blenden selber vereinfacht, können doch die Blenden einfach als längliche plane Streifen gefertigt werden. Die innenseitige Anbringung der Blenden weist den Vorteil auf, dass die Blenden von Aussen nicht weggerissen oder beschädigt werden können, und dass sie die Aussenkontur der Einheit gebildet aus Halterung und Abdeckung nicht unschön verändern. Ganz besonders einfach und trotzdem ansprechend gestaltet sich die Abdeckung, wenn diese einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt aufweist.
Vorteilhafterweise wird die Abdeckung so ausgebildet, dass wenigstens eine der Polygonseiten wenigstens teilweise offen ist und über diese offene Seite an dem die Leuchtstoffröhre tragenden Beleuchtungseinheit austauschbar zu befestigen ist. Die Abdeckung weist in diesem Fall ein gewissermassen U-förmiges Profil auf.
Die Abdeckung kann dabei insbesondere aus Kunstglas gefertigt sein, und die Blenden können in Form von opalisierten Folien oder Folien mit Lochblechstruktur mit Lichtdurchlässigkeiten im Bereich von 50-90%, insbesondere bevorzugt von 60-70%, in einer Dicke im Bereich von 0.4-0.6 mm, insbesondere im Bereich von 0.5 mm, anbringbar sein oder angebracht sein.
Was die Ausgestaltung der Befestigungsmittel für die Blenden angeht, so sind diese bevorzugtermassen in Form von sich im wesentlichen über die ganze axiale Länge der Abdeckung erstreckenden, mit dieser einstückig ausgebildeten transparenten, der Leuchtstoffröhre zugewandten Rippen auszulegen. Im Fall eines quadratischen Querschnittes können diese Rippen insbesondere derart vorgesehen werden, dass obere Halterippen und untere Halterippen vorhanden sind, wobei die oberen Halterippen an der einem Grundprofil der Beleuchtungseinheit zugewandten Seite und parallel zur jeweiligen Aussenseite der Abdeckung von der jeweiligen Aussenseite beabstandet unter Bildung eines Schlitzes für die Blenden angeformt sind, und wobei die unteren Halterippen im Eckbereich zwischen den jeweiligen Aussenseiten und bezüglich des quadratischen Querschnittes in im wesentlichen diagonaler Richtung angeformt sind.
Des weiteren betrifft die Erfindung eine Beleuchtungseinheit umfassend ein längliches Grundprofil im wesentlichen quadratischen Querschnitts mit endseitig aufgesetzten und mit dem Grundprofil fest verbundenen Abschlusswürfeln, zwischen welchen eine Leuchtstoffröhre eingeschoben angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtstoffröhre (5) zwischen den Abschlusswürfeln von einer abnehmbaren Abdeckung nach obiger Art abgedeckt ist. Vorzugsweise ist dabei die Abdeckung über einen zentralen, hinter der Leuchtstoffröhre sich im wesentlichen über die ganze Länge der Abdeckung erstreckenden Schienenaufsatz abnehmbar befestigt.
Zusätzlich betrifft die Erfindung ein Beleuchtungssystem bestehend aus wenigstens zwei aneinandergefügten Beleuchtungseinheiten der obigen Art, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die einzelnen Beleuchtungseinheiten über Verbindungsstücke mit gleichem Querschnitt wie die Grundprofile formschlüssig verbunden sind, und wobei die Versorgung der einzelnen Beleuchtungseinheiten durch diese Verbindungsstücke geführt wird.
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Abdeckung, der Beleuchtungseinheiten und des Beleuchtungssystems ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
KURZE ERLÄUTERUNG DER FIGUREN
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 a) eine Aufsicht auf ein Beleuchtungseinheit; b) eine seitliche Ansicht einer Beleuchtungseinheit;
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A aus Fig. 1a) durch das Beleuchtungseinheit; und
Fig. 3 verschiedene Einstellungen der Beleuchtungseinheit, nämlich: a) ohne Abdekkung; b) mit Abdeckung; c) mit rundum bekämpfter Abdeckung; d) mit stimseitiger Bedämpfung; e) mit seitlicher Bedämpfung;
Fig. 4 in a) ein Beleuchtungssystem in seitliche Ansicht und b) ein System in Aufsicht mit mehreren Beleuchtungseinheiten.
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Fig. 1a) zeigt eine Aufsicht eines Beleuchtungseinheit 1, und b) eine seitliche Ansicht derselben Beleuchtungseinheit. Die Einheit umfasst ein Grundprofil 3, welche über ein Montageprofil 4 an einer Wand befestigt werden kann. Auf dem Grundprofil 3 auf der dem Montageprofil 4 gegenüberliegenden Seite sind zwei würfelförmige Abschlusswürfel 2 fest mit dem Grundprofil 3 einstückig verbunden aufgesetzt, welche die Fassungen für eine dazwischen eingespannt gefasste Fluoreszenzröhre 8 enthalten. Zwischen diesen Würfeln 2 und bündig sowohl mit diesen als auch mit dem Grundprofil 3 ist eine Abdeckung 5 vorgesehen, welche die Röhre 6 umfasst und welche wie das Grundprofil 3 im Querschnittprofil quadratisch ausgebildet ist. Die Abdeckung 5 ist aus Kunstglas oder einem ähnlichen, transparenten oder wenigstens teiltransparenten Material gefertigt und weist die beiden Aussenseiten 7 und 7 sowie die Unterseite 9 auf.
Figur 2 zeigt einen Querschnitt durch ein Profil nach Fig. 1 entlang der Linie A-A. Das Grundprofil 3 ist mit ihren beiden Seiten 3a und 3b mit den beiden Aussenseiten 8 resp. 7 der Abdeckung 5 bündig ausgestaltet. Die Abdeckung 5 ist über einen einfachen Rastmechanismus über einen am Grundprofil 3 angeschraubten Schienenaufsatz 11, welcher sich auch nur teil-
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weise über die Länge des Grundprofils zwischen den Abschlusswürfeln 2 erstrecken kann. Die Abdeckung 5 ist dadurch ohne grossen Aufwand vom Grundprofil 3 entfernbar z.B. für ein Auswechseln der Röhre 6. Das Grundprofil ist mit einem Montageprofil 4 versehen, welches in eine Befestigungsschiene 10 eingerastet werden kann, welche zuvor an einer Wand angeschraubt worden ist. Es ist aber alternativ auch möglich am Profil 4 Halterungen für eine Pendelbefestigung beabstandet von einer Decke vorzusehen.
Die Abdeckung weist nun obere Halterippen 12 und 13, sowie untere Halterippen 14 und 15 auf. Die Halterippen erstrecken sich vorzugsweise über die ganze Länge der Abdeckung 5 und sind mit der Abdeckung aus einem Stück gefertigt. Die spezifische Gestaltung der Rippen (obere leicht nach innen versetzt und untere in bezüglich Querschnitt diagonal ausgestaltet) ist u.a. darauf ausgerichtet, dass bei ausbleibender Abblendung resp. nur teilweiser Abblendung die Rippen den Lichtkegel nur minimal oder gar nicht beeinflussen und auch das äussere Erscheinungsbild nicht stören.
Zwischen diese Halterippen können nun Blenden derart eingeschoben werden, dass sie zwar auswechselbar sind, aber dennoch sicher befestigt sind und sich bei einem Röhrenwechsel nicht leicht verschieben und herausfallen können. Seitliche Blenden 22 und 24 werden dabei in die Ritze zwischen oberer Halterippe 12 resp. 13 und der Aussenseite 8 resp. 7 und in die Kerbe zwischen der unteren Halterippe 14 resp. 15 und der Aussenseite 8 resp. 7 eingeschoben. Eine untere Blende 23 wird in die Kerbe zwischen den Rippen 14 resp. 15 und der Unterseite 9 eingeschoben. Fig. 3 zeigt Beleuchtungseinheiten mit derart eingeschobenen Blenden.
Als Blenden kommen Streifen entweder in Form von opalisierten Folien, oder Folien mit Lochblechstruktur mit Lichtdurchlässigkeiten im Bereich von 50-90%, insbesondere bevorzugt von 60-70%, mit einer insbesondere der Ritze zwischen Rippen 12 und 13 und Seiten 8 und 7 angepassten Dicke in Frage. Bei einer Breite der Abdeckung von z.B. 34 mm (z.B. bei T5-Leuchtmitteln) erweist sich eine Ritzenbreite von 0.6 mm bei einer Rippendicke von 1.5 mm (Rippen 12-15) als vorteilhaft, und entsprechend sollte die Dicke der Blenden im Bereich von 0.4-0.6 mm, insbesondere im Bereich von 0.5 mm, liegen. Die unteren Rippen 14 und 15 werden bevorzugt in einem Winkel von 45° zu den Aussenseiten 7 und 8 ausgebildet. Fig. 3 zeigt nun unterschiedliche Abblendmöglichkeiten eine derartigen Beleuchtungseinheit. In a) ist die Abdeckung ganz entfernt, und die Röhre 6 entfaltet volle radiale Wirkung gemäss 20. In b) ist die Abdeckung 5 aufgesetzt, und es ergibt sich im Wesentlichen das gleiche Abstrahlverhalten wie bei a). Bei c) nun sind an allen drei Seiten Blenden 22-24 eingeschoben,
und es ergibt sich ein entsprechend rundum abgedämpfter Kegel nach 21. Bei d) ist nur die untere Blende 23 eingeschoben, eine Situation wie sie z.B. bei Anwendungen für indirektes Licht nützlich sein kann. Bei e) sind nur die seitlichen Blenden 22 und 24 eingeschoben, und es ergibt sich ein selektiver Lichtkegel nach unten. Dies ist z.B. bei einer Pendelleuchte über einem Tisch von Vorteil. Weiter denkbar aber nicht abgebildet ist die Möglichkeit, eine seitliche und die untere Blende 23 einzuschieben, damit ein selektiver seitlich verstärkt ausgeleuchteter Bereich entsteht.
Fig. 4 zeigt Beleuchtungssysteme, welche über Zwischenstücke 29 untereinander verbunden sind. In a) ist eine seitliche Darstellung einer Zweierkombination abgebildet, in b) eine Aufsicht, welche zeigen soll, dass die Zwischenstücke linear, in Form von T-Stücken oder in Form von Kreuzen ausgebildet sein können. Vorteilhafterweise werden die elektrischen Versorgungskabel der ganzen Kombination unsichtbar durch diese Stücke 29 gezogen, damit nur ein Anschluss für die ganze Kombination notwendig ist.
Die Erfindung läßt sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Abdeckung 5 für eine in einer Beleuchtungseinheit 1 gefaßte Leuchtstoffröhre 6, respektive einer Beleuchtunseinheit mit einer derartigen Abdeckung, welche die Leuchtstoffröhre 6 im wesentlichen über die ganze leuchtende axiale Länge im wesentlichen transparent abgedeckt, wird eine in radialer Richtung selektive und individuell auswechselbare Einstellung des Lichtkegels der Leuchtstoffröhre dadurch erreicht, daß Befestigungsmittel 12-15 vorgesehen sind, welche die austauschbare sichere Anbringung von den Lichtkegel 2 0 in radialer Richtung selektiv bedämpfenden unterschiedlichen Blenden 22-24 erlauben.
BEZEICHNUNGSLISTE
1 Beleuchtungseinheit
2 Abschlusselement (quaderförmig)
3 Grundprofil
4 Montageprofil
5 Abdeckung
6 Fluoreszenzröhre
7 Eine Aussenseite von 5
8 Andere Aussenseite von
9 Unterseite von 5
10 Befestigungsschiene
11 Schienenaufsatz zur Befestigung von
12 Obere Halterippe bei 8
13 Obere Halterippe bei 7
14 Untere Halterippe bei 8 und
15 Untere Halterippe bei 7 und
16 Schraube
20 Voller Lichtkegel
21 Voller abgedämpfter Lichtkegel
22 Seitliche Blende bei 8
23 Untere Blende
24 Seitliche Blende bei 7
25 Seitlicher abgedämpfter Lichtkegelausschnitt
26 Unterer nicht abgedämpfter Lichtkegelausschnitt
27 Seitlicher nicht abgedämpfter Lichtkegelausschnitt
28 Unterer abgedämpfter Lichtkegelausschnitt
29 Verbindungsstück
Claims (13)
1. Abdeckung (5) für eine in einem Beleuchtungseinheit (1) gefasste Leuchtstoffröhre (6), welche die Leuchtstoffröhre (6) im wesentlichen über die ganze leuchtende axiale Länge im wesentlichen transparent abdeckt und welche dadurch gekennzeichnet ist, dass Befestigungsmittel (12-15) vorgesehen sind, welche die austauschbare sichere Anbringung von den Lichtkegel (20) in radialer Richtung selektiv bedämpfenden unterschiedlichen Blenden (22-24) an der Abdeckung (5) erlauben.
2. Abdeckung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen polygonen Querschnitt mit insbesondere bevorzugt gleich langen Seiten (7-9) aufweist, welche individuell mit insbesondere im wesentlichen über die ganze leuchtende axiale Länge der Abdeckung (5) verlaufenden innenseitigen Blenden (22-24) versehen werden können.
3. Abdeckung (5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung einen im wesentlichen quadratischen Querschnitt aufweist.
4. Abdeckung (5) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Polygonseiten wenigstens teilweise offen ist und über diese offene Seite an der die Leuchtstoffröhre tragenden Beleuchtungseinheit (1) austauschbar zu befestigen ist.
5. Abdeckung (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) aus Kunstglas gefertigt ist und Blenden in Form von opalisierten Folien oder Folien mit Lochblechstruktur mit Lichtdurchlässigkeiten im Bereich von 50- 90%, insbesondere bevorzugt von 60-70%, einer Dicke im Bereich von 0.4-0.6 mm, insbesondere im Bereich von 0.5 mm, anbringbar oder angebracht sind.
6. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel in Form von sich im wesentlichen über die ganze axiale Länge der Abdeckung (5) erstreckenden, mit dieser einstückig ausgebildeten transparenten, der Leuchtstoffröhre zugewandten Rippen (12-15) ausgebildet sind.
7. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche und den Ansprüchen 3, 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass obere Halterippen (12, 13) und untere Halterippen (14, 15) vorhanden sind, wobei die oberen Halterippen (12, 13) an der einem Grundprofil (3) der Beleuchtungseinheit (1) zugewandten Seite und parallel zur jeweiligen Aussenseite (7, 8) der Abdeckung (5) von der jeweiligen Aussenseite (7, 8) beabstandet unter Bildung eines Schlitzes für die Blenden (22, 24) angeformt sind, und wobei die unteren Halterippen (14, 15) im Eckbereich zwischen den jeweiligen Aussenseiten (7, 8) und bezüglich des quadratischen Querschnittes in im wesentlichen diagonaler Richtung angeformt sind.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 mit wenigstens einer angebrachten Blende.
9. Beleuchtungseinheit (1) umfassend ein längliches Grundprofil (3) im wesentlichen rechteckigen Querschnitts mit endseitig aufgesetzten und mit dem Grundprofil (3) fest verbundenen quaderförmigen Abschlusselementen (2), zwischen welchen eine Leuchtstoffröhre (5) eingeschoben angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtstoffröhre (5) zwischen den Abschlusswürfeln (2) von einer abnehmbaren Abdeckung (5) nach einem der Ansprüche 1-7 abgedeckt ist.
10. Beleuchtungseinheit (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung über einen zentralen, hinter der Leuchtstoffröhre (6) sich im wesentlichen über die ganze Länge der Abdeckung erstreckenden Schienenaufsatz (11) abnehmbar befestigt ist.
11. Beleuchtungseinheit (1) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass Grundprofil (3), Abschlusswürfel (2) und Abdeckung (5) alle denselben quadratischen Querschnitt aufweisen und dass sich die Aussenkanten formschlüssig absatzlos aneinanderfügen.
12. Befeuchtungseinheit (1) nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet, dass dieses an der der Leuchtstoffröhre (6) abgewandten Seite des Grundprofils (3) entweder als Pendelleuchte frei hängend oder über ein Montageprofil (4) direkt oder über eine Befestigungsschiene (10) an der Wand befestigt ist.
13. Beleuchtungssystem bestehend aus wenigstens zwei aneinandergefügten Beleuchtungseinheiten (1) nach einem der Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Beleuchtungseinheiten (1) über Verbindungsstücke (29) mit gleichem Querschnitt wie die Grundprofile (3) formschlüssig verbunden sind, und wobei die Versorgung der einzelnen Beleuchtungseinheiten (1) durch diese Verbindungsstücke geführt wird.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010920 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040923 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: BELUX IP AG, CH Free format text: FORMER OWNER: BELUX AG, WOHLEN, CH Effective date: 20070423 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070806 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090806 |
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| R071 | Expiry of right |