DE20107904U1 - Schrotmühle mit Malzrumpf - Google Patents
Schrotmühle mit MalzrumpfInfo
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Die Erfindung betrifft eine Schrotmühle, insbesondere eine Nassschrotmühle mit Malzrumpf.
Bekannt sind derartige Nassschrotmühlen, wie sie in Figur 2a und 2b dargestellt sind, aus der Bierherstellung oder aus Brennereien.
In Figur 2a und 2b ist eine Nassschrotmühle gemäß dem Stand der Technik gezeigt, bei der sich in einem Malzrumpf 2 Schrotgut 17a, 17b befindet. Figur 2a zeigt die Nassschrotmühle direkt nach dem Einbechern und Figur 2b bereits während des Schrotens. Das Schrotgut wird bei dieser Nassschrotmühle beispielsweise mittels einer Speisewalze 3 einer Weichstrecke 4 zugeführt. In der Weichstrecke 4 wird das Schrotgut 17a, 17b mit Wasser aus Düsen 5 versetzt. Mittels einer Dosierwalze 6 wird das geweichte Schrotgut einem Mahlwerk 7, hier dargestellt durch zwei Quetschwalzen 7, zugeführt. Anschließend wird die so hergestellte Maische mittels einer Pumpe 8 einem Ausgang 9 zugeführt. Es kann aber auch die Mühle auf einem eigenen Behälter oder auf einem Maischgefäß installiert sein, in den das geschrotete Gut fällt.
Eine derartige Nassschrotmühle hat aber gewisse Nachteile, wenn für die Maischeherstellung zwei verschiedene Schrotgüter eingesetzt werden. So ist es beispielsweise üblich, zunächst Gerste 17a zu mahlen und so eine Gerstenmaische herzustellen. Dazu wird die Gerste 17a in den Malzrumpf 2 und direkt anschließend Malz 17b in den Malzrumpf 2 eingebechert. Üblicherweise wird zuerst die Gerstenmaische produziert, da der Maischprozess dafür mehr Zeit in Anspruch nimmt. Bei dem Entleeren des Gerstenanteils im Malzrumpf in die Weichstrecke 4 hinein, entsteht der sog. Siloauslaufeffekt, so dass sich, wie in Figur 2b dargestellt, die beiden Schrotgüter vermischen. Für die Herstellung der Gerstenmaische ist ein gewisser Anteil von Malz in der Gerstenmaische durchaus erwünscht.
Für die Herstellung der Malzmaische jedoch ist die Anwesenheit von Gerste 17a nicht erwünscht, jedoch ist mit einem Malzrumpf 2 gemäß dem Stand der Technik (Figur 2) eine Trennung von Gerste und Malz nur schwierig möglich. Das Einbechern von Gerste und Malz in den Malzrumpf 2 direkt hintereinander erfolgt aus Gründen der Zeitersparnis.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Schrotmühle mit einem Malzrumpf zu schaffen, bei der sich gleichzeitig Gerste und Malz in dem Gesamtrumpf befinden können und diese jedoch in kontrolliertem Maße voneinander getrennt verarbeitet werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine Schrotmühle mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Schrotmühle ist ein Malzrumpf vorgesehen, der in zwei Teile geteilt ist. Durch die Teilung des Malzrumpfes in mindestens zwei Teile ist es möglich, mindestens zwei verschiedene Schrotgüter in den Malzrumpf 2 einzubechern. Weiterhin ist es möglich, die beiden Schrotgüter beim Einwiegen und Einbechem kontrolliert miteinander zu vermischen, so dass sich beispielsweise in der Maische, die aus einem der Schrotgüter hergestellt wird, auch Anteile des anderen Schrotgutes befinden. So kann vorteilhaft die erste Schrotung, (z.B. Gerste) mit einem anderen Mahlspalt gezielter geschrotet werden, als bei einer Undefinierten Schüttung.
Anstatt der Beschreibung des Malzrumpfs als ein Malzrumpf der in zwei Teile geteilt ist, ist es genauso möglich, die erfindungsgemäße Schrotmühle als eine Schrotmühle mit zwei Malzrümpfen zu bezeichnen. Im Folgenden wird stellvertretend für die beiden Beschreibungen jedoch nur die Beschreibung des in zwei Teile geteilten Malzrumpfes weiterverwendet.
Weiterhin ist es möglich, bereits ein Schrotgut zu mahlen, während das andere Schrotgut eingebechert wird, ohne den Austrittsvorgang des anderen Schrotgutes zu beeinflussen.
Eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, die Schrotmühle zum Maischeherstellen bei der Bierherstellung zu verwenden. Gerade hierbei ist bei der Herstellung von Gerstenmaische eine geringe Vermischung der Gerste mit Malz vor Herstellung der Gerstenmaische erwünscht. Die Gerstenmaische wird in der Regel gekocht, wobei sich die Enzyme des Malzanteils vorteilhaft für die Gerstenmaische auswirken. Die Malzmaische wird hingegen üblicherweise ohne Zusatz von Gerste hergestellt. In der Regel wird die Malzmaische auf eine Temperatur zwischen 5O0C und 6O0C gebracht. Auch tiefere Temperaturen sind aber möglich.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, die beiden Teile des Malzrumpfes übereinander anzuordnen. Dadurch kann zum einen eine statisch
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einfache Konstruktion der Nassschrotmühle gewährleistet werden, da die Schwerpunkte der befüllten Teile des Malzrumpfes im Wesentlichen übereinanderliegen und somit Kippmomente auf die Nassschrotmühle vermieden werden.
Weiterhin ist es durch die Übereinanderanordnung der zwei Teile des Malzrumpfes möglich, kontrolliert ein Schrotgut, welches sich in einem Teil des Malzrumpfes befindet, in den anderen Teil des Malzrumpfes, in dem sich ein anderes Schrotgut befindet, zuzuführen.
Dies kann in besonders einfacher Weise und wohl kontrolliert geschehen.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Ausgang des oberen Teils des Malzrumpfes mit dem Eingang des unteren Teils des Malzrumpfes so verbunden ist, dass aus dem Eingang des oberen Teils das Schrotgut direkt in den Eingang des unteren Teils durchgehen kann, der Ausgang und der Eingang also durchgängig verbunden sind.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, die für Schrotgut durchgängige Verbindung absperrbar auszugestalten. Dies kann vorteilhafterweise insbesondere mit einem Schieber oder einem Ventil oder beispielsweise auch mit einer Dosierwalze geschehen.
Vorteilhaft ist hierbei auch, den unteren Teil des Malzrumpfes, in den in der Regel Gerste eingebechert wird, kleiner auszugestalten, da üblicherweise weniger Gerstenmaische als Malzmaische benötigt wird.
Vorteilhaft ist es auch, den oberen Teil des Malzrumpfes an seinem oberen Ende offen zu gestalten, so dass das Einbechern möglichst einfach vorgenommen werden kann. Im Allgemeinen ist die Öffnung am oberen Ende des Malzrumpfs abdeckbar oder schließbar.
Der untere Teil des Malzrumpfes kann so ausgestaltet sein, dass er lediglich einen Eingang aufweist, der mit dem Ausgang des oberen Teils des Malzrumpfes verbunden ist, jedoch ist es auch möglich, einen weiteren, beispielsweise seitlichen Eingang vorzusehen, über den getrennt eingebechert werden kann.
Vorteilhaft ist es auch, jeweils mindestens zwei Teile des Malzrumpfes an zu dem Ausgang hingehenden Teilbereich konisch auszugestalten, so dass durch die Schwerkraft das gesamte eingebecherte Schrotgut dem Ausgang des jeweiligen Teils des Malzrumpfes zugeführt wird.
Im Folgenden wird eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schrotmühle mit Hilfe der anliegenden Figuren erläutert. Dabei zeigt
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Malzrumpf,
Figur 2a und 2b eine Nassschrotmühle gemäß dem Stand der Technik.
Die in Figur 2a und 2b gezeigten Teile einer Nassschrotmühle, wie Weichstrecke 4, Düse 5, Dosierwalze 6, Mahlwerk 7, Pumpe 8 und Ausgang 9 sind in Figur 1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt, bei der erfindungsgemäßen Mühle jedoch ebenso vorhanden.
In Figur 1 ist ein Malzrumpf 2 gezeigt, der in zwei Teile 2a und 2b geteilt ist. In dem unteren Teil 2a befindet sich Schrotgut 17a und ein Teil des Schrotguts 17b. Der obere Ausgang 14 des unteren Teils 2a des Malzrumpfs 2 ist für Schrotgut durchgängig über die Verbindung 15 mit dem Ausgang 13 des oberen Teils 2b des Malzrumpfs 2 verbunden. An der Verbindung 15 ist ein Schieber oder Ventil oder auch eine Dosierwalze 10 vorgesehen, mit der die beiden Teile 2a, 2b des Malzrumpfs 2 miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden können.
In dem oberen Teil 2b des Malzrumpfs 2 ist ein Schrotgut 17b dargestellt. In diesem Teil 2b des Malzrumpfs 2 befindet sich kein anderes Schrotgut 17a. Das obere Ende 16 des oberen Teils 2b des Malzrumpfs 2 ist offen dargestellt, so dass ein Einbechem von Schrotgut in einfacher Weise möglich ist, jedoch kann vorteilhafterweise auch das obere Ende 16 mittels eines Deckels oder einer ähnlichen Abdeckvorrichtung verschlossen werden. Dadurch wird das Entweichen von entstehenden Staub wirksam verhindert. Weiterhin wird vermieden, dass in den Zeiten, in denen keine Einbecherung stattfindet, Fremdkörper in den Malzrumpf gelangen.
In der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform ist eine seitliche Öffnung 11 des unteren Teils 2a des Malzrumpfes 2 dargestellt. Über diese seitliche Öffnung 11, die
beispielsweise auch verschließbar ist, kann ebenfalls Schrotgut getrennt eingebechert werden. Ohne die seitliche Öffnung 11 des unteren Teils 2a des Malzrumpfs 2 kann die Einbecherung des Schrotguts in den unteren Teil 2a dadurch erfolgen, dass die Absperreinrichtung 10 geöffnet ist, so dass Schrotgut, das an dem oberen Ende 16 des oberen Teils 2b eingefüllt wird, direkt vollständig in den unteren Teil 2a übergeleitet wird. Die beiden hier dargestellten Teile 2a und 2b des Malzrumpfs 2 sind ihrem Ausgang zu jeweils konisch 12 ausgebildet. Durch ein Hinabrutschen des Schrotgutes auf einer der Konusflächen 12 ist somit eine vollständige Entleerung der Malzrümpfe allein durch die Schwerkraft gewährleistet.
Zur Herstellung von Gerste- und Malzmaische könnte beispielsweise folgendermaßen vorgegangen werden. In den leeren Malzrumpf 2 wird Gerste über das obere Ende 16 eingefüllt, wobei die Absperreinrichtung 10 geöffnet ist. Sobald sich in dem unteren Teil 2a des Malzrumpfs 2 genügend Schrotgut 17a (Gerste) befindet, wird mit der Einbecherung von Malz 17b begonnen. Nachdem ein geringer Teil des Malzes 17b eingefüllt ist, wird die Absperreinrichtung 10 geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt kann bereits problemlos mit dem Mahlen des Schrotgutes begonnen werden und gleichzeitig in den oberen Teil 2b das Schrotgut 17b (Malz) eingebechert werden.
Somit ist gewährleistet, dass sich in der Gerstenmaische ein geringer Malzanteil befindet, die Malzmaische jedoch völlig gerstenfrei ist. Weiterhin ist eine große Zeitersparnis möglich, da das Mahlen der Gerste zusammen mit einem geringen Anteil von Malz zeitgleich mit dem Einbechern einer großen Menge von Malz stattfinden kann.
Claims (11)
1. Schrotmühle (1), insbesondere Nassschrotmühle (1), mit Malzrumpf (2), dadurch gekennzeichnet, dass ein in mindestens zwei Teile (2a, 2b) geteilter Malzrumpf (2) vorgesehen sind.
2. Schrotmühle (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrotmühle (1) eine Schrotmühle (1) zur Maischeherstellung bei der Bierherstellung oder zur Herstellung von Brennereimaische ist.
3. Schrotmühle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Teile (2a, 2b) des Malzrumpfs (2) übereinander angeordnet sind.
4. Schrotmühle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (13) des oberen Teils (2b) des Malzrumpfs (2) mit dem Eingang (14) des unteren Teils (2a) des Malzrumpfs (2) für Schrotgut (17a, 17b) durchgängig verbunden ist.
5. Schrotmühle nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Teile (2a, 2b) des Malzrumpfs (2) durch eine für Schrotgut (17a, 17b) durchgängige, absperrbare Verbindung (15) miteinander verbunden sind.
6. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (2a) des Malzrumpfs (2) kleiner ist als der obere Teil (2b) des Malzrumpfs.
7. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (2b) des Malzrumpfs (2) am seinem oberen Ende (16) offen ist.
8. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (2a) des Malzrumpfs (2) nur einen mit dem Ausgang (13) des oberen Teil (2b) des Malzrumpfs (2) verbundenen für Schrotgut (17a, 17b) durchgängigen absperrbaren Eingang (14) aufweist.
9. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Teil (2a) des Malzrumpf (2) mindestens einen seitlichen Eingang (11) aufweist.
10. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (2a, 2b) des Malzrumpfs (2) mit einer Absperreinrichtung (10) insbesondere einem Schieber (10) oder einem Ventil (10) absperrbar miteinander für Schrotgut (17a, 17b) durchgängig verbunden sind.
11. Schrotmühle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Teile (2a, 2b) des Malzrumpfs (2) zu ihrem unteren Ausgang hin konisch (12) zulaufen.
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