DE20102895U1 - Fenster - Google Patents
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
{/■ PATENT- UND RECHTSANWÄLTE MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER GbR
*" ZUGELASSEN BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT UND GEMEINSCHAFTSMARKENAMT EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS*
PATENTANWÄLTE'
JULIUS MElNKE, dipl-ing. WALTER DABRINGHAUS, dipl.-ing. JOCHEN MEINKE, dipl-ing.
RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE
HOSA-LUXEMBURG-STRASSE
" ■ 44141 DORTMUND
TELEFON (0231) 58 41 90 TELEFAX (0231) 14 76 70 info@patent-recht.de
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44046 DORTMUND, 16. Feb. 2001
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AKTEN-NR. 14/16163 JM/R
Anmelderin: Sorpetaler Fensterbau GmbH, Selbecke 6, 59846 Sundern
"Fenster"
"Fenster"
Die Erfindung betrifft ein Fenster mit wenigstens einem Fensterflügel mit Fensterscheibe und einem Fensterrahmen sowie mit einer außenseitig auf den Fensterflügel aufgesetzten Zusatzscheibe, welche lösbar am Fensterflügel befestigt ist, wobei die Zusatzscheibe umlaufend weitgehend dicht von einer umlaufend am Fensterrahmen anliegenden Abdeckleiste abgedeckt ist, wobei zwischen der Zusatzscheibe und der Abdeckleiste sowie dem Fensterrahmen und dem Fensterflügel ein Hohlraum vorgesehen ist, welcher unterseitig über wenigstens eine Bohrung im unteren Bereich der Abdeckleiste mit der äußeren Umgebung in Verbindung steht.
Ein derartiges Verbundfenster ist beispielsweise aus DE 299 20 400 Ul bekannt. Solche Verbundfenster bestehen zunächst aus einem herkömmlichen Fenster, vorzugsweise aus Holz mit einer Isolierverglasung auf der Innenseite und einer Zusatzglasscheibe auf der Außenseite. Diese Zusatzglasscheibe kann dabei so ausgebildet sein, dass sie Bestandteil einer Glasaußenfassade ist. Das eigentliche Holzfenster übernimmt dabei alle tragenden Funktionen mit dem zusätzlichen positiven Effekt der optisch schönen Holzinnenfläche. Die äußere Zusatzglasscheibe in Verbindung mit dem betreffenden Fenster zugeordneten Deckschalenelementen (die Zusatzscheibe umlaufend umgebende Abdeckleiste) bildet eine äußere Deckscheibe für das
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Witterungseinflüsse von außen. In den Hohlraum bzw. Glaszwischenraum können auch Beschattungselemente (Jalousien oder dgl.) integriert sein, die ebenfalls dann keinen Witterungseinflüssen unterliegen. Dieser nach außen weitgehend dicht abgeschlossene Hohlraum steht zur Ableitung von Kondenswasser oder dgl. über wenigstens eine (Wasserablauf-)Bohrung im unteren Bereich der Abdeckleiste mit der äußeren Umgebung in Verbindung. Durch diese Bohrung kann auch Luft aus der Umgebung in den Hohlraum eindringen.
Solche Verbundfenster weisen neben den vorgenannten positiven Eigenschaften weitere Vorteile auf. So ist ein verbesserter Einbruchschutz gewährleistet, da das Fenster selbst durch die Zusatzscheibe von außen schlecht zugänglich ist. Außerdem besitzen solche Verbundfenster eine sehr gute Wärme- und Schalldämmung, welche sich vor allem durch das weitgehend ruhende Luftpolster im Hohlraum ergibt. Allerdings kann dies je nach Einbausituation und Fenstergröße dazu führen, dass im Hohlraum eine erhebliche Erwärmung der Luft stattfindet, ohne dass diese Wärme in der kälteren Jahreszeit genutzt oder in der wärmeren Jahreszeit abgeführt werden könnte.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Verbundfenster dieser Art so zu verbessern, dass die im Hohlraum erwärmte Luft genutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Fenster der eingangs bezeichneten ... .. · .· ·· ·· ·*. ···· ; : ■ i
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Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass im oberen Bereich des Hohlraumes wenigstens eine Entlüftungsbohrung vorgesehen ist.
Wenn sich die Luft im Hohlraum zwischen dem eigentlichen Fenster und der Zusatzscheibe ausreichend erwärmt hat, kann diese dann selbsttätig oder unterstützt durch ein Gebläse durch die obere Entlüftungsbohrung austreten, was zu einer entsprechenden Abkühlung im Hohlraum führt. Dabei kann die abgeführte warme Luft je nach Jahreszeit entweder zur Beheizung oder in sonstiger Weise ausgenutzt oder nur abgeführt werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung verschließbar ausgebildet ist. Dadurch ist es möglich, die erwärmte Luft gezielt abzuführen, d.h. die Entlüftungsbohrung wird nur dann freigegeben, wenn die erwärmte Luft eine bestimmte vorgegebene Soll-Temperatur erreicht hat.
Um insbesondere in der kalten Jahreszeit die Wärme der erwärmten Luft zu nutzen, ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass der Hohlraum über die wenigstens eine Entlüftungsbohrung mit dem vom Fenster verschlossenen Innenraum in Verbindung steht. Je nach Größe des Fensters und des Innenraumes und je nach Sonneneinstrahlung kann es auf diese Weise möglich sein, auf eine zusätzliche Beheizung des Innenraumes ganz zu verzichten, der Innenraum wird dann bereits ausreichend durch die Strahlung durch das Fenster und die Zuführung der im Hohlraum befindlichen erwärmten Luft in den Innenraum erwärmt.
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Dazu kann die wenigstens eine Entlüftungsbohrung sowohl im Fensterflügel als auch im Fensterrahmen vorgesehen sein. Es können selbstverständlich je nach Größe des Hohlraumes auch mehrere Entlüftungsbohrungen vorgesehen sein. Diese Bohrungen können unterschiedlich gestaltet sein, sie können z.B. schlitzförmig ausgestaltet sein. Dies hängt in erster Linie davon ab, wieviel Luftvolumen aus dem Hohlraum in den Innenraum abgeführt werden soll.
Wenn vorwiegend für die wärmere Jahreszeit eine Kühlung erreicht werden soll, ist zusätzlich oder alternativ vorgesehen, dass der Hohlraum über die wenigstens eine Entlüftungsbohrung mit der äußeren Umgebung in Verbindung steht. Je nach Größe und Ausbildung des Hohlraumes kann eine solche Entlüftungsbohrung dabei bereits ausreichen, da sich bei Erwärmung der Luft im Hohlraum im Hohlraum selbst ein Kamineffekt einstellt, d.h. nach oben kann die erwärmte Luft durch die Entlüftungsbohrung austreten, während durch die unterseitige, eigentlich als Wasserablaufbohrung vorgesehene Bohrung von außen Frischluft eintreten kann.
Dabei ist die wenigstens eine Entlüftungsbohrung vorzugsweise in der oberen Abdeckleiste vorgesehen, weil sich die warme Luft im oberen Bereich des Hohlraumes sammelt.
Wenn eine Steuerung der Luftzu- und -abführung aus dem Hohlraum erreicht werden soll, kann dies beispielsweise auf ein-
fache Weise dadurch geschehen, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung mit Hilfe eines Bimetallschalters oder dgl. offen- und verschließbar ist. Der Bimetallschalter öffnet bzw. verschließt die Entlüftungsbohrung dann jeweils, wenn die Umgebungstemperatur, d.h. die Temperatur im Hohlraum einen bestimmten Wert über- bzw. unterschreitet.
Wenn eine exaktere Steuerung gewünscht wird oder erforderlich ist, kann ferner vorteilhaft vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung mittels einer elektronischen Steuerung offen- und verschließbar ist.
Ferner kann weiterhin vorgesehen sein, dass der wenigstens einen Entlüftungsbohrung ein Gebläse zugeordnet ist, dessen Steuerung dann vorzugsweise mit der Steuerung der Öffnung der Entlüftungsbohrung verknüpft ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft nähert erläutert. Diese zeigt in der einzigen Figur einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Fenster.
Ein allgemein mit 1 bezeichnetes Fenster, vorzugsweise aus Holz, weist zunächst einen Fensterrahmen 2 sowie einen Fensterflügel 3 mit Fensterscheibe 4 und Glashalteleiste 5 auf.
Außenseitig ist auf den Fensterflügel 3 eine rahmenlose Zu-
satzscheibe 6 aufgesetzt, die in geeigneter Weise am Fensterflügel 3 befestigt ist, was nicht näher dargestellt ist. Eine geeignete Befestxgungsinoglichkeit ist z.B. in DE 299 20 400 Ul beschrieben, worauf Bezug genommen wird.
Wie aus der Figur erkennbar, ist die Zusatzscheibe 6 praktisch so groß wie der Fensterflügel 3. Lediglich umlaufend am Außenrand verbleibt ein das Öffnen des Fensterflügels 3 ermöglichender Spalt. Dieser Spalt ist außenrandseitig umlaufend durch eine Abdeckleiste 7, beispielsweise aus Aluminium, abgedeckt, die außenseitig am Fensterrahmen 2 befestigt ist.
Zwischen der Zusatzscheibe 6 und dem Inneren der Abdeckleiste
7 einerseits sowie dem Fensterrahmen 2 und der Außenseite des Fensterflügels 3 und dessen Fensterscheibe 4 ist ein Hohlraum
8 ausgebildet, welcher bei geschlossenem Fensterflügel 3 weitestgehend dicht abgeschlossen ist.
Lediglich im unteren Bereich des Hohlraumes 8 ist in üblicher Weise im unteren Bereich der Abdeckleiste 7 eine Bohrung 9 vorgesehen, durch die der Hohlraum 8 mit der äußeren Umgebung in Verbindung steht. Diese Bohrung 9 kann von einer üblicherweise vorgesehenen Wasserablaufbohrung gebildet sein, es können auch mehrere solcher Bohrungen 9 vorgesehen sein, sie können auch zusätzlich zu den ohnehin notwendigen Wasserablaufbohrungen vorgesehen sein.
Wesentlich für die erfindungsgemäße Gestaltung des Fensters 1 ist, dass im oberen Bereich des Hohlraumes 8 wenigstens eine Entlüftungsbohrung vorgesehen ist. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei Entlüftungsbohrungen 10, 11 vorgesehen. Dabei ist der Hohlraum 8 über die Entlüftungsbohrung 10 mit dem vom Fenster 1 verschlossenen Innenraum in Verbindung stehend. Diese Entlüftungsbohrung 10 ist dabei im Fensterflügel 3 ausgebildet, alternativ kann sie auch im Fensterrahmen 2 ausgebildet sein.
Über die Entlüftungsbohrung 11 steht der Hohlraum 8 mit der äußeren Umgebung in Verbindung, diese Entlüftungsbohrung 11 ist in der oberen Abdeckleiste 7 vorgesehen.
Auch wenn dies zeichnerisch nicht dargestellt ist, können die Entlüftungsbohrungen 10, 11 offen- und verschließbar ausgebildet sein. Diese Offen- und Verschließbarkeit kann beispielsweise mit Hilfe eines Bimetallschalters oder dgl. auf einfache Weise realisiert werden. Bei Überschreiten und/oder Unterschreiten einer vorgegebenen Soll-Temperatur im Hohlraum 8 wird dann die Entlüftungsbohrung 10 oder 11 vom jeweiligen Bimetallschalter freigegeben oder verschlossen. Das Öffnen und Verschließen kann auch über eine nicht dargestellte elektronische Steuerung erfolgen. Ferner kann vorgesehen sein, dass der oder den Entlüftungsbohrungen 10, 11 ein Gebläse zugeordnet ist.
Sinn dieser Entlüftungsbohrungen 10, 11 ist folgender:
Im Hohlraum 8 erwärmt sich, wie sich herausgestellt hat, bei Sonneneinstrahlung auf die Zusatzscheibe 6 die im Hohlraum 8 befindliche Luft stark. In der kalten Jahreszeit kann diese deshalb zur Erwärmung des hinter dem Inneren des Fensters 1 befindlichen Innenraumes genutzt werden. Dazu wird bei Erreichen eines bestimmten Temperatur-Niveaus die Entlüftungsbohrung 10 freigegeben und die erwärmte Luft aus dem Hohlraum 8 dringt aufgrund des Kamineffektes durch die untere Bohrung 9 selbsttätig in das Innere ein. Dabei strömt dann aus der Umgebung Kaltluft durch die untere Bohrung 9 in den Hohlraum 8 nach. Durch die Steuerung des Verschließorganes der Entlüftungsbohrung 10 ist dabei zu gewährleisten, dass die Entlüftungsbohrung 10 rechtzeitig verschlossen wird, bevor keine warme Luft mehr durch die Entlüftungsbohrung 10 strömt. Bei dieser Betriebsweise des Fensters 1 ist selbstverständlich die Entlüftungsbohrung 11 geschlossen.
Soll die Wärme aus dem Hohlraum 8 zur Kühlung lediglich abgeführt werden, ist die Entlüftungsbohrung 10 verschlossen und die Entlüftungsbohrung 11 wird ständig oder zeitweise geöffnet. Die erwärmte Luft kann dann aus dem Hohlraum 8 durch die Entlüftungsbohrung 11 nach außen an die Umgebung abgegeben werden, Kaltluft dringt dann von unten durch die Bohrung 9 in den Hohlraum 8 ein.
- &iacgr;&ogr; -
Natürlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausgestaltungen sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. Je nach Größe des Fensters 1 und des Hohlraumes 8 können selbstverständlich auch mehrere Entlüftungsbohrungen 10 bzw. 11 parallel vorgesehen werden. Diese Entlüftungsbohrungen 10, 11 können beliebige Querschnitte aufweisen, sie können rund sein, sie können schlitzförmig ausgebildet sein und dgl. mehr.
Claims (10)
1. Fenster mit wenigstens einem Fensterflügel mit Fensterscheibe und einem Fensterrahmen sowie mit einer außenseitig auf den Fensterflügel aufgesetzten Zusatzscheibe, welche lösbar am Fensterflügel befestigt ist, wobei die Zusatzscheibe umlaufend weitgehend dicht von einer umlaufend am Fensterrahmen anliegenden Abdeckleiste abgedeckt ist, wobei zwischen der Zusatzscheibe und der Abdeckleiste sowie dem Fensterrahmen und dem Fensterflügel ein Hohlraum vorgesehen ist, welcher unterseitig über wenigstens eine Bohrung im unteren Bereich der Abdeckleiste mit der äußeren Umgebung in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich des Hohlraumes (8) wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10, 11) vorgesehen ist.
2. Fenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10, 11) verschließbar ausgebildet ist.
3. Fenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (8) über die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10) mit dem vom Fenster (1) verschlossenen Innenraum in Verbindung steht.
4. Fenster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10) im Fensterflügel (3) vorgesehen ist.
5. Fenster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10) im Fensterrahmen (2) vorgesehen ist.
6. Fenster nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (8) über die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (11) mit der äußeren Umgebung in Verbindung steht.
7. Fenster nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (11) in der oberen Abdeckleiste (7) vorgesehen ist.
8. Fenster nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10, 11) mit Hilfe eines Bimetallschalters oder dgl. öffen- und verschließbar ist.
9. Fenster nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Entlüftungsbohrung (10, 11) mittels einer elektronischen Steuerung öffen- und verschließbar ist.
10. Fenster nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens einen Entlüftungsbohrung (10, 11) ein Gebläse zugeordnet ist.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20301926U1 (de) | 2003-02-07 | 2003-04-17 | Schmidt, Eberhard, 79102 Freiburg | Scheibenanordnung |
| WO2019110570A1 (de) * | 2017-12-08 | 2019-06-13 | Rehau Ag + Co | Fenster- oder türflügel sowie diesen umfassendes fenster oder diesen umfassende tür |
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2001
- 2001-02-17 DE DE20102895U patent/DE20102895U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010726 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20040901 |