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Zylindrische Spritzampulle mit Injektionskanüle Die Erfindung betrifft
eine zylindrische Spritzampulle mit Injektionskanüle, die am Austrittsende der Injektionsflüssigkeit
mit einem lösbaren Kanülennadelschutz versehen und mit ihrem anderen abgeschrägten
Ende gegenüber dem Apullenhals verschiebbar gelagert ist, derart, daß bei Durchstoßen
des Ampullenverschlußes aus der mit Wirkstoff und Treibmitteln gefüllten Ampullen
die Injektionsflüssigkeit mit Überdruck ausströmt, (Zusatz zum DP 1 285 675).
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Bei zylindrischen Spritzampullen ist die Verbindung der
Injektionskanüle
bzw. der zugehörigen Aufnahme für Steckkanülen mit dem vorwiegend aus Glas bestehenden
Ampullenkörper mit gewissen Schwierigkeiten verbunden; zu deren Behebung bereits
verschiedene Vorschlage gemacht wurden, die aber insgesamt gesehen, nicht genügend
befriedigen konnten.
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Das unmittelbare Einschmelzen einer Kanüle in Glas setzt wegen der
verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten von Stahl und Glas besonders ausgesuchte
Werkstoffe voraus. Demzufolge wird für die Kanüle vorzugsweise ein rostfreier Stahl
verwendet, welcher sich aber bei der notwendigen Erhitzung während des Einschmelzens
verfärbt, d.h. ausglüht und erweicht wird und die Oberfläche des Stahls eine bleibende
Zunderbildung erhält, wodurch eine sichere Verbindung von Glas und Stahl eine wesentliche
Beeinträchtigung erfährt.
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Eine weitere Ausführungsart zur Befestigung einer Kanüle bzw. Kanülenaufnahme
mit dem Ampullenkörper sieht Kunststoffeinsätze und eine metallische Bördelkappe
vor.
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Diese Ausführung erfordert aber eine Vielzahl von Teilen, deren Herstellung
sowie Montage mit erheblichen
Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
Auch ist es bekannt geworden, Ampullenkörper für Steckkanülen dadurch geeignet zu
machen, daß ein aus dem gleichen Werkstoff geformter Aufsatz mit einer der Kanülenbohrung
angepaßten Öffnung vorgesehen wurde. Derartige Einrichtungen sind aber wegen der
kleinen Abmessungen nich bruch- und betriebssicher genug. Zum allgemeinen Stand
der Technik auf dem vorbenannten Gebiet wird noch auf dei DAS 1 085 653, DP 532
192, USA-Patentschriften 2 724 583 und 2 725 057 Bezug genommen.
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Letztlich soll noch erwähnt werden, daß es bekannt ist, Injektionskanülen
bzw. nadeln mit Hilfe eines mehr oder weniger zähen od. weichen Stopfens z.B. aus
Polyäthylen, Gummi, Silikon od. dhl. in einem Ampullen- bzw.
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Spritzkörper zu befestigen. Hierbei wird wohl eine gute Abdichtung
erzielt, aber mit zunehmender Weichheit bzw.
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Abdichtungsgüte wird der Halt der Nadel verschlechtert.
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Diese erhält vielmehr die Neigung, seitlich auszuweichen, was die
sichere Betätigung durch den Arzt bzw.
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sonstigen Benutzer stark beeinträchtigt.
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Zusammenfassend muß aber festgestellt werden, daß bei den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen und den angezoge -nen
Druckschriften eine
möglich starre aber dennoch gut abgedichtete Verbindung zwischen Kanüle und Ampullenkörper
nicht gegeben ist.
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In der DP 1 285 675 wird eine mit Treibgas und Wirkstoff gefüllte
Spritzampulle mit Injektionskanüle offenbart, welche die aufgezeigten Mängel beseitigt.
Zu diesem Zweck zeichnet sich der Gegenstand DP 1 285 675 dadurch aus, daß am Ampullenhals
ein rohrförmiges Kanülenführungsstück mit Flansch mittels einer Bördelkappe befestigt
ist in dem die Kanülennadel mittels eines Führungspfropfens oder eines Konusstückes
bei der für den Durchstoß des im Ampullenhals angeordneten Dichthütchens erforderlichen
Längsverschiebung gleitet. Das Dichthütchen besteht dabei aus Gummi od, ähnlichem
Blaterial Das Kanülenführungsstück, wie vorerwähnt, ist aus Kunststoff oder Glas
gefertigt und weist in seinem Flanschteil eine Durchbrechung als Durchtritt für
die Kanülennadel auf.
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Nachteilig beim Gegenstand der DP 1 285 675 ist, daß das in die Ampulle
eingebrachte Treibgas direkt mit dem Wirkstoff (Medikament) in Berührung steht.
Sobald die
Kanüle das Dichthütchen durchstochen hatm treibt das
Gas den Wirkstoff über die Kanüle heraus, hierbei besteht die Möglichkeit, daß Treibgas
und Wirkstoff sich bereits in der Ampulle vermischen und demzufolge auch Teile des
Treibgases mit dem Wirkstoff in den Körper gelangen.
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Die in der DP 1 285 675 offenbarte Spritzampulle ist somit für intravenöse
Injektionen in keiner Weise geeignet, Des weiteren ist ein Nachteil darin zu erblicken,
daß die zylindrische Spritzampulle aus gewöhnlichem Glas hergestellt und infolgedessen
eine erhöhte Bruchgefahr gegeben Ist.
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Der Erfinder hat sich nunmehr die Ausgabe gestellt, eine für alle
Injektionsarten geeignete Spritzampulle, bei welcher der Wirkstoff vermittels Treibgas
aus der Ampulle herausgedrückt wird, zu offenbaren, wobei der Nachteil, daß auch
Treibgas mit dem Wirkstoff in den Körper gelangen kann, vollkommen ausgeschlossen
ist. Zum anderen ist die Spritzampulle aus einem druckbeständigen Material hergestellt
bzw. mit einer Umhüllung aus einem solchen Material versehen.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß innerhalb des Spritzampulle als bewegliche Trennwand zwischen Treibgas und Injektionsflüssigkeit
ein Kolbenpfropfen angeordnet ist, derart, daß das Treibgas den Kolbenstopfen beim
Durchstoßen der Injektionskanüle durch die Gummidichtung vorantreibt und lediglich
die Injektionsflüssigkeit aus dem vorderen Teil der Spritzampulle durch die Injektionskanüle
austritt.
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Der Kolbenstopfen besteht erfindungsgemäß aus Gummi, Kunststoff od.
dgl. Material. Letztlich soll noch erwähnt werden, daß die Spritzampulle aus druckbeständigem
Gls ohne/mit Umhüllung aus Kunststoff oder einem anderen Material besteht bzw. die
Spritzampulle aus einet anderen druckbeständigen und gasdichtem Material wie Stahl,
Leichtmetall od. dgl. gefertigt ist.
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Die nachstehende Beschreibung dient zur Erläuterung des erfindungsgemäßen
Gegenstandes, von dem ein Ausführungsbeispiel in den Zeichnungen dargestellt ist,
es zeigen: Fig. 1 eine an sich bekannte Ampulle mit Kanüle und eingebrachten Kolbenpfropfen
vor dem Injektionsvorgang, Fig. 2 die Ampulle gemäß Fig. 1 mit eingetoliener Kanüle
und mittels Treibgas nach oben gefördertem Kolbenstopfen,
Wie die
Fig. 1 und 2 erkennen lassen, ist die an sich bekannte Ampulle mit 1 bezeichnet.
Die Ampulle 1 und das Kanülenführungsstück 3 sind mittels einer Bördelkappe 4 miteinander
verbunden, Zwischen Ampulle 1 und Kanülenführungsstück 3 ist ein Dichthütchen aus
Gummi od. dgl. Material eingebracht. Das Innere der Kanülenführung 3 entspricht
dem Führungspfropfen 3t der Kanüle 6.
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Der Zylinder der Ampulle 1 wird wie folgt gefüllt: Treibgas 9, Kolbenstopfen
11 und Medikament (Wirkstoff) 10 und von dem Gummidichthütchen 2 verschlossen. Danach
nird das Kanülenführungsstück 3 aufgesetzt und mit dem Dichthütchen 2 und dem Ampullenhals
1' durch die Bördelkappe 4 verbördelt. Anschließend wird die vorzugsweise aus Stahl
hergestellte lianiile 6 eingesetzt und das Nadelschutzteil 5 aufgesetzt. Somit ist
die Spritze gebrauchsfertig.
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Die Handhabung zum Gebrauch geschieht wie folgt: Die obere Hälfte
des Nadelschutzteiles 5 wird an der Kerbstelle 5''' abgefeilt. Anschließend wird
die Kanüle 6 in den betreffenden Körperteil eingestochen. Zu diesem Zweck wird die
Spritzampulle 1 an dem verbleibenden Teil des Nadelschutzes 5 gehalten. Das Fingerauflagestück
5' mit Zeige- und Ringfinger gehalten und die Ampulle 1 unter
Zuhilfenahme
des Daumens nach vorne geschoben. Bei diesem Vorgang durchsticht die Kanüle 6 die
Gummidichtung (2) und das Gas 9 in der Ampulle 1 treibt den Gummikolbenstopfen 11
in Richtung Kanüle 6 und der Wirkstoff 19 gelangt venös oder intravenös in den Körper.
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Der Vorteil beim erfindungsgemäßen Gegenstand gegenüber dem Bekannten
ist darin zu erblicken, daß durch die Einbringung des Kolbenstopfens eine Vermischung
von Treibgas und Wirkstoff nicht gegeben ist und demzufolge die Spritzampulle mit
Injektionsnadel nach der Erfindung für alle Injektionen Verwendung finden kann.