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DE20023641U1 - Flächiges Bauteil mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche sowie Vorrichtung zum Herstellen einer Gruppe flächiger Bauteile - Google Patents

Flächiges Bauteil mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche sowie Vorrichtung zum Herstellen einer Gruppe flächiger Bauteile Download PDF

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DE20023641U1
DE20023641U1 DE2000223641 DE20023641U DE20023641U1 DE 20023641 U1 DE20023641 U1 DE 20023641U1 DE 2000223641 DE2000223641 DE 2000223641 DE 20023641 U DE20023641 U DE 20023641U DE 20023641 U1 DE20023641 U1 DE 20023641U1
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Abstract

Flächiges Bauteil, insbesondere Frontplatte eines Küchenelements, mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche, die mittels eines hinsichtlich des sich ergebenden Aussehens programmierbaren Druckverfahrens zur Ausbildung eines vorbestimmten Musters bedruckt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Aussehen des vorbestimmten Musters der Maserung einer vorbestimmten Holzart mit einer vorbestimmten Einfärbung entspricht.

Description

  • Flächiges Bauteil mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche sowie Vorrichtung zum Herstellen einer Gruppe flächiger Bauteile Die Neuerung betrifft ein flächiges Bauteil, insbesondere eine Frontplatte eines Küchenelements, mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche. Die Neuerung betrifft weiter eine Vorrichtung zum Herstellen von Gruppen flächiger Bauteile mit vorbestimmtem Oberflächenaussehen.
  • Ein Konstruktionsmerkmal üblicher Küchen liegt darin, daß unterschiedlichste Küchenelemente, Schubladen, Schränke, Elektrogeräte usw. mit Frontplatten versehen werden, die der Küche ein eigenes und gefälliges Aussehen verleihen. Die Vielzahl von Frontplattengrößen und die Vielzahl von von den Kunden gewünschten Oberflächen, die unterschiedliche Holzarten, Kunststoffoberflächen, unterschiedliche Farben und Muster umfassen, führt zu einer außerordentlich kostenintensiven Produktion mit großer Lagerhaltung. Beispielsweise werden Frontplatten aus unterschiedlichem Massivholz oder mit unterschiedlichen Holzfurnieren hergestellt, die dann in der gewünschten Farbe gebeizt und oberflächenversiegelt werden.
  • Diese Problematik wird gemildert durch ein flächiges Bauteil gemäß dem Schutzanspruch 1.
  • Mit Hilfe des neuerungsgemäßen flächigen Bauteils ist es möglich, aufgrund von mit beispielsweise einer einfachen Holzfurnieroberfläche versehenen Bauteilen, Bauteile mit unterschiedlichstem Oberflächenaussehen zu schaffen, mit denen unterschiedlichste Holzarten, auch Edelhölzer, täuschend ähnlich dargestellt werden. Dadurch können Bauteile mit sehr hochwertigem Aussehen nicht nur kostengünstig hergestellt werden; in der Fertigung von Kollektionen mit unterschiedlichstem Oberflächenaussehen können auch hohe Einsparungen erzielt werden.
  • Die Unteransprüche 2 bis 5 sind auf vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen des neuerungsgemäßen Bauteils gerichtet.
  • Mit der Vorrichtung gemäß dem Anspruch 6 können Gruppen vorteilhafterweise neuerungsgemäßer flächiger Bauteile hergestellt werden, wobei eine Differenzierung der Oberflächen erst am Ende des Produktionsprozesses geschieht, so daß eine bestellnahe Fertigung ohne große Lagerhaltung möglich ist.
  • Die Neuerung ist überall dort einsetzbar, wo bei flächigen Bauteilen bezüglich des Aussehens eine hohe Vielfalt vor Kunde mit geringen Kosten erreicht werden soll. Die Neuerung ist insbesondere in der Möbelindustrie und besonders vorteilhaft bei der Fertigung von Küchen einsetzbar.
  • Die Neuerung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
  • Es stellen dar:
  • 1 zwei Frontplatten mit unterschiedlicher Oberflächenstruktur,
  • 2 eine schematische Ansicht einer neuerungsgemäßen Vorrichtung,
  • 3 eine schematische Ansicht einer in der neuerungsgemäßen Vorrichtung enthaltenen Baugruppe,
  • 4 ein Beispiel von weiteren in der neuerungsgemäßen Vorrichtung enthaltenen Baugruppen,
  • 5 ein Detail der Vorrichtung zum Bedrucken von Handhabungsknöpfen,
  • 6 eine mit einem Dekor versehene Frontplatte,
  • 7 einen Querschnitt durch eine Frontplatte zu Erläuterung des Bedruckens,
  • 8 eine Gruppe von Frontplatten,
  • 9 einen schematischen Querschnitt durch einen Druckkopf,
  • 10 einen schematischen Querschnitt durch eine abgeänderte Ausführungsform eines Druckkopfes,
  • 11 den Druckkopf der 10 in einer Spüleinrichtung und
  • 12 ein System für die Herstellung von zu einer bestellten Küche gehörenden Frontplatten.
  • 1 zeigt beispielhaft zwei Frontplatten 2, wobei die linke eine Holzoberfläche mit einer Maserung 4 aufweist und die rechte eine homogene Kunststoffoberfläche aufweist. Die Frontplatten können unterschiedlichsten Aufbau und Oberflächen haben, beispielsweise einen Preßspangrundkörper, auf den ein Holzfurnier aufgebracht ist, einen Kunststoffgrundkörper, auf den Material aufkaschiert ist, so daß die Oberfläche dreidimensional strukturiert ist, usw. Die Frontplatten können auch aus Massivholz sein.
  • Die gestrichelt eingezeichneten Linien 6 sind Konturlinien zur Verdeutlichung, daß die Frontplatten in unterschiedlichsten Größen benötigt werden, wobei auch nicht rechtwinklige Frontplatten, runde und ovale Frontplatten usw. vorgesehen sein können.
  • 2a zeigt in einer Aufsicht und 2b in einer Seitenansicht eine Vorrichtung zum Aufbringen vorbestimmter Muster auf eine Frontplatte 2.
  • Die Frontplatte 2 befindet sich auf einer Fördereinrichtung 8, die beispielsweise ein über Rollen bzw. Walzen 10 bewegtes Förderband 12 enthält, zu dessen Antrieb ein Motor 14 vorgesehen ist.
  • Quer über das Förderband 12 erstreckt sich ein Portal 16, an dessen Querbalken 18 ein Wagen 20 längs des Querbalkens 18 beweglich geführt ist. Zum Antrieb des Wagens ist ein Motor 22 vorgesehen, dessen Ritzel 24 mit einer Verzahnung des Wagens 20 kämmt.
  • An dem Wagen 20 ist mittels eines nicht dargestellten Antriebs eine Konsole 26 in Richtung des Doppelpfeils (2b) senkrecht verschiebbar geführt, an deren Ende ein Druckkopf 28 befestigt ist, der beispielsweise in Art eines Druckkopfes aufgebaut ist, wie er in Tintenstrahldruckern bzw. Ink-Jet oder Bubble-Jet Druckern verwendet wird, wobei aus Farbdüsen des Druckkopfes Färbeflüssigkeitstropfen abspritzbar sind.
  • Zur Erfassung der Position der Frontplatte 2, deren Kontur und Dicke sind Sensoren 30, 32 und 34 vorgesehen, wobei der Sensor 30 beispielsweise die Vorderkante der auf dem Förder band 12 bewegten Frontplatte 2 erfaßt, der Sensor 32 die Höhe der Frontplatte 2 erfaßt und der an dem Querbalken 18 angebrachte Sensor 34 die Seitenkante der Frontplatte 2 erfaßt.
  • Die Sensoren können optisch, mit Ultraschall oder sonstwie arbeiten und können zusätzlich beweglich angeordnet sein, so daß die gesamte Geometrie der Oberfläche der Frontplatte 2 jeweils erfaßt werden kann, bevor die Oberfläche in den Bereich unter dem Druckkopf 28 kommt.
  • In den Figuren nicht eingezeichnet ist der Färbeflüssigkeitsvorrat und die Färbeflüssigkeitsbeschickung für den Druckkopf 28, die beispielsweise aus großen Vorratsbehältern erfolgen kann, die auf dem Wagen 20 angeordnet sind.
  • Zur Steuerung der Vorrichtung ist ein Steuergerät mit einem Computer 36, einer Tastatur 38 und einem Bildschirm 40 vorgesehen. Es versteht sich, daß zusätzlich ein Lautsprecher vorgesehen sein kann.
  • An Eingänge 42 des Computers 36 sind die Sensoren 30, 32 und 34 angeschlossen; an Ausgänge 44 sind die Antriebe zur zweidimensionalen Bewegung (in Querrichtung des Förderbandes 12 und senkrecht zu dessen Oberfläche) für den Druckkopf 28, die Steuerleitungen zur Ansteuerung des Druckkopfes 28 und gegebenenfalls die Antriebe zur Bewegung einer oder mehrerer der Sensoren 30, 32 und 34 sowie der Antrieb 14 des Förderbandes 12 angeschlossen.
  • Über einen weiteren Eingang 46 werden Daten eingegeben, die das Muster angeben, das von dem Druckkopf 28 erzeugt werden soll. Für die Ausbildung dieser Muster bestehen alle Freiheitsgrade, wobei die Muster durch Scannen von Bildvorlagen in digitaler Form erzeugt werden können, gespeichert werden können und dann durch entsprechende Ansteuerung des Druckkopfes 28 sowie dessen Bewegung relativ zur Frontplatte 2 in Verbindung mit der Steuerung des Antriebs 14 auf die Frontplatte 2 aufgebracht werden können. Bezüglich der Datenverarbeitung stehen alle modernen Technologien zur Verfügung, wie sie beispielsweise für heutige Fotodrucke üblich sind.
  • Aufbau und Arbeitsweise der einzelnen Elemente der Vorrichtung sind an sich bekannt und werden daher nicht erläutert.
  • Eine auf dem Förderband 12 befindliche Frontplatte 2 wird von den Sensoren 30, 32 und 34 hinsichtlich ihrer Lage und Größe erkannt, so daß der Wagen 20 und der senkrechte Antrieb der Konsole 26 sowie der Druckkopf 28 von dem Computer 36 entsprechend den gerade wirksamen Musterdaten derart gesteuert werden, daß das erwünschte Muster ausgebildet wird. Wenn die gesamte Kontur der Frontplatte 2 erfaßt wird, geschieht dies derart, daß praktisch keine Färbeflüssigkeit auf das Förderband 12 aufgebracht wird und die Oberfläche der Frontplatte 2 auch in ihren Randbereichen vollständig bedruckt ist.
  • Die beschriebene Vorrichtung kann in vielfältiger Weise abgeändert werden. Beispielsweise ist, wenn die Geometrie der jeweiligen Frontplatte bekannt ist und die Frontplatte 2 an einer jeweiligen Bezugsposition auf das Förderband 12 aufgelegt wird und in vorbestimmter Weise zum Förderband 12 ausgerichtet ist, nur erforderlich, die Vorderkante der Frontplatte 2 bzw. die Lage der Bezugsposition relativ zum Querbalken 18 zu erfassen, so daß der Aufwand für die Sensoren entsprechend vermindert werden kann. Die senkrechte Bewegbarkeit des Druckkopfes 28 ist erforderlich, da entsprechend den Spezifikationen des Druckkopfes 28 und der erzielbaren Musterfeinheit ein vorbestimmter Abstand zwischen den Farbdüsen des Druckkopfes 28 und der zu bedruckenden Oberfläche der Frontplatte 2 erforderlich ist.
  • Der in 2 dargestellte, einzige bewegliche Druckkopf mit mehreren Farbdüsen (nicht dargestellt) zum Abspritzen unterschiedlicher Färbeflüssigkeiten kann beispielsweise durch in Förderrichtung hintereinander angeordnete Düsenbalken ersetzt werden, die sich quer über das Förderband 12 erstrecken und jeweils eine Reihe von Farbdüsen aufweisen, die selektiv vom Computer 36 ansteuerbar sind. Die Düsen der einzelnen Düsenbalken verspritzen jeweils nur eine Farbe, so daß jede Musterfarbe mit drei hintereinander angeordneten Düsenbalken erzeugbar ist.
  • 3 zeigt ein vorteilhaftes Detail einer erforderlichenfalls zusätzlich vorhandenen Druckeinrichtung in perspektivischer Darstellung. Bei dieser Druckeinrichtung ist der Druckkopf 28 an einem Träger 50 längsbeweglich in Richtung des Doppelpfeils geführt und ist der Träger 50 um eine zur Richtung des Doppelpfeils senkrechte Achse 52 schwenkbar. Zusätzlich kann der Träger 50 höhenverstellbar oder der Druckkopf 28 relativ zum Träger 50 höhenverstellbar sein.
  • Mit der Anordnung ist es, wie unmittelbar einsichtig, möglich, Seitenflächen der Frontplatte 2 zu bedrucken, auch wenn die Seitenflächen schräg zur Förderrichtung des Förderbandes 12 gerichtet sind.
  • 4 zeigt weitere Details möglicher Ausbildungen der Druckeinrichtung. Druckköpfe 282 sind einer Konsole 262 mittels eines nicht dargestellten Antriebs derart schwenkbar, daß an der Frontplatte 22 ausgebildete Vorsprünge 54 bedruckt werden können. Die Konsole 262 kann zusätzlich in senkrechter Richtung verschiebbar sein und die Druckköpfe 282 können beispielsweise durch entsprechende Lagerung von Tragarmen 56 an der Konsole 262 um eine senkrechte Achse schwenkbar sein. Durch die damit geschaffenen kinematischen Möglichkeiten ist es möglich, die Vorsprünge 54 derart zu bedrucken, daß sich die Farbdüsen der Druckköpfe 282 jeweils in einem vorbestimmten Abstand von der Oberfläche und senkrecht zur Oberflächenrichtung gerichtet befinden, wodurch sich hochqualitative Muster ausbilden lassen.
  • Der in 4 weiter dargestellte Druckkopf 283 ist insgesamt derart beweglich, daß die Seitenflächen der Frontplatte 22 bedruckbar sind.
  • Wie aus den bisherigen Zeichnungen unmittelbar ersichtlich, kann mit einem Druckkopf 28, der an einer senkrecht und in Querrichtung des Förderbandes 12 beweglichen Konsole 26 ( 2) um eine senkrechte und eine waagrechte Achse schwenkbar angeordnet ist, im Zusammenwirken mit einer Vorwärts- und einer Rückwärtsbewegung des Förderbandes 12 jede Oberflächenkontur einer Frontplatte 2 bedruckt werden, beispielsweise auch Betätigungsknöpfe 60, die gemäß 5 an einer Frontplatte 2 vorgesehen sind.
  • 6 zeigt ein Beispiel eines Dekors bzw. Musters 62, das auf eine mit einer Maserung 4 versehene Oberfläche einer Frontplatte 2 aufgebracht ist. Die Maserung 4, die durch das Holz selbst gegeben sein kann und/oder ebenfalls durch Bedrucken aufgebracht ist, kann unterschiedlich betont werden, je nach homogener Kontrastfarbe, in der die Oberfläche bespritzt bzw. bedruckt ist, wobei im dargestellten Beispiel zusätzlich ein rechteckiger Rahmen als Dekor bzw. Muster aufgebracht ist.
  • 7 zeigt eine Frontplatte, die einen Grundkörper 64, beispielsweise aus Preßspan, aufweist, auf den ein Furnier 66 aus weichem bzw. saugfähigem Holz aufgebracht ist. Wenn auf diese Art einer saugfähigen Oberfläche Flüssigkeitströpfchen 68 aufgebracht werden, verlaufen diese ähnlich wie bei faserigem oder feuchtem Papier seitlich und fließen ineinander, wodurch optisch sehr gefällige Muster erzeugt werden können, wenn unterschiedlich gefärbte Flüssigkeitströpfchen 68 mit ihren Randbereichen ineinander laufen.
  • Die Menge der Färbeflüssigkeiten der einzelnen Flüssigkeitströpfchen, die ineinander läuft, kann durch das Volumen der Flüssigkeitströpfchen und die Art der Oberfläche beeinflußt werden.
  • 8 zeigt ein Beispiel, in dem durch entsprechende Bedruckung einzelner Frontplatten 210 bis 215 ein Gesamtmuster bzw. optischer Gesamteindruck erzeugt werden kann.
  • Gemäß 9 können in einem Druckkopf 28 unterschiedliche, mit unterschiedlich gefärbter Färbeflüssigkeit beschickte Farbdüsen 701 bis 704 vorgesehen sein, wobei beispielsweise die Farbdüsen 701 , 702 und 703 mit Farben beschickt werden, die in ihrer Addition Schwarz ergeben und die Farbdüse 704 unmittelbar mit schwarz gefärbter Färbeflüssigkeit beschickt wird.
  • 10 zeigt eine Ausführungsform eines Druckkopfes 72, der in sich vier verschiedene Düsen A, B, C und X enthält, wobei die Düsen A, B, C mit unterschiedlich gefärbten Färbeflüssigkeiten beschickt werden und die Düse X mit einer Spülflüssigkeit beschickt wird. Die Düsen A, B, C spritzen die jeweilige Färbeflüssigkeit in einen Zwischenbehälter 74, der mit einem Rührer 76 versehen ist, und aus dem eine weitere Düse 78 beschickt wird.
  • Mit dem zusammengesetzten Druckkopf 72 wird folgendes erreicht:
  • Durch entsprechende Ansteuerung der Düsen A, B, C läßt sich in dem Zwischenbehälter 74 aus den drei unterschiedlichen Färbeflüssigkeiten jede Mischfarbe in programmierter Weise erzeugen, deren Homogenität durch den Rührer 76 gewährleistet wird. Aus der Düse 78 kann auf diese Weise Färbeflüssigkeit jeder gewünschten Farbe großflächig und homogen abgespritzt und auf eine Oberfläche aufgebracht werden.
  • 11 zeigt den Druckkopf 72 der 10 bei einem Spülvorgang, wenn ein Farbwechsel erforderlich ist. Aus der Düse X wird in den Zwischenbehälter 74, nachdem dessen programmiertes Flüssigkeitsvolumen weitgehend verspritzt ist, aus einem Vorratsbehälter 80 Spülflüs sigkeit gespritzt, die in einem Kreislauf 82 geführt wird. Die Spülflüssigkeit kann bei 86, wenn die Färbeflüssigkeit pigmentierte Färbeflüssigkeit ist, gefiltert werden und den Zwischenbehälter 74 wiederholt durchströmen, bis keine Farbrückstände mehr vorhanden sind, und dann dem Vorratsbehälter 80 erneut zugeführt werden. Die Bezugszeichen 88 und 90 stellen Ventile dar, Bezugszeichen 92 bezeichnet eine Pumpe. Mit der Anordnung der 11 können in umweltfreundlicher Weise und unter geringen Färbeflüssigkeitsverlusten unterschiedliche homogene Farben verspritzt werden.
  • Vorzugsweise wird der bisher geschilderten Bedruckung der Oberflächen der Frontplatten 2 eine Beschichtungsstufe nachgeschaltet, in der die mit Färbeflüssigkeit in einem vorbestimmten Muster und/oder mit einer vorbestimmten Hintergrundfarbe ausgebildete Oberfläche mit einer Schutzschicht versehen wird, indem diese Schutzschicht entweder als Folie oder als Ein- oder Zweikomponenten-Kunstharzlack aufgebracht wird. Die Schutzschicht, die vorzugsweise transparent ist, macht die Oberfläche strapazierfähig, chemisch unempfindlich und kratzfest. Sie vermindert des weiteren die Anforderungen an die LTV-Beständigkeit der verwendeten Färbeflüssigkeiten bzw. Tinten, mit denen die Bedruckung erfolgt. Die Schutzschicht kann durch Spritzen, Rollen oder auch sonstige, an sich bekannte Weise ausgebildet werden.
  • Die beschriebenen Verfahren können in vielfältiger Weise abgeändert werden. Die Bedruckung muß nicht zwangsläufig nach dem Tintenstrahlverfahren erfolgen. Die Einfärbung und/oder Musterausbildung der Oberflächen kann mit jedweden anderen Verfahren erfolgen, das vorzugsweise programmierbar ist, so daß ein hohes Maß an Flexibilität gegeben ist.
  • 12 zeigt schematisch die Struktur eines gesamten Systems zum Herstellen von Gruppen von Frontplatten, die für eine Küche benötigt werden.
  • Bezugszeichen 100 bezeichnet den Bestelleingang, in dem auf unterschiedlichster Weise Bestellungen einer Küche eingehen. Eine bestellte Küche ist gekennzeichnet durch die Art und Anzahl ihrer Bauelemente, wie Schränke, Fächer, Elektrogeräte usw., die zur Sichtseite alle durch Frontplatten abgeschlossen sind, die ein spezifisches Dekor aufweisen, das sich beispielsweise durch das Oberflächenmaterial, die Grundfarbe und das Muster mit den jeweiligen Farben auszeichnet.
  • Auf Grund einer bestellten Küche wird im Bestelleingang 100 eine Gruppe von Frontplatten datenmäßig zusammengestellt, die für die Küche benötigt werden und die zunächst hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit und Abmessungen zusammengestellt wird. Je nachdem, ob die benötigten Frontplatten in einem Lager 102 bereits fertig vorhanden sind oder in einer Zuschneideeinrichtung 104 mit den jeweiligen Maßen hergestellt werden müssen, geht der bestellte Datensatz durch das Lager 102 oder die Zuschneideeinrichtung 104.
  • In der Zuschneideeinrichtung 104 werden die benötigten Frontplatten aus großflächigen Tafeln 106 ausgeschnitten, wobei die Tafeln 106 beispielsweise Tafeln mit Holzfurnier sind und die Tafeln 1062 Tafeln mit Kunststoffoberfläche sind. Die maßlich zugeschnittenen, aus den Tafeln erzeugten Platten werden vorzugsweise unmittelbar nach dem Zuschneiden mit Umleimern bzw. Kantenschützern versehen, wenn dies für das jeweilige Material erforderlich ist, beispielsweise wenn der Tafelgrundkörper aus Preßspan ist.
  • In einer Konfektioniereinrichtung 108 werden die einzelnen, der Küchenbestellung entsprechenden Tafeln dann zusammengestellt und in der nachgeschalteten Bedruckeinrichtung 110 mit der bzw. den vorbestimmten Farben in dem vorbestimmten Muster ausgebildet. Der Bedruckeinrichtung 110 ist eine Oberflächenbeschichtungseinrichtung 112 nachgeschaltet, in der die mit dem jeweiligen Muster bzw. Dekor ausgebildeten Frontplatten mit verschleißarmen, dauerhaltbaren Oberflächen versehen werden, beispielsweise mit einem Zweikomponenten-Kunstharz-Transparentlack versehen werden. In der Station 114 steht der für die Küche benötigte Satz von Frontplatten dann für die weitere Bearbeitung zur Verfügung.
  • Mit dem vorgeschriebenen System wird bei einem Minimum an Lagerhaltung eine flexible Produktion erzielt, mit der die benötigten Frontplatten unmittelbar entsprechend der jeweiligen Kundenbestellung hergestellt werden. Dadurch, daß die zu einer Küche gehörenden Frontplatten unmittelbar hintereinander die Stationen 110 und 112 durchlaufen, ist ihre maximale Übereinstimmung miteinander gegeben. Dennoch können Ersatzteile durch die programmierte Steuerung und den Einsatz genormter Färbeflüssigkeiten in einwandfreier Qualität nachgeliefert werden.
  • Es versteht sich, daß das System in unterschiedlichster Weise abgeändert werden kann. Beispielsweise kann der Station 104 eine Station nachgeschaltet sein, in der die ausgeschnittenen Platten mit dreidimensionalen Ornamenten ergänzt werden. Des weiteren kann ein Satz von Platten aus unmittelbar zugeschnittenen und dem Lager entnommenen Platten zusammengestellt werden.
  • Es versteht sich, daß das beschriebene System zum Einsatz für die Produktion jedwelcher Möbel geeignet ist.
  • 2
    Frontplatte
    4
    Maserung
    6
    Konturlinien
    8
    Fördereinrichtung
    10
    Walze
    12
    Förderband
    14
    Motor
    16
    Portal
    18
    Querbalken
    20
    Wagen
    22
    Motor
    24
    Ritzel
    26
    Konsole
    28
    Druckkopf
    30
    Sensor
    32
    Sensor
    34
    Sensor
    36
    Computer
    38
    Tastenfeld
    40
    Bildschirm
    42
    Eingänge
    44
    Ausgänge
    46
    Eingang
    50
    Träger
    52
    Achse
    54
    Vorsprung
    56
    Tragarm
    58
    Tragarm
    60
    Betätigungsknopf
    62
    Muster
    64
    Grundkörper
    66
    Furnier
    68
    Flüssigkeitströpfchen
    70
    Farbdüse
    72
    Druckkopf
    74
    Zwischenbehälter
    76
    Rührer
    78
    Düse
    80
    Vorratsbehälter
    82
    Kreislauf
    86
    Filter
    88
    Ventil
    90
    Ventil
    92
    Pumpe
    100
    Bestelleingang
    102
    Lager
    104
    Zuschneideeinrichtung
    106
    Tafel
    108
    Konfektionierstation
    110
    Bedruckeinrichtung
    112
    Beschichtungseinrichtung
    114
    Abgabestation

Claims (6)

  1. Flächiges Bauteil, insbesondere Frontplatte eines Küchenelements, mit einer aus Holz bestehenden Oberfläche, die mittels eines hinsichtlich des sich ergebenden Aussehens programmierbaren Druckverfahrens zur Ausbildung eines vorbestimmten Musters bedruckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aussehen des vorbestimmten Musters der Maserung einer vorbestimmten Holzart mit einer vorbestimmten Einfärbung entspricht.
  2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine dreidimensionale Oberfläche des Bauteils mit dem vorbestimmten Muster bedruckt ist.
  3. Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das vorbestimmte Muster in einem Tintenstrahlverfahren aufgebracht ist, bei dem Färbeflüssigkeiten unterschiedlicher Farbe aus unterschiedlichen Düsen abgespritzt werden.
  4. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Holz bestehende Oberfläche des Bauteils zumindest vor dem Aufbringen der das vorbestimmte Muster ausbildenden Färbeflüssigkeit saugfähig ist.
  5. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem vorbestimmten Muster ausgebildete Oberfläche mit widerstandsfähigem Klarlack beschichtet ist.
  6. Vorrichtung zum Herstellen von Gruppen flächiger Bauteile mit vorbestimmtem Oberflächenaussehen, insbesondere von Frontplatten für eine aus Elementen bestehende Küche, enthaltend einen Bestelleingang (100), in dem ein einer bestellten Gruppe flächiger Bauteile entsprechender Datensatz zusammengestellt wird, eine Konfektioniereinrichtung (102, 104, 108), in der die Gruppe flächiger Bauteile entsprechend den im Datensatz enthaltenen Anzahlen und Größen hergestellt wird, und eine Oberflächenbearbeitungseinrichtung (110, 112), in der die Oberflächen der konfektionierten Gruppe von Bauteilen das vorbestimmte Aussehen erhalten, wobei die Oberflächenbearbeitungseinrichtung enthält: eine Unterlage (12) zur Aufnahme der flächigen Bauteile (2), eine der Oberfläche der flächigen Bauteile gegenüberliegend angeordnete Druckeinrichtung (28) mit Farbdüsen zum Abspritzen unterschiedlich gefärbter Tinten, eine Fördereinrichtung (8) zum Erzeugen einer Relativbewegung zwischen den Farbdüsen und den flächigen Bauteilen, eine Sensoreinrichtung (30, 32, 34) zum Erfassen von Positionen der Oberfläche der flächigen Bauteile, und ein elektronisches Steuergerät (36, 38, 40) zum Steuern des Betriebs der Fördereinrichtung (8) und der Druckeinrichtung (28), die auf der Oberfläche der flächigen Bauteile (2) die Maserung einer vorbestimmten Holzart mit einer vorbestimmten Einfärbung druckt.
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