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DE20022367U1 - Wärmespeicher, Latentwärmespeicher - Google Patents

Wärmespeicher, Latentwärmespeicher

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DE20022367U1
DE20022367U1 DE20022367U DE20022367U DE20022367U1 DE 20022367 U1 DE20022367 U1 DE 20022367U1 DE 20022367 U DE20022367 U DE 20022367U DE 20022367 U DE20022367 U DE 20022367U DE 20022367 U1 DE20022367 U1 DE 20022367U1
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heat
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heat storage
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DE20022367U
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PRASSER HAUSTECHNIK GmbH
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PRASSER HAUSTECHNIK GmbH
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    • F28HEAT EXCHANGE IN GENERAL
    • F28DHEAT-EXCHANGE APPARATUS, NOT PROVIDED FOR IN ANOTHER SUBCLASS, IN WHICH THE HEAT-EXCHANGE MEDIA DO NOT COME INTO DIRECT CONTACT
    • F28D20/00Heat storage plants or apparatus in general; Regenerative heat-exchange apparatus not covered by groups F28D17/00 or F28D19/00
    • F28D20/02Heat storage plants or apparatus in general; Regenerative heat-exchange apparatus not covered by groups F28D17/00 or F28D19/00 using latent heat
    • F28D20/026Heat storage plants or apparatus in general; Regenerative heat-exchange apparatus not covered by groups F28D17/00 or F28D19/00 using latent heat with different heat storage materials not coming into direct contact
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02EREDUCTION OF GREENHOUSE GAS [GHG] EMISSIONS, RELATED TO ENERGY GENERATION, TRANSMISSION OR DISTRIBUTION
    • Y02E60/00Enabling technologies; Technologies with a potential or indirect contribution to GHG emissions mitigation
    • Y02E60/14Thermal energy storage

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Central Heating Systems (AREA)

Description

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Wärmespeicher / Latentwärmespeicher
Erfinder:
Jens Prasser
Hauptstraße 92
09221 Neukirchen - Adorf
Anmelder:
Prasser Haustechnik GmbH
Hauptstraße 88 a
09221 Neukirchen - Adorf
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen statischen Latentwärmespeicher in offener druckloser Bauweise mit in geschlossenen, schichtenweise angeordneten Hohlkörpern mit wellenartig vergrößerter Oberfläche eingelagerten Speichermedien, mit je nach Schicht verschiedenen Schmelzpunkten und mindestens zwei verschiedenen Wärmeträgermedien für geschlossenen und offenen Wärmeaustausch und ergänzend mit einer äußeren Hülle zur Aufnahme von Umweltenergie und Minimierung der Speicherverluste sowie deren Rückführung in den Speicher bzw. deren anderweitiger Nutzbarmachung. Der Speicher kann sowohl im Gebäude als auch im Freien sowie teilweise oder ganz im Erdreich eingelassen werden, ohne in seiner Grundkonstruktion geändert zu werden. Neben den allgemein anzutreffenden wassergefüllten Pufferspeichern sind verschiedene Speichersysteme mit Latentwärmenutzung bekannt. Dabei sind dynamische und statische Latentwärmespeicher zu unterscheiden. Bei dynamischen Speichern, wie sie unter DE4100819A1, DE4108370Al,DE4220064Al,4443320Al,DE29512743Ul,DE19532118Al,DE19547619Al, DE19533646A1, DE 19533622A1, DE195336621A1 beschrieben werden, erfolgt der Wärmeeintrag und das Ausspeichern durch direkten Kontakt zwischen Speichermaterial und Wärmeträgermedium, ebenso bei dem unter DE19811302A1 beschriebenen Sorptionsspeicher. Beim statischen Speicher erfolgt der Wärmeaustausch durch eine Wärmeübertragerwand der verschiedensten Ausführungen wie unter DE4041968A1 oder unter DE19502507A1 und DE 19745794A1. In den beiden letztgenannten jedoch mit offenen Einzelbehältern des Speichermaterials.
Bekannte Wärmespeicher wie sie in der Regel als Pufferspeicher in herkömmlichen Heizungsanlagen installiert werden, sind nicht geeignet, Wärmeenergie über große Zeiträume zu speichern. Dadurch wird insbesondere der Einsatz der Solarenergie stark eingeschränkt. Latentwärmespeicher erhöhen die Speicherkapazitäten, sind jedoch technisch aufwendiger gestaltet. Bei dynamischen Speichern werden entweder Salzgemische verwendet, deren chemische und thermische Beständigkeit über Jahre hinweg nachläßt, dynamische Speicher mit Paraffinfüllung müssen durch Ein- und Ausdüsungsvorgänge, die unter Druck erfolgen, betrieben werden. Unterschiedliche Schmelztemperaturen des Wärmespeichermaterials in einem Speicher sind bei dynamischen Speichern nur selten anzutreffen. Bekannt ist hierzu DE29512743U1, wobei durch Schüttung schichtenartig übereinander angeordnetes Speichermedium direkt vom Wärmeträger durchflossen wird.
Bei statischen Latentwärmespeichern ist die Wärmetauscherwandfläche zwischen Speichermedium und Wärmeträger im Verhältnis zum Volumen meist sehr klein bemessen. So werden in DE19502507A1 und DE19745794A1 handelsübliche Getränkedosen mit nach unten gerichteter Öffnung als Speicherbehälter eingesetzt, die bekanntlich eine glatte Oberfläche besitzen.
In DE 4041968Al sinken die Schmelztemperaturen in Strömungsrichtung der Beladung und steigen in Strömungsrichtung der Entladung. Dabei wird allerdings sowohl beim Beladevorgang als auch beim Entladevorgang der gesamte Speicher vom Wärmetransportmedium durchflossen. Dadurch ist gleichzeitiges Be- und Entladen unterschiedlicher Heizmittelniveaus unter Ausnutzung der vorhandenen unterschiedlichen Schmelztemperaturen des Speichermaterials nicht möglich. Somit wird potentiell vorhandene Speicherkapazität der Speichermaterialien, die durch die unterschiedlichen Schmelztemperaturen vorhanden ist, nicht genutzt, da lediglich eine konstante Austrittstemperatur erreicht wird.
Keiner der vorgenannten Speicher ist aufgrund seiner Konstruktion sowohl für die Aufstellung im Gebäude,als auch im Freien sowie teilweise oder ganz im Erdreich eingelassen, einsetzbar. Das ist bei großem Speichervolumen jedoch notwendig, da z.B. in Wohngebäuden der Platz zur Aufstellung begrenzt ist und somit die Einsatzfalle begrenzt sind.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Latentwärmespeicher zu schaffen der die unterschiedlichsten Energiequellen je nach zeitlichem Angebot auch parallel nutzen kann und geeignet ist, die bisher begrenzte Einsatzmöglichkeit von Latentwärmespeichern unter Berücksichtigung der in Gebäuden meist vorhandenen Platz- und Einbringungsprobleme zu erweitern. Es soll eine kompakte Anlage geschaffen werden, langlebig und wartungsarm. Die Anlage soll die Nutzung der Solarenergie zur Gebäudeheizung in größerem Umfang als bisher ermöglichen.
Dieses Problem wird durch die im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmale, gleichzeitige Ein- und Ausspeicherung, die auf unterschiedlichen Temperaturniveaus möglich ist, wobei der Speicher wahlweise im Baukörper integriert, im Freien aufgestellt sowie ganz oder teilweise in die Erde eingelassen werden kann, Umweltwärme über die Außenhülle genutzt und Speicherverluste minimiert werden und somit großvolumige Bauweise zuläßt, gelöst.
Die mit dem erfindungsgemäßen Latentwärmespeicher erreichten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß statt einer zyklenmäßigen Abwechslung von Be- und Entladevorgängen eine permanente Be- und Entladung auf unterschiedlichen Temperaturniveaus stattfinden kann und daß dabei durch die schichtenweise angeordneten Wärmespeicherzellen mit unterschiedlichen Schmelztemperaturen des Wärmespeichermediums der Nutzungsgrad entsprechend erhöht wird und daß durch die Möglichkeit, den Speicher sowohl in Gebäuden als auch im Freien, sowie für kompletten oder teilweisen Erdeinbau zu installieren, die Einsatzmöglichkeit beträchtlich erweitert wird. Wirtschaftlich sinnvoll ist die Kombination mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe insbesondere zur Nutzung der im äußeren Speichermantel vorhandenen Umweltenergie. Dadurch wird gespeicherte Umweltenergie aus dem ebenfalls vorzugsweise massiven Außenmantel des Speichers durch Einsatz der Wärmepumpe im Temperaturniveau angehoben und an entsprechender Stelle im Speicher eingelagert. Da dadurch der Wärmefluß sowohl von der äußeren Speicherhülle als auch von der Wärmedämmschicht der Speicherisolierung in Richtung der Wärmetauscherschicht gerichtet ist, werden keine Wärmeverluste aus dem Speicher an die Umgebung abgegeben. Je nach Dicke der Wärmedämmung des inneren Speichers tritt eine Verzögerung der Wärmeabgabe zur Wärmetauscherschicht ein.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 2 angegeben, da für den erfindungsgemäßen Latentwärmespeicher beispielsweise industriell gefertigte Betonbehälter in verschiedenen geometrischen Formen oder individuell aus Ortbeton gegossene oder aus Einzelelementen zusammengesetzte Behälter als Latentwärmespeicher genutzt werden können und somit auch dadurch das Einsatzgebiet der Latentwärmespeicher erheblich erweitert wird. Die Speicherkapazität wird zusätzlich durch die Maßnahme erhöht, daß neben der gespeicherten Wärmemenge des Wärmeträgers und des Speichermediums sowie der Schmelzwärme des Speichermediums auch die gespeicherte Wärmemenge der vorzugsweise massiven inneren Speicherhülle hinzugerechnet wird, die bei bekannten Speichern unberücksichtigt bleibt, da diese dort zu gering oder nicht nutzbar ist.
Die Wärmekapazität des erfindungsgemäßen Speichers errechnet sich somit nach der Formel
Q = &Sgr; Hi1 ■ Cp5i · &Dgr;&Tgr; + &Sgr; nij · AhSchmdZ;i + &Sgr; m^ cphi · &Dgr;&Tgr;
Q Wärmemenge
m Masse
Cp spezifische Wärmekapazität
&Dgr;&Tgr; Temperaturdifferenz
^Schmelz sPez· Schmelzenthalpie
w ' innere Speicherhülle
während die Wärmekapazität herkömmlicher Speicher nach Q = &Sgr; mj Cp3i &Dgr;&Tgr; berechnet wird und die Wärmekapazität bekannter Latentwärmespeichr nach
Q = &Sgr; mj ■ Cp,j · &Dgr;&Tgr; + &Sgr; nij AhSchmeJz j berechnet wird.
Durch Aneinanderreihen ist das Erstellen von Speicherbatterien möglich. Der erfindungsgemäße Speicher kann mit bestehenden Wärmeerzeugern kombiniert werden und derartige bestehende Anlagen können in Verbindung mit dem Latentwärmespeicher durch alternative Wärmeerzeuger wie Wärmepumpe, BHKW, Holzkessel und Solartechnik ergänzt werden. Auf den Einsatz von Heizkesseln und Thermen kann verzichtet werden.
Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung wird durch den Speicher in Einsatzfällen ermöglicht, für die bei herkömmlichen Anlagen wegen des nicht nutzbaren Wärmeüberschusses auf den Einsatz eines BHKW verzichtet wurde. Bestehende, nicht wirtschaftlich arbeitende BHKW-Anlagen, die Wärmeüberschuß nicht in erforderlichem Maße nutzbringend abgeben können, werden durch Einsatz des erfindungsgemäßen Speichers in die Lage versetzt, ihre Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Die Speicher haben je nach Bauart, Baugröße und Anzahl ein beliebig erweiterbares Fassungsvermögen, auf den Einsatzfall zugeschnitten.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 3 angegeben. Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3 ermöglicht es, die allgemein als Nachteil statischer Latentwärmespeicher bekannte zu geringe Wärmetauscherfläche so zu vergrößern, daß genügend Wärmetauscherwandfläche zwischen Wärmespeichermedium und Wärmeträgermedium vorhanden ist. Um das zu erreichen wird das Wärmespeichermedium in geschlossenen zylindrischen Behältern
eingebettet, die mit wellenartig vergrößerter Oberfläche ausgestattet sind, wodurch eine Vergrößerung der Wärmetauscherfläche des Speichermediumbehälters erreicht wird und die zugleich der besseren Durchströmung der Behälterwandungen mit Wärmeträgermedium dient. Ebenso ist die wellenartige Ausbildung der Speichermediumbehälter zur Aufnahme von Ausdehnung des Speichermediums geeignet. Damit ist ein weiteres Problem der statischen Speicher mit geschlossenen Speichermedienbehältern gelöst. Zwischen den mit Wärmespeichermedium gefüllten und schichtenweise angeordneten vorzugsweise zylindrischen, wellenartig ausgebildeten Speichermedienbehältern kann durch vorgnannte wellenartige Ausbildung das Wärmeträgermedium, ohne zusätzliche Anbringung von Distanzstücken, ungehindert hindurchströmen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 4 angegeben. Dabei wird an Stelle der äußeren gemauerten oder geschalten Schicht ein gegenüber dem inneren Behälter entsprechend größerer industriell gefertigter Außenbehälter eingesetzt, der dann als erster Behälter gesetzt werden muß. Ebenso ist die Nutzung vorhandener gemauerter oder betonierter Silos, Regenwasserbehälter und Zisternen, Klär- und Ausfaulgruben, und sonstiger bauseits vorhandener Gruben und Schächte als äußerer Behälter möglich.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 5 angegeben. Im Extremfall, beispielsweise nach fortgeschrittener Entladung des Speichers und zum Bedarfszeitpunkt nicht vorhandener Lademöglichkeit, ist es möglich, durch Einsatz der Wärmepumpe die üblicherweise nicht nutzbare Wärmeenergie im unteren Speicherteil auf höheres nutzbares Niveau zu bringen und im oberen Speicherbereich einzulagern. Da damit kein Wärmeeintrag in den Speicher verbunden ist und lediglich die elektrische Energie der Wärmepumpe als Wärmeenergie zuzurechnen ist, soll diese Variante nur als Notlösung zur Verhinderung des Ausfalls der Gesamtanlage in Betracht kommen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Schutzanspruch 6 angegeben. Durch Zugabe von Wärmeträgerflüssigkeit, wie sie üblicherweise in Sonnenkollektoranlagen verwendet wird, kann der erfindungsgemäße Speicher auch bei Arbeitstemperen von -5 0C betrieben werden und kann bei Temperaturen unter -50C nicht einfrieren.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung 1 in seinem Aufbau sowie in Zeichnung 2 als Funktionsschema und Zeichnung 3 und 4 als Schnitt der Außenschale des erfindungsgemäßen Wärmespeichers dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Durch den inneren massiven Speicherkörper 10 wird Stabilität und Robustheit erreicht. Im beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der innere Speicherkörper 10 ein industriell gefertigter zylindrischer Betonkörper. Unter den Speicherkörper 10 ist eine Fundamentplatte 11 zu gießen, die zweckmäßigerweise so weit übersteht, daß die den inneren Speicherbehälter 10 umschließende Isolierschicht 12 und die äußere Massivabsorberwand 13 darauf aufsitzen können. Um Speicherverluste durch den Boden 14 des Speichers 10 zu vermeiden, ist die Bodenplatte 11 mittels geeigneter Maßnahmen, zweckmäßigerweise mit Schaumglas 15 zu dämmen. In die Bodenplatte 11 wird zumindest eine Rohrschlange 16 des äußeren Wärmetauschers 17 eingegossen. Unmittelbar über dem Boden 14 des Speichers 10 befindet sich ein mit gleichmäßig verteilten, schräg nach unten ge-
richteten Bohrungen versehener offener Wärmeträgerverteiler 1, über den Wärmeträgerflüssigkeit an der tiefsten Stelle entnommen wird und über ein Steigrohr 19 einem außerhalb des erfindungsgemäßen Wärmespeichers angeordneten externen Wärmetauscher zugeführt wird. Auf gleicher Höhe verläuft zwischen den Rohren des genannten offenen Verteilers ein geschlossener Rohrwärmetauscher 2. Dieser wird über eine Vor- und Rücklaufleitung 21 und 22 vorzugsweise mit einer Wärmepumpe verbunden und dient im Extremfall als kalte Wärmequelle, sofern anderweitige Wärmekapazität zur Versorgung der Heizungsanlage kurzzeitig nicht vorhanden ist. Über den offenen Verteiler 1 und den Rohrwärmetauscher 2 wird ein handelsübliches Lochblech 23 gelegt, welches den gesamten Speicherquerschnitt ausfüllt. Es dient der Auflage der mit Wärmespeichermedium 24 gefüllten geschlossenen Behälter 25. Diese bestehen aus dichten flexiblen, gewellten, vorzugsweise metallischen Schläuchen, in denen das Wärmespeichermedium 24 sich bei Änderung des Aggregatzustandes ausdehnen kann. Durch die gewellte Ausführung wird eine Vergrößerung der Wandfläche erreicht. Als Speichermedium wird zweckmäßigerweise Paraffin eingesetzt, da damit verschiedene Phasenübergangstemperaturen erzielt werden. Die erste Lage 26 der Speichermedienbehälter wird liegend eingebracht Der äußere Schlauch ist zweigeteilt und liegt entlang der Speicherwand um den gesamten Umfang des Behälterinnenraumes bis jeweils an die aufsteigenden Rohre 19,21,22 des untersten Wärmetauschers 2 und Verteilers 1. Die nach innen folgenden Schläuche werden um jeweils 90° versetzt ebenso eingebracht, bis ca. 50 % der Grundfläche belegt ist. Danach werden die verbleibenden Schläuche, welche zur Ausgleichung der Rundung mit schrägen Endböden versehen sind, parallel nebeneinander liegend eingebracht, bis der gesamte Speicherquerschnitt gefüllt ist. Die darüberliegende Schicht der Wärmespeichermedienbehälter 25 wird jeweils mittig über die darunterliegende Schicht eingebracht, so daß das Speichervolumen möglichst maximal mit den genannten Schläuchen ausgefüllt wird.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel soll der Latentwärmespeicher in eine untere Entnahmezone I der abgekühlten Wärmeträgerflüssigkeiten, zwei mittlere Einspeicher- und Entnahmezonen &Pgr; und &Pgr;&Igr; und eine obere Einspeicher- und Entnahmezone IV eingeteilt werden. Zwischen den vorgenannten Zonen befinden sich die Speichermedienbereiche A, B und C. Dabei wird in jedem Bereich zunächst die untere Hälfte mit liegenden Speichermedienbehältern 25 gefüllt, die obere Hälfte mit senkrecht stehenden 27. Die offenen Verteiler- bzw. Entnahmeleitungen und die Wärmetauscher sind jeweils zwischen zwei Lochblechen 28, 29 sowie 30, 31 eingelagert. Lediglich über dem obersten 9 und unter den untersten Wärmetauschern 2 / Verteilern 3 wird auf ein Lochblech verzichtet. Die Speichermedienbehälter sind im Ausfuhrungsbeispiel in drei Zonen mit je nach Zone unterschiedlichen, mit Speicherhöhe ansteigenden Phasenübergangstemperaturen eingeteilt. Über Wärmefühler und Regelung werden Pumpen angesteuert, über die je nach Wärmeangebot, nach Durchströmung externer Wärmetauscher, dem Speicher entsprechend dem jeweiligen verfügbaren Temperaturniveau, Wärmeenergie zugeführt wird. Diese Wärmeenergie wird in die diesem Temperaturniveau zugeordnete Speichertemperaturzone &Pgr;, &Ggr;&Pgr;, oder IV eingelagert. Dies erfolgt durch aus der Heizungstechnik bekannte Fühler, Pumpen, Ventile und Armaturen. Sowohl die Phasenübergangstemperaturen der Speichermedien als auch die Speichertemperaturzonen und die Anzahl der Schichten sowie Wärmetauscher und Wärmeträgerflüssigkeitsverteiler sind frei wählbar und auf den jeweiligen Einsatzfall zuzuschneiden.
An der höchsten Stelle der Füllung des Speichers befindet sich im beschriebenen Ausführungsbeispiel ein geschlossener Wärmetauscher 9 zur Entnahme der Wärme beispielsweise für die Wannwasserbereitung. Parallel verlaufend wird ein offenes gelochtes Entnahmerohr 7 eingebracht, über
das Wärmeträgerflüssigkeit einem externen Wärmetauscher, beispielsweise für die Gebäudeheizung, zugeführt werden kann.
Da es sich um eine drucklose Anlage handelt, ist im oberen Speicherbereich entweder eine Sicherheitsausdehnungszone S zu berücksichtigen oder es ist über eine Bohrung 18 in der massiven Speicherabdeckplatte 20, ein in die Bohrung eingedichtetes Rohr 32 als Zuleitung für ein offenes Ausdehnungsgefäß eingebaut. Über dieses Ausdehnungsgefäß ist das Nachfüllen der Anlage möglich. Mindestens eine größere, abgedeckte und isolierte Öffnung 33 in der Speicherabdeckplatte 20 dient als Warnings- und Kontrollöffnung.
Die innere massive Speicherhülle 10 wird an ihrer Außenseite allseitig mit handelsüblichen Dämmstoffen 34 isoliert und nach außen hin mit einer Folie 35 gesperrt. Darauf werden in vertikaler Richtung Bänder 36 (Figur 3) mit Rohrbefestigungen 37 angebracht, die ihrerseits durch Bänder 38 in horizontaler Rich-tung indirekt an der Speicherisolierung 34 befestigt werden. In die Rohrbefestigungen 37 werden spiralförmig aufsteigend um den Speicherkörper verlaufend, eine oder mehrere Rohrleitungen als äußerer Wärmetauscher 17 montiert. Für diese sind fortführend die aus der Bodenplatte austretenden Rohrleitungen 16 zu nutzen.
Je nach Einsatzfall wird als äußere Schicht 13 eine massive gemauerte oder geschalte Wand auf die Bodenplatte 11 aufgesetzt. Der Zwischenraum 39 zwischen Speicherisolierung 34 und äußerer Wand 13 wird vorzugsweise mit einer Sandschüttung ausgefüllt.
Da durch den Wärmeentzug aus der Außenwand 13 der Wärmefluß sowohl von der äußeren Speicherhülle als auch von der Dämmschicht 34 zu der den Wärmetauscher 17 umgebenden Zone verläuft, ist ein Wärmeverlust des Speicherinnenbehälters insofern minimiert, daß Wärmeverlust nur eintreten kann, wenn die Temperatur an der Innenseite der Außenwand unter die durch eine Wärmepumpe zu verarbeitende Soletemperatur sinkt. Je weiter der gesamte Speicher in Erdreich eigebettet wird, desto länger ist der äußere Speichermantel als Absorber nutzbar, da durch die im Erdreich gespeicherte Wärme eine Durchmischung mit der kälteren Außenschale des nicht im Erdreich eingelassenen Teiles des Speichers erfolgt.
Je nach Dicke der Wärmedämmung 34 des inneren Speichers tritt eine gewünschte Verzögerung der Wärmeabgabe zur Wärmetauscherschicht 39 mit Wärmetauscher 17 ein. Der als Ausführungsbeispiel beschriebene erfindungsgemäße Latentwärmespeicher ist zur Hälfte im Erdreich eingelassen.
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Claims (8)

1. Latentwärmespeicher in druckloser, statischer Ausführung für Heizungsanlagen oder dergleichen mit Wärmespeichermedium und Wärmeübertragermedium zur Aufnahme von Wärmeenergie aus unterschiedlichen Wärmequellen dadurch gekennzeichnet, daß durch schichtenweise Anordnung der Speichermedienbehälter mit Speichermaterial unterschiedlicher Schmelzpunkte und der zwischen diesen Schichten angeordneten offenen Entnahme- und Verteilerleitungen sowie geschlossenen Wärmetauschern innerhalb des Speichers, Ein- und Ausspeicherungsvorgänge getrennt oder gleichzeitig und auf unterschiedlichen Temperaturniveaus sowohl der Wärmeträgermedien als auch der Speichermedien durchgeführt werden, wobei der Speicher ohne Änderung seiner Konstruktion wahlweise im Baukörper integriert, im Freien aufgestellt sowie ganz oder teilweise in die Erde eingelassen werden kann und die den Speicher umschließende äußere Hülle geeignet ist, dort aufgenommene Umweltwärme durch eine zwischen äußerer Hülle und Speicherisolierung angeordnete Wärmetauscherschicht dem Speicher oder Verbraucher auf geeignetem Temperaturniveau zuzuführen.
2. Wärmespeicher nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die innere den Speicher umgebende Hülle massiv ausgeführt und selbst speichernd ist und nach außen hin gegen Wärmeverluste gedämmt ist und daß die Bauart des Speichers an keine festen geometrischen Formen gebunden ist und auch als Speicherbatterie mit beliebig vielen gleichartig oder unterschiedlich ausgestatteten Behältern betrieben werden kann.
3. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmespeichermedium in geschlossenen zylindrischen Behältern eingebettet ist, die ausgestattet sind mit wellenartig vergrößerter Oberfläche zur Aufnahme von Ausdehnung des Speichermediums, zur Vergrößerung der Wärmetauscherfläche des Speichermediums und zur besseren Durchströmung mit Wärmeträgermedium zwischen den mit Wärmespeichermedium gefüllten und schichtenweise angeordneten Behältern.
4. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hülle und die Fundamentplatte des Speichers durch einen industriell gefertigten Behälter ersetzt werden können, so daß der Innenbehälter in einen größeren Außenbehälter eingesetzt wird, wobei der äußere Behälter zuerst gesetzt werden muß, desweiteren die Nutzung vorhandener gemauerter oder betonierter Silos, Regenwasserbehälter und Zisternen, Klär- und Ausfaulgruben, und sonstiger bauseits vorhandener Gruben und Schächte als äußerer Behälter.
5. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß im Extremfall, beispielsweise nach fortgeschrittener Entladung des Speichers und zum Bedarfszeitpunkt nicht vorhandener Lademöglichkeit, durch Einsatz einer Wärmepumpe die üblicherweise nicht nutzbare Wärmeenergie im unteren Speicherteil auf höheres nutzbares Niveau zu bringen und im oberen Speicherbereich einzulagern.
6. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher auch bei niedrigen Arbeitstemperaturen von -5°C betrieben werden kann.
7. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein äußerer Wärmetauscher indirekt auf einer Wärmedämmung befestigt wird, ohne die Sperrfolie zu durchdringen.
8. Wärmespeicher nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß dieser auch als normaler statischer Speicher ohne die einen Latentwärmespeicher bezeichnenden Merkmale, insbesondere der Einbringung von Latentspeichermaterial eingesetzt werden kann, der Speicher jedoch durch Nachrüstung jederzeit zum Latentwärmespeicher erweitert werden kann.
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