DE20021185U1 - Zusatzvorrichtung für ein Epiliergerät - Google Patents
Zusatzvorrichtung für ein EpiliergerätInfo
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Description
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Zusatzvorrichtung für ein Epiliergerät
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusatzvorrichtung fur ein Epiliergerät, welches gattungsgemäß ein rotierendes Pinzettenrad mit Quetschklemmen zum Ausreißen überflüssiger, am menschlichen Körper unerwünschter Haare aufweist. Diese Zusatzvorrichtung ist insbesondere zur Epilation empfindlicher Körperbereiche bestimmt oder für Personen geeignet, die während des Epiliervorgangs eine erhöhte Empfindlichkeit aufweisen.
Gattungsgemäße Epiliergeräte weisen blatt- oder scheibenförmige Quetschpinzetten auf, die auf einer rotierenden Rolle angeordnet sind, wobei die Quetschpinzetten sich periodisch schließen und öflhen, um die Haare in der Nähe der Haut einzuklemmen und sie dann infolge der Rotation der Rolle herauszureißen bzw. um die ausgerissenen Haare zu beseitigen. Ein derartiges Epiliergerät ist insbesondere in der Patentanmeldung FR 2 758 060 der Anmelderin beschrieben. Das Ausreißen der Haare erweist sich als sehr wirksame Methode gegen ihr Wiedernachwachsen. Bisweilen empfinden aber Personen hierbei Schmerzen im Bereich empfindlicher Körperzonen, wie z.B. der Achselhöhlen, des Unterkörperbereichs und des Gesichts.
Im Dokument FR 2 662 338 wird ein Epiliergerät mit Quetschklemmen vorgeschlagen, welche von einem drehbeweglich rotierenden Epilierkopf getragen werden, wobei der Epilierkopf in einer im Gerätegehäuse angeordneten Öffnung angebracht ist und wobei das Gerät zudem einen Kamm aufweist, der parallel zum Epilierkopf und über die Öffnung für den Epilierkopf hinausragend abnehmbar angeordnet ist. Dieser Kamm richtet die Haare beim Epihervorgang auf und dient gleichzeitig dazu, die Haut in einer zur Auszugsrichtung der Haare entgegengesetzten Richtung zu spannen, um so das Ausreißen der Haare mit einer geringeren Hautirritation zu erleichtern. Jedoch wurde beim Gebrauch festgestellt, daß sich im Moment des Einklemmens eines Haares zwischen dem Kamm und der jeweiligen Quetschklemme ein Hautwulst bildete, wodurch durch die Quetschklemmen ein Kneifen und Zwicken der Haut hervorgerufen wurde. Dies ist offensichtlich um so mehr der Fall in Bereichen, wo die Haut zart ausgebildet ist, oder wohl immer dann, wenn die Haut Erhebungen aufweist, so wie z.B. in den Achselhöhlen oder dem Unterkörperbereich oder aber in den Fällen, wo Personen eine welke Haut aufweisen.
Das Dokument EP 0 500 075 beschreibt ein Epili er gerät mit einem Gehäuse sowie einem mit Epilationspinzetten ausgestatteten Epilierkopf, der am oberen Gehäuseende angeordnet ist. Die Quetschblätter führen eine oszillierende Rotationsbewegung mit einer Amplitude von ca. 90° um die Rotationsachse des Epüierkopfes aus , überlagert mit einer alternierenden Schließ- und Öfmungsbewegung der Quetschklemmen, um das jeweilige Haar zu ergreifen
und dann infolge der Rotationsbewegung auszureißen. Der Epilierkopf trägt ein rechteckförmiges Rahmengestell, das schwenkbar um dem Träger des Epilierkopfes zugehörige Zapfen montiert ist und zwar in der Weise, daß das Rahmengestell der jeweiligen Hautkontur folgen kann, wenn der Epilierkopf auf der Haut verschoben wird. Das Rahmengestell weist auf beiden Seiten des Epilierkopfes eine um eine vom Rahmengestell getragene Achse freilaufend rotierende Rolle sowie auf der gegenüberliegenden Seite Kammzinken bildende Vorspränge auf. Bevor die Haare durch die Quetschpinzetten ergriffen werden, richtet der Kamm die Haare auf und die Rolle dahinter erleichtert die Verschiebung des Geräts auf der Haut. Aufgrund ihrer Elastizität kann sich die Haut jedoch hinter dem Kamm aufwölben und somit zwischen die Quetschblätter geraten. Außerdem ist das Rahmengestell nicht abnehmbar unmittelbar auf dem Epilierkopf befestigt, was die Gerätekonstruktion noch komplexer gestaltet.
Ein vorhergehend gattungsgemäß beschriebenes Epüiergerät ist weiter aus dem Dokument EP 0 622 033 bekannt, welches ein mit zusätzlichen Mitteln zum Straffen der Haut ausgestattetes Rahmengestell aufweist, damit die Haut nicht in den Bereich der Quetschblätter gerät. Die in Form elastischer Kufen ausgebildeten Mittel sind aus einem Material, das eine gute Hauthaftung gewährleistet und sowohl vor als auch auf den Seiten des Rahmengestells in Richtung der Vorschubbewegung des Geräts angeordnet. Diese Gleitkufen bremsen gleichzeitig sowohl den Vorschub der Haut als auch des Geräts in der Weise, daß die Haut vor dem Ausreißen der Haare durch die Quetschblätter verstärkt gespannt wird. Wenngleich diese Lösung im Hinblick auf die vorhergehend beschriebene Lösung sicherlich eine Verbesserung darstellt, weil die Haut durch die Gleitkufen besser gespannt wird, so findet doch dieses Gerät, was die Geschwindigkeit des Vorgangs betrifft, seine Grenzen, weil die Vorwärtsbewegung des Geräts auf der Haut gebremst ist und weil das Gerät von Zeit zu Zeit auch abgehoben werden muß, um die Haut an ihren Platz zurückkehren zu lassen, bevor man mit der Epilation eines neuen Hautbereichs fortfahren kann. Ein weiterer Nachteil dieses Vorschlags besteht darin, daß das Rahmengestell wie zuvor beschrieben nicht abnehmbar ausgebildet ist, weshalb man es in die Konstruktion eines neuen Epiliergeräts miteinbeziehen muß.
Das Dokument EP 0 760 219 beschreibt ebenfalls ein Epüiergerät der zuvor beschriebenen Art mit oszillierenden Quetschklemmen. Das Gerät weist ebenfalls ein schwenkbar auf dem Epilierkopf angeordnetes Rahmengestell auf und umfaßt einen Vor-Kamm und eine Vorschubrolle dahinter, gesehen in Bezug auf die normale Vorschubrichtung des Geräts auf der Haut. In einer Ausfuhrungsform weist dieses Gerät eine Nadelrolle auf, welche freilaufend unmittelbar hinter dem Kamm angeordnet ist. Diese Nadeholle ist im Vergleich zur zwischen Vorderkamm und Hinterrolle definierten Hautebene zum Geräteinneren zurückgesetzt angeordnet, und zwar derart, daß sie sich frei drehen und Reiz-
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Impulse auf die Haut übertragen kann. Die Nadelrolle hat vorliegend nur eine Anti-Schmerz-Funktion. Wenn die Tangentialgeschwindigkeit des Epilierkopfes die gleiche Richtung wie die Vorwärtsbewegung des Geräts aufweist, wird die Haut anfangs durch den Kamm gespannt und wenn die Rotationsrichtung des Epilierkopfes umgekehrt verläuft, wird die Haut zwischen den das jeweilige Haar ausreißenden Quetschblättern einerseits und dem Kamm andererseits gespannt. Diese Lösung ist jedoch hochspezifisch für ein Epiliergerät mit oszillierenden Quetschklemmen. Sie kann nicht auf ein Gerät mit rotierenden Quetschklemmen übertragen werden ,welches dauernd vollständige Umdrehungen durchfuhrt, wodurch die Haut durch den Epilierkopf bis zur Ausbildung eines Hautwulstes hinter dem Kamm mitgezogen wird. Überdies wird die Konstruktion des Geräts ebenfalls kompliziert, da das Rahmengestell mit Nadelrolle nicht vom Epilierkopf getrennt werden kann.
Weiterhin ist das Dokument WO 99/44462 bekannt, welches eine auf dem Gerätegehäuse abnehmbar montierte Zusatzvorrichtung für ein Epiliergerät offenbart. Die Zusatzvorrichtung weist ein Rahmengestell auf, das beiderseits des Epilierkopfes zwei zur Achse des Epilierkopfes und insbesondere auch zur Achse der Quetschklemmenrolle parallele Achsen trägt. Auf jeder Achse der Zusatzvorrichtung sind Freilaufrollen montiert, die während des Epiliervorgangs Hautkontakt haben. Diejenige Rolle, die mit der Haut unmittelbar vor der Epilation in Berührung kommt, ist mit kleinen Spitzen versehen, was einen AntiSchmerz-Effekt bewirkt, wenn sie sich auf der Haut abrollt. Gewiß offenbart das vorliegende Dokument eine Zusatzvorrichtung mit sich auf der Haut drehenden Rollen, wobei diese Rollen aber ausschließlich einen Anti-Schmerz-Effekt bewirken. Sie haben keinerlei Spannwirkung auf die Haut und sie können auch nicht verhindern, daß die Haut in den durch die beiden Rollen der Zusatzvorrichtung abgegrenzten Bereich eindringt. Dies gilt vor allem in den Gelenkzonen, wo die Haut schlaffer und entspannter ist. In diesen Hautbereichen besteht somit eine erhebliche Gefahr, daß die Haut gekniffen wird, was Hämatome und sogar Blutungen hervorrufen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die genannten Nachteile zu vermeiden und eine Zusatzvorrichtung für ein Epiliergerät mit rotierender, Quetschklemmen aufweisender Antriebsrolle zu schaffen, wobei die Quetschklemmen aus beweglichen Blattklingen entweder im Zusammenwirken mit anderen beweglichen Blattklingen oder mit feststehenden Scheibenblättern gebildet werden und wobei die Quetschklemmen sich periodisch schließen und öffnen, um die Haare aufgrund der Rotation der Antriebsrolle auszureißen. Diese Zusatzvorrichtung soll es erlauben, das Epiliergerät an Körperzonen anzuwenden, wo die Haut schlaff ist, oder bei Personen mit welker Haut oder bei Personen, die beim Auszupfen der Haare durch rotierende Quetschklemmen eine erhöhte Empfindlichkeit aufweisen.
Außerdem soll die vorgeschlagene Zusatzvorrichtung eine einfache Konstruktion aufweisen, einerseits um die Funktionssicherheit zu erhöhen, andererseits um die Herstellungskosten zu reduzieren.
Ein ergänzendes Ziel der Erfindung ist es, eine Zusatzvorrichtung zu schaffen, die praktisch bei jedem mit beweglichen Quetschklemmen versehenen Epiliergerät eingesetzt werden kann, ohne jedoch gleich konstruktive Änderungen des Geräts und/oder der Vorrichtung vornehmen zu müssen.
Eine weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Zusatzvorrichtung fur ein Epiliergerät zu schaffen, die im Hinblick auf die Reinigung, Sterilisation oder den Austausch von in Hautkontakt stehenden Teilen des Geräts leicht zerlegbar ist.
Eine solche Zusatzvorrichtung soll insbesondere an besonders empfindlichen Hautbereichen, z.B. der Achselhöhlen, des Unterkörperbereichs, der Kniekehlen und des Gesichts, eine schnelle Epilation sowie an anderen, weniger empfindlichen Stellen eine einfache und bequeme Epilation sicherstellen.
Diese Aufgaben werden gelöst mit einer Zusatzvorrichtung für ein Epiliergerät mit einem Gehäuse, das einen Elektromotor zum Antrieb einer um eine Achse drehbaren Quetschklemmen - Rolle umschließt, sowie mit Betätigiingsmitteln für eine zyklische Schließ - /Öfmungsbewegung mindestens einer zum Ausreißen von Haaren vorgesehenen Quetschklemme, wobei die Zusatzvorrichtung einen Vor - Kamm sowie ein zylinderförmiges Rück - Teil aufweist, welche eine Passage - Ebene der Hautoberfläche definieren, und wobei unmittelbar über der Passage - Ebene die äußeren Enden der Quetschklemmen vorbeilaufen, dergestalt, daß diese Zusatzvorrichtung eine im Bereich zwischen dem Vor Kamm und der Peripherie der Quetschklemmen - Rolle angeordnete Ablenk Rolle aufweist, wobei die Ablenk - Rolle von der Zusatzvorrichtung nach außen in die Oberfläche der Hautpassage hinausragt.
Hierbei versteht man unter der Passage - Ebene der Haut eine theoretische Ebene, die einerseits durch den während der Epilation auf der Haut in Vorschubrichtung des Geräts vorne angeordneten Kamm und andererseits durch einen zylinderförmigen, hinter der Zusatzvorrichtung gelegenen Teil aufgespannt wird und unmittelbar unter den äußersten Enden der Quetschklemmen verläuft, wenn sich diese in einer Position senkrecht zur Haut befinden. Der Vorderkamm und das hintere Teil der Zusatzvorrichtung sind beiderseits einer Öffnung gelegen, die mit dem entsprechendem Fenster im Gerätegehäuse in Verbindung steht. Die Haut zeigt sich deshalb im Gehäusefenster gemäß der so definierten gedachten Ebene. Sie befindet sich deshalb gespannt zwischen dem Kamm und dem hinteren Teil der Zusatzvorrichtung.
Der auf dem Gerät vorne gelegene Kamm hat in erster Linie die Funktion, die Haare aufzurichten und gegen die Quetschblätter zu fuhren; alles um sie an ihrer Basis vor die Quetschklemmen zu fuhren, um sie fehlerfrei auszureißen. Außerdem weist der Querschnitt der Kammzinken eine dreieckige Form auf, wobei deren Basisfläche eine wichtige Kontaktfläche mit der Haut darstellt. Während man also den Kamm auf der Haut verschiebt, bewirkt die aus den Grundflächen der einzelnen Kammzinken aufsummierte Gesamtfläche eine ausreichend große Reibung auf der Haut, um sie zwischen dem Kamm und dem hinteren Teil der Zusatzvorrichtung zu spannen und sie somit zu zwingen, die durch die Idealebene vorgegebene Lage einzunehmen.
Wenn man zu Beginn des Vorgangs das Gerät auf der Haut aufsetzt, wird diese leicht plan gespannt und ein Kneifen der Haut wird somit zumindest anfangs vermieden. Während des Vorgangs hingegen - unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Drehrichtung der Quetschklemmenrolle, welche die gleiche ist wie die Tangentialgeschwindigkeit des Epilierkopfes, mit der Vorschubbewegung des Geräts zusammenfallt- hat die Haut die Tendenz, durch die Vorschubbewegung mitgezogen und um ein bestimmtes Maß im Verhältnis zur Idealebene aufgewölbt zu werden. In diesem Fall läuft der im Zwischenraum zwischen Vorkamm und Umfangsfläche der rotierenden Rolle bzw. des Epiherkopfs sich bildende Hautwulst Gefahr, zwischen den rotierenden Quetschblättern und der Gehäusewand des Geräts eingeklemmt zu werden.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen , in diesem Zwischenraum, wo ein nicht unerhebliches Risiko der Wulstbildung besteht, eine zusätzliche Rolle zum Abweisen bzw. Aufabstandhalten der Haut vorzusehen. Diese Rolle ragt über die ideale Ebene der Hautpassage um einen bestimmten Abstand hinaus. Dieser Abstand erlaubt, die Haut auf Abstand zu halten und sie wieder zu glätten oder in Bereichen, wo die Haut sehr schlaff ist, sie sogar unter die Ideallinie zurück zu drängen. So wird ein Kneifen der Haut mit seinen Folgen, wie Schmerzen, Hämatomen oder Blutungen vermieden.
Vorteilhafterweise ist die genannte, zusätzliche Ablenk - oder Abstandsrolle freilaufend montiert. In diesem Fall übt das Anfangsstück eines infolge der Rotation des Epilierkopfes hervorgerufenen Hautwulstes einen Druck auf die Zusatzrolle aus, der sie in gleiche Richtung wie den Epilierkopf drehen läßt. Dies hat wiederum zur Folge, daß die beginnende Ausbildung eines Wulstes beseitigt und somit das Kneifen der Haut vermieden wird. Zudem könnte eine solche Ablenkrolle an der Grenze, in der gleichen Ebene, in der die theoretische Haut Passage - Ebene hegt, angeordnet werden, womit aufgrund der Rotation der zusätzlichen Ablenkrolle die Beseitigung eines Hautwulstes erreicht wird.
Eine solche Zusatzvorrichtung kann auch leicht auf einem schon vorhandenen Epiliergerät angebracht werden, um es zur Epilation sensibler Bereiche anzupassen oder um es an eine Verwendung für Personen anzupassen, welche eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber dem Ausreißen von Haaren aufweisen oder auch fur Personen, die eine welke oder schlaffe Haut haben.
Vorzugsweise steht die erwähnte Ablenkrolle in einer Höhe zwischen 0,5mm und 2 mm in Bezug zur Passage - Ebene hervor.
Anläßhch zahlreich durchgeführter Tests hat man festgestellt, daß dieser Abstand es erlaubt, die Haut ausreichend abzuweisen, um die Bildung eines Hautwulstes und sein Kneifen zu vermeiden, insbesondere bei einer Epilation von Bereichen, wo die Haut schlaff ist, wie z.B. dem Innenbereich der Gelenke, der Achselhöhlen, des Unterkörperbereiches usw..
Vorteilhafterweise wird die erwähnte Ablenkrolle ungefähr im Zentrum des Bereichs zwischen der inneren Oberfläche des Vorkamms und der Peripherie der Quetschklemmenrolle angeordnet.
Wenn man die Abweisrolle in diesem Bereich plaziert, hat man festgestellt, dass sie eine Kraft auf das Zentrum des sich anläßlich der Rotation des Epilierkopfes tendenziell ausbildenden Wulstgipfels ausübt und ihn so zurückstoßend schnell und wirksam beseitigt.
Vorteilhafterweise sind der Kamm, das hintere zylindrische Teil und die Ablenkrolle sowohl hintereinander parallel als auch parallel zur Rotationsachse der Quetschklemmenrolle angeordnet.
Diese Anordnung erlaubt es der Abstandsrolle, sich auf der Haut gleichzeitig mit dem Epilierkopf zu drehen und die Verschiebung des Apparats auf der Haut zu erleichtern. Dem so angeordneten Kamm erlaubt dies gleichfalls, die Haare gegen die Quetschblätter des Epiliergeräts zu fuhren. Zudem werden die Haare, die durch den Kamm ausgerichtet sind, um an ihrer Basis an die Quetschblätter geführt zu werden und die wegen ihrer Elastizität die Tendenz haben, sich aufzurichten, durch die unmittelbar hinter dem Kamm angeordnete Ablenkrolle in dieser Position gehalten. Dies erlaubt ein Ausreißen der Haare genau an ihrer Basis, was weniger schmerzhaft und wirksamer ist, und wobei die Haare durch die Quetschklemmen weder geschnitten noch gebrochen werden. Darüberhinaus erlaubt eine derartige Anordnung das Epilationsfenster der Zusatzvorrichtung so festzulegen, daß dessen Wände parallel zu denen des Epilationsfensters des Gehäuses verlaufen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung hat die Ablenkrolle ungefähr eine Länge wie die durch ein im Gerätegehäuse angeordnetes Fenster definierte Epilierzone.
Das Gerätegehäuse weist in seinem oberen Teil eine Öffnung bzw. ein Fenster auf, welches es den Haaren des zu epilierenden Bereichs erlaubt, mit den Quetschklemmen des Epilierkopfes in Kontakt zu kommen. Somit verhindert eine Ablenkrolle, welche die gleiche Abmessung wie dieser Bereich aufweist, ein Kneifen entlang der gesamten Länge des Bereichs.
Gemäß einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist die Zusatzvorrichtung mehrere freilaufende Ablenkrollen auf, welche nebeneinander auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind.
Dies weist den Vorteil auf, mehrere Rollen zu haben, welche sich unabhängig voneinander frei in der Weise auf der Haut drehen können, daß wenn eine von ihnen blockiert ist, die anderen sich drehen und damit die Ausbildung eines Hautwulstes beseitigen können.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist die Zusatzvorrichtung durch einen Rahmen gebildet, welcher Mittel zur Befestigung am Epiliergerätegehäuse aufweist und wobei der Rahmen eine ein Epilationsfenster bildende Öffnung aufweist, welche mit dem Epilationsfenster des Gerätegehäuses in Verbindung steht und eine kleinere Abmessung als dieses aufweist.
Eine solche Zusatzvorrichtung gestattet es zum Beispiel, die Länge des Epilationsfensters und damit die Menge der in einem Bereich zu epilierenden Haare zu reduzieren. Das ermöglicht die Anwendung in Bereichen, wo das Haar sehr dicht steht oder aber in Bereichen, wo das Ausreißen sich als schmerzhafter erweist.
hi einer anderen vorteilhaften Ausfuhrungsform der Erfindung weist die Zusatzvorrichtung einen Rahmen auf, welcher aus einem auf dem Gerätegehäuse aufliegenden Fix - Teil und mindestens einem weiteren, in Bezug zum Fix - Teil gegen Federmittel schwenkbar montierten Teil zusammengesetzt ist.
Eine derartige Konstruktion erlaubt es der Zusatzvorrichtung, sich gut an die Oberflächenstruktur zu epilierender Bereiche anzupassen und der Oberfläche konvexer oder konkaver Bereiche zu folgen. Tn diesem Fall trägt das schwenkbar gelagerte Teil den Vorkamm, die Ablenkrolle und das hintere zylindrische Teil.
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Vorteilhafterweise ist die Positionierung der Ablenkrollenachse in Bezug zur Ausgangsposition einstellbar.
Dies erlaubt es, das überstehende Höhenmaß der Ablenk - oder Abstandsrolle in Abhängigkeit von der Hautstruktur und der Empfindlichkeit einer Anwenderin anzupassen.
Vorzugsweise ist die Zusatzvorrichtung im Verhältnis zum Gerätegehäuse abnehmbar montiert.
Somit kann die Zusatzvorrichtung leicht auf das Gerät aufgesetzt bzw. abgenommen werden, etwa um sie zu reinigen, durch ein anderes Teil zu ersetzen oder einfach nur um das Gerät ohne Zusatzvorrichtung zu verwenden.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispiele ohne Beschränkung der Allgemeinheit im einzelnen beschrieben:
Figur 1 zeigt eine Perspektivansicht eines Epiliergerätes, auf welchem eine Zusatzvorrichtung nach einem ersten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung angeordnet ist;
Figur 2 zeigt eine Teüschnittansicht des in Figur 1 dargestellten Ensembles, wobei die Schnittfläche senkrecht zur Achse im Zentrum Epilierkopfes gerichtet ist;
Figur 3 zeigt eine Perspektivansicht der Zusatzvorrichtung nach einer Variante des ersten Ausfuhrungsbeispiels der Erfindung;
Figur 4 zeigt eine Perspektivansicht eines Epiliergeräts, auf welchem eine Zusatzvorrichtung nach einem zweiten Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung angeordnet ist.
Ein Epiliergerät, das mit einer derartigen Zusatzvorrichtung verwendet werden kann, ist im Dokument FR 2 758 060 der Anmelderin beschrieben. Es ist jedoch offensichtlich, daß dieses Gerät lediglich ein Anwendungsbeispiel darstellt, denn jedes Epiliergerät, insbesondere ein solches mit Rotations - Auszupfpinzetten kann zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen Zusatzvorrichtung adaptiert werden.
Figur 2 zeigt ein Epiliergerät 10, welches eine um eine Achse 12 rotierende Rolle 14 aufweist. Die Rolle 14 trägt mehrere Quetschklemm-Vorrichtungen, wobei jede Vorrichtung aus zwei zueinander benachbarten Blättern 16,16'gebildet wird.
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Die Quetschklemmen werden über einen Nockenmechanismus betätigt, wobei die rotierende Rolle 14 und der Nockenmechanismus durch einen elektrischen Motor über ein Rädergetriebe angetrieben werden, wobei all diese Komponenten im Gehäuse 11 des Epiliergeräts angeordnet sind.
Im Betrieb verschieben sich die Endflanschscheiben der Rolle 14 und betätigen hierbei unter der Einwirkung auf den Außenseiten der Endflansche angeordneter Nocken die Quetschklemmvorrichtungen. Hierdurch wird einem beweglichen Quetschblatt 16 ermöglicht, sich wechselweise von einem angrenzendem Blatt 16'zu entfernen und sich an dieses wieder anzulegen. Die Verschiebung des beweglichen Blatts 16 bewirkt das Schließen bzw. das Öffnen der Quetschklemme, um die Haare zu ergreifen, herauszuziehen und nach dem Herausziehen wieder loszulassen, und zwar entsprechend der Rotation der Rolle 14. Somit werden die sich vor einem Fenster 17 des Gehäuses 11 präsentierenden Haare der Epilationszone infolge der Rotation der Rolle bzw. des Epilierkopfes 14 herausgerissen.
Wie man insbesondere aus den Figuren 1,2 und 3 ersieht, wird die Zusatzvorrichtung 1 nach einem ersten Ausfiihrungsbeispiel der Erfindung durch einen mit Mitteln zur Befestigung am Gerätegehäuse 11, wie dem Rasthaken 8 ,versehenen Rahmen 3 gebildet, wobei der Rahmen 3 in seinem oberen Teil eine das Fenster der Zusatzvorrichtung bildende und mit dem Fenster 17 des Gehäuses 11 des Epiliergeräts 10 in Verbindung stehende Öffnung 7 aufweist.
Der Rahmen 3 zeigt sich in der Form einer einhüllenden Gehäuseverkleidung, deren äußere Gestaltung derart ist, daß sie sich an den oberen Teil des Gehäuses 11 des Epiliergeräts 10, auf welchem der Rahmen 3 montiert ist, anpaßt.
Das Epilationsfenster 7 der Zusatzvorrichtung 1 kann die gleichen Abmessungen (Breite, Länge) wie das Epilationsfenster 17 des Gehäuses 11 des Epiliergeräts 10 aufweisen. In einer vorteilhaften Ausfuhrungsform der Erfindung sind die Abmessungen des Fensters 7 kleiner im Vergleich zu denen des Fensters 17 ausgebildet. Beispielsweise ist die Länge des Fensters 7 ungefähr um 25% in Bezug zum Fenster 17 des Epiliergerätegehäuses verringert. Das erlaubt es, die Epilierzone zu reduzieren und sie daher weniger empfindlich zu machen. Die Breite des Fensters ist gleichfalls reduziert, wobei seine Abmessung geringfügig größer als die Abmessung der Quetschklemme 16 ist und mit dem Klemm- und Greifbereich sowie mit dem Haarausrichtungs - und Führungsbereich korrespondiert. Diese Verringerung der Fensterbreite erlaubt es, das Einklemmen von Haut zwischen den Epilierblättern 16 und dem Gerätegehäuse oder vorliegend zwischen den Blättern 16 und der Wand des Rahmens 3 besser zu verhindern.
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Das Fenster 7 der Zusatzvorrichtung wird auf seinen Seiten einerseits durch einen Vor- Kamm 2 und andererseits durch ein zylindrisches Rück- Teil 4 begrenzt. Der Kamm 2 und das rückwärtige Teil 4 sind deshalb parallel zur Rotationsachse 12 des Epilierkopfes ausgerichtet, wenn die Zusatzvorrichtung 1 auf das Gerät 10 montiert ist. Der Rahmen 3 kann beiderseits seiner beiden anderen Seiten zwei abgeplattete Zonen 9 aufweisen , welche es erlauben, daß die Stirnpartie der Zusatzvorrichtung während des Betriebs einen besseren Reibungskontakt mit der Haut aufweist und sie somit seitlich spannt.
Der Kamm 2 trägt dreiecksförmige Zinken, deren eine Seite auf der Haut aufliegt. Wegen deren Kontaktfläche mit der Haut wird letztere beim Verschieben des Kamms auf der Haut gespannt. Die Kammbasis, dargestellt als Hüllfläche der Grundflächen der Kammzmken, kann entweder eine ebene Form aufweisen oder in gewissen Fällen auch leicht gekrümmt sein, um sich besser an konvexe oder konkave Epilierzonen anpassen zu können.
Das Ruck-Teil 4 hat im allgemeinen eine zylindrische Form, dessen Mantellinie gemeinsam mit der Basisfläche des Kamms 2 eine theoretische Ebene der Hautpassage definiert, wobei genau unterhalb derselben sich die Enden der Quetschklemmen bildenden Epilierblätter 16,16'befinden, wenn die Quetschklemme, insbesondere im Zeitpunkt, wo diese sich in einer vertikalen, zur Haut senkrechten Position befindet, geschlossen ist. In einer nicht abgebildeten Ausführungsform könnte das Rück-Teil 4 der Zusatzvorrichtung 1 aus einer freilaufenden Rolle (oder aus mehreren nebeneinander freilaufend montierten Rollen) bestehen.
Vorteilhafterweise sind der Rahmen 3 der Zusatzvorrichtung 1 und die Teile, die den Vorkamm 2 und das zylindrische Rück-Teil 4 bilden, im Wege eines Formverfahrens aus plastischem Material einstückig ausgebildet.
Der Rahmen 3 der Zusatzvorrichtung 1 trägt auch eine zusätzliche Ablenk- oder Abstandsrolle 6, welche freilaufend auf einer einstückigen Achse 5 des Rahmens 3 montiert ist. Die Achse 5 wird in entsprechenden Lagern des Rahmens 3 gelagert. Sie kann im Rahmen 3 fest montiert oder in einer Ausfuhrungsform im Verhältnis zum Rahmen auch abnehmbar montiert sein. Die Achse 5 kann unmittelbar in Lagern des Rahmens 3 oder auch federnd montiert sein.
Die Zusatzvorrichtung 1 kann wie aus Figur 1 ersichtlich, entweder eine einzige, sich um die Achse 5 drehende Ablenk- oder Abstandsrolle 6 aufweisen oder auch mehrere, sich unabhängig zueinander drehende Rollen aufweisen, wie dies besser aus Figur 3 ersichtlich ist.
Die Ablenkrolle 6 kann aus plastischem Material hergestellt sein, welches eine gute Hauthaftung aufweist. In einer Ausfuhrungsform kann die Ablenkrolle 6 auch aus einem Feuchtigkeit absorbierenden Material hergestellt sein, was insbesondere zur Epilation der Achselhöhlen erforderlich ist. Der Rahmen 3 weist im übrigen Befestigungsmittel 8, 8' zur Befestigung am Gehäuse 11 des Epiliergeräts 10 auf. Diese Befestigungsmittel werden insbesondere durch einen Rasthaken 8 gebildet, der sich in eine entsprechende Gehäuseöfmung 11 einfügt, sowie eine hohle Stecklasche 8', welche sich am Gehäuse 11 des Geräts 10 abstützt und in die ein Stift des Gehäuses 11 eingreift. Die Mutter - Teile der Rahmen - Befestigungsmittel haben Abmessungen, welche eine Verschiebung der Vater - Teile entsprechend dem Ausmaß der von der Zusatzvorrichtung durchgeführten Bewegung erlauben.
Wenn man im Betrieb das Gerät 10 zusammen mit der Zusatzvorrichtung 1 auf der Haut aufsetzt und es in der in Figur 2 dargestellten Bewegungsrichtung fortbewegt, wird die Haut zwischen dem Vorkamm 2 und dem zylindrischen Rückteil 4 in einer Ebene P, der theoretischen Haut - Passage - Ebene gespannt. Entsprechend der Rotation des Epilierkopfes 14, dessen tangentielle Geschwindigkeit die gleiche Richtung wie die Geräte - Fortbewegungsrichtung auf der Haut aufweist, hat die Haut das Bestreben, der Bewegung des Epilierkopfes zu folgen und in den zwischen der Innenwandung des Rahmens und der peripheren Oberfläche des Epilierkopfes 14 einzudringen. Die in diesem Bereich angeordnete Ablenk- oder Abstandsrolle 6 hält die Haut fern und beseitigt die beginnende Ausbildung eines Hautwulstes, indem sie sich in Kontakt mit der Haut in der gleichen Richtung wie der Epilierkopf 14 dreht. Eine Epilation kann deshalb ohne ein (Haut)Quetschrisiko durchgeführt werden, wobei die Haut nicht nur gut gespannt, sondern sogar beabstandet vom besagten Quetschbereich ist.
Figur 4 zeigt ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung, in dem die Zusatzvorrichtung 3 sowohl ein Fix - Teil 20 trägt, welches wie zuvor beschrieben auf dem Gehäuse 11 des Geräts 10 anliegt, als auch ein bewegliches Teil 21 aufweist, welches um eine Achse 23 des Fix - Teils 20 schwenkbar montiert ist. Das bewegliche Teil 21 hat die Form eines "U", dessen Querteil den Kamm 2 und die zusätzlichen Ablenkrollen 6 trägt und dessen zwei Arme auf gefederten Kolben 22 aufliegen. Das zylindrische Ruck-Teil 4 kann auf dem gleichen beweglichen Teil 21 angeordnet sein oder auf einem anderen Teil, seinerseits im Verhältnis zum Fix - Teil 20 unabhängig vom Teil 21 schwenkbar montiert ist. Somit kann das Gerät während der Anwendung auf der Haut verschoben werden, wobei das bewegliche Teil 21 genau der zu epilierenden Kontur folgt.
Claims (10)
1. Zusatzvorrichtung (1) für ein Epiliergerät (10), mit einem Gehäuse (11), das einen Elektromotor zum Antrieb einer um eine Achse (12) drehbaren Quetschklemmen-Rolle (14) umschließt, sowie mit Betätigungsmitteln ihr eine zyklische Schließ-/Öffnungsbewegung mindestens einer zum Ausreißen von Hauthaaren vorgesehenen Quetschklemme (16, 16'), wobei die Zusatzvorrichtung (1) einen Vor-Kamm (2) sowie ein zylinderförmiges Rück-Teil (4) aufweist, welche eine Passage-Ebene (P) der Hautoberfäche definieren, und wobei unmittelbar über der Passage-Ebene (P) die äußeren Enden der Quetschklemmen (16, 16') vorbeilaufen, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine im Bereich zwischen dem Vor-Kamm (2) und der Peripherie der Quetschklemmen-Rolle (14) angeordnete Ablenk-Rolle (6) aufweist, wobei die Ablenk-Rolle (6) von der Zusatzvorrichtung nach außen in die Oberfläche der Hautpassage hinausragt.
2. Zusatzvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenkrolle (6) im Bezug zur Passage-Ebene (P) der Haut über eine Höhe zwischen 0,5 und 2 mm hervorsteht.
3. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenkrolle (6) ungefähr im Zentrum des Bereichs zwischen der inneren Oberfläche des Vor-Kamms (2) und der Peripherie der Quetschklemmenrolle (14) angeordnet ist.
4. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vor-Kamm (2), das zylindrische Rück-Teil (4) sowie die Ablenkrolle (6) hintereinander und parallel zur Rotationsachse (12) der Quetschklemmenrolle (14) angeordnet sind.
5. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenkrolle (6) etwa die gleiche Länge aufweist, wie die Epilierzone, welche durch ein im Gerätegehäuse angeordnetes Fenster festgelegt ist.
6. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere, auf einer gemeinsamen Achse freilaufend nebeneinander angeordnete Ablenkrollen (6) aufweist.
7. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch einen Rahmen (3) gebildet ist, welcher Befestigungsmittel (8, 8') zur Befestigung am Gehäuse (11) des Epiliergeräts (10) aufweist, wobei der Rahmen (3) eine ein Epilationsfenster bildende und mit dem Gerätegehäuse-Epilationsfenster (17) kommunizierende Öffnung (7) aufweist, welche eine kleinere Abmessung als dieses besitzt.
8. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Rahmen (3) aufweist, welcher aus einem auf dem Gerätegehäuse (11) aufliegenden Fix-Teil (20) und mindestens einem weiteren, in Bezug zum Fix-Teil (20) gegen Federmittel (22) schwenkbar montierten Teil (21) zusammengesetzt ist.
9. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangspositionierung der Achse der Ablenkrolle (6) einstellbar ist.
10. Zusatzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Verhältnis zum Gehäuse (11) des Geräts (10) abnehmbar montiert ist.
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| R071 | Expiry of right |