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DE20013717U1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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DE20013717U1
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lamp
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housing
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Cooper Crouse Hinds GmbH
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    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V19/00Fastening of light sources or lamp holders
    • F21V19/04Fastening of light sources or lamp holders with provision for changing light source, e.g. turret
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V25/00Safety devices structurally associated with lighting devices
    • F21V25/12Flameproof or explosion-proof arrangements
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/14Adjustable mountings
    • F21V21/30Pivoted housings or frames

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)
  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)
  • Eye Examination Apparatus (AREA)
  • Polarising Elements (AREA)

Description

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Leuchte
Die Erfindung betrifft eine Leuchte mit einem Leuchtengehäuse, welches wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung aufweist, und mit einem explosionsgeschützten Leuchtkörper aus zumindest Lampe, Sockel und Lampenhüllkörper sowie Gehäusekontakten im Leuchtengehäuse zur elektrischen Versorgung des Leuchtkörpers.
Eine solche Leuchte ist beispielsweise aus der DE 41 38 942 bekannt. Bei der vorbekannten Leuchte ist der explosionsgeschützte Leuchtkörper aus beispielsweise einer Halogenglühlampe als Lampe, einem Hüllkolben als Lampenhüllkörper und einem napfartigen Sockel gebildet. Hüllkolben und Lampe sind an einem ihrer Enden in den napfartigen Sockel eingesteckt und dort durch ein aushärtbares Material zu befestigen. Der Sockel weist an seiner Außenseite Kontaktwarzen auf, die elektrisch mit der Lampe verbunden sind und zur Kontaktierung entsprechender Gehäusekontakte im Leuchtengehäuse der Leuchte dienen.
Die Herstellung eines solchen vorbekannten Leuchtkörpers ist relativ aufwendig, da sowohl der Lampenhüllkörper als auch die Lampe mit ihren elektrischen Kontakten in dem Sockel befestigt werden. Außerdem ist durch die Verwendung eines schraubbaren Sockels beim Einsetzen des Leuchtkörpers eine zusätzlich drehende Bewegung zum Einschrauben des Sockels in ein entsprechendes Gegenkontaktelement notwendig. Weiterhin ergeben sich bei diesem vorbekannten Stand der Technik Schwierigkeiten, falls eine bereits einen Sockel aufweisende Lampe verwendet werden soll. In der Regel ist eine solche Lampe auch nur für kleine Leistungen geeignet.
Dem Anmeldungsgegenstand liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass diese leichter herstellbar und gleichzeitig variabel und für im Wesentlichen alle Lampenarten verwendbar und zumindest teilweise wiederverwendbar ist.
Diese Aufgabe wird im Zusammenhang mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass Lampe und Sockel in dem in Zündschutzart druckfeste Kapselung oder erhöhte Sicherheit ausgebildeten Lampenhüllkörper angeordnet sind, welcher von außen zugängliche Hüllkörperkontakte zur Verbindung mit den Gehäusekontakten aufweist, welche Hüllkörperkontakte mit dem Sockel elektrisch verbunden sind.
Erfindungsgemäß entfällt die gemeinsame Anordnung von Lampenhüllkörper und Lampe bzw. deren elektrischen Kontakten in einem separaten Sockel, wobei Lampenhüllkörper und entsprechende Teile der Lampe in diesem Sockel durch ein aushärtbares Material befestigt werden müssen. Außerdem können im Wesentlichen alle Arten von Lampen mit einem zugehörigen Sockel verwendet werden, wie Glühlampen, Hochdruckdampflampen, Metalldampflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenlampen, Einstift-/Zweistift- oder Vierstiftleuchtstofflampen und dergleichen. Erfindungsgemäß wird jeweils die gesamte Lampe mit Sockel oder mit dem einem Sockel entsprechenden Kontaktelement, siehe Leuchtstofflampen, vom Lampenhüllkörper umschlossen. Direkt am Lampenhüllkörper sind die Hüllkörperkontakte angeordnet, die einerseits mit dem Sockel elektrisch verbunden sind und andererseits zur Kontaktierung der Gehäusekontakte im Leuchtengehäuse ausgebildet sind.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht in einfacher Weise einen Lampenwechsel, ohne dass große Leuchtengewichte oder großvolumige, druckfeste Räume in der Leuchte notwendig sind. Weiterhin ist es nicht notwendig, dass die Leuchte erst dann geöffnet wird, wenn heiße Stellen im Inneren der Leuchte sich auf beispielsweise Raumtemperatur abgekühlt haben, um in explosionsgefährdet^ Bereichen einen sicheren Austausch der Lampe zu ermöglichen. Stattdessen kann die Leuchte jederzeit geöffnet werden und anschließend der Leuchtkörper bzw. der Lampenhüllkörper entnommen werden. Insbesondere der Lampenhüllkörper ist wiederverwendbar.
Der Lampenhüllkörper kann aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, die für die entsprechende Zündschutzart geeignet sind, wie glasfaserverstärktes Polyester, Polycarbonat, Aluminium, Leichtmetallguss oder dergleichen, wobei eine ausreichende Beleuch-
tung durch die Lampe dadurch gesichert werden kann, dass der Lampenhüllkörper wenigstens auf seiner der Lichtaustrittsöffnung zuweisenden Seite lichtdurchlässig ausgebildet ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel kann der Lampefihüllkörper zumindest in seinem lichtdurchlässigen Bereich aus Borosilicat-Glas gebildet sein.
Um die Lichtausbeute der Lampe zu optimieren, kann das Leuchtengehäuse auf der der Lichtaustrittsöffnung zuweisenden und/oder der Lampenhüllkörper auf seiner der Lichtaustrittsöffnung gegenüberliegenden Seite einen Reflektor aufweisen.
Wie bereits eingangs erwähnt, kann ein Lampenhüllkörper zur Aufnahme von Lampen unterschiedlicher Art ausgebildet sein, wobei insbesondere zur Aufnahme von Lampen unterschiedlicher Größen und/oder Leistung.
Um beispielsweise den Lampenhüllkörper als Austauschelement, als Baugruppensatz in einem Typenprogramm oder zur Umrüstung einer Leuchte auf Anforderungen im explosionsgeschützten Einsatz verwenden zu können, kann der Leuchtkörper und insbesondere der Lampenhüllkörper als separat handhabbares Lampenmodul ausgebildet sein, welches zumindest zum lösbaren Einsetzen in das Leuchtengehäuse und im Bereich der Hüllkörperkontakte zum Kontaktieren der entsprechenden Gehäusekontakte vorgegebene äußere Abmessungen aufweist. Dadurch ist beispielsweise ein Lampenmodul aus der Leuchte entnehmbar und direkt durch ein anderes gegebenenfalls mit einer andersartigen Lampe ausgerüstetes Lampenmodul ohne weiteres Umrüsten der Leuchte einsetzbar. Außerdem sind beispielsweise die Lampemodule durch entsprechend nicht explosionsgeschützte Leuchtkörper ersetzbar, wenn die Leuchte nicht mit einem explosionsgeschützten Bereich eingesetzt werden soll.
Um das Volumen des Lampenhüllkörpers soweit wie möglich zu vermindern und eine gleichmäßige Wärmeverteilung zwischen Lampe und Lampenhüllkörper zu ermöglichen, kann der Lampenhüllkörper in seiner Form der Lampe angepasst sein.
Zur sicheren elektrischen Verbindung von Leuchte und Leuchtkörper kann es weiterhin als vorteilhaft betrachtet werden, wenn Hüllkörperkontakte und /oder Gehäusekontakte in der Zündschutzart druckfeste Kapselung ausgebildet sind.
Der Raum zwischen Lampenhüllkörper und Lampe kann zumindest teilweise evakuiert sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Gas in diesen Raum eingefüllt ist, wie beispielsweise Luft, Stickstoff oder dergleichen. Durch ein solches Gas kann verhindert werden, dass explosive Gemische an die heiße Oberfläche der Lampe gelangen können, bevor diese sich ausreichend abgekühlt hat.
Wie bereits erwähnt, ist der Leuchtkörper insbesondere als Lampenmodul separat handhabbar und kann zum Aufrüsten von nicht explosionsgeschützten Leuchten zu explosionsgeschützten Leuchten zur Verwendung in Leuchten der Zündschutzart erhöhter Sicherheit und der Zündschutzart druckfeste Kapselung eingesetzt werden. Folglich betrifft die Erfindung ebenso einen Lampenkörper bzw. Lampenhüllkörper, wie er insbesondere vorangehend beschrieben wurde, welcher als Lampenmodul in Zündschutzart druckfeste Kapselung oder erhöhte Sicherheit ausgebildet ist, in welchem Lampenmodul eine Lampe und ein Lampensockel angeordnet sind und welches von außen zugängliche Hüllkörper- oder Modulkontakte aufweist, die mit dem Lampensockel elektrisch verbunden sind, wobei das Lampenmodul in einem Leuchtengehäuse einer Leuchte lösbar befestigbar ist.
Im Folgenden werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der in der Zeichnung beigefügten Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine Leuchte mit eingesetztem Lampenhüllkörper;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Leuchte nach Fig. 1 entlang einer horizontalen Ebene;
Fig. 3 einen Schnitt analog zu Fig. 2 durch ein zweites Ausführungsbeispiel nach Erfindung;
Fig. 4 eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Leuchtkörpers zum Einsetzen in eine Leuchte, und
Fig. 5 unterschiedliche Ausführungsbeispiele für Lampen mit Sockel.
In Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht auf eine Leuchte 1 gemäß der Erfindung dargestellt. Diese weist ein Leuchtengehäuse 2 auf, das schalenförmig ausgebildet ist. Eine offene Seite oder Lichtaustrittsöffnung 3, siehe auch Fig. 2, des Leuchtengehäuses 2 ist durch ein Schutzglas 11 abgedeckt. Innerhalb des Leuchtengehäuses 2 ist ein Leuchtkörper 4 angeordnet.
Das Leuchtengehäuse 2 ist an einem Haltebügel 13 um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar gelagert. Der Haltebügel 13 ist an einer Säulenhalterung 14 um eine im Wesentlichen vertikale Schwenkachse 16 verschwenkbar.
In Fig. 2 ist ein Schnitt durch die Leuchte 1 nach Fig. 1 in einer horizontalen Ebene dargestellt.
An dem Leuchtengehäuse 2 oder auch in diesem sind beispielsweise weitere Einrichtungen wie Leuchtenelektronik, Anschlussklemmen oder dergleichen angeordnet, die hier zur Vereinfachung weggelassen wurden.
Innerhalb des Leuchtengehäuses 2 ist in der Regel ein Reflektor 10 angeordnet, der von einer Lampe 5 erzeugtes Licht vorzugsweise in Richtung Lichtaustrittsöffnung 3 reflektiert. Die Lampe 5 ist mit einem entsprechenden Lampensockel 6 innerhalb eines Lampenhüllkörpers 7 angeordnet, wobei diese den Leuchtkörper 4, siehe Fig. 1, bilden. Der Lampenhüllkörper 7 umgibt Lampe 5 und Lampensockel 6. Weiterhin weist der Lampenglühkörper
von außen zugängliche Hüllkörperkontakte 9 auf. Diese sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Kontaktbuchsen ausgebildet, in die als Kontaktstifte ausgebildete Gehäusekontakte 8 zur elektrischen Versorgung der Lampe 5 einsteckbar sind. Kontaktbuchsen und Kontaktstifte können in der Zündschutzart druckfeste Kapselung ausgebildet sein.
Die Hüllkörperkontakte 9 sind elektrisch mit der Lampe 5 über deren Lampensockel 6 verbunden.
Leuchtkörper 4 bzw. Lampenhüllkörper 7 ist in das Leuchtengehäuse 2 insbesondere durch die Lichtaustrittsöffnung 3 einsetzbar und dort mittels Halterung 12 lösbar befestigt. Beim Einsetzen bzw. Befestigen des Lampenhüllkörpers 7 im Leuchtengehäuse 2 wird gleichzeitig die elektrische Verbindung zwischen Gehäusekontakten 8 und Hüllkörperkontakten 9 hergestellt.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung in einem analogen Schnitt zu Fig.2 dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich insbesondere vom Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 in der unterschiedlichen Anordnung von Gehäusekontakten 8 und Hüllkörperkontakten 9.
Während die Hüllkörperkontakte 9 nach Fig. 2 an einem Längsende des Lampenhüllkörpers 7 angeordnet sind, erstrecken sich beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 seitlich zum Lampenhüllkörper, wobei die Gehäusekontakte 8 ebenfalls entsprechend angeordnet sind.
Im Übrigen wird auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 2 verwiesen.
In Fig. 4 ist Leuchtkörper 4 in Alleinstellung als separat handhabbares Lampenmodul dargestellt. Der Aufbau des Lampenmoduls entspricht dabei dem Leuchtkörper 4 nach Fig. 2. Das Lampenmodul mit Lampenhüllkörper 7, Lampe 5, Sockel 6 und Hüllkontakten 9 weist solche Abmessungen auf, dass es als Austauschelement oder als Baugruppenelement in einem Typenprogramm von Leuchten einsetzbar ist, wobei unterschiedliche Lampen 5 in dem Modul bzw. Leuchtkörper 4 angeordnet sein können.
Beispiele für unterschiedliche Lampen 5 mit unterschiedlichen Sockeln 6 sind in Fig. 5 dargestellt. Als Lampen sind EinstifWZweistift- oder Vierstiftleuchtstofflampen, Halogenlampen, Kompaktleuchtstofflampen, Glühlampen, Hochdruckdampflampen, Metalldampflampen oder dergleichen einsetzbar. Die Sockel 6 entsprechen dabei den jeweils für die unterschiedlichen Lampen verwendeten Sockeln, siehe hierzu beispielsweise die beidseitig an einer Leuchtstofflampe angeordneten Sockel 6.
Erfindungsgemäß werden die im explosionsgeschützten Bereich notwendigen Schutzmaßnahmen auf die zu schützenden Einbauteile beschränkt, wodurch sich eine kleine und leichte Bauform ergibt. An sich ist nur der Leuchtkörper 4 in der Zündschutzart druckfeste Kapselung oder erhöhte Sicherheit ausgebildet. Auf die Einhaltung von Abkühlzeiten zum Austauschen der Lampen kann bei der Erfindung verzichtet werden, da das gesamt gekapselte Lampenmodul austauschbar ist. Erst in der Werkstatt, d.h. im nicht explosionsgefährdeten Bereich, kann dann das Lampenmodul geöffnet werden.
Die Lampenmodule können im Austausch und als Baugruppensatz in einem Typenprogramm eingesetzt werden. Aufgrund des erfindungsgemäßen Lampenmoduls besteht außerdem die Möglichkeit, vorhandene Leuchten auf die Anforderungen des explosionsgeschützten Einsatzes umzurüsten oder auch nicht mehr in explosionsgeschützten Bereichen eingesetzte Leuchten durch Ersetzen des Lampenmoduls durch eine übliche Lampe umzurüsten.

Claims (10)

1. Leuchte (1) mit einem Leuchtengehäuse (2), welches wenigstens eine Lichtaustrittsöffnung (3) aufweist, und mit einem explosionsgeschützten Leuchtkörper (4) aus zumindest Lampe (5), Sockel (6) und Lampenhüllkörper (7) sowie Gehäusekontakten (8) im Leuchtengehäuse (2) zur elektrischen Versorgung des Leuchtkörpers, dadurch gekennzeichnet, dass Lampe (5) und Sockel (6) in dem in Zündschutzart druckfeste Kapselung oder erhöhte Sicherheit ausgebildeten Lampenhüllkörper (7) angeordnet sind, welcher von außen zugängliche Hüllkörperkontakte (9) zur Verbindung mit den Gehäusekontakten (8) aufweist, welche Hüllkörperkontakte (9) mit dem Sockel (6) elektrisch verbunden sind.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenhüllkörper (7) wenigstens auf seiner der Lichtaustrittsöffnung (3) zuweisenden Seite lichtdurchlässig ausgebildet ist.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenhüllkörper (7) zumindest teilweise aus Borosilicat-Glas gebildet ist.
4. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (2) auf seiner der Lichtaustrittsöffnung (3) zuweisenden und/oder der Lampenhüllkörper (7) auf seiner der Lichtaustrittsöffnung (3) gegenüberliegenden Seite einen Reflektor (10) aufweist.
5. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenhüllkörper (7) zur Aufnahme von Lampen (5) unterschiedlicher Größen und/oder Leistungen ausgebildet ist.
6. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper (4) als handhabbares Lampenmodul ausgebildet ist und insbesondere der Leuchtenhüllkörper (7) zumindest zum lösbaren Einsetzen in das Leuchtengehäuse (2) und im Bereich der Hüllkörperkontakte (9) vorgegebene äußere Abmessungen aufweist.
7. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenhüllkörper (7) in seiner Form an die Form der Lampe (5) angepasst ist.
8. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Hüllkörperkontakte (9) und Gehäusekontakte (8) in Zündschutzart "druckfeste Kapselung" ausgebildet sind.
9. Leuchte nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas im Lampenhüllkörper (7) eingefüllt ist. .
10. Leuchtkörper (4), insbesondere nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, welcher als separat handhabbares Lampenmodul in Zündschutzart druckfeste Kapselung oder erhöhte Sicherheit ausgebildet ist, in welchem Lampenmodul eine Lampe (5) und ein Lampensockel (6) angeordnet sind und welches von außen zugängliche Hüllkörperkontakte (9) aufweist, die mit dem Lampensockel (6) elektrisch verbunden sind, wobei das Lampenmodul (7) in einem Leuchtengehäuse (2) einer Leuchte (1) unter Kontaktierung entsprechender Gehäusekontakte (8) lösbar befestigbar ist.
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