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DE20012331U1 - Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung - Google Patents

Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung

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Publication number
DE20012331U1
DE20012331U1 DE20012331U DE20012331U DE20012331U1 DE 20012331 U1 DE20012331 U1 DE 20012331U1 DE 20012331 U DE20012331 U DE 20012331U DE 20012331 U DE20012331 U DE 20012331U DE 20012331 U1 DE20012331 U1 DE 20012331U1
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DE
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label
guide
diameter
mandrel
adapter
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Application number
DE20012331U
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CLAUSNITZER SEN
Original Assignee
CLAUSNITZER SEN
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
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    • B65C9/262Devices for applying labels manually operable
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    • GPHYSICS
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    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/24Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material
    • G11B7/26Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of record carriers

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Description

RIEDER & PARTNER:. |
Gebrauchsrausteranmeldung
(Nachanmeldung zu 299 13 050.9 und 299 16 219.2 und 299 18 258.4 und 299 19 953.3 und 299 22 414.7 und 299 22 933.5)
Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung
Werner Claußnitzer sen. Boeddinghausstr. 2
D-42329 Wuppertal VGN: 265 098 234404N6 Mü./Bz./Pa/Or/so/Har. 05.07.2000 Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtunq
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, wobei die CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die Aufnahmeplatte vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist.
Derartige CD-Etikettiervorrichtungen sind beispielsweise aus der PCT/EP97/02869 und PCT/EP98/05850 des Anmelders bekannt und werden auch in der nicht vorveröffentlichten Anmeldung DE 298 18 468.0 des Anmelders beschrieben, deren Offenbarung jeweils vollinhaltlich mit in vorliegende Anmeldung einbezogen wird, auch zu dem Zweck, hierin offenbarte Merkmale in die Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die bekannten CD-Etikettiervorrichtungen ermöglichen auf einfache und zuverlässige Weise eine genaue Zentrierung zwischen einer Compakt-Disk (CD) und einem Klebeetikett und eine anschließende Kontaktierung, wobei eine blasenfreises Verkleben des Etiketts mit der Compakt-Disk erfolgt. Angesichts der Tatsache, daß herkömmliche zur optischen Datenspeicherung dienende Compakt-Disk's eine kreisförmige Außenkontur besitzen, ist bei den bekannten CD-Etikettiervorrichtungen über das zentrierte Aufbringen eines ebenfalls runden Etiketts auf die CD keine definierte Zuordnung in Umfangsrichtung erforderlich und auch nicht vorgesehen. Zudem ist bei solchen Etikettiervorrichtungen, bei denen eine zentrierte Aufnahme der CD mittels eines an deren Außenumfang angepaßten Führungsvorsprunges erfolgt, eine Festlegung auf eine bestimmte CD-Größe, beispielsweise auf CDs mit einem Standard-Durchmesser von 120 mm gegeben.
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Abweichend von kreisförmigen Standard-CDs mit einem Durchmesser von 120 mm gewinnen nun zunehmend auch kreisförmige CDs mit kleineren Durchmessern, beispielsweise "Single-Disk" (mit einem Durchmesser von 80 mm) und sogar CDs mit eckigen Konturen eine Bedeutung. Beispielsweise CDs, die eine rechteckige Form in den Abmessungen einer Scheckkarte oder Visitenkarten besitzen, die aber natürlich auch abweichende Formen und Größen aufweisen könne. Auch bei diesen CDs besteht der Bedarf an einer einfachen und preiswerten, dabei in hohem Maße reproduzierbaren Etikettierung mit Klebeetiketten, bei denen es sich bevorzugt um Selbstklebeetiketten handelt. Dieser Bedarf besteht zunehmend auch bei gegenüber herkömmlichen optischen CDs alternativen Speichermedien, beispielsweise bei magneto-optischen Speichermedien usw., die aber im Sinne der vorliegenden Erfindung ebenfalls als Compakt-Disk (CD) verstanden werden.
Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zur universellen Anpassung von CD-Etikettiervorrichtungen an eine Etikettierung von CDs mit unterschiedlichen Formen und Größen bereitzustellen.
Diese Aufgabe ist zunächst und insbesondere gelöst beim Anspruch 1. Dieser betrifft eine Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, wobei die CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die Aufnahme vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist, wobei die Adaptervorrichtung ein Adapterteil mit einer formschlüssig an einen Außenrand der Compakt-Disk angepaßten Führungsauf nähme und mit einem an einer Anlagewand der CD-Etikettiervor-
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richtung festsetzbaren Positionierelement aufweist. Bei dem erfindungsgemäßen Adapterteil handelt es sich um ein Ergänzungsteil zu den verschiedenen bereits bekannten CD-Etikettiervorrichtungen, das in der Weise mit den bekannten Etikettiervorrichtungen zusammenwirkt, so daß damit je nach gewählter auswechselbarer Adaptervorrichtung CDs mit verschiedener Form und Größen etikettiert werden können. Dabei kann es insbesondere dann, wenn die CD und das Etikett jeweils eine unrunde Form besitzen von Bedeutung sein, daß zusätzlich zu einer Zentrierung des Etiketts bezüglich der CD vor dem Aufkleben auch eine definierte und reproduzierbare Zuordnung in Umfangsrichtung erfolgt. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß ein Adapterteil mit einer formschlüssig an einen Außenrand der Compakt-Disk angepaßten Führungsaufnahme ausgestattet ist. Bei dem Adapterteil kann es sich um ein gehäuseartiges Teil aus einem Kunststoff (bspw. um ein Kunststoffspritzteil) oder aus einem anderen zweckmäßigen Material handeln, in dem die Führungsaufnahme etwa als eine umschlossene oder ein- bzw. mehrseitig offene fensterartige Öffnung, Ausnehmung, Bohrung oder dergleichen ausgebildet ist. Unter einer formschlüssigen Anpassung der Führungsaufnahme an den Außenrand der CD wird eine geometrische Abstimmung verstanden, derzufolge die Führungsaufnahme in einem Querschnitt Bereiche ausbildet, die bei darin aufgenommener CD zu äußeren Randbereichen der CD unmittelbar benachbart liegen, wobei zugleich ein geringes und für die bei der Etikettierung gewünschte Positioniergenauigkeit unkritisches Bewegungsspiel belassen ist. Im Sinne des Formschlusses wird dabei eine solche Anzahl, Form, Größe und relative Lage der vorgenannten Bereiche der Führungsaufnahme als ausreichend angesehen, daß gerade eine eindeutige Festlegung der Compakt-Disk hinsichtlich der für einen bestimmten Etikettier-
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Vorgang im Einzelfall wichtigen geometrischen Freiheitsgrade gegeben ist. Natürlich besteht dabei auch die Möglichkeit, daß die Führungsaufnähme den gesamten Außenrand der Compakt-Disk durchgehend umschließt, so daß gerade ein minimales Bewegungsspiel, das ein problemloses Einsetzen und Entnehmen der CD erlaubt, vorhanden ist. Indem das Adapterteil erfindungsgemäß weiterhin mit einem an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbaren Positionierelement ausgestattet ist, wird eine Verbindung zwischen der Etikettiervorrichtung und der Adaptervorrichtung geschaffen. In der Gebrauchsstellung, in der die Adaptervorrichtung an einer CD-Etikettiervorrichtung festgesetzt ist, kann eine Lagezuordnung vorzugsweise durch einen Formschluß zwischen den beiden Teilen verwirklicht sein. Dabei ist insbesondere an eine Ausgestaltung gedacht, bei der die Adaptervorrichtung ohne weitere Verbindungsmittel auf eine CD-Etikettiervorrichtung aufgesetzt und ebenso leicht wieder entnommen werden kann, wobei sich beim Aufsetzen der Adaptervorrichtung durch den Formschluß selbsttätig eine gewünschte Lagezuordnung zu der CD-Etikettiervorrichtung ergibt.
Bei Etiketten, die aufgrund der Form und Abmessungen ihres Außenrandes in der Führungsaufnahme ebenfalls in einer gewünschten Lage verdreh- und verschiebesicher gehalten sind, ist damit die erfindungsgemäße Aufgabe vollständig gelöst. Für einen Etikettiervorgang wird zunächst eine auf die gewünschte CD- bzw. Etikettenform abgestimmte Adaptervorrichtung an einer CD-Etikettiervorrichtung festgesetzt. Anschließend wird ein Etikett mit der Klebseite nach oben von Hand über dem Adapterteil ausgerichtet, so daß seine Projektion auf das Adapterteil vollständig in die darin ausgebildete Führungsaufnahme fällt. Das Etikett wird dann in der Füh-
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rungsaufnähme abgesenkt, wobei in einer zur Absenkrichtung senkrechten Ebene ein gewünschter Formschluß und dadurch eine Führung in der Führungsaufnahme verwirklicht ist. Mit einer Mittenöffnung, die hinsichtlich der Abmessungen an einen nicht beschriebenen inneren Bereich der CD und/oder an den Querschnitt des Dorns angepaßt sein kann, wird das Etikett beim Absenken zugleich über den Dorn der CD-Etikettiervorrichtung gestreift. Bei der zuvor erläuterten Führung des Etiketts an der Führungsaufnahme kann dabei aber auch ein geometrisches Übermaß der Mittenöffnung des Etiketts gegenüber den Abmessungen des Dorns gegeben sein. Andererseits ist auch denkbar, daß eine geometrische Abstimmung der Mittenöffnung an die Abmessungen des Dorns gegeben ist, durch den dann eine zusätzliche Führung des Etiketts ermöglicht wird. Das Etikett wird so weit in der Führungsaufnahme abgesenkt, daß es zu einer Auflage auf einer Auflagefläche kommt, die an der Aufnahmeplatte der CD-Etikettiervorrichtung oder an einer Bodenplatte des Adapterteils gebildet sein kann. Sodann wird die zu beklebende CD über der Fuhrungsaufnahme ausgerichtet, so daß die Projektion der CD vollständig in den von der Führungsaufnahme umschlossenen Grundriß fällt. Die CD wird daraufhin abgesenkt, bis an ihrer Unterseite eine Auflage auf einem oberen Ende des Dorns entsteht, in der die CD ohne weitere Krafteinwirkung durch die Rückstellkraft des Dorns gehalten wird. Die CD wird nun durch eine äußere Kraft, vorzugsweise von Hand, gegen die Rückstellkraft des Dorns mit diesem in der Führungsaufnahme abgesenkt, bis ein Kontakt der Unterseite der CD mit der nach oben weisen Klebeseite des Etiketts entsteht. Da zum Zeitpunkt der Kontaktierung eine genaue Ausrichtung sowohl des Etiketts wie auch der CD an der Führungsaufnahme verwirklicht ist, wird durch die erfindungsgemäße Adaptervorrichtung eine
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exakte und reproduzierbare Positionierung bei dem Etikettiervorgang erreicht. Wie nachfolgend noch erläutert wird, ist mit der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung in Verbindung mit einer bekannten CD-Etikettiervorrichtung auch dann eine Etikettierung in einer eindeutigen Lage des Etiketts auf der CD zu erzielen, wenn das Etikett eine andere Form und/oder Abmessungen als die CD besitzt. In einer zweckmäßigen Weiterbildung der Adaptervorrichtung ist vorgesehen, daß die Führungsaufnahme in Gebrauchsstellung der Adaptervorrichtung ein oberes Ende des Dorns der Etikettiervorrichtung überragt . Dies hat den Vorteil, daß eine auf der Oberseite des Dorns aufliegende CD schon vor dem Absenken in der Führungsaufnahme gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben, Verdrehen oder dergleichen gesichert ist. Je nach Bauart der bekannten CD-Etikettiervorrichtungen kann deren Dorn in einer zu der Absenkrichtung senkrechten Ebene einen Kreisquerschnitt aufweisen. Bei anderen bekannten CD-Etikettiervorrichtungen sind von der Kreisform Abweichungen gegeben, wie beispielsweise in Form einer über den Kreisquerschnitt vorstehenden Nase. Entsprechend weist ein solcher Dorn an seinem Außenumfang einen stegartigen, sich in Absenkrichtung erstrekkenden Vorsprung auf, durch den in Verbindung mit einer auch formschlüssig angepaßten Ausnehmung in der Aufnahmeplatte eine Verdrehsicherung des Dorns verwirklicht ist. In Verbindung damit ist weiterhin bekannt, daß die Mittenöffnung der zu verarbeitenden Etiketten angepaßt sind, so daß bei einem nur geringen Übermaß der Mittenöffnung ein problemloses Überziehen über den Dorn möglich ist und bei einem von der Kreisform abweichenden Querschnitt zugleich eine wirksame Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben und Verdrehen des Etiketts besteht. Entsprechend an den Dorn angepaßte Etiketten können mit der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung
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auch dann in einer eindeutig bestimmten Position auf einer CD aufgeklebt werden, wenn sie an ihrem äußeren Rand geringere Abmessungen und/oder eine andere Form als die CD bzw. die Führungsaufnahme aufweisen.
Bei der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung ist weiter bevorzugt, daß das Adapterteil in einer Gebrauchsstellung auf der Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung aufsitzt. Hinsichtlich der Führungsaufnahme ist die Möglichkeit gegeben, daß diese eine zu der Auflageplatte senkrechte Wandung aufweist, die in einem zu der Auflageplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine rechteckige und/oder quadratische und/oder runde Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist. Darüber hinaus kann auch eine bedarfsgerechte Anpassung an weitere Konturen, wie beispielsweise an eine ovale, dreieckige, mehreckige oder polygonförmige Kontur verwirklicht sein. Auch besteht die Möglichkeit, daß an die Stelle einer Wandung einzelne Führungsstifte oder dergleichen treten. Weiter ist bevorzugt, daß die rechteckige Kontur der Compakt-Disk Kantenlängen von in einer Längsrichtung 86 mm und von in einer Breitenrichtung 56 mm aufweist. Außerdem ist hinsichtlich einer runden Kontur der Compakt-Disk bevorzugt, daß diese einen Durchmesser von 80 mm besitzt. In einer weiteren Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes kann auch vorgesehen sein, daß das Adapterteil spiegelbildlich zum Dorn der CD-Etikettiervorrichtung und kreuzweise zueinander angeordnete, geradlinige Führungsabschnitte und winkelhalbierend zu der Kreuzanordnung gerundete Führungsabschnitte aufweist. Zufolge dieser Ausgestaltung sind mittels der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung Compakt-Disks etikettierbar, welche zwei gegenüberliegende, geradlinige Längskanten und zwei im Grundriß um 90° zu diesen geradlinigen Längsseiten angeordnete,
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gerundete Schmalseiten aufweisen, welche gerundete Schmalseitenteilabschnitte einer runden Kontur mit einem Durchmesser von 80 mm entsprechen und wobei weiter eine breite zwischen den parallel verlaufenden, geradlinigen Längsseiten von ca. 62 mm bevorzugt ist. Die kreuzweise zueinander angeordneten, geradlinigen Führungsabschnitte können durch eine zu der Auflageplatte senkrechte Wandung gebildet sein. Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, daß die runde Kontur durch ein Füllstück wahlweise, jedenfalls abschnittsweise in eine geradlinige Kontur änderbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Adaptervorrichtung bevorzugt sowohl anwendbar zur Etikettierung von Compakt-Disks mit einer runden Kontur, bevorzugt mit einem Durchmesser von 80 mm, und von Compakt-Disks mit rechteckigem Grundriß im Scheckkartenformat, so wie bei Anordnung, eines beziehungsweise zweier gegenüberliegender Füllstücke zur Bildung geradliniger Führungsabschnitte zur Etikettierung von Compakt-Disks mit zwei gegenüberliegenden, geradlinigen Längsseiten und zwei gerundeten Schmalseiten mit einem bevorzugten Durchmesser von 80 mm. Das Füllstück ist bezogen auf eine Projektion auf die Bodenplatte der Adaptervorrichtung so bemessen, daß beidseitig des, eine geradlinige Kontur bildenden Füllstückes Abschnitte mit runder Kontur verbleiben, zufolge dessen die zu etikettierende Compakt -Disk durch Anlage an die geradlinige Kontur dreh und durch die runden Konturteilabschnitte verschiebegesichert ist. Die Kantenlänge des Füllstückes ist weiter bevorzugt der, der zu etikettierenden Compakt-Disk angepaßt. Das Füllstück ist in vorteilhafter Weise je nach Anwendungsfall konturändernd positionierbar. In einfachster Weise kann hierzu das Füllstück als Einlegeteil ausgebildet sein. Bevorzugt wird, insbesondere bei einer Gestaltung der Kontur durch eine senkrecht von
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der Bodenplatte sich erstreckenden Wandung, daß das Füllstück als ein, eine gebogene Schlitzführung aufweisendes Steckteil ausgebildet ist, wobei die Schlitzführung angepaßt ist an die gerundete Kontur der Wandung. Zufolge dessen kann das Füllstück in einfachster Weise bei Bedarf an dem gerundeten Wandungsabschnitt durch Aufstecken positioniert werden. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, das Füllstück an dem Adapterteil schwenk- oder klappbar anzulenken. Desweiteren ist die endabschnittsweise Änderung der runden Kontur in eine geradlinige Kontur auch beispielsweise durch Anordnung von stiftartigen Führungselementen, welche bei Bedarf in eine Aktionsstellung verlagerbar sind, möglich. In Abstimmung der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung an eine CD-Etikettiervorrichtung, von deren Auflageplatte randseitig ein Umfangsvorsprung vorsteht, der eine Anlagefläche mit einem Innendurchmesser aufweist, kann vorgesehen sein, daß das Positionierelement eine in Gebrauchsstellung zu der Auflageplatte senkrechte Außenpositionierflache aufweist, die zumindest abschnittsweise an den Innendurchmesser der Anlagewand des Umfangsvorsprunges angepaßt ist. Die Anpassung ist dabei in der Weise ausgeführt, daß das Adapterteil zufolge einer Anlage der Außenpositionierfläche an der Anlagefläche in einer zur Auflageplatte parallelen Ebene gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben gesichert ist. Es kann dazu ausreichen, daß die Anlage nur an einzelnen Oberflächenbereichen der Außenpositionierfläche bzw. der Anlagefläche erfolgt. Anzahl und Anordnung dieser Bereiche können zudem auch auf ggf. zusätzlich vorhandene Positionierhilfen abgestimmt sein, wie diese nachfolgend in Verbindung mit einer Ausrichtung des Adapterteils an dem Dorn beschrieben sind.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Außenpositionierfläche an einen Innendurchmesser der Anlagewand des Umfangsvorsprunges angepaßt ist, der auf eine Aufnahme einer Compakt-Disk mit einem Durchmesser von etwa 120 mm abgestimmt ist. Zur weiteren Abstimmung auf eine CD-Etikettiervorrichtung, bei der in der Anlagewand des Umfangsvorsprunges eine Ausnehmung vorgesehen ist, kann die Adaptervorrichtung in der Weise weitergebildet sein, daß die Außenspotionierflache einen radial abstehenden Vorsprung aufweist, wobei in Gebrauchsstellung ein in Umfangsrichtung formschlüssiger Eingriff mit der Ausnehmung in der Anlagewand gegeben ist. Durch diese Maßnahme wird auf einfache Weise zugleich eine Verdrehsicherung des Adapterteils gegenüber der CD-Etikettiervorrichtung erreicht. In analoger Weise kann, wenn die Anlagewand einen Vorsprung aufweist, vorgesehen sein, daß das Adapterteil in der Außenpositionierfläche eine Ausnehmung aufweist, in die der Vorsprung der Anlagewand in Gebrauchsstellung in Umfangsrichtung formschlüssig greift.
Alternativ oder kombinativ zu der zuvor beschriebenen Außenpositionierung des Adapterteils in bezug auf eine CD-Etikettiervorrichtung kann eine Innenpositionierung verwirklicht sein. Dazu besteht die Möglichkeit, daß das Positionierelement eine in Gebrauchsstellung zu der Auflageplatte senkrechte Innenpositionierfläche aufweist, die zumindest abschnittsweise an einen Außendurchmesser des eine weitere Anlagewand ausbildenden Dorns angepaßt ist. Zur weiteren Abstimmung auf eine CD-Etikettiervorrichtung, deren Dorn einen radialen Vorsprung aufweist, besteht die Möglichkeit, daß die Innenpositionierfläche eine sich radial nach außen erstreckende Ausnehmung aufweist, in die in Gebrauchsstellung der radiale Vorsprung des Dorns in Umfangsrich-
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tung formschlüssig eingreift. Hinsichtlich eines Dorns, der eine radiale Ausnehmung aufweist, kann ebenfalls zur Erzielung einer Verdrehsicherung vorgesehen sein, daß die Innenpositionierfläche einen sich radial nach innen erstreckenden Vorsprung aufweist, der in Gebrauchsstellung in ümfangsrichtung formschlüssig in die Ausnehmung des Dorns eingreift.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung besteht die Möglichkeit, daß die Außen- und/oder Innenpositionierfläche an einer ringförmigen Zentrierwand des Adapterteils ausgebildet ist. Alternativ oder kombinativ kann das Adapterteil eine sich in Gebrauchsstellung im wesentlichen parallel zu der Auflageplatte erstreckende Bodenplatte aufweisen. In diesem Zusammenhang kann desweiteren die Außenpositionierfläche durch den Außenrand der Bodenplatte ausgebildet sein. Alternativ oder kombinativ besteht auch die Möglichkeit, daß die Bodenplatte eine Ausnehmung mit einem Ausnehmungsrand aufweist und die Innenpositionierfläche durch die Stirnfläche des Ausnehmungsrandes ausgebildet ist. Dies verdeutlicht, daß die Positionierung des Adapterteils in bezug auf die CD-Etikettiervorrichtung bei CD-Etikettiervorrichtungen, die keinen randseiten Umfangsvorsprung besitzen, allein mittels einer auf den Dornquerschnitt abgestimmten Innenpositionierfläche möglich ist. Andererseits kann an einer CD-Etikettiervorrichtung mit einem beschriebenen Umfangsvorsprung neben einer Positionierung an dem Dorn alternativ oder kombinativ eine Positionierung mittels einer Außenpositionierfläche erfolgen, die geometrisch an den umfangsvorsprung angepaßt ist. Insbesondere kann ein Adapterteil mit einer Innenpositionierfläche hinsichtlich der äußeren Abmessungen so gestaltet sein, daß es im Sinne eines Universaladapters an CD-Etikettiervorrichtungen mit und ohne
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Umfangsvorsprung Verwendung finden kann. Dagegen ist eine Positionierung ausschließlich an einer Anlagewand des Umfangsvorsprunges dann von Vorteil, wenn - etwas aus Platzgründen - auf eine eigene Bodenplatte des Adapterteils verzichtet werden soll. In diesem letzten Fall bildet die Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung eine Auflagefläche für das Etikett, während ansonsten die Möglichkeit besteht, daß die Bodenplatte des Adapterteils mit ihrer Oberseite zugleich die Auflagefläche für das Etikett bildet. Sofern eine Bodenplatte vorgesehen ist, ist weiter bevorzugt, daß diese zumindest im Bereich des Grundrisses eines aufzulegenden Etiketts ausgebildet ist.
In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Adaptervorrichtung zusätzlich zu dem Adapterteil einen Deckel mit einer Deckelplatte aufweisen zum Niederdrücken der Compakt-Disk und des Doms gegen die Rückstellkraft, wobei die Deckelplatte innerhalb der Plattenebene geometrisch an die Kontur der Compakt-Disk, beispielsweise an eine rechteckige und/oder quadratische und/oder runde und/oder an eine sonstige denkbare Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist. Weiter ist bevorzugt, daß die Wandung der Führungsaufnahme in einem zu der Auflageplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine Kontur angepaßt ist, die einer Projektion eines Rechteckes und eines mit dem Rechteck überlappenden Kreises entspricht. Hinsichtlich des Deckels besteht auch die Möglichkeit, daß die Kontur durch den Deckel in einer Projektion ausgefüllt wird. Hinsichtlich einer Kontur, die aus einer Projektion beispielsweise eines Rechteckes mit einem Kreis oder aus einer Projektion anderer Grundformen, wie beispielsweise einem Quadrat, einem Dreieck, einem Oval oder dergleichen gebildet ist, kann es auch ausreichend sein, wenn
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nur bestimmte Bereiche der Kontur durch den Deckel in einer Projektion ausgefüllt sind. Beispielsweise ist denkbar, daß von Kontur nur der durch die Projektion eines Kreises gebildete Bereich durch den Deckel in einer Projektion ausgefüllt wird. Weiter ist bevorzugt, daß in einer Projektion keine Überschneidungen des Deckels mit der Kontur gegeben sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Adapterteils sind Ausnehmungen in den seitlichen Wandungen bzw. Begrenzungen der Führungsaufnahme vorgesehen, die als Handhabungsöffnungen eine ebenflächige Ablage des Etiketts auf der Auflageplatte bzw. auf der Bodenplatte erleichtern. Desweiteren kann das Adapterteil auch vollständig oder teilweise aus einem kompressiblen Material, vorzugsweise aus Schaumstoff, hergestellt sein. Daran knüpft sich der Vorteil, daß - sofern ein Deckel zum Niederdrücken der Compakt-Disk gegen die Rückstellkraft verwendet werden soll - auch ein Deckel mit über die Abmessungen der Compakt-Disk bzw. des Führungsvorsprunges hinausreichenden Abmessungen verwendet werden kann, beispielsweise ein Deckel, dessen Deckelplatte einen Außendurchmesser von etwa 120 mm besitzt. Zweckmäßig kann ein aus Schaumstoff gebildetes Adapterteil eine so geringe Bauhöhe aufweisen, daß dadurch in Gebrauchsstellung vor dem Niederdrücken gerade noch eine Fixierung einer auf die Oberfläche des Doms abgelegten Compakt-Disk gewährleistet wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Aufnahmeplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist und mit einem an die äußere Form einer Compakt-Disk angepaß-
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ten Führungsaufnahme. Eine solche Vorrichtung zum Etikettieren ist aus der PCT/EP98/05850 bekannt, die auch in Verbindung mit den nachfolgenden Ausführungen vollinhaltlich in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird, auch zu dem Zweck, Merkmale in die Ansprüche der vorliegenden Anmeldung aufzunehmen. Im Hinblick darauf, daß die bekannte Vorrichtung zum Etikettieren auf die äußere Form einer Standard-CD mit einer runden Außenkontur und einem Außendurchmesser von etwa 120 mm angepaßt ist, andererseits aber zunehmend auch Compakt-Disk mit hiervon abweichenden Konturen Bedeutung gewinnen, stellt sich die Problematik, eine bekannte Vorrichtung in der Weise weiterzubilden, daß damit Compakt-Disk's mit beliebigen Außenkonturen etikettiert werden können.
Diese Problematik ist beim Gegenstand von Anspruch 30 dadurch gelöst, daß in der Verbindung mit den vorgenannten Merkmalen einer bekannten Etikettiervorrichtung die Führungsaufnahme eine zu der Aufnahmeplatte senkrechte Wandung aufweist, die in einem zu der Auflageplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine rechteckige und/oder quadratische und/oder runde Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist. Mit Bezug auf die vorangehenden Ausführungen besteht auch die Möglichkeit, daß eine Anpassung an eine durch eine Projektion verschiedene geometrische Grundformen gebildete Kontur gegeben ist. Gedacht ist dabei vorzugsweise an eine Kontur, die durch eine Projektion eines Rechteckes mit den Abmessungen einer Scheckkarte oder Visitenkarte und eines Kreises mit einem Durchmesser von etwa 80 mm gebildet ist.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, daß die Führungsaufnahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk eines oder mehrere der
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in Verbindung mit der Führungsaufnahme der Adaptervorrichtung beschriebenen Merkmale aufweist. Ebenso kann die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk einen Deckel aufweisen, an dem eines oder mehrere der mit Bezug auf einen Deckel der Adaptervorrichtung beschriebenen Merkmale verwirklicht sind.
In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß der Dorn in einem zu seiner Längsrichtung senkrechten Querschnitt hinsichtlich seiner Außenkontur eine kreisförmige Grundform aufweist, von der ausgehend sich eine Mehrzahl von über den Umfang des Dorns hinweg verteilt angeordneten radialen Vorsprüngen nach radial außen erstreckt. Dabei ist bevorzugt, daß zwischen jeweils in Umfangsrichtung des Dorns benachbarten radialen Vorsprüngen gleiche Umfangswinkel vorgesehen sind. So können beispielsweise zwei, drei, vier oder mehr Ausnehmungen über den Umfang der Mittenöffnung verteilt vorgesehen sein. Ein über den Dorn gestreiftes Etikett, dessen Mittenöffnung an den Querschnitt des Dorns angepaßt ist, d.h. das eine entsprechende oder gegebenenfalls sogar größere Anzahl von radialen Ausnehmungen der Mittenöffnung besitzt, kann bei einer entsprechenden Ausgestaltung vorteilhaft in mehreren verschiedenen Drehwinkellagen verdrehsicher an dem Dorn gehalten sein. Auch eine Umkehrung des geometrischen Eingriffes ist möglich, bei dem der Querschnitt des Dorns eine Mehrzahl von radialen Ausnehmungen aufweist, in die in Gebrauchsstellung von der Mittenöffnung des Etiketts sich nach radial innen erstreckende Zungen eingreifen. Entsprechend kann die Innenpositionierflache der Adaptervorrichtung eine Mehrzahl von sich radial nach außen erstreckenden Ausnehmungen aufweisen, in die in Gebrauchsstellung einer oder mehrere der radialen Vor-
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Sprünge des Dorns in Umfangsrichtung formschlüssig eingreifen.
In einer weiteren Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes kann auch vorgesehen sein, daß die Vorrichtung spiegelbildlich zum Dorn und kreuzweise zueinander angeordnete, geradlinige Führungsabschnitte und winkelhalbierend zu der Kreuzanordnung gerundete Führungsabschnitte aufweist. Zufolge dieser Ausgestaltung sind mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung Compakt-Disks etikettierbar, welche zwei gegenüberliegende, geradlinige Längskanten und zwei im Grundriß um 90° zu diesen geradlinigen Längsseiten angeordnete, gerundete Schmalseiten aufweisen, welche gerundete Schmalseitenteilabschnitte einer runden Kontur mit einem Durchmesser von 80 mm entsprechen und wobei weiter eine Breite zwischen den parallel verlaufenden, geradlinigen Längsseiten von ca. 62 mm bevorzugt ist. Die kreuzweise zueinander angeordneten, geradlinigen Führungsabschnitte können durch eine zu der Auflageplatte senkrechte Wandung gebildet sein. Alternativ hierzu kann auch vorgesehen sein, daß die runde Kontur durch ein Füllstück wahlweise, jedenfalls abschnittsweise in eine geradlinige Kontur änderbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist die erf indungsgemäße Vorrichtung bevorzugt sowohl anwendbar zur Etikettierung von Compakt-Disks mit einer runden Kontur, bevorzugt mit einem Durchmesser von 80 mm, und von Compakt-Disks mit rechteckigem Grundriß im Scheckkartenformat, so wie bei Anordnung eines beziehungsweise zweier gegenüberliegender Füllstücke zur Bildung geradliniger Führungsabschnitte zur Etikettierung von Compakt-Disks mit zwei gegenüberliegenden, geradlinigen Längsseiten und zwei gerundeten Schmalseiten mit einem bevorzugten Durchmesser von 80 mm. Das Füllstück ist bezogen auf eine Projektion auf die Boden-
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platte der Adaptervorrichtung so bemessen, daß beidseitig des, eine geradlinige Kontur bildenden Füllstückes Abschnitte mit runder Kontur verbleiben, zufolge dessen die zu etikettierende Compakt-Disk durch Anlage an die geradlinige Kontur dreh - und durch die runden Konturteilabschnitte verschiebegesichert ist. Die Kantenlänge des Füllstückes ist weiter bevorzugt der, der zu etikettierenden Compakt-Disk angepaßt. Das Füllstück ist in vorteilhafter Weise je nach Anwendungsfall konturändernd positionierbar. In einfachster Weise kann hierzu das Füllstück als Einlegeteil ausgebildet sein. Bevorzugt wird, insbesondere bei einer Gestaltung der Kontur durch eine senkrecht von der Bodenplatte sich erstrekkenden Wandung, daß das Füllstück als ein, eine gebogene Schlitzführung aufweisendes Steckteil ausgebildet ist, wobei die Schlitzführung angepaßt ist an die gerundete Kontur der Wandung. Zufolge dessen kann das Füllstück in einfachster Weise bei Bedarf an dem gerundeten Wandungsabschnitt durch Aufstecken positioniert werden. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, das Füllstück an der Vorrichtung schwenk- oder klappbar anzulenken. Desweiteren ist die endabschnittsweise Änderung der runden Kontur in eine geradlinige Kontur auch beispielsweise durch Anordnung von stiftartigen Führungselementen, welche bei Bedarf in eine Aktionsstellung verlagerbar sind, möglich.
Alternativ oder kombinativ besteht auch die Möglichkeit, daß an der Adaptervorrichtung ein Etikettenrandführungselement ausgebildet ist mit einer Anlagefläche zur seitlichen Anlage am Rand eines Etiketts. Beispielsweise kann dazu das Etikettenrandführungselement integral bzw. einstückig an der Führungsaufnahme ausgebildet sein. Dazu kann, wie oben beschrieben, in einer zweckmäßigen Ausgestaltung die Führungsaufnahme form-
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schlüssig an einen Außenrand des Etiketts angepaßt sein. Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß beabstandet zu dem Dorn in der Bodenplatte der Adaptervorrichtung eine Ausnehmung ausgebildet ist, daß in der Ausnehmung ein Etikettenrandführungselement mit einer Anlagefläche zur seitlichen Anlage an einem Randabschnitt eines Etiketts angeordnet ist, daß ein die Anlagefläche aufweisender Bereich des Etikettenrandführungselements in einer Ruhestellung über die Auflagefläche des Etiketts vorsteht und gegen eine Rückstellkraft in der Ausnehmung absenkbar ist. Dadurch ist vorteilhaft erreicht, daß in einem unbelasteten Ausgangszustand der Adaptervorrichtung bzw. des oder der Etikettenrandführungselemente eine Ausrichtung des Etiketts erfolgen kann, wozu das Etikett mit seinem Außenrand an eine oder mehrere Anlageflächen des oder der Etikettenrandführungselemente angelegt wird. Sofern das Etikett eine runde Mittenöffnung aufweist, die an den Dornquerschnitt angepaßt ist, kann die Ausrichtung dadurch unterstützt werden, daß das Etikett bei seiner Ablage auf der Auflagefläche mit seiner Mittenöffnung über den Dorn gestreift wird. Bei einem solchen Etikett wird durch den formschlüssigen Eingriff des Doms in die Mittenöffnung eine Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben auf der Auflagefläche erreicht, und es besteht die Möglichkeit, durch ein in seiner Anordnung und Abmessung an den Rand des Etiketts angepaßtes Etikettenrandführungselement mit einer Anlagefläche eine zusätzliche Verdrehsicherung zu schaffen. Andererseits kann bei einem Etikett, dessen Mittenöffnung gegenüber dem Dornquerschnitt ein Übermaß aufweist, durch mehrere an der Adaptervorrichtung vorgesehene Etikettenrandführungselemente eine vollständige Lagefestlegung im Sinne einer Verschiebe- und einer Verdrehsicherung verwirklicht sein. Ein besonderer Vorteil ist in Verbindung
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mit einem in einer Ausnehmung absenkbaren Etikettenrandführungselement dadurch erreicht, daß die Compakt-Disk mit ihrem Rand über das Etikett hervorstehen kann. Dies deshalb, da eine in der Führungsaufnahme geführte CD mit ihrem Rand die Etikettenrandführungselemente überdeckt, so daß bei einem Niederdrücken der CD während des Etikettiervorganges zugleich der eine Anlagefläche für den Etikettenrand aufweisende Bereich des Etikettenrandführungselementes abgesenkt wird. Die Ausrichtung des Etiketts bleibt dabei erhalten, bis ein Kontakt und eine Verklebung mit der CD erfolgt ist. Nach Beendigung des Etikettiervorganges und Entlastung bzw. Entnahme der etikettierten CD wird der die Anlagefläche aufweisende Bereich des Etikettenrandführungselementes durch eine federnde Rückstellkraft wieder über die Auflagefläche des Etiketts angehoben und steht für einen folgenden Etikettiervorgang bereit. Sofern in einer zweckmäßigen Weiterbildung eine Mehrzahl von zu dem Dom und zueinander beabstandeten absenkbaren Etikettenrandführungselementen vorgesehen ist, können in der Bodenplatte beabstandet zu dem Dorn und zueinander beabstandet auch eine Mehrzahl von Ausnehmungen ausgebildet sein, wobei jeweils ein Etikettenrandführungselement in einer Ausnehmung angeordnet sein kann. Andererseits kann in einer Ausnehmung abhängig von deren Anordnung und Ausgestaltung auch eine Mehrzahl von Etikettenrandführungselementen angeordnet sein. Bevorzugt ist weiterhin, daß das oder die Randführungselemente innerhalb der Führungsaufnahme der Compakt-Disk angeordnet sind. Bei einer möglichen Ausgestaltung der Adaptervorrichtung mit zwei Etikettenrandführungselementen ist eine lagemäßige Abstimmung derselben auf den Rand des Etiketts in der Weise zweckmäßig, daß ausgehend von einer für die Etikettierung vorgesehenen Lage des Etiketts eine Verdrehung des Etiketts in einer ersten Verdrehrichtung
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durch die Anlage des einen Etikettenrandführungselements an einem ersten Randabschnitt des Etiketts und eine Verdrehung des Etiketts in der entgegengesetzten Verdrehrichtung durch eine Anlage des anderen Etikettenrandführungselementes an einem zweiten Randabschnitt des Etiketts verhindert ist.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist das Etikettenrandführungselement als Blattfeder ausgebildet mit einem Befestigungsbereich, der an einer Begrenzungsfläche der Ausnehmung befestigt oder einstückig mit ihr ausgebildet sein kann, wobei der die Anlagefläche aufweisende Bereich in einer zu der Auflagefläche des Etiketts parallelen Richtung von dem Befestigungsbereich beabstandet ist. Sofern eine separat ausgebildete Blattfeder Verwendung findet, kann diese mit ihrem Befestigungsbereich beispielsweise an einer Bodenfläche der Ausnehmung verklebt, verschraubt oder auf sonstige zweckmäßig erscheinende Weise befestigt sein. Andererseits kann beispielsweise beider Herstellung der Adaptervorrichtung nach dem Kunststoffspritzverfahren die Blattfeder bei der Herstellung sogleich einstückig, d.h. stoff schlüssig, an der Adaptervorrichtung mit ausgebildet werden. In einer alternativen Ausgestaltung kann das Etikettenrandführungselement aus Schaumstoff ausgebildet sein. Bevorzugt kann ein quaderförmiges Schaumstoffelement Verwendung finden mit einem unteren Ende, das in der Ausnehmung der Adaptervorrichtung gehalten ist und das ein oberes Ende aufweist, an dem die Anlagefläche für den Etikettenrand ausgebildet ist. Ebenso wie bei einem als Blattfeder ausgebildeten Etikettenrandführungselement kann bereits ausreichend sein, daß der Bereich mit der Anlagefläche für den Etikettenrand im unbelasteten Ruhezustand die Auflagefläche des Etiketts um ein Maß entsprechend der Materi-
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alstärke des Etiketts überragt. Bei Etiketten, bei denen eine gewisse Wölbung auf der Auflagefläche zu erwarten ist, kann jedoch auch problemlos verwirklicht sein, daß der Bereich mit der Anlagefläche für den Etikettenrand im Ruhezustand entsprechend weiter über die Auflagefläche des Etiketts hervorsteht.
Weiter ist daran gedacht, daß die Adaptervorrichtung vier Etikettenrandführungselemente aufweisen kann, wobei die Anlageflächen von zwei Etikettenrandführungselementen in einer gemeinsamen ersten Ebene und die Anlageflächen der beiden weiteren Etikettenrandführungselemente in einer gemeinsamen zweiten Ebene liegen, wobei weiter bevorzugt die erste und die zweite Ebene zueinander parallel beabstandet sind. Desweiteren kann vorgesehen sein, daß die die Anlageflächen aufweisenden Bereiche der Etikettenrandführungselemente im Ruhezustand außerhalb eines kreisförmigen Bereiches der Bodenplatte angeordnet sind, wobei der Durchmesser des kreisförmigen Bereiches dem Durchmesser einer runden Compakt-Disk entspricht und vorzugsweise etwa 80 mm beträgt. Bei einer Adaptervorrichtung, deren Führungsaufnahme - wie vorstehend beschrieben - sowohl an eine runde, wie auch an eine rechteckige Compakt-Disk angepaßt ist, wird dadurch vorteilhaft erreicht, daß die Etikettierung einer runden CD auch dann nicht von den Etikettenrandführungselementen beeinflußt wird, wenn das verwendete runde Etikett die gleiche Größe wie die runde Compakt-Disk aufweist. Im Hinblick auf eine Ausgestaltung der Adaptervorrichtung mit zwei Etikettenrandführungselementen besteht die Möglichkeit, daß deren Anlageflächen parallel zueinander angeordnet sind. Alternativ oder kombinativ können die Anlageflächen einander gegenüberliegend angeordnet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, daß in die Adaptervorrichtung
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ein Etikett eingelegt ist, daß eine einem Querschnitt des Dorns entsprechende Mittenöffnung und einen Randabschnitt aufweist, der sich angrenzend an eine Anlagefläche eines Etikettenrandführungselementes erstreckt. Alternativ kann in die Adaptervorrichtung ein Etikett eingelegt sein, das eine einem Querschnitt des Dorns entsprechende Mittenöffnung und/oder zwei parallel zueinander verlaufende Randabschnitte aufweist, die sich angrenzend an gegenüberliegende parallele Auflageflächen von Etikettenrandführungselementen erstrecken. Alternativ oder kombinativ kann ein in eine Adaptervorrichtung, die eines oder mehrere der bisher beschriebenen Merkmale aufweist, eingelegtes Etikett an seiner Mittenöffnung eine oder mehrere sich radial nach außen erstreckende Ausnehmungen aufweisen, in die in Gebrauchsstellung ein oder mehre radiale Vorsprünge des Dorns in Umfangsrichtung formschlüssig eingreifen. Bei einem der zuvor beschriebenen Etiketten kann außerdem der Außenrand des Etiketts die Form eines Rechteckes mit zwei Längsseiten und mit zwei Schmalseiten aufweisen, wobei weiter bevorzugt ist, daß eine radiale Ausnehmung der Mittenöffnung auf eine Schmalseite weist. Abweichend von den zuvor beschriebenen Etiketten können selbstverständlich auch Etiketten mit anderen zweckmäßigen Formen und Abmessungen in die Adaptervorrichtung eingelegt sein, beispielsweise Etiketten mit einem mehreckigen Querschnitt (z.B. Fünfeck, Sechseck usw.), mit ovalem Querschnitt usw. Weiter alternativ kann der Außenrand des Etiketts zwei geradlinige Längsseiten und zwei gerundete Schmalseiten aufweisen, wobei die gerundeten Schmalseiten bei konzentrischer Ausrichtung einen Durchmesser von bevorzugt ca. 76 - 80 mm aufweisen und die parallel verlaufenden Längsseiten ca 58 - 62 mm zueinander beabstandet sind.
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Vor dem Hintergrund der gestellten Aufgabe betrifft die Erfindung noch eine weitere Adaptervorrichtung für eine der zuvor beschrieben CD-Etikettiervorrichtungen. Diese Adaptervorrichtung weist ein an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbares Positionierelement und eine Bodenplatte auf, die eine Auflagefläche für das Etikett bildet, wobei die Bodenplatte eine Öffnung aufweist, durch die der Dorn in eine Ruhestellung über die Auflagefläche des Etiketts vorsteht, wobei beabstandet zu der Öffnung in Ruhestellung ein Etikettenrandführungselement mit einer Anlagefläche zur seitlichen Anlage an einem Randabschnitt eines Etiketts über die Auflagefläche des Etiketts vorsteht und wobei ein die Anlagefläche aufweisender Bereich des Etikettenrandführungselementes gegen eine Rückstellkraft absenkbar ist.
Ausgehend von einer Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk (CD) mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Auflageplatte vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, schlägt die Erfindung im Hinblick auf die zugrundeliegende Aufgabe eine Weiterbildung vor, bei der beabstandet zu dem Dorn in Ruhestellung ein Etikettenrandführungselement über die Auflagefläche des Etiketts vorsteht, wobei das Etikettenrandführungselement gegen eine Rückstellkraft absenkbar ist. Zur Erläuterung wird angemerkt, daß der Begriff Auflageplatte in der vorliegenden Anmeldung, auch mit Bezug auf die erfindungsgemäße Adaptervorrichtung, gleichbedeutend mit dem Begriff Aufnahmeplatte verwendet wird. In die zuletzt beschriebene Vorrichtung kann ein Etikett eingelegt sein, das eine dem Querschnitt des Dorns entsprechende Mittenöffnung und einen Randabschnitt aufweist, der sich angrenzend an eine Anlageflä-
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ehe eines Etikettenführungselementes erstreckt. Die Vorrichtung kann zweckmäßig dadurch weitergebildet sein, daß beabstandet zu dem Dorn und zu dem Etikettenrandführungselement ein weiteres, entsprechend absenkba res Etikettenrandführungselement über die Auflagefläche des Etiketts vorsteht. Die an den im Ruhezustand über die Auflagefläche hervorstehenden Bereichen der Etikettenrandführungselemente ausgebildeten Anlageflächen können parallel zueinander und/oder einander gegenüberliegend angeordnet sein. Entsprechend kann in die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Etikett eingelegt sein, das zwei parallel zueinander verlaufende Randabschnitte aufweist, wobei sich die Randabschnitte angrenzend an gegenüberliegende parallele Anlagefläche erstrecken. Gedacht ist außerdem an eine Vorrichtung, deren Dorn in einem Querschnitt einen oder mehrere radiale Vorsprünge aufweist. Ein solcher kann bei einem in die Vorrichtung eingelegten Etikett, dessen Mittenöffnung eine sich nach radial außen erstreckende Ausnehmung aufweist, in Umfangsrichtung formschlüssig in die Ausnehmung eingreifen. Ein in die Vorrichtung eingelegtes Etikett kann einen Rand in der Form eines Rechteckes mit zwei Längsseiten und mit zwei Schmalseiten aufweisen. Sofern dabei außerdem die Mittenöffnung eine radiale Ausnehmung aufweist, kann diese bevorzugt in Richtung auf eine Schmalseite des Randes weisen. Desweiteren besteht bei einem in die Vorrichtung eingelegten Etikett die Möglichkeit, daß der Rand an den Übergängen von Längsseiten und Schmalseiten abgerundet ist. Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch noch eines oder mehrere der in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung beschriebenen Merkmale verwirklichen.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zum Etikettieren eine Conpakt-Disk (CD) nut einer Auflageplatte und mit einem Dorn, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, und mit einem über die Auflageplatte hervorstehenden Führungsvorsprung, wobei der Führungsvorsprung eine Führungsfläche besitzt, die zumindest abschnittsweise geometrisch an die Kontur eines Außenrandes einer Compakt-Disk, bspw. einer runden CD mit einem Außendurchmesser von 120 mm, angepaßt ist. Eine solche Etikettiervorrichtung ist aus der PCT/EP98/05850 bekannt . Zu ihrer Anwendung wird ein Etikett mit der Klebfläche nach oben auf die Auflageplatte gelegt, wobei der Dorn die Mittenöffnung des Etiketts paßgenau durchsetzt. Sodann wird eine Compakt-Disk auf die Oberseite des Dorns gelegt, wobei eine Zentrierung mittels des randseitigen Führungsvorsprunges erfolgt. Beim Niederdrücken der Compakt-Disk, beispielsweise in Verbindung mit einem Druckdeckel, wird die CD von dem Führungsvorsprung nach unten geführt, bis ein Kontakt und damit eine Verklebung mit dem Etikett erfolgt. Wenngleich die bekannte CD-Etikettiervorrichtung eine hohe Zentriergenauigkeit bietet, wird als einschränkend empfunden, daß damit nur Etiketten verklebt werden können, deren Mittendurchmesser dem Durchmesser des Dorns bzw. der Mittenöffnung der Auflageplatte entspricht .
Vor dem Hintergrund der gestellten Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß der Dorn ein Unterteil und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil aufweist, daß das Oberteil an seinem oberen Ende in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Kreis einen Durchmesser aufweist, der
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den Durchmesser einer Mittenöffnung der CD übertrifft. Dabei ist bspw. ausreichend, daß der Durchmesser des Oberteils den Durchmesser der CD-Mittenöffnung nur um 1-2 mm übertrifft, so daß gerade eine sichere Auflage der CD auf der Oberseite des Oberteils sichergestellt ist. Es besteht damit die Möglichkeit, mit der CD-Etikettiervorrichtung auch Etiketten zu verarbeiten, die eine Mittenöffnung mit einem Durchmesser aufweisen, der nur geringfügig größer als der Durchmesser der CD-Mittenöffnung ist, so daß eine größere Etiketten-, d. h. auch Beschriftungsfläche erhalten wird. Auch kann in die CD-Etikettiervorrichtung je nach gewünschtem Mittenöffnungsdruchmesser des Etiketts ein Dorn eingesetzt sein, dessen Oberteil mit seinem Durchmesser auf den Durchmesser der Mittenöffnung des Etiketts abgestimmt ist. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung wird von dem Oberteil und dem Unterteil des Dorns eine Ringschulter mit einer senkrechten Schulterwand und einer waagerechten Schulterauflage gebildet. Sofern bei der Vorrichtung die Auflageplatte eine Auflagefläche für ein Etikett aufweist, kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Schulterauflage in der Ruhestellung unterhalb oder bündig zu der Auflageplatte angeordnet ist. Alternativ kann jedoch grundsätzlich auch ein Überstand der Schulterauflage über die Auflageplatte gegeben sein. Bevorzugt ist daran gedacht, daß an die Auflageplatte anschließend eine Führung des Dorns ausgebildet ist mit einer Wandung, die in Längsrichtung des Dorns einen Schlitz oder eine Nut aufweist, und daß das Unterteil einen radialen Vorsprung zum formschlüssigen Eingriff in den Schlitz oder in die Nut aufweist. Dadurch ist vorteilhaft eine Verdrehsicherung des Dorns in Bezug auf die Auflageplatte erreicht. Weiter besteht die Möglichkeit, daß das Oberteil einen radialen Vorsprung
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besitzt, der vorzugsweise in die gleich Unafangsrichtung wie der radiale Vorsprung des Unterteils weist.
Die Vielseitigkeit der CD-Etikettiervorrichtung kann auf einfache und preiswerte Weise durch einen Zwischenring noch weiter vergrößert werden, wobei der Zwischenring eine Mittenöffnung aufweist, die in einem Querschitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und wobei der Durchmesser des Kreises an den Durchmesser des Oberteils angepaßt ist. Es besteht damit die Möglichkeit, den Zwischenring auf das Oberteil des Dorns paßgenau aufzusetzen. In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Mittenöffnung des Zwischenringes in einem Querschnitt eine radiale Ausnehmung aufweisen, die für einen formschlüssigen Eingriff geometrisch an den radialen Vorsprung des Oberteils angepaßt ist. Vorteilhaft ist dadurch zugleich auch eine Verdrehsicherung des Zwischenringes in bezug auf den Dorn erreicht. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Zwischenringes kann dessen Außenrand in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzen, wobei der Durchmesser des Kreises gleich oder kleiner dem Durchmesser des Unterteils des Domes ist. Bevorzugt wird der Außenrand des Zwischenringes einen Durchmesser aufweisen, der im wesentlichen dem Mittenöffnungsdurchmesser eines jeweils zu verarbeitenden Etiketts entspricht. Natürlich ist ebenso denkbar, daß der Außenrand des Zwischenringes an eine unrunde bspw. mehreckige, Randkontur der Mittenöffnung eines Etiketts angepaßt ist. Der Durchmesser des Unterteils kann sich beispielsweise an einer auf der Rückseite einer Compakt-Disk ausgebildeten Stufe orientieren, die etwa entlang des inneren Randes des les- bzw. beschreibbaren Bereiches der Compakt-Disk verläuft. Es kommen jedoch auch kleinere und andererseits sogar auch noch deutlich
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größere Durchmesser des Unterteils konstruktiv in Betracht, so daß mittels der CD-Etikettiervorrichtung in Verbindung mit dem Zwischenring Etiketten verarbeitet werden können, deren Mittenöffnungsdurchmesser in einem sehr weitem Wertebereich liegt. Während eines Etikettiervorganges wird der Zwischenring gemeinsam mit dem Dorn abgesenkt. Es besteht die Möglichkeit, daß der Zwischenring an seinem Außenrand in einem Querschnitt einen radialen Vorsprung besitzt, der für einen formschlüssigen Eingriff geometrisch an die Nut oder an den Schlitz der Führung des Dorns angepaßt sein kann. In einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist dies in Verbindung mit einem radialen Vorsprung des Unterteils verwirklicht, wobei durch eine Verdrehsicherung zwischen dem Zwischenring und dem Dorn gewährleistet sein kann, daß der radiale Vorsprung des Zwischenringes und der radiale Vorsprung des Unterteils in die gleiche Umfangsrichtung gerichtet sind. Bezüglich einer Erstreckung des Oberteils in Längsrichtung des Dorns und einer Erstreckung des Zwischenringes senkrecht zu der Ebene seiner Mittenöffnung ist weiter bevorzugt, daß die Erstreckung des Zwischenringes gleich oder größer der Erstreckung des Oberteils ist, so daß sich eine verkippsichere Auflage der Compakt-Disk ergibt. Es wird dabei auch bereits im Ruhezustand eine Ausrichtung der lose aufliegenden Compakt-Disk erreicht, wenn der Führungsvorsprung über die Oberseite des Oberteils und des aufgesetzten Zwischenringes hinausragt.
Insbesondere bei einer wie vorstehend bereits angesprochen Anpassung des kreisförmigen Außenrandes des Zwischenringes an den Durchmesser des nicht beschreibbaren inneren Teils einer CD, konkret eventuell in genauer Anpassung an die auf der Compakt-Disk ausgebildete entsprechende Stufe, kann dieser Zwischenring nur eine
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gerinfügige Höhe aufweisen. Der Außendurchmesser des Zwischenrings ist dann insbesondere größer als die Schulterauflage des Doms bei dieser Ausgestaltung ergibt sich eine vollkommen andere Verwendungsweise des Zwischenrings als vorstehend angesprochen: Beim Absenken des Doms wird der Zwischenring, da er eben größer als die Schulterauflage ist und und damit auch auf der Aufnahmeplatte aufliegt nicht mit abgesenkt. Ein solcher Zwischenring ist für Etiketten gedacht, die nur den nicht beschreibbaren inneren Teil einer CD bedecken.
Gegenstand der Erfindung ist entsprechend auch eine CD mit einem Etikett, das nur an den nicht beschreibbaren inneren Teil der CD angepasst ist und sich von - ggf. mit einem geringfügigen Abstand - der inneren, kreisringförmigen Öffnung der CD bis hin zu oder etwa zu der genannten Stufe der CD erstreckt.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Etikett, das die genannte Größe aufweist.
Des weiteren kann die CD-Etikettiervorrichtung eine Adaptervorrichtung aufweisen, wobei hinsichtlich möglicher Ausgestaltungen auf die vorangehenden Ausführungen Bezug genommen wird. Es wird dadurch vorteilhaft erreicht, daß auch Compakt-Disks mit unterschiedlichen Konturen des Außenrandes mit der Vorrichtung etikettiert werden können. Wie beschrieben, kann eine Adaptervorrichtung ein Adapterteil besitzen, das mit einer eine Auflagefläche für ein Eitkett bereitstellenden Bodenplatte ausgestattet ist. In der Bodenplatte kann eine Ausnehmung vorgesehen sein, wobei das Adapterteil mittels Anlage einer Stirnfläche des Ausnehmungsrandes an dem Dorn, vorzugsweise an dessen Oberteil, an der CD-Etikettiervorrichtung paßgenau festgesetzt sein
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kann. Sofern der Ausnehmungsrand der Bodenplatte einen Durchmesser aufweist, der größer als der Durchmesser des Oberteils des Domes ist, kann die CD-Etikettiervorrichtung zusätzlich mit einem Adapterring ausgestattet sein. Der Adapterring weist eine Mittenöffnung und einen Außenrand auf, wobei die Mittenöffnung in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und der Durchmesser des Kreises an den Durchmesser des Oberteils oder an den Durchmesser des Außenrandes eines zuvor beschriebenen Zwischenringes angepaßt ist. In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Mittenöffnung des Adapterringes eine radiale Ausnehmung aufweisen, die für einen Formschluß geometrisch an den radialen Vorsprung des Oberteils und/oder des Unterteils und/oder des Zwischenringes angepaßt ist. Alternativ oder kombinativ kann der Adapterring an seinem Außenrand auch selbst einen radialen Vorsprung besitzen. Hinsichtlich einer Erstreckung
der Bodenplatte des Adapterteils in einer zu ihrer Ausnehmung senkrechten Ebene und einer Erstreckung des Adapterringes in einer zu seiner Mittenöffnung senkrechten Ebene ist weiter bevorzugt, daß die Erstreckung des Adapterringes gleich der Erstreckung der Bodenplatte des Adapterteils ist, wobei jedoch grundsätzlich auch gewisse Abweichungen der Erstreckungen voneinander möglich sind. Im Hinblick auf den Außenrand des Adapterringes ist bevorzugt daran gedacht, daß dieser in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und/oder daß an dem Außenrand des Adapterringes ein radialer Vorsprung ausgebildet ist. Mit dem Adapterring ist somit eine flexible und sogleich einfache Anpassung des Adapterteils einer Adaptervorrichtung an einen Dorn hinsichtlich der Durchmesser erreicht, wobei in Verbindung mit einem zuvor beschriebenen Zwischenring bei
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Bedarf auch eine geometrische Anpassung an einen gewünschten Mittenöffnungsdurchmesser des Etiketts verwirklicht sein kann. Eine CD-Etikettiervorrichtung kann demzufolge auch mit einem einzigen Dorn verschiedene daran festsetzbare Adaptervorrichtungen aufweisen, wobei eine jeweilige Anpassung an das Oberteil des Dorns und an den Mittenöffnungsdurchmesser des Etiketts durch einen geeigneten Zwischenring und/oder einen geeigneten Adapterring vorgesehen ist. Wenn die Ausnehmung der Bodenplatte unmittelbar an das Oberteil oder an den Außenrand des Zwischenringes angepaßt ist, bleibt durch den hierüber entstehenden Formschluß die Zentrierung des Adapterteils während des gesaraten Etikettiervorganges erhalten. Auch bei einer größeren Ausnehmung des Bodenteils ist dies gewährleistet, wenn beispielsweise die Ausnehmung der Bodenplatte auch den Durchmesser des Kolbenunterteils bzw. der Mittenöffnung der Auflageplatte übertrifft, so daß der Adapterring auf der Auflageplatte aufliegt und bei einem Etikettiervorgang in seiner horizontalen oder vertikalen Lage verbleibt. In beiden Varianten wird die Adaptervorrichtung unmittelbar oder mittelbar an dem Dorn der CD-Etikettiervorrichtung zentriert, so daß es keiner zusätzlichen Abstimmung des Außenrandes der Adaptervorrichtung auf den Führungsvorsprung bedarf. Insoweit ist bevorzugt, daß das Adapterteil eine Bodenplatte mit einer Ausnehmung aufweist, die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser des Kreises an dem Durchmesser des Oberteils oder des Außenrandes des Zwischenringes oder des Außenrandes des Adapterringes angepaßt ist. In einer Weiterbildung besteht die Möglichkeit, daß die vorgenannte, bevorzugt mittige Ausnehmung der Bodenplatte eine radiale Ausnehmung aufweist, die für einen formschlüssigen Eingriff geometrisch an den radialen
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Vorsprung des Oberteils und/oder des Außenrandes des Zwischenringes und/oder des Außenrandes des Adapterringes angepaßt ist. Vorteilhaft wird dadurch eine Verdrehsicherung auch der Adaptervorrichtung gegenüber dem Dorn erreicht, der selbst vorzugsweise verdrehsicher in bezug auf die Auflageplatte in der Führung aufgenommen ist.
Weiterhin schlägt die Erfindung im Hinblick auf die den ersten Erfindungsgegenstand darstellende Adaptervorrichtung vor, daß der Dorn der CD-Etikettiervorrichtung ein Unterteil und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil aufweist, daß das Oberteil an seinem oberen Ende in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, daß der Kreis einen Durchmesser aufweist, der den Durchmesser einer Mittenöffnung der Compakt-Disk übertrifft und daß das Positioniereleraent geometrisch an den Durchmesser des Oberteils angepaßt ist. Dazu kann in einer zweckmäßigen Ausgestaltung in der Bodenplatte des Adapterteiles eine Ausnehmung gebildet sein, die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser des Kreises an den Durchmesser des Oberteils des Domes angepaßt ist und wobei hinsichtlich des Zusammenwirkens der Einzelteile auch auf die voranstehenden Ausführungen Bezug genommen wird. Entsprechend kann eine Verdrehsicherung verwirklicht sein, indem die Ausnehmung des Bodenteils eine radiale Ausnehmung aufweist, die für einen Formschluß geometrisch an einen radialen Vorsprung des Oberteils angepaßt ist. Im übrigen können in Verbindung mit der Adaptervorrichtung auch noch weitere Merkmale verwirklicht sein, wie diese voranstehend in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen CD-Etikettiervorrichtung beschrieben worden sind.
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Mit Bezug auf die ebenfalls vorangehend beschriebene CD-Etikettiervorrichtung, deren Führungsaufnahme eine zu der Aufnahmeplatte senkrechte Wandung aufweist, die in einem zu der Aufnahmeplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine rechteckige und/oder quadratische und/oder runde bzw. an eine weitere zweckmäßige Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist, schlägt die Erfindung in einer Weiterbildung vor, daß der Dorn ein Unterteil und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil aufweist, daß das Oberteil an seinem oberen Ende in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Kreis einen Durchmesser aufweist, der den Durchmesser einer Mittenöffnung der Compakt-Disk übertrifft. Auch bei einer derartigen Vorrichtung kann zur Anpassung an unterschiedliche Mittenöffnungen von Etiketten ein Zwischenring mit einer Mittenöffnung vorgesehen sein, die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser des Kreises an den Durchmesser des Oberteils angepaßt und wobei hinsichtlich des Zusammenwirkens der Einzelteile, der sich ergebenden Vorteile und möglicher weiterer verwirklichter Merkmale auch auf die vorangehenden Ausführungen Bezug genommen wird.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Etikettenbogen, bspw. im DIN A 4 Format, mit zumindest einem Etikett für ein Etikettieren von Compakt-Disks (CDs), wobei die Compakt-Disk eine Mittenöffnung mit einem Mittenöffnungsdurchmesser und auf ihrer Rückseite eine kreisförmige Stufe mit einem Stufendurchmesser aufweist und wobei das Etikett eine zumindest abschnittsweise kreisförmige Mittenöffnung mit einem Innendurchmesser aufweist. Ein derartiger Etikettenbogen ist aus der PCT/EP97/06108 bekannt, die vollinhaltlich mit in die
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vorliegende Anmeldung einbezogen wird, auch zu dem Zweck, Merkmale daraus in Ansprüche der vorliegenden Anmeldung aufzunehmen. Bei dem bekannten Etikettenbogen ist weiterhin vorgesehen, daß der Innendurchmesser des Etiketts mit einem bestimmten radialen Abstandsmaß den Stufendurchmesser übertrifft, so daß besonders bei kleinformatigen Compakt-Disks (sog. Single-Disks) bisweilen eine größere Etikettenoberfläche für Beschriftungen wünschenswert ist.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Erfindung vor, daß bei einem eingangs genannten gattungsgemäßen Etikettenbogen der Innendurchmesser eines Etiketts kleiner als der Stufendurchmesser ausgebildet ist, wobei jedoch der Mittenöffnungsdurchmesser der Compakt-Disk nicht erreicht oder unterschritten wird. Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Mittenöffnung des Etiketts eine sich radial nach außen erstreckende Ausnehmung aufweist, die beispielsweise im Sinne einer Verdrehsicherung formschlüssig mit einem radialen Vorsprung des Dorns einer CD-Etikettiervorrichtung zusammenwirken kann. Das Etikett kann zumindest abschnittsweise einen runden Außenrand mit einem Außendurchmesser aufweisen. Dieser kann beispielsweise geringfügig weniger als 120 mm, vorzugsweise 112 - 115 mm, betragen, wobei beispielsweise drei Etiketten versetzt zueinander auf dem Etikettenbogen angeordnet sind. Zur Etikettierung sog. Single-Disks kann auch vorgesehen sein, daß der Außendurchmesser des Etiketts geringfügig weniger als 80 mm, vorzugsweise 77 - 79 mm, beträgt, wobei auf einem Etikettenbogen beispielsweise jeweils sechs oder acht Etiketten in zwei Spalten zu jeweils drei oder vier Zeilen angeordnet sind. In einer Weiterbildung kann der Außenrand des Etiketts zwei parallel zueinander verlaufende Abschnitte aufweisen, die bezüglich des Durchmessers des Außen-
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randes des Etiketts Sekanten bilden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, daß das Etikett einen rechteckigen Außenrand mit Längsseiten und mit Querseiten aufweist, wobei die Länge der Längsseiten vorzugsweise 86 mm und die Länge der Querseiten vorzugsweise 56 mm beträgt.
Im Hinblick auf die bereits beschriebene Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, welche CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in eine Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, besteht die Möglichkeit, daß die CD-Etikettiervorrichtung eine Anlagewand bzw. einen Führungsvorsprung aufweist, die bzw. der sich senkrecht von der Auflageplatte nach oben erstreckt und insbesondere, daß dieser Führungsvorsprung bzw. diese Anlagewand zumindest abschnittsweise an eine Kreiskontur angepaßt ist. Dies bezüglich betrifft die Erfindung auch eine Ausgestaltung der Adaptervorrichtung, bei der diese ein Adapterteil mit einer formschlüssig an einen Außenrand einer CD angepaßten Führungsaufnahme und mit einem an der Anlagewand bzw. an dem Führungsvorsprung der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbaren Positionierelement aufweist, wobei darauf abgestellt wird, daß das Adapterteil als ein eine gebogene Schlitzführung aufweisendes Steckteil ausgebildet ist und daß die gebogene Schlitzführung an einen Bereich der Anlagewand bzw. des Führungsvorsprunges angepaßt ist. Die gebogene Schlitzführung stellt somit ein Positionierelement dar, mit dem das Adapterteil unmittelbar an der Anlagewand bzw an dem Führungsvorsprung der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbar ist. Der Führungsvorsprung dient dabei insofern als Anlagewand, als an dessen Oberflächen Innenflächen der Schlitzführung
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anliegen. Erfindungsgemäß ist damit eine einfache Möglichkeit zur universellen Anpassung von CD-Etikettiervorrichtungen an eine Etikettierung von CDs mit unterschiedlichen Formen und Größen geschaffen. Dabei ist insbesondere daran gedacht, daß die Kreiskontur etwa einen Durchmesser von etwa 120 mm oder von etwa 80 mm besitzt, der dann im wesentlichen dem Außendurchmesser von herkömmlichen Compakt-Disks entspricht. In Verbindung mit einer CD-Etikettiervorrichtung, deren Anlagewand bzw. Führungsvorsprung in Umfangsrichtung der Kreiskontur zumindest eine Grifföffnung mit einer seitlichen Berandung aufweist, kann die Adaptervorrichtung in der Weise weitergebildet sein, daß an dem Steckteil ein Vorsprung ausgebildet ist und daß der Vorsprung an der Berandung im Sinne einer Verdrehsicherung festlegbar ist. Dies erweist sich insbesondere dann von Vorteil, wenn die Adaptervorrichtung mehrere, beispielsweise zwei, Adapterteile aufweist, bei denen eine positionsgetreue Ausrichtung an der CD-Etikettiervorrichtung im Hinblick auf ein Zusammenwirken der Adapterteile bei der Ausrichtung und Führung der CD besondere Bedeutung zukommt. So besteht die Möglichkeit, daß beispielsweise zwei Adapterteile vorgesehen sind, die bezüglich eine zu der Auflageplatte parallelen Linie achsensymmetrisch ausgebildet sind. Auch besteht die Möglichkeit, daß eine andere Anzahl von Adapterteilen mit einer bezüglich einer oder mehreren Linien symmetrischer Ausgestaltung vorhanden sind, um bei der Ausrichtung und Führung der CD, abhängig von der Form ihres Außenrandes, zusammenzuwirken .
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, wobei die CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die
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Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, wobei die Adaptervorrichtung einen an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbaren Führungshalter und eine Anzahl von Führungselementen aufweist und wobei ein oder mehrere Führungselemente in Anpassung an einen Außenrand der Compakt-Disk an dem Führungshalter festsetzbar ist bzw. sind. Mit Bezug auf die bisherige Beschreibung kann es sich bei dem Führungshalter beispielsweise selbst um ein Adapterteil handeln, dessen Führungsaufnahme an einen Außenrand einer ersten CD angepaßt ist, und bei dem Führungselement kann es sich bspw. um ein vorangehend als sog. Füllstück beschriebenes Zusatzteil handeln, das in Anpassung an einen abweichenden Außenrand einer weiteren Compakt-Disk an einer Wandung des Adapterteils, wie dieses etwa auch in Verbindung mit den Fig. 18 bis 20 beschrieben ist, festsetzbar ist. Allgemein kann bei einer erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung, die einen Führungshalter und eine Anzahl von Führungselementen aufweist, vorgesehen sein, daß der Führungshalter als eine Platte mit einer Mittenöffnung ausgebildet ist, wobei die Kontur der Mittenöffnung im wesentlichen der Kontur einer Mittenöffnung eines Etiketts und/oder einer Mittenöffnung der Auflageplatte entsprechen kann. Des weiteren ist daran gedacht, daß die Kontur der Mittenöffnung des Führungshalters an die Außenkontur des Dorns,der auch als Etikettenvorsprung bezeichnet wird, angepaßt ist. Mit Bezug auf die vorangehenden Ausführungen kann eine Ausgestaltung eines Dorns vorgesehen sein, bei der dieser ein Unterteil und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil aufweist. In Verbindung mit einem solchen Dorn ist hinsichtlich des Führungshalters bevorzugt, daß dessen Mittenöffnung in ihrem Öffnungsquerschnitt an den Querschnitt des im Querschnitt verringerten Ober-
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teils des Domes angepaßt ist, wobei aber auch die Möglichkeit einer Anpassung des Öffnungsquerschnittes an das Dornunterteil besteht. An den im Querschnitt geringeren Oberteil des Domes kann eines Ausrichtung bzw. ein Festsetzen des Führungshalters je nach Ausgestaltung auch kombinativ nut einem Zwischenring und/oder mit einem Adapterring, wie dieser vorangehend in Verbindung mit dem Festsetzen einer Bodenplatte eines Adapterteils an einem Dornoberteil beschrieben wurde, erfolgen. Die diesbezüglich offenbarten Merkmale können daher einzeln oder in Kombination auch bei einer Adaptervorrichtung mit einem Führungshalter und mit Führungselementen verwirklicht sein. In Verbindung mit einer CD-Etikettiervorrichtung, deren Dorn einen sich in Absenkrichtung erstreckenden radialen Vorsprung, der in einer radialen Ausnehmung der Mittenöffnung der Auflageplatte verdrehsicher gehalten ist, aufweist, ist weiter bevorzugt, daß die Kontur der Mittenöffnung der Platte bzw. des Führungshalters eine hieran angepaßte radiale Ausnehmung aufweist. Während sich durch die Anpassung der Kontur der Mittenöffnung an eine im wesentlichen runde Außenkontur bereits eine konzentrische Ausrichtung des Führungshalters ergibt, wird durch die radiale Ausnehmung zusätzlich auch in Umfangsrichtung eine definierte und verdrehsichere Ausrichtung bezüglich des Doms und damit auch der Auflageplatte erreicht. Alternativ oder kombinativ kann die Platte bzw. der Führungshalter eine Außenkontur aufweisen, die im wesentlichen einer Außenkontur der Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung entspricht. Insbesondere besteht die Möglichkeit, daß der Führungshalter mit seinem Außenrand an der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbar ist, dies alternativ oder kombinativ zu der vorangehend beschriebenen Möglichkeit, den Führungshalter mit seiner Mittenöffnung festzusetzen. Alternativ kann aber
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die Platte bzw. der Führungshalter auch von der Auflageplatte abweichende Abmessungen besitzen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, daß sich der Führungshalter zur Vergrößerung der Auflagefläche bereichsweise oder insgesamt über die Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung hinaus erstreckt. Ds weiteren kann ein Druckdeckel vorgesehen sein zum Niederdrücken der Compakt-Disk und des Dorns gegen eine Rückstellkraft.
Weiter ist bevorzugt, daß die Platte bzw. der Führungshalter eine Plattenoberfläche aufweist, von der ausgehend sich Ausnehmungen in die Platte erstrecken, in denen das Führungselement festsetzbar ist. Ein Führungselement weist bevorzugt ein Führungsteil zur Anlage an dem Außenrand der CD und ein Fußteil auf, wobei das Fußteil an eine Ausnehmung der Platte bzw. des Führungshalters angepaßt ist. Das Führungselement kann des weiteren ein Kopfteil aufweisen, das gleichfalls an eine Ausnehmung der Platte angepaßt ist. Hinsichtlich einer oder mehrerer Ausnehmungen in der Platte bzw. in dem Führungshalter ist bevorzugt, daß diese senkrecht zur Ihrer Erstreckungsrichtung einen runden oder einen sechseckigen Ausnehmungsquerschnitt aufweisen, wobei jedoch auch andere zweckmäßige Ausnehmungsquerschnitte denkbar sind. In diesem Zusammenhang ist bevorzugt, daß das Fußteil einen Fußquerschnitt aufweist und/oder daß das Kopfteil einen Kopfquerschnitt aufweist, wobei der Fuß- und/oder der Kopfquerschnitt an den Ausnehmungsquerschnitt angepaßt ist. Des weiteren ist daran gedacht, daß das Führungsteil senkrecht zu seiner Haupterstreckungsrichtung einen Führungsquerschnitt aufweist, der bevorzugt eine runde und/oder eine dem Außenrand der CD angepaßte Kontur besitzt. Im allgemeinen können der Führungsquerschnitt und/oder der Fußquerschnitt und/oder der Kopfquerschnitt hinsichtlich ihrer
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Formgebung und/oder Größenabmessungen übereinstimmen oder aber abweichend gestaltet sein. Ein Führungselement kann in einer möglichen Ausgestaltung einstückig hergestellt sein, so daß der Führungsteil und der Fußteil sowie ein ggf. zusätzlich vorhandener Kopfteil benachbarte Abschnitte bilden. Alternativ kann aber auch eine Ausgestaltung eines Führungselementes zweckmäßig sein, bei der ein Fußteil und/oder ein Kopfteil vorzugsweise lösbar an einem Führungsteil festgesetzt ist. Unter einem Fußteil wird dabei im Sinne der Anmeldung derjenige Teil des Führungselementes verstanden, mit dem das Führungselement an dem Führungshalter festgesetzt ist, während ein ggf. zusätzlich vorhandenes Teil, das an einem von dem Fußteil abgewandten Bereich des Führungsteils angeschlossen ist, in dieser Anordnung als Kopfteil bezeichnet wird. Dies bedeutet, daß die Bezeichnung von Randteilen des Führungselementes als Fußteil bzw. als Kopfteil davon abhängig ist, mit welchem der Teile das Führungselement in einer betrachteten Befestigunglage gerade auf dem Führungshalter festgesetzt ist.
Aus den vorangehenden Ausführungen wird deutlich, daß die erfindungsgemäße Adaptervorrichtung durch die Kombination eines an der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbaren Führungshalters und einer Anzahl von in Anpassung an einen Außenrand der CD an dem Führungshalter festsetzbaren Führungselementen eine Möglichkeit zur einfachen und universellen Anpassung von CD-Etikettiervorrichtungen an einer Etikettierung von CD's mit unterschiedlichen Formen und Größen schafft. Eine Anpassung wird dadurch erreicht, daß ein oder mehrere Führungselemente in lage- bzw. anordnungsmäßiger Anpassung an den Außenrand einer gerade zu etikettierenden CD an dem Führungshalter festgesetzt sind, so daß eine auf die
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Oberseite des Dorns aufgelegte CD durch eine seitliche Anlage an dem oder den Führungselementen innerhalb ihrer Ebene in einer gewünschten Lage ausgerichtet und gehalten wird. Sofern der Dorn beispielsweise eine durchgehende ebene oder eine mit einer Ausnehmung versehene Oberfläche besitzt, kann mit der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung eine reine Außenzentrierung der Compakt-Disk verwirklicht sein. Dies bedeutet, daß vorzugsweise zwei oder mehrere Führungselemente lagemäßig derart an dem Führungshalter festgesetzt sind, daß die CD allein durch die seitliche Anlage ihres Außenrandes an den Führungselementen in der gewünschten Lage gehalten wird. Andererseits besteht die Möglichkeit, daß sich von der Oberseite des Dorns ausgehend ein senkrechter Zapfen nach oben erstreckt, dessen Außenkontur auf die Mittenöffnung einer Compakt-Disk abgestimmt ist. Bei einer solchen CD-Etikettiervorrichtung wird die CD in der Weise auf der Dornoberseite abgelegt, daß der Zapfen ihre Mittenöffnung durchsetzt, wodurch zugleich eine Ausrichtung der CD in seitlicher Richtung erhalten wird. Weist die zu etikettierende CD einen unrunden Außenrand auf, besteht - wie bei der zuvor beschriebenen CD-Etikettiervorrichtung ohne einen Zapfen - die Möglichkeit, durch ein oder mehrere Führungselemente, die in Anpassung an den Außenrand der CD an dem Führungshalter festgesetzt sind, zusätzlich auch eine eindeutige Ausrichtung der Compakt-Disk in Omfangs- bzw. in Verdrehrichtung zu gewährleisten. Indem der oder die Führungselemente an einer Vielzahl von über den Führungshalter verteilt angeordneten Positionen lösbar festsetzbar sind, besteht die Möglichkeit zur Anpassung einer CD-Etikettiervorrichtung an praktisch jede beliebige Form und Größe einer zu etikettierenden Compakt-Disk. Da die Führungselemente nach einem vorangehenden Versetzen an dem Führungshalter bevorzugt
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wieder von diesem lösbar sind und anschließend wieder an einer anderen oder an gleicher Stelle an dem Führungshalter festsetzbar sind, ist außerdem mit ein und derselben Adaptervorrichtung eine unbegrenzt häufige Anpassung einer CD-Etikettiervorrichtung an verschiedene Compakt-Disks, die verschiedene Formen und/oder Größen aufweisen, möglich. Bei hinreichend großer Anzahl von Positionen an dem Führungshalter, an denen ein Führungselement festgesetzt werden kann, ist zudem bereits mit einer geringen Anzahl von Führungselementen, die eine einfache, beispielsweise stiftartige Form besitzen können, die Möglichkeit zu einer universellen Anpassung von CD-Etikettiervorrichtungen an unterschiedlichste zu etikettierende Compakt-Disks gegeben.
Wie bereits ausgeführt, besteht die Möglichkeit, daß der Führungsquerschnitt und/oder der Fußquerschnitt und/oder der Kopfquerschnitt unterschiedliche Formgebungen und Abmessungen aufweisen. Beispielsweise können die jeweiligen Querschnitte kreisförmige Gestalt besitzen und dabei unterschiedliche oder gleiche Durchmesser aufweisen. Dem Führungsquerschnitt und dem Fuß- und/oder dem Kopfquerschnitt können dazu senkrecht verlaufende Mittellinien zugeordnet sein, wobei vorgesehen sein kann, daß die Mittellinien von Führungs- und Fußquerschnitt auf einer gemeinsamen Geraden liegen und/oder daß die Mittellinien von Führungs- und von Kopfquerschnitt parallel beabstandet zueinander verlaufen. Bei einer bezüglich des Führungshalters umgekehrten Anordnung eines solchen Führungselementes würde dies bedeuten, daß dann die Mittellinien von Fuhrungsund Kopfquerschnitt auf einer gemeinsamen Geraden liegen und/oder daß die Mittellinien von Führungs- und von Fußquerschnitt parallel zueinander verlaufen. Wenn die Mittellinien von Führungs- und Fußquerschnitt parallel
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beabstandet zueinander verlaufen, ist damit zugleich eine Exzentrizität des Führungsteils bezüglich des Fußteils erreicht. Durch diese Exzentrizität ist vorteilhaft eine Feineinstellung eines Führungselementes zur stufenlosen oder fein abgestuften Anpassung an die Lage bzw. den Verlauf des Randes einer zu etikettierenden Compakt-Disk möglich. Weist beispielsweise das Fußteil einen kreisförmigen Querschnitt auf und ist dieser an dem Führungshalter in einer Ausnehmung mit einem entsprechenden, kreisförmigen Querschnitt festgesetzt, so wird durch eine Drehung des Führungselementes um die Mittellinie des Fußteils bezüglich einer Seitenrichtung, in der eine Anlage des Führungselementes an dem Rand der Compakt-Disk erfolgen soll, eine stufenlose Anpaßbarkeit der Anlagefläche des Führungsteils an den CD-Rand in einem bestimmten Abstandsintervall erreicht, wobei die Größe des Abstandsintervalles von der Exzentrizität, d.h. von dem Abstand zwischen den Mittellinien von Fußteil und von Führungsteil sowie von den Querschnittsabmessungen des Führungsteils abhängig ist. Bei einer alternativ möglichen Ausführungsform, bei der das Fußteil und die Ausnehmung beispielsweise einen sechseckigen Querschnitt aufweisen, ist hingegen durch schrittweises Umsetzen des Fußteils in der Ausnehmung eine entsprechend schrittweise Anpassung des Führungsteils an den Rand der Compakt-Disk möglich, wobei das Führungselementin jeder der vorgezeichneten Verdrehpositionen an dem Führungshalter vorteilhaft in einer eindeutigen und reproduzierbaren Lage festsetzbar ist. Eine entsprechend eindeutige und reproduzierbare Anordnung ist auch dann gegeben, wenn die Mittellinien von Fußteil und von Fußteil auf einer gemeinsamen Geraden liegen und das Führungsteil einen runden Querschnitt besitzt.
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An dem Führungshalter kann eine Ausnehmung als Sacklochbohrung oder als Durchgangsbohrung ausgebildet sein. Bevorzugt ist, daß diese einen über ihre Erstreckungslänge konstanten Querschnitt aufweist, wobei aber auch eine gewisse Verjüngung zum unteren Ende hinsichtlich der Befestigung von Vorteil sein kann. In einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Platte bzw. der Führungshalter eine Unterseite aufweisen, von der sich nach unten weisende Vorsprünge erstrecken. Durch diese Vorsprünge wird die Platte bzw. der Führungshalter von der Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung beabstandet. In diesem Zusammenhang kann eine Weiterbildung eines Führungselementes in der Weise zweckmäßig sein, daß das Fuß- und/oder das Kopfteil zumindest zwei zueinander beabstandete Federstege aufweist, wobei ein Federsteg an einem freien Ende auf der dem beabstandeten Federsteg abgewandten Seite eine von dem beabstandeten Federsteg weggerichtete Auswölbung besitzt. Im unbelasteten Zustand ist dabei der Abstand zwischen einem Außenrand der Auswölbung und dem Außenrand am freien Ende des beabstandeten Federsteges geringfügig größer als ein Querschnittsmaß, beispielsweise der Durchmesser, einer Ausnehmung des Führungshalters. Des weiteren ist bevorzugt, daß in Längsrichtung der Abstand zwischen dem Führungsteil und dem ihm zugewandten Rand der Auswölbung in etwa der Dicke des Führungshalters im Randbereich einer Ausnehmung entspricht. Bei einem Festsetzen des Führungselementes an dem Führungshalter wird ein solches Fußteil mit den zueinander beabstandeten Federstegen in die Ausnehmung eingedrückt, wobei die freien Enden der Federstege gegen eine elastische Kraft einander angenähert werden. Im vollständig eingesetzten Zustand treten die Federstegenden aus dem unteren Ende der Durchgangsbohrung hervor, so daß für die Auswölbung (en) ein seitlicher Freiraum gegeben ist. Im voll-
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ständig eingesetzten Zustand tritt daher durch die Federwirkung wieder eine Aufspreizung der Federenden ein, so daß das Führungselement aufgrund des unterseitig des Führungshalters durch die Auswölbung erreichten Formschlusses in dem festgesetzten Zustand gesichert ist. Weisen dabei die Federstege bspw einen nach außen hin abgerundeten Querschnitt auf, ist auch in dem beschriebenen, in Axialrichtung gesicherten Zustand noch eine Verdrehung des Führungselementes zur Einstellung möglich. Hinsichtlich dieser vorbeschriebenen Ausgestaltung eines Fußteils ist weiter bevorzugt, daß die nach unten weisenden Vorsprünge des Führungshalters eine Erstreckung senkrecht zu der Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung besitzen, welche die Erstreckung einer Auswölbung eines Federsteges in Längsrichtung des Federsteges geringfügig übertrifft.
Der Führungshalter kann in der Weise weitergebildet sein, daß zwischen Rändern benachbarter Ausnehmungen Abstände belassen sind, die in etwa einer Querschnittsabmessung, insbesondere dem Durchmesser, des Fuß- und/oder des Kopfteils entsprechen. In diesem Zusammenhang wird eine zweckmäßige Weiterbildung eines Führungselementes darin gesehen, daß der Fußquerschnitt einen Fußdurchmesser und daß der Führungsguerschnitt einen Führungsdruchmesser besitzt, wobei der Führungsdurchmesser das Zwei-bis Dreifache des Fußdurchmessers beträgt.
Insbesondere ist bevorzugt, daß der Führungsdurchmesser den dreifachen Wert des Fußdurchmessers besitzt und daß die Mittellinie des Führungsdurchmessers und die Mittellinie des Fußdurchmessers in einem Abstand zueinander verlaufen, der dem Durchmesser des Fußteils entspricht. Während durchaus auch andere Größenverhältnisse zweckma-
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ßig sein können, ist bei der letztgenannten Ausgestaltung eine Abstimmung zwischen den Abständen der Ausnehmungen, der Exzentrizität und den Abmessungen des Führungsguerschnittes erreicht, derzufolge das Führungselement in Verbindung mit einer Vielzahl von Ausnehmungen, die an dem Führungshalter in zueinander regelmäßigen seitlichen Abständen ausgebildet sind, an praktisch jeden Verlauf des Außenrandes einer Compakt-Disk anpaßbar ist. Weiter ist bevorzugt, daß mehrere Ausnehmungen entlang einer gedachten Linie angeordnet sind. Eine gedachte Linie kann beispielsweise entlang einer Geraden, entlang eines Kreisbogens oder entlang einer anderen zweckmäßigen Kontur verlaufen, wobei mehrere gedachte Linien parallel zueinander und/oder konzentrisch und/oder radial bezüglich einer senkrechten Symmetrielinie der Auflageplatte verlaufen können. Alternativ oder kombinativ besteht auch die Möglichkeit, daß ein Führungselement eine Mehrzahl von benachbarten Fuß- und/oder Kopfteilen aufweist.
Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk (CD) mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, wobei darauf abgestellt ist, daß die Auflageplatte eine Oberfläche aufweist, von der ausgehend sich Ausnehmungen in die Auflageplatte erstrecken, und daß ein Führungselement vorgesehen ist, das in Anpassung an einen Außenrand der Compakt-Disk an einer Ausnehmung der Auflageplatte festsetzbar ist. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang an eine (D-Etikettiervorrichtung gedacht, bei welcher die Auflageplatte ein integraler Bestandteil ist. Beispielsweise kann eine Auflageplatte, welche entsprechende Ausnehmungen in Gestalt von
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Sackloch- und/oder Durchgangsbohrungen aufweist, einstückig mit einer ringförmigen Basis verbunden sein, durch welche die Auflageplatte von einer Unterlage der CD-Etikettiervorrichtung beabstandet ist. Des weiteren besteht die Möglichkeit, daß die erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung durch eines oder mehrere der in Verbindung mit einer Adaptervorrichtung beschriebenen Merkmale weitergebildet ist.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Etikettieren einer Compakt-Disk (CD) mit einer Etikettiervorrichtung, welche eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, wobei der Dorn in einer Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist. Um ein entsprechendes Verfahren an die Etikettierung von Compakt-Disks mit unterschiedlichen Formen und Größen anzupassen, schlägt die Erfindung vor, daß an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung ein Führungshalter festgesetzt wird, daß an dem Führungshalter in Anpassung an einen Außenrand der CD ein Führungselement festgesetzt wird, daß das Etikett mit einer Klebefläche nach oben auf den Führungshalter oder auf die Auflageplatte aufgelegt wird, daß die CD auf die Oberseite des Dorns aufgelegt wird und daß die CD mit dem Dorn bis zur Kontaktierung der CD mit der Klebefläche abgesenkt wird. Das Niederdrücken kann bspw. durch Zuhilfenahme eines Druckdeckels erfolgen.Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, daß das Führungselement erst dann an dem Führungshalter festgesetzt wird, wenn die Compakt-Disk bereits auf die Oberseite des Dorns aufgelegt worden ist und hierauf ggf. bereits durch ein geeignetes Hilfsmittel ausgerichtet worden ist. Es kann dann mit dem Führungselement im Randbereich der Compakt-Disk durch einfaches Probieren eine Position auf
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dem Führungshalter gefunden werden, an der nach dem Festsetzen des Führungselementes eine Anpassung an den CD-Äußenrand besteht, bzw. an der eine solche Anpassung durch eine Verdrehung des Führungselementes möglich ist. In diesem Zusammenhang wird hier auch auf mögliche Ausgestaltungen des Führungshalters und eines Führungselementes verwiesen, wie diese in Verbindung mit einer erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung beschrieben worden sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die zum Festsetzen eines oder mehrerer Führungselemente zweckmäßigen Positionen vorzugeben, worauf in der weiteren Beschreibung noch eingegangen wird. In diesem Fall können das oder die Führungselemente festgesetzt werden, noch bevor die Compakt-Disk auf den Dorn aufgelegt wird. In jedem Fall kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren eine Adaptervorrichtung mit einem Führungshalter und mit einem oder mehreren Führungselementen verwendet werden, wie diese vorangehend beschrieben wurde. Sofern der Führungshalter eine Mittenöffnung aufweist, deren Kontur im wesentlichen mit der Kontur einer Mittenöffnung des Etiketts bzw. mit der Mittenöffnung der Auflageplatte der CD-Etikettiervorrichtung bzw. mit einem Querschnitt des Domes (beispielsweise mit einem Querschnitt eines Dornoberteils, der kleiner als der Querschnitt des Dornunterteils ist) übereinstimmt, kann das Verfahren dadurch weitergebildet sein, daß der Führungshalter mit der Mittenöffnung an einer Außenfläche des Dorns festgesetzt wird. Auch kann eine CD-Etikettiervorrichtung Verwendung finden, bei der sich von der Oberseite des Dorns ein Zapfen nach oben erstreckt, dessen Durchmesser an den Durchmesser der Compakt-Disk angepaßt ist. Es besteht hier die Möglichkeit, daß die Compakt-Disk beim Ablegen auf den Dorn mit ihrer Mittenöffnung auf den Zapfen aufgeschoben wird. Das erfindungsgemäße Verfahren kann eine Erweiterung erfahren,
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bei der eine Positionierschablone, bspw. aus Papier, hergestellt wird, welche die Kontur des Außenrandes der Compakt-Disk und eine für die Ausrichtung der Compakt-Disk geeignete Position eines oder mehrerer Führungselemente, beispielsweise als Aufdruck, zu erkennen gibt. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, daß der Umriß einer zu etikettierenden Compakt-Disk zunächst auf einen durchscheinenden Papierbogen übertragen wird, der sodann auf die die Ausnehmungen aufweisende Oberfläche des Führungshalters aufgelegt wird. Sodann können zur Ausrichtung der Compakt-Disk geeignete Ausnehmungen auf dem Bogen gekennzeichnet werden.
Des Weiteren ist zweckmäßig, wenn in dieser Lage der Positionierschablone darauf zugleich auch der Verlauf der Mittenöffnung des Führungshalt'ers verzeichnet wird und anschließend an der Positionierschablone eine der Mittenöffnung entsprechende Ausnehmung, beispielsweise durch Ausschneiden mit einer Schere, vorgesehen wird. Die Positionierschablone kann dann noch eine der Randkontur der Auflageplatte entsprechende Randkontur erhalten, was beispielsweise wieder durch Ausschneiden mit einer Schere erfolgen kann. Die Herstellung einer Positionierschablone kann natürlich auch unter Zuhilfenahme eines Computers mit einem geeigneten Zeichenprogramm und insbesondere unter Zuhilfenahme eines Scanners und/oder eines Druckers erfolgen. Sofern die Positionierschablone mit einer Mittenöffnung hergestellt wird, deren Randkontur im wesentlichen der Randkontur der Mittenöffnung der Auflageplatte bzw. der Mittenöffnung des Führungshalters bzw. der Mittenöffnung eines Etiketts bzw. einer Querschnittskontur des Domes entspricht, kann mittels des Domes eine einfach reproduzierbare Ausrichtung der Positionierschablone bezüglich der Auflageplatte bzw. bezüglich des Führungshalters
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erfolgen. Sofern der Dorn einen sich in Absenkrichtung rippenartig erstreckenden, bezüglich eines Querschnittes radialen Vorsprung aufweist, kann auch die Positionierschablone an ihrer Mittenöffnung mit einer ihm angepaßten radialen Ausnehmung hergestellt werden. In diesem Fall wird beim Auflegen der Positionierschablone zugleich auch in Umfangsrichtung eine reproduzierbare und verdehsichere Ausrichtung erhalten.
Bei einem Etikettiervorgang nach dem erfindungsgemäßen Verfahren kann die Positionierschablone noch vor dem Auflegen des Etiketts auf die Auflageplatte bspw. auf den Führungshalter aufgelegt werden, wonach die Position, an der das bzw. die Führungselemente an dem Führungshalter zweckmäßig festzulegen sind, der Postionierschablone unmittelbar ohne weitere Vorbereitung zu entnehmen sind. Die Auswahl von Positionen, mit denen eine gewünschte Ausrichtung einer bestimmten Compakt-Disk durch die Führungselemente erhalten wird, muß daher nur bei der Herstellung der Schablone, nicht aber bei jeder erneuten Anpassung einer CD-Etikettiervorrichtung auf diese Compakt-Disk in Abstimmung auf die Form des Außenrandes der CD vorgenommen werden. Bei einer solchen Anpassung der CD-Etikettiervorrichtung besteht auch die Möglichkeit, daß ein Führungselement mit einem Fußteil an einer gekennzeichneten Position einfach durch die Postionierschablone hindurchgedrückt wird und mit dem Fußteil in einer unterhalb der Positionierschablone in dem Führungshalter ausgebildeten Ausnehmung festgesetzt wird.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Etikettieren einer Compakt-Disk (CD) mit einer Etikettiervorrichtung, welche eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, bei welcher der Dorn in einer Ruhe-
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Stellung über die Auflageplatte hervorsteht und gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist und bei welcher die Auflageplatte eine Oberfläche aufweist, von der ausgehend sich Ausnehmungen in die Auflageplatte erstrecken, in denen zumindest ein Führungselement festsetzbar ist, wobei bei dem Verfahren an der Auflageplatte in Anpassung an einen Außenrand der CD ein oder mehrere Führungselemente festgesetzt werden, das Etikett mit einer Klebefläche nach oben auf die Auflageplatte aufgelegt wird, die CD auf die Oberseite des Dorns aufgelegt wird und die CD mit dem Dorn bis zur Kontaktierung der CD mit der Klebefläche abgesenkt wird. Auch bei diesem Verfahren können einzelne oder mehrere Merkmale zusätzlich verwirklicht sein, wie diese zuvor in Verbindung mit einem Verfahren unter Verwendung eines separaten Führungshalters bzw einer Adaptervorrichtung beschrieben worden sind.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen, welche doch lediglich Ausführungsbeispiele darstellen, erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine geschnittene Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung mit einer ersten bekannten CD-Etikettiervorrichtung gemäß Schnittverlauf in Fig. 4,
Fig. la eine Draufsicht auf eine rechteckige Compakt-Disk mit Scheckkarten-Format,
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Adapterteil gemäß Fig. 1,
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Fig. 3 eine Schnittansicht der Adaptervorrichtung und der CD-Etikettiervorrichtung nach Fig. 1 in niedergedrücktem Zustand der Compakt-Disk gemäß Schnittverlauf in Fig. 4,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Adapterteil gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Adaptervorrichtung mit darin eingelegtem Etikett,
Fig. 5a eine Draufsicht auf ein rechteckiges Etikett, dessen Mittenöffnung eine radiale Ausnehmung aufweist,
Fig. 6 eine Schnittansicht des Adapterteils nach Fig. 5 entlang der Schnittlinie VI-VI,
Fig. 7 eine Schnittansicht des Adapterteils nach Fig. 5 entlang der Schnittlinie VII-VII,
Fig. 8 eine Draufsicht auf das Adapterteil nach Fig. 5 mit in die Führungsaufnahme eingelegter Compakt-Disk,
Fig. 9 eine Schnittansicht des Adapterteils nach Fig. 8 entlang der Schnittlinie IX-IX,
Fig. 10 eine Draufsicht auf das Adapterteil nach Fig. 5 mit darin eingelegtem rundem Etikett und runder Compakt-Disk,
Fig. 11 eine Schnittansicht des Adapterteils nach Fig. 10 entlang der Schnittlinie XI-XI1
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Fig. 12 eine Draufsicht auf ein Adapterteil einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform einer Adaptervorrichtung mit Etikettenrandführungselementen aus Schaumstoff,
Fig. 13 eine Schnittansicht des Adapterteils nach Fig. 12 entlang der Schnittlinie XIII-XIII,
Fig. 14 eine Draufsicht auf ein Adapterteil einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform einer Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, deren Dorn im Querschnitt radiale Vorsprünge aufweist,
Fig. 15 eine Draufsicht auf ein Adapterteil in einer weiteren Ausfuhrungsform,
Fig. 16 eine Draufsicht auf eine Kbmpakt-Disk mit zwei geradlinigen Längsseiten und zwei gerundeten Schmalseiten,
Fig. 17 eine Draufsicht auf ein, einer Kompakt-Disk gemäß Fig. 16 zuordbares Etikett,
Fig. 18 eine der Fig. 15 entsprechende Draufsicht auf das Adapterteil bei Anordnung von Füllstücken zur abschnittsweisen Änderung der runden Kontur der Führungsaufnähme,
Fig. 19 die Draufsicht auf die, der CD-Etikettiervorrichtung zugeordnete Adaptervorrichtung in niedergedrücktem Zustand der Compakt-Disk gemäß Fig. 16 und eingelegtem Etikett gemäß Fig. 17,
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Fig. 20 den Schnitt gemäß der Linie XX-XX in Fig. 19,
Fig. 21 eine Schnittansicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung gemäß einer weiteren Ausfuhrungsform im Ruhezustand,
Fig. 22 eine Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung nach Fig. 21 im belasteten Zustand,
Fig. 23 eine Schnittansieht einer CD-Etikettiervorrichtung mit einem Zwischenring im unbelasteten Zustand,
Fig. 23a eine Draufsicht auf den Zwischenring nach Fig. 23,
Fig. 24 eine Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung in einer durch die Schulterauflage des Kolbens modifizierten Ausfuhrungsform,
Fig. 25 eine Schnittansicht auf eine gegenüber Fig. 21 durch eine Adaptervorrichtung modifizierte CD-Etikettiervorrichtung,
Fig. 26 eine Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung in einer weiteren Ausfuhrungsform,
Fig. 27a eine schematische Schnittansicht einer CD-Etikett iervorrichtung ,
Fig. 27b eine schematische Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung mit einem Zwischenring,
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Fig. 27c eine schematische Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung mit einem Zwischenring und einer Adaptervorrichtung,
Fig. 27d eine schematische Schnittansicht einer CD-Etikett iervorrichtung mit einem Adapterring und einer Adaptervorrichtung,
Fig. 27e eine schematische Schnittansicht einer CD-Etikett iervorrichtung mit einem Zwischenring, mit einem Adapterring und mit einer Adaptervorrichtung,
Fig. 28 eine Draufsicht auf einen Etikettenbogen mit drei runden Etiketten,
Fig. 29 eine Draufsicht auf einen Etikettenbogen mit sechs, gegenüber Fig. 28 verkleinerten runden Etiketten und
Fig. 30 eine Draufsicht auf einen Etikettenbogen mit acht, gegenüber Fig. 28 verkleinerten rechtekkigen Etiketten mit abgerundeten Schmalseiten und parallel verlaufenden Längsseiten,
Fig. 31 eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung und auf ein Adapterteil einer weiteren bevorzugten Ausführungsform einer Adaptervorrichtung,
Fig. 32 eine Schnittansicht der Anordung aus Fig. 31 entlang der Schnittlinie XXXII-XXXII,
Fig. 33 eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung mit einer Adaptervorrichtung gemäß einer
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weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform mit Führungshalter und mit Führungselementen,
Fig. 34 eine Schnittansicht der Anordnung gemäß Fig. 33 entlang der Schnittlinie XXXIV-XXXIV,
Fig. 35 einen Teilschnitt durch eine CD-Etikettiervorrichtung und eine Adaptervorrichtung gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform
Fig. 35a eine Seitenansicht eines Führungselementes mit Federstegen,
Fig. 35b eine Draufsicht auf ein Führungselement mit Federstegen,
Fig. 35c einen Teilschnitt der Anordnung nach Fig. 35 entlang der Schnittlinie C-C,
Fig. 36 eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung und eine Adaptervorrichtung gemäß einer weiter bevorzugten Ausfuhrungsform,
Fig. 37a eine Compakt-Disk, deren Außenkontur von einer Kreisform abweicht,
Fig. 37b eine Klebeetikett zur Etikettierung der Compakt-Disk nach Fig. 37a,
Fig. 37c eine Positionierschablone zur Anpassung einer CD-Etikettiervorrichtung an ein Etikettieren der Compakt-Disk nach Fig. 37a mit dem Etikett nach Fig. 37b,
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Fig. 38 eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung mit einer Adaptervorrichtung gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform in Verbindung mit der Compakt-Disk nach Fig. 37a und dem Etikett nach Fig. 37b,
Fig. 39a einen Ausschnitt aus der Anordnung gemäß Fig. 34, betreffend ein Führungselement und einen Befestigungsbereich des Führungshalters,
Fig. 39b-39f jeweils einen Ausschnitt aus einer Schnittansicht mit einer zu Fig. 39a alternativen Ausgestaltung eines Fuhrungselementes,
Fig. 40a einen Ausschnitt aus der in Fig. 33 gezeigten Draufsicht mit einem Führungshalter und mit einem Führungselement,
Fig.40b-40e jeweils einen Ausschnitt aus einer Draufsicht mit einer zu Fig. 40a alternativen Ausgestaltung eines Führungselements,
Fig. 41 eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung und eine Adaptervorrichtung gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform sowie auf eine Compakt-Disk und einen Druckdeckel,
Fig. 42 eine Draufsicht auf einen Führungshalter und verschieden Führungselemente der in Fig. 41 dargestellten Adaptervorrichtung,
Fig. 43 eine Draufsicht auf die Unterseite des in Fig. 42 in eine Oberansicht gezeigten Führungshalters ,
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Fig. 44 eine Seitenansicht der Anordung gemäß Fig. 42 in Blickrichtung XXXXIV,
Fig. 45 eine Seitenansicht des auch in den Fig. 41, 42 und 44 gezeigten verschiebbaren Führungselementes und
Fig. 46 eine weitere Ausführungsform einer Etikettiervorrichtung mit einem Zwischenring.
Fig. 1 zeigt in einer geschnittenen Explosionsansicht ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 1 in Verbindung mit einer ersten Ausführungsform einer bekannten CD-Etikettiervorrichtung 2. Letztere weist eine Auflageplatte 3 und einen Dorn 4 auf, der in einer Ruhestellung über die Aufnahmeplatte 3 vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung 5 der Aufnahmeplatte 3 absenkbar ist. Die Adaptervorrichtung 1 weist ein Adapterteil 6 mit einer formschlüssig an einen Außenrand 7 einer Compakt-Disk 8 angepaßten Führungsaufnahme 9 auf. Weiterhin besitzt das Adapterteil 6 ein an einer Anlagewand 10 der CD-Etikett iervorrichtung 2 festsetzbares Positionierelement 11. Fig. 1 zeigt weiterin ein Etikett 12, das in der dargestellten Ansicht mit einer bedruckten Seite nach unten und mit der gegenüberliegenden, mit Klebstoff beschichteten Seite nach oben weist. Weiter ist auch ein Deckel 13 mit einer Deckelplatte 14 und mit einer Handhabe 15 dargestellt. Der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen weiteren Bestandteil der Adaptervorrichtung bildet. Die Rückstellkraft des Doms 5 wird bei der dargestellten CD-Etikettiervorrichtung 2 durch eine Druckfeder 16 erzeugt, an deren Stelle in weiteren Kanten CD-Etikettiervorrichtungen auch beispielsweise Blattfedern oder beispielsweise ein Schaumstoffkissen
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treten kann. Weitere Einzelheiten zu den in Fig. 1 dargestellten Komponenten sowie deren Zusaitimenspiel wird nachfolgend in Verbindung mit den Figuren la bis beschrieben.
Fig. la zeigt in einer Draufsicht eine rechteckige Compakt-Disk 8, die hinsichtlich der äußeren Abmessungen an eine Scheck- oder Visitenkarte angepaßt ist. Die rechteckige Kontur 17 der Compakt-Disk 8 besitzt dazu Kantenlängen von in einer Längsrichtung L 86 mm und von in einer Breitenrichtung B 56 mm. Desweiteren weist die Compakt-Disk 8 eine Mittenöffnung 18 auf, deren Durchmesser im gezeigten Beispiel mit dem für Compakt-Disks üblichen Mittenöffnungs-Durchmesser übereinstiinmt. Die Mittenöffnung 18 ist ebenfalls in Analogie zu Standard-CDs von einem unbeschriebenen Bereich 19 umgeben, der, wie bei Compakt-Disks gebräuchlich, von einem Stapelring 20 berandet ist. In Verbindung mit Fig. 1, die eine Schnittansicht der Compakt-Disk 8 enthält, wird deutlich, daß die Dicke der Compakt-Disk 8 im Dickenbereich herkömmlicher CDs liegt.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das in Fig. 1 geschnitten dargestellte Adapterteil 6 der Adaptervorrichtung 1. Sie besitzt eine Führungsaufnahme 9, die in Gebrauchsstellung nach unten durch eine Bodenplatte 21 (vergl. Fig. 1) begrenzt wird. Außerdem weist die Führungsaufnahme 9 eine zu der Aufnahmeplatte 3 der CD-Etikett iervorrichtung 2 in Gebrauchsstellung senkrechter Wandung 22 auf, die in einem zu der Auflageplatte 3 abschnittsweise an eine rechteckige und an eine runde Kontur einer Compakt-Disk 8 angepaßt ist. Wie sich dies auch in Verbindung mit Fig. 4 deutlich ergibt, ist in den Bereichen 23 und 39 der Wandung 22 eine Anpassung an die rechteckige Kontur 17 der in Fig. la dargestell-
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ten Compakt-Disk 8 realisiert, indem der Abstand zweier einander gegenüberliegender Bereiche 23 der Abmessung der Compakt-Disk 8 in ihrer Breitenrichtung B entspricht, bzw. diesen im Sinne einer leichtgängigen und präzisen Führung geringfügig übertrifft und indem der Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden Flächenbereichen der Abmessung der CD8 in ihrer Längsrichtung entsprechend angepaßt ist. Dagegen ist in den Bereichen der Wandung 22 eine Anpassung an eine runde Kontur 17 einer Compakt-Disk vorgesehen, wobei der Anpassung in dem zuvor erläuterten Sinn einer sog. Single-CD mit einem Außendurchmesser von etwa 80 mm zugrundegelegt ist. Von einem äußeren Rand eines Vorsprunges 38 verläuft die Wandung 22 einem Kreissegment folgend zu einem äußeren Ende eines zweiten Vorsprunges 38, der zu dem ersten benachbart liegt, so daß die Wandung 22 umlaufend geschlossen verläuft. Durch die umlaufende Wandung 22 ist dabei gleichsam eine Führungsbacke 24 gebildet, die sich in dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit einer zweiten, zu ihr achsensymmetrisch erstreckenden Führungsbacke 25 von der Bodenplatte 21 erhebt. In den äußeren Bereichen 26 der Wandung 22 kommt der Wandung 22 die Bedeutung einer ringförmigen Zentrierwand zu, durch die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zugleich im wesentlichen das Positionierelement 11 gebildet ist. Das Positionierelement 11 weist somit eine in Gebrauchsstellung zu der Auflageplatte 3 senkrechte Außenpositionierflache 27 auf. Diese ist, wie in Verbindung mit den Figuren 1, 3 und 4 zu erkennen ist, an den Innendurchmesser einer Anlagewand 28 eines Umfangsvorsprunges 29 der CD-Etikettiervorrichtung 2 angepaßt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Außenpositionierfläche 27 an einen Innendurchmesser der Anlagewand 28 des Umfangsvorsprungs 29 angepaßt, der auf einer Aufnahme einer Compakt-Disk 8 mit einem Durch-
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messer von etwa 120 mm, der in etwa herkömmlichen Standard-CDs entspricht, abgestimmt.
Gemäß Figur 2 weist die Bodenplatte 21 außerdem eine Ausnehmung 31 mit einem Ausnehmungsrand 32 auf, dessen Stirnfläche 33 eine Innenpositionierfläche 34 bildet. Mittels der Innenpositionierflache 34 erfolgt eine Positionierung gegenüber einer weiteren Anlagewand 35, die an dem Dorn 4 umfangseitig gebildet ist. Insofern kommt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auch der Boden 21 die Bedeutung eines Positionierelementes zu. Die Innenpositionierflache 34 weist eine sich radial nach außen erstreckende Ausnehmung 36, in die in Gebrauchsstellung (vgl. Fig. 3 und 4) ein radialer Vorsprung 37 des Dorns 4 in Umfangsrichtung formschlüssig eingreift. Mit Bezug auf Figur 2 ist nach dem vorhergesagten deutlich zu erkennen, daß die Wandung 22 der Führungsaufnahme 9 in einem zu der Auflageplatte 3 parallele Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine Kontur angepaßt ist, die einer Projektion eines Rechtekkes und eines mit dem Rechteck überlappenden Kreises entspricht.
Figur 3 verdeutlicht in einer Schnittansicht die Gebrauchsstellung der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 1 mit einem Adapterteil 6 und mit einem Deckel 13, in der das Adapterteil 6 auf der Auflageplatte 3 der CD-Etikettiervorrichtung 2 aufsitzt. Das Adapterteil 6 ist dabei mit seiner Außenpositionierflache 27 des Positionierelements 11 und mit einer Innenpositionierflache des Positionierelementes 11' in der Weise an den Anlagewanden 28 und 35 der CD-Etikettiervorrichtung 2 festgesetzt, daß keine Verschiebung des Adapterteils 6 bzgl. einer gewünschten Positionierstellung möglich ist. Durch den Umfangsrichtung formschlüssigen Eingriff
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des radialen Vorsprungs 37 in die Ausnehmung 36 der Bodenplatte 21 ist das Adapterteil 6 zudem verdrehsicher festgesetzt. In der in Figur 3 dargestellten Gebrauchsstellung ist der Dorn mit der Compakt-Disk 8 mittels des Deckels 13 gegen die Rückstellkraft der Druckfeder 16 abgesenkt, so daß eine Kontaktierung und Verklebung der CD-Unterseite mit dem Etikett 12 erfolgt . In dem gezeigten Anwendungsfall besitzt das Etikett 12 die gleiche Außenkontur wie die in Figur la dargestellte Compakt-Disk 8 und eine Mittenöffnung, die der Außenkontur des Doms 4 angepaßt ist. Das Etikett weist somit auch eine zeichnerisch nicht näher dargestellte radiale Ausnehmung in seiner Mittenöffnung auf, in die der Vorsprung 37 in Umfangsrichtung formschlüssig greift. Durch den Dorn 37 ist damit in dem gezeigten Ausführungsbeispiel letztlich erreicht, daß sowohl das Adapterteil 6 als auch das Etikett 12 in einer eindeutigen und verdrehsicheren Umfangsposition gehalten sind, so daß sie zueinander in einer gewünschten unveränderlichen Drehwinkellage zugeordnet sind. Es wird daraus deutlich, daß dadurch zugleich auch eine eindeutige Lagezuordnung des Etiketts 12 zu der Compakt-Disk 8 verwirklicht ist. Dies deshalb, da - wie in Figur 4 deutlich sichtbar - die Compakt-Disk 8 durch ihre Anlage an der Wandung 22 der Führungsaufnahme 9 sowohl an einer Verschiebung, wie auch an einer Verdrehung gehindert ist. Durch den Eingriff des Dorn-Vorsprunges wäre in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel auch dann eine eindeutige Positionierung des Etiketts ermöglicht, wenn es gegenüber der Führungsaufnahme geringere Abmessungen aufweisen würde. Andererseits ist bei dem in den Figuren dagestellten Etikett eine Verschiebung in Längsrichtung der Compakt-Disk 8 verhindert, indem eine Ausrichtung zweier gegenüberliegender Etikettenränder an Anlagebereichen 39 von Vorsprüngen
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38 der Wandung 22 erfolgt. Dabei ist zugleich der Abstand der Vorsprünge 38 in Breitenrichtung der Compakt-Disk 8 so bemessen, daß nach dem Einlegen des Etiketts 12 in die Führungsaufnahme 9 ein bequemes Ablegen und Ausbreiten des Etiketts 12 zu dessen Schmalseiten hin möglich ist. Wenn anstelle der dargestellten rechteckigen Compakt-Disk 8 eine runde Compakt-Disk etikettiert werden soll, wird diese zudem auf ihre Führung abgestimmten Segmenten der Wandungen 22 ausgerichtet, auf der Oberseite des Dorns 4 abgelegt und gegen die Rückstellkraft der Feder 16 bis zur Kontaktierung eines auf der Bodenplatte 21 bereitliegenden Etiketts abgesenkt, das ebenfalls einen kreisförmigen Durchmesser aufweisen kann.
Hinsichtlich des Deckels 13 der Adaptervorrichtung 1 ist den Figuren 3 und 4 zu erkennen, daß dieser eine Deckelplatte 14 aufweist, die innerhalb der Plattenebene geometrisch an eine runde Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist, wobei in einer Projektion keine Überschneidungen des Deckels mit der runden Kontur gegeben sind. Der Deckel 13 kann wahlweise zum Absenken einer runden oder einer rechteckigen Compakt-Disk 8 verwendet werden, wobei er zugleich in der Führungsaufnähme 9 des Adapterteils 6 gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben gesichert ist.
Abweichend von dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Möglichkeit, anstelle eines einteiligen Adapterteiles 6 zwei bspw. baugleiche Adapterteile paarweise einzusetzen, von denen jedes Adapterteil im wesentlichen die Gestalt einer Führungsbacke aufweist und dabei mit geeigneten Verbindungsmitteln an dem Umfangsvorsprung 29 der CD-Etikettiervorrichtung 2 festgesetzt ist. Dazu wäre es denkbar, daß die jeweili-
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gen Adapterteile Klemmbügel aufweisen, mit den sie die Umfangsvorsprünge übergreifen, so daß eine eindeutige Positionierung ermöglicht ist, ohne die Gefahr eines unbeabsichtigten Verschiebens der Adapterteile. Außerdem können zur Anpassung eines Adapterteils 6 an CD-Etikettiervorrichtungen 2 mit Dornen 4 unterschiedliche Durchmesser zwischen Ringe vorgesehen sein, die in einen je nach Dorndurchmesser bestehenden Ringspalt zwischen der Innenpositionierflache 34 und dem Dorn 4 eingelegt werden. Dabei sind der Innen- und Außendurchmesser eines solchen Ringes in der Weise abgestimmt, daß eine verschiebesichere Positionierung des Adapterteils 6 ermöglicht ist.
Sofern das Adapterteil 6 - wie dargestellt - mit einer CD-Etikettiervorrichtung 2 verwendet wird, die Umfangsvorsprünge aufweist, kann auch ausschließlich eine Außenzentrierung mittels der Außenpositionierflache 27 vorgenommen werden, d. h. es muß nicht zusätzlich eine Innenzentrierung über die Innenpositionierfläche 34 erfolgen. In Umfangsrichtung ist dabei eine Festsetzung des Adapterteils 6 bspw. durch Vorsprünge möglich, die in Ausnehmungen, bspw. in Grifföffnungen 30, des Umfangsvorsprunges 29 eingreifen. Darüber hinaus kann das Adapterteil 6 auch in Verbindung mit einer CD-Etikettiervorrichtung Verwendung finden, die keinen Umfangsvorsprung 29 besitzt. In diesem Fall kann dann eine Positionierung und Festsetzung mittels der Innenpositionierfläche 34 an dem Dorn 4 erfolgen, wie dies zuvor ebenfalls beschrieben ist.
Fig. 5 zeigt in einer Draufsicht ein Adapterteil 6 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung. In der dargestellten Anordnung ist das Adapterteil 6 auf der Auflageplat-
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te 3 einer darunter befindlichen CD-Etikettiervorrichtung 2 abgesetzt. Eine Zentrierung ist dadurch erreicht, daß in der Bodenplatte 21 des Adapterteils 6 eine an den Querschnitt des Dorns 4 angepaßte Öffnung ausgebildet ist, deren Stirnfläche 33 die Funktion einer Innenpositionierflache 34 hat. In das Adapterteil 6, d.h. in die Adaptervorrichtung 1, ist ein rechteckiges Etikett 12 eingelegt. Es besitzt eine Mittenöffnung 40, die ebenfalls im Sinne einer Gleitführung an den Querschnitt des Dorns 4 angepaßt ist. Entsprechend erstreckt sich von der Mittenöffnung 40 eine radiale Ausnehmung 41, in die in Umfangsrichtung formschlüssig ein radialer Vorsprung 37 des Dorns 4 eingreift. Es ist dadurch zusätzlich zu einer Zentrierung des Etiketts, das mit einer selbstklebenden Oberfläche nach oben zeigend auf der Bodenplatte 21 abgelegt ist, auch eine Verdrehsicherung erreicht. Weiter ist dargestellt, daß in der Bodenplatte 21 nutartige Ausnehmungen 42 ausgebildet sind, in denen Etlkettenrandführungselemente 43 angeordnet sind. Wie sich dies auch in Verbindung mit den zugehörigen Schnittansichten ergibt, sind die Etikettenrandführungselemente als Blattfedern ausgebildet. Ein Etikettenrandführungselement 43 weist im Bereich seiner beiden Enden Bereiche 44 auf, an deren in Richtung zum Dorn 4 hinweisenden Seite Anlageflächen 45 für Randabschnitte 46 des Etiketts 12 vorgesehen sind. In dem dargestellten Ruhezustand stehen die Bereiche 44 mit den Anlageflächen 45 über die Ebene der Auflagefläche des Etiketts 12, im dargestellten Beispiel demnach über die Oberseite der Bodenplatte 21, hervor, so daß dadurch vorliegend insgesamt vier Anlageflächen 45 zur Ausrichtung des Etiketts 12 zur Verfügung stehen. Dadurch ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel hinsichtlich der Verdrehsicherung des Etiketts 12 sogar eine Redundanz erreicht. So ließe sich mit den vier
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dargestellten Anlageflächen 45 auch dann eine Verdrehsicherung erreichen, wenn der Dorn 4 keinen radialen Vorsprung 37 aufweisen würde und somit mittels der Mittenöffnung 40 des Etiketts ausschließlich eine Zentrierung gegeben wäre. In diesem Fall wäre für eine zusätzliche Verdrehsicherung sogar ausreichend, wenn nur eines der beiden dargestellten Etikettenrandführungselemente 43 vorhanden wäre oder wenn zwar beide Etikettenrandführungselemente 43 vorhanden wären, diese jedoch beide nur am jeweils rechten oder am jeweils linken Rand Randbereiche 44 mit Anlageflächen 45 aufwiesen.
In Fig. 5a ist das in die Adaptervorrichtung 1 gemäß Fig. 5 eingelegte Etikett 12 in Alleinstellung dargestellt . Der Rand des Etiketts 12 weist danach die Form eines Rechteckes mit zwei Längsseiten 47 und mit zwei Schmalseiten 48 auf, wobei die Übergangsbereiche 49 zwischen den Längs- und den Schmalseiten abgerundet sind. Weiter ist zu erkennen, daß die radiale Ausnehmung 41 in Richtung auf eine Schmalseite 48 weist.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht durch das Adapterteil 6 und die CD-Etikettiervorrichtung 2 nach Fig. 5 entlang der Schnittlinie VI-VT. Die Schnittlinie VI-VI verläuft in Längsrichtung durch die Ausnehmung 42, in der das Etikettenrandführungselement 43 angeordnet ist. In der Schnittansicht von Fig. 6 tritt deutlich die Ausbildung als Blattfeder zutage mit einem mittigen Befestigungsbereich 50, der im gezeigten Ausführungsbeispiel einstückig mit dem Boden 51 der Ausnehmung 42 ausgebildet ist. Im dargestellten Ruhezustand ragen die Randbereich 44 mit den Anlageflächen 45, zu deren Darstellung auch auf Fig. 7 Bezug genommen wird, über die Bodenplatte 21, deren Oberseite die Auflagefläche für
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das Etikett 12 bildet, hinaus. Zur Erläuterung wird angemerkt, daß in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel die Bodenplatte 21, anders als bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4, nicht anliegend an der Auflageplatte 3 der CD-Etikettiervorrichtung 2, sondern zu dieser parallel beabstandet ausgebildet ist. Abweichend von Fig. 6 besteht auch die Möglichkeit, daß ein Etikettenrandführungselement 43 zunächst als separates Teil ausgebildet ist und im Befestigungsbereich beispielsweise durch eine Verschraubung, eine Verklebung oder auf andere zweckmäßige Weise mit einer Begrenzung der Ausnehmung 42 verbunden ist. Außerdem kann vorgesehen sein, daß ein Etikettenrandführungselement 43 anstelle der zwei dargestellten Randbereiche 44 nur einen solchen im Ruhezustand über die Auflagefläche des Etiketts 12 hervorstehenden Randbereich aufweist.
Fig. 7 zeigt einen gegenüber Fig. 6 um 90° gedrehten Schnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 5. Aus Fig. 5 geht hervor, daß die Schnittlinie VII-VII durch zwei Randbereiche 44 der Etikettenrandführungselemente 43 verläuft. In Fig. 7 ist dadurch deutlich zu erkennen, daß sich die Anlagefläche im Ruhezustand sowohl oberals auch unterhalb des ihm zugeordneten Randabschnittes 46 des Etiketts 12 erstreckt, so daß eine sichere Anlage besteht. In weiterer Einzelheit ist dargestellt, daß die Etikettenrandführungelemente 43 gegenüber den Ausnehmungen 42 seitlich beabstandet sind, so daß eine leichte Beweglichkeit der freien Randbereiche sichergestellt ist.
Ausgehend von der in Fig. 5 gezeigten Anordnung beschreibt Fig. 8 eine Draufsicht, in der zusätzlich eine Compakt-Disk 8 in das Adapterteil 6 eingelegt ist. Die Compakt-Disk 8 weist gegenüber dem darunterliegenden
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und daher in Fig. 8 gestrichelt dargestellten Etikett 12 größere Abmessungen auf und wird in seiner für die Etikettierung gewünschten Lage parallel zur Zeichenebene durch eine mehrseitige Anlage an der Führungsaufnahme 9 fixiert.
Wie sich weiter aus der in Fig. 9 gezeigten Schnittansicht ergibt, liegt die Compakt-Disk 8 in dem in Fig. 8 dargestellten Ruhezustand mit ihrer Unterseite auf der oberen Stirnseite des Dorns 4 auf. Sie ist dabei durch das über das Etikett 12 hervorstehende Ende des Dorns 4 von dem Etikett 12 sicher beabstandet, wobei allerdings anstelle der gezeigten geometrischen Größenverhältnisse auch abweichende Größenverhältnisse denkbar sind. Ausgehend von der in Fig. 9 gezeigten Anordnung erfolgt während des Etikettiervorgangs ein Niederdrücken der Compakt-Disk 8, bis die Unterseite der Compakt-Disk 8 mit der selbstklebenden Oberseite des Etiketts 12 in Kontakt kommt und dadurch die gewünschte Verklebung entsteht. Das Niederdrücken der Compakt-Disk 8 erfolgt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zum einen gegen eine Rückstellkraft des Dorns 4, beispielsweise bedingt durch eine (in Fig. 9 nicht dargestellte) Spiralfeder, durch eine ggf. an den Dorn angespritzte Blattfeder, durch ein unterhalb des Dorns angeordnetes Schaumstoffelement oder durch ein anderes zweckmäßiges federndes Element. Außerdem erfolgt das Niederdrücken der Compakt-Disk 8 während des letzten Wegabschnittes auch entgegen einer Rückstellkraft der über die Etikettenoberseite hervorstehenden Randbereiche 44 der Etikettenrandführungselemente 43. Diese weichen gleichsam der niedergedrückten Compakt-Disk nach unten aus, so daß eine problemlose Etikettierung ermöglicht ist. Das Niederdrücken der Compakt-Disk 8 kann beispielsweise mittels eines - in Fig. 9 zeichnerisch nicht dargestell-
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ten - Deckels erfolgen, zu dessen möglicher Ausgestaltung jedoch Bezug auf die Figuren 1 bis 4 genommen wird. Desweiteren kann ein Niederdrücken auch unmittelbar von Hand oder auf andere zweckmäße Weise erfolgen. Nach erfolgter Konkaktierung zwischen dem Etikett 12 und der Compakt-Disk 8 wird die Compakt-Disk 8 wieder entlastet, worauf sie durch die Rückstellkraft des Doms 4 und - zumindest in einem bestimmten Wegabschnitt - auch durch die Rückstellkraft der Randbereiche 44 zur Entnahme aus der Adaptervorrichtung etwas angehoben wird. Aus den vorangehenden Ausführungen wird deutlich, daß prizipiell auch eine Etikettierung der Compakt-Disk 8 unter alleiniger Verwendung des Adapterteils 6 möglich ist. Allerdings wäre damit im Hinblick auf die in Fig. 8 dargestellten Abmessungen des Etiketts 12 und die lagemäßige Verteilung der Anlageflächen 45 zwar eine Verdrehsicherung des Etiketts 12 und eine Ausrichtung in Richtung der Schmalseiten, nicht jedoch auch eine Ausrichtung in Richtung der Längsseiten 47 erreicht. Dies wäre jedoch ohne Schwierigkeit dadurch zu erreichen, daß in dem Adapterteil 6 in einer möglichen Weiterbildung noch zusätzliche Ausnehmungen mit Etikettenrandführungselementen vorgesehen sind, deren Anlageflächen entsprechend Randabschnitten an Schmalseiten des Etiketts 12 zugeordnet sind.
Fig. 10 zeigt eine Draufsicht auf das in den Figuren 5 bis 9 beschriebene Adapterteil 6 der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 2, wieder in der Verbindung mit der CD-Etikettiervorrichtung 2, wobei im Unterschied zu Fig. 8 in die Adaptervorrichtung 1 ein rundes Etikett 52 und eine runde Compakt-Disk 53 eingelegt sind. Da sich die Compakt-Disk 53 oberhalb des Etiketts 52 befindet und diese verdeckt, ist das Etikett 52 mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet. Es wird deutlich,
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daß die Compakt-Disk 53 durch die Bereiche 24 der Führungsaufnahme 9 seitlich in Ihrer für die Etikettierung gewünschten Lage gehalten wird und daß das Etikett 52 eine Ausrichtung durch seine an den Dornquerschnitt angepaßte Mittenöffnung erfährt.
Fig. 11 zeigt eine Schnittansieht durch die Anordnung nach Fig. 10 entlang der Schnittlinie XI-XI, d.h. durch einen durch die Ausnehmung 42 verlaufenden Querschnitt. In weiterer Einzelheit betrifft dabei Fig. 11 den niedergedrückten Zustand der Compakt-Disk 52, bei dem diese in Kontakt zu dem Etikett 52 tritt. Aus dem vorher Gesagten wird deutlich, daß die Etikettenrandführungselemente 43 für den Etikettiervorgang der speziellen runden Compakt-Disk 53 mit dem runden Etikett 52 keine Bedeutung haben. Andererseits ergibt sich aus den Figuren 10 und 11, daß auch im niedergedrückten Zustand der CD 53, d.h. bei größtmöglicher Annäherung an die Etikettenrandführungselemente 43, keine Störung des Etikettiervorganges der runden Compakt-Disk 53 von den über die Bodenplatte 21 hervorstehenden Randbereichen 44 herrührt.
Fig. 12 zeigt eine Draufsicht auf ein Adapterteil 6 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 1 in Verbindung mit einer darunter befindlichen CD-Etikettiervorrichtung 2. Zur Beschreibung werden diesbezüglich vereinfachend gleiche Bezugszeichen wie in den vorangehenden Figuren verwendet, soweit dies auch bei abweichender Gestaltung verständlich ist. Gegenüber dem vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiel besteht der wesentliche Unterschied darin, daß die Etikettenrandführungselemente 43 bei dem in den Figuren 12 und 13 gezeigten Ausführungsbeispiel als rechteckige Quader aus einem Schaum-
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stoffmaterial hergestellt sind. Anstelle von Schaumstoff könne dazu aber auch ein anderes rückstellfähiges Material Verwendung finden. Diese sind mit Bezug auf Fig. 13 in Ausnehmungen 42 verliersicher gehalten. Dies ist dadurch erreicht, daß bei einem Etikettenrandführungselement 43 ein unteres Ende 54 mit einer (zeichnerisch nicht näher dargestellten) Klebschicht an dem Boden 51 der Ausnehmung 42 befestigt ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht der Innenquerschnitt einer Ausnehmung 42 in einer zur Zeichenebene von Fig. 12 parallelen Ebene dem Querschnitt des Etikettenrandführungselementes 43. Es ist aber auch denkbar, daß der Querschnitt der Ausnehmung 42 vergleichsweise geringer dimensioniert ist, so daß auch ohne eine Verklebung zufolge einer federnden Stauchung des Etikettenrandf ührungselementes 43 in Querrichtung eine verliersichere Aufnahme erreichbar ist. Aus den Figuren 12 und 13 wird weiter deutlich, daß an einem Etikettenrandführungselement 43 an einem oberen Ende seitlich eine Anlagefläche 45 für einen Randabschnitt 46 des Etiketts 12 gebildet ist. Die Etikettenrandführungselemente 43 stehen dabei mit ihrem oberen Ende im Ruhezustand nur so weit über die Bodenplatte 21 hervor, wie dies im Sinne einer verdrehsicheren Ausrichtung des Etiketts 12 erforderlich ist. Aus dem in Fig. 13, wenn auch exemplarisch, dargestellten Längenverhältnis des über die Bodenplatte 21 hervorstehenden Bereiches zu dem in der Aufnahme 42 aufgenommenen Bereich des Etikettenrandführungselementes 43 wird deutlich, daß der hervorstehende Bereich beim Niederdrücken einer (in Fig. 13 nicht eingezeichneten) rechteckigen Compakt-Disk, die mit ihrem Außenrand an den Bereichen 23 der Führungsaufnahme 9 ausgerichtet ist, durch Zusammendrücken des Schaumstoffes mühelos in dem zur Etikettierung gewünschten Maß absenkbar ist. Abweichend von dem in den Figuren 5
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bis 11 beschriebenen Ausführungsbeispiel weist der in den Figuren 12 und 13 dargestellte Dorn 4 der CD-Etikett leitvorrichtung 2 keinen radialen Vorsprung auf.
Fig. 14 zeigt eine Draufsicht auf ein Adapterteil 6 gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 1 mit einer darunter befindlichen CD-Etikettiervorrichtung 2, bei der der Dorn 4 an seinem Außenumfang verteilt vier radiale Vorsprünge 37 aufweist. Entsprechend sind an der Bodenplatte 21 des Adapterteils 6 an dem Ausnehmungsrand 32 zugeordnet vier radiale Ausnehmungen 36 ausgebildet. Desweiteren weist auch die Mittenöffnung 40 des Etiketts 12 entsprechende lagemäßig zugeordnete radiale Ausnehmungen 41 auf. Zeichnerisch stimmt dabei die Kontur der Mittenöffnung 40 mit der des Ausnehmungsrandes 32 und die Kontur der radialen Ausnehmungen 36 mit der der radialen Ausnehmungen 41 überein.
In der Fig. 15 ist in Draufsicht eine alternative Ausgestaltung eines Adapterteiles 6 dargestellt, bei welchem die Führungsaufnahme 9 lediglich durch zwei, senkrecht zur Aufnahmeplatte 3 ausgerichtete Wandungen 22 gebildet ist. Auch hier ist die Wandung 22 abschnittsweise an eine rechteckige und an eine runde Kontur einer Compakt-Disk 8 angepaßt, wobei Bereiche 23 und 39 der Wandungen 22 zur Lageorientierung einer rechteckigen Compakt-Disk dienen.
Die mittleren, gerundeten Bereiche 24 sind angepaßt an eine runde Kontur 17 einer Compakt-Disk mit einem Außendurchmesser von 80 mm.
Die Fig. 16 zeigt eine Compakt-Disk 8 mit zwei gegenüberliegenden, parallel verlaufenden geradlinigen Längs-
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Seiten und zwei gegenüberliegenden, gerundeten Schmalseiten, welche Schmalseiten Teilabschnitte eines Kreises mit einem Durchmesser von ca. 80 mm sind. Konkret handelt es sich hierbei um eine Single-Compakt-Disk 8 unter Fortlassung zweier spiegelbildlicher Kreissegmente . Der Abstand zwischen den beiden parallel verlaufenden, geradlinigen Längskanten beträgt hierbei ca. 62 mm.
Um eine Compakt-Disk 8 zuordbarer Etikett 12 ist in der Fig. 17 dargestellt. Entsprechend weist auch dieses Etikett 12 zwei parallel zueinander verlaufende, geradlinige Längsseiten 47 und zwei gerundete Schmalseiten 48 auf. Entsprechend den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Mittenöffnung 40 mit einer radialen Ausnehmung 41 versehen.
Eine Compakt-Disk 8 gemäß Fig. 16 mit einem Etikett 12 gemäß Fig. 17 zu versehen, werden im gerundeten Bereich 24 der Wandung 22 Füllstücke 60 positioniert. Diese sind als Steckteil mit jeweils einer gebogenen Schlitzführung 61 ausgebildet, zur steckbaren Anordnung derselben im gerundeten Bereich 24 der Wandungen 22.
Die Schlitzführung 61 weist hierbei eine der Wandstärke der Wandung 22 angepaßte lichte Weite auf und erstreckt sich im Grundriß konturangepaßt zu dem gebogenen Bereich 24.
Die im aufgesteckten Zustand der Führungsaufnahme 9 zugewandte Stirnfläche bildet in einer Projektion auf die Bodenplatte 21 des Adapterteiles 6 einen geradlinigen, parallel zu den Bereichen 23 verlaufenden Führungsabschnitt 62 aus. Die Länge dieser Führungsabschnitte 62 ist angepaßt der Längskantenlänge der Compakt-Disk gemäß Fig. 16. Beidseitig des geraden Führungsabschnit-
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tes 62 verbleiben Teilabschnitte des gerundeten Bereiches 24 zur Bildung von gerundeten Führungsabschnitten 63.
Die Figuren 19 und 20 verdeutlichen die Gebrauchsstellung der erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 1 mit einem Adapterteil 6 gemäß Fig. 18 und mit einem Deckel 13. Das Adapterteil 6 liegt auf der Auflageplatte 3 der CD-Etikettiervorrichtung 2 auf. Die Außenpositionierflache 27 des Adapterteiles 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel gebildet durch die umlaufende Stirnkante der Bodenplatte 3.
Die Deckelplatte 14 des Deckels 13 ist innerhalb der Plattenebene geometrisch an die Kontur einer Compakt-Disk gemäß Fig. 16 angepaßt, womit der so ausgebildete Deckel 13 wahlweise zum Absenken einer runden, einer rechteckigen als auch einer in Fig. 16 dargestellten Compakt-Disk 8 verwendet werden kann.
Wie insbesondere aus Fig. 19 zu erkennen, sind bei einer Etikettierung einer Compakt-Disk gemäß Fig. 16 mit einem Etikett gemäß Fig. 17 beide Teile sowohl gegen Verdrehung durch Anlage an dem geraden Führungsabschnitt 62 der Füllstücke 60 als auch gegen Verschiebung durch Anlage an den gerundeten Führungsabschnitten 63 des gerundeten Bereiches 24 gesichert, wodurch eine eindeutige Positionierung des Etiketts 12 ermöglicht ist.
Fig. 21 zeigt in einer Schnittansieht eine CD-Etikettiervorrichtung 65 gemäß einer weiteren Ausführungsform in einem unbelasteten Ruhezustand, wobei zur Verdeutlichung eine Explosionsansicht gewählt worden ist. Danach besitzt die CD-Etikettiervorrichtung 65 in dem darge-
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stellten Ausführungsbeispiel eine Auflageplatte 3, sowie einen Dorn 66 mit einem Unterteil 67 und mit einem demgegenüber im Querschnitt verringerten Oberteil 68, wobei der Dorn 66 in der dargestellten Ruhestellung über die Auflageplatte 3 hervorsteht und gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung 5 der Auflageplatte 3 absenkbar ist. Die Rückstellkraft entsteht dabei durch drei Blattfederelemente 69, die mit dem Unterteil 67 an dessen unterem Ende einstückig verbunden sind. Die jeweils gegenüberliegenden Enden der Blattfedern 69 liegen unterseitig auf Stützstreben 70 auf, die ihrerseits mit der zylindrischen Basis 71 an deren Innenwandung verbunden sind. Insgesamt sind bei dem Ausführungsbeispiel drei Blattfedern 69 vorgesehen, wobei zwischen benachbarten Blattfedern ein einheitlicher Umfangswinkel von 120° eingehalten ist. In Verbindung mit Fig. 22 wird deutlich, daß beim Herabdrücken des Dorns 66 eine Auslenkung bzw. Biegung der Blattfedern 69 erfolgt, die aufgrund der Federwirkung auch im Bereich der Anlenkung an den Dorn 66 die Rückstellkraft bewirkt. Zu weiteren diesbezüglichen Einzelheiten und Gestaltungsmöglichkeiten wird hier auch ergänzend auf die PCT/EP99/06752 verwiesen, deren Inhalt in die vorliegende Anmeldung vollständig mit einbezogen wird, auch zu dem Zweck, Merkmale daraus in Ansprüche der vorliegenden Anmeldung aufzunehmen. Die CD-Etikettiervorrichtung 65 weist nach den Fig. 21 und 22 weiterhin einen randseitig von der Auflageplatte 3 vorstehenden Führungsvorsprung 72 auf, der aus zwei jeweils kreissegmentartigen und durch Ausnehmungen beabstandete Wandungen 72a und 72b (72b ist zeichnerisch nicht dargestellt) gebildet wird. Die Wandungen 72a und 72b weisen nach radialinnen gerichtete Führungsflächen 73 auf, die sich abschnittsweise bogenförmig mit einem Radius erstrecken, der in der Weise an den Radius des Außenrandes der Compact-Disk
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angepaßt ist, daß durch den Führungsvorsprung eine exakte Ausrichtung der Compact-Disk nach deren Einlegen in die CD-Etikettiervorrichtung 65 erfolgt. Nach dem Einlegen in die CD-Etikettiervorrichtung 65 stützt sich die Compact-Disk 74 im Randbereich ihrer Mittenöffnung 75 am oberen Ende 76 des Dornoberteils 68 ab, da der Durchmesser D2 des oberen Endes 76 den Durchmesser Dl der CD-Mittenöffnung 75 geringfügig übertrifft. Während der Durchmesser Dl, ungeachtet der nicht maßstäblichen Darstellung der Figuren, beispielsweise etwa 15 mm betragen kann, genügt für eine sichere Abstützung bereits ein Durchmesser D2 von beispielsweise 17 mm, wobei hier jedoch ein Freiraum zur Gestaltung besteht. Noch bevor das Auflegen der Compact-Disk 74 auf das Oberteil 68 erfolgt, wird ein Etikett 77 mit seiner Klebseite nach oben weisend auf der Auflageplatte 3 plaziert. Die Mittenöffnung 78 des Etiketts 77 weist einen Durchmesser D3 auf, der im wesentlichen dem Durchmesser D2 des Dornoberteils 68 entspricht, so daß eine exakte Ausrichtung des Etiketts 77 gewährleistet ist. Im unbelasteten Zustand des Dorns 66 ist dadurch eine senkrechte Beabstandung der Compact-Disk 74 von dem Etikett 77 erreicht, wovon ausgehend die Compact-Disk 74 und der Dorn 66, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Deckels 79, bis zu der in Fig. 22 dargestellten Position niedergedrückt werden, wobei eine Verklebung erfolgt. Während des Herabdrückens ist der Dorn 66 in eine rohrartigen Führung 80 geführt. Diese besitzt drei zu jeweils 120° entlang des Umfangs versetzt angeordnete Schlitze 81, durch die die Blattfedern 69 hindurchragen, sowie eine Nut 82, die für einen Formschluß im Sinne einer Verdrehsicherung an einen radialen Vorsprung 83 des Unterteils 66 angepaßt ist. Auch von dem Oberteil 68 steht ein radialer Vorsprung 84 hervor, der mit einer radialen Ausnehmung 85 der Mittenöffnung 78
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als Verdrehsicherung wirkt (vgl. auch Ausnehmung 41 in
Fig. 5a). Des weiteren wird deutlich, daß das Unterteil
67 und das Oberteil 68 eine Ringschulter 86 bilden mit einer senkrechten Schulterwand 87 und mit einer waagerechten Schulterauflage 88, die in dem in Fig. 21 dargestellten Ausführungsbeispiel in der Ruhestellung unterhalb zu der Auflageplatte 3 angeordnet ist.
Die in Fig. 23 dargestellte CD-Etikettiervorrichtung ist zusätzlich mit einem Zwischenring 89 ausgestattet, wobei zur Vereinfachung für gleiche Elemente auch weiterhin die entsprechenden Bezugszeichen verwendet werden. Wie sich in Verbindung mit der Draufsicht auf den Zwischenring 89 in Fig. 23a ergibt, besitzt der Zwischenring 89 eine Mittenöffnung 90 mit einem Durchmesser D4, der für einen paßgenauen Sitz auf dem Oberteil
68 an dessen Durchmesser D2 angepaßt ist. An der Mittenöffnung 90 ist eine radiale Ausnehmung 91 vorgesehen, die mit radialen Vorsprung 84 des Oberteils 68 eine Verdrehsicherung bewirkt. Gegenüber den Anordnungen der Fig. 21 und 22 zeigt Fig. 23 ein Etikett 77 mit einem vergrößerten Mittenöffnungsdurchmesser D3. Uin trotz der größeren Mittenöffnung 78 eine exakte Ausrichtung zu erreichen, ist der Durchmesser D5 des Außenrandes 92 des Zwischenringes 89 auf den Durchmesser D 3 abgestimmt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel entspricht dieser Durchmesser zugleich dem Durchmesser D6 des Unterteils 66, der im Hinblick auf das erforderliche Absenken des Zwischenringes in der Führung 80 für die exemplarisch dargestellte Ausführungsform zugleich den größtmöglichen Durchmesser bildet. Von dem Außenrand 92 steht ein radialer Vorsprung 93 hervor, der in Umfangsrichtung einen formschlüssigen Eingriff in die radiale Ausnehmung 85 und in die Nut 82 bewirkt. In Längsrichtung des Domes ist außerdem vorgesehen, daß die Erst-
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reckung des Zwischenringes 89 der Erstreckung des Oberteils 68 entspricht, wodurch sich eine vergrößerte Auflagefläche für die Compact-Disk 74 ergibt. Fig. 24 zeigt eine Schnittansicht einer CD-Etikettiervorrichtung 65, bei der im Unterschied zu Fig. 21 im ebenfalls dargestellten Ruhezustand die Schulterauflage 88 des Dorns 66 bündig zu der Auflageplatte 3 angeordnet ist, so daß für das Etikett 77 eine durchgängige Auflagefläche zur Verfügung steht. .
Fig. 25 zeigt eine Schnittansieht durch eine CD-Etikettiervorrichtung 65, die als zusätzlichen Bestandteil ein Adapterteil 94 bzw. eine Adaptervorrichtung besitzt. Ausgehend von dem in Fig. 15 dargestellten Adapterteil 6 weist das in Fig. 25 in Schnittansicht gezeigte Adapterteil 94 einen verkleinerten Mittenöffnungsdurchmesser D7 auf, der unmittelbar an den Durchmesser D2 des Oberteils 68 angepaßt ist. Die Führungsaufnahme 9 ist geometrisch zumindest abschnittssweise an den Außenrand der gegenüber den Fig. 21-24 verkleinerten Compact-Disk 74 angepaßt, so daß diese mit einem (ebenfalls verkleinerten) Etikett 77 beklebt werden kann. Vergleichbar zu Fig. 15 weist auch die Bodenplatte 21 des Adapterteils 94 eine radiale Ausnehmung 95 auf, die mit dem radialen Vorsprung 84 des Oberteils 68 eine Verdrehsicherung bewirkt. Wie leicht zu erkennen ist, eignet sich die in Fig. 25 gezeigte CD-Etikettiervorrichtung 65 grundsätzlich auch dazu eine größere bspw. die in Fig. 21 dargestellte Compact-Disk 74, deren Rand über die Führungsaufnahme 9 hinausragt, zu etikettieren. Dies beispielsweise mit einem ebenfalls größeren Etikett 77, wie dieses zum Beispiel ebenfalls der Fig. 21 zu entnehmen ist. Dazu wird bei der CD-Etikettiervorrichtung nach Fig. 25 das Adapterteil 94 nach oben herausgehoben, womit bereits eine vollständige Anpas-
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sung gegeben ist. Mit der erhaltenen Anordnung kann, wie ausgeführt, auch ein Etikett 77 mit einer gegenüber dem Oberteil 68 vergrößerten Mittenöffnung verarbeitet werden, wozu ein Zwischenring 89 mit geeignetem Außendurchmesser auf das Oberteil 68 aufgesteckt und auf der Schulterauflage 88 abgesetzt wird.
Fig. 26 zeigt eine Schnittansicht durch eine CD-Etikettiervorrichtung 96 gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform. Bei dieser ist eine Führungsaufnahme 9 integral mit der Auflageplatte 3 für das Etikett 77 verbunden, wobei hinsichtlich weiterer Details auf die vorangehenden Ausführung Bezug genommen wird.
Die Fig. 27a - 27e zeigen anhand von schematischen Schnittansichten in einer Gegenüberstellung verschiedene Anpassungen einer CD-Etikettiervorrichtung 65 an verschiedene Compact-Disks und Etiketten, die zu verarbeiten sind. Die CD-Etikettiervorrichtung 65 ist zur Erzielung einer größtmöglichen Variabilität mit einem Zwischenring 89, mit einem Adapterring 97 und mit einer Adaptervorrichtung 98, die in dem gezeigten Beispiel aus einem Adapterteil 94 und aus dem Deckel 79 gebildet ist, ausgestattet. Die bisher beschriebenen Verdrehsicherungen sind darin zur Vereinfachung zeichnerisch nicht dargestellt und die Blattfedern durch eine, nur schematisch angedeutete, Zylinderfeder ersetzt. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, daß eine entsprechende CD-Etikettiervorrichtung auch mit Verdrehsicherungen und/oder mit Blattfedern ausgestattet ist.
Fig. 27a zeigt eine Anpassung der CD-Etikettiervorrichtung an eine großflächige Compact-Disk 74, die mit einem Etikett 77 mit einer möglichst kleinen Mittenöffnung 78 zu bekleben ist (vgl. auch Fig. 21, 22 und 24).
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Der Außenrand des Etiketts 77 kann dabei in Folge der mittigen Ausrichtung durch das Oberteil 68 einen kleineren Außendurchmesser als die Compact-Disk 74 aufweisen. Die Variante gemäß Fig. 27b ist demgegenüber an Etiketten 77 mit einer vergrößerten Mittenöffnung 78 angepaßt, indem ein Zwischenring 89 mit entsprechendem Außendurchmesser auf den Dorn 66 aufgesetzt ist. Abweichend von Fig. 23 ist dabei der Außendurchmesser des Zwischenringes 89 kleiner bemessen, als derjenige des Unterteils 67. Die Fig. 27c zeigt eine weitere Anpassung, derzufolge das Adapterteil 94 auf die Auflageplatte 3 aufgesetzt angeordnet ist. Obwohl der runde Außenrand der Bodenplatte 21 dabei einem kleineren Radius als die Führungsfläche 73 des Fuhrungsvorspunges 72 folgt, ist über die Ausnehmung 31 in Verbindung mit dem Zwischenring 89 an dem Dornoberteil 68 eine mittige Ausrichtung erreicht.
Fig. 27d zeigt die CD-Etikettiervorrichtung 65 mit einem Adapterteil 94, das gegenüber dem in Fig. 27c gezeigten eine größere Ausnehmung besitzt, wobei die Formgebung der Führungsaufnähme 9 von der in Fig. 27c gezeigten ebenfalls abweichen knnte. Eine exakte Ausrichtung des Adapterteils 94 ist durch den sich auf der Auflageplatte 3 abstützenden Adapterring 97 erreicht, in dem der Durchmesser D9 der Mittenöffnung 99 dem Durchmesser D2 des Oberteils 68 und in dem der Durchmesser 9 des Außenrandes 100 des Adapterrings 97 dem Durchmesser D7 der Ausnehmung 31 entspricht.
Demgegenüber ist in Fig. 27e eine Anordnung gezeigt, bei der durch die zusätzliche Anordnung des Zwischenringes 89 und den Adapterring 97 mit einer hieran anschließenden Mittenöffnung eine Anpassung an ein Etikett mit
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einem gegenüber Fig. 27d vergrößerten Durchmesser D3
der Mittenöffnung 68 verwirklicht ist.
Fig. 28 zeigt in einer nicht maßstäblichen Wiedergabe einen Etikettenbogen 101, auf dem drei Etiketten 102 versetzt zueinander vorgestanzt sind. Sie sind wie die exemplarisch in den Zwischenräumen vorgestanzten Rechtecketiketten 103 Bestandteil einer selbstklebenden Deckschicht, die auf eine darunterliegenden, zeichnerisch nicht dargestellten Trägerfolie lösbar verhaftet sind. Der äußere Rand des Etikettenbogens 101 kann beispielsweise die Abmessungen des DIN A 4 Formates oder des amerikanischen lettersize-Formates besitzen, wobei jedoch auch andere Abmessungen und Formgebungen möglich sind. Bevorzugt ist an eine Formgebung gedacht, mit der ein einfaches Bedrucken, beispielsweise in einem Tintenstrahl- oder einem Laserdrucker erfolgen kann. Die in Fig. 28 (nicht größengerecht) wiedergegebenen Etiketten 102 besitzen einen runden Außenrand 104, dessen Durchmesser geringfügig kleiner als der Standard-Durchmesser von 120 mm einer Compact-Disk ist. Auch die Mittenöffnung 105 eines Etiketts 102 ist von einem im wesentlichen kreisförmigen Außenrand 106 umgeben, der in dem gezeigten Beispiel eine radiale Ausnehmung 107 zeigt. Dabei ist darauf abgestellt, daß der Durchmesser der Mittenöffnung 105 (d. h. der Innendurchmesser) kleiner als der Stufendurchmesser ist, der auf einer Compact-Disk einer kreisförmigen Stufe am Innenrand des les- bzw. beschreibbaren Bereiches zugeordnet ist. Zur Erzielung einer möglichst großen beschreibbaren Oberfläche des Etiketts 102 ist sogar vorgesehen, daß der Innendurchmesser des Etiketts 102 nur geringfügig größer als der Mittenöffungsdurchmesser einer Compact-Disk ist. Dies wird zum Beispiel erreicht, wenn bei einem Mittenöffnungsdurchmesser einer Compact-Disk
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von 15 mm der Innendurchmesser eines Etiketts 102 16 - 18 mm beträgt.
Die Fig. 29 und 30 zeigen weitere zweckmäßige Ausgestaltungen eines Etikettenbogens 101, deren Etiketten 102 entsprechende Mittenöffnungen 105 besitzen. Demgegenüber ist bei dem Etikettenbogen nach Fig. 29 der runde Außenrand 106 der Etiketten 102 von geringfügig kleinerem Durchmesser als der Außenrand einer sog. Single-Disk, der etwa 80 mm beträgt. Bei dem nicht größengerecht wiedergegebenen Etikettenbogen 101 in Fig. 29 ist vorgesehen, daß bei einer Single-Disk ein Überstand über dem Außendurchmesser eines Etiketts von etwa 2 mm verbleibt. Auf dem in Fig. 30 dargestellten Etikettenbogen sind insgesamt acht Etiketten 102 vorgestanzt, deren Außenrand 106 zwei parallel zueinander verlaufende Abschnitte 108 besitzt. Hinsichtlich einer rechteckigen Grundform sind durch die Abschnitte 108 die Längsseiten gegeben, während die Schmalseiten als Kreisabschnitte eines gemeinsamen Grundkreises gestaltet sind, wobei die Abschnitte 108 bezüglich des Grundkreises Sekanten bilden.
Fig. 31 zeigt eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung 109 in Verbindung mit einem weiter bevorzugten Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Adaptervorrichtung 110. Zu dieser Anordnung ist der Fig. 32 ergänzend eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie XXXII-XXXII in Fig. 31 zu entnehmen. Hinsichtlich der Funktionsweise der CD-Etikettiervorrichtung 109 wird hier auch auf die vorangehenden Ausführungen Bezug genommen. Die CD-Etikettiervorrichtung 109 weist einen Führungsvorsprung 111 auf, der sich senkrecht von einer Auflageplatte 112 nach oben erstreckt und der zumindest abschnittsweise an eine Kreiskontur angepaßt ist. In
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dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt die Kreiskontur eine Durchmesser von 120 mm und entspricht damit dem Außendurchmesser einer - nicht dargestellten herkömmlichen Compakt-Disk. Die Oberkante des Führungsvorsprunges 111 steht über die Oberseite eines gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung 113 der Auflageplatte 112 absenkbaren Domes 114 hervor, so daß beim Ablegen einer solchen herkömmlichen Compakt-Disk auf der Oberseite des Domes 114 eine dazu mittige Ausrichtung der Compakt-Disk erhalten wird. Die Compakt-Disk kann dann, wie schon vorangehend ausgeführt, beispielsweise mit einem Druckdeckel, gemeinsam mit dem Dorn gegen eine Rückstellkraft in der Öffnung 113 abgesenkt werden, bis eine Kontaktierung und Verhaftung mit einem auf der Auflageplatte 112 abgelegten Klebeetikett erfolgt. Soll mit einer solchen CD-Etikettiervorrichtung
109 eine wie in den Fig. 31 und 32 dargestellte Compakt-Disk 115, deren Außenrand 116 eine von der Kreiskontur abweichende Form besitzt etikettiert werden, muß einen Anpassung der CD-Etikettiervorrichtung 109 mit der Adaptervorrichtung 110 erfolgen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Adaptervorrichtung
110 zwei Adapterteile 117 auf. Diese sind jeweils als Steckteile ausgebildet und weisen eine gebogene Schlitzführung 118 auf, die jeweils an einen Bereich des Führungsvorsprunges 111 angepaßt ist. Wie besonders der Fig. 32 zu entnehmen ist, ist eine Schlitzführung 118 dadurch gebildet, daß ein Adapterteil 117 an seine Oberseite einen radialen Überstand 119 besitzt, von dessen Außenrand sich eine gebogene Wandung 120 senkrecht nach unten erstreckt. Die Wandung 120 weist eine Innenfläche 121 auf, die in Verbindung mit einer gebogenen Außenfläche 122 die gebogene Schlitzführung 118 berandet. Der Verlauf und der Abstand der Innenfläche 121 und der Außenfläche 122 ist so bemessen, daß der
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Führungsvorsprung 111 in der Schlitzführung 118 formschlüssig aufgenommen wird. Die Schlitzführung stellt insofern ein Positionierelement des Adapterteils 117 dar, das an dem eine Anlagewand bildenden Führungsvorsprung 111 der CD-Etikettiervorrichtung 109 festsetzbar ist. Jedes Adapterteil 117 weist eine formschlüssig an den Außenrand 116 der Compakt-Disk 115 angepaßte Führungsaufnahme 123 auf, die auch im unbelasteten Zustand des Domes 114 über dessen Oberseite hervorsteht. Dabei ist weiter dargestellt, daß die beiden Adapterteile bezüglich einer zu der Auflageplatte 112 parallelen Linie, die sich entlang und in Verlängerung der horizontalen Schnittlinie in Fig. 31 erstreckt, achsensymmetrisch ausgebildet sind. Wenn die Adapterteile 117 bezüglich dieser Symmetrielinie achsensymmetrisch zueinander ausgerichtet sind, wird beim Ablegen der Compakt-Disk 115 auf der Oberseite des Domes 114 eine zu diesem mittige Ausrichtung der Compakt-Disk erhalten. Die Compakt-Disk 115 wird dabei zunächst durch den Dorn in einer parallelen Lage von einem Etikett 124 beabstandet, das mit seiner Klebfläche nach oben weisend auf der Auflageplatte 112 abgelegt ist. Wie weiter dargestellt, weist der Außenrand 125 des Etiketts 124 geringfügig geringere Abmessungen auf als der Außenrand 116 der Compakt-Disk 115, wobei dabei in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein im wesentlichen paralleler Verlauf gegeben ist. Eine bezüglich des Dorns 114 mittige Ausrichtung des Etiketts 124 ist dadurch erreicht, daß dieses eine Ausnehmung 126 mit einer dem Querschnitt des Domes 114 und damit auch dem Rand der Öffnung 113 im wesentlichen entsprechenden Kontur besitzt. Insbesondere ist dabei auch eine Anpassung der Ausnehmung 126 an einen radialen Vorsprung 127 des Dorns 114 gegeben, so daß das Etikett 114 auch in Umfangsrichtung in einer gewünschten Lage gehalten ist.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weichen der Außenrand 116 und der Außenrand 125 von einer Kreisform ab, so daß die Etikettierung zusätzlich zu einer mittigen Ausrichtung von Compakt-Disk 115 und Etikett 124 auch eine bestimmte Ausrichtung in Umfangsrichtung verlangt. Bei der Adaptervorrichtung 110 ist dies dadurch erreicht, daß an den Adapterteilen 117 seitlich der Schlitzführung 118 jeweils ein Vorsprung 128 ausgebildet ist. Ein Vorsprung 128 ist an einer Berandung 129 einer Grifföffnung 130 des Führungsvorsprunges 111 in Umfangsrichtung festlegbar, wobei zwei Vorsprünge 128 eines Adapterteils 117 in der Weise zusammenwirken, daß eine verdrehsichere Ausrichtung eines Adapterteils 117 erhalten wird. Das Adapterteil 117 wird dadurch in einer Lage gehalten, in der sein Führungsvorsprung 111 die bezüglich des Etiketts 124 gewünschte Ausrichtung der Compakt-Disk auch in Umfangsrichtung bewirkt und in der zugleich eine achsensymmetrischen Ausrichtung mit dem zweiten Adapterteil 117 erhalten wird. In Fig. 32 ist außerdem ein Deckel 131 dargestellt, der in dem Ausführungsbeispiel zum Niederdrücken der Compakt-Disk 115 und des Doms 114 gegen eine Rückstellkraft dient. Diese Rückstellkraft wird in dem gezeigten Beispiel durch eine Zylinder-Druck-Feder 132 erzeugt.
Fig. 33 zeigt eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung 133 und auf eine Adaptervorrichtung 134 gemäß einem weiteren Gegenstand der Erfindung. Die CD-Etikettiervorrichtung 133 weicht zwar in einzelnen Gestaltungsmerkmalen von der CD-Etikettiervorrichtung 109 der Fig. 31 und 32 ab, doch wird bei der folgenden Beschreibung auch diesbezüglich, soweit es sich um korrespondierende Teile handelt, zur Vereinfachung auf die bereits verwendeten Bezugszeichen zurückgegriffen. Die CD-Etikettiervorrichtung 133 weist im Unterschied zu der
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CD-Etikettiervorrichtung 109 keinen Führungsvorsprung auf, wobei aber auch eine CD-Etikettiervorrichtung mit einem Führungsvorsprung in nachfolgend beschriebener Weise durch die Adaptervorrichtung 134 an verschiedene zu etikettierende Compakt-Disks angepaßt werden kann. Die CD-Etikettiervorrichtung 133 besitzt eine Auflageplatte 112 und einen Dorn 114, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte 112 hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung 113 der Auflageplatte 112 absenkbar ist. Die Rückstellkraft wird in dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch drei Blattfedern 135, die in Umfangsrichtung durch einen Winkel von jeweils 120° zueinander beabstandet sind, erzeugt. Die Adaptervorrichtung 134 weist einen Führungshalter 136 und eine Anzahl von Führungselementen 137 auf. Der Führungshalter 136 ist als eine Platte mit einer Mittenöffnung 138 ausgebildet, die an den äußeren Querschnitt des Domes 114 bzw. an die Kontur der Öffnung 113 der Auflageplatte 112 angepaßt ist. Der Führungshalter 136 liegt auf der Auflageplatte 112 auf und ist mit der Mittenöffnung 138 an dem eine umlaufende Anlagewand bildenden Dorn 114 festgesetzt. Auch die Mittenöffnung 138 weist eine radiale Ausnehmung 139 auf, die an den radialen Vorsprung 127 des Dorns 114 angepaßt ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist damit der Führungshalter in der Weise festgesetzt, daß ausgehend von einer gewünschten Ausrichtung des Führungshalters weder ein Verschieben noch ein Verdrehen möglich ist. Hinsichtlich der Führunselemente 137 ist von Bedeutung, daß diese in Anpassung an einen Außenrand einer Compakt-Disk an dem Führungshalter 136 festsetzbar sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Compakt-Disk 115 einen Außenrand 116 mit einer rechteckigen Kontur auf, wobei aber nach der Erfindung gerade auch eine Anpassung an den Außenrand
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von Compakt-Disks mit völlig unterschiedlichen Formen möglich ist. Die Führungselemente 137 sind in der Weise in Anpassung an den Außenrand 116 an dem Führungshalter 136 festgesetzt, daß sie gemeinsam durch Anlage an dem Außenrand 116 eine definierte Ausrichtung und Führung der Compakt-Disk 115 beim Absenken ermöglichen. Nach ,Fig. 34 stehen die Führungselemente 137 auch in dem unbelasteten Ausgangs zustand des Domes 114 über dessen Oberseite hinaus, so daß eine Compakt-Disk 115 bereits beim Auflegen auf die Oberseite des Domes 114 in gewünschter Weise ausgerichtet und gehalten wird. Die Platte des Führungshalters 136 weist eine Plattenoberseite auf, von der ausgehend sich Ausnehmungen 114 in die Platte erstrecken, die in dem gezeigten Ausfuhrungsbeispiel als Sacklochbohrungen ausgebildet sind. Ein Führungselement 137 weist ein Führungsteil 137' zur Anlage an dem Außenrand 116 der Compakt-Disk 115 und ein Fußteil 137'' auf, mit dem das Führungselement 137 an dem Führungshalter 136 festsetzbar ist. Das Führungsteil 137'' ist dazu hinsichtlich seines Querschnittes und seiner Längserstreckung einer Ausnehmung 114 des Führungsteils 136 angepaßt. Die Führungselemente 137 sind somit mit den Fußteilen 137'' in die Ausnehmungen 140 praktisch spielfrei und wieder lösbar eingesteckt, wobei eine Passung zwischen dem Fußteil 137'' und der Ausnehmung 140 gewählt ist, bei dem ein Führungselement mit einem gewissen Kraftaufwand um eine Mittelachse des Fußteils 137'' gedreht werden kann, ohne daß dabei aber ein unbeabsichtigtes Verdrehen bspw. in Folge einer unbedachten Bewegung möglich ist. Wie weiter dargestellt, sind an der Platte bzw. an dem Führungshalter eine Vielzahl von Ausnehmungen 140 in zueinander regelmäßigen seitlichen Abständen ausgebildet. Dabei sind jeweils mehrere Ausnehmung 140 entlang gedachter Linien L angeordnet, wobei mehrere solcher Linien zueinander
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parallel oder senkrecht verlaufen. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 33 und 34 sind, wie sich dies weiter aus Fig. 40a ergibt, zwischen benachbarten Ausnehmungen Abstände c belassen, die dem Durchmesser a des Fußteils 137'' entsprechen, demgegenüber beträgt der Führungsdurchmesser b des Führungsteils 137' das Dreifache des Fußdurchmessers a. Der Querschnitt des Führungsteils 137' fällt in einem Punkt mit dem Querschnitt des Fußteils 137'' zusammen, so daß auch die Exzentrizität e dem Durchmesser a des Fußteils 137'■ entspricht. Das Führungselement 137 kann daher auch dann, wenn der Außenrand 116 der Compakt-Disk 115 - anders als in Fig. 40a dargestellt - beabstandet von einem Ausnehmungsrand verläuft, durch eine Drehung um die Mittelachse des Fußteils 137'' mit dem Führungsteil 137' daran zur Anlage gebracht werden. Dies im Rahmen des bis zu Zweifachen der Exzentrizität e, was in Fig. 40a einer Drehung des Führungselementes 137 in Zeichenebene um 180° entspräche. Es wird deutlich, daß dabei bereits eine Überlappung des Führungsteils 137' mit der benachbarten Ausnehmung 140 erfolgt, so daß, wenn der Außenrand 116 noch rechts neben dieser benachbarten Ausnehmung verläuft, das Führungselement 137 in diese benachbarte Ausnehmung einsetzbar ist. Es zeigt sich damit, daß die Fig. 33 und 34 einen Sonderfall beschreiben, bei dem einzelne Führungselemente 137 praktisch ohne Ausnutzung ihrer Exzentrizität in Anpassung an den Außenrand 116 an dem Führungshalter 136 festgesetzt sind. Den Darstellungen ist auch zu entnehmen, daß auf der Auflageplatte 112 ein Etikett 124 abgelegt ist, wobei die Klebeflache des Etiketts nach oben weist. Der Außenrand 125 des Etiketts 124 weist geringfügig geringere Abmessung als der Außenrand 116 der Compakt-Disk 115 auf. Eine Ausrichtung des Etiketts 124 erfolgt daher bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel nicht mittels der Führungs-
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elemente 137, sondern durch eine Ausnehmung 126 des Etiketts, die an den Querschnitt des Dorns 114 unter Berücksichtung seines radialen Vorsprunges 127 angepaßt ist. Weiter ist dargestellt, daß die Außenkoritur der Platte bzw. des Führungshalters 136 im wesentlichen der Außenkontur der Auflageplatte 112 entspricht. Der Dorn 114 weist in dem gezeigten Beispiel obenseitig eine kreisförmige Öffnung auf, deren Durchmesser 114' dem Mittenöffnungsdurchmesser der Compakt-Disk 115 entspricht, so daß eine optische Marke für eine optionale manuelle (Vor-)Ausrichtung der CD gegeben ist.
Fig. 35 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt einer Schnittansicht durch eine CD-Etikettiervorrichtung 133 und eine Adaptervorrichtung 141 gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform. Der Führungshalter 136 ist wiederum als Platte ausgebildet, wobei die Platte eine Unterseite aufweist, von der sich nach unten weisende Vorsprünge 142 erstrecken, so daß eine Beabstandung zu der Auflageplatte 112 besteht. Ein Führungselement 137 besitzt ein Fußteil, das zwei zueinander beabstandete Federstege 143 aufweist, die jeweils in ihrem freien Ende auf der dem beabstandeten Federsteg abgewandten Seite eine davon weggerichtete Auswölbung 144 besitzen. In dem dargestellten festgesetzten Zustand der Führungselemente 137 sind die Federstege 143 durch die Federwirkung auseinander gedrückt, so daß durch die Auswölbung 140 unterseitig des Führungshalters 136 ein Formschluß im Sinne einer Verdrehsicherung entsteht. Ausgehend von diesem Zustand, in dem eine Drehung eines Führungselementes 137 in einer als Durchgangsbohrung ausgebildeten Ausnehmung ermöglicht bleibt, kann das Führungselement 137 vom Führungshalter gelöst werden, in dem dieser von der CD-Etikettiervorrichtung 133 abgehoben wird und die Federstege an ihren Enden zusammengedrückt werden.
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Weitere Einzelheiten sind diesbezüglich den Fig. 35a bis 35c zu entnehmen.
Fig. 36 zeigt eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung 133 und eine Adaptervorrichtung 145 gemäß einer weiter bevorzugten Ausführungsform. Diese unterscheidet sich von der in den Fig. 33 und 34 gezeigten Variante, indem die Ausnehmungen 140 auf radial bezüglich einer senkrechten Mittellinie der CD-Etikettiervorrichtung verlaufenden geraden Linien bzw. auf konzentrisch zueinander angeordneten kreisförmigen Linien angeordnet sind. Des Weiteren ist bei dem Führungshalter 146 auch ein anderer Abstand zwischen den Ausnehmungen 140 gewählt. Auch an dem Führungshalter 146 sind Führungselemente 137 in Anpassung an den Außenrand 116 der auch in Fig. 33 gezeigten Compakt-Disk 115 festgesetzt, wobei sich die gewünschte Ausrichtung hier bereits mit insgesamt fünf Führungselementen 137 bei von Fig. 33 abweichenden Verdrehlagen ergibt. Bei dem in Fig. 36 gezeigten Ausführungsbeispiel ist aus formtechnischen Gründen vorgesehen, daß der Durchmeser der Öffnung 114' in der Oberseite des Domes 114 dem Durchmesser eine Ausnehmung 140 entspricht.
Fig. 37a zeigt eine Draufsicht auf eine Compakt-Disk 147 mit einer Mittenöffnung 148 und mit einem Außenrand 149, dessen Kontur von einer Kreiskontur abweicht. Fig. 37b zeigt eine Draufsicht auf ein Etikett 150, mit dem die Compakt-Disk 147 zu etikettieren ist. Das Etikett 150 besitzt eine Etiketten-Mittenöffnung 151, welche hinsichtlich ihres Durchmessers und einer radialen Ausnehmung 152 an den Querschnitt eines Domes mit einem radialen Vorsprung einer CD-Etikettiervorrichtung angepaßt ist. Das Etikett 150 besitzt einen Außenrand 153, dessen Kontur bei insgesamt geringfügig kleineren
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Abmessungen in der Weise auf die Kontur des Außenrandes 149 abgestimmt ist, daß sich ein Randabstand in einer bevorzugten geringen Größe ergibt. Figur 37c zeigt eine Draufsicht auf eine Positionierschablone 154, die aus Papier hergestellt ist. Sie weist eine Mittenöffnung
155 auf, die hinsichtlich ihres Durchmessers und einer radialen Ausnehmung 156 ebenfalls an den Querschnitt eines Domes mit einem radialen Vorsprung einer CD-Etikett iervor richtung, bspw. der in Fig. 38 gezeigten CD-Etikettiervorrichtung 133, angepaßt ist. Insoweit entspricht die Kontur der Mittenöffnung 155 auch im wesentlichen der Kontur der Mittenöffnung 151 des Etiketts 150. Die Positionierschablone 154 weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel einen kreisförmigen Außenrand 157 auf, dessen Durchmesser an den Randdurchmesser des Führungshalters 159 nach Fig. 38 angepaßt ist. Wird die Positionierschablone 154 auf die in Fig. 38 dargestellte CD-Etikettiervorrichtung 133 und den hieran festgesetzten Führungshalter 159 aufgelegt, so wird durch die Mittenöffnung 155 mit der radialen Ausnehmung
156 ein Formschluß bzgl. des Dorns 114 und seines radialen Vorsprunges 127 erreicht. Dadurch wird eine mittige und in ümfangsrichtung definierte Ausrichtung der Positionierschablone 154 erhalten. Die Positionierschablone 154 ist außerdem mit einem Aufdruck versehen, der mit einer Kontur 158 der Form des Außenrandes 149 der Compakt-Disk 147 entspricht. Der Aufdruck enthält weiter eine lagerichtige Kennzeichnung 160 einzelner Ausnehmungen 161 des in Fig. 38 dargestellten Führungshalters 159, an denen zur Ausrichtung der Compakt-Disk 147 gemäß einerm bevorzugten Anwendungsbeispiel der Adaptervorrichtung Führungselemente 162 zu befestigen sind. Der Führungshalter 159 weist im Unterschied zu dem Führungshalter 146 nach Fig. 36 anstelle von runden Ausnehmungen 140 im Querschnitt sechseckige Ausnehm-
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ungen 161 auf. Dies bedeutet, daß ein in Fig. 38 dargestelltes Führungselement 162, welches bei rundem Führungsteil 162' ein ebenfalls sechseckiges Fußteil 162'' besitzt, in sechs verschiedenen Drehlagen in einer Ausnehmung 161 eingesetzt werden kann. In Verbindung mit der Exzentrizität des Führungselementes 162 ergibt sich dadurch gegenüber einem in Fig. 36 dargestellten Führungselement 137 zwar eine gestufte Anpaßbarkeit an den Außenrand einer Compakt-Disk, doch dies mit dem Vorteil, daß das Führungselement 162 in definierten und reproduzierbaren Drehlagen an dem Führungshalter 159 festsetzbar ist. Um eine möglichst einfache Anpassung der CD-Etikettiervorrichtung 133 an die Etikettierung der Compakt-Disk 147 zu ermöglichen, ist dem Aufdruck der Schablone 154 daher mit den Konturen 163 auch eine jeweils zweckmäßige und zu einer eindeutigen Ausrichtung der Compakt-Disk 147 führende Drehlage der Führungselemente 162 zu entnehmen. Für den Anwender bedeutet dies, daß er nach dem Ausrichten der Positionierschablone 154 auf dem Führungshalter 159 mittels des Domes 114 an den gekennzeichneten Positionen jeweils ein Führungselement 162 durch die Positionierschablone durchdrücken kann, wobei diese automatisch mit ihrem Fußteil 162'' lagerichtig in einer jeweils unter der Positionierschablone ausgebildeten Ausnehmung 160 festgesetzt werden können. Da die Positionierschablone 154 hieran anschließend auf dem Führungshalter 159 verbleiben kann, ist die CD-Etikettiervorrichtung 133 bereits vollständig an eine Etikettierung der Compakt-Disk 147 angepaßt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß die Positionierschablone 154 wieder abgenommen wird. Damit dabei die Führungselemente 162 an Ihren Positionen verbleiben können, weist die Positionierschablone 144 nach dem in Fig. 37c gezeigten Ausführungsbeispiel radiale Randeinschnitte 164 auf, die sich von dem Außen-
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rand 157 bis zu der beim Festsetzen eines Führungselements ausgestanzten Kontur 163 erstrecken.
Fig. 38 zeigt eine Draufsicht auf die CD-Etikettiervorrichtung 133, den Führungshalter 159 und die hieran festgesetzten Führungselemente 162, nachdem die Positionierschablone 157 davon wieder abgenommen wurde. Stattdessen wurde das Etikett 150 mit der Klebfläche nach oben auf den Führungshalter 159 aufgelegt, wobei eine eine gewünschte Ausrichtung durch den Formschluß zwischen der Mittenöffnung 151 und der radialen Ausnehmung 152 in Verbindung mit dem Dorn 114 und dessen radialem Vorsprung 127 erhalten wurde. Des Weiteren zeigt Fig. 38 die Compakt-Disk 147, die mit ihrer demgegenüber kleineren Mittenöffnung auf der Oberseite des Doms 114 gehalten und dadurch in zunächst unbelastetem Zustand des Domes 114 parallel von dem Etikett 150 beabstandet ist. Auch in dem unbelasteten Zustand ragen die Führungselemente 162 senkrecht zur Zeichenebene nach oben über die Oberseite des Doms 114 hinaus, so daß sich auch hinsichtlich der Compakt-Disk 147 die gewünschte, genau zu der Ausrichtung des Etiketts 150 passende Ausrichtung ergibt. Die Compakt-Disk 147 kann anschließend beispielsweise unter Zuhilfenahme eines nicht dargestellten Deckels, dessen Deckelplatte eine in einer Projektion nicht durch die Führungselemente 162 geschnittene Randkontur besitzt, mit dem Dorn 114 gegen dessen Rückstellkraft abgesenkt werden, bis es zum Kontakt der Compakt-Disk mit der Klebefläche des Etiketts und damit zu der gewünschten Etikettierung kommt.
Fig. 39a zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der in Fig. 34 gegebenen Schnittansicht bzgl. eines Führungselementes 137, das in einer Ausnehmung 140 des Fuhrungshalters 136 festgesetzt ist. Die Fig. 39b bis 39f zei-
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gen in Schnittansichten alternative Ausgestaltungen des Führungselementes 137 in Verbindung mit bevorzugten Ausgestaltungen der Ausnehmung 140. Den Fig. 39a bis 39e ist dazu mit den Fig. 40a bis 4Oe eine jeweils korrespondierende Draufsicht zugeordnet, dies ausgehend von dem in Fig. 33 gekennzeichneten Ausschnittsbereich. Gegenüber dem mit den Fig. 39a und 40a bereits beschriebenen Führungselement weist das in den Fig. 39b und 40b gezeigte Führungselement 137 ein zusätzliches Kopfteil 137''' auf. Anders als das Fußteil 137'' ist das Kopfteil 137''' bzgl. des Führungsteils 137' mittig angeordnet . Während in der dargestellten Anordnung eine Exzentrizität des Führungsteils zu seiner Drehachse besteht, wird diese zugunsten einer eindeutigen und reproduzierbaren Anlegefläche aufgegeben, wenn das Führungselement 137 nach einer Drehung um 180° mit seinem Kopfteil 137 (das dann die Bezeichnung Fußteil trägt) in der Ausnehmung 140 festgesetzt wird. Die Fig. 39c und 40c zeigen ein Führungselement 137, dessen Führungsteil 137' anstelle einer zylindrischen Außenwandung einen Konus besitzt. Dies erleichtert das Auflegen der Compakt-Disk, wobei bei dem Absenken noch eine genaue Ausrichtung erfolgt. Die Fig. 39d und 4Od zeigen ein Führungselement 137, das bei einem runden Führungsteil 137' ein im Querschnitt sechseckiges Fußteil 137'' besitzt. Demgegenüber ist bei dem in den Fig. 39e und 40e dargestellten Führungselement 137 bei dem Führungsteil 137' eine Randkontur 165 vorgesehen, die hinsichtlich vier übereinstimmender, rechtwinklig aneinander anschließende Randbereiche auf die Form eines speziellen (nicht dargestellten) Außenrandes einer Compakt-Disk abgestimmt ist. Schließlich zeigt Fig. 39f ein Führungselement 137, dessen Fußteil 137'' und dessen Kopfteil 137''' mit einem Außengewinde zur Befestigung in eine Ausnehmung 140 mit einem Innengewinde ausgestattet sind.
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Fig. 41 zeigt eine Draufsicht auf eine CD-Etikettiervorrichtung 166, die wie bspw. die in Fig. 32 dargestellte CD-Etikettiervorrichtung 109 einen Führungsvorsprung 111, der sich von einer Auflageplatte 112 ausgehend senkrecht nach oben erstreckt. An der CD-Etikettiervorrichtung 166 ist ein Führungshalter 167 gemäß einer weiter bevorzugten Ausfuhrungsform festgesetzt. Wie sich dies in Verbindung mit den Fig. 42 und 43 ergibt, weist der Führungshalter 167 dazu eine Mittenöffnung 168 mit einer radialen Ausnehmung 169 auf, deren gemeinsamer Querschnitt an einen Querschnitt des (nicht abgebildeten) Domes der CD-Etikettiervorrichtung angepaßt ist. Bei diesem Querschnitt handelt es sich um denjenigen eines Oberteils des Domes der gegenüber einem Unterteil des Domes verringerte Abmessungen aufweist. Dabei ist auch ungeachtet der insgesamt leicht vergrößerten Darstellung in Fig. 42 der Durchmesser der Mittenöffnung 168 bzw. der Durchmesser des Dornoberteils etwas größer bemessen, als der Durchmesser der (in Fig. 41 verdeckten) Mittenöffnung der Compakt-Disk 170. Der Führungshalter 167 weist einen Außenrand 163 auf, der an die Innenkontur des Führungsvorsprunges 111 angepaßt ist. Dies einerseits bezüglich des Durchmessers, andererseits auch hinsichtlich von Randausnehmungen 171, die an Stege 172 des Führungsvorsprunges 111 angepaßt sind. In Verbindung mit Fig. 43 wird deutlich, daß der Führungshalter 167 sechs Ausnehmungen 140 mit kreisförmigen Querschnitt besitzt, die jeweils paarweise radial beabstandet angeordnet sind. In diesen Ausnehmungen 140 sind Führungselemente 174 festsetzbar, wozu in den Fig. 41 und 42 verschiedene Anordnungen dargestellt sind. Weiterhin weist der Führungshalter 167 eine Ausnehmung 175 in der Form eines Langloches auf, dessen Längsachse sich radial bzgl. Des Mittelpunktes des Führungshalters 167 erstreckt. Während das radialinnen liegende Ende
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der Ausnehmung 175 geschlossen ist und von dem Rand der Mittenöffnung 168 beabstandet ist, ist die Ausnehmung 175 an ihrem radialaußen liegenden Ende zu dem Außenrand des Führungshalters 167 hin geöffnet. Wie sich aus den Fig. 43 und44 ergibt, ist die Ausnehmung 175 von der Unterseite des Führungshalters in ihrem Querschnitt stufenartig erweitert. Mittels der Ausnehmung 175 ist an dem Führungshalter 167 ein Führungselement 166 in Längsrichtung der Ausnehmung 175 verschieblich festsetzbar. Der Führungshalter 176 ist damit mit einer Anlagefläche in Radialrichtung stufenlos an den Außenrand einer Compakt-Disk bspw. der in Fig. 41 dargestellten CD 170 anpaßbar, wobei in Verbindung mit den Führungselementen 174 eine eindeutige Ausrichtung und Führung der CD 170 gewährleistet wird. Nach Fig. 45 sind an der Unterseite des Führungselementes 176 zwei sich parallel nach unten erstreckende Haltestege 177 vorgesehen. Diese weisen nach außengerichtete Vorsprünge 178 auf, die mit der stufenartigen Erweiterung der Ausnehmung 175 formschlüssig als Aushebesicherung zusammenwirken. Zugleich ist eine maßliche Abstimmung zwischen den Haltestegen 177 und den Vorsprüngen 178 sowie den Ausnehmungen 175 verwirklicht, durch die ein Verschieben des Führungselementes 176 nur gegen einen leichten Widerstand möglich ist. In einer Zusammenstellung zeigt Fig. 41 eine Draufsicht auf eine Zusammenstellung der beschriebenen Komponenten in Gebrauchsstellung, bei der zum Niederdrücken der Compakt-Disk ein Druckdeckel 179 vorgesehen ist. Die konzentrisch verdrehbaren Führungselemente 174 wirken mit den radial verschieblichen Führungselementen 176 in der Weise zusammen, daß eine gewünschte Ausrichtung und Führung der Compakt-Disk verwirklicht ist.
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In Fig. 46 ist eine Etikettiervorrichtung (dargestellt, die grundsätzlich der Etikettiervorrichtung gemäß Fig. 23 entspricht.
Wesentlich ist, daß hier ein Zwischenring 89' ausgebildet ist, dessen Außendurchmesser dz den Durchmesser dr der CD 74 angepasst ist. Der Durchmesser dr ist der Durchmesser, der dem nicht beschreibbaren inneren Teil einer CD entspricht. Auf der CD ist dieser, wie bereits angesprochen, durch eine Stufe s auch gekennzeichnet, der Innendurchmesser des Zwischenrings 89' entspricht dem beschriebenen Innendurchmesser des bereits beschriebenen Zwischenrings 89. Er ist etwas größer als der Innendurchmesser der CD 74.
Wie weiter ersichtlich liegt der Zwischenring 89' auf der Aufnahmeplatte 3 mit seinem äußeren Randbereich auf. Ein auf den Zwischenring 89' aufgelegtes Etikett, das in seiner Kreisringfläche der Kreisringfläche des Zwischenrings 89' entspricht, bleibt also beim Absenken des Dorns 68 höhenmäßig unverändert. Es trifft dann auf den angesprochenen inneren, nicht beschreibbaren Bereich der CD 74. Diese ist besonders vorteilhaft, wenn es sich um eine beidseitig beschreibbare CD handelt.
Das entsprechende Etikett ist in Fig. 46 auch in Querschnittsansicht dargestellt und mit dem Bezugszeichen 77' versehen.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser
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98 Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit
aufzunehmen.
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Claims (53)

1. Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, wobei die CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die Aufnahmeplatte vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist, wobei die Adaptervorrichtung ein Adapterteil mit einer formschlüssig an einen Außenrand der Compakt-Disk (CD) angepaßten Führungsaufnahme und mit einem an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung festsetzbaren Positionierelement aufweist.
2. Adaptervorrichtung nach Anspruche 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsaufnahme in Gebrauchsstellung ein oberes Ende des Dornes überragt.
3. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterteil (6) spiegelbildlich zum Dorn (4) der CD-Etikettierungsvorrichtung (2) und kreuzweise zueinander angeordnet, geradlinige Fübrungsabschnitte (62) und winkelhalbierend zu der Kreuzanordnung gerundete Führungsabschnitte (63) aufweist.
4. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die runde Kontur durch ein Füllstück (60) wahlweise, jedenfalls abschnittsweise in eine geradlinige Kontur änderbar ist.
5. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (60) als ein, eine gebogene Schlitzführung (61) aufweisendes Steckteil ausgebildet ist.
6. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei von der Auflageplatte randseitig ein Umfangsvorsprung vorsteht der eine Anlagewand mit einem Innendurchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement eine in Gebrauchsstellung zu der Auflageplatte senkrechte Außenpositionierfläche aufweist, die zumindest abschnittsweise an den Innendurchmesser der Anlagewand des Umfangsvorsprunges angepaßt ist.
7. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenpositionierfläche an einen Innendurchmesser der Anlagewand des Umfangsvorsprunges angepaßt ist, der auf eine Aufnahme einer Compakt-Disk mit einem Durchmesser von etwa 120 mm abgestimmt ist.
8. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierelement eine in Gebrauchsstellung zu der Auflageplatte senkrechte Innenpositionierfläche aufweist, die zumindest abschnittsweise an einen Außendurchmesser des eine Anlagewand ausbildenden Dorns angepaßt ist.
9. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei der Dorn einen radialen Vorsprung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenpositionierfläche eine sich radial nach außen erstreckende Ausnehmung aufweist, in die in Gebrauchsstellung der radiale Vorsprung des Dorns in Umfangsrichtung formschlüssig eingreift.
10. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Adaptervorrichtung einen Deckel mit einer Deckelplatte aufweist zum Niederdrücken der Compakt-Disk und des Dorns gegen die Rückstellkraft, wobei die Deckelplatte innerhalb der Plattenebene geometrisch an die rechteckige und/oder quadratische und/oder runde Kontur der Compakt-Disk angepaßt ist.
11. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung der Führungsaufnahme in einem zu der Auflageplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine Kontur angepaßt ist, die einer Projektion eines Rechteckes und eines mit dem Rechteck überlappenden Kreises entspricht.
12. Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk (CD) mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Aufnahmeplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist, und mit einem an die äußere Form einer Compakt-Disk angepaßten Führungsaufnahme, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsaufnahme eine zu der Auflageplatte senkrechte Wandung aufweist, die in einem zu der Aufnahmeplatte parallelen Querschnitt zumindest abschnittsweise an eine rechteckig und/oder quadratische und/oder runde Kontur einer Compakt-Disk angepaßt ist.
13. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei der Dorn (4) der CD-Etikettiervorrichtung in einem zu seiner Längsrichtung senkrechten Querschnitt hinsichtlich seiner Außenkontur eine kreisförmige Grundform aufweist, von der ausgehend sich eine Mehrzahl von über den Umfang des Dorns hinweg verteilt angeordneten radialen Vorsprüngen nach radial außen erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenpositionierfläche (34) eine Mehrzahl von sich radial nach außen erstreckenden Ausnehmungen(36) aufweist, in die in Gebrauchsstellung einer oder mehrere der radialen Vorsprünge (37) des Dorns (4) in Umfangsrichtung formschlüssig eingreifen.
14. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeweils zwei in Umfangsrichtung des Dorns (4) benachbarten radialen Vorsprüngen (37) gleiche Umfangswinkel vorgesehen sind.
15. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Etikettenrandführungselement (43) ausgebildet ist mit einer Anlagefläche zur seitlichen Anlage an einem Randabschnitt (46) eines Etiketts (12).
16. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß beabstandet zu dem Dorn (4) in der Bodenplatte (21) eine Ausnehmung (42) ausgebildet ist, daß in der Ausnehmung (42) ein Etikettenrandführungselement (43) mit einer Anlagefläche (45) zur seitlichen Anlage an einem Randabschnitt (46) eines Etiketts (12) angeordnet ist, daß die Anlagefläche in einer Ruhestellung über die Auflagefläche des Etiketts (12) vorsteht und gegen eine Rückstellkraft in der Ausnehmung (42) absenkbar ist.
17. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in die Adaptervorrichtung (1) ein Etikett (12) eingelegt ist, das eine einem Querschnitt des Dorns (4) entsprechende Mittenöffnung (40) und/oder zwei parallel zueinander verlaufende Randabschnitt (46) aufweist, die sich angrenzend an gegenüberliegende parallele Anlageflächen (45) von Etikettenrandführungselementen (43) erstrecken.
18. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand des Etiketts (12) die Form eines Rechtecks mit zwei Längsseiten (47) und mit zwei Schmalseiten (48) aufweist.
19. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand des Etiketts (12) zwei geradlinige Längsseiten (47) und zwei gerundete Schmalseiten (48) aufweist.
20. Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung, wobei die CD-Etikettiervorrichtung eine Auflageplatte und einen Dorn aufweist, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, wobei die Adaptervorrichtung (1) ein an einer Anlagewand (10) der CD-Etikettiervorrichtung (2) festsetzbares Positionierelement (11) und eine Bodenplatte (21) aufweist, die eine Auflagefläche für das Etikett (12) bildet, wobei die Bodenplatte (21) eine Ausnehmung (31) aufweist, durch die der Dorn (4) in einer Ruhestellung über die Auflagefläche des Etiketts (12) vorsteht, wobei beabstandet zu der Ausnehmung (31) in Ruhestellung ein Etikettenrandführungselement (43) mit einer Anlagefläche (45) zur seitlichen Anlage an einen Randabschnitt (46) eines Etiketts (12) über die Auflagefläche des Etiketts (12) vorsteht und wobei die Anlagefläche (45) absenkbar ist.
21. Vorrichtung zum Etikettieren einer Compakt-Disk (©) mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Auflageplatte vorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Aufnahmeplatte absenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß beabstandet zu dem Dorn (4) in Ruhestellung ein Etikettenrandführungselement (43) über die Auflagefläche des Etiketts (12) vorsteht, wobei das Etikettenrandführungselement (43) gegen eine Rückstellkraft absenkbar ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß in die Vorrichtung ein Etikett (12) eingelegt ist, das eine dem Querschnitt des Dorns (4) entsprechende Mittenöffnung (40) und einen Randabschnitt (46) aufweist, der sich angrenzend an eine Anlagefläche eines Etikettenrandführungselementes (43) erstreckt.
23. Vorrichtung zum Etikettieren einer Compact-Disk (CD) mit einer Auflageplatte und mit einem Dorn, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, und mit einem über die Auflageplatte herrvorstehenden Führungsvorsprung, wobei der Führungsvorsprung eine Führungsfläche besitzt, die zumindest abschnittsweise geometrisch an die eines Außenrandes einer Compact-Disk angepaßt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (66) ein Unterteil (67) und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil (68) aufweist, daß das Oberteil (68) an seinem oberen Ende (76) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Kreis einen Durchmesser (D2) aufweist, der den Durchmesser (D1) einer Mittenöffnung (75) der Compact-Disk (74) übertrifft.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Oberteil (68) und dem Unterteil (67) eine Ringschulter (86) mit einer senkrechten Schulterwand (87) und mit einer waagerechten Schulterauflage (88) gebildet wird.
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (3) eine Auflagefläche für ein Etikett (77) aufweist und daß die Schulterauflage (88) in der Ruhestellung unterhalb oder bündig zu der Auflageplatte (3) angeordnet ist.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an die Auflageplatte (3) anschließend eine Führung (80) des Dorns (66) ausgebildet ist mit einer Wandung, die in Längsrichtung des Dorns (66) einen Schlitz (81) oder eine Nut (82) aufweist, und daß das Unterteil (67) einen radialen Vorsprung (83) zum formschlüssigen Eingriff in den Schlitz (81) oder in die Nut (82) aufweist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen Zwischenring (89) mit einer Mittenöffnung (90), die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser (D4) des Kreises an den Durchmesser (D2) des Oberteils (68) angepaßt ist.
28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand (92) des Zwischenringes (89) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Durchmesser (D5) des Kreises gleich oder kleiner dem Durchmesser (D6) des Unterteils ist.
29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Adaptervorrichtung (98) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen Adapterring (97) mit einer Mittenöffnung (99) und mit einem Außenrand (100), wobei die Mittenöffnung (99) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und der Durchmesser (D8) des Kreises an den Durchmesser des Oberteils (68) oder an den Durchmesser (D5) des Außenrandes (92) des Zwischenringes (89) angepaßt ist.
31. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterteil (84) eine Bodenplatte (21) mit einer Ausnehmung (31) aufweist, die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser (D7) des Kreises an den Durchmesser (D2) des Oberteils (68) oder (D5) des Außenrandes (92) des Zwischenringes (89) oder (D9) des Außenrandes (100) des Adapterringes (97) angepaßt ist.
32. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenring eine Höhe besitzt, die deutlich geringer ist als sein Innen- und/oder Außendurchmesser.
33. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Zwischenrings etwa der Dicke oder der zwei- bis dreifachen Dicke einer CD entspricht.
34. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Zwischenrings an den nicht beschreibbaren inneren Kreisringteil einer CD angepaßt ist.
35. Adaptervorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (66) ein Unterteil (67) und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil (68) aufweist, daß das Oberteil (68) an seinem oberen Ende (76) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, daß der Kreis einen Durchmesser (D2) aufweist, der den Durchmesser (D1) einer Mittenöffnung (75) der Compact-Disk (74) übertrifft und daß das Positionierelement geometrisch an den Durchmesser (D2) des Oberteils (68) angepaßt ist.
36. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Bodenplatte (21) des Adapterteiles (84) gebildete Ausnehmung (31) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Durchmesser (D7) des Kreises an den Durchmesser (D2) des Oberteils (68) angepaßt ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (66) ein Unterteil (67) und ein dazu im Querschnitt verringertes Oberteil (68) aufweist, daß das Oberteil (68) an seinem oberen Ende (76) in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt und daß der Kreis einen Durchmesser (D2) aufweist, der den Durchmesser (D1) einer Mittenöffnung (75) der Compact- Disk (74) übertrifft.
38. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen Zwischenring (89) mit einer Mittenöffnung (90), die in einem Querschnitt zumindest abschnittsweise die Form eines Kreises besitzt, wobei der Durchmesser (D4) des Kreises an den Durchmesser (D2) des Oberteils (68) angepaßt ist.
39. Etikettenbogen, bspw. im DIN A 4 Format, mit zumindest einem Etikett für ein Etikettieren von Compact- Disks (©s), wobei die Compact-Disk eine Mittenöffnung mit einem Mittenöffnungsdurchmesser und auf ihrer Rückseite eine kreisförmige Stufe mit einem Stufendurchmesser aufweist und wobei das Etikett eine zumindest abschnittsweise kreisförmige Mittenöffnung mit einem Innendurchmesser aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des Etiketts (102) kleiner als der Stufendurchmesser ausgebildet ist.
40. Etikettenbogen nach Anspruch 39 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittenöffnung (105) des Etiketts eine sich radial nach außen erstreckende Ausnehmung aufweist.
41. Etikettenbogen nach Anspruch 39 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Etiketts (102) geringügig weniger als 80 mm beträgt.
42. Etikettenbogen nach einem oder mehreren der Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand (104) des Etiketts (102) zwei parallel zueinander verlaufende Abschnitte (108) aufweist, die bezüglich des Durchmessers des Außenrandes (104) Sekanten bilden.
43. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei die CD-Etikettiervorrichtung (109) einen Führungsvorsprung aufweist, der sich senkrecht von der Auflageplatte (112) nach oben erstreckt und der zumindest abschnittsweise an eine Kreiskontur angepaßt ist, wobei das Adapterteil (117) als ein eine gebogene Schlitzführung (118) aufweisendes Steckteil ausgebildet ist und die gebogene Schlitzführung (118) an einen Bereich des Führungsvorsprunges (111) angepaßt ist.
44. Adaptervorrichtung für eine CD-Etikettiervorrichtung (133), wobei die CD-Etikettiervorrichtung (133) eine Auflageplatte (112) und einen Dorn (114) aufweist, der in einer Ruhestellung über die Auflageplatte (112) hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung (113) der Auflageplatte (112) absenkbar ist, wobei die Adaptervorrichtung (134) einen an einer Anlagewand der CD-Etikettiervorrichtung (133) festsetzbaren Führungshalter (136) und eine Anzahl von Führungselementen (137) aufweist, wobei ein Führungselement (137) in Anpassung an einen Außenrand (116) der Compact-Disk (115) an dem Führungshalter (136) festsetzbar ist.
45. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungshalter (136) als eine Platte mit einer Mittenöffnung (138) ausgebildet ist, wobei die Kontur der Mittenöffnung (138) im wesentlichen der Kontur einer Mittenöffnung (126) eines Etiketts entspricht.
46. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur der Mittenöffnung (138) eine radiale Ausnehmung (139) aufweist.
47. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspruche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte eine Plattenoberseite aufweist, von der ausgehend sich Ausnehmungen (140) in die Platte erstrecken, in denen das Führungselement (137) festsetzbar ist.
48. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fübrungselement (137) ein Führungsteil (137') zur Anlage an dem Außenrand (116) der CD (115) und ein Fußteil (117") aufweist, wobei das Fußteil (117") an eine Ausnehmung (140) der Platte angepaßt ist.
49. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausnehmung (140) als Sacklochbohrung oder als Durchgangsbohrung mit einem konstanten Querschnitt ausgebildet ist.
50. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an der Platte eine Vielzahl von Ausnehmungen (140) in zueinander regelmäßigen seitlichen Abständen ausgebildet sind.
51. Adaptervorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußquerschnitt einen Fußdurchmesser und daß der Führungsquerschnitt einen Führungsdurchmesser aufweist und daß der Führungsdurchmesser das 2-3 fache des Fußdurchmessers beträgt.
52. Vorrichtung zum Etikettieren einer Compact-Disk (CD), nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, mit einer Auflageplatte, mit einem Dorn, der in Ruhestellung über die Auflageplatte hervorsteht und der gegen eine Rückstellkraft in einer Öffnung der Auflageplatte absenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte eine Oberfläche aufweist, von der ausgehend sich Ausnehmungen in die Auflageplatte erstrecken und daß ein Führungselement vorgesehen ist, das in Anpassung an einen Außenrand der Compact-Disk an einer Ausnehmung der Auflageplatte festsetzbar ist.
53. Etikett für eine CD, gekennzeichnet durch eine Kreisringform mit einem Außendurchmesser, der an den Außendurchmesser des nicht beschreibbaren inneren Bereiches einer CD angepaßt ist und einen Innendurchmesser, der an die innere freie Öffnung einer CD angepaßt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2004064013A3 (en) * 2003-01-10 2005-09-22 Timothy J Flynn Label assembly and apparatus for applying a label

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