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DE20012075U1 - Bekleidungsstück, insbesondere Oberbekleidungsstück - Google Patents

Bekleidungsstück, insbesondere Oberbekleidungsstück

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DE20012075U1
DE20012075U1 DE20012075U DE20012075U DE20012075U1 DE 20012075 U1 DE20012075 U1 DE 20012075U1 DE 20012075 U DE20012075 U DE 20012075U DE 20012075 U DE20012075 U DE 20012075U DE 20012075 U1 DE20012075 U1 DE 20012075U1
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DE
Germany
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article
shirt
item
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DE20012075U
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English (en)
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BEYER KG WOLFGANG
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BEYER KG WOLFGANG
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    • A41D1/00Garments
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    • A41D27/205Pockets adapted to receive a mobile phone or other electronic equipment

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  • Details Of Garments (AREA)

Description

Bekleidungsstück, insbesondere Oberbekleidunqsstiick
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück, insbesondere ein Oberbekleidungsstück für Herren, Damen und/oder Kinder.
Bekleidungsstücke, insbesondere Oberbekleidungsstücke für Herren, Damen und/oder Kinder, sind, abgesehen von einer nahezu unbegrenzten Farbgebung, in zahlreichen, Ausgestaltungsformen und -Variationen bekannt. Oberhemden für Herren oder Blusen für Damen weisen als Gestaltungsmittel beispielsweise verschiedenste Kragenformen auf, wie Buttondown, Kent und dergleichen. Dabei ist ein fortwährender Bedarf an neuen funktionellen Gestaltungsmöglichkeiten im Modebereich gegeben.
Zur Aufnahme von leichten und kleineren Gegenständen, beispielsweise Notizzetteln, Kugelschreibern und dergleichen, weisen Hemden teilweise Brusttaschen auf. Zur Aufnahme von schwereren und größeren Gegenständen, insbesondere tragbaren elektrisch betriebenen Gegenständen, wie batteriebetrieben mobilen Telefonen, elektronische Terminplaner - sogenannte Palm-Tops-Diktiergeräten, Taschenrechnern und dergleichen, sind die Brusttaschen von Oberhemden, Hemdblusen und dergleichen Oberbekleidungsstücke nicht geeignet, da diese in der Regel hinsichtlich ihrer Abmessungen zu klein sind und aufgrund des Gewichtes von derartigen tragbaren Gegenständen, insbesondere aufgrund verwendeter Batterien oder Akkumulatoren, ausbeulen, wobei die Brusttaschen mitunter beschädigt werden. Darüber hinaus ist ein sicherer Halt der Gegenstände, beispielsweise eines
Telefon
Telefax
(0211) (0211)
:;·· EHFCBänk; Düs6el.ck5rF··. j(B£.Z'&0020500) 40113276 :'.. '..' :..Stadt.S|Sarka:s€«; Düsseldorf'(BLZ'30050110) 10090
mobilen Telefons, in einer Brusttasche eines Oberhemdes nicht gegeben, insbesondere können diese aus der Tasche herausfallen und beschädigt bzw. zerstört werden, beispielsweise wenn sich die einen Gegenstand in der Brusttasche eines Oberhemdes tragende Person bückt. Ein sicherer Halt für aufgenommene Gegenstände ist seitens der Brusttaschen nicht gegeben.
Ferner sind zwar verschließbare Brusttaschen an Oberhemden, Hemdblusen und dergleichen Oberbekleidungsstücke bekannt, diese haben jedoch den Nachteil, daß insbesondere bei eingehenden Telefonanrufen ein in einer verschlossenen Brusttasche angeordnetes mobiles Telefon nicht schnell genug aus der Brusttasche herausgeholt werden kann, um den Telefonanruf anzunehmen.
Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Bekleidungsstück der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß dieses unter Meidung der beschriebenen Nachteile ein sicheres Aufnehmen tragbarer elektrisch betriebener Gegenstände, insbesondere mobiler Telefone und Palm-Tops, bei gleichzeitiger einfacher Greifbarkeit ermöglicht.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Bekleidungsstück, insbesondere ein Oberbekleidungsstück für Herren, Damen und/oder Kinder, vorgeschlagen, mit wenigstens einer in einem mit einer Verstärkung versehenen Bereich des Bekleidungsstückes ausgebildeten Halteeinrichtung für einen tragbaren elektrisch betreibbaren Gegenstand.
Durch die in einem mit einer Verstärkung versehenen Bereich des Bekleidungsstücks ausgebildete Halteeinrichtung ist eine Befestigung für tragbare elektrisch betreibbare Gegenstände bereitgestellt, welche ein sicheres Halten des tragbaren elektrisch betreibbaren Gegentandes, vorteilhafter Weise ein mobiles Telefon, ein Mobilfunktelefon oder ein elektronischer Terminplaner, ein sogenannter Palm-Top, bei gleichzeitiger einfacher Greifbarkeit ermöglicht.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bildet die Halteeinrichtung zumindest teilweise die Verstärkung des Bekleidungsstückes aus. Vorteilhafterweise bildet die Halteeinrichtung dabei eine taschenartige Aufnahme für den aufzunehmenden Gegenstand aus. Vorteilhafterweise ist die taschenartige
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Aufnahme dabei hinsichtlich ihrer Abmessungen an die Außenmaße des aufzunehmenden Gegenstandes angepaßt bzw. anpaßbar. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die taschenartige Aufnahme zumindest teilweise verstärkt ausgebildet, vorteilhafterweise auf der Innenseite der Aufnahme. Die Verstärkung ist vorteilhafterweise streifenförmig und aus einem Gewebe, einer Kunststoffeinlage oder dergleichen ausgebildet. In einer weiteren Ausgestaltung ist die Aufnahme verschließbar ausgebildet, vorzugsweise mittels eines Klettverschlusses. Die Verwendung einer Kunststoffeinlage schafft dabei vorteilhafterweise einen Schutz vor Spritzwasser und Stößen, die ansonsten mitunter zur Beschädigung bzw. Zerstörung des aufzunehmenden Gegenstandes führen könnten.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Halteeinrichtung auf der Innenseite des Bekleidungsstücks ausgebildet, wozu das Bekleidungsstück vorzugsweise einen Durchgriff zur Halteeinrichtung aufweist, durch welchen der aufzunehmende Gegenstand, insbesondere ein mobiles Telefon, ein Palm-Top oder dergleichen, von außen aus der Halteeinrichtung entnehmbar bzw. in diese einsteckbar ist. Vorteilhafterweise ist der Durchgriff oberhalb der Halteeinrichtung angeordnet. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Durchgriff seitlich der Halteeinrichtung angeordnet, so daß der aufzunehmende Gegenstand durch den Durchgriff durch seitliches Eingreifen in die Halteeinrichtung einsteck- bzw. entnehmbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfaßt die Halteeinrichtung ein Sicherungselement für den Gegenstand, vorteilhafterweise ein an dem Gegenstand befestigbares Band, welches vorzugsweise elastisch ist. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Band in einem Bereich außerhalb der Halteeinrichtung an dem Bekleidungsstück befestigt, beispielsweise mit eingewebt bzw. aufgenäht. Dadurch wird zum einen eine weitere Verstärkung des Bekleidungsstücks im Bereich der Halteeinrichtung gegeben und zum anderen ein optisches Gestaltungselement für das Bekleidungsstück bereitgestellt. Vorteilhafterweise weist das Bekleidungsstück zur Gestaltung ein entsprechend ausgebildetes Band in weiteren Bereichen des Bekleidungsstückes auf.
In einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung ist das Bekleidungsstück ein lang- oder kurzärmliges Hemd, vorzugsweise ein Oberhemd für Herren oder eine Hemdbluse für Damen. Dabei ist der verstärkte Bereich in dem die Halteeinrichtung ausgebildet ist, vorteilhafterweise im Brustbereich angeordnet, vorzugsweise im Bereich der rechten Brust, um zu verhindern, daß durch die elektromagnetische Strahlung eines aufgenommenen mobilen Telefons, insbesondere eines Mobilfunktelefons, gesundheitsschädliche Beeinflussungen im Bereich des Herzens des Trägers des Bekleidungsstücks auftreten, insbesondere der Ausfall eines Herzschrittmachers oder dergleichen. In einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung ist die Verstärkung ein sich senkrecht über den Brust- und Schulterbereich eines Hemdes bis in die sogenannte Schulterpasse eines Hemdes erstreckendes Band, vorzugsweise aus einem gewebten Stoff, welches auf der Innen- oder Außenseite des Hemdes an diesem befestigt ist, vorzugsweise aufgenäht.
In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die taschenartige Aufnahme der Halteeinrichtung neben einer Einsteck- bzw. Entnahme.öffnung eine weitere Öffnung zur Durchführung von elektrischen Leitungen einer aus Kopfhörer und Mikrophon bestehenden Freisprecheinrichtung oder eines Ladegerätes zum Aufladen der Akkumulatoren eines mobilen Telefons auf. Vorteilhafterweise sind die öffnungen zum Einstecken- bzw. Entnehmen des Gegenstandes in bzw. aus der taschenartigen Aufnahme sowie die Öffnung zur Durchführung elektrischer Leitungen eines Ladegerätes oder einer Freisprecheinrichtung, verschließbar ausgebildet. Vorteilhafterweise weist das Bekleidungsstück wenigstens eine weitere öffnung zur Durchführung elektrischer Leitungen der genannten Art auf, so daß die Leitungen unmittelbar unter dem Hemd verlaufen können. Zur Befestigung der Leitungen weist das Bekleidungsstück in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung Befestigungselemente auf, vorzugsweise Klettverschlüsse, die vorteilhafterweise von außen nicht sichtbar im Bereich des Kragens angeordnet sind. Die Befestigungsmittel dienen dabei beispielsweise zur Positionierung und Fixierung der Leitungen sowie zur Fixierung bzw. Positionierung des Mikrophons einer Freisprecheinrichtung.
Mit der Erfindung ist damit ein Bekleidungsstück bereitgestellt, welches speziell einer sicheren und leicht zugänglichen Aufnahme eines tragbaren elektrisch betreibbaren Gegenstandes, insbesondere eines mobilen Telefons, oder eines Mobilfunktelefons, dient.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 in einer Vorderansicht eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes;
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß Fig. 1;
Fig. 3 in einer Vorderansicht eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes;
Fig. 4 „eine Schnittansicht gemäß Fig. 3;
Fig. 5 in einer Vorderansicht eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes;
Fig. 6 eine Rückenansicht gemäß Fig. 5;
Fig. 7 Fig. 8
in einer Vorderansicht eine vierte Ausführungsform
erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes und
eines
in einer Vorderansicht eine fünfte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstückes.
Fig. 1 zeigt ein kurzärmliges Oberhemd 1 mit Kragen 2 und herkömmlicher linker Brusttasche 3. Im rechten Brustbereich weist das Oberhemd 1 eine taschenartig und verstärkt ausgebildete Aufnahme auf, welche eine Halteeinrichtung 4 für ein Mobilfunktelefon 5 ausbildet. Die Halteeinrichtung 4 ist, wie in Fig. 2 dargestellt, verstärkt ausgebildet, wobei das Oberhemd 1 durch die Halteeinrichtung 4 im
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Bereich der rechten Brust verstärkt wird. Die Halteeinrichtung 4 ist dazu im Bereich der rechten Brust mit dem Oberhemd 1 vernäht, wobei die Halteeinrichtung 4 von außen an dem Oberhemd 1 befestigt ist. Die seitens der Halteeinrichtung 4 bereitgestellte taschenartige Aufnahme ist, wie in den Fign. 1 und 2 dargestellt, hinsichtlich ihrer Abmessungen an die Außenmaße des Mobilfunktelefons 5 derart angepaßt, daß dieses sicher gehalten und gleichzeitig zur Bedienung einfach greifbar ist.
Zur weiteren Verstärkung des rechten Brustbereichs des Oberhemdes 1 weist dieses ein vom Schulterbereich senkrecht über die Vorderseite des Oberhemdes 1 in Richtung der Halteeinrichtung 4 verlaufendes Band 6 auf, welches sich bis in die rückseitige Schulterpasse 18 erstreckt. Das Band 6 besteht aus einem verstärkt ausgebildeten Gewebe und ist in der Schulterpasse 18 sowie im Schulter- und teilweise im Brustbereich des Oberhemdes 1 mit diesem fest verbunden, vorliegend vernäht. Das andere Ende des Bandes 6 ist mit dem Mobilfunktelefon 5 verbunden, so daß das Band 6 ein zusätzliches Sicherungselement gegen ein Herausfallen des Mobilfunktelefons 5 aus der Halteeinrichtung 4 bereitstellt. Wie in Fig. 1 gestrichelt dargestellt, weist das Band 6 eine Länge auf, die es ermöglicht, das Mobilfunktelefon 5 zum bestimmungsgemäßen Gebrauch aus der Halteeinrichtung 4 bis in den Kopfbereich des Trägers des Oberhemdes 1 zu führen. Das Band 6 stellt dabei gleichzeitig ein Gestaltungselement für das Oberhemd 1 bereit, welches, wie in Fig. 1 dargestellt, als Applikation ebenfalls senkrecht über den Vorderbereich des Oberhemdes 1 verlaufend unterhalb der Brusttasche 3 als Band 7 zur Gestaltung aufgenäht ist.
Wie in den Fign. 1 uns 2 dargestellt, weist die Halteeinrichtung 4 in einem der Öffnung 8 zum Einstecken bzw. Entnehmen des Mobilfunktelefons 5 aus der Halteeinrichtung 4 gegenüberliegenden Bereich eine Öffnung 9 zur Durchführung von elektrischen Leitungen 10 einer Mikrophon 12 und Kopfhörer 13 umfassenden Freisprecheinrichtung 11 auf. Dadurch wird ein bestimmungsgemäßes Verwenden des Mobilfunktelefons 5 bei gleichzeitiger Positionierung in der Halteeinrichtung 4 ermöglicht.
Die Fign. 3 und 4 zeigen ein langärmliges Oberhemd 1 mit Kragen 2 und einer herkömmlichen linken Brusttasche 3. Im Bereich der rechten Brust weist das
Oberhemd 1 eine das Oberhemd 1 verstärkende Halteeinrichtung 4 auf, welche entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fign. 1 und 2 ebenfalls verstärkt ausgebildet ist und hinsichtlich ihrer Abmessungen im wesentlichen an die Abmessungen eines Mobilfunktelefons 5 angepaßt ist. Wie anhand von Fig. 4 zu erkennen, ist die Halteeinrichtung 4 vorliegend auf der Innenseite des Oberhemdes 1 ausgebildet. Um ein einfaches Einstecken bzw. Entnehmen des Mobilfunktelefons 5 in bzw. aus der Halteeinrichtung 4 problemlos zu ermöglichen, weist das Oberhemd 1 in einem oberhalb der Einsteck- bzw. Entnahmeöffnung 8 gelegenen Bereich einen Durchgriff 14 auf, durch welchen das Mobilfunktelefon 5 in die als taschenartige Aufnahme ausgebildete Halteeinrichtung 4 eingeführt bzw. aus dieser entnommen werden kann. Weiter weist das Oberhemd 1 gemäß den Fign. 3 und 4 ein im Schulter- und teilweise im Brustbereich befestigtes Band 6 zur Verstärkung des Oberhemdes 1 und zur Breitstellung eines Sicherungselementes für das Mobilfunktelefon 5 auf, welches entsprechend dem in den Fign. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel eine Länge aufweist, die eine bestimmungsgemäße Verwendung des Mobilfunktelefons 5 bei gleichzeitiger Sicherung mittels des Bandes 6 ermöglicht.
Die Fign. 5 und 6 zeigen ein kurzärmliges Oberhemd 1 mit Kragen 2 und zwei Halteeinrichtungen 4 zur Aufnahme von tragbaren elektrisch betreibbaren Gegenständen. Dabei dient die in Fig. 5 links dargestellte Halteeinrichtung zur Aufnahme eine Mobilfunktelefons 5 und die in Fig. 5 rechts dargestellte Halteeinrichtung 4 zur Aufnahme eines elektronischen Terminplaners 19, einem sogenannten Palm-Top. Bei der Ausgestaltung gemäß den Fign. 5 und 6 sind die Halteeinrichtungen 4 im Brustbereich des Oberhemdes 1 von außen aufgebracht und weisen jeweils einen Verschluß 15 zum Verschließen der taschenartigen Aufnahme der jeweiligen Halteeinrichtung 4 auf. Der Verschluß 15 umfaßt dabei einen Klettverschluß.
Die in Fig. 5 links dargestellte Halteeinrichtung 4 ist hinsichtlich ihrer Abmessungen an aufzunehmende tragbare elektronische Gegenstände anpaßbar, wie anhand der punktiert dargestellten Abmessungen der Halteeinrichtung 4 zu erkennen. Vorliegend ist die Halteeinrichtung 4 an die äußeren Abmessungen des Mobilfunktelefons 5 angepaßt. Zur Anpassung an die Außenabmessungen aufzunehmender Gegenstände weist die in Fig. 5 links dargestellte
Halteeinrichtung 4 im Inneren der taschenartig ausgebildeten Aufnahme der Halteeinrichtung 4 hier nicht explizit dargestellte Klettverschlüsse auf, die ein Einstellen der Größe der taschenartigen Aufnahme der Halteeinrichtung 4 ermöglichen.
Zur Verstärkung weist das Oberhemd 1 gemäß den Fign. 5 und 6 sich senkrecht über den Brust- und Schulterbereich erstreckende Bänder 6 auf, welche sich bis in die rückseitige Schulterpasse 18 des Hemdes erstrecken, wie anhand von Fig. 6 zu erkennen. Die Bänder 6 sind dabei über die gesamte Länge fest mit dem Oberhemd 1 vernäht und verstärken dieses, so daß dieses mittels der Halteeinrichtungen 4 das Mobilfunktelefon 5 bzw. den elektronischen Terminplaner 19 sicher aufnehmen können, insbesondere ohne ein optisch unschönes Ausbeulen des Hemdes. Weiter weist das Oberhemd 1 eine Öffnung 17 zur Durchführung von elektrischen Leitungen, vorliegend einer Freisprecheinrichtung 11 auf. Die Leitungen der Freisprecheinrichtung 11 können so durch die Öffnung 9 der Halteeinrichtung 4 unter dem Hemd, also nicht sichtbar, geführt und durch die im Bereich des Kragens 2 angeordnete Öffnung 17 unter dem Kragen 2 verlaufen. Zur Fixierung der Leitungen weist das Oberhemd 1 Befestigungselemente 16 auf, vorliegend einen Klettverschluß im Bereich des Kragens 2, mittels welchem auch das Mikrophon 12 der Freisprecheinrichtung positionier- und fixierbar ist.
Fig. 7 zeigt ein weiteres kurzärmliges Oberhemd 1 für Herren. Die Halteeinrichtung 4 ist vorliegend auf der Innenseite des Oberhemdes 1 angeordnet und als taschenartiger Sack zur Aufnahme eine Mobilfunktelefons 5 ausgebildet. Der taschenartige Sack der Halteeinrichtung 4 ist vorliegend aus verstärktem Gewebe ausgebildet und mit dem Oberhemd 1 vernäht. Zusätzlich ist die Halteeinrichtung 4 zur Verstärkung und Fixierung am Oberhemd 1 in den Punkten 22 befestigt. Die Verstärkungs- bzw. Fixierungspunke 22 sind vorliegend aus textilem Gewebe ausgebildet und mit dem Oberhemd 1 und der Halteeinrichtung 4 vernäht. Dadurch wird neben der durch die Halteeinrichtung 4 bereitgestellten Verstärkung des Oberhemdes 1 eine zusätzliche Verstärkung bereitgestellt. Die als taschenartiger Sack ausgebildete Halteeinrichtung 4 ist hinsichtlich ihrer Abmessungen im wesentlichen an die Außenmaße des Mobilfunktelefons 5 angepaßt. Die Halteeinrichtung 4 weist eine Öffnung 8 zum Einstecken- bzw. Entnehmen des
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Mobilfunktelefons 5 aus der Halteeinrichtung 4 auf, welche mit einem Durchgriff 14 seitens des Oberhemdes 1 korrespondiert.
Wie in Fig. 7 dargestellt sind die Öffnungen 8 der Halteeinrichtung und der Durchgriff 14 des Oberhemdes 1 derart zu der als taschenartiger Sack ausgebildeten Halteeinrichtung 4 angeordnet, daß die Öffnung 8 und damit der Durchgriff 14 zumindest oberhalb der halben Höhe des Mobilfunktelefons 5 angeordnet sind. Dadurch wird gewährleistet, daß das Mobilfunktelefon 5 nicht unbeabsichtigt durch die öffnung 8 und den Durchgriff 14 aus der Halteeinrichtung 4 fallen kann. Weiter zeigt Fig. 7, daß die Halteeinrichtung 4 derart angeordnet ist, daß die Unterseite der Halteeinrichtung 4 und damit die Unterseite des Mobilfunktelefons 5 nahezu auf dem Hosenbund bzw. dem Gürtel einer in Fig. 7 nicht explizit dargestellten Hose des Benutzers des Oberhemdes 1 aufliegen kann, wodurch der Tragekomfort des Oberhemdes 1 weiter verbessert wird. Der Hosenbund bzw. der Gürtel im Bereich des Hosenbunds stützt dabei das Mobilfunktelefon 5 in der Halteeinrichtung 4 ab. Der Durchgriff 14 und die öffnung 8 verlaufen vorliegend senkrecht auf der Vorderseite des Oberhemdes 1, so daß der Benutzer mit der rechten Hand seitlich problemlos in die Halteeinrichtung 4 eingreifen kann, um das Mobilfunktelefon 5 dort zu plazieren bzw. dieses zu entnehmen.
Die Halteeinrichtung 4 des Oberhemdes 1 gemäß Fig. 7 weist eine Öffnung 9 zur Durchführung von elektrischen Leitungen 10 auf, vorliegend eine Freisprecheinrichtung 11, welche auf der Innenseite des Oberhemdes 1 mittels nicht explizit dargestellten Befestigungselementen fixiert sind. Im Bereich des Kragens tritt die Leitung 10 der Freisprecheinrichtung 11 auf die Vorderseite des Oberhemdes 1. Dabei ist das Mikrophon 12 mittels einer Klammer oder dergleichen am Kragen 2 befestigt.
Fig. 8 zeigt eine Hemdbluse 20 für Damen, mit Kragen 2 und Halteeinrichtung 4. Die Halteeinrichtung 4 ist entsprechend der Ausführungsform gemäß Fig. 7 als taschenartiger Sack ausgebildet, welcher aus verstärktem Gewebe gefertigt und mit Verstärkungs- bzw. Fixierungspunkten 22 zur weiteren Verstärkung und Befestigung auf der Innenseite der Hemdbluse 20 angenäht ist. Die Halteeinrichtung 4 der Hemdbluse 20 gemäß Fig. 8 ist vorliegend in einem Bereich
unterhalb der in Fig. 8 angedeuteten Brüste 21 angebracht, insbesondere da diese ansonsten durch die Halteeinrichtung 4 und ein entsprechend aufgenommenes Mobilfunktelefon 5 stören würden. Die Halteeinrichtung 4 gemäß Fig. 8 ist in der linken oberen Ecke des taschenartig ausgebildeten Sackes der Halteeinrichtung 4 mit einer Abschrägung versehen, in welcher sich die Öffnung 8 zum Einstecken bzw. Entnehmen des Mobilfunktelefons 5 befindet. Der Durchgriff 14 der Hemdbluse 20 für Damen, welcher mit der Öffnung 8 der Halteeinrichtung 4 korrespondiert, ist entsprechend Fig. 7 senkrecht verlaufend ausgebildet, so daß das Mobilfunktelefon 5 durch Eingreifen von rechts durch den Durchgriff 14 aus der Halteeinrichtung 4 entnehmbar bzw. entsprechend einsteckbar ist. Wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 ist die Halteeinrichtung 4 der Hemdbluse 20 gemäß Fig. 8 derart ausgebildet, daß die öffnung 8 und entsprechend der Durchgriff 14 derart angeordnet sind, daß zumindest die halbe Höhe des Mobilfunktelefons 5 unterhalb der Unterkante der öffnung 8 bzw. des Durchgriffs 14 in der Halteeinrichtung 4 sitzt.
Bei dem Oberhemd 1 gemäß Fig. 7 und der Hemdbluse 20 für Damen gemäß Fig. 8 fehlt jeweils der oberste Knopf 23 zum Verschließen des Oberhemdes 1 bzw. der Hemdbluse 20 im Bereich des Kragens 2. Das Oberhemd 1 gemäß Fig. 7 und die Hemdbluse 20 gemäß Fig. 8 lassen sich so sowohl als Freizeit- als auch als Geschäftskleidung tragen, wobei das Oberhemd 1 bzw. die Hemdbluse 20 im Geschäftsbereich durch eine Krawatte oder dergleichen im Bereich des Kragens 2 verschließbar sind.
Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und sind für diese nicht beschränkend.
Bezuqszeichenliste
1 Oberhemd
2 Kragen
3 Brusttasche
4 Halteeinrichtung
5 Mobilfunktelefon
6 Band (Sicherung)
7 Band (Gestaltung)
8 Öffnung (Mobilfunktelefon)
9 Öffnung (elektrische Leitungen)
10 elektrische Leitung
11 Freisprecheinrichtung
12 Mikrophon
13 Kopfhörer
14 Durchgriff
15 Verschluß
16 Befestigungselement (Klettverschluß)
17 Öffnung
18 Schulterpasse
19 elektrischer Terminplaner (Palm)
20 Hemdbluse
21 Brust
22 Verstärkung/Fixierung
23 Knopf

Claims (22)

1. Bekleidungsstück, insbesondere Oberbekleidungsstück für Herren, Damen und/oder Kinder, mit wenigstens einer in einem mit einer Verstärkung versehenen Bereich des Bekleidungsstückes (1) ausgebildeten Halteeinrichtung (4) für einen tragbaren elektrisch betreibbaren Gegenstand.
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) zumindest teilweise die Verstärkung des Bekleidungsstückes (1) ausbildet.
3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) eine taschenartige Aufnahme für den Gegenstand ausbildet.
4. Bekleidungsstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die taschenartige Aufnahme hinsichtlich ihrer Abmessungen im wesentlichen an die Außenmaße des Gegenstandes angepaßt ist.
5. Bekleidungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die taschenartige Aufnahme hinsichtlich ihrer Abmessungen im wesentlichen an die Außenmaße des Gegenstandes anpaßbar ist.
6. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die taschenartige Aufnahme zumindest teilweise verstärkt ausgebildet ist, vorzugsweise auf der Innenseite der Aufnahme.
7. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung aus einer Einlage ausgebildet ist, vorzugsweise aus Kunststoff.
8. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) auf der Außenseite des Bekleidungsstücks (1) ausgebildet ist.
9. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) auf der Innenseite des Bekleidungsstücks (1) ausgebildet ist.
10. Bekleidungsstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bekleidungsstück (1) einen Durchgriff (14) zur Halteeinrichtung (4) aufweist.
11. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) ein Sicherungselement (6) für den Gegenstand aufweist, vorzugsweise ein mit dem einen Ende am Bekleidungsstück (1) befestigtes und mit dem anderen Ende am Gegenstand befestigbares Band (6).
12. Bekleidungsstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (6) zumindest teilweise elastisch ausgebildet ist.
13. Bekleidungsstück nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (6) zur weiteren Verstärkung des Bekleidungsstücks (1) dient.
14. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand ein mobiles Telefon ist, vorzugsweise ein Mobilfunktelefon (5).
15. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenstand ein elektrischer Terminplaner (19) ist.
16. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) neben einer optional verschließbar ausgebildeten Einsteck- bzw. Entnahmeöffnung (8) für den Gegenstand wenigstens eine weitere Öffnung (9) zur Durchführung von elektrischen Leitungen aufweist.
17. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses wenigstens eine Öffnung zur Durchführung von elektrischen Leitungen aufweist.
18. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses wenigstens ein Befestigungselement (16) zur Befestigung elektrischer Leitungen aufweist, vorzugsweise einen Klettverschluß.
19. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Bekleidungsstück ein lang- oder ein kurzärmliges Hemd ist, vorzugsweise ein Oberhemd (1) für Herren oder eine Hemdbluse (20) für Damen.
20. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung ein sich senkrecht über den Brust- und Schulterbereich bis in die Schulterpasse (18) erstreckendes Band ist, welches auf der Innen- oder Außenseite des Bekleidungsstückes über die gesamte Länge befestigt ist.
21. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteck- bzw. Entnahmeöffnung (8) der Halteeinrichtung (4) zumindest teilweise seitlich der taschenartigen Aufnahme der Halteeinrichtung (4) angeordnet ist, derart, daß zumindest die halbe Höhe des Mobilfunktelefons (5) unterhalb der Einsteck- bzw. Entnahmeöffnung (8) liegt.
22. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (4) unterhalb des Brustbereichs (21) angeordnet ist.
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