DE20010657U1 - Arbeitsleuchte - Google Patents
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Description
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Arbeit sileuchte Die Erfindung betrifft eine Arbeitsleuchte.
Arbeitsleuchten sind aus der Praxis bekannt und weisen ein Gehäuse auf, in welchem mindestens ein Arbeitsleuchtmittel angeordnet ist, welches über einen Netzanschluß mit Energie aus einem Stromnetz versorgt wird. Solche Leuchten werden als orstveränderliche Leuchten insbesondere auf Baustellen in Räumen verwendet, in denen noch keine Leuchtmittel installiert sind. Um eine Aufstellung zu ermöglichen, weisen aus der Praxis bekannte Arbeitsleuchten einen Fuß- und/oder eine Stand- oder Haltefläche auf.
Auf Baustellen, auf denen die genannten Arbeitsleuchten eingesetzt werden, treten häufig Netzunterbrechungen auf, sei es durch eine unbeabsichtigte Auslösung eines FI-Schalters bei Elektroinstallationsarbeiten oder eine Überlastung des Netzes oder aufgrund eines bewußten Abschaltens für Arbeiten am Stromnetz. In einer solchen Situation stehen Benutzer der Arbeitsleuchte insbesondere in Räumen ohne Tageslicht oder während der Wintermonate nach Einbruch der Dunkelheit häufig vor dem Problem, sich im Dunkeln orientieren zu müssen. Diese Situation birgt insbesondere bei Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, auf Gerüsten oder Leitern große Gefahren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitsleuchte zur Verfügung zu stellen, welche bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz als Lichtquelle zur Verfügung steht.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß der Erfindung ist bei einer Arbeitsleuchte in oder an dem Gehäuse eine Notlichteinrichtung angeordnet, mit weleher die Arbeitsleuchte als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Stromnetz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist. Durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte werden die oben geschilderten Gefahrensituationen wirksam vermieden, da ein Benutzer der Arbeitsleuchte in einem Raum ohne Tageslicht bei plötzlich fehlendem oder abgeschaltetem Stromnetz nicht mehr auf eine zufällig mitgeführte Taschenlampe oder ein Feuerzeug angewiesen ist, sondern zur Vermeidung von Unfällen auf die Arbeitsleuchte zurückgreifen kann, deren Licht das Vermeiden von Unfällen ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Notlichteinrichtung der Arbeitsleuchte ein Lampenbetriebsgerät auf, welches mindestens ein Arbeitsleuchtmittel bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt. Eine solche Ausgestaltung sorgt nicht nur für eine Minimierung der Bauteile der Arbeitsleuchte, sondern auch für ähnliche Lichtverhältnisse bei Arbeits- und Notlichtbetrieb.
Bei einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Notlichteinrichtung ein Lampenbetriebsgerät aufweist, welches ein Notlichtleuchtmittel bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt. Bei einer solchen Ausführungsform besteht eine große konstruktive Freiheit bei der Gestaltung der Arbeitsleuchte, da nicht auf die für das Arbeitsleuchtmittel er-
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forderlichen Parameter für die Stromversorgung Rücksicht genommen werden braucht.
Vorzugsweise ist die No.tlichteinrichtung so ausgebildet, daß sie bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird. Ein Benutzter der Arbeitsleuchte hat also keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, wenn er bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz Dunkelheit vermeiden möchte. Um zu verhindern, daß sich die Stromversorgung der Notlichteinrichtung erschöpft, kann vorgesehen sein, daß die Notlichteinrichtung auf den Netzanschluß zurückschaltet, wenn über das Stromnetz eine Energieversorgung wieder zur Verfügung steht.
Vorzugsweise weist die Notlichteinrichtung eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung auf. Eine solche Akkumulatoreinrichtung erlaubt einen umweitschonenden Betrieb der Arbeitsleuchte, da keine Verbrauchsmaterialen anfallen.
Wenn für die aufladbare Akkumulatoreinrichtung in oder an dem Leuchtgehäuse eine Ladeelektronik vorgesehen ist, sind für den Betrieb der Arbeitsleuchte Zusatzeinrichtungen nicht erforderlich, so daß sichergestellt werden kann, daß die Notlichteinrichtung praktisch jederzeit über eine ausreichende Energiereserve verfügt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ladeelektronik derart ausgelegt, daß sie bei einem Arbeitsbetrieb des Arbeitsleuchtmittels die Akkumulatoreinrichtung selbsttätig auflädt. Eine solche Ausgestaltung erlaubt einen wartungsfreien Betrieb der Arbeitsleuchte. Die Ladeelektronik sollte dabei für einen Ladeverlauf ausgelegt sein, bei dem ein hoher Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung Priorität genießt. Das heißt, daß unter bewußter Inkaufnahme eines
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Verschleißes der Akkumulatoreinrichtung Entladungen der Akkumulatoreinrichtung vermieden werden sollen, um nicht bei einem Ausfall des Netzes mit dem Problem mangelnder Betriebsdauer der Notlichteinrichtung konfrontiert zu werden.
Alternativ zu einer Notlichteinrichtung mit aufladbaren Akkumulatoren ist vorgesehen, daß die Notlichteinrichtung eine auswechselbare Batterieeinrichtung aufweist. Eine solche Ausgestaltung der Arbeitsleuchte ist insbesondere bei einer Verwendung der Arbeitsleuchte in Situationen mit häufigem Netzausfall vorteilhaft, da eine auswechselbare Batterieeinrichtung nach längerem Notlichtbetrieb durch Auswechslung eine Fortführung der Arbeiten unter Notlicht erlaubt, wohingegen eine Notlichteinrichtung, die ausschließlich eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung aufweist, bei längerem Netzausfall eine Arbeitsunterbrechung erfordert. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Notlichteinrichtung sowohl eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung als auch eine auswechselbare Batterieeinrichtung auf, wodurch die Vorteile beider Einrichtungen kombiniert werden.
Ein niedriger Energieverbrauch bei hoher Leuchtkraft der Arbeitsleuchte wird erreicht, wenn das Arbeitsleuchtmittel ein Niederspannungsgasentladungsleuchtmittel ist. Bei einer solchen Ausgestaltung, bei der für den Notlichtbetrieb vorzugsweise ein Niederspannungsbetriebsgerät vorgesehen ist, minimiert darüber hinaus die Verluste im Notlichtbetrieb, so daß mit der vorhandenen Energie ein lange andauernder Notlichtbetrieb möglich ist.
Um bei einem Netzausfall unter Verwendung der erfindungsgemäßen Arbeitsleuchte weiter arbeiten oder gefährliche Arbeiten beenden zu können, hat es sich als vorteilhaft er-
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wiesen, wenn der Lichtstrom bei Notlichtbetrieb 30 - 50 %, vorzugsweise 40% des Lichtstromes im Arbeitsbetrieb beträgt. Die genannten Betriebswerte stellen einen vorteilhaften Kompromiß hinsichtlich der Leuchtstärke und der Betriebsdauer der Arbeitsleuchte im Notlichtbetrieb dar. Dies gilt insbesondere wenn das Leuchtmittel ein Gasentladungsleuchtmittel mit 36 Watt ist und die Notlichteinrichtung über eine Energieversorgung mit 6 V 1,2 Ah verfügt.
Die Arbeitsleuchte kann, da sie ortsveränderlich ausgebildet ist, im Notlichtbetrieb als tragbare Leuchte verwendet werden, um einen Raum zu verlassen, in welchem das Netz ausgefallen ist. Sie kann also insbesondere dazu verwendet werden, Anschluß- und/oder Sicherungskästen zu suchen, um die Stromversorgung über das Netz wiederherzustellen. In einer solchen Situation ist es vorteilhaft, wenn der Netzanschluß an dem Gehäuse der Arbeitsleuchte eine Gerätesteckerbuchse für ein mit einem Klemmsockel versehenes Netzanschlußkabel aufweist. Kabelkneuel, wie sie häufig auf Baustellen auftreten, behindern bei einer solchen Ausgestaltung nicht die Mitnahme der Arbeitsleuchte. Die Arbeitsleuchte steht somit bei einem Netzausfall unmittelbar zur Verfügung und es können wertvolle Minuten eingespart werden, was nicht nur zu einer höheren Arbeitsproduktivität führt, sondern bei Bränden sogar lebensrettend sein kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Arbeitsleuchte in vereinfachter perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 ein vereinfachtes Schaltbild einer ersten Ausführungsform einer Stromversorgung der in Fig. 1 gezeigten Arbeitsleuchte mit elektronischem Vorschaltgerät, wobei das Leuchtmittel als Gasentladungsleuchtmittel ausgeführt ist und wobei für die Notlichteinrichtung, die ein Gleichspannungsenergieversorgungsgerät mit Notlichtelektronik aufweist, eine Schalterstellung der Stromversorgung von der Notlichtelektronik abgefragt wird,
Fig. 3 das in der Stromversorgung gemäß Fig. 2 vorgesehene Gleichspannungsenergieversorgungsgerät in detaillierter Darstellung,
Fig. 4 ein vereinfachtes Schaltbild einer zweiten Ausführungsform einer Stromversorgung der in Fig. 1 gezeigten Arbeitsleuchte, wobei ein magnetisches Vorschaltgerät vorgesehen ist, und
Fig. 5 ein Schaubild für den Ladestrom einer Ladeelektronik bei zeitweiligem Betrieb am Netz.
Die in Figur 1 gezeigte Arbeitsleuchte 10 weist ein Gehäuse auf, welches in einen Korpus 14 und eine Frontscheibe gegliedert ist. Die Frontscheibe 16, welche zur Stabilisierung drei senkrecht verlaufende Stege (nicht gezeigt) aufweist, ist in ihrem unteren Bereich aus ästhetischen Grün-
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den mattiert. In ihrem oberen Bereich ist die Frontscheibe 16 glasklar. Die Frontscheibe 16 besteht aus Polycarbonat.
Der Korpus 14 ist als Zweikomponentenspritzgußteil mit den Maßen B/H/T=300mm/32Omm/115mm gefertigt, wobei ein wannenartiger, rückwärtiger Teil 18 des Korpus 14 aus dunkel, vorzugsweise blau eingefärbtem Polycarbonat besteht, an den sich zur Frontscheibe 16 hin ein gummiartiger Halte- und Dichtungsteil 20 einstückig anschließt. Der gummiartige Halte- und Dichtungsteil 20 des Korpus 14 ist derart biegsam ausgeführt, daß die Frontscheibe 16 in diesen eingepaßt werden kann, wobei der Halte- und Dichtungsteil 20 des Korpus 14 gleichzeitig als Dichtung für die Frontscheibe 16 fungiert. Der Halte- und Dichtungsteil 20 des Korpus 14 steht wulstartig über die Ebene der Frontscheibe 16 hinaus, um bei einem Umfallen der Arbeitsleuchte 10 eine Beschädigung der Frontscheibe 16 zu verhindern. Ohne Steckdosen weist die Arbeitsleuchte Schutzklasse II und einen Schutzgrad IP54 nach VDE auf, mit Steckdosen Schutzklasse I und einen Schutzgrad IP44.
An der Rückseite des Korpus 14 sind neben einem in verschiedenen Rastpositionen für verschiedene Lichtabstrahlrichtungen feststellbaren, als Tragegriff verwendbaren Fuß 22 Steckdosen (nicht gezeigt) und eine Kabeldurchführung (nicht gezeigt) für das als Gummianschlußleitung ausgebildete Netzanschlußkabel 24 vorgesehen. Der Tragegriff/Fuß 22, der aus ABS gefertigt ist, erlaubt eine Stativmontage der Arbeitsleuchte 10. Das Netzanschlußkabel ist, da keine Gerätesteckerbuchse vorgesehen ist, im Verlauf der Drehachse des Tragegriffes/Fußes 22 in das Gehäuse 12 geführt. Die Unterseite des Korpus 14 ist als Standfläche ausgebildet.
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Im Innern des Korpus 14 der Arbeitsleuchte 10 sind neben den Einrichtungen für die Stromversorgung ein Reflektor 26 aus bedampftem Kunststoffmaterial und ein Arbeitsleuchtmittel 28 angeordnet. Das Arbeitsleuchtmittel ist eine TC-F Kompaktröhre mit 3 6 Watt Leistungsaufnahme in einem Einfachsockel. Eine TC-F Kompaktröhre liefert einen Lichtstrom von 2800 Im. Alternativ dazu kann die Arbeitsleuchte mit einem Sockel für zwei TC-F Kompaktröhren mit je 36 Watt Leistungsaufnahme ausgeführt sein.
Ein Schalter 34 zur Betätigung der Stromversorgung des Arbeitsleuchtmittels 28 erlaubt es, das Arbeitsleuchtmittel 28 auszuschalten und die Arbeitsleuchte 10 als Verteiler zu verwenden.
Das in Figur 2 gezeigte Schaltbild für eine erste Ausführungsform der Stromversorgung der in Figur 1 gezeigten Arbeitsleuchte 10 zeigt ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30, welches über einen Klemmsockel 32 und das Netzkabel 24 mit einem 23 0 V Wechselspannung liefernden Netz verbunden wird. Zum Einschalten des Wechselspannungsenergieversorgungsgerätes ist ein Netzschalter 34 vorgesehen, welcher am Gehäuse 12 der Arbeitsleuchte 10 für eine Handbetätigung vorgesehen ist. Ausgangsseitig ist das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30, welches ein elektronisches Vorschaltgerät beinhaltet über eine vierpolige Leitung 36 und einen an einem Gleichstromernergieversorgungsgerät 38, A vorgesehen Schalter 40 mit dem Arbeitsleuchtmittel 28 verbunden. Ausgangsseitig liefert das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 30 eine Arbeitsspannung von etwa 100 V sowie entsprechende eine Zündspannung, wobei das Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 3 0 durch ein
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Vorglühen der Elektroden des Arbeitsleuchtmittels 28 einen Warmstart erlaubt.
Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät 38, welches in Figur 3 im Detail gezeigt ist, weist eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 auf, welche über einen Spannungswandler 44 und den Schalter 40 auf das Arbeitsleuchtmittel 28 schaltbar ist. Der Spannungswandler 44 wandelt den von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42, die als 6 V 1,2 Ah NiCd-Akku ausgebildet ist, gelieferten Gleichstrom ca. 80 100 in 130 V Lampenbetriebsspannung um. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 ist als Hochtemperaturakkumulatoreinrichtung ausgelegt und erlaubt eine thermische Dauerbelastung von 4O0C bis 700C, insbesondere 65°C. Mit dieser Akkumulatoreinrichtung ist bei der beschriebenen Arbeitsleuchte ein Notlichtbetrieb für 20-30 min. möglich. Das Gleichspannungsenergieversorgungsgerät 38, die Akkumulatoreinrichtung 42 und das Arbeitsleuchtmittel 28 bilden zusammen die Notlichteinrichtung.
Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung kann über ein Netzteil 46 und eine Ladeeinrichtung 48 aufgeladen werden, wobei das Netzteil 46 über seine Eingänge L und N mit dem Netzanschlußkabel 24 verbunden ist.
Um die Stromversorgung des Arbeitsleuchtmittels 28, den Ladebetrieb der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 und gegebenenfalls einen Notlichtbetrieb des Arbeitsleuchtmittels 28 zu steuern ist eine Steuerelektronik 50 vorgesehen, welche einen Ausgang 52 für die Umschaltung von Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb über den Schalter 40 aufweist. Der Ausgang 52 steuert einen Umschalttransistor 54 an, welcher den Arbeitsstrom des als Relais ausgebildeten Schalters 40
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steuert. Der Arbeitsstrom für den Schalter 40 wird von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 geliefert.
Desweiteren weist die Steuerelektronik 50 einen Ausgang 56 auf, über welchen der Spannungswandler 44 ein- oder ausgeschaltet wird.
Um festzustellen, ob das Stromnetz eine Versorgung des Arbeitsleuchtmittels 28 im Arbeitsbetrieb ermöglicht, ist an der Steuerelektronik 50 ein Eingang 60 vorgesehen, über welchen eine das Netz repräsentierende Meßspannung der Steuerelektronik 50 zugeführt wird. Eine in der Ladeeinrichtung 48 vorgesehen Diode 62 verhindert neben einer Entladung der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 dabei auch eine Fehlbewertung der Spannungszustände. Die Ladeeinrichtung 48 und die Steuerelektronik 50 bilden zusammen die Ladeelektronik.
Da das Netzteil 46 bei eingesteckter Arbeitsleuchte 10 permanent mit dem Stromnetz verbunden ist, weist die Steuerelektronik 50 einen zweiten Eingang 64 auf, über welchen die Schalterstellung des Netzschalters 34 abgefragt wird.
Bei geschlossenem Netzschalter 34 ist nicht nur das Wechsel spannungsenergieversorgungsgerät 3 0 mit Spannung beaufschlagt sondern über einen Widerstand 66 auch eine Leuchtdiode 68 eines optischen Kopplers 70, dessen Photozelle 72 über den zweiten Eingang 64 im Falle einer geschlossenen Schalterstellung des Netzschalters 34 an die Steuerelektronik 50 ein Signal liefert. Ist der Netzschalter 34 geschlossen und liegt aufgrund eines fehlenden Netzes an dem Eingang 60 keine Referenzspannung an schaltet die Steuerelektronik 50 den Schalter 40 auf Notlichtbetrieb, so daß die von der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 zur Ver-
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fügung gestellte Energie über den Spannungswandler 44 dem Arbeitsleuchtmittel 28 zur Verfügung steht. Der Start des Arbeitsleuchtmittels 2 8 im Notlichtbetrieb ist gemäß der Stromversorgung in den Figuren 2 und 3 als Kaltstart ausgelegt.
Neben der Schaltung der Arbeitsleuchte 10 zwischen Arbeitsbetrieb und Notlichtbetrieb steuert die Steuerelektronik das Laden der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42. Dafür ist an der Steuerelektronik 50 ein Batteriespannungseingang 74 vorgesehen. Liegt die Batteriespannung unter einem vorgegebenen Sollwert, wird ein Ladetransistor 76 über den Ausgang 78 der Steuerelektronik freigeschaltet. Eine von der Steuerelektronik 50 im Falle des Ladebetriebes angesprochene Lade-Leuchtdiode 8 0 erlaubt die Kontrolle des Ladevorgangs und damit des Ladezustandes der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42.
Die in Figur 4 gezeigte zweite Ausführungsform einer Stromversorgung der in Figur 1 gezeigten Arbeitsleuchte unterscheidet sich von der Stromversorgung gemäß der in den Figuren 2 und 3 gezeigten ersten Ausführungsform lediglich hinsichtlich der Wechselspannungsenergieversorgung. Für Elemente der Stromversorgung gemäß der zweiten Ausführungsform in Figur 4, die Elementen der Stromversorgung gemäß der ersten Ausführungsform in den Figuren 2 und 3 entsprechen, werden daher Bezugszeichen verwendet, die um ein 100 gegenüber der ersten Ausführungsform erhöht sind. Auf die Beschreibung der entsprechenden Teile wird verwiesen.
In Figur 4 ist für den Arbeitsbetrieb ein Wechselspannungsenergieversorgungsgerät 190 vorgesehen, welches einen Starter 192 und eine Induktivität 194 aufweist. Es ist gut er-
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kennbar, daß die zu dem Arbeitsleuchtmittel 12 8 über den Schalter 140 geführte Leitung 136 vierpolig ausgeführt ist, wobei auch bei der Stromversorgung gemäß Figur 4 für den Arbeitsbetrieb ein Warmstart und für den Notlichtbetrieb ein Kaltstart vorgesehen ist.
In Figur 5 ist beispielhaft ein Ladestromverlauf bei zeitweiligem Betrieb der Arbeitsleuchte 10 am Netz, welcher von der Steuerelektronik 50 ausgeführt wird, gezeigt, wobei der Ladestrom I über der Zeit t aufgetragen ist. In Figur 5 bezeichnet I5 einen hohen Standardladestrom und IE einen darunterliegenden Erhaltungsladestrom. Die aufladbare Akkumulatoreinrichtung 42 ist zu Beginn des in Figur 5 aufgetragenen Verlaufs entladen.
Wird im Zeitpunkt tx die Arbeitsleuchte 10 mit entladender Akkumulatoreinrichtung 42 durch Verbinden des Netzanschlußkabels mit dem Netz verbunden, stellt die Steuerelektronik den unzureichenden Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung 42 fest und schaltet die Ladeeinrichtung 48 auf Standardladestrom. Wird im Zeitpunkt t2 die Arbeitsleuchte 10 vom Netz getrennt oder fällt im Zeitpunkt t2 das Netz aus, wird der Ladevorgang der aufladbaren Akkumulatoreinrichtung 42 unterbrochen. Steht im Zeitpunkt t3 wieder die Netzspannung zur Verfügung, wird der Ladevorgang mit dem Standardladestrom Ig bis zum Zeitpunkt t4 fortgesetzt, in welchem der Netzanschluß erneut unterbrochen wird. Im Zeitpunkt t5 wird der Ladevorgang wie im Zeitpunkt t3 bei unzureichendem Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung mit dem hohen Standardladestrom fortgesetzt, bis im Zeitpunkt t6 ein ausreichender Ladezustand erreicht ist. Eine Standardladung erfolgt immer dann, wenn die Ladung unterhalb 70%, vorzugsweise unterhalb 80% der maximalen Landung liegt. In diesem
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Zeitpunkt t6 schaltet die Steuerelektronik 50 auf einen unter dem Standardladestrom liegendem Erhaltungsladestrom IE, bis in Zeitpunkt t7 eine Netzunterbrechung erfolgt. Steht im Zeitpunkt t8 wieder das Netz zur Verfügung und hat zwischen den Zeitpunkten t7 und t8 ein Notlichtbetrieb nicht statt gefunden, schaltet die Steuerelektronik 50 nur wenige Minuten auf den hohen Standardladestrom Is, um im Zeitpunkt t9 auf Erhaltungsladestrom IE zurückzuschalten. Durch diese Art der Ladung der Akkumulatoreinrichtung 42 wird auch bei Netzunterbrechung in kurzer Zeit ein optimaler Ladezustand erreicht, wobei Überladungen vermieden werden. Die Erfordernisse für den Notlichtbetrieb und hinsichtlich der Lebensdauer stehen in einem optimalen Verhältnis.
Claims (16)
1. Arbeitsleuchte, mit einem mit einem Fuß (22) und/oder einer Stand- oder Haltefläche versehenen Gehäuse (12), mindestens einem in dem Gehäuse (12) vorgesehenen Arbeitsleuchtmittel(28) für einen Arbeitsbetrieb und mit einem Netzanschluß, um daß mindestens eine Arbeitsleuchtmittel(28) während des Arbeitsbetriebes mit Energie aus einem Stromnetz zu versorgen, gekennzeichnet durch, eine in oder an dem Gehäuse (12) angeordnete Notlichteinrichtung (38, 42, 28), mit welcher die Arbeitsleuchte (10) als Lichtquelle bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz in einem Notlichtbetrieb verwendbar ist.
2. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) eine Stromversorgung aufweist, welche mindestens eines der Arbeitsleuchtmittel (28) bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt.
3. Arbeitsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung eine Stromversorgung aufweist, welche ein Notlichtleuchtmittel bei fehlendem oder abgeschaltetem Netz mit Strom versorgt.
4. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) bei Netzausfall selbsttätig aktiviert wird.
5. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) eine aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) aufweist.
6. Arbeitsleuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß für die aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) in oder an dem Leuchtengehäuse (12) eine Ladeelektronik (48, 50) vorgesehen ist.
7. Arbeitsleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (48, 50) bei einem Arbeitsbetrieb des Arbeitsleuchtmittels (28) selbsttätig die aufladbare Akkumulatoreinrichtung (42) auflädt.
8. Arbeitsleuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeelektronik (48, 50) einen Ladeverlauf durchführt, bei dem ein hoher Ladezustand der Akkumulatoreinrichtung (42) Priorität genießt.
9. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung (38, 42, 28) ein Schaltelement (34) abfragt, um zwischen einer Netzunterbrechung und einem Abschalten des Arbeitsleuchtmittels (28) zu unterscheiden.
10. Arbeitsleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement einen Hauptpfad zur Schaltung des Arbeitsstromes und einen Nebenpfad zur Auswertung des Schaltzustandes aufweist.
11. Arbeitsleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltelement zwei Meßausgänge oder eine elektronische Abfrage, mit insbesondere mindestens einem induktiven, kapazitiven oder optischen Koppler (70) aufweist, um eine Netzspannung nachzuweisen.
12. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Notlichteinrichtung eine auswechselbare Batterieeinrichtung aufweist.
13. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsleuchtmittel ein Niederspannungsgasentladungsleuchtmittel ist, und daß zum Betrieb des Arbeitsleuchtmittels im Arbeitsbetrieb ein Netzspannungsbetriebsgerät vorhanden ist.
14. Arbeitsleuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zum Betrieb des Arbeitsleuchtmittels im Notlichtbetrieb ein Niederspannungsbetriebsgerät vorgesehen ist.
15. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtstrom im Notlichtbetrieb 30% bis 50%, vorzugsweise 40% des Lichtstromes im Arbeitsbetrieb beträgt.
16. Arbeitsleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 15 dadurch gekennzeichnet, daß der Netzanschluß an dem Gehäuse (12) eine Gerätesteckerbuchse und ein mit einem Gerätestecker versehenes Netzanschlußkabel (24) aufweist.
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