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DE20009840U1 - Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil, jeweils enthaltend ein Schalotten/Öl-Mazerat - Google Patents

Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil, jeweils enthaltend ein Schalotten/Öl-Mazerat

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DE20009840U1
DE20009840U1 DE20009840U DE20009840U DE20009840U1 DE 20009840 U1 DE20009840 U1 DE 20009840U1 DE 20009840 U DE20009840 U DE 20009840U DE 20009840 U DE20009840 U DE 20009840U DE 20009840 U1 DE20009840 U1 DE 20009840U1
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Germany
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macerate
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shallot
drying
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DE20009840U
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PHYT IMMUN GmbH
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PHYT IMMUN GmbH
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K36/00Medicinal preparations of undetermined constitution containing material from algae, lichens, fungi or plants, or derivatives thereof, e.g. traditional herbal medicines
    • A61K36/18Magnoliophyta (angiosperms)
    • A61K36/88Liliopsida (monocotyledons)
    • A61K36/896Liliaceae (Lily family), e.g. daylily, plantain lily, Hyacinth or narcissus
    • A61K36/8962Allium, e.g. garden onion, leek, garlic or chives
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23LFOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
    • A23L33/00Modifying nutritive qualities of foods; Dietetic products; Preparation or treatment thereof
    • A23L33/10Modifying nutritive qualities of foods; Dietetic products; Preparation or treatment thereof using additives
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    • A23L33/115Fatty acids or derivatives thereof; Fats or oils
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23VINDEXING SCHEME RELATING TO FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES AND LACTIC OR PROPIONIC ACID BACTERIA USED IN FOODSTUFFS OR FOOD PREPARATION
    • A23V2002/00Food compositions, function of food ingredients or processes for food or foodstuffs

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil, das (der) ein Mazerat enthält, das aus einem pflanzliehen Öl und Schalotten gewonnen wird. Als besonders bevorzugtes pflanzliches Öl wird im Rahmen der Erfindung Olivenöl verwendet. Ebenso beschreibt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung dieses Mazerates sowie seine Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil.
Nahrungsergänzungsmittel erfreuen sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Ein Grund hierfür ist unter anderem das Problem, eine ausgewogene und gesunde Ernährung mit den erhältlichen, üblichen Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Die in breiter Masse am Markt erhältlichen pflanzlichen Nahrungsmitteln oder pflanzliche Grundprodukte, die zu Nahrungsmitteln verarbeitet werden, enthalten aufgrund intensiven Anbaus in zunehmendem Masse weniger der wertvollen Inhaltsstoffe, die für die sinnvolle Ernährung notwendig sind. Ökologisch angebaute Nahrungsmittel, die diese Stoffe noch enthalten, liegen im wesentlichen alle im Hochpreissegment und sind daher für einen großen Teil der Endverbraucher nicht erschwinglich. Außerdem erfordert eine sinnvolle Zusammenstellung von Nahrungsmitteln für den täglichen Speiseplan eine intensive Beschäftigung mit der Materie, zu der auch fachlicher Sachverstand nötig ist. Auch aus diesem Grund ist
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dem Endverbraucher ein komplett zusammengestelltes Nahrungsergänzungsmittel, das von Experten rezeptiert wurde, willkommen.
Solche Nahrungsergänzungsmittel, die bereits erhältlich sind, enthalten unter anderem Extrakte, die aus der Zwiebel (Allium cepa) und Öl hergestellt werden. Beispiele hierfür sind unter anderem die Sanhelios® Kapseln N, die ein ätherisches Öl aus Allium cepa enthält, oder die Kapseln von Alistan®, die ebenfalls ein Zwiebelextrakt enthalten.
Darüberhinaus betrifft die DE-A 198 24 346.4 ein Nahrungsergänzungsmittel zur Prävention von Herz- und Kreislauferkrankungen auf der Basis eines Olivenöls, bevorzugt kretisches Bergöl oder kretisches Olivenöl sowie L-Carnitin und Folsäure.
Darüberhinaus erfreuen sich auch Arzneimittel auf der Basis von pflanzlichen Bestandteilen, die in der Regel keine oder nur geringe Nebenwirkungen aufweisen, immer größerer Akzeptanz. Dabei sind derartige Arzneimittel auf pflanzlicher Basis häufig preiswerter als vergleichbare Medikamente.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder einen Arzneimittelbestandteil mit einer Rezeptur bereitzustellen, die vorteilhafte Wirkungen für die Gesundheit aufweist und darüber hinaus auch vorteilhafte Wirkungen durch Kombination mehrerer bestimmter Inhaltsstoffe aufweist.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher ein Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil umfassend ein Mazerat aus der Schalotte und mindestens einem pflanzlichen Öl, bevorzugt mindestens einem Olivenöl.
Mit dem Begriff "Schalotte" werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sämtliche Alten der Schalotte verstanden. Die unter diesen Begriff fallenden Schalotten werden insbesondere mit Allium ascalonicum L., Allium cepa var. aggregatum G. Don, Allium cepa var. ascalonicum Backer, Allium cepa var. multiplicans Bailey, Allium cepa var. solanina Alef., Porrum ascalonicum Rchb. benannt. Auch solche Schalottenarten, die in dieser nicht-abschließenden Übersicht nicht aufgeführt sind oder mit synonym verwendeten Begriffe bezeichnet werden oder zu einem späteren Zeitpunkt durch neue Namensgebung neu benannt oder umbenannt werden sollten, werden vom Begriff "Schalotte" mit umfaßt.
Prinzipiell sind als pflanzliches Öl sämtliche Öle geeignet, mit denen ein Mazerat aus der Schalotte herstellbar ist und die als Nahrungsmittel eingesetzt werden können. Unter anderem sind hierbei etwa Kokosöl, Sojaöl, Distelöl, Leinöl, Maiskeimöl, Rapsöl, Sonnenblumenöl oder Olivenöl oder unter anderem auch solche pflanzlichen Öle zu nennen, die untenstehend im Zusammenhang mit den ungesättigten Fettsäuren aufgeführt sind.
Besonders bevorzugt wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung mindestens ein Olivenöl zur Herstellung des Mazerates verwendet. Unter den Olivenölen sind generell sämtliche denkbaren Sorten geeignet, die als Lebensmittel Verwendung finden können.
Das erfindungsgemäß eingesetzte Mazerat kann gemäß allen möglichen Verfahren hergestellt werden. Bevorzugt wird ein Verfahren eingesetzt, in dem mindestens eine Schalotte zunächst in einer geeigneten Form bereitgestellt wird, im Anschluß daran getrocknet wird und dann mit dem pflanzlichen Öl und besonders bevorzugt mit dem Olivenöl in Kontakt gebracht wird. Statt der Trocknung kann auch mindestens eine Schalotte als Frischpflanze bereitgestellt werden und einer Frischpflanzenextraktion unterworfen werden und das erhaltene Extrakt mit dem
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pflanzlichen Öl und besonders bevorzugt mit dem Olivenöl in Kontakt gebracht werden.
Daher beschreibt die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung eines Mazerates, in dem
(i) mindestens eine Schalotte getrocknet wird und
(ii) die gemäß (i) getrocknete, mindestens eine Schalotte mit mindestens einem pflanzlichen Öl, bevorzugt mindestens einem Olivenöl unter Erhalt eines Gemisches, umfassend mindestens eine flüssige Phase, in Kontakt gebracht wird,
oder
(i1) mindestens eine Schalotte unter Erhalt mindestens eines Extraktes einer Frischpflanzenextraktion unterworfen wird und
(iiT) der gemäß (i1) erhaltene, mindestens eine Extrakt mit mindestens einem pflanzlichen Öl, bevorzugt mindestens einem Olivenöl unter Erhalt eines Gemisches, umfassend mindestens eine flüssige Phase, in Kontakt gebracht wird.
Was die Frischpflanzenextraktion anbelangt, so kann diese generell gemäß sämtlieher denkbarer Verfahren durchgeführt werden, die einen oder auch mehrere Extrakte liefern, die für die Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel oder als Arzneimittel unbedenkliche Extrakte liefern.
Zur erfindungsgemäßen Mazeration können die Schalotten sowohl mit als auch ohne Schale verwendet werden. Weiter bevorzugt werden die Schalotten zur Mazeration in geeigneter Weise zu Stücken der gewünschten Größe zerkleinert.
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Gemäß der Verfahrensstufe (i) werden die Schalotten getrocknet, wobei sämtliche denkbaren Verfahren geeignet sind. Unter anderem bevorzugt findet die Trocknung bei Temperaturen statt, die im Bereich von bis zu 80 0C, weiter bevorzugt im Bereich von bis zu 75 0C und besonders bevorzugt im Bereich von bis zu 70 0C liegen.
In einer weiter bevorzugten Ausfuhrungsform findet die Trocknung in mindestens zwei Stufen, besonders bevorzugt in zwei Stufen statt. Jeder der mindestens zwei Stufen kann hierbei in einer separaten, geeigneten Vorrichtung durchgeführt werden. Bevorzugt werden die einzelnen Stufen in einer einzigen, geeigneten Vorrichtung durchgeführt.
Weiter bevorzugt wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung die Trocknung derart durchgeführt, daß die Trocknung in einer ersten Stufe bei höheren Temperaturen als die Trocknung in der mindestens einen folgenden Stufe erfolgt.
Im Falle der besonders bevorzugten Ausführungsform, daß die Trocknung in zwei Stufen erfolgt, liegen die Trockentemperaturen bei der ersten Stufe im allgemeinen im Bereich von 60 bis 80 0C, bevorzugt im Bereich von 65 bis 75 0C und besonders bevorzugt bei ungefähr 70 0C. In der zweiten Stufe wird die Trocknung im allgemeinen bei Temperaturen im Bereich von 35 bis 55 0C und bevorzugt bei Temperaturen im Bereich von 40 bis 50 0C durchgeführt.
Bevorzugt findet die Trocknung bei Normal- oder bei Unterdruck statt, wobei im Falle, daß zwei oder mehrere Trockenstufen durchlaufen werden, die Stufen bei jeweils gleichem Druck oder verschiedenen Drücken durchgeführt werden können.
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Während für die Trocknung im wesentlichen jede geeignete Vorrichtung eingesetzt werden kann, wird bevorzugt mindestens ein Dreibandtrockner verwendet. Wiederum weiter bevorzugt erfolgt die Trocknung in diesem mindestens einen Dreibandtrockner diskontinuierlich. Sollte die Trocknung in mindestens zwei Stufen erfolgen, so wird bevorzugt in mindestens einer dieser Stufen mindestens ein Dreibandtrockner eingesetzt, und weiter bevorzugt in jeder der Stufen mindestens ein Dreibandtrockner verwendet.
Bei Verwendung eines Dreibandtrockners können generell sämtliche geeigneten Schütthöhen des Trockengutes eingestellt werden. Bevorzugt werden im erfindungsgemäßen Verfahren Schütthöhen eingestellt, die im allgemeinen weniger als 10 cm, bevorzugt weniger als 9 cm und besonders bevorzugt ungefähr 6 bis 8 cm betragen.
Demgemäß betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren, wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Trocknung der mindestens einen Schalotte gemäß (i) in zwei Stufen (a) und (b) erfolgt, wobei die Stufe (a) bevorzugt
(a) bei einer Temperatur im Bereich von 60 bis 80 0C und
die Stufe (b), die sich an (a) anschließt, bevorzugt
(b) bei einer Temperatur im Bereich von 40 bis 50 0C erfolgt
und wobei bevorzugt in mindestens einer der Stufen (a) und (b) ein Dreibandtrockner verwendet wird.
Der Übergang von Stufe (a) zu Stufe (b) kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung ebenfalls kontinuierlich erfolgen. Beispielsweise kann dies dadurch realisiert werden, daß das zu trocknende Gut im der dafür geeigneten Trockenvorrichtung verbleibt und die Temperatur im Bereich von beispielsweise 60 bis 80 0C auf die Temperatur im Bereich von beispielsweise 40 bis 50 0C heruntergeregelt wird.
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Der Zeitraum, während dem das zu trocknende Gut den Trockentemperaturen ausgesetzt ist, kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung den Erfordernissen angepaßt werden, die an die getrockneten Schalotten gestellt werden. Unter anderem ist der Trockenzeitraum auch abhängig von der verwendeten Trockenvorrichtung und der diesbezüglich eingestellten Schütthöhe der zu trocknenden Schalotten.
Im Falle der besonders bevorzugten Trocknung in zwei Stufen (a) und (b) liegt die Trockendauer bezüglich der Stufe (a) im allgemeinen im Bereich von 6 bis 10 Stunden, bevorzugt im Bereich von 7 bis 9 Stunden im besonders bevorzugt bei ungefähr 8 Stunden. Die Trockendauer der Stufe (b) liegt im allgemeinen im Bereich von 5 bis 30 Stunden, bevorzugt im Bereich von 10 bis 25 Stunden und besonders bevorzugt im Bereich von 15 bis 20 Stunden.
Im Anschluß an die Trocknung werden die getrockneten Schalotten gemäß (ii) mit dem pflanzlichen Öl in Kontakt gebracht und mazeriert. Dieses Inkontaktbringen findet in bevorzugter Ausführungsform bei Raumtemperatür statt, wobei vorzugsweise gerührt wird.
Der Zeitraum, in dem die getrockneten Schalotten und das mindestens eine pflanzliche Öl in Kontakt gebracht werden, kann im wesentlichen beliebig gewählt werden und liegt im allgemeinen im Bereich von einigen Stunden bis hin zu einigen Wochen. Bevorzugt erfolgt die Mazeration im Zeitraum von ungefähr zwei Wochen.
Daher betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren, wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die mindestens eine getrocknete Scha-
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lotte gemäß (ii) im Bereich von mindestens 10 Tagen, bevorzugt von mindestens 14 Tagen mit dem mindestens einen pflanzlichen Öl in Kontakt gebracht wird.
Was die Mazeration gemäß (ii) anbelangt, so ist es denkbar, diese unter Einwirkung von Ultraschall durchzuführen. Dies bietet unter anderem den Vorteil, daß die Zeiträume, in denen das getrocknete Gut mit dem Öl in Kontakt gebracht wird, verküret werden können und somit eine ökonomischere Verfahrensführung ermöglicht wird.
Das Gewichtsverhältnis von Schalotte zu pflanzlichem Öl, das im Rahmen der vorliegenden Erfindung zur Mazeration eingesetzt wird, ist im wesentlichen beliebig wählbar und dahingehend einstellbar, in welchen Konzentrationen bestimmte Inhaltsstoffe der Schalotte im Öl vorliegen sollen. Insofern stellt das Gewichtsverhältnis neben unter anderem Mazerationsdauer und Art des eingesetzten Öls einen Parameter dar, die Konzentration dieser Inhaltsstoffe im Öl nach der Mazeration einzustellen.
Bevorzugt werden Gewichtsverhältnisse von Schalotte zu Öl verwendet, die im Bereich von 2:1 bis 1:20, bevorzugt im Bereich von 1:1 bis 1:5 und besonders bevorzugt bei ungefähr 1:1 liegen. Die Angabe der Gewichtsverhältnisse bezieht sich hierbei auf das Gewicht der in geeigneter Form bereitgestellten, jedoch noch nicht getrockneten Schalotten.
Nach der Mazeration wird ein Gemisch erhalten, das Schalotten und mindestens eine flüssige Phase umfaßt, wobei die flüssige Phase Inhaltsstoffe enthält, die durch die Mazeration den Schalotten entzogen wurden.
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Diese mindestens eine flüssige Phase wird im Anschluß an die Mazeration von den Schalotten abgetrennt, wobei zur Abtrennung generell sämtliche denkbaren Verfahren einsetzbar sind.
Daher beschreibt die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren, wie oben beschrieben, das dadurch gekennzeichnet ist, daß
(iii) aus dem aus (ii) resultierenden Gemisch die mindestens eine flüssige Phase abgetrennt wird.
Bevorzugt wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung die mindestens eine flüssige Phase abgepreßt.
Die Ausbeuten an pflanzlichem Öl, bezogen auf das zur Mazeration eingesetzte Öl, liegen naich dem Abpressen im allgemeinen bei mehr als 80 %, bevorzugt bei mehr als 85 % und besonders bevorzugt bei mehr als 90 %
Als weitere Bestandteile des Nahrungsergänzungsmittels, Arzneimittels oder Arzneimittelbestandteils (im folgenden: erfindungsgemäßes Mittel) kommen im wesentlichen alle in Betracht, mit denen das Mazerat keine Reaktionen derart eingeht, daß die Stabilität der gewählten Darreichungsform des erfindungsgemäßen Mittels beeinträchtigt wird. Als weitere Anforderung an die weiteren Bestandteile des erfindungsgemäßen Mittels ist zu nennen, daß bei Aufnahme des erfindungsgemäßen Mittels keine unerwünschten Nebenwirkungen durch beispielsweise Wechselwirkung mit weiteren Nahrungsmitteln auftreten.
In einer Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Mittel neben dem oben beschriebenen Mazerat mindestes eine ungesättigte Fettsäure enthalten. Unter dem
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Begriff &ldquor;ungesättigte Fettsäure" werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sowohl einfach als auch mehrfach ungesättigte Fettsäuren verstanden.
Unter den ungesättigten Fettsäuren sind unter anderem solche zu nennen, die unter anderem etwa in Olivenöl, Rapsöl, Sonnenblumenöl, Maisöl, Walnußöl, Haselnußöl, Sesamöl, Rapsöl, Distelöl, Hanföl, Kokosöl, Leinsamenöl, Kürbiskernöl, Weizenkeimöl, Schwarzkümmelöl, Kiwisamenöl, Arganienöl oder Sojaöl enthalten sind. Hierbei kann das erfindungsgemäße Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise diese Öle an sich enthalten.
Ebenso sind auch ungesättigte Fettsäuren denkbar, die etwa von Algen, Moosen oder Farnen gebildet werden sowie solche, die in Pflanzensamen wie beispielsweise in den Samen der schwarzen Johannisbeere, der Nachtkerze oder dem Borretsch enthalten sind.
Unter anderem kann das erfindungsgemäße Mittel neben dem oben beschriebenen Mazerat mindestens eine ungesättigte Fettsäure, die eine für den Menschen essentielle Fettsäure darstellt, enthalten. Unter diesen sind etwa die Omega 3-, die Omega 6- oder die Omega 9-Fettsäuren zu nennen
Beispiele für essentielle Fettsäuren sind etwa Ölsäure, alpha-Linolensäure, gamma-Linolensäure, Dihomo-gamma-Linolensäure, Eicosapentansäure, Docosapentansäure, Docosahexansäure, Linolsäure oder Arachidonsäure genannt.
Unter anderem sind solche essentiellen Fettsäuren zu nennen, die in Olivenölen enthalten sind, wobei, wiederum weiter bevorzugt, diese Fettsäuren auch in Form mindestes eines Olivenöls im erfindungsgemäßen Nahrungsergänzungsmittel enthalten sind.
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In einer anderen Ausfuhrungsform umfaßt das erfindungsgemäße Mittel zusätzlich zum Mazerat eine Kombination aus der mindestens einen essentiellen Fettsäure und L-Carnitin. Diese Kombination bietet unter anderem den Vorteil, daß die oxidative Energiegewinnung schlackfrei aus der mindestes einen essentiellen Fettsäure möglich ist.
Ein weiterer Vorteil des zugesetzten L-Carnitins ist unter anderem darin zu sehen, daß die Belastungstoleranz des menschlichen Organismus zunimmt und angiologische wie auch immunologische Parameter verbessert werden, also z.B. Stimulation der T-Lymphozyten und/oder eine Steigerung der Phagozytose erreicht werden.
Das Gewichtsverhältnis von Mazerat zu L-Carnitin (sofern vorhanden) liegt im allgemeinen im Bereich von 100:1 bis 5:1, bevorzugt im Bereich von 50:1 bis 10:1 und insbesondere bei ungefähr 20:1.
Daher betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil wie oben beschrieben, umfassend Mazerat und L-Carnitin.
In einer weiteren Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Mittel das L-Carnitin auch in Form von geeigneten Derivaten wie beispielsweise geeigneten Salzen enthalten. Auch Gemische von L-Carnitin mit mindestens einem geeigneten Derivat oder Gemische von geeigneten Derivaten sind möglich.
Ebenso kann das erfindungsgemäße Mittel weitere geeignete Aminosäuren enthalten. Beispiele hierfür sind Prolin, Lysin oder Threonin.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform umfaßt das erfindungsgemäße Mittel mindestens ein Antioxidationsmittel.
Daher betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil wie oben beschrieben, umfassend Mazerat, gegebenenfalls L-Carnitin und mindestens ein Antioxidationsmittel.
Als Antioxidationsmittel können im wesentlichen sämtliche Verbindungen eingesetzt werden, die bei keine unerwünschten Nebenwirkungen als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels zeigen. Unter anderem seien als Antioxidationsmittel L-Ascorbinsäure, Natriumascorbat, Calciumascorbat, Ascorbylpalmitat, Tocopherole, DL-alpha-Tocopherol, Propylgallat, Octylgallat, Dodecylgallat, Isoascorbinsäure, Natriumisoascorbat, Butylhydroxyanisol oder Butylhydroxytoluol genannt. Ebenso sind auch Antioxidationsmittel wie Carotinoide wie beispielsweise alpha- und beta-Carotin, Lutein, Zeaxanthin, beta-Kryptoxanthin oder Lycopin, Vitamin E, Resveratrol, Tanninsäure, Quercetin, Flavonoide oder Polyphenole.
Die Verwendung von Lycopin, einem Farbstoff der Tomate, bringt beispielsweise neben der antioxidativen Wirkung den weiteren Vorteil mit sich, daß sich diese Verbindung auch positiv auf die Wachstumskontrolle der Zellen auswirkt.
Die beiden Antioxidationsmittel Resveratrol und Tanninsäure sind beide Bestandteile der Haut von Trauben. In einer bevorzugten Ansführungsform der vorliegenden Erfindung werden die beiden Verbindungen daher in Form eines Extraktes aus Traubenhaut eingesetzt. Als geeignete Trauben sind unter anderem Weintrauben zu nennen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfaßt das erfindungsgemäße Mittel zusätzlich zum Mazerat, wie oben beschrieben, mindestens ein Antioxidationsmittel aus der Gruppe bestehend aus Vitamin E, Ascorbylpalmitat, Lycopin, Resveratrol und Tanninsäure.
Weiter bevorzugt umfaßt das erfindungsgemäße Mittel sowohl Vitamin E als auch Ascorbylpalmitat als auch Lycopin als auch Resveratrol als auch Tanninsäure, wobei Resveratrol und Tanninsäure als Traubenhautextrakt eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Mittel weist Gewichtsverhältnisse von Mazerat zu Vitamin E, Ascorbylpalmitat und Lycopin auf, die
bezüglich Vitamin E im allgemeinen im Bereich von 10.000:1 bis 150:1, bevorzugt von 500:1 bis 200:1 und insbesondere bei ungefähr 350:1 bis 250:1;
- bezüglich Ascorbylpalmitat im allgemeinen im Bereich von 1.000:1 bis 150:1, bevorzugt von 500: 1 bis 200:1 und insbesondere bei ungefähr 350:1 bis 250:1;
bezüglich Lycopin im allgemeinen im Bereich von 1.500:1 bis 200:1, bevorzugt von 1000:1 bis 400:1 und insbesondere bei ungefähr 650:1 bis 550:1
liegen.
In einer ebenfalls bevorzugten Ausführungsform enthält das erfindungsgemäße Nahrungsergänzungsmittel neben dem Mazerat auch Folsäure oder/und geeignete Derivate der Folsäure wie beispielsweise 5-Methyltetrahydrofolat,wobei das Gewichtsverhältnis Mazerat zu Folsäure(derivat) im Bereich von 30.000:1 bis 2.000:1, vorzugsweise 20.000:1 bis 4.000:1 und insbesondere 12.000:1 bis 6.000:1 ist.
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Somit kann das erfindungsgemäße Mittel, wie oben beschrieben, zusätzlich zu dem Mazerat und gegebenenfalls L-Carnitin und gegebenenfalls dem mindestens einen Antioxidationsmittel Folsäure umfassen.
Vorzugsweise sollte die Tagesdosis an Mazerat 2,5 bis 3,5 g betragen. Höhere Mengen sind jedoch ebenfalls unbedenklich.
Abhängig davon, in welcher Darreichungsform das erfindungsgemäße Nahrungsergänzungsmittel hergestellt wird, kann es neben den oben erwähnten Bestandteilen auch weitere geeignete Verbindungen enthalten.
Sämtliche geeigneten Darreichungsformen sind denkbar. Unter anderem sind Kapseln, Tropfen oder Sprüh- Darreichungsformen zu nennen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Nahrungsergänzungsmittel bzw. der erfindungsgemäße Nahrungsergänzungsmittelzusatz in Form von Kapseln, beispielsweise Gelatinekapseln, Agarosekapseln oder Kapseln auf Algenbasis, eingesetzt.
Das erhaltene Mazerat oder das Mazerat mit den obenstehend aufgeführten weiteren Zusazustoffen wie Antioxidationsmittel, L-Carnitin oder/und Folsäure kann als Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden. Ebenso kann das Mazerat oder das Mazerat mit den obenstehend aufgeführten weiteren Zusazustoffen als Zusatz zu einem Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden. Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind der Arzneimittelsektor oder der "functional food"-Bereich.
Daher beschreibt die vorliegende Erfindung auch die Verwendung des Mazerates, herstellbar durch ein Verfahren wie oben beschrieben, als Arzneimittel, als Arzneimittelbestandteil, als Nahrungsergänzungsmittel oder als Nahrungsergänzungsmittelzusatz.
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Als Indikationen sind unter anderem blutdrucksenkende Wirkung, Thrombosenprophylaxe, Senkung des Blutfettwertes, Verbesserung der Fließfähigkeit des Blutes, Verbesserung der Mikrozirkulation sowie Prophylaxe von Prostata-Karzinomen zu nennen.
In den folgenden Beispielen wird die Erfindung näher beschrieben.
Beispiele
Beispiel 1: Herstellung eines Mazerates aus Schalotten und Olivenöl
100 kg geschnittene Schalotten wurden innerhalb von 24 h getrocknet. Die Trocknung erfolgte diskontinuierlich im Dreibandtrockner bei 70 0C innerhalb von 8 h. Dabei betrug die Schütthöhe im Trockner 8 cm.
Über nach wurde dann bei 40 bis 50 0C nachgetrocknet.
Die getrockneten Schalotten wurden mit 100 kg Olivenöl bei Raumtemperatur innerhalb von 14 Tagen mazeriert und anschließend abgepreßt.
Die Ausbeute an &THgr;1 betrug 85 %.
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Beispiel 2: Erfindungemäßes Nahrungsergänzungsmittel
Eine Kapsel des erfindungsgemäßen Nahrungsergänzungsmittels enthielt
600 mg Mazerat gemäß Beispiel 1
50 mg Traubenhautextrakt
30 mg L-Carnitin
2 mg Vitamin E
2 mg Ascorbylpalmitat
1 rng Lycopin
43,7 &mgr;g Folsäure.

Claims (5)

1. Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil, umfassend ein Mazerat aus der Schalotte und mindestens einem pflanzlichen Öl, bevorzugt mindestens einem Olivenöl.
2. Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es neben dem Mazerat zusätzlich L-Carnitin umfaßt.
3. Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich zu dem Mazerat und gegebenenfalls L-Carnitin mindestens ein Antioxidationsmittel umfaßt.
4. Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens ein Antioxidationsmittel ausgewählt wird aus der Gruppe bestehend aus Vitamin E, Ascorbylpalmitat, Lycopin, Resveratrol, Tannin und einem Gemisch aus zwei oder mehr davon.
5. Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich zu dem Mazerat und gegebenenfalls L-Carnitin und gegebenenfalls dem mindestens einen Antioxidationsmittel Folsäure umfaßt.
DE20009840U 2000-05-31 2000-05-31 Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder Arzneimittelbestandteil, jeweils enthaltend ein Schalotten/Öl-Mazerat Expired - Lifetime DE20009840U1 (de)

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