DE20008506U1 - Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einer Welle - Google Patents
Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einer WelleInfo
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Description
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RICHARD GLAWE, Dr.-Ing. (1952-1985)
KLAUS DELFS, Dipl.-Ing., Hamburg
WALTER MOLL, Dipl.-Phys. Dr. rer. nat, München
HEINRICH NIEBUHR, Dipl.-Phys. Dr. phil. habil., Hamburg
ULRICH GLAWE, Dipl.-Phys. Dr. rer. nat., München
BERNHARD MERKAU, Dipl.-Phys., München
CHRISTOF KEUSSEN, Dipl.-Chem. Dr. rer. nat., Hamburg
KMH Sonnen- und Wetterschutz GmbH,
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einer Welle, auf die die Materialbahn aufwik kelbar ist, wobei die Welle eine hinterschnittene Längsnut und die Materialbahn am mit der Welle zu verbindenden Rand einen taschenförmigen Streifen aufweist, in den ein längliches Element einführbar ist, wobei die Tasche mit eingeführtem länglichen Element wenigstens teilweise in die Längsnut einsetzbar ist.
Eine solche Art der Befestigung ist als Keder bekannt. Die Materialbahn, z.B. die Stoffbahn einer Markise, weist an einem Rand eine sich über den ganzen Rand erstreckende Tasche auf, in die ein längliches Element eingeführt werden kann. Die Tasche mit dem darin angeordneten länglichen Element wird dann von einem Ende der Längsnut her in diese eingeschoben. Die Dicke des länglichen Elements zzgl. der Dicke der Tasche,
Dresner BäftR AGHäftibufg 04*030 443 00*(BLZ 200 800*00) " Postbank Hamburg 1476 07-200 (BLZ 200 100 20)
d.h. im allgemeinen der doppelten Dicke der Materialbahn, ist dabei größer als die Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut. Insbesondere ist dabei schon die Dicke des länglichen Elements allein größer als diese Weite. Die Tasche mit dem länglichen Element, und damit die Materialbahn, kann dabei nicht von der Welle abgezogen werden. Dabei versteht sich natürlich, daß die Dicke der Materialbahn, bzw. der Tasche an der Stelle, an der sie in die Längsnut eingeführt wird, kleiner ist als die Weite der Öffnung der Längsnut.
Auf diese Weise wird zwar eine sehr zuverlässige Befestigung der Materialbahn an der Welle erreicht. Der Nachteil ist aber, daß die Tasche mit dem darin angeordneten länglichen Element von einem Ende der Längsnut her eingeführt werden muß. Zumindest das längliche Element muß von dieser Seite her eingesetzt werden, wobei es theoretisch denkbar wäre, das taschenförmige Element durch die schlitzförmige Öffnung der hinterschnittenen Längsnut in diese einzusetzen, obwohl dies unpraktisch ist. Das Befestigen der Materialbahn auf diese Weise mag zunächst einfach erscheinen, da es an sich ohne Werkzeuge möglich ist. Es muß aber ein erheblicher Reibungswiderstand aufgewendet werden, um das Ende einer möglicherweise sehr breiten Materialbahn in eine entsprechend lange Längsnut einer Welle einzusetzen. Schwerwiegender ist aber noch der Nachteil, daß ein nachträgliches Einsetzen oder Herausnehmen der Materialbahn, wenn die Welle z.B. in einem Markisenkasten befestigt ist, sehr umständlich ist. Es muß nämlich erst die Welle, zumindestens aber die Lagerung der Welle an einem Ende derselben demontiert werden, damit der erforderliche Zugang zur Längsnut in Längsrichtung derselben möglich ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Einrichtung der eingangs genannten Art, bei der die Materialbahn auf einfachere Weise, trotzdem aber zuverlässig, an der Welle befestigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß das längliche Element eine Dicke aufweist, die kleiner ist als die Taschendicke verminderte Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut.
Wenn die Tasche mit dem darin eingeschlossenen länglichen Element eine kleinere Dicke als die Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut hat, so kann die Tasche mit darin angeordnetem länglichen Element selbstverständlich radial in die Nut eingeführt werden, ohne daß die Welle oder ein Lager der Welle deshalb demontiert werden muß. Erfindungsgemäß wurde herausgefunden, daß trotzdem die Materialbahn zuverlässig festgehalten wird. Die Materialbahn übt nämlich, wenn sie auf die Welle aufgewickelt wird, im Bereich der Nutöffnung eine im wesentlichen tangentiale Kraft auf die Tasche mit dem darin angeordneten länglichen Element auf, das sich dadurch in der Nut verkantet, aber nicht radial herausbewegt. Da nach der Montage beim normalen Betrieb üblicherweise immer ein oder zwei Materialwindungen auf der Welle aufgewickelt bleiben, wird ein Herausrutschen der Tasche mit dem länglichen Element dadurch zusätzlich verhindert. Durch die Erfindung wurde also das Vorurteil überwunden, die Tasche mit dem darin angeordneten länglichen Element müsse wie bei der üblichen Kederverbindung eine größere Dicke als die Weite der Öffnung der Nut haben. Damit ist jetzt eine leichtere Montage und
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auch ein Auswechseln der Materialbahn möglich. Die Materialbahn muß nicht nur nach längerem Gebrauch abgenommen werden, wenn sie verschmutzt, verblichen oder sonstwie beschädigt ist. Die Erfindung gibt vielmehr auch die Möglichkeit, die Materialbahn aus ästhetischen Gründen zu wechseln, z. B. bei Designmarkisen.
Das längliche Element könnte z. B. flach sein. Es kann aber auch am nach innen in die Nut gerichteten Ende tropfenförmig erweitert sein, so lange auch in diesem Bereich Tasche mit eingesetztem Element eine Dicke haben, die kleiner ist als die Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das längliche Element im wesentlichen L-förmige Querschnittsform hat.
Der eine Schenkel des L wird dabei im wesentlichen die Ausrichtung der unmittelbar angrenzenden Materialbahn haben. Der andere Schenkel, der sich dazu im wesentlichen im rechten Winkel erstreckt, wird in die hinterschnittene Nut eingesetzt, was in Radialrichtung der Welle erfolgen kann. Dazu ist ein seitlicher Zugang von einem der Enden der Welle her ebenfalls nicht erforderlich. Auf Grund des L-förmigen Quer-Schnitts hakt sich das längliche Element in der hinterschnittenen Nut fest, so daß die Materialbahn zwar leicht eingesetzt werden kann, trotzdem aber zuverlässig festgehalten wird.
Erfindungsgemäß kann auf diese Weise das Halten der Materialbahn lediglich durch Formschluß erfolgen. Es ist also nicht
nötig, die Tasche mit dem länglichen Element noch irgendwie zu befestigen oder den Halt zu verbessern, wie z.B. durch Schrauben, Kleben, Magnete und dergleichen.
Bei einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung weist der in die Nut einführbare Arm des L einen äußeren Teil auf, der vom anderen Arm weg abgewinkelt ist. Wird tangential zur Welle durch die Materialbahn Zug ausgeübt, so wird sich dieser äußere abgewinkelte Teil im hinterschnittenen Bereich der Längsnut gegen die Wand der Nut anlegen. Andererseits legt sich auf der anderen Seite des L das längliche Element im Bereich seines ungefähr 90° großen L-Winkels an die gegenüberliegende Wand im Bereich der Schlitzöffnung der Längsnut an. Man erhält so eine formschlüssige Verbindung gleichzeitig an zwei verschiedenen Linien des L bzw. der Nut.
Der Winkel der Abwinkelung ist zweckmäßigerweise an die Form der hinterschnittenen Nut angepaßt. Er beträgt bei einer vorteilhaften Ausführungsform ungefähr 20° bis 70°. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform beträgt dieser Winkel ungefähr 30° bis 60°. Ganz besonders vorteilhaft hat sich ein Winkel von ungefähr 40° bis 50° erwiesen. Die Abwinkelung kann auch bei nicht L-förmigem Querschnitt, also z. B. bei ansonsten flachen länglichen Elementen vorgesehen sein.
Vorteilhafterweise weist das längliche Element abgerundete Kanten auf, damit es sich beim Einführen in die Tasche bzw. während des Betriebes nicht in die Materialbahn einschneidet. Trotz dieser abgerundeten Kanten ist aber ein sicherer Halt gewährleistet.
Das längliche Element hat eine beträchtliche Länge, so daß es pro Längeneinheit nur verhältnismäßig kleine Kräfte aufnehmen muß. Es könnte daher z.B. aus Kunststoff hergestellt werden. Ein besonders haltbares längliches Element zeichnet sich aber dadurch aus, daß es aus Metall besteht.
Die Erfindung wird im folgenden schematisch anhand der «beigefügten Zeichnungen beispielsweise beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 und Fig. 2 die Befestigung der Materialbahn an Wellen mit unterschiedlichen hinterschnittenen Längsnuten.
In den Figuren ist eine Welle 1 im Querschnitt gezeigt, die oben eine hinterschnittene Längsnut 2 aufweist. Die Längsnuten 2 haben dabei in den Fig. 1 und 2 unterschiedliche Form. Während die Längsnut 2 der Fig. 1 im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt hat, hat die Längsnut von Fig. 2 im wesentlichen dreieckigen Querschnitt mit abgerundeten Ecken. In die Längsnut 2 ist die Materialbahn 3 mit ihrer am Ende angeordneten Tasche 4 eingesetzt, in der ein im wesentlichen L-förmiges längliches Element 5 angeordnet ist. Dieses längliche Element 5 ist in seinem in die Nut 2 eingesetzten Bereich vom anderen Arm des L weg abgewinkelt. Wie man schon aus der Figur ersieht, ist die Tasche 4 mit dem darin eingesetzten länglichen Element 5 in Radialrichtung in die Nut 2 einzusetzen, da die Dicke der Tasche (doppelte Dicke der Materialbahn) zzgl. der Dicke des eingeführten Bereichs des stabförmigen Elementes 5 kleiner ist als die Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut 2. Es ist also möglich die Tasche 4 mit dem darin angeordneten Element 5 einzusetzen, ohne daß die Welle demontiert werden muß.
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Das L-förmige Element 5 stützt sich, wenn Zug auf die Materialbahn 3 ausgeübt wird, links gegen das Innere der Nutwand und rechts gegen den Nutrand ab und wird dadurch zuverlässig festgehalten. Die Befestigung ist auch insofern sehr zuverlässig, als im Betriebszustand mindestens eine Lage der Materialwand 3 über der Nut 2 liegt und dadurch die Tasche 4 mit dem L-förmigen Element 5 sicher in die Nut 2 drückt und dort festhält. Im allgemeinen wird man die Anordnung sogar so wählen, daß bei dem im normalen Betriebszustand am weitesten abgewickelten Zustand immer noch zwei Lagen der Materialbahn 3 über der Befestigungsnut angeordnet sind.
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Claims (11)
1. Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einer Welle, auf die die Materialbahn aufwickelbar ist, wobei die Welle eine hinterschnittene Längsnut und die Materialbahnen mit der Rolle zu verbindenden Rand einen taschenförmigen Streifen aufweist, in den ein längliches Element einführbar ist, wobei die Tasche mit eingeführtem länglichen Element wenigstens teilweise in die Längsnut einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) eine Dicke aufweist, die kleiner ist als die um die Dicke des taschenförmigen Streifens (4) verminderte Weite der Öffnung der hinterschnittenen Nut (2).
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element im wesentlichen L-förmige Querschnittsform hat.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) zum Halten der Materialbahn (3) lediglich zum Formschluß ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der in die Nut (2) einführbare Teil des länglichen Elements (5) einen Teilbereich aufweist, der vom anderen Teil weg abgewinkelt ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel der Abwinkelung ungefähr 20°-70° beträgt.
6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel der Abwinkelung ungefähr 30°-60° beträgt.
7. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel der Abwinkelung ungefähr 40°-50° beträgt.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) abgerundete Kanten aufweist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) aus Metall ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) aus Kunststoff ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche Element (5) aus Holz ist.
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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2000
- 2000-05-11 DE DE20008506U patent/DE20008506U1/de not_active Expired - Lifetime
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