Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik München, den
GmbH&Co. 03.03.2000
Gbm 303/203-DE
Abdeck- oder Sieaeletikett
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abdeck- oder Siegeletikett, das mindestens eine Grundschicht aufweist.
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Abdeck- oder Siegeletiketten haben heutzutage in viele Bereiche des täglichen Lebens Eingang gefunden und gelangen insbesondere dann zum Einsatz, wenn es gilt, sicherheitsrelevante und sicherheitssensible Problemstellungen zu lösen. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an den Bereich der Verpackungen (zum
5 Beispiel Behälter, Kartonagen, ...), bei denen es entscheidend darauf ankommt, daß
diese während der Lagerung und des Transports ungeöffnet bleiben, um den Originalzustand und die Vollständigkeit der in der Verpackung aufbewahrten Ware zu gewährleisten. In diesen Fällen wird an der Öffnung oder an den Öffnungen der Verpackung jeweils mindestens ein Siegeletikett angebracht, so daß ein
0 unbeabsichtigtes Öffnen oder auch ein beabsichtigtes Öffnen der Verpackung insofern
deutlich und ersichtlich wird, als das Siegeletikett entfernt oder beschädigt oder zerstört, jedenfalls nicht mehr im ursprünglichen unversehrten Zustand ist. Derartige Siegeletiketten dienen also dazu, unbeabsichtigte oder beabsichtigte Manipulationen kenntlich zu machen, und sollen demzufolge nicht zuletzt auch eine
5 abschreckende Wirkung auf Personen haben, die unbefugterweise an Verpackungen
Hand anlegen, etwa um einen Warendiebstahl zu begehen oder um eine Ware zu manipulieren, beispielsweise mit einer giftigen Substanz zu versetzen.
Abdeck- oder Siegeletiketten spielen aber auch noch in anderen Bereichen eine
0 wichtige Rolle: So stellt sich seit geraumer Zeit unter anderem für viele Unternehmen
des dienstleistenden Gewerbes und/oder des produzierenden Gewerbes die Notwendigkeit, einem Kunden Informationen zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich dem jeweiligen Kunden vorbehalten bleiben sollen und die deshalb eines
möglichst sicheren und zuverlässigen Schutzes vor Entdeckung durch unbefugte Dritte bedürfen. Bei derartigen Informationen kann es sich beispielsweise um die Gewinnummer eines Lotterieloses oder um eine Geheimnummer für eine Karte, etwa für eine Bankkarte oder für eine Scheckkarte, handeln.
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In der Vergangenheit wurden hierbei verschiedene, mehr oder minder praktikable Möglichkeiten vorgeschlagen, um einen derartigen Schutz vor Entdeckung durch unbefugte Dritte zu gewährleisten:
So wurde die Gewinnummer eines Lotterieloses etwa in kleinen, vom jeweiligen Kunden aufzureißenden Briefchen aufbewahrt. Hierdurch war zwar ein weitgehender Schutz vor Entdeckung durch unbefugte Dritte gewährleistet, jedoch bedingte diese Lösung einen unverhältnismäßig hohen Material- und Verarbeitungsaufwand bei der Herstellung der Briefchen, so daß die Herstellungs- und Verarbeitungskosten
5 unerfreulicherweise sehr hoch waren.
Aufgrund der Tatsache, daß sich in den letzten Jahren die Verwendung von Karten beispielsweise im Banken- und Finanzsektor immer größerer Beliebtheit erfreut, wächst naturgemäß auch die Notwendigkeit, Geheimnummern sicher und zuverlässig an
0 den jeweiligen Kunden, und zwar nur an diesen, zu übermitteln. So verwundert es
nicht, daß auch für diese Problematik bereits eine Reihe von Möglichkeiten vorgeschlagen wurde, die jedoch allesamt gerade in einem solch sicherheitsrelevanten Bereich wie dem Banken- und Finanzsektor nicht restlos überzeugen können. So wird beispielsweise die Möglichkeit diskutiert, die Karte und ihre zugehörige
5 Geheimnummer aus Sicherheitsgründen getrennt, das heißt in zwei, Versandvorgängen
an den Kunden zu übermitteln. Dies hat zwar den Vorteil, daß ein unbefugter Empfänger nur einer der beiden Sendungen mit dieser Sendung alleine nicht viel anfangen kann, jedoch impliziert diese Möglichkeit unerwünschterweise sowohl höhere Personal- als auch höhere Portokosten. Auch ist bei dieser Vorgehensweise eine
0 gesteigerte Irrtumshäufigkeit zu beobachten.
Alternativ zu diesen Möglichkeiten wurden in letzter Zeit des öfteren Lösungen auf einer sogenannten "Rubbelbasis" vorgeschlagen:
5 Die Informationen werden hierbei durch eine Grundschicht und/oder durch eine
Deckschicht abgedeckt oder verdeckt, wobei letztere durch Reiben und/oder durch
Rubbeln irreversibel entfernbar ist, um die abgedeckten oder verdeckten Informationen sichtbar zu machen. Die in diesem Zusammenhang bislang diskutierten Vorschläge sind jedoch allesamt materialaufwendig, kostspielig und umständlich handzuhaben; bisweilen treten auch erhebliche Probleme in der Funktionalität auf, das heißt es besteht beispielsweise die Gefahr, daß die relevanten Informationen beim Reiben etwa mit dem Fingernagel oder mit einer Münze gleich mit abgelöst werden, was natürlich ausgesprochen unvorteilhaft und gerade bei sicherheitssensitiven Anwendungen in höchstem Maße inakzeptabel ist.
0 In diesem Zusammenhang darf abschließend festgestellt werden, daß die gemäß dem
Stand der Technik zu vorgenannten Zwecken offenbarten Abdeck- oder Siegeletiketten in ihrer Anwendungsbreite sehr limitiert sind und für das jeweilige Einsatzgebiet kostspielige und umständliche Speziallösungen erfordern.
5 Gemeinsam ist den vorstehend diskutierten konventionellen Abdeck- oder
Siegeletiketten jedoch vor allem das Problem, daß diese konventionellen Abdeck- oder Siegeletiketten durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung, beispielsweise mittels eines Haartrockengeräts oder unter bestimmten Bedingungen auch nur infolge Sonneneinstrahlung, in ihrer Wirkung im wesentlichen desaktiviert werden können.
0 Ist ein derartiges Abdeck- oder Siegeletikett beispielsweise mittels eines
Haftklebstoffs auf einer Unterlage aufgebracht, so kann die Klebekraft des Haftklebstoffs durch gezielte Wärme- oder Hitzeeinwirkung so weit herabgesetzt werden, daß das Abdeck- oder Siegeletikett entfernbar ist, ohne daß dies äußerlich sichtbar wäre; sodann kann, etwa durch eine unbefugte Person, unberechtigterweise
5 eine Information erlangt oder unzulässigerweise ein Diebstahl oder eine anderweitige
Manipulation vorgenommen werden, woraufhin das Abdeck- oder Siegeletikett im unbeschädigten Zustand wieder auf die ursprüngliche Stelle des Untergrunds aufgebracht werden kann, ohne daß in irgendeiner Form ersichtlich wäre, daß eine Manipulation stattgefunden hat. Es versteht sich von selbst, daß durch die Möglichkeit
0 derartiger, teilweise krimineller Manipulationen immense materielle und
immaterielle Schäden entstehen können.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Unzulänglichkeiten und Nachteilen der konventionellen Abdeck- oder Siegeletiketten liegt der vorliegenden Erfindung die
5 Aufgabe zugrunde, ein Abdeck- oder Siegeletikett der eingangs genannten Art zu
schaffen, das zum einen materialsparend und kostengünstig herstellbar sowie im
Rahmen eines integrierten Konzepts individuell weiterverarbeitbar ist und durch das zum anderen ein wirksamer Schutz gegen das Desaktivieren durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung geboten ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Abdeck- oder Siegeletikett gelöst, das mindestens eine Grundschicht aufweist, wob.ei die Grundschicht gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung zumindest partiell in Form mindestens eines Materials ausgebildet ist, das sich bei Erwärmung oder bei Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel verzieht oder zusammenzieht und das die Erwärmung oder die Erhitzung des Abdeck-0 oder Siegeletiketts irreversibel kenntlich macht.
Dieses Material ist vorzugsweise in Form mindestens einer Schrumpffolie gebildet. Hierbei handelt es sich bei Schrumpffolien um kalt gereckte, thermoplastische Kunststoffolien, die sich bei Wärme- oder Hitzebehandlung wieder auf ihren
5 Urzustand vor dem Recken zusammenziehen. Das Bestreben der Kunststoffmoleküle, zu
ihrer ursprünglichen spannungsfreien Anordnung zurückzukehren, wird als elastisches Formgedächtnis oder als Rückerinnerungsvermögen bezeichnet. In diesem Zusammenhang versteht man unter Recken (Strecken) ein Verfahren zum Erhöhen der Festigkeit von Filamenten und Folien; diese werden in festem Zustand oder während des
0 Erstarrens einem Zug, seltener einem Druck, in einer Richtung (sogenannte
"monoaxiale Reckung" oder "uniaxiale Reckung") bzw. in zwei Richtungen (sogenannte "biaxiale Reckung") ausgesetzt, was eine Vergrößerung der Abmessungen bis zum Verhältnis 1:10 zur Folge hat.
5 Die vorstehende Lösung mit dem sich bei Erwärmung oder bei Erhitzung des Abdeckoder Siegeletiketts irreversibel verziehenden oder zusammenziehenden Material impliziert eine Reihe besonders überraschender Vorteile, die auf geschickte Weise miteinander kombiniert sind, so daß das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig ist:
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So ist das Abdeck- oder Siegeletikett aufgrund seiner Einfachheit materialsparend und kostengünstig herstellbar. Im Rahmen eines integrierten Konzepts wird ein Anwender oder ein Weiterverarbeiter in die Lage versetzt, durch lediglich einen Arbeitsschritt den erwünschten Sicherheits- und Schutzeffekt zu erzielen; gleichwohl werden in
5 diesem Zusammenhang dem Anwender oder dem Weiterverarbeiter individuelle
Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, wobei in der Hauptsache ein
wirksamer Schutz gegen das Desaktivieren durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung oder auch durch Dampf, durch Feuchtigkeit, durch Säure und/oder durch Umwelteinflüsse geboten ist:
Wenn das Abdeck- oder Siegeletikett nämlich einer Wärme- oder Hitzebehandlung unterzogen wird, so verzieht sich die Schrumpffolie in irreversibler, nicht mehr rückführbarer und nicht mehr veränderbarer Form, so daß ein Manipulationsversuch nach außen hin deutlich kenntlich gemacht ist. Demzufolge wird nicht nur ein nochmaliges Aufbringen des Abdeck- oder Siegeletiketts auf zuverlässige Weise 0 verhindert, sondern eine abschreckende Wirkung auch insofern erzielt, als eine einen
Diebstahls- oder Manipulationsversuch vornehmende Person weiß, daß der Diebstahl oder die Manipulation unmittelbar entdeckt werden wird.
In diesem Zusammenhang wird der Fachmann insbesondere zu schätzen wissen, daß die
5 Grundschicht zweckmäßigerweise in Form des wärme- oder hitzesensitiven Materials
durch Dehnen und/oder durch Strecken und/oder durch Ziehen verformbar ist. Mithin basiert die Lehre der vorliegenden Erfindung auf einem Lösungsprinzip, das zum einen vielfältig einsetzbar ist und zum anderen unabhängig von der Verbindung des Abdeckoder Siegeletiketts mit dem Untergrund funktioniert:
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Ist die Grundschicht des Abdeck- oder Siegeletiketts fest mit dem Untergrund verbunden, so wird bei Wärme- oder Hitzeeinwirkung der gesamte Untergrund beispielsweise durch Zusammenziehen zusammen mit dem Abdeck- oder Siegeletikett deformiert; ist die Grundschicht des Abdeck- oder Siegeletiketts hingegen nur lose mit
5 dem Untergrund verbunden, so schrumpft bei Wärme- oder Hitzeeinwirkung lediglich
das Material der Grundschicht, so daß lediglich das Abdeck- oder Siegeletikett, nicht jedoch der Untergrund durch Verziehen deformiert wird.
Im Ergebnis kann also das vorliegende Abdeck- oder Siegeletikett beispielsweise an der
0 Öffnung oder an den Öffnungen einer Verpackung (Behälter, Kartonage, ...) angebracht
werden, wobei es entscheidend darauf ankommt, daß diese Verpackung während der Lagerung und des Transports ungeöffnet bleibt, um den Originalzustand und die Vollständigkeit der in der Verpackung aufbewahrten Ware zu gewährleisten. Ein unbeabsichtigtes Öffnen oder auch ein beabsichtigtes Öffnen der Verpackung wird 5 insofern deutlich und ersichtlich, als sich die als Schrumpffolie ausgebildete
Grundschicht bei manipulativer Wärme- oder Hitzebehandlung in irreversibler, nicht
mehr rückführbarer und nicht mehr veränderbarer Form verzieht oder zusammenzieht, so daß das Abdeck- oder Siegeletikett nicht mehr im ursprünglichen unversehrten Zustand ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die Grundschicht transparent. Durch die Verwendung einer transparenten Grundschicht ist eine freie Sicht auf die Unterlage des Abdeck- oder Siegeletiketts ermöglicht, beispielsweise auf die Öffnung(en) einer Verpackung, die durch das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung versiegelt ist. Auf diese Weise ist 0 durch die transparente Grundschicht hindurch deutlich sichtbar, an welcher Stelle die
Verpackung - ordnungsgemäß und berechtigterweise - zu öffnen ist. Im wesentlichen die gleichen Effekte sind auch durch eine bevorzugte Ausführungsform erzielbar, bei der die Grundschicht mit mindestens einer nichtdeckenden Farbe bedruckt oder eingefärbt ist.
Wenn das vorliegende Abdeck- oder Siegeletikett in besonders erfinderischer Weise weitergebildet werden soll, so empfiehlt es sich, das Abdeck- oder Siegeletikett zum Abdecken oder Verdecken von Informationen auszulegen. Hierzu weist das Abdeck- oder Siegeletikett in bevorzugter Weise mindestens eine zweckmäßigerweise deckend
0 ausgebildete Deckschicht auf, die als mindestens eine Reibeschicht und/oder als
mindestens eine Rubbelschicht ausgebildet sein kann und dementsprechend durch Reiben und/oder durch Rubbeln irreversibel entfernbar ist, um die abgedeckten oder verdeckten Informationen sichtbar zu machen. Hierdurch ist eine Abdeckung oder Verdeckung der Informationen in jedem Falle auf zuverlässige Weise gewährleistet,
5 wobei ein besonders sicherheitsrelevanter Vorteil darin zu sehen ist, daß aufgrund der
Irreversibilität des Entfernens der Deckschicht eine Manipulation durch unbefugte Dritte unmittelbar kenntlich gemacht wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erstreckt sich
0 die Deckschicht im wesentlichen über die gesamte Grundschicht. Diese Variante
ermöglicht eine besonders einfache, kostengünstige und schnelle Herstellung des Abdeck- oder Siegeletiketts.
In Abhängigkeit vom Anwendungs- und Einsatzgebiet der vorliegenden Erfindung gibt
5 es jedoch auch Fallkonstellationen, in denen die Möglichkeit von Vorteil ist, auf der
Grundschicht neben der Deckschicht noch weitere Dinge oder Symbole anzubringen,
wie zum Beispiel Bildchen, Seriennummern oder dergleichen, so daß sich die Deckschicht auch im wesentlichen ausschließlich über den Teil der Grundschicht erstrecken kann, in dem die Informationen vorgesehen sind.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Abdeck- oder Siegeletiketts enthält die Deckschicht zumindest partiell mindestens einen Haftkleber. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, mindestens einen Gegenstand auf dem Abdeck- oder Siegeletikett anzubringen, wobei dieser Gegenstand mit den abgedeckten oder verdeckten Informationen in Beziehung stehen kann. Nicht nur, aber auch in 0 diesem Falle ist es vorteilhaft, wenn der Haftkleber ablösbar ist. Durch diese
Eigenschaft des Haftklebers kann vermieden werden, daß beim Ablösen des Gegenstands vom Abdeck- oder Siegeletikett Haftkleberrückstände auf dem Gegenstand verbleiben.
So ist es gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung
5 beispielsweise denkbar, auf dem Abdeck- oder Siegeletikett eine Karte, etwa eine
"BahnCard", eine Bankkarte, eine Krankenversicherungskarte, eine Kreditkarte, eine Kundenkarte, eine Mobiltelephonkarte, eine Scheckkarte, eine "Smartcard" oder eine Telephonkarte, anzubringen, die auf einem Dokument, etwa auf mindestens einem Briefbogen, einem Kunden übermittelt wird, wobei sich die zur übermittelten Karte
0 gehörende Geheimnummer als abgedeckte oder verdeckte Information unter dem
Abdeck- oder Siegeletikett befinden kann und wobei der Kunde die abgedeckte oder verdeckte Information durch Entfernen der Deckschicht vermittels Reiben bzw. Rubbeln irreversibel sichtbar machen kann.
5 Auch wird der Fachmann in diesem Zusammenhang zu schätzen, wissen, daß. beim
Abreiben oder Abrubbeln der Deckschicht nicht die bei bekannten Rubbelfolien anfallenden unangenehmen Abfälle freigesetzt werden, weil Bindungseffekte mittels des in der Deckschicht enthaltenen Haftklebers auftreten.
0 Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist die
Deckschicht zumindest partiell durch mindestens einen deckend eingefärbten Haftkleber gebildet, der zum einen eine lückenlose Abdeckung oder Verdeckung der Informationen gewährleistet und zum anderen gewünschtenfalls das problemlose Ablösen eines Gegenstands ermöglicht, der auf dem Abdeck- oder Siegeletikett 5 angebracht sein kann. In letzterem Falle wird der Haftkleber in der Praxis
zweckmäßigerweise so beschaffen sein, daß der Gegenstand vom Abdeck- oder
Siegeletikett abgelöst werden kann, ohne daß Haftkleberrückstände auf dem Gegenstand verbleiben.
In einer alternativen, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die Deckschicht mindestens eine auf der Grundschicht zumindest partiell angeordnete Haftkleberschicht und mindestens eine auf der Haftkleberschicht zumindest stellenweise angeordnete deckende Farbschicht auf, die vorzugsweise durch Drucken aufgebracht ist und die beispielsweise zumindest partiell durch mindestens eine zweckmäßigerweise dunkle, vorzugsweise schwarze Flexodruckfarbe gebildet ist. 0 In diesem Falle ist vorgesehen, daß die deckende Farbschicht, etwa durch einen
Fingernagel oder durch eine Münze, abgerieben bzw. abgerubbelt wird, um die unter dem Abdeck- oder Siegeletikett befindlichen Informationen sichtbar zu machen, wobei es sich als zweckdienlich erweist, wenn die Haftkleberschicht transparent ist.
5 Liegt hierbei eine Ausgestaltungsvariante des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung vor, bei der die deckende Farbschicht eine geringere Fläche als die Haftkleberschicht einnimmt, was gleichbedeutend damit sein kann, daß die Haftkleberschicht stellenweise freiliegt, so ist diese Ausgestaltungsvariante für eine Anwendung des Abdeck- oder Siegeletiketts prädestiniert, bei der auf dem Abdeck-
0 oder Siegeletikett eine Karte, etwa eine "BahnCard", eine Bankkarte, eine
Krankenversicherungskarte, eine Kreditkarte, eine Kundenkarte, eine Mobiltelephonkarte, eine Scheckkarte, eine "Smartcard" oder eine Telephonkarte, angebracht ist, die auf einem Dokument, etwa auf mindestens einem Briefbogen, dem Kunden übermittelt wird, wobei sich die zur übermittelten Karte gehörende
5 Geheimnummer als abgedeckte oder verdeckte Information unter dem Abdeck- oder
Siegeletikett befindet und wobei der Kunde die abgedeckte oder verdeckte Information durch Entfernen der Deckschicht vermittels Reiben bzw. Rubbeln irreversibel sichtbar machen kann.
0 In einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die
Deckschicht mindestens eine auf der Grundschicht zumindest partiell angeordnete Haftkleberschicht und mindestens eine auf der Haftkleberschicht zumindest stellenweise angeordnete deckend eingefärbte Haftkleberschicht auf. Auch in diesem Falle ist vorgesehen, daß die deckend eingefärbte Haftkleberschicht, etwa durch einen 5 Fingernagel oder durch eine Münze, abgerieben bzw. abgerubbelt wird, um die unter
dem Abdeck- oder Siegeletikett befindlichen Informationen sichtbar zu machen, wobei
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es sich als zweckdienlich erweist, wenn die auf der Grundschicht zumindest partiell angeordnete Haftkleberschicht transparent ist.
Auch diese Ausführungsform ist für eine Anwendung des Abdeck- oder Siegeletiketts prädestiniert, bei der auf dem Abdeck- oder Siegeletikett eine Karte, etwa eine "BahnCard", eine Bankkarte, eine Krankenversicherungskarte, eine Kreditkarte, eine Kundenkarte, eine Mobiltelephonkarte, eine Scheckkarte, eine "Smartcard" oder eine Telephonkarte, angebracht ist, die auf einem Dokument, etwa auf mindestens einem Briefbogen, dem Kunden übermittelt wird, wobei sich die zur übermittelten Karte 0 gehörende Geheimnummer als abgedeckte oder verdeckte Information unter dem
Abdeck- oder Siegeletikett befindet und wobei der Kunde die abgedeckte oder verdeckte Information durch Entfernen der Deckschicht vermittels Reiben bzw. Rubbeln irreversibel sichtbar machen kann.
5 Hinsichtlich des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung besteht
bei besonders sicherheitssensitiven Anwendungen die - zumindest theoretische Möglichkeit, daß eine unbefugte Person die Deckschicht durch Reiben oder durch Rubbeln entfernt, die darunter befindlichen Informationen zur Kenntnis nimmt und anschließend diese Informationen durch einen erneuten Deckschichtauftrag wieder
0 abdeckt oder verdeckt. Eine vorhandene Deckschicht ist mithin nicht notwendigerweise
eine Garantie für den Originalzustand der Deckschicht. Demzufolge ist gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Abdeck- oder Siegeletiketts auf der Deckschicht mindestens ein Echtheitsmerkmal vorgesehen, wodurch die Echtheit bzw. der Originalzustand der durch Reiben oder durch Rubbeln irreversibel
5 entfernbaren Deckschicht durch bloßes Hinschauen erkennbar ist, denn.beim
Entfernen der Deckschicht wird dieses Echtheitsmerkmal beschädigt oder zerstört, so daß sofort und unmittelbar sichtbar ist, ob an der Deckschicht zuvor unerlaubterweise Hand angelegt wurde.
0 Um selbst den geschicktesten Manipulationen vorzubeugen, kann das sich auf der
Deckschicht befindliche Echtheitsmerkmal auf der darunterliegenden Grundschicht fortgesetzt werden. Der auf der Grundschicht liegende Teil des Echtheitsmerkmals kann durch Reiben oder durch Rubbeln nicht entfernt werden. Selbst wenn die Deckschicht nach dem Entfernen wieder aufgetragen wird, ist durch das auf der 5 Grundschicht verbleibende Fragment des Echtheitsmerkmals deutlich zu erkennen, daß
es sich nicht um die originale Deckschicht handelt, denn eine originalgetreue
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Wiederherstellung des entfernten Teils des Echtheitsmerkmals ist praktisch unmöglich. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erstreckt sich mithin das Echtheitsmerkmal über zumindest einen Teil der Grundschicht und über zumindest einen Teil der Deckschicht.
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In Abhängigkeit von der konkreten Gestaltung des Echtheitsmerkmals ist es von besonderem Vorteil, das Echtheitsmerkmal aufzudrucken oder aufzukleben oder mit mindestens einer Heißprägefolie aufzuprägen (diese Heißprägefolie kann zum Beispiel ein Hologramm als Echtheitsmerkmal aufweisen) oder in die Deckschicht vorzugsweise 0 reliefartig einzuprägen. Gemäß weiteren alternativen oder komplementären
vorteilhaften Ausgestaltungsformen der vorliegenden Erfindung ist demzufolge das Echtheitsmerkmal aufgedruckt oder aufgeklebt oder mit mindestens einer Heißprägefolie aufgeprägt oder in die Deckschicht eingeprägt.
5 Bei der Ausgestaltung des Echtheitsmerkmals können beispielsweise Bildelemente
und/oder Hologramme und/oder Muster und/oder Schriftzüge verwendet werden. Oft ist es auch vorteilhaft, die Echtheitsmerkmale einfarbig ( etwa rot, schwarz, weiß, ...) oder mehrfarbig vorzusehen, gerade dann wenn besonderer Wert auf Ästhetik gelegt wird. Gemäß weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung
0 weist das Echtheitsmerkmal deshalb mindestens ein Bildelement und/oder mindestens
ein Hologramm und/oder mindestens ein Muster und/oder mindestens einen Schriftzug auf. Unabhängig hiervon oder in Verbindung hiermit kann das Echtheitsmerkmal einfarbig oder mehrfarbig sein.
5 Bildet man das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung in
besonders vorteilhafter Weise weiter, so weist das Abdeck- oder Siegeletikett zumindest partiell mindestens eine Schicht aus Klebstoff auf, wobei der Klebstoff zweckmäßigerweise auf der von der Deckschicht abgewandten Seite der Grundschicht vorgesehen ist. Diese Klebstoffschicht dient dazu, ein Anbringen des Abdeck- oder
0 Siegeletiketts beispielsweise auf einer dafür vorgesehenen Unterlage, etwa auf einem
Dokument beispielsweise in Form mindestens eines Briefbogens, zu ermöglichen. Gemäß einer weiteren alternativen oder ergänzenden vorteilhaften Variante ist der Klebstoff an mehreren, die Informationen nicht überschneidenden Stellen angeordnet.
5 Wenn die durch das Abdeck- oder Siegeletikett zu verdeckenden Informationen unter
dem Abdeck- oder Siegeletikett liegen, so wird es sich als zweckmäßig erweisen, den
Klebstoff nicht deckend, sondern lediglich eingefärbt oder noch besser sogar transparent zu wählen. Gemäß dieser zweckmäßigen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Klebstoff also transparent, was gerade in dem Falle, daß der Klebstoff flächig an der vorzugsweise transparenten Grundschicht angeordnet ist, die darunterliegenden Informationen sichtbar macht. Aus diesem Grunde ist nach einer weiteren vorteilhaften-Weiterbildung der Klebstoff flächig an der Grundschicht angeordnet, und die Informationen sind vom Klebstoff überdeckt.
Vergleicht man die Klebekraft des Klebstoffs mit der Klebekraft des Haftklebers, so ist 0 die Klebekraft des Klebstoffs zweckmäßigerweise größer als die Klebekraft des
Haftklebers, damit eine stabile und zuverlässige Befestigung des Abdeck- oder Siegeletiketts auf der Unterlage gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang kann der Klebstoff beispielsweise ein durch Wasser aktivierbarer Klebstoff oder auch ein (Permanent-)Haftklebstoff sein, wobei bei Einsatz eines (Permanent-)Haftklebstoffs
5 als Klebstoff gewährleistet ist, daß manipulative Ablöseversuche scheitern und zu
einer unmittelbar erkennbaren Beschädigung oder sogar Zerstörung des Abdeck- oder Siegeletiketts und/oder des das Abdeck- oder Siegeletikett tragenden Untergrunds führen.
0 Wenn eine besonders sichere und zuverlässige Abdeckung oder Verdeckung der
Informationen gewährleistet sein soll, und zwar dergestalt, daß ein einmaliges Sichtbarmachen der Informationen zu einer leicht erkennbaren irreversiblen Veränderung führt, so ist dies gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Abdeck- oder Siegeletiketts dadurch realisierbar, daß die
5 Grundschicht
mindestens einen ersten Bereich, in dem die Grundschicht auf ihrer Unterseite zumindest partiell mit dem Klebstoff beschichtet ist, und
mindestens einen zweiten Bereich, in dem die Grundschicht nichtklebend ist,
aufweist und daß der zweite Bereich vom ersten Bereich abtrennbar ist, um
0 abgedeckte oder verdeckte Informationen sichtbar zu machen. Auf diese Weise wird
eine Abdeckung oder Verdeckung der Informationen in jedem Falle auf sichere und zuverlässige Weise gewährleistet, wobei ein besonders sicherheitsrelevanter Vorteil darin zu sehen ist, daß aufgrund der Irreversibilität des Entfernens des zweiten Bereichs der Grundschicht eine Manipulation durch unbefugte Dritte unmittelbar 5 kenntlich gemacht wird; im Ergebnis kann also nur eine befugte Person,
beispielsweise ein Kunde, die abgedeckten oder verdeckten Informationen durch Entfernen des zweiten Bereichs der Grundschicht irreversibel sichtbar machen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der zweite Bereich vom ersten Bereich an mindestens zwei Seiten oder - noch vorteilhafter - an drei Seiten umgeben ist.
Hierdurch wird der erste, das heißt der nichtklebende Bereich, der unmittelbar die Informationen bedeckt, ringsum durch den zweiten klebenden Bereich versiegelt, so daß es unmöglich ist, unbemerkterweise und unbefugterweise an die abgedeckten oder verdeckten Informationen.zu gelangen.
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Lediglich an einer Stelle sollte der zweite Bereich nicht vom ersten Bereich umschlossen sein, um an dieser Stelle den ersten Bereich greifen und abreißen zu können. Diese Stelle sollte jedoch möglichst schmal ausgebildet sein, um einen manipulativen Zugang zu den Informationen zu verhindern. In bevorzugter Weise ist
5 mithin der zweite Bereich an dieser Stelle als mindestens eine Anfaßlasche
ausgebildet, die sich über die Randlinie des ersten Bereichs hinaus erstreckt.
Unter herstellungstechnischen Gesichtspunkten hat sich eine Ausführungsform als vorteilhaft erwiesen, bei der sich die Beschichtung mit Klebstoff in den zweiten
0 Bereich hinein erstreckt oder bei der die Beschichtung mit Klebstoff sogar
durchgehend auf der gesamten Unterseite der Grundschicht aufgebracht ist, bei der jedoch die Klebekraft der Klebstoffbeschichtung im zweiten Bereich durch Überdeckung mit einer nichtklebenden Schicht aufgehoben ist. Der häufig verfahrenstechnisch aufwendige partielle Klebstoffauftrag kann auf diese Weise
5 umgangen werden. Als die Klebekraft aufhebende Schicht kann beispielsweise
mindestens eine Deckfolie, mindestens eine vorzugsweise deckende Druckfarbe oder auch mindestens ein Lack zum Einsatz gelangen.
Es ist jedoch auch möglich, durch partiellen Klebstoffauftrag ausschließlich im ersten
0 Bereich der Grundschicht den zweiten Bereich der Grundschicht auf der Unterseite des
Abdeck- oder Siegeletiketts (nahezu) völlig frei von Klebstoff zu halten, was zu einer Einsparung an Material gegenüber der zuvor dargelegten Ausführungsvariante führt.
Der erste Bereich der Grundschicht ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
5 durch mindestens eine Perforationsstanzung vom zweiten Bereich der Grundschicht
getrennt. Somit kann der nichtklebende zweite Bereich der Grundschicht durch
Auftrennen der Perforationslinie leicht ausgetrennt werden; im Anschluß daran kann das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung jedoch nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung ist die Grundschicht transparent und zumindest im zweiten Bereich mit einer deckenden Druckfarbe an der Oberseite oder an der Unterseite der Grundschicht bedruckt. Es ist jedoch auch möglich, opakes Material bei der Herstellung der Grundschicht einzusetzen.
0 Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weist
die Grundschicht zweckmäßigerweise in ihrem ersten Bereich mindestens eine Perforierung und/oder mindestens eine Prägung und/oder mindestens eine Stanzung auf, die in Form mindestens einer Sicherheitsperforierung und/oder in Form mindestens einer Sicherheitsprägung und/oder in Form mindestens einer
5 Sicherheitsstanzung ausgebildet sein kann und die vorzugsweise im wesentlichen
wellenförmig sein kann. Durch eine derartige Perforierung und/oder Prägung und/oder Stanzung kann verhindert werden, daß ein unbefugter Dritter das Abdeckoder Siegeletikett vom Untergrund ablösen und anschließend wieder auf den Untergrund aufbringen kann, um auf diese Weise eine Verpackung zu manipulieren,
0 einen Diebstahl zu begehen, einen "Siegelbruch" zu vertuschen oder in Kenntnis nicht
für ihn bestimmter Informationen zu gelangen. Unternimmt der unbefugte Dritte nämlich einen derartigen Versuch, so wird dieser Versuch unweigerlich dadurch in irreversibler Weise kenntlich gemacht, daß die Grundschicht durch die Perforierung und/oder Prägung und/oder Stanzung zweckmäßigerweise in mehrere getrennte
5 Segmente unterteilt ist, die nach erfolgtem Ablösen des Abdeck- .oder Siegeletiketts
nicht mehr wieder in entsprechender Weise auf dem Untergrund aufgebracht werden können.
Um einen Gegenstand, wie etwa eine Karte, auf dem Abdeck- oder Siegeletikett
0 anbringen zu können, ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, daß
die Oberseite der Grundschicht zumindest partiell mindestens eine weitere, beispielsweise transparente Klebstoffschicht aufweist. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die weitere Klebstoffschicht mindestens einen ablösbaren Haftkleber aufweist oder wenn es sich bei der weiteren Klebstoffschicht um mindestens einen 5 ablösbaren Haftkleber handelt, damit ein Ablösen des Gegenstands ohne gesteigerten
Kraftaufwand möglich ist. Vorteilhafterweise ist der ablösbare Haftkleber hierbei so
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gewählt, daß beim Ablösen des Gegenstands vom Abdeck- oder Siegeletikett keine Haftkleberrückstände auf dem Gegenstand verbleiben.
Vergleicht man die Klebewirkung der weiteren Klebstoffschicht mit der Klebewirkung des Klebstoffs, so ist die Klebekraft der weiteren Klebstoffschicht zweckmäßigerweise kleiner als die Klebekraft- des Klebstoffs, damit eine stabile und zuverlässige Befestigung des Abdeck- oder Siegeletiketts auf der Unterlage auch dann gewährleistet ist, wenn der Gegenstand vom Abdeck- oder Siegeletikett abgelöst wird.
0 Generell gilt, daß sich die Ausgestaltung der Deckschicht und die Materialwahl für die
Deckschicht nach dem gewünschten Einsatzzweck des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung richten. So ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung die Deckschicht durch mindestens eine auf die Grundschicht aufgebrachte Farbschicht gebildet; unabhängig hiervon oder in Verbindung hiermit kann die
5 Deckschicht auf die Grundschicht aufgedruckt sein. Alternativ hierzu kann die
Deckschicht auch durch mindestens eine brüchige Materiallage oder durch mindestens eine Heißprägefolie gebildet sein.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Abdeck- oder
0 Siegeletiketts weist die Grundschicht auf der von der Deckschicht abgewandten Seite
mindestens einen Versiegelungsbereich auf, der eine Beschichtung enthält, die nach Anbringen des Abdeck- oder Siegeletiketts auf einem Gegenstand eine Trennung der Grundschicht vom Gegenstand irreversibel anzeigt. Hierdurch wird zum einen eine erhöhte Sicherheit gegenüber gezielten Manipulationen bewerkstelligt und zum
5 anderen ein "Siegelbruch" zwangsläufig offenkundig. Durch diese optionale technische
Maßnahme ist mithin gewährleistet, daß die zu verdeckenden Informationen nur durch einen "Siegelbruch" zugänglich werden, der jedenfalls mit normalem Aufwand nicht mehr rückgängig gemacht oder vertuscht werden kann. In diesem Zusammenhang ist ein besonders hohes Maß an Funktionalität erzielbar, wenn die Beschichtung auf der
0 Grundschicht in einer im wesentlichen dem Versiegelungsbereich entsprechenden
Form angeordnet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, daß die Anordnung des auf der von der Deckschicht abgewandten Seite der Grundschicht angeordneten Klebstoffs im wesentlichen der Form des Versiegelungsbereichs entspricht. Vor dem Gebrauch des Abdeck- oder Siegeletiketts
kann diese Schicht aus Klebstoff mit mindestens einer klebstoffabweisenden Schutzfolie geschützt sein. Gemäß einer alternativen Ausführungsvariante kann diese Schicht aus Klebstoff auch am Gegenstand angeordnet sein, an dem das Abdeck- oder Siegeletikett anzubringen ist.
5
Als Klebstoffe eignen sich-besonders alle Arten von (Permanent-)Haftklebstoffen, denn diese bedürfen keiner zusätzlichen Aktivierung, abgesehen davon, daß mindestens ein Schutzpapier zu entfernen ist. Vorteilhaft ist jedoch auch der Einsatz eines durch Wasser aktivierbaren Klebstoffs.
0
Die Beschichtung zum Anzeigen einer erstmaligen Öffnung des Abdeck- oder Siegeletiketts weist gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform mindestens eine vorzugsweise durch Drucken aufgebrachte Farbschicht auf, die mit einer ersten Adhäsionskraft am Gegenstand und mit einer zweiten Adhäsionskraft an
5 der Grundschicht haftet, wenn das Abdeck- oder Siegeletikett auf dem Gegenstand
angebracht ist. Ferner sind Adhäsionskrafteinstellmittel vorgesehen, die das Verhältnis zwischen der ersten Adhäsionskraft und der zweiten Adhäsionskraft lokal unterschiedlich einstellen.
0 Wird die Grundschicht vom Gegenstand getrennt, bleibt die Farbschicht teilweise an
: der Grundschicht und teilweise am Gegenstand hängen. Auf diese Weise entsteht eine irreversible optische Änderung des Abdeck- oder Siegeletiketts. Selbst dann, wenn nach Abtrennen der Grundschicht diese wieder auf den Gegenstand zurückgeklebt wird, weist die Farbschicht andere Reflexionseigenschaften auf, weil zwischen der
5 Farbschicht und dem Gegenstand bzw. zwischen der Farbschicht und der Grundschicht
Luft eingetreten ist, die den optischen Eindruck der Farbschicht irreversibel und deutlich erkennbar verändert.
Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang der Einsatz mindestens einer transparenten
0 Schrumpffolie als Grundschicht, die vorzugsweise mit einer nichtdeckenden hellen
Farbe bedruckt oder gefärbt ist. In einem solchen Fall ergibt sich ein besonders deutlicher Kontrast zwischen den verschiedenen Bereichen der Farbschicht, wenn die beiden Teile nach dem ersten Trennen wieder zusammengeklebt werden.
5 Ein besonders gut erkennbarer Kontrasteffekt ergibt sich auch dann, wenn die
Farbschicht eine deckende und/oder eine dunkle, vorzugsweise schwarze Farbe
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aufweist. Den gleichen Zwecken ist auch eine bevorzugte Ausführungsform dienlich, bei der die Farbe der Farbschicht in Kontrast zur Farbe der Grundschicht steht.
Die Kenntlichmachung der stattgefunden habenden Öffnung des Abdeck- oder Siegeletiketts wird besonders deutlich, wenn gemäß einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform als Grundschicht eine durch Dehnung verformbare Schrumpffolie verwendet wird: Um die Grundschicht vom Gegenstand zu lösen, muß zwangsläufig eine Kraft auf die Grundschicht ausgeübt werden; dabei wird die Grundschicht bleibend verformt, so daß beim Zurückkleben der Grundschicht die 0 separierten Teile der Farbschicht nicht mehr geometrisch exakt ineinander passen,
wodurch die erfolgte Öffnung in besonders auffälliger Weise angezeigt wird. Hierdurch erfüllt das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung seine Schutzfunktion auch unabhängig von einer beabsichtigten oder manipulativen Erwärmung oder Erhitzung.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der Erfindung liegt dann vor, wenn die Adhäsionskrafteinstellmittel eine zumindest stellenweise vorgenommene Behandlung des Gegenstands und/oder der Grundschicht umfassen. So kann die Grundschicht vor dem Bedrucken einer Druckvorbehandlung
0 unterzogen werden, um zu gewährleisten, daß sich die Druckfarbe intensiv mit der
Grundschicht verbindet und somit ein haltbares Druckbild erzeugt wird. Werden bestimmte Bereiche der Grundschicht des Abdeck- oder Siegeletiketts von der Druckvorbehandlung beispielsweise durch Überdecken ausgespart, so haftet die dort aufgebrachte Farbschicht nur schlecht, und bei einer Trennung von Gegenstand und
5 Grundschicht wird die Farbschicht an demjenigen der beiden Teile haften bleiben, der
die Druckvorbehandlung erfahren hat. Auf diese Weise kann mit einfachsten Mitteln der angestrebte Farbschichttrennungseffekt beim Ablösen der Grundschicht erzielt werden.
0 Alternativ oder ergänzend hierzu können die Adhäsionskrafteinstellmittel mindestens
einen zumindest stellenweise aufgetragenen Haftvermittler (= sogenannter "Primer") umfassen. Ein solcher Haftvermittler, der eine besonders innige Verbindung zwischen der Druckfarbe und dem Untergrund bewirkt, kann in einfacher Weise durch Drucken aufgebracht sein.
35
Wiederum alternativ oder ergänzend hierzu kann der Einsatz mindestens eines zumindest stellenweise aufgetragenen Antihaftlacks als Adhäsionskrafteinstellmittel vorteilhaft sein. Insbesondere kann der Antihaftlack in Form mindestens eines Musters oder in Form mindestens eines Schriftzugs aufgedruckt sein, so daß ein besonderes Bild, wie etwa das Wort "GEÖFFNET", bei der Trennung von Gegenstand und Grundschicht sichtbar wird."
Entscheidend bei allen Arten von Adhäsionskrafteinstellmitteln ist, daß diese das Verhältnis der jeweiligen Kräfte, mit denen die Farbschicht an der Grundschicht 0 einerseits und an der Deckschicht andererseits haftet, in solcher Weise beeinflussen,
daß zumindest stellenweise die Haftkraft zum einen der beiden Teile größer als zum anderen der beiden Teile ist. Hierdurch wird bei Trennung der beiden Teile die Farbschicht entsprechend einem bestimmten Muster geteilt, das heißt ein Teil der Farbschicht verbleibt an der Grundschicht und der andere Teil der Farbschicht
5 verbleibt an der Deckschicht. Die Klebstoffbeschichtung sorgt in diesem
Zusammenhang dafür, daß die Farbschicht mit einer präzise einstellbaren Kraft am klebstoffbeschichteten Bereich haftet.
Die dargelegte Beschichtung kann wahlweise auf dem Gegenstand oder auf der
0 Grundschicht vorgesehen sein.
Wenn die Adhäsionskrafteinstellmittel zumindest stellenweise in Form mindestens eines vorzugsweise feinen Musters aus Linien, Punkten oder dergleichen vorgesehen sind, ist schon bei einer sehr kleinen geometrischen Lageabweichung zwischen den
5 beiden Teilen nach Zurückkleben der Grundschicht eine Struktur- und/oder
Farbänderung deutlich sichtbar.
In vorteilhafter Weise ist das Abdeck- oder Siegeletikett auf mindestens einer Seite mit mindestens einem Aufdruck versehen, der zumindest teilweise auf der
0 Grundschicht angeordnet sein kann und der beispielsweise eine Gebrauchsanleitung
enthalten kann. Der Aufdruck kann jedoch auch komplizierte geometrische Figuren oder Wappen enthalten, die ihrerseits nicht leicht nachahmbar sind und auf diese Weise für die Originalität bürgen. In jedem Falle ist es vorteilhaft, wenn der Aufdruck mit mindestens einer Laminatschicht geschützt oder versiegelt ist; alternativ oder in 5 Ergänzung hierzu kann der Aufdruck mit mindestens einer Kontrastschicht bedeckt
sein.
Wie bereits angeführt, erweist sich bei der Herstellung und bei der Weiterverarbeitung des Abdeck- oder Siegeletiketts eine Ausführungsform als vorteilhaft, bei der es sich bei der Grundschicht um ein sich bei Erwärmung oder bei Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel verziehendes oder zusammenziehendes Material handelt. Hinsichtlich der Materialwahl für die Grundschicht wird Kunststoff und hierbei insbesondere kalt gereckte Kunststoffolie als empfehlenswert erachtet, wobei es sich bei dem Kunststoff in bevorzugter Weise um thermoplastischen Kunststoff, zum Beispiel um Polyamid (PA)1 um Polyacrylnitril (PAN), um Polycarbonat (PC), um Polyethylen (PE), um Polyethylenterephthalat (PETP), um Polypropylen (PP), um Polystyrol (PS) und/oder um Polyvinylchlorid (PVC), handeln kann.
Wie vorstehend bereits ausgeführt, spielt das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der
5 vorliegenden Erfindung gerade bei sicherheitssensiblen Anwendungen eine wichtige
Rolle. So kann es ausgesprochen zweckmäßig sein, wenn die Grundschicht durch mindestens ein Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit gebildet ist, weil hierdurch eine unberechtigte Person vom unbefugten Ablösen des Abdeck- oder Siegeletiketts, beispielsweise um eine Verpackung zu manipulieren, um einen
O Diebstahl zu begehen, um einen "Siegelbruch" zu vertuschen oder um in Kenntnis nicht
für die unberechtigte Person bestimmter Informationen zu gelangen, abgehalten werden kann. Wenn die unberechtigte Person dennoch versucht hat, das Abdeck- oder Siegeletikett unbefugterweise abzulösen, wird dieser Versuch bei Einsatz eines Sicherheitsmaterials mit niedriger Einreißfestigkeit für die Grundschicht in jedem
5 Falle kenntlich gemacht, indem die Grundschicht in irreversibler-Weise eingerissen
ist. In der Praxis ist ein derartiges Sicherheitsmaterial beispielsweise als mindestens eine gegossene Folie ausgebildet.
Im Zusammenhang mit Fragen der Materialwahl bei vorliegendem Abdeck- oder
O Siegeletikett kann der Haftkleber durch mindestens einen Acrylatkleber gebildet sein.
In Ergänzung zum Vorsehen der Schrumpffolie als Grundschicht weist das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung zumindest in Teilbereichen mindestens einen weiteren Temperaturindikator
5 auf, der eine Erwärmung oder Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel
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kenntlich macht, indem er auf Erwärmung oder auf Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel anspricht.
Es ist hierbei von gesteigerter Bedeutung, daß der weitere Temperaturindikator sicher und zuverlässig einen Eingriffs- oder Manipulationsversuch etwa in dem Fall anzeigt, daß die Wirkung beispielsweise der weiteren Haftkleberschicht, mit der die Grundschicht auf der von der Deckschicht abgewandten Seite zumindest partiell beschichtet ist, desaktiviert wird, indem das Abdeck- oder Siegeletikett erwärmt oder erhitzt wird. Somit ist das - erstmalige - Manipulieren des Abdeck- oder
0 Siegeletiketts sofort und ohne weiteres auch anhand der Verfärbung des weiteren
Temperaturindikators erkennbar, mit dem mindestens eine Seite des Abdeck- oder Siegeletiketts zumindest in Teilbereichen versehen ist.
Zusätzlich zum obligatorischen Schrumpfeffekt der Grundschicht tritt also bei
5 Eingriffen und Manipulationen in Form von Erwärmen oder in Form von Erhitzen des
Abdeck- oder Siegeletiketts beim Abziehen bzw. beim Öffnen desselben eine Verfärbung des weiteren Temperaturindikators auf, die zum einen irreversibel, das heißt nicht mehr rückgängigmachbar ist und die zum anderen auch nach Wiederaufbringen bzw. Wiederverschließen des Abdeck- oder Siegeletiketts eindeutig und unmißverständlich
0 darauf hinweist, daß das Abdeck- oder Siegeletikett bereits mindestens einmal
manipulativ behandelt wurde.
Gemäß einer praktikablen Weiterbildung des Abdeck- oder Siegeletiketts ist der weitere Temperaturindikator in Form mindestens eines Streifens auf dem Abdeck-
5 oder Siegeletikett angeordnet. Hierdurch können auch Eingriffe und Manipulationen in
Form von Erwärmen oder in Form von Erhitzen lediglich von Teilbereichen des Abdeck- oder Siegeletiketts sicher und zuverlässig nachgewiesen werden.
Der Einsatz eines transparenten weiteren Temperaturindikators ist beispielsweise
0 dann von entscheidendem Vorteil, wenn das Vorsehen des weiteren
Temperaturindikators nicht mit bloßem Auge erkennbar sein soll, das heißt wenn derjenige, der das Abdeck- oder Siegeletikett unerwünschterweise manipulativ in Form von Erwärmen oder in Form von Erhitzen behandeln will, nicht wissen darf oder soll, daß ein weiterer Temperaturindikator am Abdeck- oder Siegeletikett angeordnet 5 ist. In diesem Falle nämlich wird der Manipulierende durch die infolge der Wärme-
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oder Hitzeeinwirkung unweigerlich eintretende Verfärbung des transparenten weiteren Temperaturindikators mit Sicherheit überrascht.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der weitere Temperaturindikator durch thermoreaktives bzw. thermosensitives Papier gebildet, das beim Erwärmen oder beim Erhitzen des Abdeck- oder Siegeletiketts beispielsweise eine zumindest stellenweise auftretende Schwarzfärbung zeigt, die zweckmäßigerweise irreversibel ist.
0 Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung kann mindestens
einen Lumineszenzstoff enthalten. Dies wirkt sich beispielsweise dann vorteilhaft aus, wenn im Rahmen eines optischen Steuerungssystems für eine Spendevorrichtung für Abdeck- oder Siegeletiketten gemäß der vorliegenden Erfindung die Anwesenheit bzw. Abwesenheit eines Abdeck- oder Siegeletiketts beispielsweise mittels einer Kamera
5 festgestellt werden soll.
Um eine praktische und leicht handhabbare Weiterverarbeitung und Verwendung des Abdeck- oder Siegeletiketts zu ermöglichen, kann das Abdeck- oder Siegeletikett auf mindestens einer Trägerfolie angeordnet sein, die zweckmäßigerweise zumindest auf
0 der dem Abdeck- oder Siegeletikett zugewandten Seite mindestens eine
klebstoffabweisende Glattschicht, beispielsweise mindestens eine Silikonschicht, aufweist.
Wie vorstehend bereits angedeutet, können sich die Informationen auf einem Dokument
5 befinden, das beispielsweise durch mindestens einen Briefbogen gebildet sein kann, auf
dem beispielsweise mindestens ein Barcode, mindestens ein Codewort, mindestens eine Geheimnummer, mindestens eine Geheimzahl, mindestens eine Kundennummer, mindestens eine persönliche Identifizierungsnummer (PIN = Personal Identification Number) und/oder mindestens ein Strichcode als durch das Abdeck- oder Siegeletikett
0 zu verdeckende Information aufgetragen ist.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung kann das Abdeck- oder Siegeletikett mit mindestens einem blatt- oder kartenförmigen Gegenstand verbunden sein. Wie ebenfalls bereits angedeutet, kann alternativ oder ergänzend hierzu durch 5 den Haftkleber mindestens ein Gegenstand ablösbar angebracht sein, wobei der
Haftkleber auf den Gegenstand in vorteilhafter Weise so abgestimmt ist, daß der
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Haftkleber rückstandsfrei vom Gegenstand ablösbar ist. Dieser Gegenstand kann mindestens eine Karte sein, beispielsweise eine "BahnCard", eine Bankkarte, eine Krankenversicherungskarte, eine Kreditkarte, eine Kundenkarte, eine Mobiltelephonkarte, eine Scheckkarte, eine "Smartcard" oder eine Telephonkarte.
5
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand der Figuren 1 bis 18 beschrieben, durch die in exemplarischer Form siebzehn schematisch dargestellte Ausführungsbeispiele des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht sind. Hierbei sind die
0 Darstellungen nicht maßstabsgetreu, insbesondere sind die Dicken der einzelnen
Schichten im Vergleich zu den sonstigen Abmessungen des Abdeck- oder Siegeletiketts zur deutlichen Darstellung stark vergrößert gezeichnet.
Es zeigt:
15
Figur 1: ein erstes Ausführungsbeispiel eines auf einer Verpackung
aufgebrachten Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden
Erfindung, in seitlicher Aufsicht;
0 Figur 2: ein zweites Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 3A: ein drittes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 3B: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 3A, in Aufsicht;
Figur 3C: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 3B nach einer
Rubbelbehandlung, in Aufsicht;
30
Figur 4A: ein viertes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 4B: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 4A, aufgeklebt auf ein
5 Dokument und mit einer aufgeklebten Scheckkarte versehen, in
Schnittansicht;
Figur 4C: die Konstellation aus Figur 4B, in Aufsicht;
Figur 4D: die Konstellation aus Figur 4C nach Ablösen der aufgeklebten Scheckkarte, in Aufsicht;
Figur 4E: die Konstellation aus Figur 4D nach einer Rubbelbehandlung, in Aufsicht;
0 Figur 5A: ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 5B: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 5A, in Aufsicht;
5 Figur 5C: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 5B nach Freilegen der
verdeckten Informationen, in seitlicher Aufsicht;
Figur 6A: ein sechstes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht; 20
Figur 6B: die Konstellation aus Figur 6A, in Aufsicht;
Figur 7: ein siebtes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 8: ein achtes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß
der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 9: ein neuntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
0 gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 10: ein zehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
5 Figur 11A: ein elftes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß
der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
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23
Figur 11B: die Konstellation aus Figur 11A, in Aufsicht;
Figur 11C: die Konstellation aus Figur 11B nach Ablösen einer aufgeklebten Scheckkarte, in Aufsicht;
Figur 11D: die Konstellation aus Figur 11C nach einer Rubbelbehandlung, in Aufsicht;
0 Figur 11E: die Konstellation aus Figur 11C mit teilweise abgezogener Grundschicht,
in Aufsicht;
Figur 12: ein zwölftes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 13: ein dreizehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 14: ein vierzehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
0 gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
Figur 15A: ein fünfzehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
5 Figur 15B: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 15A mit unbeschädigtem
Echtheitsmerkmal vor teilweisem Ablösen der Deckschicht, in seitlicher Aufsicht;
Figur 15C: das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 15B mit beschädigtem
0 Echtheitsmerkmal nach teilweisem Ablösen der Deckschicht, in
seitlicher Aufsicht;
Figur 16: ein sechzehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht;
35
Figur 17: ein siebzehntes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung, in Schnittansicht; und
Figur 18: das Abdeck- oder Siegeletikett aus den Figuren 16 oder 17 mit teilweise abgezogener Grundschicht, in Aufsicht.
Gleiche oder ähnliche Bestandteile oder Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den Figuren 1 bis 18 mit identischen Bezugszeichen versehen.
0 In Figur 1 ist ein auf einer Verpackung aufgebrachtes Abdeck- oder Siegeletikett in
seitlicher Aufsicht dargestellt. Hierbei ist das Abdeck- oder Siegeletikett an der in Figur 1 oben vorgesehenen schlitzförmigen Öffnung der in etwa quaderförmigen Verpackung aus Karton angebracht, wobei es entscheidend darauf ankommt, daß diese Verpackung während der Lagerung und des Transports ungeöffnet bleibt, um den
5 Originalzustand und die Vollständigkeit der in der Verpackung aufbewahrten Ware zu
gewährleisten.
Ein manipulatives Öffnen der Verpackung wird nun insofern deutlich und ersichtlich, als die Grundschicht 1 des Abdeck- oder Siegeletiketts als Schrumpffolie
0 (thermoplastische Kunststoffolie) ausgebildet ist und sich diese Schrumpffolie bei
Wärme- oder Hitzebehandlung in irreversibler, nicht mehr rückführbarer und nicht mehr veränderbarer Form zusammenzieht, so daß das in Figur 1 dargestellte Abdeckoder Siegeletikett dann nicht mehr im ursprünglichen unversehrten Zustand ist; der Manipulationsversuch ist dann nach außen hin deutlich kenntlich gemacht.
Demzufolge kann nicht nur ein nochmaliges Aufbringen des Abdeck- oder Siegeletiketts aus Figur 1 auf zuverlässige Weise verhindert werden, sondern eine abschreckende Wirkung auch insofern erzielt werden, als eine einen Diebstahls- oder Manipulationsversuch vornehmende Person weiß, daß der Diebstahl oder die
0 Manipulation aufgrund des geschrumpften Zustands des verzogenen Abdeck- oder
Siegeletiketts unmittelbar entdeckt werden wird. Hierbei ist die als Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 des Abdeck- oder Siegeletiketts fest mit dem Untergrund, das heißt mit der Oberseite der Verpackung verbunden, so daß bei Wärme- oder Hitzeeinwirkung auch der Bereich der schlitzförmigen Öffnung an der Oberseite der 5 Verpackung durch Zusammenziehen mit dem Abdeck- oder Siegeletikett deformiert und
in irreversibler Weise in Mitleidenschaft gezogen wird.
Ein weiteres, in Figur 2 in Schnittansicht gezeigtes Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts weist eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten Schrumpffolie besteht. Auf der Oberseite der Grundschicht 1 ist eine Deckschicht 2 angeordnet, die im wesentlichen aus einem mit einer deckenden Farbe eingefärbten Haftkleber besteht. Bei dem-Haftkleber handelt es sich um einen Haftkleber mit relativ geringer Haftkraft, der üblicherweise als "ablösbarer Haftkleber" bezeichnet wird. Auf der Unterseite der Grundschicht 1 ist eine weitere transparente Haftkleberschicht 6 vorgesehen, mit der gewünschtenfalls das Abdeck- oder Siegeletikett auf einem 0 Gegenstand oder einem Dokument befestigt werden kann. Die Befestigung mit anderen
Mitteln, wie beispielsweise mit Leim, mit Siegellack oder durch Heftung, ist ebenfalls möglich.
Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß Figur 2 ist vorzüglich geeignet, bestimmte
5 Stellen, die beispielsweise geheime Kennzahlen enthalten, in einem Dokument
abzudecken. Da der deckend eingefärbte Haftkleber ein ablösbarer Haftkleber ist, kann dieser leicht mit einem harten Gegenstand, wie beispielsweise einer Münze, abgerieben oder "abgerubbelt" werden, um dadurch die Sicht freizugeben. Es hat sich dabei gezeigt, daß beim Abrubbeln der deckend eingefärbten Kleberschicht nicht die
0 bei bekannten Rubbelfolien anfallenden unangenehmen Farbabfälle freigesetzt werden,
weil die Farbe gewissermaßen durch den ablösbaren Haftkleber gebunden ist. Das Abdeck- oder Siegeletikett ist darüber hinaus dank seiner klebenden Deckschicht 2 geeignet, als Befestigungsmittel für einen kleinen Gegenstand, wie beispielsweise eine Münze oder eine Scheckkarte, zu dienen. Das Abdeck- oder Siegeletikett kann somit
5 praktischerweise beim Versenden von Scheckkarten bei gleichzeitiger Mitteilung
einer Geheimzahl eingesetzt werden, was unten noch näher anhand eines modifizierten Ausführungsbeispiels erläutert werden wird.
Nach einem anderen, hinsichtlich Figur 9 noch näher zu erläuternden
0 Ausführungsbeispiel können beim Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden
Erfindung auch Aufdrucke 10a, 10b auf der als Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 angebracht sein, die durch Reiben oder Rubbeln sichtbar gemacht werden. Für das Anbringen derartiger Aufdrucke 10a, 10b können beide Seiten der Grundschicht 1 verwendet werden, wobei sich für den Fall, in dem die Aufdrucke 10a, 5 10b zumindest teilweise auf der Unterseite, das heißt auf der von der Deckschicht 2
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abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet sind, der Einsatz einer transparenten Grundschicht 1 empfiehlt.
Figur 3A zeigt eine Ausführungsvariante des Abdeck- oder Siegeletiketts, die sich vom in Figur 2 gezeigten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, daß die Deckschicht 2 ■ aus zwei Schichten aufgebaut ist, nämlich aus einer transparenten Haftkleberschicht 4 und aus einer auf die Haftkleberschicht 4 aufgetragenen deckenden Farbschicht 3. Als Farbmaterialien für die Farbschicht 3 eignen sich insbesondere Flexodruckfarben, wobei die Farbschicht 3 in Figur 3A durch Drucken aufgebracht ist. Die 0 ' Haftkleberschicht 4, die auf der in Form einer Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 angeordnet ist, besteht wiederum aus einem ablösbaren Haftkleber.
Durch Reiben oder Rubbeln kann die deckende Farbschicht 3 beseitigt werden, so daß die Sicht durch das Abdeck- oder Siegeletikett freigegeben wird. Auch hier fallen keine lästigen Abfälle an, weil die Farbschicht 3 durch die Haftkleberschicht 4 gebunden
5 bleibt und gewissermaßen nur zur Seite geschoben wird.
Ansonsten entspricht der Aufbau der Ausführungsvariante aus Figur 3A dem Abdeckoder Siegeletikett aus Figur 2. Insbesondere ist es auch beim in Figur 3A gezeigten Abdeck- oder Siegeletikett möglich, beide Seiten der Grundschicht 1 als Träger für
0 Aufdrucke 10a, 10b (vgl. Figur 9) zu nutzen. Das in Figur 3A gezeigte Abdeck- oder
Siegeletikett hat den Vorteil, daß es keine freiliegenden Haftkleberflächen aufweist. Es ist daher jedoch nicht zum Befestigen einer Scheckkarte oder dergleichen geeignet. Auf der Farbschicht 3 kann jedoch ein (nicht gezeigter) Siegelaufdruck oder dergleichen angeordnet sein, der eine zusätzliche Gewähr für die Originalität der Farbschicht 3
5 liefert.
Figur 3B zeigt das Abdeck- oder Siegeletikett aus Figur 3A, das auf einem Dokument 20 aufgeklebt ist, in Aufsicht. Wie aus Figur 3B ersichtlich ist, ist die als Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 des Abdeck- oder Siegeletiketts durch eine
0 wellenförmige Sicherheitsstanzung 17 in einzelne Segmente 18 unterteilt. Das
Abdeck- oder Siegeletikett dient dazu, eine auf das Dokument 20 aufgedruckte Information 5 zu verdecken und zu versiegeln. Die durch das Abdeck- oder Siegeletikett verborgene Information 5 ist in Figur 3B durch strichliert gezeichnete Ziffern "1234567890" veranschaulicht.
35
27 -
Wie durch Figur 3C veranschaulicht ist, kann durch Abreiben der in Figur 3C nicht zu erkennenden, auf der Grundschicht 1 angeordneten deckenden Farbschicht 3 die Sicht auf das Dokument 20 und somit auf die Information 5 erhalten werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Farbschicht 3 in einem Bereich 19 bereits beseitigt, so daß in diesem Bereich 19 einige Ziffern "34567" der Information 5 bereits teilweise erkennbar sind. Durch das "Abrubbeln" der Farbschicht 3 wird jedoch auch auf irreversible Weise deutlich, daß eine befugte oder unbefugte Person von der Information 5 Kenntnis erlangt hat. Anders ausgedrückt liefert die Unversehrtheit der Deckschicht 3 (vgl. die Figuren 3A und 3B) der berechtigten 0 Person die Gewähr dafür, daß von der durch das Abdeck- oder Siegeletikett verdeckten
Information 5 vor ihm keine unberechtigten Personen Kenntnis erlangt haben.
Die Stanzung 17 verhindert, daß sich jemand durch Ablösen des Abdeck- oder Siegeletiketts von dessen Untergrund 20 und durch anschließendes Zurückkleben
5 unbemerkt Kenntnis von der Information 5 verschafft. Bei einem solchen
Ablöseversuch würde sich die in Form einer Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 in viele einzelne Segmente 18 zerlegen, die nach dem Ablösen nicht mehr exakt in der ursprünglichen Anordnungsweise auf das Dokument 20 zurückgeklebt werden könnten; hierdurch würde der "Siegelbruch" kenntlich. Durch Einsatz eines Materials
0 geringer Einreißfestigkeit für die als Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 kann
eine ähnliche Sicherheitsfunktion wie durch die Stanzung 17 erreicht werden.
Eine Ausführungsvariante mit einem Stanzmuster 17, durch das das Einreißen vom Rand her besonders gefördert wird, ist in Figur 3D dargestellt. Wie in Figur 3D
5 erkennbar, besteht das Stanzmuster aus Stanzlinien, die vom Rand der Grundfolie 1
ausgehen und durch eine Querlinie abgeschlossen sind, so dass sich insgesamt jeweils eine T-Form ergibt.
Figur 4A zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Abdeck- oder Siegeletiketts, das
0 sich besonders für das Befestigen von Scheckkarten oder von ähnlichen Ausweiskarten
eignet, die zusammen mit einer geheimen Kennzahl benutzt werden. Das in Figur 4A in Schnittansicht gezeigte Abdeck- oder Siegeletikett weist eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten Schrumpffolie, das heißt aus einer transparenten thermoplastischen und kalt gereckten Kunststoffolie besteht. Auf der Oberseite der 5 Grundschicht 1 ist eine Deckschicht 2 angeordnet, die aus zwei Schichten aufgebaut
ist, nämlich aus einer transparenten Haftkleberschicht 4 und aus einer auf die
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Haftkleberschicht 4 aufgetragenen deckenden Farbschicht 3. Als Farbmaterialien für die Farbschicht 3 eignen sich insbesondere Flexodruckfarben, wobei die Farbschicht 3 in Figur 4A durch Drucken aufgebracht ist.
Die Farbschicht 3 erstreckt sich nicht über die gesamte Fläche der Haftkleberschicht 4, sondern läßt einen Randstreifen frei. Die Haftkleberschicht 4, die auf der als Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 angeordnet ist, besteht aus einem ablösbaren Haftkleber. Auf der Unterseite der Grundschicht 1 ist eine weitere transparente Haftkleberschicht 6 vorgesehen, mit der gewünschtenfalls das Abdeck-
0 oder Siegeletikett auf einem Gegenstand oder einem Dokument befestigt werden kann.
Bei dieser weiteren Klebstoffschicht 6 handelt es sich um einen Permanentkleber, der eine größere Haftkraft als der ablösbare Haftkleber 4 aufweist. Der Einsatz von anderen Mitteln anstelle der weiteren Haftkleberschicht 6, wie beispielsweise von Leim, von Siegellack oder von Heftmitteln, ist ebenfalls möglich.
Auch beim in Figur 4A gezeigten Abdeck- oder Siegeletikett ist es möglich, beide Seiten der Grundschicht 1 als Träger für Aufdrucke 10a, 10b (vgl. Figur 9) zu nutzen. Auf der Farbschicht 3 kann ein nicht gezeigter Siegelaufdruck oder dergleichen angeordnet sein, der eine zusätzliche Gewähr für die Originalität der Farbschicht 3 liefert.
Figur 4B zeigt, wie das Abdeck- oder Siegeletikett zur Übermittlung einer Scheckkarte 13 und einer zugehörigen Geheimzahl 5 verwendet wird. Das Abdeckoder Siegeletikett ist mit seiner weiteren Klebstoffschicht 6 auf einen Briefbogen 20 geklebt. Der umlaufende Randstreifen des Haftklebers 4, der nicht von der Farbschicht
5 3 bedeckt ist, dient zur Befestigung der Scheckkarte 13.
Wie aus der Aufsicht in Figur 4C deutlich wird, ist das Abdeck- oder Siegeletikett so auf den Briefbogen 20 aufgeklebt, daß die Farbschicht 3 über der Geheimzahl 5 liegt, die auf den Briefbogen 20 gedruckt ist. Die Scheckkarte 13 ist jedoch größer als das
0 Abdeck- oder Siegeletikett und kann daher an ihrem freien, über das Abdeck- oder
Siegeletikett überstehenden Randbereich gegriffen und von dem Abdeck- oder Siegeletikett abgelöst werden. Da die Haftkleberschicht 4 aus einem ablösbaren Haftkleber gebildet ist, kann die Scheckkarte 13 ohne Haftkleberrückstände und ohne große Kraftanstrengung entnommen werden.
35
Figur 4D zeigt die Konstellation nach Ablösen der Scheckkarte 13. In Figur 4D ist auch insbesondere der nicht durch die Farbschicht 3 abgedeckte freie Bereich der Haftkleberschicht 4 zu erkennen, der zum Befestigen der Scheckkarte 13 gedient hatte. Die Geheimzahl 5 ist in diesem Stadium nicht sichtbar. Ihre Lage ist lediglich zur Veranschaulichung strichliert angedeutet.
Wie durch Figur 4E veranschaulicht ist, kann durch Abreiben der auf der Haftkleberschicht 4 angeordneten Farbschicht 3 die Sicht auf den Briefbogen 20 und somit auf die Geheimzahl 5 erhalten werden. Auch hier fallen keine lästigen Abfälle an, 0 weil die Farbschicht 3 durch die Haftkleberschicht 4 gebunden bleibt und
gewissermaßen nur zur Seite geschoben wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Farbschicht 3 in einem Bereich 19 bereits beseitigt, so daß in diesem Bereich einige Ziffern "34567" der Geheimzahl 5 bereits teilweise erkennbar sind. Durch das "Abrubbeln" der Farbschicht 3 wird jedoch auch auf irreversible Weise deutlich, daß
5 eine befugte oder unbefugte Person von der Geheimzahl 5 Kenntnis erlangt hat. Anders
ausgedrückt liefert die Unversehrtheit der Farbschicht 3 dem berechtigten Benutzer die Gewähr dafür, daß von der durch das Abdeck- oder Siegeletikett verdeckten Geheimzahl 5 vor ihm keine unberechtigten Personen Kenntnis erlangt haben.
0 Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung ist in Figur 5A in Schnittansicht entlang der in Figur 5B vorgesehenen Schnittlinie Va - Va gezeigt. In Figur 5A ist eine in Form einer Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 zu erkennen, die durch eine Perforation 22 in einen randseitigen ersten Bereich 1a und in einen zentralen zweiten Bereich 1b
5 unterteilt ist. Die Grundschicht 1 ist an ihrer in Figur 5A unteren Seite, die beim
Gebrauch des Abdeck- oder Siegeletiketts den zu verdeckenden Informationen 5, beispielsweise den Informationen 5 auf einem Briefbogen 20, zugewandt ist und die im folgenden der Einfachheit halber kurz als "Unterseite" bezeichnet wird, mit Klebstoff 6 beschichtet. Die Klebstoffbeschichtung 6 ist durchgehend, was unter
0 herstellungstechnischen Gesichtspunkten den Vorteil hat, daß eine vorgefertigte, mit
Klebstoff 6 beschichtete Folie zur Herstellung des Abdeck- oder Siegeletiketts verwendet werden kann. Im zentralen zweiten Bereich 1b ist die Klebstoffschicht 6 mit einer Lackschicht 14 bedruckt, so daß dort die Klebewirkung aufgehoben ist und die Grundschicht 1 in diesem zweiten Bereich 1b im Ergebnis nichtklebend ist. Die 5 Lackschicht 14 erstreckt sich etwas über die Perforation 22, das heißt über die
Grenzen des zweiten Bereichs 1b hinaus, was weiter unten noch erläutert werden
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wird. Statt des Bedrückens des zweiten Bereichs 1b mit einer die Klebewirkung aufhebenden Lackschicht kann auch durch selektives Auftragen des Klebstoffs erreicht werden, dass der zweite Bereich 1b völlig frei von Klebstoff bleibt. Dies führt zu einer besseren Transparenz in diesem Bereich. Zusätzlich oder alternativ hierzu können nichtklebende Inseln im Randbereich vorgesehen sein (nicht dargestellt). Eine Erhitzung führt dann dazu, dass sich die Grundschicht nur in den nichtklebenden Inseln zusammenkrümmt (Manipulationsnachweis), während das Etikett in seiner Gesamtheit auf dem Objekt oder Papier bleibt.
In Figur 5A ist ferner ein Teil eines Briefbogens 20 zu erkennen, auf den bestimmte Informationen 5, wie beispielsweise eine Bankkontonummer und eine Bankgeheimzahl, aufgedruckt sind. Die als Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 des Abdeck- oder Siegeletiketts ist auf den Briefbogen 20 so aufgeklebt, daß die Informationen 5 vom zweiten, das heißt vom nichtklebenden Bereich 1b der Grundschicht 1 bedeckt sind.
5 Der randseitige erste Bereich 1a haftet fest auf dem Briefbogen 20, insbesondere
dann, wenn ein Permanentklebstoff als Klebstoff 6 eingesetzt wird.
Figur 5B zeigt das Abdeck- oder Siegeletikett in Aufsicht. In der Darstellung der Figur 5B ist wiederum ein Teil eines Briefbogens 20 zu erkennen, auf den Informationen 5,
0 hier gemäß dem Ausführungsbeispiel die Ziffern "1234567890", aufgedruckt sind.
Die Informationen 5 sind durch die Grundschicht 1 des Abdeck- oder Siegeletiketts verdeckt, aus welchem Grund sie in der Figur 5B schraffiert gezeichnet ist.
In Figur 5B ist der erste Bereich 1a zu erkennen, der den zweiten Bereich 1b der
5 Grundschicht 1 umschließt. Die Grundschicht 1 ist auf den Briefbogen .20 so
aufgeklebt, daß die Informationen 5 durch den zweiten Bereich 1b, das heißt durch den nichtklebenden zentralen Bereich bedeckt sind. Wie in Figur 5B zu erkennen ist, ist der zentrale Bereich 1b an drei Seiten vollständig vom randseitig gelegenen ersten Bereich 1a umschlossen. Lediglich an der in Figur 5B links gezeichneten Seite stößt
0 der zentrale zweite Bereich 1b an den äußeren Rand des ersten Bereichs 1a. Der
zweite Bereich 1b weist dort eine flaschenhalsartige Verjüngung auf. Der zweite Bereich 1b erstreckt sich an dieser Stelle bis über den Rand des ersten Bereichs 1a hinaus und bildet dort eine Anfaßlasche 23.
5 Figur 5B ist des weiteren entnehmbar, daß der zweite Bereich 1b vom ersten Bereich
1a durch eine Perforationsstanzung 22 getrennt ist. Ferner ist der erste Bereich 1a
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mit einer wellenförmigen Stanzung 17 versehen, durch die die Grundschicht 1 in einzelne Segmente 18 unterteilt ist.
Die Informationen 5 sind auf diese Weise ringsum durch den ersten Bereich 1a versiegelt. Falls sich eine unberechtigte Person in unerlaubter Weise heimlich Zugang zu den Informationen 5 verschaffen will und hierzu versucht, den ersten Bereich 1a der Grundschicht 1 vom Briefbogen 20 abzuheben, würde dies zu einer erkennbaren Zerstörung der Grundschicht 1 führen, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Der Zugang zu den Informationen 5 ist auch nicht über die in Figur 5B links 0 gezeichnete Seite möglich, an der sich der zweite Bereich 1b bis an die Grenzen des
ersten Bereichs 1a erstreckt. Dort ist nämlich - wie bereits erwähnt - der Bereich 1b bis auf einen schmalen Steg verjüngt, so daß mit herkömmlichen Mitteln jedenfalls auch über diese in Figur 5B linke Seite keine Kenntnis des Inhalts der Informationen 5 erlangt werden kann.
Um sich befugterweise Zugang zu den Informationen 5 zu verschaffen, wird der berechtigte Benutzer die Anfaßlasche 23, die ebenso wie der zweite Bereich 1b nicht klebend ist, fassen und durch Ziehen den Bereich 1b entlang der Perforation 22 austrennen.
20
Die letztgenannte Konstellation ist in Figur 5C gezeigt. Da sich - wie oben erwähnt die Lackschicht 14 (vgl. Figur 5A) geringfügig über die Perforationslinie 22 hinaus in den ersten Bereich 1a erstreckt, ist sichergestellt, daß die gesamte Unterfläche des in Figur 5C ausgetrennten zweiten Bereichs 1b nichtklebend ist und somit leicht
5 abgezogen werden kann, ohne die Oberfläche des Briefkopfes 20 zu-beschädigen. Nach
dem "Öffnen" des Abdeck- oder Siegeletiketts, das heißt nach dem Austrennen des zweiten Bereichs 1b ist jedoch der Zusammenhang zwischen dem ersten Bereich 1a und dem zweiten Bereich 1b irreversibel zerstört, so daß erkennbar ist, daß sich jemand Kenntnisse über die Informationen 5 verschafft hat. Dies bedeutet mit anderen
0 Worten, daß, solange die Perforationslinie 22 unverletzt ist, der Empfänger des
Briefbogens 20 sicher sein kann, daß sich vor ihm noch niemand in unerlaubter Weise Kenntnis vom Inhalt der Informationen 5 verschafft hat.
Zum in den Figuren 5A bis 5C dargestellten Ausführungsbeispiel sind die folgenden,
5 nicht dargestellten Varianten möglich: Die Grundschicht 1 kann transparent sein, muß
in diesem Falle jedoch im zweiten Bereich 1b mit einer deckenden Druckfarbe
bedruckt sein, um zu gewährleisten, daß die Informationen 5 zuverlässig verdeckt sind. Über die deckende Druckfarbe kann auf dem zweiten Bereich 1b eine Bedienungsanleitung gedruckt sein. Selbstverständlich kann auch die gesamte Grundschicht 1 aus opakem Material gefertigt sein.
5
Um Versuchen, die Grundschicht 1 unter Anwendung von Wärme oder Hitze abzulösen, wirksam zu begegnen, kann an der Grundschicht 1 oder an Teilen derselben ein Temperaturindikator wie Thermofarben angebracht sein, der eine Erhitzung der Grundschicht 1 irreversibel kenntlich macht. Alternativ oder zusätzlich kann eine auf 0 Lösungs- oder Reinigungsmittel durch Veränderung oder Ausbluten reagierende Farbe
vorgesehen sein. Hierbei handelt es sich bei einem Temperaturindikator insofern um ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, als in der Hauptsache ein wirksamer Schutz gegen das Desaktivieren des Abdeck- oder Siegeletiketts nicht nur durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung, sondern auch durch Dampf, durch Feuchtigkeit, durch Säure,
5 Reinigungsmittel und/oder durch Umwelteinflüsse gegeben ist. Hinzu kommt, daß die
Grundschicht 1 in Form einer Schrumpffolie ausgebildet ist, die sich bei Erwärmung oder bei Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel verzieht oder zusammenzieht und die die Erwärmung oder die Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts irreversibel kenntlich macht.
20
Wenn das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß den Figuren 5A bis 5C also einer Wärmeoder Hitzebehandlung unterzogen wird, so verzieht sich die Schrumpffolie in irreversibler, nicht mehr rückführbarer und nicht mehr veränderbarer Form, so daß ein Manipulationsversuch nach außen hin deutlich kenntlich gemacht ist.
5 Demzufolge wird nicht nur ein nochmaliges Aufbringen des Abdeck- oder Siegeletiketts
gemäß den Figuren 5A bis 5C auf zuverlässige Weise verhindert, sondern eine abschreckende Wirkung auch insofern erzielt, als eine einen Manipulationsversuch vornehmende Person weiß, daß die Manipulation unmittelbar entdeckt werden wird.
0 Figur 6A zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Abdeck- oder Siegeletiketts. Das
in Figur 6A dargestellte Abdeck- oder Siegeletikett weist wiederum eine in Form einer Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 mit einem ersten Bereich 1a und mit einem zweiten Bereich 1b auf, die durch eine Perforation 22 voneinander getrennt sind. Die Unterseite der Grundschicht 1 ist wiederum mit Klebstoff 6 beschichtet, 5 dessen Klebewirkung durch eine Lackschicht 14 zumindest im zweiten Bereich 1b
aufgehoben ist. Die Grundschicht 1 ist durch die Wirkung des Klebstoffs 6 wiederum
an einem Briefbogen 20 befestigt, der Informationen 5 trägt. Insoweit besteht Übereinstimmung zum Ausführungsbeispiel aus den Figuren 5A bis 5C.
Abweichend vom Ausführungsbeispiel aus den Figuren 5A bis 5C weist jedoch die als Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 eine weitere Klebstoffschicht 19 an der der Klebstoffschicht 6 gegenüberliegenden Seite auf, die im folgenden der Einfachheit halber als "Oberseite" bezeichnet wird. Die weitere Klebstoffschicht 19 besteht aus einem ablösbaren Kleber und dient dazu, einen Gegenstand 13, wie beispielsweise eine Scheckkarte, auf der Grundschicht 1 zu befestigen. Die Klebekraft der weiteren 0 Klebstoffschicht 19 ist wesentlich geringer als die Klebekraft der Klebstoffschicht 6,
so daß beim Ablösen des Gegenstands 13 vom Abdeck- oder Siegeletikett keine Gefahr besteht, daß sich das Abdeck- oder Siegeletikett teilweise oder vollständig vom Briefbogen 20 mit ablöst. Mithin ist eine ordnungsgemäße Funktion des anhand der Figuren 6A und 6B veranschaulichten Ausführungsbeispiels gewährleistet.
Der Gegenstand 13 ist hierbei etwas größer als der Grundriß der Grundschicht 1, so daß der Gegenstand 13 über die Grundschicht 1 etwas übersteht. Figur 6B zeigt diese Konstellation in Aufsicht. Der Gegenstand 13 kann an den über die Grundschicht 1 überstehenden Kanten gegriffen und abgelöst werden. Da die weitere Klebstoffschicht
0 19 aus einem ablösbaren Kleber besteht, erfolgt die Trennung ohne großen
Kraftaufwand, so daß die Verbindung zwischen der Grundschicht 1 und dem Briefbogen 20 durch diesen Ablösevorgang nicht beeinträchtigt wird. Nach dem Ablösen des Gegenstands 13 entsteht eine Konstellation, wie sie anhand der Figuren 5B und 5C bereits vorstehend beschrieben ist. Von einer erneuten Beschreibung kann insoweit
5 abgesehen werden.
Figur 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Schnittansicht. Das in Figur 7 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom in Figur 5A gezeigten Ausführungsbeispiel dadurch, daß der Klebstoff 6 an der
0 Unterseite der Grundschicht 1 partiell, das heißt nur im ersten Bereich 1a
aufgetragen ist, wohingegen der zweite Bereich 1b von Klebstoff 6 völlig freigehalten ist. Das Auftragen einer die Klebekraft aufhebenden Lackschicht 14 ist daher entbehrlich.
5 Auch beim in Figur 7 gezeigten Ausführungsbeispiel kann die Oberseite der
Grundschicht 1 mit einem ablösbaren Klebstoff zur Befestigung eines Gegenstands 13,
wie beispielsweise einer Scheckkarte, versehen werden, wie dies anhand des Ausführungsbeispiels gemäß den Figuren 6A und 6B bereits vorstehend erläutert worden ist.
Figur 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel in Aufsicht. In Figur 8 weist der zweite, kreuzschraffiert gezeichnete Bereich 1b die Form eines im wesentlichen rechteckigen Streifens auf, der das ganze Abdeck- oder Siegeletikett durchzieht. Der Streifen ist an einer Seite (im Ausführungsbeispiel an der linken Seite der Figur 8) über den Umfangsrand des ersten Bereichs 1a hinaus verlängert, um die Anfaßlasche 23 zu bilden. Der erste Bereich 1a und der zweite Bereich 1b sind, wie in den Ausführungsbeispielen der Figuren 5A bis 5C, der Figuren 6A und 6B sowie der Figur 7, durch eine Perforation 22 voneinander getrennt.
Das Abdeck- oder Siegeletikett ist mit Haftkleber 6 auf einem Briefbogen 20
5 festgeklebt. Dazu ist die gesamte Grundschicht 1 an ihrer dem Briefbogen 20
zugewandten Seite, das heißt an der Unterseite mit Klebstoff 6 beschichtet. Um die Klebewirkung im zweiten Bereich 1b aufzuheben, ist dort von der Unterseite her die Grundschicht 1 mit einer deckenden Druckfarbe bedruckt. Hierdurch wird nicht nur die Klebewirkung des Haftklebers 6 aufgehoben, sondern auch die Grundschicht 1 im
0 zweiten Bereich 1b undurchsichtig gemacht, so daß die sich unter dem zweiten Bereich
1b der Grundschicht 1 befindlichen Informationen 5 verborgen werden. Zum Sichtbarmachen der Informationen 5 wird die Anfaßlasche 23 ergriffen und der zweite Bereich 1b längs der Perforation 22 ausgerissen.
5 Die Herstellung des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 8 ist besonders
kostengünstig, weil das Aufheben der Klebekraft und das Bedrucken des Bereichs 1b in einem einzigen Schritt erfolgen können.
Das in Figur 9 in Schnittansicht gezeigte weitere Ausführungsbeispiel eines Abdeck-
0 oder Siegeletiketts weist eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten
thermoplastischen Schrumpffolie besteht. Auf der in Figur 9 oberen Seite der Grundschicht 1 ist eine Deckschicht 2 angeordnet, die im wesentlichen aus einer wachshaltigen Farbe besteht. Alternativ hierzu ist es auch möglich, eine brüchige, deckend gefärbte Materiallage als Deckschicht 2 einzusetzen. Die Farbe der 5 Deckschicht 2 ist an die Farbe der zu verdeckenden Informationen 5 angepaßt. Auf der
Oberseite der Grundschicht 1 ist des weiteren ein Aufdruck angeordnet, der durch schwarze Balken 10a und 10b symbolisiert ist.
Auf der anderen, in Figur 9 unteren Seite der Grundschicht 1 ist diese stellenweise mit einem Antihaftlack 9 bedruckt. Der Antihaftlack 9 kann die Form eines Schriftzugs, wie beispielsweise "VOID" oder "GEÖFFNET", aufweisen. Über den Antihaftlack 9 ist eine Schicht aus einem Haftvermittler 8 (= sogenannter "Primer") gedruckt. Die Haftvermittlerschicht 8 bewirkt, daß eine aufgedruckte Farbschicht 7 fest an der Grundschicht 1 haftet, jedenfalls an den Stellen, an denen die Grundschicht 0 1 nicht mit Antihaftlack 9 bedruckt ist. Die Farbschicht 7 ist schließlich mit einer
Schicht aus einem Haftklebstoff 6 bedeckt. Der Antihaftlack 9, der Haftvermittler 8, die Farbschicht 7 und die Klebstoffschicht 6 sind umlaufend am Rand der Grundschicht 1 angeordnet und bilden dort - wie unten noch näher erläutert werden wird - einen Versiegelungsbereich, der den zentralen Bereich weitgehend oder vollständig
5 umschließt.
Im zentralen Bereich der Grundschicht 1 ist diese mit einem Temperaturindikator 21 versehen, das heißt mit einer chemischen Substanz, die bei Erwärmung oder bei Erhitzung in irreversibler Weise ihre Transparenz verliert und/oder einen
0 Farbumschlag zeigt. Hierbei handelt es sich beim Temperaturindikator 21 insofern
um ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, als in der Hauptsache ein wirksamer Schutz gegen das Desaktivieren des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 9 nicht nur durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung, sondern auch durch Dampf, durch Feuchtigkeit, durch Säure und/oder durch Umwelteinflüsse dadurch geboten ist, daß die
5 Grundschicht 1 in Form der Schrumpffolie ausgebildet ist, die sich bei Erwärmung
oder bei Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 9 irreversibel verzieht oder zusammenzieht und die die Erwärmung oder die Erhitzung des Abdeckoder Siegeletiketts gemäß Figur 9 irreversibel kenntlich macht.
0 Das anhand Figur 9 veranschaulichte Abdeck- oder Siegeletikett wird üblicherweise
auf einer nicht dargestellten silikonisierten Trägerfolie bereitgehalten. Vor dem Gebrauch wird das Abdeck- oder Siegeletikett manuell oder maschinell von der silikonisierten Trägerfolie getrennt und mittels der dann freiliegenden Klebstoffschicht 6 auf einen Gegenstand 20 geklebt, bei dem es sich beispielsweise um 5 einen Briefbogen handeln kann.
• · · I
Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß Figur 9 ist vorzüglich geeignet, bestimmte Stellen, die beispielsweise geheime Kennzahlen 5 enthalten, in einem Dokument 20 abzudecken. Die wachshaltige Farbe der Deckschicht 2, die an die Farbe der zu verdeckenden Informationen 5 angepaßt ist, kann leicht mit einem harten Gegenstand, wie beispielsweise mit einer Münze, abgerieben oder abgerubbelt werden, um dadurch die Sicht auf die Informationen 5 freizugeben. Gemäß einem anderen, nicht graphisch dargestellten Ausführungsbeispiel können beim Abdeck- oder Siegeletikett gemäß der vorliegenden Erfindung auch Aufdrucke auf der Grundschicht 1 angebracht sein, die durch Reiben oder Rubbeln sichtbar gemacht werden können.
0
Nach dem Aufkleben des Abdeck- oder Siegeletiketts auf den Gegenstand 20 haftet die Farbschicht 7 über die Klebstoffschicht 6 mit einer ersten Adhäsionskraft am Gegenstand 20; die der Grundschicht 1 zugewandte Seite der Farbschicht 7 haftet mit einer zweiten Adhäsionskraft an der Grundschicht 1. Das Verhältnis der ersten
5 Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft wird lokal durch die aus dem
Haftvermittler 8 und aus dem Antihaftlack 9 bestehenden "Adhäsionskrafteinstellmittel" variiert, so daß in den Bereichen mit Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft größer als die zweite Adhäsionskraft und in den Bereichen ohne Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft kleiner als die zweite Adhäsionskraft ist. Da
0 demzufolge die Farbschicht 7 durch die Wirkung des Haftvermittlers 8 fest auf der
Grundschicht 1 haftet - mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen die Grundschicht 1 vor Auftragen des Haftvermittlers 8 mit Antihaftlack 9 präpariert worden ist -, wird bei einem Versuch, die Grundschicht 1 zu entfernen, die Farbschicht 7 in zwei Teile separiert.
Wird danach die Grundschicht 1 wieder auf den Gegenstand 20 zurückgeklebt, könnte zwar der an der Grundschicht 1 verbliebene Teil der Farbschicht 7 wieder in die entstandenen Lücken der Farbschicht 7 eingefügt werden. Da jedoch zwischen der Farbschicht 7 und der Grundschicht 1 durch das Herausreißen von Teilen der
0 Farbschicht 7 Luft eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes
Lichtreflexionsverhalten im Vergleich zu den Teilen der Farbschicht 7 auf, die auf der Grundschicht 1 verblieben sind. Dies kann durch die transparente Grundschicht 1 hindurch beobachtet werden, so daß der Vorgang der Öffnung deutlich kenntlich gemacht ist. Auf diese Weise wird erkennbar, daß eine unbefugte Person auf unlautere 5 Weise versucht hat, sich von den Informationen 5 Kenntnis zu verschaffen. Wenn es
sich bei den Informationen 5 beispielsweise um eine Geheimzahl handelt, müssen diese
Geheimzahl sowie die zu dieser Geheimzahl gehörende Bankkarte umgehend gesperrt werden, um weiteren Mißbrauch und materiellen Schaden zu verhindern.
Das in Figur 10 in Schnittansicht gezeigte weitere Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts weist eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten thermoplastischen Schrumpffolie besteht. Auf der in Figur 10 oberen Seite der Grundschicht 1 ist eine Deckschicht 2 angeordnet, die im wesentlichen aus einem mit einer deckenden Farbe eingefärbten Haftkleber besteht. Bei dem Haftkleber handelt es sich um einen Haftkleber mit relativ geringer Haftkraft, der üblicherweise als
0 "ablösbarer Haftkleber" bezeichnet wird. Die Farbe der Deckschicht 2 ist an die Farbe
der zu verdeckenden Informationen 5 angepaßt. Über der Deckschicht 2 ist eine Scheckkarte 13 angeordnet, die durch die Klebewirkung der Deckschicht 2 sicher gehalten ist.
Im zentralen Bereich der Grundschicht 1 ist diese mit einem Temperaturindikator 21 versehen, das heißt mit einer chemischen Substanz, die bei Erwärmung oder bei Erhitzung in irreversibler Weise ihre Transparenz verliert und/oder einen Farbumschlag zeigt. Hierbei handelt es sich beim Temperaturindikator 21 insofern um ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal, als in der Hauptsache ein wirksamer Schutz
0 gegen das Desaktivieren des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 10 nicht nur
durch Wärme- oder Hitzeeinwirkung, sondern auch durch Dampf, durch Feuchtigkeit, durch Säure und/oder durch Umwelteinflüsse dadurch geboten ist, daß die Grundschicht 1 in Form der Schrumpffolie ausgebildet ist, die sich bei Erwärmung oder bei Erhitzung des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 10 irreversibel
5 verzieht oder zusammenzieht und die die Erwärmung oder die Erhitzung des Abdeckoder Siegeletiketts gemäß Figur 10 irreversibel kenntlich macht.
Ein Gegenstand 20, beispielsweise ein Briefbogen, ist stellenweise mit einem Antihaftlack 9 bedruckt. Der Antihaftlack 9 kann die Form eines Schriftzugs, wie
0 beispielsweise "VOID" oder "GEÖFFNET", aufweisen. Über den Antihaftlack 9 ist eine
Schicht aus einem Haftvermittler 8 (= sogenannter "Primer") gedruckt. Die Haftvermittlerschicht 8 bewirkt, daß eine aufgedruckte Farbschicht 7 fest am Gegenstand 20 haftet, jedenfalls an den Stellen, an denen der Gegenstand 20 nicht mit Antihaftlack 9 bedruckt ist. Die Farbschicht 7 ist schließlich mit einer Schicht aus 5 einem Haftklebstoff 6 bedeckt. Der Antihaftlack 9, der Haftvermittler 8, die
Farbschicht 7 und die Klebstoffschicht 6 sind rings um einen Bereich angeordnet, an
dem sich zu verdeckende Informationen 5 auf dem Gegenstand 20 befinden, und bilden in diesem Bereich - wie unten noch näher erläutert werden wird - einen Versiegelungsbereich, der die Informationen 5 weitgehend oder vollständig umschließt.
5
Die Grundschicht 1 mit der Deckschicht 2 und der darauf angeordneten Scheckkarte 13 wird auf die klebenden Stellen geklebt, die durch die Haftkleberschicht 6 erzeugt sind, wodurch der in der Figur 10 gezeigte Aufbau entsteht.
0 Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß Figur 10 ist vorzüglich geeignet, bestimmte
Stellen, die beispielsweise geheime Kennzahlen 5 enthalten, in einem Dokument 20 abzudecken. Da der deckend eingefärbte Haftkleber ein ablösbarer Haftkleber ist, kann dieser nach Abnehmen der Scheckkarte 13 leicht mit einem harten Gegenstand, wie beispielsweise mit einer Münze, abgerieben oder abgerubbelt werden, um dadurch die
5 Sicht auf die Informationen 5 freizugeben. Es hat sich in diesem Zusammenhang
gezeigt, daß beim Abrubbeln der deckend eingefärbten Kleberschicht nicht die bei bekannten Rubbelfolien anfallenden unangenehmen Farbabfälle freigesetzt werden, weil die Farbe gewissermaßen durch den ablösbaren Haftkleber gebunden ist. Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß Figur 10 ist darüber hinaus dank seiner klebenden
0 Deckschicht 2 geeignet, als Befestigungsmittel für einen kleinen Gegenstand 13, wie
beispielsweise für eine Münze oder für eine Scheckkarte, zu dienen. Das Abdeck- oder Siegeletikett gemäß Figur 10 kann somit vorteilhaft beim Versenden von Scheckkarten 13 bei gleichzeitiger Mitteilung einer Geheimzahl eingesetzt werden.
5 Die Farbschicht 7 haftet über die Klebstoffschicht 6 mit einer ersten Adhäsionskraft
an der Grundschicht 1; die der Grundschicht 1 abgekehrte Seite der Farbschicht 7 haftet mit einer zweiten Adhäsionskraft am Gegenstand 20. Das Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft wird lokal durch die aus dem Haftvermittler 8 und aus dem Antihaftlack 9 bestehenden
0 "Adhäsionskrafteinstellmittel" variiert, so daß in den Bereichen mit Antihaftlack 9 die
erste Adhäsionskraft größer als die zweite Adhäsionskraft und in den Bereichen ohne Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft kleiner als die zweite Adhäsionskraft ist. Da demzufolge die Farbschicht 7 durch die Wirkung des Haftvermittlers 8 fest am Gegenstand 20 haftet - mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen der Gegenstand 20 5 vor Auftragen des Haftvermittlers 8 mit Antihaftlack 9 präpariert worden ist -, wird
bei einem Versuch, die Grundschicht 1 zu entfernen, die Farbschicht 7 in zwei Teile separiert.
Wird danach die Grundschicht 1 wieder auf den Gegenstand 20 zurückgeklebt, könnte zwar der an der Grundschicht 1 verbliebene Teil der Farbschicht 7 wieder in die entstandenen Lücken der Farbschicht 7 eingefügt werden. Da jedoch zwischen der Farbschicht 7 und dem Gegenstand 20 durch das Herausreißen von Teilen der Farbschicht 7 Luft eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes Lichtreflexionsverhalten im Vergleich zu den Teilen der Farbschicht 7 auf, die auf dem 0 Gegenstand 20 verblieben sind. Dies kann durch die transparente Grundschicht 1
hindurch beobachtet werden, so daß der Vorgang des Öffnens des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 10 deutlich kenntlich gemacht ist. Auf diese Weise wird erkennbar, daß eine unberechtigte Person auf unlautere Weise versucht hat, sich von den Informationen 5 Kenntnis zu verschaffen. Wenn es sich bei den Informationen 5
5 beispielsweise um eine Geheimzahl handelt, müssen diese Geheimzahl sowie die zu
dieser Geheimzahl gehörende Bankkarte umgehend gesperrt werden, um weiteren Mißbrauch und materiellen Schaden zu verhindern.
Figur 11A zeigt eine Ausführungsvariante des Abdeck- oder Siegeletiketts, die sich
0 vom in Figur 9 gezeigten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, daß die
Deckschicht 2 aus zwei Schichten aufgebaut ist, nämlich aus einer transparenten Haftkleberschicht 4 und aus einer auf die Haftkleberschicht 4 aufgetragenen deckenden Farbschicht 3. Als Farbmaterialien für die Farbschicht 3 eignen sich insbesondere Flexodruckfarben, wobei die Farbschicht 3 in Figur 11A durch Drucken aufgebracht
5 ist. Die Haftkleberschicht 4, die auf der in Form einer Schrumpffolie ausgebildeten
Grundschicht 1 angeordnet ist, besteht wiederum aus einem ablösbaren Haftkleber. Durch Reiben oder durch Rubbeln kann die deckende Farbschicht 3 beseitigt werden, so daß die Sicht durch das Abdeck- oder Siegeletikett freigegeben ist. Auch hier fallen keine lästigen Abfälle an, weil die Farbschicht 3 durch die Haftkleberschicht 4
0 gebunden bleibt und gewissermaßen nur zur Seite geschoben wird. Ansonsten
entspricht der Aufbau des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 11A dem Aufbau des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß Figur 9; insbesondere ist es auch beim in Figur 11A gezeigten Abdeck- oder Siegeletikett möglich, beide Seiten der Grundschicht 1 als Träger für Aufdrucke 10a, 10b (vgl. Figur 9) zu nutzen.
35
In Figur 11A erstreckt sich die Farbschicht 3 nicht über die gesamte Fläche der Haftkleberschicht 4, sondern läßt einen Randstreifen frei. Die Haftkleberschicht 4, die auf der Grundschicht 1 angeordnet ist, besteht aus einem ablösbaren Haftkleber. Die Klebewirkung des nicht durch die Farbschicht 3 abgedeckten Randbereichs dient der Befestigung der Scheckkarte 13.
Anhand der Figuren 11B bis 11E wird im folgenden der Gebrauch des Abdeck- oder Siegeletiketts gemäß der vorliegenden Erfindung exemplarisch für das in Figur 11A in Schnittansicht dargestellte Ausführungsbeispiel erläutert:
0
Wie aus der Aufsicht der Figur 11B deutlich wird, ist das Abdeck- oder Siegeletikett so auf den Briefbogen 20 aufgeklebt, daß die Farbschicht 3 über der Geheimzahl 5 liegt, die auf den Briefbogen 20 gedruckt ist. Das Abdeck- oder Siegeletikett und die Geheimzahl 5 sind in diesem Stadium nicht sichtbar; ihre Lage ist lediglich zur
5 Veranschaulichung strichliert angedeutet. Die Scheckkarte 13 ist größer als das
Abdeck- oder Siegeletikett und kann mithin am freien, über das Abdeck- oder Siegeletikett überstehenden Randbereich gegriffen und vom Abdeck- oder Siegeletikett getrennt werden. Da die Haftkleberschicht 4 aus einem ablösbaren Haftkleber gebildet ist, kann die Scheckkarte 13 ohne Kleberrückstände und ohne große Kraftanstrengung
0 entnommen werden.
Figur 11C zeigt die Konstellation nach Ablösen der Scheckkarte 13. In Figur 11C ist auch insbesondere der nicht durch die Farbschicht 3 abgedeckte freie Bereich der Haftkleberschicht 4 zu erkennen, der zum Befestigen der Scheckkarte 13 gedient hat.
5 Die Geheimzahl 5 ist in diesem Stadium nicht sichtbar; ihre Lage ist lediglich zur
Veranschaulichung strichliert angedeutet.
Wie in Figur 11D veranschaulicht ist, kann durch Abreiben oder durch Abrubbeln der auf der Haftkleberschicht 4 angeordneten Farbschicht 3 die Sicht auf den Briefbogen
0 20 und somit auf die Geheimzahl 5 erhalten werden. Auch hier fallen keine lästigen
Abfälle an, weil die Farbschicht 3 durch die Haftkleberschicht 4 gebunden bleibt und gewissermaßen nur zur Seite geschoben wird. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Farbschicht 3 in einem Teilbereich bereits beseitigt, so daß in diesem Teilbereich bereits einige Ziffern "234567" der Geheimzahl 5 teilweise erkennbar 5 sind. Durch das "Abrubbeln" der Farbschicht 3 wird jedoch auch auf irreversible
Weise deutlich, daß eine berechtigte oder unberechtigte Person von der Information 5
Kenntnis erlangt hat. Anders ausgedrückt liefert die Unversehrtheit der Farbschicht 3 dem berechtigten Benutzer die Gewähr dafür, daß von der durch das Abdeck- oder Siegeletikett verdeckten Geheimzahl 5 vor ihm keine unberechtigten Personen Kenntnis erlangt haben.
5
Figur 11E zeigt die Konstellation, nachdem jemand versucht hat, durch Ablösen der Grundschicht 1 an die Geheimzahl 5 zu gelangen. Da die Farbschicht 7 bedingt durch die Adhäsionskrafteinstellmittel 8, 9 mit lokal unterschiedlicher Adhäsionskraft an der Grundschicht 1 und am Gegenstand 20 haftet, wird die Farbschicht 7 beim Ablösen 0 der Grundschicht 1 in zwei Teile 7a und 7b separiert, von denen der erste Teil 7a auf
dem Gegenstand 20 und der zweite Teil 7b auf der Grundschicht 1 verbleibt. Im Ausführungsbeispiel der Figur 11E hat der zweite Teil 7b die Form des Schriftzugs "VOID", wohingegen der erste Teil 7a die hierzu komplementäre Form aufweist. Auch nach Rückkleben der Grundschicht 1 bleibt der Schriftzug "VOID" infolge der
5 geänderten Lichtreflexionseigenschaften der Farbschicht 7 durch die transparente
Grundschicht 1 und durch die transparente Haftkleberschicht 4 hindurch erkennbar.
In Figur 12 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts in Schnittansicht dargestellt, wobei die zu verdeckenden Informationen 5 auf einer
0 Unterlage 20 befindlich sind, auf die das Abdeck- oder Siegeletikett mit einer
transparenten Klebeschicht 6 fixiert ist. Bei der Unterlage 20 kann es sich um Papier, um Karton oder um eine andere Unterlage handeln. Oberhalb der Klebeschicht 6 befindet sich eine transparente Grundschicht 1 in Form einer thermoplastischen Schrumpffolie, auf der eine Deckschicht 2 angebracht ist. Bei dieser Deckschicht 2
5 handelt es sich um eine deckende Farbschicht aus Flexodruckfarbe oder aus einer
anderen Farbe.
Wie der Darstellung der Figur 12 entnehmbar ist, ist auf der Deckschicht 2 ein Echtheitsmerkmal 16 aufgebracht. Das Aufbringen kann in Abhängigkeit von der
0 Anwendung, von der Art und von der gewünschten Größe des Echtheitsmerkmals 16
beispielsweise durch Aufdrucken erfolgen. Es besteht des weiteren die Möglichkeit, das Echtheitsmerkmal 16 in die Deckschicht 2 reliefartig einzuprägen. Des weiteren kann das Echtheitsmerkmal 16 aufgeklebt oder mit einer Heißklebefolie aufgeprägt sein. Ein so erzeugtes Echtheitsmerkmal 16 ist nach einmaliger Beschädigung der 5 Deckschicht 2 durch Dritte nur äußerst schwer wiederherstellbar.
5.. &ugr; &ugr;
In Figur 13 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Abdeck- oder Siegeletiketts dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Klebeschicht 6 nicht flächendeckend über der als Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 vorgesehen, sondern nur stellenweise und hierbei die Informationen 5 nicht überdeckend aufgetragen. Die Klebeschicht 6 muß mithin auch nicht transparent sein, um nach Entfernen der Deckschicht 2 die Informationen 5 durch die transparente Grundschicht 1 sichtbar zu machen. Die Deckschicht 2 erstreckt sich lediglich über den zum Verdecken der Informationen 5 notwendigen Teilbereich der Grundschicht 1. Dies erlaubt einerseits ein Weiterführen des Echtheitsmerkmals 16 auf der Grundschicht 1; andererseits 0 zeigt Figur 14, daß auf dem von der Deckschicht 2 nicht bedeckten Teil der in Form
einer Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 so Platz für das Aufbringen von Mustern, von Prägungen, von Schriftzügen, von Seriennummern, von Stanzungen (allesamt hier nicht gezeigt) oder von Klebstoff 19 zur Befestigung von Gegenständen 13 geschaffen ist. Ein solches Abdeck- oder Siegeletikett ist gerade im Zusammenhang
5 mit dem Versand von Kredit- oder Scheckkarten 13 in Kombination mit den
zugehörigen Geheimzahlen 5 besonders geeignet, weil der Versender am die Geheimzahl 5 abdeckenden Abdeck- oder Siegeletikett gleichzeitig eine Möglichkeit zur Befestigung der zugehörigen Karte 13 vorfindet.
0 Figur 15A zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Abdeck- oder Siegeletiketts,
wobei das Verdecken der Informationen 5 nicht durch deren Überkleben mit dem Abdeck- oder Siegeletikett erzielt wird, sondern vielmehr die Informationen 5 Teil des Abdeck- oder Siegeletiketts sind und sich zwischen der Deckschicht 2 und der Grundschicht 1 befinden. Diese Variante hat den Vorteil, daß die Grundschicht 1 und
5 die Klebeschicht 6 nicht notwendigerweise transparent sein müssen.
Figur 15B illustriert in seitlicher Aufsicht den Originalzustand eines Abdeck- oder Siegeletiketts, das auf einer Unterlage 20 haftet. Die Deckschicht 2 ist noch unversehrt. Ein Echtheitsmerkmal 16 ist hier in Form eines Schriftzugs dargestellt
0 und erstreckt sich über einen Teil der in Form einer Schrumpffolie ausgebildeten
Grundschicht 1 und über einen Teil der Deckschicht 2; damit ist gewährleistet, daß das Echtheitsmerkmal 16 seinen Zweck erfüllt, das heißt zumindest partiell beschädigt wird, wenn eine befugte oder unbefugte Person an die durch die Deckschicht 2 verdeckten Informationen 5 gelangen will, wobei das Echtheitsmerkmal 16 so 5 angebracht sein sollte, daß es sich zumindest teilweise direkt über den geschützten
Informationen 5 befindet.
Figur 15C zeigt dasselbe Abdeck- oder Siegeletikett nach einer partiellen Beschädigung der Deckschicht 2. Gleichzeitig mit der Deckschicht 2 wird dabei das Echtheitsmerkmal 16 an der Stelle zerstört, an der die Deckschicht 2 durch Reiben oder durch Rubbeln entfernt ist, und eine nachträgliche Wiederherstellung ist, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand möglich, so daß gewährleistet ist, daß durch das Einführen des Echtheitsmerkmals 16 unmittelbar erkennbar ist, ob an der Deckschicht 2 manipuliert wurde oder nicht.
0 Das in Figur 16 in Schnittansicht gezeigte weitere Ausführungsbeispiel eines Abdeckoder Siegeletiketts mit einem Echtheitsmerkmal 16 und mit einer Deckschicht 2 weist eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten thermoplastischen Schrumpffolie besteht. Ein Gegenstand 20, beispielsweise ein Briefbogen, ist stellenweise mit einem Antihaftlack 9 bedruckt. Der Antihaftlack 9 kann die Form eines Schriftzugs, wie
5 beispielsweise "VOID" oder "GEÖFFNET", aufweisen. Über den Antihaftlack 9 ist eine
Schicht aus einem Haftvermittler 8 (= sogenannter "Primer") gedruckt. Die Haftvermittlerschicht 8 bewirkt, daß eine aufgedruckte Farbschicht 7 fest am Gegenstand 20 haftet, jedenfalls an den Stellen, an denen der Gegenstand 20 nicht mit Antihaftlack 9 bedruckt ist. Die Farbschicht 7 ist mit einer Schicht aus einem
0 Haftklebstoff 6 bedeckt. Der Antihaftlack 9, der Haftvermittler 8, die Farbschicht 7
und die Klebstoffschicht 6 sind rings um einen Bereich angeordnet, an dem sich zu verdeckende Informationen 5 auf dem Gegenstand 20 befinden, und bilden dort - wie unten noch näher erläutert werden wird - einen Versiegelungsbereich, der die Informationen 5 weitgehend oder vollständig umschließt.
Die in Form einer Schrumpffolie ausgebildete Grundschicht 1 kann zum Beispiel mit der Deckschicht 2 und mit einer darauf angeordneten Scheckkarte 13 auf die klebenden Stellen geklebt werden, die durch die Haftkleberschicht 6 erzeugt sind (vgl. Figur 14).
Die Farbschicht 7 haftet über die Klebstoffschicht 6 mit einer ersten Adhäsionskraft an der Grundschicht 1; die der Grundschicht 1 abgekehrte Seite der Farbschicht 7 haftet mit einer zweiten Adhäsionskraft am Gegenstand 20. Das Verhältnis der ersten Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft wird lokal durch die aus dem Haftvermittler 8 und aus dem Antihaftlack 9 bestehenden "Adhäsionskrafteinstellmittel" variiert, so daß in den Bereichen mit Antihaftlack 9 die
erste Adhäsionskraft größer als die zweite Adhäsionskraft und in den Bereichen ohne Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft kleiner als die zweite Adhäsionskraft ist. Da somit die Farbschicht 7 durch die Wirkung des Haftvermittlers 8 fest am Gegenstand 20 haftet - mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen der Gegenstand 20 vor Auftragen des Haftvermittlers 8 mit Antihaftlack 9 präpariert worden ist -, wird bei einem Versuch, die Grundschicht 1 zu entfernen, die Farbschicht 7 in zwei Teile separiert.
Wird danach die Grundschicht 1 wieder auf den Gegenstand 20 zurückgeklebt, könnte 0 zwar der an der Grundschicht 1 verbliebene Teil der Farbschicht 7 wieder in die
entstandenen Lücken der Farbschicht 7 eingefügt werden. Da jedoch zwischen der Farbschicht 7 und dem Gegenstand 20 durch das Herausreißen von Teilen der Farbschicht 7 Luft eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes Lichtreflexionsverhalten im Vergleich zu den Teilen der Farbschicht 7 auf, die auf dem
5 Gegenstand 20 verblieben sind. Dies kann durch die transparente Grundschicht 1
hindurch beobachtet werden, so daß der Vorgang des Öffnens deutlich kenntlich gemacht ist. Auf diese Weise wird erkennbar, daß eine unberechtigte Person auf unlautere Weise versucht hat, sich von den Informationen 5 Kenntnis zu verschaffen. Wenn es sich bei den Informationen 5 beispielsweise um eine Geheimzahl handelt,
0 müssen diese Geheimzahl sowie die zu dieser Geheimzahl gehörende Bankkarte
umgehend gesperrt werden, um weiteren Mißbrauch und materiellen Schaden zu verhindern.
Das in Figur 17 in Schnittansicht gezeigte weitere Ausführungsbeispiel eines Abdeck-
5 oder Siegeletiketts mit Echtheitsmerkmal 16 weist unter der Deckschicht 2 ebenfalls
eine Grundschicht 1 auf, die aus einer transparenten thermoplastischen Schrumpffolie besteht. Auf der in Figur 17 unteren Seite der Grundschicht 1 ist diese stellenweise mit einem Antihaftlack 9 bedruckt. Der Antihaftlack 9 kann die Form eines Schriftzugs, wie beispielsweise "VOID" oder "GEÖFFNET", aufweisen. Über den
0 Antihaftlack 9 ist eine Schicht aus einem Haftvermittler 8 (= sogenannter "Primer")
gedruckt. Die Haftvermittlerschicht 8 bewirkt, daß eine aufgedruckte Farbschicht 7 fest an der Grundschicht 1 haftet, jedenfalls an den Stellen, an denen die Grundschicht 1 nicht mit Antihaftlack 9 bedruckt ist. Die Farbschicht 7 ist mit einer Schicht aus einem Haftklebstoff 6 bedeckt. Der Antihaftlack 9, der Haftvermittler 8, die 5 Farbschicht 7 und die Klebstoffschicht 6 sind umlaufend am Rand der Grundschicht 1
angeordnet und bilden dort - wie unten noch näher erläutert werden wird - einen
Versiegelungsbereich, der den zentralen Bereich weitgehend oder vollständig umschließt.
Das anhand Figur 17 veranschaulichte Ausführungsbeispiel eines Abdeck- oder Siegeletiketts wird üblicherweise auf einer in Figur 17 nicht dargestellten silikonisierten Trägerfolie bereitgehalten. Vor dem Gebrauch wird das Abdeck- oder Siegeletikett manuell oder maschinell von der silikonisierten Trägerfolie getrennt und mittels der dann freiliegenden Klebstoffschicht 6 auf einen Gegenstand 20 geklebt, bei dem es sich beispielsweise um einen Briefbogen handeln kann.
0
Nach dem Aufkleben des Abdeck- oder Siegeletiketts auf den Gegenstand 20 haftet die Farbschicht 7 über die Klebstoffschicht 6 mit einer ersten Adhäsionskraft am Gegenstand 20; die der Grundschicht 1 zugewandte Seite der Farbschicht 7 haftet mit einer zweiten Adhäsionskraft an der Grundschicht 1. Das Verhältnis der ersten
5 Adhäsionskraft zur zweiten Adhäsionskraft wird lokal durch die aus dem
Haftvermittler 8 und aus dem Antihaftlack 9 bestehenden "Adhäsionskrafteinstellmittel" variiert, so daß in den Bereichen mit Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft größer als die zweite Adhäsionskraft und in den Bereichen ohne Antihaftlack 9 die erste Adhäsionskraft kleiner als die zweite Adhäsionskraft ist. Da
0 demzufolge die Farbschicht 7 durch die Wirkung des Haftvermittlers 8 fest auf der
Grundschicht 1 haftet - mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen die Grundschicht 1 vor Auftragen des Haftvermittlers 8 mit Antihaftlack 9 präpariert worden ist, wird bei einem Versuch, die Grundschicht 1 zu entfernen, die Farbschicht 7 in zwei Teile separiert.
Wird danach die Grundschicht 1 wieder auf den Gegenstand 20 zurückgeklebt, könnte zwar der an der Grundschicht 1 verbliebene Teil der Farbschicht 7 wieder in die entstandenen Lücken der Farbschicht 7 eingefügt werden. Da jedoch zwischen der Farbschicht 7 und der Grundschicht 1 durch das Herausreißen von Teilen der
0 Farbschicht 7 Luft eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes
Lichtreflexionsverhalten im Vergleich zu den Teilen der Farbschicht 7 auf, die auf der Grundschicht 1 verblieben sind. Dies kann durch die transparente Grundschicht 1 hindurch beobachtet werden, so daß der Vorgang des Öffnens deutlich kenntlich gemacht ist. Auf diese Weise wird erkennbar, daß eine unberechtigte Person auf 5 unlautere Weise versucht hat, sich von den Informationen 5 Kenntnis zu verschaffen.
Wenn es sich bei den Informationen 5 beispielsweise um eine Geheimzahl handelt,
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müssen diese Geheimzahl sowie die zu dieser Geheimzahl gehörende Bankkarte umgehend gesperrt werden, um weiteren Mißbrauch und materiellen Schaden zu verhindern.
Figur 18 zeigt die Konstellation, nachdem eine berechtigte oder unberechtigte Person versucht hat, durch Ablösen der als Schrumpffolie ausgebildeten Grundschicht 1 an die Geheimzahl 5 zu gelangen, um gleichzeitig eine Beschädigung des Echtheitsmerkmals 16 zu umgehen:
Da die Farbschicht 7 bedingt durch den Einsatz der Adhäsionskrafteinstellmittel 8, 9 mit lokal unterschiedlicher Adhäsionskraft an der Grundschicht 1 und am Gegenstand 20 haftet, wird die Farbschicht 7 beim Ablösen der Grundschicht 1 in zwei Teile 7a und 7b separiert, von denen der erste Teil 7a auf dem Gegenstand 20 und der zweite Teil 7b auf der Grundschicht 1 verbleiben. Im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 18
5 hat der zweite Teil 7b die Form des Schriftzugs "VOID", wohingegen der erste Teil 7a
die hierzu komplementäre Form aufweist. Auch nach Rückkleben der Grundschicht 1 bleibt der Schriftzug "VOID" infolge der geänderten Lichtreflexionseigenschaften der Farbschicht 7 durch die transparente Grundschicht 1 hindurch erkennbar.
0 Bei allen gezeigten Ausführungsbeispielen ist es von Vorteil, wenn ein
Störungsmuster, Streumuster oder Randommuster vorgesehen ist, das im Bereich der zu verdeckenden Schrift angeordnet ist. Durch das Streumuster wird verhindert, dass beispielsweise eine Geheimzahl bei Durchleuchtung des Etiketts mit einer intensiven Lichtquelle durch die verschiedenen Schichten hindurch gelesen werden kann. Das 5 Streumuster kann auf den Träger aufgedruckt sein auf dem das Etikett angebracht wird
oder es kann sich innerhalb der Rubbelschicht befinden.