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DE20001995U1 - Vorrichtung zur Analyse der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben - Google Patents

Vorrichtung zur Analyse der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben

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DE20001995U1
DE20001995U1 DE20001995U DE20001995U DE20001995U1 DE 20001995 U1 DE20001995 U1 DE 20001995U1 DE 20001995 U DE20001995 U DE 20001995U DE 20001995 U DE20001995 U DE 20001995U DE 20001995 U1 DE20001995 U1 DE 20001995U1
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tube
connecting piece
insert
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cavity
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Vorrichtung zur Analyse der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben
Die Erfindung dient zur Diagnostik von Krankheiten und physiologischen Prozessen der Atem wege und der Lunge sowie von über die Ausatemluft ausgeschiedenen Stoffwechsel- oder Abbauprodukten anderer Organe oder Gewebe und Zellen auf der Basis der Analyse des Atemkondensates bzw. ausgeatmeter Partikel.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt. So wird in der EP 0759 169 Bl eine Vorrichtung zum Sammeln von ausgeatmetem Atemkondensat beschrieben, bei dem die Ausatemluft ein Probensammelrohr durchströmt und in diesem auf eine Temperatur unter 0° C abgekühlt wird, wobei schwerer flüchtige Bestandteile kondensieren und an der, eine niedrigere Temperatur als das Atemkondensat aufweisenden Innenwand des Probensammelrohres haften. Diese werden dann nach einer tiefgekühlten Zwischenlagerung einer Analyse unterzogen.
Aus der DE 197 18 925 A 1 ist eine Vorrichtung zur fraktionierten Gewinnung von Inhaltsstoffen der Ausatemluft sowie ein Verfahren zur Isolierung der Inhaltsstoffe und deren Verwendung zur Diagnostik und Therapieüberwachung bekannt. Bei dieser Lösung kondensieren schwerflüchtige Bestandteile der Ausatemluft auf einer Kühlfläche, die eine Temperatur bis -196° C aufweist. Der Kühlfläche ist ein Faservlies nach geordnet, an dem in der Ausatemluft enthaltene Aerosole sich als zweite Fraktion abscheiden. Das so gewonnene Kondensat wird durch Zentrifugation, Vakuum, Druckgas oder Elution isoliert. Anschließend erfolgt die Analyse der Inhaltsstoffe mittels ELISA, RIA oder HPLC.
Aus der DE 197 18 924 Al ist eine weitere Vorrichtung zur Gewinnung von Inhaltsstoffen der Ausatemluft sowie ein Verfahren zur Isolierung der Inhaltsstoffe bekannt, das ohne Kühlung arbeitet. Die Inhaltsstoffe aus Atemluft scheiden sich hier an einem Faservlies direkt ab und werden durch Zentrifugation, Vakuum, Druckgas oder Elution isoliert. Anschließend erfolgt ebenfalls die Analyse der Inhaltsstoffe.
Die Verfahren und Vorrichtungen nach DE 197 18 924 Al und DE 197 18 925 Al werden durch die DE 197 42 331 Al bzw. 197 42 332 Al dahingehend verbessert, dass das Faservlies als Fläche oder als Säule ausgebildet ist und für biologisch aktive Substanzen Fang-Antikörper enthält. Der Nachweis der schwer flüchtigen Bestandteile der
• ·
• ·
Ausatemluft erfolgt ohne Isolierung mit Peroxidase, Phosphatase, Acetylcholinesterase oder Biotin markierten Sekundär-Antikörpern und farbgebenden Substainzen oder Farbstoffen.
Der Nachteil des Standes der Technik besteht darin, dass ein Wechsel der Probensammler oder auch der Sensoren zur Analyse der Ausatemluft mit einem Druckabfall im Beatmungssystem verbunden ist. Diese Arten von Probensammlern bzw. Analysegeräten sind somit nicht verwendbar bei der Nutzung von Beatmungsprinzipien, die dem Open-Lung-Concept von Prof. Lachmann, Rotterdam, zuzuordnen sind. Hier muss ein Kollabieren der Lungen wegen Druckverlust verhindert werden und sind durch Applikation eines ständigen leichten Überdrucks die Atemwege offenzuhalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Vorrichtung zur Analyse der Inhaltsstoffe der Atemluft und/oder zum Sammeln von Proben einen Wechsel der Probensammler oder von Sensoren zur Analyse der Atemluft ohne Druckabfall des Beatmungssystems zu realisieren. Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Analyse der Inhaltsstoffe der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben in Beatmungsgeräten, bestehend aus einem Grundkörper mit Anschlussstutzen für patientenseitige und geräteseitige Exspirationsschläuche und einem im Luftstrom zwischen diesen angeordneten Sammelrohr, weist der Grundkörper einen zylinderförmigen Hohlraum auf, der oberhalb des Anschlussstutzens für den patientenseitigen Exspirationsschlauch geschlossen und unterhalb des Anschlussstutzens für den geräteseitigen ExspirationsscMauch eine Öffnung zur abgedichteten Einführung des Sammelrohres besitzt, wobei die Anschlussstutzen jeweils die Zylindermantelflächen durchdringen. Im zylinderförmigen Hohlraum ist ein in diesem verschiebbarer und am Umfang gegenüber der Innenwand des Hohlraumes abgedichteter Einsatz angeordnet, der einen Überströmkanal vom patientenseitigen Anschlussstutzen zur Aufnahme für das Sammelrohr aufweist. Der Überströmkanal ist bei einer Stellung des Einsatzes oberhalb des geräteseitigen Anschlussstutzens zum patientenseitigen Anschlussstutzen hin geöffnet, so dass der Luftstrom bei eingesetztem Sammelrohr durch das Sammelrohr geleitet wird. In einer Stellung des Einsatzes unterhalb des geräteseitigen Anschlussstutzens ist der
Überströmkanal geschlossen und das Sammelrohr damit vom Luftstrom abgekoppelt, der nunmehr direkt vom patientenseitigen Anschlussstutzen über den Hohlraum zum geräteseitigen Anschlussstutzen fließt. In dieser Phase ist ein Wechsel der Probensammler oder von Sensoren zur Analyse der Atemluft ohne Druckabfall des Beatmungssystems realisierbar.
In einer bevorzugten Ausführung besteht das Sammelrohr aus einem äußeren Rohr und einem inneren Rohr, dem eigentlichen Probensammler, wobei zwischen beiden Rohren Stege bestehen, die eine Luftströmung in Rohrlängsrichtung gestatten. Das innere Rohr weist eine kraftschlüssige, bevorzugt abgedichtete Verbindung mit der Aufnahme des Einsatzes auf, und das äußere Rohr ist außerhalb des Grundkörpers mit einer Verschlußkappe versehen und gegenüber der Öffnung im Grundkörper verschiebbar aber abgedichtet angeordnet.
Bei geöffnetem Überströmkanal durchströmt der Luftstrom somit zuerst das innere Rohr, tritt im Bereich der Verschlusskappe in das äußere Rohr über, wird umgelenkt und in Richtung des geräteseitigen Anschlussstutzens weitergeleitet.
Kann die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem inneren Rohr und der Aufnahme im Einsatz, wie in einer bevorzugten Ausführung vorgesehen, größere Kräfte übertragen als die Reibungskräfte zwischen Einsatz und der Wand des Hohlraumes sind, besteht die Möglichkeit, durch ein Herausziehen des äußeren Rohres den Einsatz in eine Stellung unterhalb des geräteseitigen Anschlussstutzens zu verschieben. Der Überströmkanal ist dann geschlossen, das Sammelrohr vom Luftstrom abgekoppelt, und der Luftstrom erfolgt direkt vom patientenseitigen Anschlussstutzen über den Hohlraum zum geräteseitigen Anschlussstutzen. Ein Wechsel der Probensammler oder von Sensoren zur Analyse der Atemluft durch Öffnen der Verschlusskappe ist ohne Druckabfall des Beatmungssystems möglich.
Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass in der Verschlusskappe Absorbermaterialien und/oder Biosensoren oder andere Mittel zur Messung der Inhaltsstoffe der Atemluft angeordnet sein können. Auch ist es möglich, hier gezielt zu kühlen, um Kondensationsprozesse einzuleiten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 Vorrichtung in Analyse- und/oder Sammelstellung für Proben und Fig. 2 vom Luftstrom abgekoppeltes Sammelrohr.
Fig. 1 zeigt die Vorrichtung zur Analyse der Inhaltsstoffe der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben in Arbeitsposition. Der Grundkörper 1 hat einen zylinderförmigen Hohlraum 4, der oberhalb des Anschlussstutzens 2 für den patientenseitigen Exspirationsschlauch geschlossen und unterhalb des Anschlussstutzen 3 für den geräteseitigen Exspirationsschlauch eine Öffnung 5 zur abgedichteten Einführung des Sammelrohres 7 besitzt. Die Anschlussstutzen 2, 3 durchdringen jeweils die Zylindermantelflächen.
Im zylinderförmigen Hohlraum 4 ist ein in diesem verschiebbarer und am Umfang gegenüber der Innenwand des Hohlraumes 4 abgedichteter Einsatz 8 angeordnet, der einen Überströmkanal 8.1 vom Anschlussstutzen 2 zur Aufnahme 8.2 für das Sammelrohr 7 aufweist. Der Überströmkanal 8,1 ist bei dieser Stellung des Einsatzes 8 oberhalb des Anschlussstutzens 3 zum Anschlussstutzen 2 hin geöffnet.
Das Sammelrohr 7 besteht aus einem äußeren Rohr 7.2 und einem inneren Rohr 7.1, dem eigentlichen Probensammler, wobei beide Rohre durch Stege 7.4, die eine Luftströmung in Rohrlängsrichtung gestatten, verbunden sind. Das innere Rohr 7.1 überragt das äußere Rohr 7.2 innerhalb des Hohlraumes 4 um einen Abschnitt 7.5. Zwischen dem Ende dieses Abschnittes 7.5 und der Aufnahme 8.3 besteht im eingesetzten Zustand eine kraftschlüssige Verbindung, die zweckmäßigerweise zusätzlich abgedichtet ist.
Die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem inneren Rohr 7.1 und der Aufnahme 8.3 ist so ausgebildet, dass sie größere Kräfte als die Reibungskräfte zwischen Einsatz 8 und der Wand des Hohlraumes 4 übertragen kann. So kann durch Ziehen am äußeren Rohr 7.3 der Einsatz 8 bewegt werden. Dies kann unterstützt werden, indem der Einsatz 8 einer Federbelastung unterliegt, die den Einsatz 8 in die Stellung unterhalb des Anschlussstutzens 3 drückt.
Das andere Ende des inneren Rohres 7.1 ist so ausgebildet ist, dass die Luft in das äußere
Rohr 7.2 überströmen kann, in der dargestellten Ausführung durch eine Verkürzung gegenüber dem Ende des äußeren Rohres 7.2.
Das äußere Rohr 7.2 ist außerhalb des Grundkörpers 1 mit einer Verschlusskappe 7.3 versehen, und die Öffnung 5 ist gegenüber dem äußeren Umfang des äußeren Rohres 7.2 abgedichtet.
Die Abdichtung der Öffnung 5 gegenüber dem äußeren Rohr 7.2 erfolgt mittels einer ringförmigen Verschlusskappe 6, wobei zwischen dieser und dem äußeren Rohr 7.2 eine lösbare kraftschlüssige Verbindung besteht, bevorzugt eine Quetschverbindung. So kann das Sammelrohr 7 zusammen mit dem Einsatz in der dargestellten Stellung fixiert werden.
In der Verschlußkappe 7.3 werden bevorzugt Absorbermaterialien und/oder Biosensoren oder andere Mittel zur Messung der Inhaltsstoffe der Atemluft angeordnet.
Bei der dargestellten Arbeitsposition mit geöffnetem Überströmkanal 8.1 durchströmt der Luftstrom somit zuerst das innere Rohr 7.1, tritt im Bereich der Verschlusskappe 7.3 in das äußere Rohr 7.2 über, wird umgelenkt und in Richtung des geräteseitigen Anschlussstutzens 3 weitergeleitet. Dabei erfolgt die Analyse der Inhaltsstoffe der Ausatemluft und/oder das Sammeln von Proben im inneren Rohr 7.1 und/oder durch die mittel in der Verschlusskappe 7.3.
Soll dieser Prozess unterbrochen werden, wird die Quetschverbindung 2wischen dem äußeren Rohr und der Verschlusskappe 6 gelöst und das Sammelrohr 7 herausgezogen, bis der Einsatz 8 die Stellung gemäß Fig. 2 eingenommen hat. In dieser Stellung ist der Überströmkanal 8.1 geschlossen, das Sammelrohr 7 vom Luftstrom abgekoppelt, und der Luftstrom erfolgt direkte vom patientenseitigen Anschlussstutzen 2 über den Hohlraum 4 zum geräteseitigen Anschlussstutzen 3. Ein Wechsel der Probensammler oder von Sensoren zur Analyse der Atemluft kann nun durch Öffnen der Verschlußkappe erfolgen, ohne dass ein Druckabfall des Beatmungssystems zu befürchten ist.
• ·
&ngr;:
&phgr;&phgr;&phgr; ΦΦ &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; Bezugszeichenliste Grundkörper
1 Anschlussstutzen patientenseitig
2 Anschlusstutzen geräteseitig
3 Hohlraum
5 4 Öffnung
5 Verschlusskappe
6 Dichtung
6.1 Dichtung
6.2 Sammelrohr
10 7 inneres Rohr
7.1 äußeres Rohr
7.2 Verschlusskappe
7.3 Stege
7.4 Abschnitt des inneren Rohres
15 7.5 Einsatz
8 Überströmkanal
8.1 Aufnahme
8.2 Verbindung
8.3
20
• t ·

Claims (9)

1. Vorrichtung zur Analyse der Inhaltsstoffe der Ausatemluft und/oder zum Sammeln von Proben in Beatmungsgeräten, bestehend aus einem Grundkörper mit Anschlussstutzen für patientenseitige und geräteseitige Exspirationsschläuche und einem im Luftstrom zwischen diesen angeordneten Sammelrohr, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) einen zylinderförmigen Hohlraum (4) aufweist, der oberhalb des Anschlussstutzens (2) für den patientenseitigen Exspirationsschlauch geschlossen und unterhalb des Anschlussstutzen (3) für den geräteseitigen Exspirationsschlauch eine Öffnung (5) zur abgedichteten Einführung des Sammelrohres (7) besitzt, wobei die Anschlussstutzen (2, 3) jeweils die Zylindermantelflächen durchdringen, im zylinderförmigen Hohlraum (4) ein in diesem verschiebbarer und am Umfang gegenüber der Innenwand des Hohlraumes (4) abgedichteter Einsatz (8) angeordnet ist, der einen Überströmkanal (8.1) vom Anschlussstutzen (2) zur Aufnahme (8.2) für das Sammelrohr (7) aufweist, der bei einer Stellung des Einsatzes (8) oberhalb des Anschlussstutzens (3) zum Anschlussstutzen (2) hin geöffnet ist und in einer Stellung unterhalb des Anschlussstutzens (3) geschlossen ist, wobei in der Stellung unterhalb des Anschlussstutzens (3) der direkte Luftstrom vom Anschlussstutzen (2) über den Hohlraum (4) zum Anschlussstutzen (3) freigegeben ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sammelrohr (7) aus einem äußeren Rohr (7.2) und einem inneren Rohr (7.1), dem eigentlichen Probensammler besteht, wobei zwischen beiden Rohren Stege (7.4) bestehen die eine Luftströmung in Rohrlängsrichtung gestatten, das innere Rohr (7.1) das äußere Rohr (7.2) innerhalb des Hohlraumes (4) um einen Abschnitt (7.5) überragt, wobei am Ende dieses Abschnittes (7.5) im eingesetzten Zustand eine kraftschlüssige Verbindung mit der Aufnahme (8.3) besteht und das andere Ende des inneren Rohres (7.1) so ausgebildet ist, dass die Luft in das äußere Rohr (7.2) überströmen kann, das äußere Rohr (7.2) außerhalb des Grundkörpers (1) mit einer Verschlusskappe (7.3) versehen ist und die Öffnung (5) gegenüber dem äußeren Umfang des äußeren Rohres (7.2) abgedichtet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem inneren Rohr (7.1) und der Aufnahme (8.3) größere Kräfte überträgt als die Reibungskräfte zwischen Einsatz (8) und der Wand des Hohlraumes (4) sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem inneren Rohr (7.1) und der Aufnahme (8.3) zusätzlich abgedichtet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (8) einer Federbelastung unterliegt, die den Einsatz (8) in die Stellung unterhalb des Anschlussstutzens (3) drückt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verschlusskappe (7.3) Absorbermaterialien und/oder Biosensoren oder andere Mittel zur Messung der Inhaltsstoffe der Atemluft angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (7.3) gekühlt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung der Öffnung (5) gegenüber dem äußeren Rohr (7.2) mittels einer ringförmigen Verschlusskappe (6) erfolgt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Verschlusskappe (6) und dem äußeren Rohr (7.2) eine lösbare kraftschlüssige Verbindung besteht, bevorzugt eine Quetschverbindung.
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