DE19963406A1 - Kontaktelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung befaßt sich mit der Ausbildung von alterungsbeständigen Kontaktelementen 10, die im zusammengedrückten Zustand eine leitfähige Verbindung zwischen zwei einander gegenüberliegenden Kontakten herstellen. Kontaktelemente 10 gemäß dem Stand der Technik weisen in aller Regel einen rechteckigen Körper auf, an dessen Oberfläche eine Mehrzahl von Kontaktbahnen 15 ausgebildet sind. Da die Körper 11 solcher Kontaktelemente 10 zur Herstellung der Elastizität aus geschäumten oder vulkanisierten Kunststoffen gebildet sind, unterliegen sie der Alterung und können daher keine dauerhafte Kontaktierung sicherstellen. Daher wird erfindungsgemäß ein Kontaktelement 10 angegeben, dessen Körper 11 lediglich aus einer dünnen Wandung 12 gebildet ist, die nicht notwendig ein vom Körper 11 eingeschlossenes Hohlprofil 13 vollständig umrandet. Hierdurch wird eine Langzeitstabilität gewährleistet, vor allem wenn die Wandung 12 aus einem Metall- oder Glasfasermaterial gebildet wird. Die gleichen Ergebnisse werden dann erreicht, wenn der Körper 11 mit dünnen Einlagen 22 aus Metall oder Glasfaser versehen wird.
Description
Die Erfindung befaßt sich mit der Ausbildung von alterungsbeständigen
Kontaktelementen, die im zusammengedrückten Zustand eine leitfähige
Verbindung zwischen zwei einander gegenüberliegenden Kontakten herstellen.
Kontaktelemente entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1 sind dem
Fachmann bekannt und werden seit langer Zeit in großen Stückzahlen zur
Herstellung von leitfähigen Verbindungen verwendet.
Diese Kontaktelemente, welche auch unter dem Begriff Leitgummis bekannt
sind, weisen in aller Regel einen rechteckigen Körper auf, an dessen Oberfläche
eine Mehrzahl von Kontaktbahnen ausbildet sind. Der Körper ist vollständig
aus einem geschäumten oder vulkanisierten Kunststoff gebildet um
sicherzustellen, daß sich der Körper unter Krafteinwirkung elastisch verformen
kann.
Soll eine auf einer Platine ausgebildete Kontaktreihe, die eine Mehrzahl von
einander nebengeordneten Kontakten aufweist, beispielsweise mit einer
Kontaktreihe eines Bauteils elektrisch leitend verbunden werden, wird zunächst
das Kontaktelement auf die Kontaktreihe der Platine aufgesetzt, wobei die
Kontaktbahnen des Kontaktelements die Kontakte auf der Platine kontaktieren.
Dann wird das Bauteil mit seiner Kontaktreihe so auf das Kontaktelement
aufgesetzt, daß dessen Kontakte mit den Kontaktbahnen des Kontaktelements in
körperliche Verbindung kommen. Um eine gewisse Dauerhaftigkeit der so
hergestellten Kontaktierung sicherzustellen, wird die im unbelasteten Zustand
des Kontaktelements gegebene Bauhöhe verringert. Dies kann beispielsweise so
geschehen, daß das Bauteil - nachdem es auf das Kontaktelement aufgesetzt ist -
leicht gegen die Platine gedrückt und in diesem Zustand befestigt wird. Ist
dieser Zustand erreicht und das Kontaktelement zwischen den Kontaktreihen
von Platine und Bauteil eingespannt, bewirken die Rückstellkräfte, mit denen
das Kontaktelement versucht, seine im unbelasteten Zustand gegebene Bauhöhe
bzw. Form wieder einzunehmen, daß die Kontaktbahnen des Kontaktelements
gegen die Kontaktreihen von Platine und Bauteil gedrückt werden. Um die
notwenige Elastizität bzw. Energiespeicherfähigkeit zu erreichen, weisen die
bekannten Kontaktelemente bzw. die für den Körper verwendeten Materialien
in aller Regel sehr geringe, sich aus der Multiplikation der Zugfestigkeit und
der Bruchdehnung ergebende Dehnung-Energie-Koeffizienten auf. Etwa bei der
Verwendung von Silikonkautschuk als Körpermaterial, welcher eine
Zugfestigkeit von etwa 0,49 N/mm2 und eine Bruchdehnung von 200%
aufweist, läge dieser die Energiespeicherfähigkeit angebende Koeffizient bei
98.
Auch wenn diese Art der Kontaktierung sehr einfach und schnell ausgeführt
werden kann, hat sich jedoch herausgestellt, daß derartige elektrische
Verbindungen nur eine begrenzte Langzeitstabilität haben. Insbesondere wurde
festgestellt, daß unter wechselnden klimatischen Bedingungen bzw. durch
Umwelteinflüsse die mittels der oben beschriebenen Kontaktelemente
hergestellten leitfähigen Verbindungen keine sichere Kontaktierung mehr
gewährleisten. Mögliche Gründe hierfür liegen darin, daß durch die genannten
Bedingungen und Einflüsse Materialverhärtungen und Gefügeveränderungen
auftreten.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Kontaktelement
anzugeben, welches unter Beibehaltung einer einfachen und schnellen
Kontaktierung von Kontaktreihen auch die notwendige Langzeitstabilität
besitzt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sind den Ansprüchen 2 bis 5
entnehmbar. Ein Verfahren zur Herstellung eines Kontaktelements ist in
Anspruch 6 angegeben. Die Merkmale gemäß Anspruch 7 haben eine
eigenständige - die Aufgabe lösende - Ausführungsform zum Gegenstand.
Wird der Körper lediglich von einer dünnen Wandlung gebildet, die nicht
notwendig ein vom Körper eingeschlossenes Hohlprofil vollständig umrandet,
wird sichergestellt, daß die erforderliche Elastizität des Körpers im
wesentlichen von der Stärke der Wandung und der Raumform des Körpers
bestimmt wird. Dies heißt aber nicht, daß die Eigenschaften des Materials, aus
dem der Körper bzw. die Wandung gefertigt ist, gänzlich unwesentlich sind. Im
Gegensatz zum Stand der Technik müssen die Materialien, aus denen die
Wandungen gefertigt werden, trotz der über die nur geringe Wandstärke
eingestellten Elastizität des Körpers die Fähigkeit aufweisen, pro
Volumeneinheit eine hohe Menge an Verformungsenergie zu speichern, um
sicherzustellen, daß in Ansehung des notwendigen Verformungsweges eine
genügende Feder- oder Anpreßkraft bereitgestellt wird.
Nach Erkenntnissen der Anmelderin ist nämlich die gemäß dem Stand der
Technik ausgeführte "blockmäßige" Ausbildung der Kontaktelemente bzw. die
damit - zur Herstellung der erforderlichen Elastizität - verbundene
Materialbeschaffenheit dafür verantwortlich, daß die so hergestellten
Kontaktelemente nur eine begrenzte Langzeitstabilität aufweisen. Im einzelnen
ist die fehlende Langzeitstabilität der bekannten Kontaktelemente u. a. darauf
zurückzuführen, daß die verwendeten Materialien einer Schrumpfung
unterliegen. Wird beispielsweise für den elastischen Körper ein geschäumtes
Material verwendet, diffundieren nach einiger Zeit im Körper eingeschlossene
Gasblasen in die Umwelt, womit sich gleichzeitig die ehemals gegebenen
räumlichen Abmessungen des Kontaktelements verringern. Diese Schrumpfung
ist dafür verantwortlich, daß sich die Kraft reduziert, mit dem ein beispielsweise
zwischen Platine und Bauteil eingespanntes Kontaktelement gegen die
Kontaktreihen von Bauteil und Platine drückt bzw. zu einer Aufhebung der
ehemals gegebenen Kontaktierung führen kann.
Wird jedoch gemäß der Erfindung der Körper des Kontaktelements lediglich
von einer dünnen Wandung gebildet und die erforderliche Elastizität durch die
Raumform und die Stärke der Wandung herbeigeführt, kann auf Materialien
verzichtet werden, die auch bei "blockmäßiger" Ausbildung eine Elastizität
aufweisen, womit gleichzeitig das gegebene Schrumpfungsproblem minimiert
bzw. ganz beseitigt wird.
Verwendet man beispielsweise dünnwandige Glasfaser oder Glasfaser-
Verbundmaterialien, wobei die elastischen Gesamt-Eigenschaften im
wesentlichen durch die Glasfaser gebildet werden, treten weder schleichende
Reorientierungen des Materialgefüges noch chemisch bedingte
Materialveränderungen auf, da der Werkstoff Glas hiergegen resistent ist. Auch
muß es in diesem Zusammenhang als überraschend angesehen werden,
Materialien einzusetzen, deren Dehnung-Energie-Koeffizienten deutlich über
den Werten gemäß dem Stand der Technik liegen. Um dies schon hier zu
verdeutlichen sei darauf hingewiesen, daß sich bei der Verwendung von
Glasfasermaterial, welches eine Zugfestigkeit von größer 2400 N/mm2 und eine
Bruchdehnungen von rund 1,2% aufweist, Koeffizienten von größer 2800
ergeben.
Wie in Anspruch 2 angegeben, sind für die Ausbildung der Wandungen keine
Beschränkungen gegeben. Neben der massiven Ausbildung der Wandung ist die
Verwendung von Geflechten insbesondere dann von Vorteil, wenn
beispielsweise die sich bei massiver Ausbildung einstellende Biegeelastizität
weiter erhöht werden soll.
Auch sind - wie in Anspruch 3 angegeben - keine großen Einschränkungen bei
der Materialauswahl gegeben, sofern die verwendeten Materialien eine gewisse
Biegeelastizität haben.
Wird gemäß Anspruch 4 eine Zwischenschicht zwischen Wandung und
Kontaktbahnen verwendet, können mit dieser eventuell bestehende
Unregelmäßigkeiten an der Oberfläche der Wandung bzw. der Kontaktbahnen
ausgeglichen werden. Neben der Glättungsfunktion kann die Zwischenschicht
auch als Isolierung eingesetzt werden, wenn die Wandung aus einem nicht
leitenden Material besteht.
Eine definierte Kontaktfläche und damit ein definierter Übergangswiderstand ist
dann gegeben, wenn an zwei gegenüberliegenden und zur Kontaktierung der
jeweiligen Kontaktreihen bestimmten Bereichen der Wandung Vorsprünge
ausgebildet sind, die im Vergleich zu den direkt benachbarten Bereichen der
Wandung einen größeren Abstand zum Mittelpunkt des Körpers haben.
Ein besonders einfaches Verfahren zur Herstellung eines mit einer
Zwischenschicht versehenen Kontaktelements ist dann gegeben, wenn die
Zwischenschicht als Schlauchprofil ausgebildet wird und die Wandung des
Körpers das vom Körper eingeschlossene Hohlprofil nicht vollständig
umrandet. In diesem Fall ist es möglich, den zusammengedrückten Körper in
das Schlauchprofil einzuschieben. Hat der Körper seine Endlage im
Schlauchprofil eingenommen und wirkt anschließend die Kraft nicht mehr, die
den Körper zusammengedrückt hat, legt sich der Körper an die Innenseite des
Schlauchprofils an und spannt es. Unerheblich ist dabei, ob das Schlauchprofil
vor oder erst nach dem Verbinden mit dem Körper mit den Kontaktbahnen
versehen wird.
Wird das Kontaktelement entsprechend den Merkmalen gemäß Anspruch 7
gebildet, ergeben sich die gleichen und schon im Zusammenhang mit Anspruch
1 erläuterten Vorteile, da unabhängig von dem Material des Körpers allein die
Einlagen auf Grund ihrer Fähigkeiten pro Volumeneinheit eine hohe Menge an
Verformungsenergie speichern können und somit in Ansehung des
erforderlichen Verformungsweges die erforderliche Feder- oder Anpreßkraft
dauerhaft bereitstellen können.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Kontaktelement in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 ein weiteres Kontaktelement in einer Darstellung gemäß
Fig. 1;
Fig. 3 eine Einbausituation mit zwei Kontaktelementen in
Seitenansicht;
Fig. 4 ein Kontaktelement im Seitenschnitt;
Fig. 5 ein Kontaktelement im Seitenansicht;
Fig. 6 ein weiteres Kontaktelement in einer Darstellung gemäß
Fig. 5;
Fig. 7 ein weiteres Kontaktelement in einer Darstellung gemäß
Fig. 4 und
Fig. 8a-e fünf weitere Kontaktelemente im Seitenschnitt.
Die Erfindung soll nun anhand der Figuren näher erläutert werden.
In Fig. 1 ist ein Kontaktelement 10 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Der
Körper 11 dieses Kontaktelements 10 wird vorliegend von einer dünnen
Wandung 12 gebildet, die ein vom Körper 11 eingeschlossenes Hohlprofil 13
vollständig umrandet. Die äußere Oberfläche 14 dieses Körpers 11 ist mit
umlaufenden Kontaktbahnen 15 versehen, die durch die gegenseitigen Abstände
16 voneinander elektrisch isoliert sind. Diese Kontaktbahnen 15 können
beispielsweise durch Aufdampfen einer dünnen Metallschicht hergestellt sein.
Das in Fig. 2 dargestellte Kontaktelement 10 entspricht weitgehend dem in Fig.
1 dargestellten Kontaktelement 10. Auch in Fig. 2 wird der Körper 11 des
Kontaktelements 10 von einer dünnen Wandung 12 gebildet. Im Gegensatz zu
der Ausführung gemäß Fig. 1 ist die Wandung 12 mit einem Schlitz 17
versehen. Da sich dieser Schlitz 17 - wie Fig. 2 deutlich entnehmbar ist - über die
gesamte Länge des Kontaktelements 10 erstreckt, umrandet die in Fig. 2
gezeigte Wandung 12 das vom Körper 11 eingeschlossene Hohlprofil 13 nicht
vollständig.
In Fig. 3 ist eine Einbausituation für Kontaktelemente 10 gezeigt, wobei auf der
rechten Seite ein Kontaktelement 10 gemäß Fig. 1 und auf der linken Seite ein
Kontaktelement 10 gemäß Fig. 2 verwendet wird. Außerdem sind noch eine
untere und eine obere Platine 18u, 18o vorhanden, wobei diese beiden Platinen
18u, 18o mit je zwei Kontaktreihen 19 versehen sind. Nur der Vollständigkeit
halber sei darauf hingewiesen, daß unter dem Begriff einer Kontaktreihe eine
Mehrzahl von einzelnen Kontakten (in Fig. 3 nicht sichtbar) verstanden wird,
die gegenseitig isoliert und senkrecht zur Papierebene (Fig. 3) auf der jeweiligen
Platine 18u, 18o angeordnet sind. Die Kontaktierung der beiden Kontaktreihen
19u der unteren Platine 18u mit den Kontaktreihen 19o der oberen Platine 18o
erfolgt dergestalt, daß zunächst jedes Kontaktelement 10 so auf eine
Kontaktreihe 19u der unteren Platine 18u aufgelegt wird. Zeitgleich oder
anschließend werden die Kontaktelemente 10 ausgerichtet. Dabei ist wesentlich,
daß die Kontaktbahnen 15 (in Fig. 3 nicht gezeigt) des linken Kontaktelements
10 mit den Kontakten (in Fig. 3 nicht sichtbar) der linken Kontaktreihe 19u und
daß die Kontaktbahnen 15 (in Fig. 3 nicht gezeigt) des rechten Kontaktelements
10 mit den Kontakten (in Fig. 3 nicht sichtbar) der rechten Kontaktreihe 19u in
körperlichen Kontakt kommen. Ist dieser Zustand erreicht, wird die obere
Platine 18o auf die beiden Kontaktelemente 10 aufgelegt. Auch hierbei ist
wesentlich, daß die Kontakte (in Fig. 3 nicht gezeigt) der linken Kontaktreihe
19o die Kontaktbahnen 15 (in Fig. 3 nicht sichtbar) des linken Kontaktelements
10 und die Kontakte (in Fig. 3 nicht gezeigt) der rechten Kontaktreihe 18 die
Kontaktbahnen 15 (in Fig. 3 nicht sichtbar) des rechten Kontaktelements 10
körperlich berühren. Um unter Verwendung der Kontaktelemente 10 einen
ausreichend guten elektrischen Kontakt zwischen den Kontaktreihen 19u, 19o
der oberen und unteren Platine 18o, 18u herzustellen, ist es notwendig, die
beiden in Fig. 3 verwendeten Kontaktelemente 10, die vor ihrer Verbindung mit
den Platinen 18o, 18u - so wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt - einen kreisrunden
Querschnitt hatten, elastisch zu verformen. Dies erfolgt gemäß Fig. 3 dergestalt,
daß - nachdem die obere Platine 18o auf die Kontaktelemente 10 aufgelegt
wurde - die obere Platine 18o in Pfeilrichtung P1 gegen den von den
Kontaktelementen 10 ausgeübten Widerstand zubewegt wird. Hat die obere
Platine 18o das in Fig. 3 gezeigte Abstandsmaß zur unteren Platine 18u erreicht,
wird die sich ergebende Zuordnung der beiden Platinen 18o, 18u dauerhaft
fixiert (in Fig. 3 nicht gezeigt). Da durch die Bewegung der oberen Platine 18o
in Pfeilrichtung P1 die beiden ehemals kreisrunden Kontaktelemente 10 durch
die einsetzende elastische Verformung einen ellipsenförmigen Querschnitt
erhalten haben, werden in den Kontaktelementen 10 entgegen der Pfeilrichtung
P1 wirkende Rückstellkräfte aufgebaut, die dafür sorgen, daß die
Kontaktbahnen 15 (in Fig. 3 nicht gezeigt) gegen die Kontakte (in Fig. 3 nicht
sichtbar) der Kontaktreihen 19u, 19o drücken.
Da es nach der Erfindung durch die Verwendung von im wesentlichen hohlen
Kontaktelementen 10 die für die Dauerhaftigkeit solcher elektrischen
Verbindungen maßgeblichen Rückstellkräfte weniger auf die verwendeten
Materialien ankommt, kann zur Bildung der Kontaktelemente 10 auf eine
Vielzahl von sonst für diese Zwecke nicht eingesetzten Werkstoffen
zurückgegriffen werden. Dies heißt aber nicht, daß die Materialeigenschaften
völlig unbeachtlich sind. Vielmehr muß auch nach der Erfindung sichergestellt
sein, daß das oder die zur Bildung der hohlen Kontaktelemente 10 verwendeten
Materialien eine elastische und im Zusammenhang mit Fig. 3 erläuterte
Verformung erlauben. Da jedoch im Gegensatz zum Stand der Technik die
erforderliche Elastizität im wesentlichen über die Hohlform herbeigeführt wird,
können problemlos alterungsbeständige Werkstoffe eingesetzt werden. So ist
beispielsweise ist Fig. 4 (nicht maßstäblich dargestellt) ein Kontaktelement 10
gezeigt, bei welchem die Wandung 12 aus einem Metall gebildet ist. Diese
Wandung 12 ist mit einer Zwischenschicht 20 versehen, welche die Wandung
12 vollständig ummantelt. An der der Wandung 12 abgewandten Oberfläche der
Zwischenschicht 12, welche vorliegend aus einem Isoliermaterial gebildet
wurde, sind die umlaufenden Kontaktbahnen 15 aufgebracht.
Auch wenn im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 die Wandung 12 aus Metall
gebildet wurde, ist damit keine Beschränkung auf diesen Werkstoff verbunden.
Vielmehr kann in einem anderen - nicht weiter dargestellten -
Ausführungsbeispiel die Wandung 12 auch aus einem natürlichen Gummi oder
einem nicht geschäumten Polymermaterial hergestellt sein. Ist die Wandung 12
beispielsweise aus PVC-Material hergestellt, kann wegen der isolierenden
Wirkung dieses Werkstoffs auf die Ausbildung einer Zwischenschicht 20 zu
Isolationszwecken verzichtet werden.
Auch muß die Wandung 12 nicht notwendig massiv ausgebildet sein. Gute
Ergebnisse wurden auch mit Wandungen 12 erzielt, die aus einem Geflecht aus
Kunststoff, Metall oder einem Glasfasermaterial gebildet wurden. Wird die
Wandung 12 als Geflecht gebildet, kommt der Zwischenschicht 20 neben einer
möglichen Isolierwirkung auch eine Ausgleichswirkung zu, um die bei einem
Geflecht naturgemäß gegebenen Unregelmäßigkeiten in der
Oberflächenstruktur auszugleichen.
Das in Fig. 4 gezeigte Kontaktelement 10 kann beispielsweise so hergestellt
werden, daß zunächst die Wandung 12 gebildet, dann - sofern erforderlich - die
Zwischenschicht aufgetragen wird und anschließend die Kontaktbahnen 15
ausgebildet werden. Wie leicht einzusehen ist, kann die Schrittfolge in einer
entsprechenden Anlage auch kontinuierlich ablaufen, so daß anschließend die
gebildeten Kontaktelemente nur noch konfektioniert werden müssen.
In Fig. 5 ist ein Kontaktelement 10 gezeigt, welches im wesentlichen eine
achtförmigen Querschnitt hat. Dieses Kontaktelement 10 kann überall dort
eingesetzt werden, wo es zur Herstellung elektrischer Verbindungen gilt, große
Abstände A1 zwischen den zu kontaktierenden Kontaktreihen (in Fig. 5 nicht
gezeigt) bei nur begrenzter Breite B zu überwinden.
Diesen im letzten Absatz erläuterten Zweck kann auch das in Fig. 6 gezeigte
und einen ellipsenförmigen Querschnitt habende Kontaktelement 10 erfüllen,
wenn sichergestellt wird, daß der große Durchmesser des ellipsenförmigen
Querschnitts mit den jeweiligen Kontaktreihen (in Fig. 6 nicht gezeigt) in
Kontakt kommt.
Außerdem sind in Fig. 6 zwei Vorsprünge 21 gezeigt, die im Vergleich zu den
den Vorsprüngen 21 direkt benachbarten Bereichen der Wandung 12 einen
größeren Abstand zum Mittelpunkt M des Körpers 11 haben. Diese Vorsprünge
21 haben den Zweck, einen guten Flächenkontakt zu den Kontakten der
Kontaktreihen (in Fig. 6 nicht gezeigt) herzustellen.
Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, daß die Vorsprünge 21
nicht auf Kontaktelemente 10 mit ellipsenförmigen Querschnitt beschränkt sind,
sondern auch bei den Kontaktelementen gemäß der Fig. 1, 2, 4, 5 und 7
ausgebildet werden können.
In Fig. 7 ist ein Kontaktelement 10 dargestellt, bei welchem im Gegensatz zu
dem Kontaktelement 10 gemäß Fig. 2 der Schlitz 17 lediglich in der Wandung
12 und nicht in der Zwischenschicht 20 und den Kontaktbahnen 15 ausgebildet
ist. Ein derartig ausgebildetes Kontaktelement 10 kann beispielsweise sehr
einfach dadurch ausgebildet werden, daß die Zwischensicht 20 als
Schlauchprofil 20' hergestellt wird und dann die in Pfeilrichtung P2
zusammengedrückte Wandung 12 in das Schlauchprofil 20' eingeschoben wird.
Hat die Wandung 12 ihre Endlage im Schlauchprofil 20' eingenommen und
wird die Kraftwirkung, die für das Zusammendrücken der Wandung 12
verantwortlich war, beseitigt, legt sich die Wandung an das Schlauchprofil 20'
an und spannt es. Diese rein mechanische Verbindung schließt aus, daß wegen
der Materialverschiedenheit von Wandung und Zwischenschicht 12 und/oder
Kontaktbahnen 15 aufwendige Verbindungstechniken bzw. beschränkende
Materialkombinationen eingesetzt werden müssen. Nur der Vollständigkeit
halber sei nachgetragen, daß es bei dieser Verfahrensführung unerheblich ist, ob
die Zwischenschicht 20 bzw. das Schlauchprofil 20' schon vor oder erst nach
dem Verbinden mit der Wandung 12 mit den Kontaktbahnen 15 versehen wird.
In Fig. 8a bis e sind fünf Ausführungsbeispiel für ein Kontaktelement 10 gemäß
Anspruch 7 im Seitenschnitt gezeigt. Jedes dieser Kontaktelement 10 weist
einen Körper 11 auf, der von einer Kontaktbahn 15 umrandet ist. Im Inneren
eines jeden Körpers 11 ist wenigstens eine Einlage 22 aus einem Metall
und/oder Glasfasermaterial integriert.
In Fig. 8a wird die Einlage 22 von vier länglichen Streifen gebildet, wobei
jeweils zwei dieser Streifen die gleiche Länge aufweisen. Werden die Einlagen
22 so wie in Fig. 8a gezeigt ausgebildet, ist es für die Wirkungsweise der
Einlagen 22 wesentlich, daß die Platinen (in Fig. 8a nicht gezeigt) entsprechend
der gezeigten Pfeile mit dem Kontaktelement 10 in körperlichen Kontakt
kommen.
In den Fig. 8b und c sind die Einlagen 22 kreisförmig ausgebildet, wobei das
Kontaktelement 10 gemäß Fig. 8b mit einer und das Kontaktelement 10 gemäß
Fig. 8c mit zwei kreisförmigen Einlagen 22 versehen ist. Die Einlage 22 gemäß
Fig. 5d hat spiralförmige Gestalt, während in Fig. 8e die Einlage 22
unregelmäßig im Körper 11 verteilt angeordnet ist. Wie leicht einzusehen ist,
spielt es bei den Ausbildungen gemäß der Fig. 8b bis d keine Rolle wie die
jeweiligen Kontaktelemente 10 zwischen zwei Platinen (nicht gezeigt) plaziert
werden, so lange sichergestellt ist, daß die Platinen an einander
gegenüberliegenden Kanten der würfelförmigen ausgebildeten
Kontaktelemente 10 in körperlichen Kontakt kommen.
Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß die in den Fig. 8a
bis d gezeigten Kontaktelemente 10 auch rund oder oval ausgebildet sein
können.
Claims (7)
1. Kontaktelement
mit einem Körper 11 und
mit einer Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Kontaktbahnen 15, die
voneinander isoliert auf der äußeren Oberfläche 14 des Körpers 11
angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper 11 lediglich aus einer dünnen Wandung 12 gebildet ist, die
nicht notwendig ein vom Körper 11 eingeschlossenes Hohlprofil 13
vollständig umrandet.
2. Kontaktelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandung 12 entweder massiv oder aus einem Geflecht gebildet ist.
3. Kontaktelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandung 12 und/oder das Geflecht aus Metall oder einem nicht
geschäumten Kunststoff, insbesondere aus einem Glasfasermaterial gebildet
ist.
4. Kontaktelement nach Anspruch 2 oder Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zwischenschicht 20 zwischen der Wandung 12 und den
Kontaktbahnen 15 angeordnet ist.
5. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an zwei einander gegenüberliegenden Bereichen der Wandung 12
Vorsprünge 21 ausgebildet sind, die im Vergleich zu den den Vorsprüngen
21 direkt benachbarten Bereichen der Wandung 12 einen größeren Abstand
zum Mittelpunkt des Körpers 11 haben.
6. Verfahren zur Herstellung eines Kontaktelements nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht 20 als Schlauchprofil 20' ausgebildet wird,
daß die Wandung 12 des Körpers 11 das von ihr eingeschlossene Hohlprofil 13 nicht vollständig umrandet und
daß die Wandung 12 zusammengedrückt und in diesem Zustand in das Schlauchprofil 20' eingeschoben wird.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht 20 als Schlauchprofil 20' ausgebildet wird,
daß die Wandung 12 des Körpers 11 das von ihr eingeschlossene Hohlprofil 13 nicht vollständig umrandet und
daß die Wandung 12 zusammengedrückt und in diesem Zustand in das Schlauchprofil 20' eingeschoben wird.
7. Kontaktelement
mit einem Körper 11 und
mit einer Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Kontaktbahnen 15, die
voneinander isoliert auf der äußeren Oberfläche 14 des Körpers 11
angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb des Körpers 11 wenigstens eine dünne Einlage 22 angeordnet ist,
daß die jeweilige Einlage 22 entweder massiv oder als Geflecht ausgebildet ist und
daß die jeweiligen Einlagen 22 entweder aus einem Metall oder einem nicht geschäumten Kunststoff, insbesondere aus einem Glasfasermaterial gebildet sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb des Körpers 11 wenigstens eine dünne Einlage 22 angeordnet ist,
daß die jeweilige Einlage 22 entweder massiv oder als Geflecht ausgebildet ist und
daß die jeweiligen Einlagen 22 entweder aus einem Metall oder einem nicht geschäumten Kunststoff, insbesondere aus einem Glasfasermaterial gebildet sind.
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