DE19961865A1 - Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen Heilmittels - Google Patents
Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen HeilmittelsInfo
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Abstract
Um eine Tragekontrolle für ein medizinisches Heilmittel wie eine Zahnspange (12) zu erhalten, wird vorgeschlagen, in das Heilmittel einen Kontrollchip (36) zu integrieren, welcher einen Fühler (38) enthält, der auf eine bei Tragebedingungen herrschende Umgebungsgröße, z. B. die Temperatur, anspricht. Durch das Ausgangssignal dieses Fühlers (38) wird eine Zeitmessung gesteuert, z. B. durch Abspeichern des Datums und der Uhrzeit, zu denen jeweils eine signifikante Änderung des betrachteten Umgebungsparameters festgestellt wird. Das gespeicherte Kontrollprotokoll kann über eine Schnittstelle (64) ausgelesen werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Tragekontrolle
eines medizinischen Heilmittels.
Der Erfolg von medizinischen Heilmitteln, die von einem
Patienten langfristig getragen werden müssen, wie z. B.
Zahnspangen, läßt oft zu wünschen übrig, da die Heilmittel
vom Patienten aus Bequemlichkeit nicht getragen werden.
Könnte man dem Patienten im Einzelfalle nachweisen,
daß er das Heilmittel nicht verwendet hat, sähe dieser
sich eher verpflichtet, das Heilmittel auch ordnungsgemäß
anzuwenden. Die würde den Behandlungserfolg verbessern
und den Krankenkassen durch die zwangsläufig verlängerte
Behandlung bedingte Kosten ersparen.
Durch die vorliegende Erfindung wird eine Tragekontrolle
eines medizinischen Heilmittels, insbesondere einer
Zahnspange geschaffen, die es gestattet, die ordnungsge
mäßge Anwendung durch den Patienten zu kontrollieren.
Eine entsprechende Kontrolleinrichtung ist im Anspruch
1 angegeben.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unter
ansprüchen angegeben.
Gemäß Anspruch 2 kann man eine Vielzahl unterschiedlicher
physikalischer Größen verwenden, um den die Tragezeit
ermittelnden Zeitmesser zu steuern.
Gemäß Anspruch 3 läßt sich aus einem analogen Fühleraus
gangssignal auf einfache Weise ein Steuersignal für
den Zeitmesser ableiten.
Eine Kontrolleinrichtung gemäß Anspruch 4 hat den Vorteil,
daß sie schwerer manipulierbar ist, da zwei von einander
unabhängige Parameter gleichzeitig manipuliert werden
müßten, um den Zeitmesser anzusteuern.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5 ist
im Hinblick auf einfachen schaltungstechnischen Aufbau
der Kontrolleinrichtung von Vorteil. Man kann die Kontroll
einrichtung aus sehr einfachen Standard-Komponenten
zusammenbauen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 erlaubt
es, nicht nur die Gesamtzeit, während der das Heilmittel
getragen wurde, zu kontrollieren, sondern auch im einzelnen
zu prüfen, wann das Heilmittel angelegt und wann es
abgelegt wurde. Dies ist deshalb wichtig, weil man so
Manipulationsversuche leichter nachweisen kann und weil
für manche Heilmittel die kontrolliert beabstandete
Anwendung viel effektiver ist als eine einzige Langzeit
anwendung.
Anspruch 7 gibt eine einfache Schaltung an, mit der man
das Anlegen und das Ablegen des Heilmittels unterscheiden
und in digitale Signale umsetzen kann.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 gestattet
das Rücksetzen des Zeitmessers durch den Arzt. Dies
erlaubt zum einen die Verwendung nur kleiner Speicher,
zum anderen ist die Auswertung der Kontrollergebnisse
für den Arzt erleichtert, da er die Kontrollergebnisse
des vergangenen Kontrollzeitraumes einfach löschen kann.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 9 ermöglicht
es, die Kontrollergebnisse auf einfache Weise in einem
externen Gerät weiterzuverarbeiten, z. B. zu speichern
oder auf Regelmäßigkeit der Anwendung und Tragedauer
auszuwerten.
Das Auslesen der Kontrollergebnisse gemäß Anspruch 10
ist besonders störungsfrei, da man keine elektrischen
Kontakte benötigt, die, insbesondere im Fall einer Zahn
spange, korrodieren können und als Schmutzfänger wirken.
Auch kann man die Datenübertragungsstrecke leicht her
stellen, ohne kleine Steckverbinder zusammenstecken zu
müssen.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 11 gestattet
es, die Kontrolleinrichtung auch an kleinen und gekrümmten
Heilmitteln so anzubringen, daß nicht eine zusätzliche
Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Patienten durch
die Kontrolleinrichtung erfolgt.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 12 ist
im Hinblick auf einfache Anwendung der Kontrolleinrichtung
und ein nicht Verlieren derselben durch den Patienten
von Vorteil.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungs
beispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf die Unterseite eines Oberkiefer
zahnbogens mit eingesetzter Zahnspange, wobei
letztere mit einer Trage-Kontrolleinrichtung
ausgestattet ist;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Kieferbogen und
die Zahnspange längs der Schnittlinie II-II
von Fig. 1;
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines ersten Ausführungs
beispieles für die Trage-Kontrolleinrichtung
und
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer abgewandelten Trage-
Kontrolleinrichtung.
In Fig. 1 sind bei 10 die Zähne eines Oberkiefers gezeigt.
Über diesen ist das Gaumensegel zu denken.
Auf die Zähne 10 ist eine insgesamt mit 12 bezeichnete
Zahnspange aufgesetzt. Diese umfaßt zwei im wesentlichen
starre Basisteile 14, 16, die durch einen Sägeschnitt
18 getrennt sind und durch eine Spannschraube 20 in
in Fig. 1 horizontaler Richtung auseinanderfahrbar und
aufeinander zu bewegbar sind.
Die beiden Basisteile 14, 16 tragen jeweils einen in
sie eingebetteten Endabschnitt 22 bzw. 24 eines Drahtkör
pers, welche über Zwischenbogen 26, 28 einen Frontbogen
30 tragen. Weitere in die Basisteile 14, 16 eingebettete
Drahtabschnitte 32 dienen jeweils zum Festmachen eines
Klammerelementes 34.
In das Kunststoffmaterial des Basisteiles 16 ist ein
Kontrollchip 36 eingebettet. Dessen Aufbau wird nachste
hend unter Bezugnahme auf Fig. 2 im einzelnen erläutert.
Der Kontrollchip 36 umfaßt zunächst einen Temperatursensor
38, der z. B. durch eine NTC-Leiterbahn oder einen aufge
löteten temperaturabhängigen Widerstand gebildet sein
kann. Das Ausgangssignal des Temperatursensors 38 gelangt
auf den Eingang eines ersten Diskriminatorkreises 40
sowie den Eingang eines zweiten Diskriminatorkreises
42. Der Diskriminatorkreis 40 erzeugt dann, wenn das
Ausgangssignal des Temperatursensors 38 in ansteigender
Richtung einen vorgegebenen Signalwert überschreitet,
ein Ausgangssignal. Ein ähnliches Ausgangssignal erzeugt der
zweite Diskriminatorkreis 42 dann, wenn das Ausgangssignal
des Temperatursensors 38 in fallender Richtung einen
zweiten vorgegebenen Grenzwert durchläuft. Dieser kann
gleich dem ersten Grenzwert gewählt werden, vorzugsweise
liegt der zweite Grenzwert aber etwas unter dem ersten
Grenzwert, um einen Hystereseeffekt zu erhalten.
Durch das Ausgangssignal des ersten Diskriminatorkreises
40 wird die Aktivierungsklemme E eines ersten Festwert
speichers 44 mit Signal beaufschlagt, der eine binäre
"1" enthält. Ähnlich dient das Ausgangssignal des zweiten
Diskriminatorkreises 42 zur Aktivierung eines zweiten
Festwertspeichers 456, der ebenfalls eine binäre "1" enthält.
Die Ausgänge der beiden Festwertspeicher 44, 46 sind
jeweils mit einem zugeordneten Zeicheneingang eines
Zeichenverkettungskreises 48 verbunden. Ein weiterer
Zeicheneingang des Zeichenverkettungskreises erhält
vom Ausgang einer Kalenderuhr 50 eine Zeichenkette,
die dem Datum (Day, Month, Year) und der Uhrzeit
(hour, minutes) entspricht und nachstehend symbolisch
durch "DDMMYYYY" und "hhmm" dargestellt werden soll.
Der Zeichenverkettungskreis 48 arbeitet so, daß er die
an seinen Eingängen liegenden Zeichenketten zu einer
Gesamt-Zeichenkette verarbeitet, die am Ausgang bereitge
stellt wird.
Der Zeichenverkettungskreis 48 kann somit im normalen
Betrieb zwei unterschiedliche Ausgangs-Zeichenketten
bereitstellen, nämlich 01DDMMYYYYhhmm" oder
"10DDMMYYYYhhmm". Die erste Zeichenkette wird erhalten,
wenn der zuletzt festgestellte Temperaturwechsel ein
Temperaturanstieg über den vorgegebenen Grenzwert war
(Einsetzen der Zahnspange), die zweite Zeichenkette wird
erhalten, wenn die Zahnspange herausgenommen wird. Mit
"00" oder "11" beginnende Zeichenketten können im normalen
Betrieb nicht auftreten und signalisieren einen Fehler
im Kontrollchip 36.
Die Ausgangssignale der beiden Diskriminatorkreise 40
und 42 werden ferner über ein ODER-Glied 52 auf den
Eingang eines Differenzierkreises 54 gegeben. Dieser
erzeugt bei ansteigender Impulsflanke ein eine vorgege
bene Zeitspanne (z. B. 10 ms) anhaltendes Aktivierungs
signal, welches auf eine Aktivierungsklemme E des Zeichen
verkettungskreises 48 gegeben wird. Letzterer setzt
dann die am Eingang anstehenden Zeichenketten zur Gesamt
zeichenkette zusammen und gibt diese am Ausgang an die
Dateneingangsklemme DI eines Schreib/Lesespeichers 56
ab.
Die Adressierung des Schreib/Lesespeichers 56 erfolgt
unter Verwendung eines Aufwärtszählers 58, dessen Zählein
gang "+" mit dem Ausgang eines "ODER"-Gliedes 60 verbunden
ist. Letzteres ist an seinem einen Eingang ebenfalls mit
dem Ausgangssignal des ODER-Gliedes 52 beaufschlagt.
Eine Einlese-Aktivierungsklemme WE des Schreib/Lesespeichers
56 ist über einen weiteren Differenzierkreis 62 mit
dem Ausgangssignal des ODER-Gliedes 52 beaufschlagt
und erzeugt bei Erhalt einer ansteigenden Flanke ein
Steuersignal, dessen Länge größer ist als die des vom
Differenzierkreis 54 abgegebenen Steuersignales.
Man erkennt, daß auf diese Weise jedesmal dann, wenn
der vorgegebene Grenzwert für das Ausgangssignal des
Temperatursensors 38 die vorgegebenen Grenzwerte in
Aufwärtsrichtung oder Abwärtsrichtung passiert, die
Speicheradresse des Schreib/Lesespeichers 56 um eins
hochgezählt wird. Zugleich wird die jeweils am Ausgang
des Zeichenverkettungskreises 48 vorliegende Zeichen
kette in den Schreib/Lesespeicher 56 übernommen. Der
Inhalt des letzteren läßt somit für die Vergangenheit
erkennen, wann die Zahnspange angelegt und wann sie
wieder abgelegt wurde.
Um den Inhalt des Schreib/Lesespeichers über eine Daten
leitung 64, die, je nach Auslegung des Schreib/Lese
speichers 56 eine parallele Datenleitung oder eine
Seriell-Datenleitung sein kann, ist eine Lese-Aktivierungs
klemme RE des Schreib/Lesespeichers 56 mit einer Steuer
leitung 66 verbunden. Das auf der Steuerleitung 66 lie
gende Signal wird auch auf die Aktivierungsklemme eines
freilaufenden Taktgebers 68 gegeben, dessen Ausgang
mit dem zweiten Eingang des ODER-Gliedes 60 verbunden
ist.
Eine Rücksetzleitung 70 ist mit einer Rückstellklemme
R des Aufwärtszählers 58 verbunden.
Das Auslesen des Inhaltes des Schreib/Lesespeichers
56 erfolgt damit so, daß zunächst der Stand des Aufwärts
zählers 58 zurückgesetzt wird. Dann wird die Steuerleitung
66 mit Signal beaufschlagt, wodurch der Lesemodus des
Schreib/Lesespeichers 56 eingeschaltet wird und die
Speicheradressierung kontinuierlich von der untersten
Speicherzeile an nach oben hochgezählt wird.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für den
Kontrollchip 36. Dieser umfaßt zunächst wieder einen
Temperatursensor 72, der wieder mit einem Diskriminator
kreis 74 Verbunden ist. Dieser spricht an, wenn das
Ausgangssignal des Temperatursensors 72 größer ist als
ein vorgegebener Wert.
Ferner umfaßt der Kontrollchip 36 nun einen aufgesetzten
Feuchtigkeitsfühler 76, der durch die Kunststoffmasse
nach außen ragt, in welche der Kontrollchip 36 eingebettet
ist. Der Feuchtigkeitsfühler 76 ist mit einem weiteren
Diskriminatorkreis 78 verbunden, der ein Ausgangssignal
bereitstellt, wenn der Feuchtigkeitsfühler 76 ein Aus
gangssinal erzeugt, wie es in der feuchten Umgebung
der Mundhöhle erhalten wird.
Die Ausgangssignale der beiden Diskriminatorkreise 76,
78 sind mit zugeordneten Eingängen eines UND-Gliedes
80 verbunden. Ein dritter Eingang des UND-Gliedes 80
ist mit dem Ausgang eines freilaufenden Taktgebers 82
verbunden.
Man erhält also am Ausgang des UND-Gliedes 80 immer
dann die Ausgangsimpulse des Taktgebers 82, wenn sowohl
die Umgebungstemperatur als auch die Umgebungsfeuchtig
keit den in der Mundhöhle herrschenden Bedingungen ent
spricht.
Die am Ausgang des UND-Gliedes 80 bereitgestellten Impulse
werden auf die Aufwärtszählklemme "+" eines Aufwärtszählers
84 gegeben. Dessen Datenausgangsklemme DO, Rückstellklemme
R und Lese-Aktivierungsklemme RE sind mit zugeordneten
Ausgängen eines bidirektionalen IR-Modemteils 86 verbunden.
Dieses umfaßt in bekannter Weise eine Parallel/Seriell-
Umsetzschaltung und kommuniziert mit einem in der Zeichnung
nicht dargestellten Gegen-Modemteil ähnlichen Aufbaus
über eine Leuchtdiode 88 (Senden) und einen Fototransistor
90 (Empfangen), die in Fig. 4 nur schematisch angedeutet
sind.
Eine in der Zeichnung nicht dargestellte vereinfachte
Variante des Kontrollchips nach Fig. 4 erhält man, wenn
man einen der beiden Sensoren 72, 76 und den zugeordneten
Diskriminatorkreis wegläßt. Umgekehrt kann man unter
Erhöhung der Zahl der Eingänge des UND-Gliedes 80 auch
weitere auf Umweltparameter ansprechende Sensoren und
zugeordnete Diskriminatorkreise vorsehen, um die Manipu
lationssicherheit des Kontrollchips weiterhin zu erhöhen.
Als weitere Sensoren kommen insbesondere infrage mechanisch
arbeitende Kontaktsensoren wie Microschalter oder Folien
schalter-ähnliche Sensoren, Kraftfühler oder Verformungs
fühler und kontaktlos arbeitende Gegenwartsfühler, die
nach einem optischen, kapazitiven, Schall- oder Ultra
schall-Prinzip, mechanischen Bedämpfungsprinzip oder einem
ähnlichen Prinzip arbeiten.
Es versteht sich, daß man die anhand von Fig. 4 erläuterte
Art der Erschwerung von Manipulationen durch UND-verknüpfte
Kontrollkanäle in ähnlicher Weise auch bei dem Kontrollchip
nach Fig. 3 vorsehen kann.
Zur Energieversorgung des Kontrollchips ist jeweils eine
Langzeitbatterie 92 vorgesehen, die mit dem Chip in ein
Basisteil der Zahnspange eingebettet ist und mit nicht
im einzelnen dargestellten Spannungsversorgungsklemmen
des Kontrollchips verbunden ist.
Claims (12)
1. Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen
Heilmittels, insbesondere einer Zahnspange (12), gekenn
zeichnet durch mindestens einen Fühler (38; 72, 76),
der anspricht, wenn das Heilmittel (12) vom Patienten
getragen wird, und durch einen durch den Fühler (38;
72, 76) gesteuerten Zeitmesser (40-62; 80-84).
2. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens einer der Fühler (38; 72,
76) ein Temperaturfühler, ein taktiler Gegenwartsfühler
oder ein berührungsfreier Gegenwartsfühler, ein Feuch
tigkeitsfühler, ein Kraftfühler oder ein Verformungs
fühler ist.
3. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einem der Fühler
(38; 72, 76) ein Diskriminator (40; 42; 74, 78) nachge
schaltet ist.
4. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-3,
gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von Fühlern (72,
76) und Mittel (80) zum Verknüpfen der Fühlerausgangs
signale zu einem Trage-Anzeigesignal.
5. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitmesser (72,
76) einen schaltbaren (80) freilaufenden Taktgeber (80,
82) aufweist, dessen Steuerklemme gemäß dem Fühleraus
gangssignal angesteuert wird, und einen mit dem Aus
gangssignal des freilaufenden Taktgebers (80, 82) be
aufschlagten Zähler (84) aufweist.
6. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitmesser eine
Uhr (50), vorzugsweise eine Kalenderuhr, einen Schreib/
Lesespeicher (56) und einen Zeichenverkettungskreis
(48), der mit dem Ausgang der Uhr (50) und mit dem Aus
gang eines steuerbaren Festwertspeichers (44, 46) ver
bunden ist, sowie einen Steuerkreis (40, 42) für den
steuerbaren Festwertspeicher (44, 46) aufweist, der
in Abhängigkeit vom Ausgangssignal des Fühlers (38)
arbeitet.
7. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Steuerkreis zwei Diskriminator
kreise (40, 42) aufweist, von denen der eine anspricht,
wenn das Ausgangssignal des Fühlers (38) über einem
vorgegebenen ersten Grenzwert liegt, und der andere
anspricht, wenn das Ausgangssignal des Fühlers (38)
unterhalb eines vorgegebenen zweiten Grenzwertes liegt,
wobei der zweite Grenzwert nicht größer ist als der
erste Grenzwert.
8. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-7,
gekennzeichnet durch Mittel zum Zurücksetzen des
Zeitmessers (40-62; 80-84).
9. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-8,
gekennzeichnet durch Mittel (64; 86) zum Auslesen
des Standes des Zeitmessers (38; 72, 76) durch ein ex
ternes Erfassungsgerät.
10. Kontrolleinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rücksetzmittel (70) und/oder
die Auslesemittel (64) mit einer drahtlosen Datenüber
tragungseinrichtung (86) verbunden sind.
11. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-10,
dadurch gekennzeichnet, daß sie als integrierter
Schaltkreis ausgebildet ist.
12. Kontrolleinrichtung nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in das Heilmittel
(12) integriert ist, vorzugsweise in dieses eingegossen
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999161865 DE19961865A1 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen Heilmittels |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999161865 DE19961865A1 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen Heilmittels |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19961865A1 true DE19961865A1 (de) | 2001-06-28 |
Family
ID=7933705
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999161865 Withdrawn DE19961865A1 (de) | 1999-12-22 | 1999-12-22 | Einrichtung zur Tragekontrolle eines medizinischen Heilmittels |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19961865A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003096922A1 (de) * | 2002-05-17 | 2003-11-27 | Oliver Paul | Kieferorthopädisches bracket und festsitzende kieferorthopädische apparatur sowie abnehmbare kieferorthopädische apparatur |
-
1999
- 1999-12-22 DE DE1999161865 patent/DE19961865A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003096922A1 (de) * | 2002-05-17 | 2003-11-27 | Oliver Paul | Kieferorthopädisches bracket und festsitzende kieferorthopädische apparatur sowie abnehmbare kieferorthopädische apparatur |
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